Mahāvagga

IX. Der Campā-Abschnitt

3. Kapitel (242-270)

242. Das Verwarnungsverfahren

407. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvoll­ständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.“

408. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollstän­digen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschrifts­gemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.“

409. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschrifts­gemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.“

410. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvoll­ständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwar­nungsverfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.“

411. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollstän­digen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

243. Das Unterwerfungs-Verfahren

412. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwer­fungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvoll­ständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwer­fungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vor­schriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durch­führen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwer­fungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständi­gen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durch­führen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwer­fungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durch­führen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwer­fungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] schein­bar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unter­werfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständi­gen Orden durch.“

Entsprechend soll so von oben [nach unten] ein Rad gemacht werden. [1089]

244. Das Verbannungs-Verfahren

413. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschrifts­gemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] schein­bar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im un­vollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­bannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständi­gen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

245. Das Versöhnungs-Verfahren

414. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren [1090] durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständi­gen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] schein­bar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschrifts­gemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollstän­digen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] schein­bar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Ver­söhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvoll­ständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständi­gen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

246. Suspendierung bei Uneinsichtigkeit

415. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Ver­gehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Ver­gehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfah­ren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will, und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfah­ren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’, und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschrifts­gemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Ver­gehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Ver­fahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollstän­digen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Ver­gehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im voll­ständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Ver­gehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Ver­gehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

247. Suspendierung bei Nichtwiedergutmachung

416. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergut­machens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Verge­hens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nicht­wiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergut­machens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchge­führt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständi­gen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergut­machens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchfüh­ren.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutma­chens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagen sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Ver­gehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nicht­wiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden scheinbar vorschrifts­gemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­geführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

248. Suspendierung bei Nichtaufgeben

417. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtauf­gebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtauf­gebens von üblen Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvoll­ständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtauf­gebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtauf­gebens von üblen Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvoll­ständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendie­rungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtauf­gebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtauf­gebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durch­führen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

249. Aufhebung der Verwarnung

418. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt [1091] , sich verhält, um frei zu kommen [1092] , dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Ver­warnung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.“

419. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vor­schriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.“

420. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Ver­warnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Ver­warnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im voll­ständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.“

421. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mön­che sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Ver­warnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden ein Ver­warnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vor­schriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.“

422. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mön­che sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwar­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

250. Aufhebung der Unterwerfung

423. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwer­fung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung schein­bar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vor­schriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [und zwar] scheinbar vor­schriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung schein­bar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwer­fung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwer­fung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwer­fung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unter­werfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwer­fung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwer­fung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung schein­bar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

251. Aufhebung der Verbannung

424. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verbannung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im voll­ständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verban­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Ver­bannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vor­schriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollstän­digen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verban­nung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Ver­bannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verban­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] schein­bar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verban­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verban­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verban­nung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

252. Aufhebung des Verzeihungerbittens

425. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Versöhnungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Versöhnungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Versöhnungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten nicht vorschriftsgemäß im unvoll­ständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Ver­zeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Ver­zeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber] scheinbar vor­schriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfah­ren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich ver­hält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihung­erbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzei­hungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzei­hungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Ver­zeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Ver­zeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [und zwar] scheinbar vor­schriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich ver­hält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihung­erbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Ver­zeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzei­hungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihung­erbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzei­hungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsver­fahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsver­fahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich ver­hält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihung­erbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Ver­zeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzei­hungerbitten im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsver­fahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich ver­hält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihung­erbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Ver­zeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzei­hungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber] nicht vorschrifts­gemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Ver­zeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

253. Aufhebung der Suspendierung bei Uneinsichtigkeit

426. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvoll­ständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Sus­pendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollstän­digen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichteinsehens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­führen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichteinsehens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Sus­pendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vor­schriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Ver­gehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhe­bungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durch­geführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

254. Aufhebung der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens

427. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutma­chens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständi­gen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschrifts­gemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vor­schriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwie­dergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuhe­ben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vor­schriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nicht­wiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuhe­ben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vor­schriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nicht­wiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nicht­wiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutma­chens von Vergehen im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwie­dergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vor­schriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Ver­gehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nicht­wiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschrifts­gemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Sus­pendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nicht­wiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollstän­digen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsge­mäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwieder­gutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsver­fahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Verge­hen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vor­schriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

255. Aufhebung der Suspendierung wegen Nichtaufgebens

428. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durch­geführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendie­rung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchge­führt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsge­mäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durch­geführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsge­mäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschrifts­gemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsver­fahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollstän­digen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsver­fahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständi­gen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.

Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungs­verfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durch­geführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Sus­pendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendie­rung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvoll­ständigen Orden durch.

Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Auf­hebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspen­dierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“

So soll das Rad gemacht werden.

256. Das umstrittene Verwarnungsverfahren

429. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwar­nungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.“

430. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständi­gen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstrit­ten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind dieje­nigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.“

431. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.“

432. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

433. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankver­ursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungs­verfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollstän­digen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

257. Das umstrittene Unterwerfungs-Verfahren

434. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unter­werfungs-Verfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschrifts­gemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvoll­ständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollstän­digen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschrifts­gemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

258. Das umstrittene Verbannungs-Verfahren

435. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verban­nungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verban­nungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als unge­tan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollstän­digen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als unge­tan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als unge­tan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vor­schriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Ver­bannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvoll­ständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

259. Das umstrittene Versöhnungs-Verfahren

436. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvoll­ständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollstän­digen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollstän­digen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] schein­bar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mön­che, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollstän­digen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durch­führen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

260. Die umstrittene Suspendierung bei Uneinsichtigkeit

437. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspen­dierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Ver­fahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollstän­digen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Ver­fahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Über­einstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Ver­fahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vor­schriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vor­schriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Ver­fahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollstän­digen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als unge­tan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollstän­digen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

261. Die umstrittene Suspendierung bei Nichtwiedergutmachung

438. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendie­rungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschrifts­gemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergut­machens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergut­machens eines Vergehens [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvoll­ständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschrifts­gemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Sus­pendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durch­führen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergut­machens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] schein­bar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Ver­gehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwieder­gutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im voll­ständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] schein­bar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschrifts­gemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

262. Die umstrittene Suspendierung bei Nichtaufgeben

439. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vor­schriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvoll­ständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvoll­ständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollstän­digen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] schein­bar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollstän­digen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] schein­bar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] schein­bar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

263. Die umstrittene Aufhebung der Verwarnung

440. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschrifts­gemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

441. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvoll­ständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

442. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

443. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

444. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungs­verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.“

264. Die umstrittene Aufhebung der Unterwerfung

445. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vor­schriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvoll­ständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] schein­bar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

265. Die umstrittene Aufhebung der Verbannung

446. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschrifts­gemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vor­schriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mön­che, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

266. Die umstrittene Aufhebung des Verzeihungerbittens

447. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Versöhnungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungs­verfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden nicht vorschrifts­gemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvoll­ständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollstän­digen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzei­hungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vor­schriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzei­hungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstrit­ten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvoll­ständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzei­hungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschrifts­gemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzei­hungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

267. Die umstrittene Aufhebung der Suspendierung bei Uneinsichtigkeit

448. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im voll­ständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mön­che, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvoll­ständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtein­sehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

268. Die umstrittene Aufhebung der Suspendierung bei Nichtwiedergutmachung

449. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vor­schriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwieder­gutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvoll­ständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzu­heben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspen­dierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergut­machens von Vergehen im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschrifts­gemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollstän­digen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvoll­ständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschrifts­gemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.

269. Die umstrittene Aufhebung der Suspendierung bei Nichtaufgeben

450. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtauf­gebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschrifts­gemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mön­che, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschrifts­gemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsver­fahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten [zwar] vor­schriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschrifts­gemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschrifts­gemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Überein­stimmung mit der Lehre sprechen.

Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nicht­aufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“

Das sind zusammengefasst fünf Fälle.


270. Zusammenfassung

 

Hier die Aufzählung:

Vierergruppe, Fünfergruppe,
Zehnergruppe und Zwanziger,
mehr-als-Zwanziger-Gruppe,
fünfartig ist der Orden.

Außer der Hochordination,
aus auch Pavāraṇā-Verfahren,
Rehabilitation kann mit
Vierergruppe ausgeführt werden.

Außer zweierlei Verfahren,
Hochordination im mittleren Land,
Rehabilitation, die Fünfergruppe
darf all jenes ausführen.

Außer der Rehabilitation
kann die Zehnergruppe Mönche
alle Verfahren als Orden ausführen,
als Zwanziger sämtliche Verfahren.

Die Nonne, zu Schulende,
Novize als auch Novizin,
Ablehnender, höchstes Vergehen,
Suspendierung wegen Nichteinsehens.

Nichtwiedergutmachens, üble Ansichten,
Eunuch, heimlich Mitlebender,
Andersgläubige und Tier,
und Mutter-, Vatermörder.

Heiligenmörder, Nonnenschänder,
Ordensspalter, Blutvergießer,
Hermaphroditen, mit anderen zusammen Seiender,
in verschiedenen Grenzen, mit übermenschlich’ Kraft.

Führt einen Akt der Orden aus,
und ist als Vierter, Zwanzigster
einer dabei, um aufzufüll’n die Gruppe,
lehnt das der vollkommen Erwachte ab.

Wenn Bewährender ist Vierter,
oder Bewährung geben sollt’,
Neuanfang, Ehrerbietung, Rehabilitierung,
wär’ das kein Akt und nicht zu tun.

Neuanfang und Anwärter auf Ehrerbietung,
auch rehabilitierungswürdige,
die fünf sind keine Aktausführer,
erklärt der vollkommen Erwachte.

Nonne und zu Schulende,
Novize und Novizin auch,
Ablehnender, höchstes Vergehen, Irrer,
Zerstreuter, Schmerzerfüllter, Uneinsichtiger.

Nichtwiedergutmachend, üble Ansichten,
Eunuch dann auch Hermaphrodit,
verschied’ne Gruppen, Grenzen,
Himmelsteher, für die’s Verfahr’n gemacht.

Sollte von den achtzehn jemand,
Protest erheben gilt das nicht,
sollt’s aber ein integrer Mönch,
ist’s ein Protest, der zählt.

Ein Reiner ist schlecht weggeschickt,
ein Tor jedoch gut weggeschickt,
Eunuch, heimlich Mitlebender,
der Andersgläubige, das Tier.

Mutter-, Vater-, Heil’genmörder,
Nonnenschänder, Ordensspalter,
Blutvergießer gleichermaßen,
und auch der Hermaphrodit.

Elf sind’s die gleichermaßen,
Rehabilitation nicht erkämpfen.
Hände, Füße, beides auch,
Ohr und Nase, beides auch.

Finger, Nägel, Fußsehne,
wie Schlangenhauben, bucklig, Zwerg,
mit Kropf, gebrandmarkt, ausgepeitscht,
Gesuchter und mit Elefantiasis.

Mit übler Krankheit, Lahmer auch,
gehbehindert, verkrüppelt, Halbgelähmter,
Krüppel, Altersschwacher,
Blinder, Stummer, Tauber.

Blind und stumm, taub und blind,
und taubstumm gleichermaßen,
dann auch noch taubstummblind dazu,
so erklärt sind zweiunddreißig.

Diese sind zu rehabilitieren,
hat Vollkommener erklärt.
Es einsehen, wiedergutzumachen,
sie aufzugeben, dann gibt es nichts.

Bei einem Suspendierungs-Akt,
sieben sind nicht vorschriftsmäßig,
Begangenes und Zugegeb’nes,
sind’s sieben, die nicht vorschriftsmäßig.

Begangenes und nicht Zugegeben,
sind’s sieben, die vorschriftsgemäß,
in Anwesenheit, befragt auch,
erinnert und dann ausgeführt.

Unschuldig, Irrer, Übeltäter,
Verwarnung, und dann Unterwerfung,
Verbannung, und Versöhnung,
Suspendierung und Bewährung dann.

Neuanfang, Ehrerbietung, Rehabilitation,
sowie dann auch Hochordination,
tut einer das beim anderen,
sechzehn sind nicht vorschriftsmäßig.

Wird jenes eine korrekt als eines durchgeführt,
diese sechzehn gültig sind,
im Umkehrschluss die andern,
sechzehn nicht vorschriftsmäßig sind.

Wenn je zu zweit wird ausgeführt,
die sechzehn vorschriftsmäßig sind.
Wenn einzeln der Reihe nach [1093] ausgeführt,
der Sieger sagt, „vorschriftsgemäß“.

Verwarnverfahr’n wird durchgeführt,
vom Orden gegen Streitverursacher,
nicht vorschriftsgemäß in Teilgruppe,
er ging zur anderen Wohnstätte.

Nicht vorschriftsgemäß mit vollständig’ Orden,
führ’n sie’s Verwarnverfahren durch;
woanders vorschriftsgemäß, in der Teilgruppe,
führ’n sie’s Verwarnverfahren durch.

Scheinbar vorschriftsgemäß in Teil-,
dann vollständ’ger Gruppe durchgeführt,
nicht vorschriftsgemäß in vollständiger
vorschriftsgemäß in unvollständ’ger.

Scheinbar vorschriftsgemäß in Teil-,
dann vollständ’ge Gruppe – Diese Fälle,
wenn einzeln durchgeführt,
fügt man in Reihen dann zusammen.

Für Toren, Ungebildete die Unterwerfung,
Verbannung für Familienverderber,
das Verfahren zur Versöhnung,
dem Beschimpfenden zu machen ist.

Uneinsicht’ger, Nichtwiedergutmacher,
üble Ansicht nicht aufgebend,
für diese das Suspendier-Verfahren,
[durchzuführ’n ist,] sagt der Meister.

Bezüglich der Verfahrens-Methodik,
die Weisheit einer Suspendierung,
der Besserung sie dienlich ist,
sich gut verhaltend, um Aufhebung man bittet.

Die Aufhebung jener Verfahren,
ist wie früher schon gesagt,
wird beim Verfahren da und dort,
und allerorts gestritten.

Nicht ist’s getan, [gar] schlecht getan,
muss noch einmal gemacht werden,
bis das Verfahren aufgehoben ist,
sprechen jene Mönche lehrgemäß.

Des Abfall’ns Elend hat geseh’n,
bei den Verfahr’n der große Weise,
verordnet er zur Austilgung,
Rehabilitation, grad wie der Arzt die Medizin.

In diesem Abschnitt sind sechsunddreißig Sachverhalte.

Der Campā-Abschnitt ist beendet.


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[1089] yathā heṭṭhā, tathā cakkaṃ kātabbaṃ  D/O: „Diese Anordnung nennt man ein ‘Rad’. Diese Kategorien sind im ersten Abschnitt in ihrer natürlichen Reihen­folge angeordnet; im 2. Abschnitt ist das zweite zuoberst und wird vom dritten, vierten, fünften und zuletzt vom ersten gefolgt; im 3. Abschnitt beginnt die Ausführung ähnlich mit dem dritten und endet mit dem zweiten usw.“ CSPT wiederholt aber in exakt gleicher Weise wie Mvg 407-411.

[1090] paṭisāraṇīya  „Verzeihung-Erbitten“. Der betreffende Mönch wird vom Orden aufgefordert, bei dem/den Hausleuten um Verzeihung zu bitten (→ Cvg 33).

[1091] lomaṃ pāteti  „das Haar hängen lassen“, hier als Zeichen von Reue (üblich bei Trauer), das Gegenteil von „zu Berge stehen lassen“.

[1092] netthāraṃ vattati. Er benimmt sich so, dass er sein(-e) Vergehen überwindet, davon freigesprochen werden kann.

[1093] cakka  Also wenn der Fünferreihe nach ausgeführt wird (Mvg 407).