'Fesseln'. Es gibt 10 die Wesen ans Dasein kettende Fesseln, nämlich:
- Persönlichkeitsglaube (sakkāya-ditthi, siehe ditthi),
- Zweifelsucht (siehe vicikicchā),
- Hängen an Regeln und Riten (sīlabbata-parāmāsa; upādāna, 3),
- Sinnliches Begehren (siehe kāma-rāga),
- Groll (vyāpāda),
- Begehren nach Feinkörperlichkeit (rūpa-rāga),
- Begehren nach dem Unkörperlichen (arūpa-rāga),
- Dünkel (siehe māna),
- Aufgeregtheit (siehe uddhacca),
- Unwissenheit (siehe avijjā).
Die ersten 5 von diesen heißen 'niedere Fesseln' (orambhāgiya-samyojana), da sie an die Sinnenwelt ketten;
die letzten 5 'höhere Fesseln' (uddhambhāgiya-samyojana), da sie an die Feinkörperliche oder Unkörperliche Welt fesseln.
(A.IX.67-68; A.X.13; D.33 u. a.)
Wer frei ist von 1-3, ist ein Sotāpan, d.i. ein in den (zum Nirwahn führenden) 'Strom Eingetretener'. Wer neben diesen auch 4 und 5 in ihrer gröberen Form überwunden hat, ist ein Sakādāgamī, d.i. ein 'Einmalwiederkehrender' (zur Sinnenwelt). Wer vollkommen befreit ist von 1-5, ist ein Anāgāmī, d.i. ein 'Niewiederkehrender' (zur Sinnenwelt). Wer von allen 10 Fesseln befreit ist, ist ein Arahat, d.i. ein Vollkommener Heiliger. Ausführl. über die Edlen Jünger siehe ariya-puggala.
Die in Vibh. XVII aufgezählten 10 Fesseln sind: sinnliche Gier, Groll, Dünkel, Ansichten, Zweifel, Hang an Regeln u. Riten, Daseinsgier, Neid, Geiz, Unwissenheit.