patisambhidā

'Analytische Wissen', gibt es vier: das analytische Wissen vom wahren Wesen, vom Gesetze, von der Sprache, von der Schlagfertigkeit.

 

  1. »Die Erkenntnis des wahren Wesens gilt als das 'Analytische Wissen vom wahren Wesen' (atha-patisambhidā) -
  2. Die Erkenntnis von der Gesetzmäßigkeit gilt als das 'Analytische Wissen vom Gesetze' (dhamma-patisambhidā). -
  3. Die hierauf sich beziehende Erkenntnis der Sprache gilt als das 'Analytische Wissen von der Sprache' (nirutti-patisambhidā). -
  4. Die Erkenntnis dieser drei Erkenntnisse aber gilt als das 'Analytische Wissen von der Schlagfertigkeit' (pati bhāna-patisambhidā)« (Vibh. XIV).

 

1. »Attha (skr. arthaar erreichen; Ergebnis, Bedeutung, Sinn, Zweck, wahres Wesen) bezeichnet hier, kurz gesagt, das 'Ergebnis einer Ursache' (hetuphala), weil nämlich das Ergebnis einer Ursache sich durch Festhalten an der Ursache ergibt (ariyati √ ar), erreicht und erwirkt wird, darum nennt man es das Ergebnis. Ausführlich hat man unter attha 5 Dinge zu verstehen: alles durch Bedingungen Entstandene, das Nirwahn, die Wortbedeutung, die karmische Wirkung, karmisch-unabhängige Funktion (kiriyā). Die mannigfaltige vielartige Erkenntnis, die dem hierüber Nachdenkenden eignet, gilt als das Analytische Wissen vom wahren Wesen (attha-patisambhidā).« (ib.)

 2. »Dhamma (skr. dharmadhar tragen; Träger, Bedingung, Gesetz, Gesetzmäßigkeit, Daseinsphänomen, Ding) ist, kurz gesagt, eine Bezeichnung für Bedingung (paccaya) . . . Ausführlich aber sind 5 Dinge als Dhamma aufzufassen: jede ein Ergebnis erzeugende Ursache (hetu), der edle Pfad, das gesprochene Wort, das karmisch Heilsame, das karmisch Unheilsame. Jene mannigfaltige Erkenntnis, die dem über diesen Dhamma Nachdenkenden eignet, gilt als das 'Analytische Wissen vom Gesetz (dhamma-patisambhidā).« (ib.)

In Vibh. heißt es ferner: »Die Erkenntnis des Leidens gilt als das Analytische Wissen vom wahren Wesen (attha-patisambhidā), die Erkenntnis von der Leidensentstehung als das Analytische Wissen vom Gesetze (dhamma-patisambhidā). Die Erkenntnis der Ursache gilt als das Analytische Wissen vom Gesetze, die Erkenntnis vom Ergebnis der Ursache als das Analytische Wissen vom wahren Wesen.

. . . Wenn da der Mönch das Gesetz kennt, die Lehrreden usw., so wird das als das Analytische Wissen vom Gesetze bezeichnet; daß da einer aber die Bedeutung (Erklärung) dieser oder jener Rede kennt . . ., das wird als das Analytische Wissen vom wahren Wesen (Bedeutung) bezeichnet . . .«

 

3. »'Die hierauf sich beziehende Erkenntnis der Sprache des Gesetzes' bedeutet soviel wie die wirklichkeitsgemäße Sprache und nie fehlgehende Ausdrucksweise betreffs dieses wahren Wesens und dieses Gesetzes . . .«

 

4. »'Erkenntnis der Erkenntnisse' ist die die Erkenntnisse zum Objekt nehmende Erkenntnis, die demjenigen eignet, der allerwärts die Erkenntnis zum Objekt nimmt und sie betrachtet. Oder das 'Analytische Wissen von der Schlagfertigkeit' (patibhāna-patisambhidā) bedeutet die Erkenntnis jener oben genannten Erkenntnisse in allen Einzelheiten, mit ihren Objekten, Funktionen usw.« (Vis. XIV).

 

Über die zur Erlangung der vier Analytischen Wissen führenden 7 Eigenschaften s. A.VII.37.


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