407. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.“
408. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.“
409. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.“
410. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.“
411. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verwarnungsverfahren durchführen.’ Und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
412. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
Entsprechend soll so von oben [nach unten] ein Rad gemacht werden. [1089]
413. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
414. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren [1090] durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden das Versöhnungs-Verfahren durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ Und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
415. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will, und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’, und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
416. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagen sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
417. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, gegen diesen Mönch wurde im Orden ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
418. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt [1091] , sich verhält, um frei zu kommen [1092] , dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.“
419. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.“
420. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.“
421. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden ein Verwarnungsverfahren durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.“
422. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verwarnung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
423. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Unterwerfungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Unterwerfungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
424. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verbannungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Verbannungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Verbannung durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
425. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Versöhnungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Versöhnungs-Verfahren aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Versöhnungs-Verfahren aufzuheben. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verfahren zum Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
426. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
427. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
428. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [und zwar] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [und zwar] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch.
Jener ging von seiner Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber nur] scheinbar vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [aber] nicht vorschriftsgemäß [und] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] im vollständigen Orden, [aber] nicht vorschriftsgemäß. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten vorschriftsgemäß [aber] im unvollständigen Orden durch.
Da ging jener von dieser Wohnstätte zu einer anderen Wohnstätte. Dort sagten sich die Mönche: ‘Brüder, für diesen Mönch wurde im Orden das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt, [zwar] vorschriftsgemäß, [aber] im unvollständigen Orden. Lasst uns das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchführen.’ Und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch.“
So soll das Rad gemacht werden.
429. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
430. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
431. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
432. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
433. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Streitmacher, ein Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden ist und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Streitmacher, Zankverursacher, einer der Auseinandersetzungen auslöst, ein Schwätzer oder Urheber von Streitfragen im Orden! Lasst uns ein Verwarnungsverfahren durchführen.’ und sie führen das Verwarnungsverfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
434. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch töricht ist, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessen Laienkontakte hat und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist töricht, ungebildet, einer mit vielen Vergehen, einer der Vergehen nicht wiedergutmacht, der mit Laien umgeht, der unangemessene Laienkontakte hat. Lasst uns ein Unterwerfungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Unterwerfungs-Verfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
435. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein Familienverderber ist, einer der sich dem Üblen widmet und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch ist ein Familienverderber, einer der sich dem Üblen widmet. Lasst uns ein Verbannungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Verbannungs-Verfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
436. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch Hausleute beschimpft [und/ oder] beleidigt und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch beschimpft Hausleute [und/oder] beleidigt sie. Lasst uns das Versöhnungs-Verfahren durchführen.’ und sie führen das Versöhnungs-Verfahren im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
437. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht einsehen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht einsehen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens eines Vergehens im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
438. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch ein von ihm begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will sein begangenes Vergehen nicht wiedergutmachen. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens eines Vergehens im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
439. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch üble Ansichten nicht aufgeben will und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch will seine üblen Ansichten nicht aufgeben. Lasst uns ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten durchführen.’ und sie führen das Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens von üblen Ansichten im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
440. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung nicht vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
441. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
442. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
443. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
444. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verwarnungsverfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verwarnung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verwarnung aufzuheben. Lasst uns die Verwarnung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verwarnung im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
445. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Unterwerfungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Unterwerfung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Unterwerfung aufzuheben. Lasst uns die Unterwerfung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Unterwerfung im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
446. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verbannungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Verbannung aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Verbannung aufzuheben. Lasst uns die Verbannung aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Verbannung im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
447. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Versöhnungs-Verfahren durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Verfahren zum Verzeihungerbitten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, das Verzeihungerbitten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, das Verzeihungerbitten aufzuheben. Lasst uns das Verzeihungerbitten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren zum Verzeihungerbitten im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
448. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichteinsehens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichteinsehens von Vergehen im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
449. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtwiedergutmachens von Vergehen im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
450. „Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im unvollständigen Orden nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war nicht vorschriftsgemäß und [nur] im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden [aber] nicht vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten scheinbar vorschriftsgemäß im unvollständigen Orden durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [nur] scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.
Ihr Mönche, es kann sein, dass ein Mönch, gegen den ein Suspendierungs-Verfahren wegen Nichtaufgebens übler Ansichten durchgeführt wurde, sich gut benimmt, sich mäßigt, sich verhält, um frei zu kommen, dass er darum bittet, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben und sich die Mönche sagen: ‘Brüder, dieser Mönch benimmt sich gut, mäßigte sich, verhielt sich so, dass er frei kommt und bittet darum, die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufzuheben. Lasst uns die Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten aufheben.’ und sie führen das Aufhebungsverfahren der Suspendierung wegen Nichtaufgebens übler Ansichten im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß durch. Dieser Fall wird im Orden umstritten: ‘Das war vom unvollständigen Orden [und] nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] im vollständigen Orden, aber nicht vorschriftsgemäß’, ‘das war [zwar] vorschriftsgemäß, aber im unvollständigen Orden’, ‘das war scheinbar vorschriftsgemäß und im unvollständigen Orden’, das war [zwar] im vollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’, ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’. Ihr Mönche, in diesem Fall sind diejenigen Mönche, die sagen: ‘das war [zwar] im unvollständigen Orden, aber [nur] scheinbar vorschriftsgemäß’ und die, die sagen: ‘das gilt als ungetan’, ‘das war schlecht getan’, ‘das muss erneut gemacht werden’, das sind die Mönche, die in Übereinstimmung mit der Lehre sprechen.“
Das sind zusammengefasst fünf Fälle.
Hier die Aufzählung:
Vierergruppe, Fünfergruppe,
Zehnergruppe und Zwanziger,
mehr-als-Zwanziger-Gruppe,
fünfartig ist der Orden.
Außer der Hochordination,
aus auch Pavāraṇā-Verfahren,
Rehabilitation kann mit
Vierergruppe ausgeführt werden.
Außer zweierlei Verfahren,
Hochordination im mittleren Land,
Rehabilitation, die Fünfergruppe
darf all jenes ausführen.
Außer der Rehabilitation
kann die Zehnergruppe Mönche
alle Verfahren als Orden ausführen,
als Zwanziger sämtliche Verfahren.
Die Nonne, zu Schulende,
Novize als auch Novizin,
Ablehnender, höchstes Vergehen,
Suspendierung wegen Nichteinsehens.
Nichtwiedergutmachens, üble Ansichten,
Eunuch, heimlich Mitlebender,
Andersgläubige und Tier,
und Mutter-, Vatermörder.
Heiligenmörder, Nonnenschänder,
Ordensspalter, Blutvergießer,
Hermaphroditen, mit anderen zusammen Seiender,
in verschiedenen Grenzen, mit übermenschlich’
Kraft.
Führt einen Akt der Orden aus,
und ist als Vierter, Zwanzigster
einer dabei, um aufzufüll’n die Gruppe,
lehnt das der vollkommen Erwachte ab.
Wenn Bewährender ist Vierter,
oder Bewährung geben sollt’,
Neuanfang, Ehrerbietung, Rehabilitierung,
wär’ das kein Akt und nicht zu tun.
Neuanfang und Anwärter auf Ehrerbietung,
auch rehabilitierungswürdige,
die fünf sind keine Aktausführer,
erklärt der vollkommen Erwachte.
Nonne und zu Schulende,
Novize und Novizin auch,
Ablehnender, höchstes Vergehen, Irrer,
Zerstreuter, Schmerzerfüllter, Uneinsichtiger.
Nichtwiedergutmachend, üble Ansichten,
Eunuch dann auch Hermaphrodit,
verschied’ne Gruppen, Grenzen,
Himmelsteher, für die’s Verfahr’n gemacht.
Sollte von den achtzehn jemand,
Protest erheben gilt das nicht,
sollt’s aber ein integrer Mönch,
ist’s ein Protest, der zählt.
Ein Reiner ist schlecht weggeschickt,
ein Tor jedoch gut weggeschickt,
Eunuch, heimlich Mitlebender,
der Andersgläubige, das Tier.
Mutter-, Vater-, Heil’genmörder,
Nonnenschänder, Ordensspalter,
Blutvergießer gleichermaßen,
und auch der Hermaphrodit.
Elf sind’s die gleichermaßen,
Rehabilitation nicht erkämpfen.
Hände, Füße, beides auch,
Ohr und Nase, beides auch.
Finger, Nägel, Fußsehne,
wie Schlangenhauben, bucklig, Zwerg,
mit Kropf, gebrandmarkt, ausgepeitscht,
Gesuchter und mit Elefantiasis.
Mit übler Krankheit, Lahmer auch,
gehbehindert, verkrüppelt, Halbgelähmter,
Krüppel, Altersschwacher,
Blinder, Stummer, Tauber.
Blind und stumm, taub und blind,
und taubstumm gleichermaßen,
dann auch noch taubstummblind dazu,
so erklärt sind zweiunddreißig.
Diese sind zu rehabilitieren,
hat Vollkommener erklärt.
Es einsehen, wiedergutzumachen,
sie aufzugeben, dann gibt es nichts.
Bei einem Suspendierungs-Akt,
sieben sind nicht vorschriftsmäßig,
Begangenes und Zugegeb’nes,
sind’s sieben, die nicht vorschriftsmäßig.
Begangenes und nicht Zugegeben,
sind’s sieben, die vorschriftsgemäß,
in Anwesenheit, befragt auch,
erinnert und dann ausgeführt.
Unschuldig, Irrer, Übeltäter,
Verwarnung, und dann Unterwerfung,
Verbannung, und Versöhnung,
Suspendierung und Bewährung dann.
Neuanfang, Ehrerbietung, Rehabilitation,
sowie dann auch Hochordination,
tut einer das beim anderen,
sechzehn sind nicht vorschriftsmäßig.
Wird jenes eine korrekt als eines
durchgeführt,
diese sechzehn gültig sind,
im Umkehrschluss die andern,
sechzehn nicht vorschriftsmäßig sind.
Wenn je zu zweit wird ausgeführt,
die sechzehn vorschriftsmäßig sind.
Wenn einzeln der Reihe nach
[1093]
ausgeführt,
der Sieger sagt, „vorschriftsgemäß“.
Verwarnverfahr’n wird durchgeführt,
vom Orden gegen Streitverursacher,
nicht vorschriftsgemäß in Teilgruppe,
er ging zur anderen Wohnstätte.
Nicht vorschriftsgemäß mit vollständig’ Orden,
führ’n sie’s Verwarnverfahren durch;
woanders vorschriftsgemäß, in der Teilgruppe,
führ’n sie’s Verwarnverfahren durch.
Scheinbar vorschriftsgemäß in Teil-,
dann vollständ’ger Gruppe durchgeführt,
nicht vorschriftsgemäß in vollständiger
vorschriftsgemäß in unvollständ’ger.
Scheinbar vorschriftsgemäß in Teil-,
dann vollständ’ge Gruppe – Diese Fälle,
wenn einzeln durchgeführt,
fügt man in Reihen dann zusammen.
Für Toren, Ungebildete die Unterwerfung,
Verbannung für Familienverderber,
das Verfahren zur Versöhnung,
dem Beschimpfenden zu machen ist.
Uneinsicht’ger, Nichtwiedergutmacher,
üble Ansicht nicht aufgebend,
für diese das Suspendier-Verfahren,
[durchzuführ’n ist,] sagt der Meister.
Bezüglich der Verfahrens-Methodik,
die Weisheit einer Suspendierung,
der Besserung sie dienlich ist,
sich gut verhaltend, um Aufhebung man bittet.
Die Aufhebung jener Verfahren,
ist wie früher schon gesagt,
wird beim Verfahren da und dort,
und allerorts gestritten.
Nicht ist’s getan, [gar] schlecht getan,
muss noch einmal gemacht werden,
bis das Verfahren aufgehoben ist,
sprechen jene Mönche lehrgemäß.
Des
Abfall’ns Elend hat geseh’n,
bei den
Verfahr’n der große Weise,
verordnet
er zur Austilgung,
Rehabilitation,
grad wie der Arzt die
Medizin.
In diesem Abschnitt sind sechsunddreißig Sachverhalte.
Der Campā-Abschnitt ist beendet.
[1089] yathā heṭṭhā, tathā cakkaṃ kātabbaṃ D/O: „Diese Anordnung nennt man ein ‘Rad’. Diese Kategorien sind im ersten Abschnitt in ihrer natürlichen Reihenfolge angeordnet; im 2. Abschnitt ist das zweite zuoberst und wird vom dritten, vierten, fünften und zuletzt vom ersten gefolgt; im 3. Abschnitt beginnt die Ausführung ähnlich mit dem dritten und endet mit dem zweiten usw.“ CSPT wiederholt aber in exakt gleicher Weise wie Mvg 407-411.
[1090] paṭisāraṇīya „Verzeihung-Erbitten“. Der betreffende Mönch wird vom Orden aufgefordert, bei dem/den Hausleuten um Verzeihung zu bitten (→ Cvg 33).
[1091] lomaṃ pāteti „das Haar hängen lassen“, hier als Zeichen von Reue (üblich bei Trauer), das Gegenteil von „zu Berge stehen lassen“.
[1092] netthāraṃ vattati. Er benimmt sich so, dass er sein(-e) Vergehen überwindet, davon freigesprochen werden kann.