Majjhima Nikāya, Mittlere Sammlung

ZWEITER TEIL: DIE MITTLEREN FÜNFZIG - Majjhimapannāsam

VII. BUCH: BHIKKHUS - Bhikkhuvaggo

70. Bei Kitāgiri - Kitāgiri Sutta

 

[In diesem Sutta erscheinen wieder, wie im 65. Sutta, die Abhidhamma-Ausdrücke <Beiderseits-Erlöster, Weisheits-Erlöster, Körperzeuge> usw., wodurch sich das Sutta als unecht erweist; es kann erst mehrere Jahrhunderte nach Buddha verfaßt worden sein.

Es wird berichtet: Als Buddha im Lande Kasi (dessen Hauptstadt Benares ist) wanderte, habe er zu den Bhikkhus gesagt, abends (wörtlich: in der Nacht) esse er nicht und fühle sich dabei wohl; sie sollten auch kein Abendbrot essen. Die Bhikkhus gehorchten. Dann begab sich Buddha nach dem Städtchen Kitagiri, wo sich eine andere Bhikkhugemeinde aufhielt. Diese Bhikkhus weigerten sich, auf das Abendessen zu verzichten. Buddha ließ sie zu sich rufen und sagte ihnen: Nicht jeder Bhikkhu muß unermüdlich streben, aber manche Bhikkhus müssen es. Nicht mehr zu streben braucht ein Heiliger (Arahant), aber alle, die noch nicht Heilige geworden sind, die noch Strebende (Sekha) sind, müssen unermüdlich streben, um das Ziel zu erreichen. Nun soll Buddha die sieben Abhidhamma-Grade aufgezählt haben: die Beiderseits-Erlösten und die Weisheits-Erlösten brauchen nicht mehr zu streben, wohl aber der Körperzeuge, der Einsichts-Gereifte, der Glaubens-Gereifte, der Wahrheits-Ergebene und der Glaubens-Ergebene. Darauf folgt eine, vielleicht echte, Anweisung, wie man schrittweise zum höchsten Wissen gelangen kann: Man faßt Vertrauen (zu einem Lehrer), kommt herbei, gesellt sich zu ihm, leiht ihm Gehör und hört die Lehre an. Hat man sie gehört, so behält man sie im Gedächtnis. Hat man die Lehrsätze behalten, so macht man sich ihren Sinn klar. Hat man ihren Sinn erfaßt, so gewähren sie einem Einsicht. Darauf neigt man sich ihnen zu und läßt sie vorläufig gelten. Dann wägt man sie ab. So versteht man durch eigene Erfahrung ihren Wahrheitsgehalt, und weise durchdringend schaut man ihn.[1]]



[1] Da dieses Sutta zweifellos erst lange nach Buddhas Parinirvana verfaßt worden ist, darf man annehmen, daß auch das Verbot der Abendmahlzeit nicht von Buddha, sondern von späteren Theras (älteren Bhikhus) angeordnet worden ist.

[Es ist mir völlig unverständlich, wie Kurt Schmidt zu solchen Schlussfolgerungen kommen konnte. Wenn ein Wort sich im Laufe der Jahrtausende geändert hat, kann man doch nicht die ganze Sutte als Fälschung bezeichnen. Das Verbot mit der Abendmahlzeit ist in vielen Sutten verbürgt, und wird auch heute noch strikt eingehalten. Zu den Regeln ist nichts hinzugefügt oder weg genommen worden, obwohl Buddha erlaubt hatte, die minderen Regeln aufzuheben, ist dies bis heute nicht geschehen, siehe Digha 16.6.3; WG]


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