Mutter von Sāriputta, der nach ihr benannt wurde, sein Vorname war Upatissa. (SNA.i.326; DhA.i.73, etc.; in Sanskrit Texten (z.B., Dvy.395) wird Sāriputta Sāradvatīputra genannt).

Ihr Ehemann war der Brahmane Vanganta (DhA.ii.84), und sie wurde Mutter von sieben Kindern, die alle die Heiligkeit (arahat) erreichten - Sāriputta, Upasena, Mahācunda, Revata Khadiravaniya, Cālā, Upacālā und Sisūpacālā (DhA.ii.188; SA.iii.172).

Beide, sie und ihr Mann waren ungläubig, und sie war sehr traurig, als ihre Kinder, einer nach dem anderen, großen Reichtum aufgaben und in den Orden eintraten. Sie wollte wenigstens den jüngsten, Revata, für sich behalten und arrangierte eine Heirat im Alter von sieben Jahren, aber ihr Plan scheiterte, Einzelheiten siehe unter Revata. Das verbitterte sie gegenüber den Mönchen, und obwohl sie ihnen Speisen spendete, wenn sie zu ihrem Hause kamen, machte sie ihnen Vorwürfe, ihre Kinder fortgelockt zu haben.

Einmal, als Sāriputta sie mit fünfhundert Mönchen besuchte, unter ihnen befand sich auch Rāhula, lud sie alle ein und gab ihnen Speisen, versäumte es aber nicht sie zu beschimpfen und bezeichnete sie "Esser von übrig gebliebenem" (ucchitthakhādaka) (DhA.iv.164f). Sie überlebte Sāriputta, der sie kurz vor seinem Tod in Nālakagāma besuchte, in dem Haus indem er geboren war. Sie besorgte für ihn und seine fünfhundert Begleiter Unterkünfte. Sāriputta bekam starken Durchfall in der Nacht seiner Ankunft, und sie sah verschiedene Götter, einschließlich dem Mahā Brahmā, die ihn besuchten. Als sie die Identitäten der Götter von Mahā Cunda erfuhr, war sie erstaunt und ging zu Sāriputta, der Mahā Cundas Worte bestätigte. Sāriputta erzählte ihr, dass der Mahā Brahmā ein Anhänger Buddhas war und erklärte ihr die wunderbaren Tugenden seines Lehrers. Am Ende der Unterredung erreichte sie den Stromeintritt (sotāpanna). Sāriputta verstarb am nächsten Tag zur Dämmerung und sie arrangierte alles für seine Kremation. (SA.iii.172ff.; für Details siehe Sāriputta).

Sie scheint auch Surūpasārī genannt worden zu sein. Z.B., ThigA.162.


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