cāritta sīla u. vāritta sīla

In 'Ausübung' und in 'Vermeidung' bestehende Sittlichkeit, bedeutet »Ausübung der vom Erhabenen als auszuübend vorgeschriebenen Sittenregeln, und das Nichtausüben dessen, was der Erhabene als nicht auszuüben verworfen hat . . .  

Von diesen beiden kommt 'Ausübung' durch Vertrauen und Willenskraft zustande, und 'Vermeidung' durch Vertrauen.« (Vis. III).  


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