wörtl. 'Verschenkung des Erlangten', Verdienstübertragung,
wird in den älteren Texten nur sehr selten erwähnt (z.B. A.VII.50), ist aber in allen buddhistischen Ländern eine weit verbreitete Sitte.
Man glaubt nämlich, daß man das selber gewirkte moralische Verdienst (besonders bei Gabenspenden) auf Andere übertragen könne, insofern eben die eigene gute Tat den Freunden, Verwandten usw., denen man dieses Verdienst wünscht, ein Anlaß zum Guten werden mag.
Vgl. Woodward, The Doctrine of Reversible Merit, p. 38 in Buddhist Review, vol. 1 (1914).