84. Zu jener Zeit, da weilte der Buddha, der Erhabene, auf dem Geiergipfel bei Rājagaha. Zu dieser Zeit nun, da hatten sich viele Mönche, die sich gerne sahen und miteinander befreundet waren am Berg Isigili Grashütten gebaut und verbrachten da die Regenzeit. Der ehrwürdige Dhaniya, Sohn eines Töpfers, trat [ebenfalls] die Regenzeit an, nachdem er sich aus Gras eine Hütte gebaut hatte. Nachdem nun die Mönche die dreimonatige Regenzeit in deren Grashütten verbracht hatten, warfen sie das Gras und Holz fort und brachen zur Wanderung durch das Land auf. Aber der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, verbrachte die Regenzeit hier, verbrachte den Winter hier und verbrachte den Sommer hier. Als nun der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, ins Dorf zum Almosengang aufgebrochen war, da rissen Grassammlerinnen und Holzsammlerinnen die Grashütte ab und nahmen das Gras und das Holz mit. Ein zweites Mal sammelte der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, Gras und Holz zusammen und errichtete [sich] eine Grashütte. Ein zweites Mal ging der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, ins Dorf zum Almosengang und [wieder] rissen Grassammlerinnen und Holzsammlerinnen die Grashütte ab und nahmen das Gras und das Holz mit. Ein drittes Mal sammelte der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, Gras und Holz zusammen und errichtete [sich] eine Grashütte. Ein drittes Mal ging der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, ins Dorf zum Almosengang und [wieder] rissen Grassammlerinnen und Holzsammlerinnen die Grashütte ab und nahmen das Gras und das Holz mit.[178]
Da nun kam dem ehrwürdigen Dhaniya, dem Töpfersohn, der Gedanke: 'Drei Mal bin ich nun ins Dorf um Almosen gegangen und da haben Grassammlerinnen und Holzsammlerinnen die Grashütte abgerissen und das Gras und das Holz mitgenommen. Aber ich bin doch versiert und erfahren im eigenen Handwerk, im Töpferhandwerk gut ausgebildet und erfahren. Da werde ich mir also, nachdem ich selber Lehm geknetet habe, eine Hütte ganz aus Lehm machen!' Nachdem nun der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, eigenhändig Lehm geknetet hatte, machte er eine Hütte ganz aus Lehm. Dann sammelte er Gras, Holz und Kuhdung und brannte diese Hütte. Es entstand eine Hütte, die schön anzusehen war, ein hübscher (kleiner) roter Palast, gerade wie ein Marienkäfer[179]. Und ebenso, wie eine kleine Glocke klingt, so gab jene Hütte einen Klang von sich.
85. Als nun der Erhabene zusammen mit etlichen Mönchen vom Abhang des Geiergipfels herabstieg, da sah er diese schöne Hütte, die so schön aussah, wie ein hübscher (kleiner) roter Palast. Als er das sah, sprach er zu den Mönchen: "Ihr Mönche, was ist das für ein schön aussehender, hübscher (kleiner) roter Palast, der aussieht wie ein Marienkäfer?" Da nun berichteten die Mönche dem Erhabenen diesen Sachverhalt. Der Erhabene tadelte (heftig): "Das ist unpassend, ihr Mönche, für diesen törichten Menschen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, kann sich bloß dieser törichte Mensch eine Hütte ganz aus Lehm machen! Sicherlich, ihr Mönche, weilt dieser törichte Mensch weder mit Mitgefühl noch Erbarmen noch Gnade für die Wesen![180] Geht da hin, ihr Mönche, und zerstört diese Hütte. Mögen nachfolgende Völker keine Wesen vernichtenderweise zu Fall bringen. Ihr Mönche, ihr sollt (euch) keine Hütten ganz aus Lehm errichten. Wer das tut, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen." – "Ja Herr.", antworteten die Mönche dem Erhabenen und gingen zu dieser Hütte. Als sie dort angelangt waren, zerstörten sie sie. Da aber sprach der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn zu diesen Mönchen: "Warum, Brüder, zerstört ihr meine Hütte?" – "Der Erhabene, Bruder, lässt sie zerstören." – "Dann zerstört sie, Brüder, wenn der Herr der Lehre sie zerstören lässt."86. Da nun sprach der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, zu sich: "Drei Mal bin ich nun ins Dorf um Almosen gegangen und da haben Grassammlerinnen und Holzsammlerinnen die Grashütte abgerissen und das Gras und das Holz mitgenommen. Und nun ließ der Erhabene meine ganz aus Lehm gemachte Hütte zerstören. Aber da ist ja der Verwalter des Holzlagers, der ist ein guter Freund von mir. Was, wenn ich nun zum Verwalter des Holzlagers gehen und nachdem ich ihn um [einige] Hölzer gebeten habe, mir eine Holzhütte bauen würde?" Da nun ging der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, zu jenem Verwalter des Holzlagers. Bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: "Drei Mal, Freund, bin ich nun ins Dorf um Almosen gegangen und da haben Grassammlerinnen und Holzsammlerinnen die Grashütte abgerissen und das Gras und das Holz mitgenommen. Und dann ließ der Erhabene meine ganz aus Lehm gemachte Hütte zerstören. Gib mir doch, Freund, [einige] Hölzer. Ich möchte mir daraus eine Holzhütte machen." – "Nein, hoher Herr, hier gibt es keine Hölzer, die ich dem Meister geben könnte. Das hier, hoher Herr, das sind Hölzer, die für Tempel, für Reparaturen in der Stadt und für Notfälle zusammen gelagert werden. Wenn Ihnen der Fürst von den Hölzern welche gewährt, dann, hoher Herr, mögen Sie sich davon nehmen." – "Sie sind [mir] gegeben, Freund, [und zwar] vom Fürsten." Da nun dachte sich der Verwalter des Holzlagers: 'Diese Asketen des Sakyasohnes, die folgen dem Gesetz, sind auf gutem Weg, pflegen den Reinheitswandel, sprechen [nur] die Wahrheit, sind tugendhaft und haben edle Richtlinien. Der Fürst vertraut ihnen. Es wäre nicht recht, eine nicht gegebene Sache zu nehmen." Da nun sprach der Verwalter des Holzlagers zum ehrwürdigen Dhaniya, dem Töpfersohn: "Der hohe Herr nehme sich." Als nun der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, von jenen Hölzern Stück um Stück zurechtgeschnitten und in Wagenladungen abtransportiert hatte, errichtete er sich davon eine Holzhütte.
87. Als nun der Brahmane Vassakāra, ein Minister von Magadha, die Arbeiten in Rājagaha inspizierte, kam er [auch] zum Verwalter des Holzlagers. Bei ihm angekommen sprach er zu ihm: "Du, jene Hölzer, die für Tempel, für Reparaturen in der Stadt und für Notfälle zusammen gelagert wurden, wo sind diese Hölzer hin?" – "Diese Hölzer, mein Gebieter, sind vom Göttlichen[181] dem ehrwürdigen Dhaniya, dem Töpfersohn gegeben worden." Da nun wurde der Brahmane Vassakāra, der Minister von Magadha, verdrossen und dachte sich: 'Wie kann bloß der Göttliche die Hölzer, die für Tempel, für Reparaturen in der Stadt und für Notfälle zusammen gelagert wurden, dem Töpfersohn Dhaniya geben!' Da nun ging der Brahmane Vassakāra, der Minister von Magadha, zum Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha. Bei ihm angekommen, sprach er zu Seniya Bimbisāra, dem Fürsten von Magadha: "Ist es wahr, o Göttlicher? Man sagt, dass Ihr die Hölzer, die für Tempel, für Reparaturen in der Stadt und für Notfälle zusammen gelagert wurden, dem Töpfersohn Dhaniya gegeben habt." – "Wer sagt das?" – "Der Verwalter des Holzlagers, o Göttlicher." – "Wenn das so ist, Brahmane, dann befehle den Verwalter des Holzlagers her." Da nun befahl der Brahmane Vassakāra, der Minister von Magadha, den Verwalter des Holzlagers zu fesseln und herbeizuschaffen. Der ehrwürdige Dhaniya sah, wie der Verwalter des Holzlagers gefesselt abgeführt wurde. Als nun der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, gesehen hatte, wie der Verwalter des Holzlagers in Fesseln abgeführt wurde, sprach er zu ihm: "Warum, Freund, lässt man dich fesseln?" – "Aufgrund meiner Verpflichtungen in Sachen Hölzer, hoher Herr." – "Geh mit, Freund, ich werde auch mitkommen." – "Das solltet Ihr, hoher Herr, bevor ich hingerichtet werde."
88. Da nun ging der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, zum Anwesen des Fürsten Seniya Bimbisāra von Magadha. Dort angekommen, setzte er sich auf einen bereitgestellten Sitz nieder. Dann kam der Fürst von Magadha, Seniya Bimbisāra zum ehrwürdigen Dhaniya, dem Töpfersohn. Bei ihm angelangt, verehrte er ihn und setzte sich ihm zur Seite hin. So an dessen Seite sitzend, sprach Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha zum ehrwürdigen Dhaniya, dem Töpfersohn: "Ist das wahr? Man sagt, hoher Herr, dass Wir Hölzer, die für Tempel, für Reparaturen in der Stadt und für Notfälle zusammen gelagert wurden, [Ihnen] gegeben haben sollen." – "Das ist so, Großfürst." – "Wir Fürsten, hoher Herr, haben viel zu tun, sind vielbeschäftigt. Was Wir gegeben haben, daran können Wir uns [mitunter] nicht erinnern. Nun denn, hoher Herr, erinnern Sie Uns." − "Erinnert sich Eure Majestät daran, früher einmal diese Worte gesagt zu haben: 'Lasst die Asketen und Brahmanen [alles] Gras, Holz und Wasser genießen.'?" – "Wir erinnern Uns, hoher Herr. Von wegen[182], hoher Herr, da gibt es Asketen und Brahmanen, die sind bescheiden[183], gewissenhaft und lernbegierig. Mit diesen entstehen [Uns] nur Kleinigkeiten und wenig Zweifel. Was Wir gesagt haben, verhält sich so: es bezieht sich auf das, was im Wald ergriffen werden kann.[184] Also, hoher Herr, haben Sie sich [wohl] gedacht, mit diesem Trick nicht gegebene Hölzer wegzunehmen! Aber wie kann bloß einer wie Wir einen Asketen oder Brahmanen, der in Unserem Land lebt, schlagen oder fesseln oder verbannen lassen! Gehen Sie, hoher Herr, wegen Ihrer Haare[185] sind Sie frei. Aber tun Sie so etwas nie wieder!" Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: "Unverschämt sind diese Asketen des Sakyasohnes, unmoralisch und führen üble Rede. Und die behaupten [von sich], dem Gesetz zu folgen, auf gutem Wege zu sein, den Reinheitswandel zu pflegen, [nur] die Wahrheit zu sprechen, tugendhaft zu sein und edle Richtlinien zu haben! Unter diesen gibt es kein Asketentum, kein Brahmanentum. Sie stehen nicht im Asketentum, nicht im Brahmanentum. Wo soll da Asketentum sein, wo das Brahmanentum! Sie haben das Asketentum verloren, haben das Brahmanentum verloren. Wenn sie sogar den Fürsten betrügen, um wieviel mehr dann die anderen Menschen!" Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: "Wie kann bloß der ehrwürdige Dhaniya, der Töpfersohn, des Fürsten Hölzer nehmen, die nicht gegeben waren!" Nachdem nun die Mönche den ehrwürdigen Dhaniya, den Töpfersohn, auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er den ehrwürdigen Dhaniya, den Töpfersohn: "Ist das wahr, man sagt, dass du, Dhaniya, des Fürsten Hölzer genommen hast, die nicht gegeben waren?" – "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der erhabene Buddha (heftig): "Das ist unpassend, du törichter Mensch, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie kannst du bloß, du törichter Mensch, des Fürsten Hölzer nehmen, die nicht gegeben waren! Das, du törichter Mensch, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind."
Zu jener Zeit, da saß nicht weit vom Erhabenen entfernt ein gewisser Mönch, der war früher Justizminister, bevor er in die Hauslosigkeit ging. Da nun sprach der Erhabene zu jenem Mönch: "Für wieviel[186], Mönch, lässt Fürst Seniya Bimbisāra von Magadha einen ergriffenen Dieb schlagen, in Fesseln legen[187] oder verbannen?" – "Wegen eines Pāda[188], Erhabener, oder mehr als einen Pāda." Zu jener Zeit, da entsprachen in Rājagaha fünf Māsaka einem Pāda. Als nun der Erhabene den ehrwürdigen Dhaniya, den Töpfersohn, auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: "So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
89. Wer auch immer als Mönch etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen, und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, dass der Fürst ihn wie einen Dieb ergreifen und ihn entweder schlagen, fesseln oder verbannen würde [mit den Worten]: 'Du Räuber, du Narr, du Irrer, du Dieb!'[189], dieser Mönch, der also etwas nicht Gegebenes an sich nimmt, auch der ist ein Ausgeschlossener, ein Ausgestoßener."
So hat nun der Erhabene für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
90. Zu jener Zeit, da war die Sechsergruppe Mönche zum Waschplatz[190] gegangen und nachdem sie [von dort] ein Bündel Wäsche weggenommen und ins Kloster gebracht hatten, zertrennten sie diese. Die [anderen] Mönche sprachen zu ihnen: "Da habt ihr aber viel gutes Verdienst, Brüder. Viele Roben sind für euch entstanden." – "Wieso, Brüder, sollten wir gutes Verdienst haben? Wir sind [einfach] zum Waschplatz gegangen und haben [uns] ein Bündel Wäsche weggenommen." – "Ist es nicht so, Brüder, dass der Erhabene eine [diesbezügliche] Vorschrift erlassen hat? Wie könnt ihr da, Brüder, ein Bündel Wäsche wegnehmen?" – "Es ist wahr, Brüder, dass der Erhabene eine [diesbezügliche] Vorschrift erließ. Aber doch [hinsichtlich] des Dorfes und nicht des Waldes." – "Ist es nicht so, Brüder, dass es auch hierfür gültig ist? Das ist unpassend, Brüder, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, Brüder, ein Bündel Wäsche wegnehmen! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, ihr Brüder, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind." Nachdem nun jene Mönche die Sechsergruppe Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: "Ist das wahr, man sagt, dass ihr, Mönche, nachdem ihr zum Waschplatz gegangen seid, [von dort] ein Bündel Wäsche weggenommen habt?" – "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erhabene (heftig): "Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, ein Bündel Wäsche wegnehmen! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, ihr Toren, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind." Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: "So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
91. Wer auch immer als Mönch aus dem Dorf oder aus dem Wald etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen, und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, dass der Fürst ihn wie einen Dieb ergreifen und ihn entweder schlagen, fesseln oder verbannen würde [mit den Worten]: 'Du Räuber, du Narr, du Irrer, du Dieb!', dieser Mönch, der also etwas nicht Gegebenes an sich nimmt, auch der ist ein Ausgeschlossener, ein Ausgestoßener."
92. 'Wer auch immer' bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird 'Welcher auch immer' genannt.
'Als Mönch' bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit 'Komm, Mönch!' gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt 'Mönch'.
'Dorf' bedeutet: ein Dorf mit [nur] einer Hütte, mit zwei Hütten, mit drei Hütten, mit vier Hütten, ein Dorf mit Menschen, ohne Menschen, ein Dorf mit Einfriedung, eines ohne Einfriedung[191], ein Dorf ist auch, wo Kühe sich hinlegen und ausbreiten[192], auch wo sich eine Karawane[193] mehr als vier Monate niederlässt, wird Dorf genannt.
'Dorfareal' bedeutet im Fall eines umfriedeten Dorfes: soweit ein mittelgroßer Mann einen Steinwurf weit werfen kann; bei einem nicht umfriedeten Dorf: soweit ein mittelgroßer Mann, der auf einem Haus steht, einen Steinwurf weit werfen kann.
'Wald' bedeutet: was als außerhalb des Dorfes und des Dorfareals übrig bleibt, das nennt man 'Wald'.
'Nicht Gegebenes' bedeutet: was nicht gegeben wurde, nicht gewährt wurde, nicht hingegeben wurde, was beschützt wird, was behütet wird, was gehegt wird, was anderen gehört. Das wird 'nicht Gegebenes' genannt.
'Mit der Absicht zu stehlen' ist: [mit] diebischer Gesinnung, [mit] der Absicht [etwas] wegzunehmen.
'Nehmen sollte' ist: sollte nehmen, sollte wegnehmen, sollte stehlen, sollte [bei etwas] die Position verändern, sollte den Standort [von etwas] verändern, sollte auf eine Vereinbarung warten[194].
'Dieses wäre von (solchem) Wert' bedeutet: ein Pāda oder der Wert eines Pāda oder mehr als ein Pāda.
'Fürst' bedeutet: weltliche Herrscher[195], Gouverneure, Provinzfürsten eines kleinen Gebietes, Justizbeamte, Minister, und auch jene, die als Scharfrichter tätig sind[196] oder belehren. Diese nennt man 'Fürsten'.
'Dieb' bedeutet: wer etwas im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka[197] nicht Gewährtes, nicht Gegebenes in diebischer Absicht nehmen sollte. Einen solchen nennt man 'Dieb'.[198]
'Schlagen würde' ist: mit der Hand [schlagen] oder mit dem Fuß [treten][199] oder mit der Peitsche oder Rute oder einem (kurzen) Stock (zu-)schlagen oder zuhauen würde.
'Fesseln würde' ist: mit Stricken fesseln oder mit einer Fessel fesseln oder mit einer Kette fesseln oder in einem Haus festsetzen oder in einer Festung inhaftieren oder in einem Dorf festhalten oder in einer Kleinstadt festhalten und fesseln würde und/oder von Leuten bewachen ließe.
'Verbannen würde' ist: aus einem Dorf, einer Kleinstadt, einer Stadt, einem Landkreis oder aus einer Provinz verbannen würde.
'Du Räuber, Narr, Irrer, Dieb', das sind Beschimpfungen.
'So etwas' bedeutet: ein Pāda oder der Wert eines Pāda oder mehr als ein Pāda.
'Nehmen' ist: nehmen, wegnehmen, stehlen, [bei etwas] die Position verändern, den Standort [von etwas] verändern, auf eine Vereinbarung warten.
'Eben so' ist: wie bereits gesagt.
'Du bist ein Ausgeschlossener' bedeutet: gleichwie es einem welken Blatt, das keine Verbindung mehr [zum Zweig] hat, unmöglich ist, wieder grün zu werden, ebenso ist ein Mönch, der einen Pāda oder etwas im Wert von einem Pāda oder mehr als einem Pāda an sich nimmt, das [ihm] nicht gegeben wurde, kein Asket mehr und kein Sakyasohn. Deshalb wird gesagt: 'Er ist ein Ausgeschlossener'.
'Du Ausgestoßener'. Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemeinsame Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Er hat nichts damit gemeinsam. Zu einem solchen sagt man: 'Du Ausgestoßener.'
Stichworte 93. In der Erde seiend, auf festem Grund seiend, im Luftraum seiend, in der Luft stehend, im Wasser seiend, in einem Boot seiend, in einem Fahrzeug seiend, eine Last seiend, im Park seiend, an einer Wohnstatt seiend, auf einem Feld seiend, auf einem Besitz(-tum) seiend, im Dorf seiend, im Wald seiend, Wasser, Zahnreiniger, Forstbaum, Bewegliches, Gelagertes, Zollgrenze, ein Wesen, fußlos, Zweifüßer, Vierfüßer, Vielfüßer, Geheimagent, Treuhänder, gemeinsam mit dem vereinbart Habenden, Vereinbarung, Anzeichen machen.[200]
94. 'In der Erde seiend' wird genannt, was an Gütern in die Erde gelegt wurde, Eingegrabenes, [darin] Verborgenes. Wenn er mit der Absicht zu stehlen spricht: "Diese auf der Erde befindlichen Güter will ich [mir] nehmen", und er sucht sich einen Zweiten, oder er sucht sich eine Hacke, oder er sucht sich einen Korb [dafür], oder er geht selber, dann ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er [dann] wachsendes Gehölz oder Lianen zerschneidet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[201] Wenn er in der Erde gräbt oder [Erde] beiseite schafft oder [auch nur] anhebt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[202] Berührt er den [vergraben gewesenen] Behälter, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er ihn, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er ihn von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Nachdem er sich selbst einen Teil davon entnommen hat, und dabei in diebischer Absicht [etwas von dessem Inhalt] berührt, was fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka als Preis hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er dieses, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er selbst die Teilung vornimmt oder eine Handvoll fortnimmt[203], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Berührt er jene Güter in diebischer Absicht, und befestigt einen Faden, ein Band, eine Kette, einen Strick, eine Halteschnur, eine Leine oder einen Schal[204] daran, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Hebt er es an, indem er es oben mit (fest-)hält, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Zieht er [die Seile] an und [den Behälter] hoch[205], ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Hebt er [den Behälter] weiter an, als die Öffnung des Behälters – und sei es auch nur um Haaresbreite, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Trinkt er in diebischer Absicht auf ein Mal von Butter oder Öl oder Honig oder Melasse im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka, ist das ein Ausschluss-Vergehen[206]. Tut er von dem Gut etwas wegwerfen, vernichten oder verplempern[207], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
95. 'Auf festem Grund seiend' wird genannt, was an Gütern auf den Boden gestellt wurde. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Diese auf dem Boden befindlichen Güter will ich [mir] nehmen", und er sucht sich einen Zweiten, oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
96. 'Im Luftraum seiend' wird genannt, was an Gütern aus dem Luftraum gelangt ist. Ein Pfau oder Haselhuhn oder Rebhuhn oder Wachtel[208]; ein Tuch oder Schal[209]; Gold oder Goldenes[210] das kaputt ging und herunter kam [oder fiel]. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern aus der Luft herunter fiel, nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Unterbricht er den Gang [der Eigentümer], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.[211]
97. 'In der Luft stehend'[212] wird genannt, was an Gütern in die Luft gelangt ist. Was da auf dem Bett oder Sessel liegt, auf der Robenstange oder Robenleine hängt oder an kleinen oder großen Wandhaken oder an einem Baum hängt oder sogar wenn es auf dem (Almosen-)Schalenständer ist. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern in die Luft gelangt ist, nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
98. 'Im Wasser seiend' wird genannt, was an Gütern ins Wasser geworfen[213] wurde. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern im Wasser ist, nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Taucht er danach oder bringt er es zum Auftauchen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er einen dort entstandenen blauen Lotos oder roten Lotos oder weißen Lotos oder deren Sprössling oder einen Fisch oder eine Schildkröte im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka in diebischer Absicht berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er diese [Dinge], ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
99. 'Boot' wird genannt, womit man übersetzt. 'In einem Boot seiend' wird genannt, was an Gütern in ein Boot gelegt wurde. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern im Boot ist, nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Das Boot nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Macht er die Leinen los, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat er die Leinen gelöst, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Lässt er es sich auf oder ab bewegen oder queren – und sei es auch nur um Haaresbreite, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
100. 'Fahrzeug' wird genannt, was eine Sänfte ist, eine Kutsche, ein Karren, ein Wagen. 'In einem Fahrzeug seiend' wird genannt, was an Gütern in/auf ein Fahrzeug gelegt wurde. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern im Fahrzeug ist, nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Dieses Fahrzeug nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
101. 'Last' wird genannt, was als Last auf dem Kopf, mit dem Körper, auf der Schulter[214] oder an der Hüfte getragen wird. Berührt er die Last auf dem Kopf in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Nimmt er sie auf den Rücken (herunter), ist das ein Ausschluss-Vergehen. Berührt er die Last auf der Schulter in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Nimmt er sie von der Hüfte, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Berührt er die Last auf der Hüfte in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Nimmt er sie in die Hand, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er mit der Hand die Last in diebischer Absicht auf die Erde legt, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er mit diebischer Absicht [eine Last] von der Erde aufhebt, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
102. 'Park'[215] wird genannt, was ein Blumengarten ist oder ein Obsthain. 'Im Park seiend' wird genannt, wenn Güter im Park an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern im Park ist, nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er in diebischer Absicht eine dort gewachsene Wurzel oder Borke oder Blatt oder Blüte im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er solches, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er solches von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er den Park (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: "Das ist nicht meine Sache.", und legt sein Amt nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt er vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht er sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen[216], ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
103. 'An der Wohnstatt[217] befindlich' wird genannt, wenn Güter in der Wohnstatt an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern in der Wohnstatt ist, das nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er die Wohnstatt (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: "Das ist nicht meine Sache.", und legt sein Amt nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt er vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht er sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
104. 'Feld' wird genannt, wo die Erstsaat und die Spätsaat[218] ausgebracht wird und [dort] zum Wachsen kommt. 'Auf einem Feld seiend' wird genannt, wenn Güter auf dem Feld an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern auf dem Feld ist, das nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er in diebischer Absicht ein dort gewachsenes Getreide oder Gemüse im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er das Feld (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: "Das ist nicht meine Sache.", und legt sein Amt nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt er vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht er sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Versetzt er die Umfriedung oder die Umgrenzung oder den Zaun oder die Eingrenzung, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei einer unvollendeten Ausführung ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Ist die Ausführung [jedoch] vollbracht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
105. 'Besitz(-tum)' nennt man den Besitz eines Parks oder einer Wohnstätte. 'Auf einem Besitz(-tum) seiend' wird genannt, wenn Güter auf dem Besitz(-tum) an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern auf dem Besitz(-tum) ist, das nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er das Besitztum (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: "Das ist nicht meine Sache.", und legt seine Verpflichtung nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt er vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht er sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Versetzt er die Einfriedung oder die Umgrenzung oder den Zaun oder eine Mauer, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei einer unvollendeten Ausführung ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Ist die Ausführung [jedoch] vollbracht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
106. 'Im Dorf seiend' wird genannt, wenn Güter im Dorf an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern im Dorf ist, das nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
107. 'Wald' nennt man, was von den Menschen in Besitz genommen wird[219], das ist Wald. 'Im Wald seiend' wird genannt, wenn Güter im Wald an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn er mit diebischer Absicht spricht: "Was da an Gütern im Wald ist, das nehme ich [mir].", und er sucht sich einen Zweiten oder er geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt er diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er in diebischer Absicht ein dort gewachsenes Gehölz oder Liane oder Gras im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
108. 'Wasser' wird genannt, was in einen Behälter getan wurde oder in der Badeanstalt[220] ist oder in einem Bassin. Berührt er es in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sich selber in diebischer Absicht einen Behälter Wasser im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka versorgt hat und berührt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er es selber in den Behälter verbrachte, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er die Eingrenzung zerbricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er die Eingrenzung durchbricht und Wasser im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka verschüttet, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er Wasser im Wert von mehr als einem Māsaka aber weniger als fünf Māsaka verschüttet, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er Wasser im Wert von einem Māsaka oder weniger als einem Māsaka verschüttet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
109. 'Zahnreiniger' wird genannt, [wenn solche] geschnitten oder ungeschnitten [sind][221]. Wenn er in diebischer Absicht [davon] im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
110. 'Forstbaum[222]' wird genannt, was für die Menschen zum Gebrauch genommen wird, ein brauchbarer Baum[223]. Wenn er [einen Baum] in diebischer Absicht schneidet, ist das bei jedem Hieb [mit der Axt] ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn ein Hieb zum Fällen fehlt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn [der Baum] gefällt wurde, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
111. 'Bewegliches' wird genannt, was an Gütern, die anderen gehören, transportiert wird. Berührt er solche in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er solche, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er solche von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er spricht: "Ich werde diese Güter zu Fuß zusammen mit dem Transporteur nehmen.", und er macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den zweiten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sagt: "Ich werde [mir] vom heruntergefallenen Gut nehmen.", und er bewirkt, das etwas herunterfällt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er in diebischer Absicht [davon] etwas im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
112. 'Gelagertes' wird genannt, was an Gütern abgelegt wurde. [Sagt er zum Besitzer:] "Gib mir diese Güter." und: "Ich werde nichts davon nehmen.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: "Er wird es mir nicht zurückgeben.", und legt [daraufhin] seine Verpflichtung nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt er vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht er sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
113. 'Zollgrenze' wird genannt, was an einem Bergpass oder an einer Furt oder am Dorfeingang vom Fürsten aufgestellt wurde mit den Worten: "Hier soll ein Zoll entrichtet werden von denen, die hierher kommen." Wenn er diebischer Absicht, nachdem er dorthin gekommen ist, vom Eigentum des Fürsten etwas im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Macht er den ersten Schritt über die Zollgrenze, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Macht er den zweiten Schritt, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sich innerhalb der Zollgrenze befindet und etwas nach außerhalb fallen lässt, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er die Zollgebühr unterschlägt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.114. 'Wesen' wird genannt, wozu man 'menschliches Wesen' sagt. Berührt er es in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sagt: "Ich werde ihn zu Fuß führen.", und er macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den zweiten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Fußlos' nennt man Schlangen und Fische. Berührt er [solche Wesen] in diebischer Absicht im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
115. 'Zweifüßer' nennt man Menschen und Geflügelte[224]. Berührt er [solche Wesen] in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sagt: "Ich werde ihn zu Fuß führen.", und er macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den zweiten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
116. 'Vierfüßer' nennt man: Elefanten, Pferde, Kamele, Ochsen, Esel, Kälber. Berührt er [solche Wesen] in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sagt: "Ich werde ihn zu Fuß führen.", und er macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den zweiten Schritt macht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den dritten Schritt macht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den vierten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
117. 'Vielfüßer' nennt man: Skorpione, Hundertfüßer, Insekten. Berührt er in diebischer Absicht [solche Wesen] im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er sagt: "Ich werde es mit dem Fuß wegleiten.", ist das Fuß um Fuß ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er den letzten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
118. 'Geheimagent wird genannt, wer Güter ausspioniert, diese dann bezeichnet und wenn er [zu einem anderen] sagt: "Beschaffe mir diese und jene Güter.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn dieser dann jene Güter beschafft, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.'Treuhänder' wird einer genannt, zu dem Güter im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka gebracht wurden, um sie zu beschützen. Wenn er diese in diebischer Absicht berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Gemeinsam mit dem Vereinbart-Habenden' wird genannt, wenn sich einige zusammengeschlossen haben, und einer davon nimmt das Gut weg. Das ist für alle ein Ausschluss-Vergehen.
119. 'Vereinbarung' wird genannt, wenn man eine [solche] Abmachung trifft: "Entweder vor dem Essen oder nach dem Essen oder in der Nacht oder am Tag, da nehmen wir jene Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn durch diese Vereinbarung jene Güter weggenommen werden, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen. Wenn jene Güter entweder vor oder nach der vereinbarten Zeit weggenommen werden, ist das für den Anstifter kein Vergehen. Für den, der sie weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
120. 'Anzeichen machen' wird genannt, wenn man Zeichen gibt. Entweder die Augen aufschlagen oder die Augenbrauen heben oder mit dem Kopf nicken. Wenn er mit diesen Zeichen Güter wegnehmen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn mit diesen Zeichen jene Güter weggenommen werden, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen. Wenn jene Güter weggenommen werden, bevor oder nachdem die Zeichen gemacht wurden, ist es für den Anstifter kein Vergehen. Für den, der sie weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
121. Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er das dabei im Geist denkt und sie wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er das im Geist denkt, aber etwas anderes wegnimmt, ist es für den Anstifter kein Vergehen. Für den, der weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er etwas anderes denkt und die Güter wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er etwas anderes denkt und etwas anderes wegnimmt, ist das für den Anstifter kein Vergehen. Für den, der weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Wenn ein Mönch einem [anderen] Mönch befiehlt: "So-und-so diskutiere [darüber]." – "Lass den So-und-so auf die-und-die Art [darüber] diskutieren." – "Lass den So-und-so auf die-und-die Art jene Güter wegnehmen.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er das zu So-und-so sagt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn der Wegnehmende zustimmt, ist das für den Anstifter ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn er diese Güter wegnimmt, ist das für alle [vier] ein Ausschluss-Vergehen.
Wenn ein Mönch einem [anderen] Mönch befiehlt: "So-und-so diskutiere [darüber]." − "Lass den So-und-so auf die-und-die Art [darüber] diskutieren." − "Lass den So-und-so auf die-und-die Art jene Güter wegnehmen.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er es einem anderen befiehlt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn der Wegnehmende ihm zustimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener diese Güter wegnimmt, ist es für den Anstifter kein Vergehen. Für den, der es weiterbefohlen hat und für den, der weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er losging, kommt er wieder und sagt: "Ich bin nicht fähig, diese Güter wegzunehmen." Wenn er ihm erneut befiehlt: "Sobald du in der Lage dazu bist, dann nimm diese Güter weg.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er die Güter wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er es befohlen hat, bereut er es, aber er informiert nicht [den Dieb]: "Mögest du es nicht wegnehmen." Wenn jener diese Güter wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er es befohlen hat, bereut er es, und er informiert [den Dieb]: "Mögest du es nicht wegnehmen." Wenn jener spricht: "Zu Befehl.", und dann diese Güter [dennoch] wegnimmt, ist das für den Anstifter kein Vergehen. Für den, der es weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm die-und-die Güter weg." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er es befohlen hat, bereut er es, und er informiert [den Dieb]: "Mögest du es nicht wegnehmen." Jener spricht: "Ja gut." Wenn er davon Abstand nimmt, ist das für beide kein Vergehen.
122. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Ausschluss-Vergehen: wenn es das Eigentum eines anderen ist, und wenn er weiß, dass es das Eigentum eines anderen ist, wenn es wertvoll und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
123. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Thullaccaya-Vergehen: wenn es das Eigentum eines anderen ist, und wenn er weiß, dass es das Eigentum eines anderen ist, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von mehr als einem Māsaka oder bis zu vier Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
124. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es das Eigentum eines anderen ist, und wenn er weiß, dass es das Eigentum eines anderen ist, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von weniger als einem Māsaka oder einem Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
125. Auf sechserlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Ausschluss-Vergehen: wenn er nicht weiß, dass es sein eigenes ist, wenn er sich nicht vergewissert[225], wenn es nicht [nur] temporär [genommen] wurde, wenn es wertvoll und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
126. Auf sechserlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Thullaccaya-Vergehen: wenn er nicht weiß, dass es sein eigenes ist, wenn er sich nicht vergewissert, wenn es nicht [nur] temporär [genommen] wurde, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von mehr als einem Māsaka oder bis zu vier Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
127. Auf sechserlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn er nicht weiß, dass es sein eigenes ist, wenn er sich nicht vergewissert, wenn es nicht [nur] temporär [genommen] wurde, dass es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von weniger als einem Māsaka oder einem Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
128. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es nicht das Eigentum eines anderen ist[226] und er es als anderen gehörend betrachtet, wenn es wertvoll und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
129. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es nicht das Eigentum eines anderen ist und er es als anderen gehörend betrachtet, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von mehr als einem Māsaka oder bis zu vier Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
130. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es nicht das Eigentum eines anderen ist und er es als anderen gehörend betrachtet, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von weniger als einem Māsaka oder einem Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt er es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt er es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
131. Kein Vergehen ist es, wenn es sein eigenes ist; wenn er der Meinung ist, der Eigentümer würde zustimmen; wenn es temporär [genommen wurde]; wenn es das Eigentum von Verstorbenen ist[227]; wenn es das Eigentum von Tieren ist; wenn er es als Abfall betrachtet; wenn er verrückt ist; wenn er geistesgestört ist[228]; wenn er Schmerzen hat[229]; wenn er der Ersttäter ist.
Der erste Abschnitt zum Auswendiglernen,
der über das Nehmen von Nichtgegebenem, ist beendet.
zu den Sachverhalten entsprechend dieser Vorschrift
Von Wäsche fünf berichtet wird,
und vier von einer Decke;
des Nachts wahrlich auch fünf,
vom Transportieren fünfe auch.
Von fünf Redensarten wird
berichtet,
zwei weitere vom Wirbelwind;
Nichtverwester, Grashalm-Los,
das Badehaus als zehntes dann.
Fünf Mal vom Fraß die Reste,
als auch von fünf, die grundlos
sind;
in Mangelzeiten die Schale Reis,
Fleisch und Gebäck.
Sechs Utensilien, die Tragetasche,
Polster, Wäschestange, nicht
herauskommen;
die Speise in der Annahme,
über's Eigene die nächsten zwei.
Sieben [Mal] "Wir
stehlen nicht",
sieben [Mal], da stehlen sie;
vom Orden sieben [Mal] gestohlen,
von Blumen dann die nächsten zwei.
Drei [Mal] im Namen von,
drei Mal Juwelen durchgebracht;
Wildschwein, Wild und Fische,
und Fahrzeug in Gang gesetzt.
Zwei Stücke Fleisch, zwei Hölzer,
vom Abfallhaufen, aus dem Wasser
zwei;
so nach und nach, Vereinbarung,
anderen und weniger als.
In Sāvatthi vier Faustvoll,
zwei Überreste, zwei vom Gras;
Sieben über Ordenseigentum,
auch sieben über Nichtbesitzer.
Holz, Wasser, Lehm, zwei über
Gras;
Vom Orden sieben [Mal] absichtlich
weggenommen;
nehmen und woanders nutzen;
vorübergehend nehmen, was ein
Besitztum ist.
In Campā und in
Rājagaha,
in Vesāli und Ajjuka;
In Benares und in Kosambi,
in Sāgalā und über Daḷhika.
132. Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche der Sechsergruppe zum Waschplatz gegangen, und hatten ein Bündel Wäsche weggenommen. Dann kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen habt ihr da begangen, ihr Mönche, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zum Waschplatz gegangen, und als er dort ein (sehr) wertvolles Tuch sah, kam in ihm diebische Absicht auf. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, es entstand nur im Geist."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zum Waschplatz gegangen und als er dort ein (sehr) wertvolles Tuch sah, da berührte er es in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zum Waschplatz gegangen, und als er dort ein (sehr) wertvolles Tuch sah, da bewegte er es in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."[230]
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zum Waschplatz gegangen, und als er dort ein (sehr) wertvolles Tuch sah, da entfernte er es in diebischer Absicht von diesem Platz. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
133. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch auf dem Almosengang eine (sehr) wertvolle Decke gesehen, da kam in ihm diebische Absicht auf. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es nur im Geist entstand."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch auf dem Almosengang eine (sehr) wertvolle Decke gesehen, und in diebischer Absicht berührte er diese. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch auf dem Almosengang eine (sehr) wertvolle Decke gesehen, und in diebischer Absicht bewegte er diese. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch auf dem Almosengang eine (sehr) wertvolle Decke gesehen, und in diebischer Absicht entfernte er diese von ihrem Platz. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
134. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch am Tag Güter gesehen, ein Zeichen daran gemacht und sagte [sich]: "Das will ich nachts wegnehmen." In diesem Gedanken nimmt er jene Güter weg. ... – ... in diesem Gedanken nimmt er etwas anderes weg ... – ... etwas anderes in Gedanken habend, nimmt er jene Güter weg ... – ... etwas anderes in Gedanken habend, nimmt er etwas anderes weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch am Tag Güter gesehen, ein Zeichen daran gemacht und sagte [sich]: "Das will ich nachts wegnehmen." In diesem Gedanken nimmt er Güter weg, die ihm selber gehören. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da transportierte ein gewisser Mönch Güter eines anderen auf dem Kopf. Diese Güter berührte er in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen." Diese Güter bewegte er in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen." Diese Güter setzte er in diebischer Absicht auf die Schulter herunter. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."[231]
Bei einer Gelegenheit, da transportierte ein gewisser Mönch Güter eines anderen auf der Schulter. Diese Güter berührte er in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen." Diese Güter bewegte er in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen." Diese Güter setzte er in diebischer Absicht auf die Hüfte herunter. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da transportierte ein gewisser Mönch Güter eines anderen auf der Hüfte. Diese Güter berührte er in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen." Diese Güter bewegte er in diebischer Absicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen." Diese Güter nahm er diebischer Absicht in die Hand. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da transportierte ein gewisser Mönch Güter eines anderen in der Hand. In diebischer Absicht setzte er jene Güter auf den Boden. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da verwahrte ein gewisser Mönch die Güter eines anderen. In diebischer Absicht hob er diese Güter vom Boden auf. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
135. Bei einer Gelegenheit, da breitete ein gewisser Mönch seine Robe unter freiem Himmel aus und betrat eine Wohnstätte. Ein gewisser [anderer] Mönch sagte sich: "Möge diese Robe nicht verloren gehen.", und räumte sie weg. Als dann der [erste] Mönch wiederkam, fragte er die Mönche: "Brüder, wer hat meine Robe weggenommen?" Er [der andere Mönch] erwiderte ihm: "Ich habe sie genommen." – "Wenn du sie weggenommen hast, dann bist du kein [wahrer] Asket mehr." Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?"[232] – "Das hatte ich nur so daher gesagt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man es nur so daher sagt."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch seine Robe auf einer Sitzgelegenheit hingelegt und betrat eine Wohnstätte. Ein gewisser [anderer] Mönch sagte sich: "Möge diese Robe nicht verloren gehen.", und räumte sie weg. Als dann der [erste] Mönch wiederkam, fragte er die Mönche: "Brüder, wer hat meine Robe weggenommen?" Er [der andere Mönch] erwiderte ihm: "Ich habe sie genommen." – "Wenn du sie weggenommen hast, dann bist du kein [wahrer] Asket mehr." Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das hatte ich nur so daher gesagt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man es nur so daher sagt."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch seine Sitzunterlage auf einer Sitzgelegenheit hingelegt und betrat eine Wohnstätte. Ein gewisser [anderer] Mönch sagte sich: "Möge diese Sitzunterlage nicht verloren gehen.", und räumte sie weg. Als dann der [erste] Mönch wiederkam, fragte er die Mönche: "Brüder, wer hat meine Sitzunterlage weggenommen?" Er [der andere Mönch] erwiderte ihm: "Ich habe sie genommen." – "Wenn du sie weggenommen hast, dann bist du kein [wahrer] Asket mehr." Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das hatte ich nur so daher gesagt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man es nur so daher sagt."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch seine Almosenschale unter einer Sitzgelegenheit verstaut und betrat eine Wohnstätte. Ein gewisser [anderer] Mönch sagte sich: "Möge diese Almosenschale nicht verloren gehen.", und räumte sie weg. Als dann der [erste] Mönch wiederkam, fragte er die Mönche: "Brüder, wer hat meine Almosenschale weggenommen?" Er [der andere Mönch] erwiderte ihm: "Ich habe sie genommen." – "Wenn du sie weggenommen hast, dann bist du kein [wahrer] Asket mehr." Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das hatte ich nur so daher gesagt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man es nur so daher sagt."
Bei einer Gelegenheit, da hatte eine gewisse Nonne ihre Robe auf einer Einzäunung aufgehangen und betrat eine Wohnstätte. Eine gewisse [andere] Nonne sagte sich: "Möge diese Robe nicht verloren gehen.", und räumte sie weg. Als dann die [erste] Nonne wiederkam, fragte sie die Nonnen: "Ehrwürdige, wer hat meine Robe weggenommen?" Sie [die andere Nonne] erwiderte ihr: "Ich habe sie genommen." – "Wenn du sie weggenommen hast, dann bist du keine [wahre] Asketin mehr." Da kamen ihr Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dann berichtete sie diesen Sachverhalt den [anderen] Nonnen. Daraufhin berichteten die [anderen] Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn man es nur so daher sagt."[233]
136. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch ein von einem Wirbelwind aufgewehtes Kleidungsstück gesehen. Da dachte er sich: 'Das will ich dem Eigentümer (zurück-)geben', und hob es auf. Der Eigentümer [aber] beschuldigte den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen jenem Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich hatte nicht die Absicht zu stehlen, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man keine diebische Absicht hat."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch ein von einem Wirbelwind aufgewehten Schal[234] gesehen. Da dachte er sich: 'Bevor es der Eigentümer sieht.', und in diebischer Absicht hob er ihn auf. Der Eigentümer beschuldigte den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen jenem Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich hatte die Absicht zu stehlen, Erhabener." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
137. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zur Leichenstätte gegangen und hatte sich von einer noch nicht verwesten Leiche Gewandfetzen genommen. Der Geist des Verstorbenen weilte aber noch in dieser Leiche. Da nun sprach der Geist zu jenem Mönch: "Möge doch der hohe Herr nicht meine Kleidung wegnehmen!" Der Mönch nahm, ohne darauf zu achten. Da aber erhob sich jener Leichnam und folgte dem Mönch dicht auf den Fersen. Nachdem der Mönch die Wohnstätte betreten hatte, verschloss er die Tür. Da stürzte der Leichnam an dieser Stelle zusammen. Da kamen ihm [dem Mönch] Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Aber, ihr Mönche, ihr sollt keine Gewandfetzen von noch nicht ganz verwesten Leichen nehmen. Wer sich solche nimmt, der begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."
138. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch bei einer Auslosung von Roben(-material) des Ordens ein (Grashalm-)Los gezogen und mit diebischer Absicht nahm er Roben(-material) weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
139. Bei einer Gelegenheit, da hatte der ehrwürdige Ānanda im Badehaus in dem Gedanken, es sei die eigene Unterrobe, die Unterrobe eines anderen Mönches angezogen. Da nun sprach jener [andere] Mönch zum ehrwürdigen Ānanda: "Warum hast du, Bruder Ānanda, meine Unterrobe angezogen?" – "Ich habe gedacht, Bruder, es wäre die meine." Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man denkt, es sei das eigene."[235]140. Bei einer Gelegenheit, da hatten einige Mönche, als sie vom Hang des Geiergipfels herabkamen, die Reste der Mahlzeit eines Löwen gesehen und nachdem sie diese zubereitet hatten, verzehrten sie diese. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, es waren [nur] die Reste von dem, was der Löwe gefressen hatte."
Bei einer Gelegenheit, da hatten einige Mönche, als sie vom Hang des Geiergipfels herabkamen, die Reste der Mahlzeit eines Tigers gesehen und nachdem sie diese zubereitet hatten, verzehrten sie diese. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, es waren [nur] die Reste von dem, was der Tiger gefressen hatte."
Bei einer Gelegenheit, da hatten einige Mönche, als sie vom Hang des Geiergipfels herabkamen, die Reste der Mahlzeit eines Panthers gesehen und nachdem sie diese zubereitet hatten, verzehrten sie diese. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, es waren [nur] die Reste von dem, was der Panther gefressen hatte."
Bei einer Gelegenheit, da hatten einige Mönche, als sie vom Hang des Geiergipfels herabkamen, die Reste der Mahlzeit einer Hyäne gesehen und nachdem sie diese zubereitet hatten, verzehrten sie diese. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, es waren [nur] die Reste von dem, was die Hyäne gefressen hatte."
Bei einer Gelegenheit, da hatten einige Mönche, als sie vom Hang des Geiergipfels herabkamen, die Reste der Mahlzeit eines Wolfes gesehen und nachdem sie diese zubereitet hatten, verzehrten sie diese. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn es von Tieren genommen wurde."
141. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch bei einer Verteilung von Speisen für den Orden gesagt: "Gib mir den Anteil für den anderen.", und nahm dann grundlos[236]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Klar bewusste Lüge ist ein Pācittiya-Vergehen."[237]
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch bei einer Verteilung von (fester) Speise ... – ... von Gebäck ... – ... von Zuckerrohr ... – ... von Timbaru-Früchten[238] für den Orden gesagt: "Gib mir den Anteil für den anderen.", und nahm dann grundlos. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Klar bewusste Lüge ist ein Pācittiya-Vergehen."
142. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, als es schwierig war, Almosenspeise zu bekommen, eine Reisküche betreten und in diebischer Absicht nahm er eine Schale Reis weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, als es schwierig war, Almosenspeise zu bekommen, ein Schlachthaus betreten und in diebischer Absicht nahm er eine Schale Fleisch weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, als es schwierig war, Almosenspeise zu bekommen, eine Bäckerei betreten und in diebischer Absicht nahm er eine Schale Gebäck weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, ein Ausschluss-Vergehen."
143. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch am Tag Gebrauchsgegenstände gesehen, ein Zeichen daran gemacht und sagte [sich]: "Die will ich nachts wegnehmen." In dem Gedanken, dass es jene sind, nimmt er jene Gebrauchsgegenstände weg. ... – ... in dem Gedanken, dass es andere Gebrauchsgegenstände sind, nimmt er diese weg ... – ... etwas anderes in Gedanken habend, nimmt er jene Gebrauchsgegenstände weg ... – ... etwas anderes in Gedanken habend, nimmt er andere Gebrauchsgegenstände weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch am Tag Gebrauchsgegenstände gesehen, ein Zeichen daran gemacht und sagte [sich]: "Die will ich nachts wegnehmen." In diesem Gedanken nahm er Gebrauchsgegenstände weg, die ihm selber gehörten. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
144. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch eine Tragetasche auf einer Sitzgelegenheit gesehen. Da dachte er sich: 'Wenn ich sie wegnehme, werde ich ausgeschlossen.' Da bewegte er diese samt Sitzgelegenheit und nahm sie weg. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch in diebischer Absicht ein Polster weggenommen, das dem Orden gehörte. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
145. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch in diebischer Absicht von einer Wäschestange eine Robe weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."Bei einer Gelegenheit, nachdem ein gewisser Mönch in der Wohnstätte eine Robe weggenommen hatte, dachte er sich: 'Wenn ich hier herauskomme, werde ich ausgeschlossen.', und verließ die Wohnstätte nicht [mehr]. Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. "Ob dieser Tor herauskommt, ihr Mönche, oder ob er nicht herauskommt, es ist ein Ausschluss-Vergehen."
146. Bei einer Gelegenheit, da waren zwei Mönche eng befreundet. Der eine Mönch ging ins Dorf zum Almosengang. Der zweite Mönch ging zur Verteilung von Ordensspeise, nahm dort den Anteil für seinen Freund und verzehrte ihn in der Meinung, jener würde dem zustimmen. Jener [aber] erfuhr davon und beschuldigte ihn: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich dachte, er würde zustimmen, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man der Meinung ist, der Betreffende würde dem zustimmen."
147. Bei einer Gelegenheit, da waren viele Mönche mit Robenanfertigen beschäftigt. Nachdem bei einer Speisenverteilung für den Orden die (festen) Speisen ausgegeben waren, wurden diese beiseite gestellt. Ein gewisser Mönch verzehrte den Anteil eines anderen Mönches in dem Gedanken, dass es sein eigener sei. Als jener davon erfuhr, beschuldigte er ihn: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich hatte die Ansicht, es sei meine, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn man der Meinung ist, dass es das eigene sei."
Bei einer Gelegenheit, da waren viele Mönche mit Robenanfertigen beschäftigt. Nachdem bei einer Speisenverteilung für den Orden ein gewisser Mönch mit der Almosenschale eines anderen Mönches seinen Anteil angenommen hatte, stellte er sie beiseite. Der Mönch, dem die Schale gehörte, nahm an, dass es sein eigenes sei und verzehrte es. Als jener davon erfuhr, beschuldigte er ihn: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" − "Ich dachte, es wäre mein eigenes, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man der Meinung ist, dass es das eigene sei."
148. Bei einer Gelegenheit, da hatten Mangodiebe Mangos geerntet, machten sich ein Bündel und gingen damit weg. Die Besitzer ließen jene Diebe festnehmen. Als die Diebe die Besitzer [kommen] sahen, ließen sie die Bündel fallen und liefen davon. Die Mönche waren der Meinung, dass es weggeworfen sei, nahmen sie und verzehrten diese. Die Besitzer beschuldigten die Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Was hattet ihr im Geist, ihr Mönche?" – "Wir waren der Meinung, dass es weggeworfen wäre, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn ihr der Meinung wart, es wäre weggeworfen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten Rosenapfeldiebe Rosenäpfel ... – ... Brotfruchtdiebe Brotfrüchte ... – ... Jackfruchtdiebe Jackfrüchte ... – ... Kokosnussdiebe Kokosnüsse ... – ... Zuckerrohrdiebe Zuckerrohr ... – ... Timbaru-Diebe Timbarufrüchte geerntet, machten sich ein Bündel und gingen damit weg. Die Besitzer ließen jene Diebe festnehmen. Als die Diebe die Besitzer [kommen] sahen, ließen sie die Bündel fallen und liefen davon. Die Mönche waren der Meinung, dass es weggeworfen sei, nahmen sie und verzehrten diese. Die Besitzer beschuldigten die Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn ihr der Meinung wart, es wäre weggeworfen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten Mangodiebe Mangos geerntet, machten sich ein Bündel und gingen damit weg. Die Besitzer wollten jene Diebe festnehmen lassen. Als die Diebe die Besitzer [kommen] sahen, ließen sie die Bündel fallen und liefen davon. Die Mönche dachten sich: 'Bevor die Besitzer es sehen.', und in diebischer Absicht nahmen und verzehrten sie diese. Die Besitzer beschuldigten die Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten Rosenapfeldiebe Rosenäpfel ... – ... Brotfruchtdiebe Brotfrüchte ... – ... Jackfruchtdiebe Jackfrüchte ... – ... Kokosnussdiebe Kokosnüsse ... – ... Zuckerrohrdiebe Zuckerrohr ... – ... Timbaru-Diebe Timbarufrüchte geerntet, machten sich ein Bündel und gingen damit weg. Die Besitzer wollten jene Diebe festnehmen lassen. Als die Diebe die Besitzer [kommen] sahen, ließen sie die Bündel fallen und liefen davon. Die Mönche dachten sich: 'Bevor die Besitzer es sehen.', und in diebischer Absicht nahmen und verzehrten sie diese. Die Besitzer beschuldigten die Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch in diebischer Absicht eine Mango ... – ... einen Rosenapfel ... – ... eine Brotfrucht ... – ... eine Jackfrucht ... – ... eine Kokosnuss ... – ... [ein Stück] Zuckerrohr ... – ... eine Timbarufrucht aus dem Ordensbesitz weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."[239]
149. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch in einen Blumengarten gegangen, sammelte [dort] Blumen im Wert von fünf Māsaka und nahm sie in diebischer Absicht mit. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch in einen Blumengarten gegangen, und nahm [dort] in diebischer Absicht Blumen im Wert von fünf Māsaka mit, die bereits gesammelt waren. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
150. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch vor ins Dorf zu gehen, und sprach zu einem anderen Mönch: "Bruder, lass mich deine Unterstützerfamilie grüßen."[240] Nachdem er [ins Dorf] gegangen war und er ein Gewand bekommen hatte, gönnte er es sich selber. Als jener [andere] davon erfuhr, beschuldigte er ihn: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Ihr Mönche, ihr sollt nicht sagen: 'Ich grüße im Namen [eines anderen].' Wer so grüßt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch vor ins Dorf zu gehen. Ein anderer Mönch sprach zu diesem Mönch: "Bruder, grüß meine Unterstützerfamilie von mir." Nachdem er [ins Dorf] gegangen war und er ein Paar Gewänder bekommen hatte, gönnte er eines davon sich selber, und das andere gab er jenem Mönch. Als jener [andere] davon erfuhr, beschuldigte er ihn: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Ihr Mönche, ihr sollt nicht sagen: 'Überbring meine Grüße.' Wer so grüßen lässt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch vor ins Dorf zu gehen, und sprach zu einem anderen Mönch: "Bruder, lass mich deine Unterstützerfamilie grüßen." Jener erwiderte: "Grüß sie von mir." Nachdem er [ins Dorf] gegangen war und er ein Āḷhaka-Maß Butter, ein Tuḷa-Maß Melasse und ein Doṇa-Maß[241] geschälten Reis erhalten hatte, verzehrte er diese selber.[242] Als jener [andere] davon erfuhr, beschuldigte er ihn: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Ihr Mönche, ihr sollt nicht sagen: 'Ich grüße im Namen [eines anderen].' oder 'Überbring meine Grüße.' Wer so grüßen lässt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."
151. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mann ein wertvolles Juwel genommen und war auf der Straße mit einem gewissen Mönch zusammen unterwegs. Als nun der Mann die Zollstation sah, da steckte er dem Mönch, ohne dass dieser es mitbekam, dieses Juwel in die Tasche. Und so brachte jener es durch die Zollstation. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich habe nichts davon gewusst, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man nichts davon weiß."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mann ein wertvolles Juwel genommen und war auf der Straße mit einem gewissen Mönch zusammen unterwegs. Als nun der Mann die Zollstation sah, stellte er sich krank und gab sein Gepäck jenem Mönch. Als nun der Mann die Zollstation wieder verlassen hatte, sprach er zu jenem Mönch: "Gebt mir mein Gepäck zurück, hoher Herr, ich bin nicht mehr unpässlich." – "Warum, Freund, hast du das gemacht?" Da nun erzählte der Mann dem Mönch die Sache. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich habe nichts davon gewusst, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man nichts davon weiß."
152. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zusammen mit einer Karawane auf der Straße unterwegs. Als ein gewisser Mann die Zollstation sah, da beschwatzte er begierdebehaftet den Mönch, gab ihm ein wertvolles Juwel und sprach: "Dieses Juwel, hoher Herr, bringt mir [bitte] durch den Zoll." Da nun brachte dieser Mönch jenes Juwel durch die Zollstation. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
153. Bei einer Gelegenheit, da ließ ein gewisser Mönch ein gefangenes Wildschwein aus lauter Mitgefühl frei. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Voller Mitgefühl war ich, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man voller Mitgefühl ist."
Bei einer Gelegenheit, da ließ ein gewisser Mönch ein gefangenes Wildschwein frei und in diebischer Absicht dachte er: 'Bevor die Besitzer etwas [davon] sehen.' Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da ließ ein gewisser Mönch ein gefangenes Reh aus lauter Mitgefühl frei. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Voller Mitgefühl war ich, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man voller Mitgefühl ist."
Bei einer Gelegenheit, da ließ ein gewisser Mönch ein gefangenes Reh frei und in diebischer Absicht dachte er: 'Bevor die Besitzer etwas [davon] sehen.' Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da ließ ein gewisser Mönch im Netz gefangene Fische aus lauter Mitgefühl frei. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Voller Mitgefühl war ich, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man voller Mitgefühl ist."
Bei einer Gelegenheit, da ließ ein gewisser Mönch im Netz gefangene Fische frei und in diebischer Absicht dachte er: 'Bevor die Besitzer etwas [davon] sehen.' Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch Güter auf einem Fahrzeug gesehen und dachte sich: 'Wenn ich sie [mir] nehme, werde ich ausgeschlossen.' Nachdem er vorbei war und er es in Gang gesetzt hatte, nahm er sich [die Güter]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch den Gedanken: 'Ich werde es den Besitzern geben.', und hob ein Stück Fleisch auf, das ein Falke aufgelesen hatte. Die Besitzer beschuldigten den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, wenn da keine diebische Absicht war."
Bei einer Gelegenheit, da dachte sich ein gewisser Mönch bei einem Stück Fleisch, das ein Falke aufgelesen hatte: 'Bevor es die Besitzer sehen.', und mit diebischer Absicht hob er es auf. Die Besitzer beschuldigten den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."[243]
154. Bei einer Gelegenheit, da hatten sich die Leute ein Floß zusammengebunden und setzten damit über den Fluss Aciravatī. Dann zerschnitten sie die Verbindungen, verstreuten die Hölzer und gingen davon. Die Mönche waren der Ansicht, dass es Weggeworfenes sei und zogen es [aus dem Wasser] heraus. Die Besitzer beschuldigten diese Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn ihr der Meinung wart, es wäre weggeworfen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten sich die Leute ein Floß zusammengebunden und setzten damit über den Fluss Aciravatī. Dann zerschnitten sie die Verbindungen, verstreuten die Hölzer und gingen davon. Die Mönche dachten sich: 'Bevor es die Besitzer sehen.', und in diebischer Absicht zogen sie es [aus dem Wasser] heraus. Die Besitzer beschuldigten diese Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Kuhhirt seinen Umhang an einen Baum gehangen und ging fort, um zu urinieren. Ein gewisser Mönch war der Ansicht, es sei etwas Weggeworfenes und griff danach. Da nun beschuldigte der Kuhhirt den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket." Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn du der Meinung warst, es wäre weggeworfen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch einen Fluss durchwatet. Dabei blieb ein Gewand an seinen Füßen hängen, das aus der Hand eines Wäschers entglitten war. Der Mönch dachte sich: 'Das werde ich dem Besitzer (wieder-)geben.", und zog es [aus dem Wasser] heraus. Der Besitzer [aber] beschuldigte den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man keine diebische Absicht hat."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch einen Fluss durchwatet. Dabei blieb ein Gewand an seinen Füßen hängen, das aus der Hand eines Wäschers entglitten war. Der Mönch dachte sich: 'Bevor es der Besitzer sieht.', und mit diebischer Absicht hob er es auf. Die Besitzer beschuldigten den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
155. Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch einen Krug mit Butter gesehen und nach und nach verzehrte er davon. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."[244]Bei einer Gelegenheit, da hatten sich einige Mönche zusammengefunden und sprachen: "Wir wollen jene Güter wegnehmen.", dann gingen sie fort. Einer von ihnen nahm die Güter weg. Die [anderen] sprachen zueinander: "Wir sind keine Ausgeschlossenen. Der es weggenommen hat, der ist ein Ausgeschlossener." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten sich einige Mönche zusammengefunden und nachdem sie Güter weggenommen hatten, teilten sie diese [untereinander] auf. Vom Verteilten hatte keiner von ihnen einen Anteil im Wert von fünf Māsaka. Da dachten sie sich: 'Da sind wir keine Ausgeschlossenen.' Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, als in Sāvatthi Almosen schwierig zu erhalten waren, in diebischer Absicht von einem Händler eine Faustvoll[245] geschälten Reis weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, als in Sāvatthi Almosen schwierig zu erhalten waren, in diebischer Absicht von einem Händler eine Faustvoll Mungbohnen ... – ... Bohnen ... – ... Sesam weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten im Blindenwald zu Sāvatthi Diebe eine Kuh geschlachtet, das Fleisch gegessen, die Überreste zusammengepackt und gingen fort. Die Mönche waren der Ansicht, es sei Weggeworfenes, und nachdem sie es genommen hatten, verzehrten sie es. Die Diebe beschuldigten jene Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen." Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn ihr der Meinung wart, es wäre weggeworfen."
Bei einer Gelegenheit, da hatten im Blindenwald zu Sāvatthi Diebe ein Wildschwein geschlachtet, das Fleisch gegessen, die Überreste zusammengepackt und gingen fort. Die Mönche waren der Ansicht, es sei Weggeworfenes, und nachdem sie es genommen hatten, da verzehrten sie es. Die Diebe beschuldigten jene Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen." Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn ihr der Meinung wart, es wäre weggeworfen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, nachdem er auf eine Wiese[246] gegangen war, in diebischer Absicht Gras im Wert von fünf Māsaka gemäht und weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch, nachdem er auf eine Wiese gegangen war, in diebischer Absicht Gras, das schon gemäht war, im Wert von fünf Māsaka weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
156. Bei einer Gelegenheit, da hatten Gastmönche Mangos, die dem Orden gehörten, unter sich aufgeteilt und verzehrten diese. Die ortsansässigen Mönche beschuldigten jene Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Was hatte ihr im Geist, ihr Mönche?" – "Wir dachten, sie seien [auch] für uns Lebensmittel, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, es waren für euch [nur] Lebensmittel."
Bei einer Gelegenheit, da hatten Gastmönche Rosenäpfel ... – ... Brotfrüchte ... – ... Jackfrüchte ... – ... Kokosnüsse ... – ... Zuckerrohr ... – ... Timbarufrüchte die dem Orden gehörten, unter sich aufgeteilt und verzehrten diese. Die ortsansässigen Mönche beschuldigten jene Mönche: "Ihr seid keine [wahren] Asketen!" Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, es waren für euch [nur] Lebensmittel."
Bei einer Gelegenheit, da hatten die Wächter eines Mangohains den Mönchen eine Mango gegeben. Die Mönche sagten: "Ihr Gebieter[247] behütet sie, gebt sie nicht weg", und gewissenhaft [wie sie waren], nahmen sie nichts an. Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn es von den Gebietern gegeben ist."
Bei einer Gelegenheit, da hatten die Wächter eines Rosenapfelplantage Rosenäpfel ... – ... Brotfruchtplantage Brotfrüchte ... – ... Jackfruchtplantage Jackfrüchte ... – ... Kokosplantage Kokosnüsse ... – ... Zuckerrohrfeldes Zuckerrohr ... – ... Timbaruplantage Timbarufrüchte den Mönchen gegeben. Die Mönche sagten: "Ihr Gebieter behütet sie, gebt sie nicht weg", und gewissenhaft [wie sie waren], nahmen sie nichts an. Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn es von den Gebietern gegeben ist."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch ein Stück Holz, das dem Orden gehörte, vorübergehend genommen, um an seiner eigenen Wohnstatt eine Wand damit abzustützen. Die [anderen] Mönche beschuldigten jenen Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Vorübergehend [nahm] ich es, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, es war [nur] vorübergehend [genommen]."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch in diebischer Absicht Wasser ... – ... Lehm ... – ... einen Haufen Gras, der dem Orden gehörte, weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch in diebischer Absicht[248] einen Haufen Gras in Brand gesetzt. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch ein Bett, das dem Orden gehörte, in diebischer Absicht weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch einen Sessel ... – ... ein Polster ... – ... ein Kissen ... – ... eine Tür[249] ... – ... ein Fenster[250] ... – ... einen Dachsparren, der dem Orden gehörte, in diebischer Absicht weggenommen. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
157. Bei einer Gelegenheit, da benutzten Mönche anderswo in ihren Unterkünften Wohnungsausstattungen eines gewissen Laienanhängers. Da nun wurde der Laienanhänger ärgerlich, unruhig und regte sich auf: "Wie können bloß diese ehrwürdigen Herren woanders Ausstattung benutzen, die anderswo hingehört?" Dem Erhabenen wurde das berichtet. "Ihr Mönche, ihr sollt nicht die Ausstattung woanders als sie hingehört benutzen. Wer das tut, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."[251]
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche im Zweifel, ob sie Dinge [zum Sitzen] zum Uposatha-Gebäude und/oder zur Versammlungsstätte mitnehmen können, also setzten sie sich auf den Boden. Die Gliedmaßen und die Roben wurden schmutzig. Dem Erhabenen wurde das berichtet. "Ihr Mönche, ich erlaube Dinge zeitweilig mitzunehmen."[252]
Bei einer Gelegenheit, da war in Campā eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Thullanandā war, zu der Familie gegangen, die die Nonne Thullanandā unterstützte und sagte [dort]: "Die Ehrwürdige[253] wünscht Drei-Kräuter-Grütze[254] zu trinken.", und nachdem sie [die Zutaten erhalten und] das zubereitet hatte, verzehrte sie es selber. Als sie [die Nonne Thullanandā] davon erfuhr, beschuldigte sie jene: "Du bist keine [wahre] Asketin!" Da kamen ihr Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Den [anderen] Nonnen berichtete sie diesen Sachverhalt. Dann berichteten die [anderen] Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch sie ausgeschlossen wäre, das ist ein Pācittiya-Vergehen wegen klar bewusster Lüge."[255]
Bei einer Gelegenheit, da war in Rājagaha eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Thullanandā war, zu der Familie gegangen, die die Nonne Thullanandā unterstützte und sagte [dort]: "Die Ehrwürdige wünscht Honigbällchen zu essen.", und nachdem sie [die Zutaten erhalten und] das zubereitet hatte, verzehrte sie es selber. Als sie [die Nonne Thullanandā] davon erfuhr, beschuldigte sie jene: "Du bist keine [wahre] Asketin!" Da kamen ihr Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Den [anderen] Nonnen berichtete sie diesen Sachverhalt. Dann berichteten die [anderen] Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch sie ausgeschlossen wäre, das ist ein Pācittiya-Vergehen wegen klar bewusster Lüge."[256]
158. Bei einer Gelegenheit, da hatte in Vesāli der Hausherr, der der Unterstützer des ehrwürdigen Ajjuka war, zwei Kinder bei sich: einen Sohn und einen Neffen. Da nun sprach der Hausherr zum ehrwürdigen Ajjuka: "Würdet Ihr, hoher Herr, meinen zwei Kindern hier die Gelegenheit geben, etwas zu erklären, damit sie Vertrauen und Glauben haben?" Zu jener Zeit hatte der Neffe des Hausherrn [bereits] Vertrauen und Glauben. Da nun gewährte der ehrwürdige Ajjuka den Kindern die [erbetene] Unterredung. Daraufhin veranlasste er [der Hausherr], dass auf seinem eigenen (Grund-)Besitz ein Hausstand gegründet wurde und machte eine Spende[257]. Da nun sprach der Sohn des Hausherrn zum ehrwürdigen Ānanda: "Wer ist denn nun, Herr Ānanda, Erbe des Vaters? Der Sohn oder der Neffe?" – "Der Sohn, Freund, ist des Vaters Erbe." – "Der Meister Ajjuka, hoher Herr, hat gezeigt, dass unser Besitz(-tum) das unserer Blutsverwandten ist." – "Er ist kein [wahrer] Asket, Freund, der ehrwürdige Ajjuka." Da nun sprach der ehrwürdige Ajjuka zum ehrwürdigen Ānanda: "Gib mir doch, Bruder Ānanda, eine Erklärung." Zu jener Zeit war der ehrwürdige Upāli ein Parteigänger des ehrwürdigen Ajjuka. Da nun sprach der ehrwürdige Upāli zum ehrwürdigen Ānanda: "Wem auch immer gesagt wurde, Bruder Ānanda, dass ihm etwas zum Besitz erklärt wurde [mit den Worten]: 'Bei dieser Gelegenheit erkläre ich das als dem So-und-so [gehörend].', ist der ein Ausgeschlossener?" – "Nein, Herr, das ist kein Vergehen, nicht einmal eines der Kategorie Dukkaṭa." – "Demnach, Bruder, als gesagt wurde, dass dem ehrwürdigen Ajjuka etwas zum Besitz erklärt wird [mit den Worten]: 'Bei dieser Gelegenheit erkläre ich das als dem So-und-so [gehörend].', ist es kein Vergehen für den ehrwürdigen Ajjuka."
159. Bei einer Gelegenheit, da wurde in Benares die Familie von Dieben überfallen, die den ehrwürdigen Pilindavaccha unterstützte. Zwei Kinder wurden entführt. Da nun brachte der ehrwürdige Pilindavaccha die Kinder durch übernatürliche Kraft zurück und platzierte sie auf einer Veranda. Als die Leute jene Kinder sahen, sprachen sie: "Das ist die Wunderkraft unseres Meisters Pilindavaccha.", und sie glaubten noch mehr an den ehrwürdigen Pilindavaccha. Die gemäßigten Mönche wurden unruhig, ärgerlich und regten sich auf: "Wie kann bloß dieser ehrwürdige Pilindavaccha die von den Dieben entführten Kinder zurückholen!" Dem Erhabenen wurde diese Sache berichtet. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, für einen der übernatürliche Kräfte besitzt, diese [auf solche Weise] zu benutzen."
160. Bei einer Gelegenheit, da waren die zwei Mönche Paṇḍuka und Kapila enge Freunde. Einer lebte auf dem Dorf und der andere in Kosambi. Als nun der Mönch aus dem Dorf nach Kosambi ging und unterwegs einen Fluss durchwatete, da blieb ein Batzen Fett von einem Schwein an seinem Fuß hängen, das aus der Hand eines Schweineschlächters gerutscht war. Der Mönch hob es mit dem Gedanken auf: 'Ich werde es dem Besitzer wiedergeben.' Der Besitzer beschuldigte den Mönch: "Du bist kein [wahrer] Asket!" Als er [den Fluss] überquert hatte, da sah ihn eine Kuhhirtin und sprach zu ihm: "Kommt, hoher Herr, lasst uns Geschlechtsverkehr ausüben." Er dachte sich: 'Das ist so üblich bei einem Nichtasketen wie mir.", und nachdem er mit ihr Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte und nach Kosambi gelangt war, berichtete er das Vorgefallene den anderen Mönchen. Die Mönche berichteten dem Erhabenen von diesem Vorfall. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch er wegen Nehmens von Nichtgegebenem ausgeschlossen wäre, [sondern] es ist ein Ausschluss-Vergehen im Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr."
161. Bei einer Gelegenheit, da hatte in Sāgalā der ehrwürdige Daḷhika einen Mönch als Schüler, der unzufrieden und in [arger] Bedrängnis[258] war. Nachdem er von einem Händler einen Schal[259] weggenommen hatte, sprach er zum ehrwürdigen Daḷhika: "Ich bin kein [wahrer] Asket [mehr], hoher Herr, ich möchte aus dem Orden austreten." – "Was hast du denn getan, Bruder?" Da berichtete er die Sache. "Nachdem es weggenommen wurde, hast du es eingeschätzt. Das Eingeschätzte ist für dich keine fünf Māsaka wert. Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest."[260] Dann hielt er einen Lehrvortrag. Daraufhin war der Mönch erhobenen Geistes.
Das zweite Ausschluss-Vergehen ist beendet.
162.[261] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, in der Hochdachhalle im Großen Park zu Vesāli. Zu jener Zeit nun, da hielt der Erhabene allerlei Vorträge über die Unattraktivität[262], sprach lobend über die Unattraktivität und hielt Reden zum Lob der Meditation über die Unattraktivität. Wieder und wieder sprach er wertschätzend über das Entstehen der [Einsicht in die] Unattraktivität. Dann sprach der Erhabene zu den Mönchen: "Ihr Mönche, ich wünsche mich für einen halben Monat zurückzuziehen. Niemand soll zu mir kommen, außer dem einen, der mir die Almosenspeise bringt." – "So sei es, hoher Herr.", antworteten die Mönche dem Erhabenen und demzufolge ging niemand zum Erhabenen außer dem einen, der ihm die Almosenspeise brachte. Die Mönche sprachen [zueinander]: "Der Erhabene hat allerlei Vorträge über die Unattraktivität gehalten, sprach lobend über die Unattraktivität, hielt Reden zum Lob der Meditation über die Unattraktivität. Wieder und wieder sprach er wertschätzend über das Entstehen der [Einsicht in die] Unattraktivität." Dann weilten sie emsig in der Meditation über die Unattraktivität mit deren mehreren verschiedenen dazugehörigen Aspekten. Sie wurden [aber] von ihrem Körper gepeinigt, schämten sich und ekelten sich. Gleichwie eine Frau oder ein Mann, die jung, in ihrer Jugend seiend, das Schmücken liebend, mit gewaschenem Kopf, gepeinigt wären, sich schämen und ekeln würden, wenn ihnen jemand einen Schlangenkadaver oder einen toten Hund oder eine Leiche auf die Schultern legen würde, ebenso wurden jene Mönche von ihren eigenen Körpern gepeinigt, schämten sie sich dessen und ekelten sich davor. [Daraufhin] nahmen sich einige selber das Leben, andere nahmen sich gegenseitig das Leben. Nachdem einige zu dem falschen Asketen Migalaṇḍika[263] gegangen waren, sprachen sie zu ihm: "Es wäre gut, Freund, wenn du uns das Leben nehmen würdest. Dann sollen diese (Almosen-)Schalen und Roben deine sein." Nachdem nun der falsche Asket Migalaṇḍika, wie ein Söldner [es tun würde], für (Almosen-)Schalen und Roben vielen Mönchen das Leben genommen hatte, nahm er sein blutiges Schwert und ging zum Ufer des Flusses Vaggamudā.[264]
163. Als nun Migalaṇḍika, dieser falsche Asket, das Blut von seinem Schwert abwusch, überkamen ihn Gewissensbisse und Reue [und er sagte zu sich]: "Ach, was ist das für ein Verlust für mich! Ach, kein Gewinn! Ach, ich bekam Schlechtes! Ach, nichts Gutes erhielt ich! Ach, ich schuf mir viel Missverdienst, als ich jenen Mönchen, die sittlich waren und gutes Benehmen hatten, das Leben nahm." Da nun entstieg eine gewisse Gottheit aus Māras Gefolge dem Wasser ohne es zu zerteilen und sprach zu Migalaṇḍika, diesem falschen Asketen: "Gut, gut, du guter Mann! Gewinn hast du Guter dir gemacht, guten Gewinn hast du Guter da. Viel gutes Verdienst hast du guter Mann dir damit gewirkt, indem du jene überschreiten ließest, die [noch] nicht überschritten hatten."[265] Da aber sprach Migalaṇḍika, dieser falsche Asket [zu sich]: "Es wurde gesagt, dass es für mich ein Gewinn sei, dass ich guten Gewinn gemacht habe, dass ich viel gutes Verdienst gewirkt habe, als ich jene habe überschreiten lassen, die noch nicht überschritten hatten." Dann nahm er sein scharfes Schwert und ging damit von Wohnstätte zu Wohnstätte, von Zelle zu Zelle und sprach: "Wer hat noch nicht überschritten? Wen soll ich überschreiten lassen?" Diejenigen Mönche, die noch nicht frei vom Begehren waren, die hatten in diesem Moment Furcht, die waren verängstigt, denen standen die Haare zu Berge. Aber jene Mönche, die frei von Begehren waren, die hatten in diesem Moment keine Furcht, die waren nicht verängstigt, denen standen die Haare nicht zu Berge. Da nun nahm Migalaṇḍika, dieser falsche Asket, an einem Tag einem Mönch das Leben, an einem [anderen] Tag nahm er zwei Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er drei Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er vier Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er fünf Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er zehn Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er zwanzig Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er dreißig Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er vierzig Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er fünfzig Mönchen das Leben und an einem [weiteren] Tag nahm er sechzig Mönchen das Leben.[266]
164. Als sich nun der Erhabene, nachdem ein halber Monat vergangen war, aus seiner Abgeschiedenheit erhoben hatte, da sprach er zum ehrwürdigen Ānanda: "Wie kann das sein, Ānanda, dass der Mönchsorden so derart abgenommen hat?" – "Das kommt daher, hoher Herr, weil der Erhabene den Mönchen allerlei Vorträge über die Unattraktivität hielt, weil er lobend über die Unattraktivität sprach, weil er Reden zum Lob der Meditation über die Unattraktivität hielt und weil er wieder und wieder wertschätzend über das Entstehen der [Einsicht in die] Unattraktivität sprach. Da, hoher Herr, sagten sich die Mönche: 'Der Erhabene hat in mancherlei Weise Vorträge über die Unattraktivität gehalten, sprach lobend über die Unattraktivität, hielt Reden zum Lob der Meditation über die Unattraktivität. Wieder und wieder sprach er wertschätzend über das Entstehen der [Einsicht in die] Unattraktivität.' Dann weilten sie emsig in der Meditation über die Unattraktivität mit deren mehreren verschiedenen dazugehörigen Aspekten. Sie wurden [aber] von ihrem Körper gepeinigt, schämten sich und ekelten sich. Gleichwie eine Frau oder ein Mann, jung, in ihrer Jugend seiend, das Schmücken liebend, mit gewaschenem Kopf, gepeinigt wären, sich schämen und ekeln würden, wenn ihnen jemand einen Schlangenkadaver oder einen toten Hund oder eine Leiche auf die Schultern legen würde, ebenso wurden jene Mönche von ihren eigenen Körpern gepeinigt, schämten sie sich dessen und ekelten sich davor. [Daraufhin] nahmen sich einige selber das Leben, andere nahmen sich gegenseitig das Leben. Nachdem einige zu diesem falschen Asketen Migalaṇḍika gegangen waren, sprachen sie zu ihm: 'Es wäre gut, Freund, wenn du uns das Leben nehmen würdest. Dann sollen diese (Almosen-)Schalen und Roben deine sein.' Nachdem nun, hoher Herr, dieser falsche Asket Migalaṇḍika wie ein Söldner [es tun würde], für (Almosen-)Schalen und Roben vielen Mönchen das Leben genommen hatte, nahm er sein blutiges Schwert und ging zum Ufer des Flusses Vaggamudā. Als nun Migalaṇḍika, dieser falsche Asket, das Blut von seinem Schwert abwusch, überkamen ihn Gewissensbisse und Reue [und er sagte zu sich]: 'Ach, was ist das für ein Verlust für mich! Ach, kein Gewinn! Ach, ich bekam Schlechtes! Ach, nichts Gutes erhielt ich! Ach, ich schuf mir viel Missverdienst, als ich jenen Mönchen, die sittlich waren und gutes Benehmen hatten, das Leben nahm.' Da nun entstieg eine gewisse Gottheit aus Māras Gefolge dem Wasser ohne es zu zerteilen und sprach zu Migalaṇḍika, diesem falschen Asketen: 'Gut, gut, du guter Mann! Gewinn hast du Guter dir gemacht, guten Gewinn hast du Guter da. Viel gutes Verdienst hast du guter Mann dir damit gewirkt, indem du jene überschreiten ließest, die [noch] nicht überschritten hatten.' Da aber sprach Migalaṇḍika, dieser falsche Asket [zu sich]: 'Es wurde gesagt, dass es für mich ein Gewinn sei, dass ich guten Gewinn gemacht habe, dass ich viel gutes Verdienst gewirkt habe, als ich jene habe überschreiten lassen, die noch nicht überschritten hatten.' Dann nahm er sein scharfes Schwert und ging damit von Wohnstätte zu Wohnstätte, von Zelle zu Zelle und sprach: 'Wer hat noch nicht überschritten? Wen soll ich überschreiten lassen?' Diejenigen Mönche, die noch nicht frei vom Begehren waren, die hatten in diesem Moment Furcht, die waren verängstigt, denen standen die Haare zu Berge. Aber jene Mönche, die frei von Begehren waren, die hatten in diesem Moment keine Furcht, die waren nicht verängstigt, denen standen die Haare nicht zu Berge. Da nun nahm Migalaṇḍika, dieser falsche Asket, an einem Tag einem Mönch das Leben, an einem [anderen] Tag nahm er zwei Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er drei Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er vier Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er fünf Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er zehn Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er zwanzig Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er dreißig Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er vierzig Mönchen das Leben, an einem [weiteren] Tag nahm er fünfzig Mönchen das Leben und an einem [weiteren] Tag nahm er sechzig Mönchen das Leben. Gut wäre es, hoher Herr, wenn der Erhabene eine andere [Meditations-] Anweisung geben würde, sodass der Mönchsorden auf eine andere Art [im Geist] gefestigt[267] werden möge." – "Wenn das so ist, Ānanda, dann lass so viele Mönche, wie sich in Vesāli aufhalten, allesamt in der Versammlungshalle zusammenkommen." – "So sei es, hoher Herr.", antwortete der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen und nachdem er so viele Mönche, wie sich in Vesāli aufhielten, in der Versammlungshalle zusammenkommen ließ, ging er [wieder] zum Erhabenen. Bei ihm angekommen, sprach er zu ihm: "Der Mönchsorden, hoher Herr, ist versammelt. Hoher Herr, wenn der Erhabene meint, dass jetzt die rechte Zeit sei?"
Die Konzentration auf die Achtsamkeit beim Ein- und Ausatmen 165. Da nun ging der Erhabene zur Versammlungshalle, und dort angekommen, setzte er sich auf den [für ihn] vorbereiteten Sitz. Sitzend sprach nun der Erhabene zu den Mönchen: "Nun, ihr Mönche, das hier ist die [Art und Weise] der (geistigen) Konzentration auf die Achtsamkeit beim Ein- und Ausatmen, die, wenn entfaltet und ständig gepflegt, dem, der darin weilt, Frieden als auch Vorzüglichkeit und ungetrübtes Glück bringt, und wobei einmal aufgekommene üble und unheilsame Dinge auf der Stelle verschwinden und weichen. Gleichwie, ihr Mönche, im letzten Monat der heißen Sommerzeit die aufgezogenen großen dunklen Wolken auf der Stelle den [angesammelten] Staub und Schmutz verschwinden und weichen lassen, ebenso auch, ihr Mönche, bringt die Konzentration auf die Achtsamkeit beim Ein- und Ausatmen, wenn entfaltet und ständig gepflegt, dem darin Weilenden Frieden als auch Vorzüglichkeit und ungetrübtes Glück und einmal aufgekommene üble und unheilsame Dinge verschwinden und weichen auf der Stelle. Wie aber nun, ihr Mönche, verweilt ein Mönch bei der Konzentration auf die Achtsamkeit beim Ein- und Ausatmen, die, wenn entfaltet und ständig gepflegt, dem darin Weilenden Frieden als auch Vorzüglichkeit und ungetrübtes Glück bringt, und wo einmal aufgekommene üble und unheilsame Dinge auf der Stelle verschwinden und weichen?
Da, ihr Mönche, begibt sich der Mönch in den Wald, an den Fuß eines Baumes oder in eine einsame Behausung. Mit gekreuzten Beinen setzt er sich hin, den Körper gerade aufgerichtet, die Achtsamkeit vor sich[268] gegenwärtig haltend. Achtsam atmet er ein, achtsam atmet er aus. Atmet er kurz ein, so weiß er: 'Ich atme kurz ein'; atmet er kurz aus, so weiß er: 'Ich atme kurz aus'. Atmet er lang ein, so weiß er: 'Ich atme lang ein'; atmet er lang aus, so weiß er: 'Ich atme lang aus'. 'Den ganzen Körper klar empfindend, will ich einatmen',[269] so übt er sich. 'Den ganzen Körper klar empfindend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Den Körper[270] beruhigend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Den Körper beruhigend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Freude[271] klar empfindend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Freude klar empfindend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Das Glück[272] klar empfindend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Das Glück klar empfindend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Geistesfunktion[273] klar empfindend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Geistesfunktion klar empfindend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Geistesfunktion beruhigend[274], will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Geistesfunktion beruhigend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Den Geistzustand klar empfindend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Den Geistzustand klar empfindend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Den Geist erfreuend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Den Geist erfreuend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Den Geist sammelnd, will ich einatmen', so übt er sich. 'Den Geist sammelnd, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Den Geist befreiend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Den Geist befreiend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Vergänglichkeit betrachtend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Vergänglichkeit betrachtend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Gierlosigkeit[275] betrachtend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Gierlosigkeit betrachtend, will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Erlöschung betrachtend will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Erlöschung betrachtend will ich ausatmen', so übt er sich. 'Die Entledigung betrachtend, will ich einatmen', so übt er sich. 'Die Entledigung betrachtend, will ich ausatmen', so übt er sich.
Das ist also, ihr Mönche, die Konzentration auf die Achtsamkeit beim Ein- und Ausatmen, die, wenn entfaltet und ständig gepflegt, dem, der darin weilt, Frieden als auch Vorzüglichkeit und ungetrübtes Glück bringt, und wobei einmal aufgekommene üble und unheilsame Dinge auf der Stelle verschwinden und weichen."
166. Dann aber befragte der Erhabene die Mönche, die sich aus diesem Grund und in dieser Angelegenheit als Mönchsorden versammelt hatten: "Ist das wahr, man sagt, ihr Mönche, dass sich Mönche selber das Leben genommen haben? Dass sie sich gegenseitig das Leben genommen haben? Dass einige zu diesem falschen Asketen Migalaṇḍika gegangen sind und zu ihm sagten: 'Es wäre gut, Freund, wenn du uns das Leben nehmen würdest. Dann sollen diese (Almosen-)Schalen und Roben deine sein.'?" – "Das ist wahr, Erhabener." Der Erhabene tadelte (heftig): "Das ist unpassend, ihr Mönche, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie, ihr Mönche, konnten sich diese Mönche bloß selber das Leben nehmen? Sich gegenseitig das Leben nehmen? [Oder gar] zu diesem falschen Asketen Migalaṇḍika gehen und zu ihm sagen: 'Es wäre gut, Freund, wenn du uns das Leben nehmen würdest. Dann sollen diese (Almosen-)Schalen und Roben deine sein.'! Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind." Als nun der Erhabene auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: "So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
167. Wer auch immer als Mönch vorsätzlich einem menschlichen Wesen das Leben nimmt, auch der ist ein Ausgeschlossener, ein Ausgestoßener."
So hat nun der Erhabene für die Mönche [diese] Vorschrift erlassen.
168. Zu jener Zeit, da hatte ein gewisser Laienanhänger eine Krankheit. Seine Ehefrau hatte einen schönen Körper, war hübsch anzusehen und entzückend. Die Mönche der Sechsergruppe waren im Geist von dieser Frau [völlig] umstrickt. Da nun sprachen die Mönche der Sechsergruppe zueinander: "Solange dieser Laienanhänger lebt, Brüder, werden wir diese Frau nicht bekommen. Los, Brüder, lasst uns gegenüber diesem Laienanhänger die Vorzüge des Sterbens loben." Dann gingen die Mönche der Sechsergruppe zu diesem Laienanhänger. Bei ihm angekommen, sprachen sie zu ihm: "Du, Laie, bist doch einer, der Gutes getan hat, der Heilsames getan hat, der Segensreiches getan hat[276], einer, der nichts Schlechtes getan hat, der nichts Furchtbares getan hat, der keine Missetat verübt hat. Du hast das Gute getan, du hast das Schlechte nicht getan. Was willst du noch mit diesem üblen und elenden Leben! Würdest du sterben, wäre das besser für dich als [so] zu leben. Wenn es für dich an der Zeit ist zu sterben, wenn der Körper nach dem Tod zerfällt, dann wirst du auf guten Weg gelangen, in Himmelswelten aufsteigen. Dort wirst du, ausstaffiert wie eine Gottheit, die fünf Sinnesfreuden genießen und dich amüsieren."
169. Daraufhin sprach der Laienanhänger: "Das ist wohl wahr, Ehrwürdige, was ihr da sagt. Ich bin einer, der Gutes getan hat, der Heilsames getan hat, der Segensreiches getan hat, einer, der nichts Schlechtes getan hat, der nichts Furchtbares getan hat, der keine Missetat verübt hat. Ich habe das Gute getan, habe das Schlechte nicht getan. Was will ich noch mit diesem üblen und elenden Leben! Würde ich sterben, wäre das besser für mich als [so] zu leben. Wenn es für mich an der Zeit ist zu sterben, wenn der Körper nach dem Tod zerfällt, dann werde ich auf guten Weg gelangen, in Himmelswelten aufsteigen. Dort werde ich, ausstaffiert wie eine Gottheit, die fünf Sinnesfreuden genießen und mich amüsieren." Und so verzehrte er ungesunde[277] Nahrung, aß ungesunde Speisen, genoss ungesunde Genussmittel und trank ungesunde Getränke. Weil er ungesunde Nahrung verzehrte, ungesunde Speisen aß, ungesunde Genussmittel genoss und ungesunde Getränke trank, da entstand in ihm eine schwere Krankheit. Wegen dieser Krankheit starb er. Seine Ehefrau wurde ärgerlich, unruhig und regte sich auf: "Unverschämt sind diese Asketen des Sakyasohnes, unmoralisch und führen üble Rede. Und die behaupten [von sich], dem Gesetz zu folgen, auf gutem Wege zu sein, den Reinheitswandel zu pflegen, [nur] die Wahrheit zu sprechen, tugendhaft zu sein und edle Richtlinien zu haben! Unter diesen gibt es kein Asketentum, kein Brahmanentum. Sie stehen nicht im Asketentum, nicht im Brahmanentum. Wo soll da Asketentum sein, wo das Brahmanentum! Sie haben das Asketentum verloren, haben das Brahmanentum verloren. Sie lobten gegenüber meinem Gebieter die Vorzüge des Sterbens. Wegen ihnen starb mein Gebieter." Die [anderen] Leute wurden [auch] ärgerlich, unruhig und regten sich auf: "Unverschämt sind diese Asketen des Sakyasohnes, unmoralisch und führen üble Rede. Und die behaupten [von sich], dem Gesetz zu folgen, auf gutem Wege zu sein, den Reinheitswandel zu pflegen, [nur] die Wahrheit zu sprechen, tugendhaft zu sein und edle Richtlinien zu haben! Unter diesen gibt es kein Asketentum, kein Brahmanentum. Sie stehen nicht im Asketentum, nicht im Brahmanentum. Wo soll da Asketentum sein, wo das Brahmanentum! Sie haben das Asketentum verloren, haben das Brahmanentum verloren. Sie lobten gegenüber dem Laienanhänger die Vorzüge des Sterbens. Wegen ihnen starb der Laienanhänger." Die Mönche hörten diese Leute, die ärgerlich, unruhig und aufgeregt waren. Die Mönche, die gemäßigt, genügsam, bescheiden, gewissenhaft und lernbegierig waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: "Wie können bloß diese Mönche der Sechsergruppe gegenüber dem Laienanhänger die Vorzüge des Sterbens loben!"
170. Nachdem nun jene Mönche die Sechsergruppe Mönche auf allerlei Weise (heftig) getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche der Sechsergruppe: "Ist das wahr, man sagt, ihr Mönche, dass ihr einem Laienanhänger gegenüber die Vorzüge des Sterbens gelobt habt?" – "Das ist wahr, Erhabener." Da tadelte der Erhabene (heftig): "Das ist unpassend, ihr Toren, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Wie könnt ihr bloß, ihr Toren, einem Laienanhänger gegenüber die Vorzüge des Sterbens loben! Das, ihr Toren, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind." Nachdem nun der Erhabene die Mönche der Sechsergruppe auf verschiedene Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: "So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
171. Wer auch immer als Mönch vorsätzlich einem menschlichen Wesen das Leben nimmt oder für diesen nach einem Messer[278] sucht oder die Vorzüge zu sterben lobt oder ihn zum Selbstmord anstiftet [und spricht]: 'Guter Mann, was ist das nur für ein übles und elendes Leben für dich? Da ist für dich doch der Tod besser als das Leben!' – Wenn einer mit solchen Gedanken im Geist, mit solcher geistiger Intention, auf mancherlei Art die Vorzüge des Sterbens lobt oder ihn zum Selbstmord anstiftet, auch der ist ein Ausgeschlossener, ein Ausgestoßener."
172. 'Wer auch immer' bedeutet: einer der wegen seiner Abstammung, wegen seines Standes, wegen seines Namens, wegen seiner Familie, wegen seiner Ethik, wegen seines Verweilens oder wegen seines Einzugsgebietes [entweder] ein [Ordens-]Älterer oder ein [Ordens-]Neuling oder ein [Ordens-]Mittlerer ist. Ein solcher wird 'Wer auch immer' genannt.
'Als Mönch' bedeutet: er ist ein Mönch, weil er [um Almosen] bettelt; er ist ein Mönch, weil er dem Almosengang zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; er ist ein Mönch, weil er als solcher gilt; er ist ein Mönch, weil er dem zugestimmt hat; er ist ein Mönch, weil er mit 'Komm, Mönch!' gerufen wurde; er ist ein Mönch, weil er mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; ein Mönch ist etwas Glück verheißendes; ein Mönch ist etwas essenzielles; ein Mönch ist ein Lernender; ein Mönch ist ein Ausgelernter; ein Mönch ist jemand, der in einem gültigen [Or- dens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Mönch in einem gültigen [Ordens-]Akt im geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hochordiniert ist, ein solcher heißt 'Mönch'.
'Vorsätzlich' ist die bewusste, wissentliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausgeführte Übertretung.
'Menschliches Wesen' wird genannt, sobald im Mutterleib zum ersten Mal Geist aufkommt, sobald zum ersten Mal Bewusstsein entsteht, es erschienen ist und dann bis zur Sterbestunde anhält, das nennt man 'Menschenwesen'.
'Das Leben nehmen' ist, wenn er die Lebensfähigkeit abschneidet, sie zerstört, ihr Andauern verletzt.
'Oder für diesen nach einem Messer sucht' ist: [wenn er nach] einem Messer oder Speer oder Geschoss oder Knüppel oder Stein oder Schwert oder Gift oder Strick [sucht].
'Oder die Vorzüge zu sterben lobt' ist: er zeigt die Gefahren des Lebens auf und spricht vom Wert des Sterbens.
'Oder ihn zum Selbstmord anstiftet' ist: wenn er spricht: "Greif zum Schwert, nimm das Gift, häng dich am Strick auf und stirb."
'Guter Mann' ist eine Art des Ansprechens.
'Was ist das für ein übles Leben' ist, wenn er [so] das Leben als übel benennt: das Leben eines Mächtigen ist im Vergleich zum Leben eines Machtlosen übel und minderwertig, das Leben eines Reichen ist im Vergleich zum Leben eines Armen übel, das Leben einer Gottheit ist im Vergleich zum Leben eines Menschen übel.
'Elendes Leben' wird genannt, wenn die Hand abgeschlagen wurde, wenn der Fuß abgeschlagen wurde, wenn Hand und Fuß abgeschlagen wurden, wenn die Ohren abgeschnitten wurden, wenn die Nase abgeschnitten wurde, wenn Ohren und Nase abgeschnitten wurden.[279] Deswegen und wegen dieser üblen Dinge mag er sagen, dass es ein elendes Leben sei und es wäre besser, zu sterben.
'Solche Gedanken im Geist' ist: mit einem solchen Geist(-zustand) [hegt er] solche Gedanken, solche Überlegung [hegt er] in seinem Geist.[280]
'Geistige Intention' ist: den Tod im Sinne habend, an das Sterben denkend, zum Sterben geneigt sein.
'Auf mancherlei Art' ist: auf mannigfaltige Art und Weise.
'Oder die Vorzüge des Sterbens loben' ist, wenn er die Gefahren des Lebens aufzeigt und so vom Wert des Sterbens spricht: "Wenn dieser dein Körper nach dem Tod zerfällt, gelangst du nach dem Sterben auf gute Wege, du wirst in der Himmelwelt wiedererscheinen, dort wirst du wie eine Gottheit ausstaffiert sein, die fünf Sinnesfreuden genießen und dich amüsieren."
'Oder ihn zum Selbstmord anstiften' ist, wenn er so spricht: "Greif zum Schwert", "Nimm das Gift!", "Häng dich am Strick auf und stirb!", "Stürz dich in eine Grube!" oder "Lass dich vom Berg fallen!"
'Eben so' ist: wie bereits gesagt.
'Du bist ein Ausgeschlossener' ist: gleichwie ein massiver Stein, der in zwei Stücke zerbrochen ist, nicht wieder zusammengefügt werden kann, ebenso ist ein Mönch, der vorsätzlich einem Menschen das Leben nahm, kein Asket und kein Sakyasohn mehr. Zu diesem sagt man: 'Du bist ein Ausgeschlossener.'
'Du Ausgestoßener'. Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemeinsame Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Er hat nichts damit gemeinsam. Zu einem solchen sagt man: 'Du Ausgestoßener.'
Stichworte 173. Eigenhändig; mit Entschluss: durch einen Beauftragten, durch eine Reihe von Beauftragten, durch einen Beauftragten weiterbefohlen[281], durch einen Beauftragten, der ging und (wieder-)kam; nicht geheim, aber der Ansicht nach geheim; der Ansicht nach nicht geheim, aber geheim; der Ansicht nach nicht geheim und nicht geheim; der Ansicht nach geheim und geheim; mittels Körper anpreisen; mittels Sprache anpreisen; mittels Körper und Sprache anpreisen; durch einen Boten anpreisen lassen; mit einem Schreiben anpreisen; Fallgrube, Beiwerk[282]; aufgestellte Falle; Arznei, ein Zeichen erzeugen; ein Geräusch erzeugen; einen Duft erzeugen; einen Geschmack erzeugen; eine Berührung erzeugen; die Lehre darlegen; Absprache; Belehrung, eine Vereinbarung treffen; Anzeichen machen.
174. 'Eigenhändig' ist: sich selbst töten, durch den Körper oder durch etwas, was mit dem Körper im Zusammenhang steht oder davon abhängig ist.
'Entschluss' ist: sich entschlossen haben und dann befehlen: "Erschieß mich!", "Schlag mich!", "Töte mich!"
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er im Geiste denkt, dass es jener ist und ihm das Leben nimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er im Geiste denkt, dass es ein anderer ist und jenem das Leben nimmt, ist das für den Anstifter kein Vergehen. Für den Mörder ist es ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er im Geiste denkt, dass es ein anderer ist, aber diesem das Leben nimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er im Geiste denkt, dass es ein anderer ist und einem anderen das Leben nimmt, ist das für den Anstifter kein Vergehen. Für den Mörder ist es ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Sag es dem So-und-so!", "Lass den So-und-so dem So-und-so sagen!", "Lass den So-und-so dem So-und-so das Leben nehmen!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn der das dem Nächsten erzählt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn der Mörder akzeptiert, ist das für den Anstifter ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn jenem das Leben genommen wird, ist das für alle ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Sag es dem So-und-so!", "Lass den So-und-so dem So-und-so sagen!", "Lass den So-und-so dem So-und-so das Leben nehmen!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er es einem anderen befiehlt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn der Mörder akzeptiert, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jenem das Leben genommen wird, ist das für den Anstifter kein Vergehen, für den, der es weiterbefohlen hat und für den Mörder ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem dieser gegangen war, kommt er wieder zurück und sagt: "Ich bin nicht fähig, jenem das Leben zu nehmen." Dann befiehlt er: "Sobald du dazu fähig bist, nimmst du ihm das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn dieser jenem das Leben nimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er es befohlen hatte, kamen ihm Gewissensbisse und er sagt: "Töte ihn nicht!" Wenn dieser [aber dennoch] jenem das Leben nimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er es befohlen hatte, kamen ihm Gewissensbisse und er sagt: "Töte ihn nicht!" [Aber] er antwortet: "Du hast es befohlen.", und nimmt jenem das Leben, ist das für den Anstifter kein Vergehen. Für den Mörder ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt ein Mönch einem [anderen] Mönch: "Nimm dem So-und-so das Leben!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem er es befohlen hatte, kamen ihm Gewissensbisse und er sagt: "Töte ihn nicht!" Wenn dieser sagt: "Na gut!", und [vom Töten] Abstand nimmt, ist das für beide kein Vergehen.
175. 'Nicht geheim, aber der Ansicht nach geheim' ist, wenn er (fälschlicherweise) ausspricht: "Wenn doch nur der So-und-so getötet würde!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. 'Geheim, aber der Ansicht nach nicht geheim' ist, wenn er (fälschlicherweise) ausspricht: "Wenn doch nur der So-und-so getötet würde!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. 'Nicht geheim und der Ansicht nach nicht geheim' ist, wenn er (fälschlicherweise) ausspricht: "Wenn doch nur der So-und-so getötet würde!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. 'Geheim und der Ansicht nach geheim' ist, wenn er (fälschlicherweise) ausspricht: "Wenn doch nur der So-und-so getötet würde!" Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
'Mittels Körper anpreisen' wird genannt, wenn mit dem Körper Gesten gemacht werden [die aussagen]: "Wer so stirbt, der bekommt Reichtum oder der erhält Ruhm oder der gelangt in den Himmel." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener aufgrund dieses Anpreisens sagt: "Ich will sterben.", und bei ihm deshalb leidhafte Empfindungen aufkommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Mittels Sprache anpreisen' wird genannt, wenn mit der Sprache ausgedrückt wird: "Wer so stirbt, der bekommt Reichtum oder der erhält Ruhm oder der gelangt in den Himmel." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener aufgrund dieses Anpreisens sagt: "Ich will sterben.", und bei ihm deshalb leidhafte Empfindungen aufkommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Mittels Körper und Sprache anpreisen' wird genannt, wenn mit dem Körper gezeigt als auch mit der Sprache ausgedrückt wird: "Wer so stirbt, der bekommt Reichtum oder der erhält Ruhm oder der gelangt in den Himmel." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener aufgrund dieses Anpreisens sagt: "Ich will sterben.", und bei ihm deshalb leidhafte Empfindungen aufkommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Durch einen Beauftragten anpreisen lassen' wird genannt, wenn einem Beauftragten die Instruktion erteilt wird [jenem auszurichten]: "Wer so stirbt, der bekommt Reichtum oder der erhält Ruhm oder der gelangt in den Himmel." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn der Beauftragte die Instruktion gehört hat und jener [daraufhin] sagt: "Ich will sterben.", und bei ihm deshalb leidhafte Empfindungen aufkommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
176. 'Mit einem Schreiben anpreisen' wird genannt, wenn er eine Nachricht schreibt: "Wer so stirbt, der bekommt Reichtum oder der erhält Ruhm oder der gelangt in den Himmel." Das ist Silbe für Silbe ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener das Schreiben gesehen hat und [daraufhin] sagt: "Ich will sterben.", und bei ihm deshalb leidhafte Empfindungen aufkommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Fallgrube' wird genannt, wenn ein Mann[283] eine Fallgrube aushebt und spricht: "Wenn jener da hinein fällt, wird er sterben." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Fällt jener da hinein und erleidet schmerzhafte Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt jener [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er eine Fallgrube ohne ausdrückliche Bestimmung aushebt und spricht: "Wer auch immer da hinein fällt, der wird sterben.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Fällt [irgend ein] Mensch in diese Fallgrube, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Erleidet jener Hineingefallene schmerzhafte Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn ein Dämon oder ein Gespenst in menschlicher Gestalt oder ein Tier in diese Fallgrube fällt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Erleidet jener Hineingefallene (Dämon oder Gespenst) schmerzhafte Gefühle, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Stirbt er, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn ein Tier in diese Fallgrube fällt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn das Hineingefallene [Tier] schmerzhafte Gefühle erleidet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Stirbt es [daraufhin], ist das ein Pācittiya-Vergehen.[284]
177. 'Beiwerk' wird genannt, wenn er das Messer in die Scheide steckt oder es mit Gift beschmiert oder es wetzt[285] oder er platziert es in einer Grube oder Fallgrube und spricht: "Er wird sterben, wenn er da hinein fällt." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener wegen des Messers oder Giftes oder der Fallgrube schmerzhafte Gefühle erleidet, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Aufgestellte Falle' wird genannt, wenn er ein Messer oder einen Speer oder ein Geschoss oder einen Knüppel oder einen Stein oder ein Schwert oder Gift oder einen Strick (verstohlen) bereitlegt[286] und spricht: "Dadurch wird jener sterben." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener [andere] sagt: "Dadurch sterbe ich.", und er erleidet schmerzhafte Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Medizin' wird genannt, was Ghee, Butter, Öl, Honig oder Melasse ist. Wenn er das nimmt und spricht: "Nachdem er davon probiert hat, wird er sterben.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jemand davon probiert und [daraufhin] schmerzhafte Gefühle erleidet, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt jemand [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.[287]
178. 'Ein Zeichen erzeugen' wird genannt, wenn er einen unerfreulichen Anblick geschaffen hat, der Furcht und Schrecken aufkommen lässt und spricht: "Wenn er das sieht und erschrickt, stirbt er." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener es sah und erschrak, ist das ein Thullaccaya-Vergehen[288]. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er einen lieblichen Anblick geschaffen hat und spricht: "Wenn jener es sah und es verschwindet, ohne dass er es [zu fassen] bekommt, stirbt er.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jener es gesehen und es verschwand, ohne dass er es [zu fassen] bekam, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.[289]'Ein Geräusch erzeugen' wird genannt, wenn er einen unerfreulichen Klang geschaffen hat, der Furcht und Schrecken aufkommen lässt und spricht: "Wenn er das hört und erschrickt, stirbt er." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener das hörte und erschrak, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er einen lieblichen Klang geschaffen hat, der [derart] erfreulich ist und herzbetörend, und spricht: "Wenn jener das gehört hat und es verschwindet, ohne dass er es [nochmals] bekommen kann, stirbt er.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jener das gehört und es verschwand, ohne dass er es bekam, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.[290]
'Einen Geruch erzeugen' wird genannt, wenn er einen unerfreulichen Geruch[291] geschaffen hat, der ekelhaft und widerwärtig ist und spricht: "Wenn er das riecht, stirbt er vor Ekel und Widerwärtigkeit." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Erleidet der Riechende aufgrund des Ekels und der Widerwärtigkeit unangenehme Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er einen lieblichen Geruch geschaffen hat und spricht: "Wenn er das riecht und es verschwindet, ohne dass er es [erneut] bekommen kann, stirbt er.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jener das gerochen und es verschwand, ohne dass er es [erneut] bekam, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Einen Geschmack erzeugen' wird genannt, wenn er einen unerfreulichen Geschmack geschaffen hat, der ekelhaft und widerwärtig ist und spricht: "Wenn er das schmeckt, stirbt er vor Ekel und Widerwärtigkeit." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Erleidet der Schmeckende aufgrund des Ekels und der Widerwärtigkeit unangenehme Gefühle[292], ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er einen lieblichen Geschmack geschaffen hat und spricht: "Wenn er das schmeckt und es verschwindet, ohne dass er es [erneut] bekommen kann, stirbt er.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jener das geschmeckt und es verschwand, ohne dass er es [erneut] bekam, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.[293]
'Eine Berührung erzeugen' wird genannt, wenn er eine unerfreuliche Berührung schafft, die leidhaft und/oder heftig ist und spricht: "Durch diese Berührung wird er sterben." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Erleidet der [solcherart] Berührte unangenehme Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er eine liebliche Berührung schuf, die beglückend und/oder zärtlich ist und spricht: "Wenn er diese Berührung nicht mehr bekommt, nachdem sie verschwunden ist, wird er sterben.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn diese Berührung verschwindet und jener sie nicht mehr bekommt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Die Lehre darbringen' wird genannt, wenn er zu einem, der sich vor der Hölle fürchtet, von Höllischem redet und spricht: "Wenn er das gehört hat, wird er erschrecken und stirbt." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jener das gehört und erschrickt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er zu einem, der an den Himmel glaubt, vom edlen Handeln redet und spricht: "Wenn er das gehört hat, wird er darauf begierig und stirbt.", ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jener das gehört und wird darauf begierig und spricht: "Ich will sterben.", und erleidet [daraufhin] schmerzliche Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
179. 'Absprache' wird genannt, wenn er [darauf] angesprochen wird und spricht: "Stirb so. Wer so stirbt, der wird Reichtum bekommen oder er erhält Ruhm oder er gelangt in den Himmel." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener nach dieser Vereinbarung spricht: "Ich will sterben.", und erleidet schmerzliche Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Belehrung' wird genannt, wenn er ohne angesprochen zu sein spricht: "Stirb so. Wer so stirbt, der wird Reichtum bekommen oder er erhält Ruhm oder er gelangt in den Himmel." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jener nach dieser Belehrung spricht: "Ich will sterben.", und erleidet schmerzliche Gefühle, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Stirbt er [daraufhin], ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Eine Vereinbarung treffen' wird genannt, wenn er entweder vor dem Essen oder nach dem Essen oder zur Nacht oder am Tag eine Abmachung trifft und spricht: "Nach dieser Vereinbarung nimmst du ihm das Leben." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn er nach dieser Vereinbarung jenem das Leben nimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen. Wenn er nach dieser Vereinbarung jenem früher oder später [als vereinbart] das Leben nimmt, ist das für den Anstifter kein Vergehen, für den Mörder ist das ein Ausschluss-Vergehen.
'Anzeichen machen' wird genannt, wenn er Zeichen gibt und spricht: "Wenn ich ein Zeichen gebe, entweder die Augen aufschlagen oder die Augenbrauen heben oder mit dem Kopf nicken, dann nimm jenem das Leben." Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn dieser auf das Zeichen hin jenem das Leben nimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen. Wenn dieser auf das Zeichen hin jenem früher oder später [als vereinbart] das Leben nimmt, ist das für den Anstifter kein Vergehen, für den Mörder ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Kein Vergehen ist es ohne Vorsatz; aus Unwissenheit; ohne Tötungsabsicht[294]; bei Verrücktheit[295] und beim Ersttäter.[296]
Der erste Abschnitt zum Auswendiglernen,
der von den Ausschluss(-Vergehen) aneinandergeratener Menschen[297] [handelt],
ist beendet.
zu den Sachverhalten entsprechend dieser Vorschrift
Anpreisen, hingesetzt,
über Mörser und den Stößel auch;
im Alter ordiniert, verschluckt[298],
im Rücken, Gift erhalten, es
getestet.
Drei über eine Stätte schaffen,
auch über Ziegel drei;
die Axt, der Sparren, Gerüst,
herunterfallen, er fiel.
Schwitzen und Nase, Einreibung,
vom Baden und vom Einschmieren;
aufsetzen und niederlegen lassen,
durch Speis' und Trank gestorben
sein.
Das Buhlenkind, die Nebenbuhlerin,
Kind und Mutter, beide tot;
Beide nicht
gestorben, zerdrückt,
versengt, unfruchtbar, die
Fruchtbare.
Kitzeln, gehemmt[299],
Raubtier-Dämon,
zur wilden Bestie sendet er;
An ihn im Geiste denken, er
schlägt,
Belehrung über Himmel und Hölle.
In Āḷavī drei über
Bäume,
dann folgen drei über den Wald;
lass ihn nicht leiden, nicht deine
Sache,
Buttermilch und saure Grütze auch.
180. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Jene [anderen] Mönche priesen aus lauter Mitgefühl die Vorzüge des Sterbens. Der Mönch verstarb. Dann kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen habt ihr da begangen, ihr Mönche, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte sich ein gewisser Mönch, der auf Almosengang war, derb auf einen Sitz hingesetzt, auf dem ein Junge saß, der von einem Tuch verdeckt war. Jener starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch. Ihr Mönche, ihr sollt euch nicht ohne euch zu vergewissern auf einem Sitz niederlassen. Wer sich so niederlässt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da bereitete ein gewisser Mönch in einem Haus einen Sitz für das Mahl vor. Dabei hob er einen Stößel auf zu den Stößeln, die weit oben [lagerten]. Dabei fiel ein zweiter Stößel auf einen gewissen Jungen herunter und traf diesen heftig am Kopf. Er starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das lag nicht in meiner Absicht, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es unabsichtlich war."
Bei einer Gelegenheit, da bereitete ein gewisser Mönch in einem Haus einen Sitz für das Mahl vor. Dabei trat er unversehens [heftig] auf Mörsergerätschaften. Ein gewisser Junge wurde davon getroffen und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das lag nicht in meiner Absicht, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es unabsichtlich war."
Bei einer Gelegenheit, da waren Vater und Sohn zu den Mönchen in die Hauslosigkeit gezogen. Als die Zeit [zum Essen] verkündet wurde, sprach der Sohn zum Vater: "Geht nur, hoher Herr, der Orden wartet auf Euch.", und nachdem er ihm im Rücken einen Schubs gegeben hatte, fiel jener hin und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Nein, Erhabener, ich wollte nicht, dass er stirbt." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da waren Vater und Sohn zu den Mönchen in die Hauslosigkeit gezogen. Als die Zeit [zum Essen] verkündet wurde, sprach der Sohn zum Vater: "Geht nur, hoher Herr, der Orden wartet auf Euch.", und mit dem Wunsch, dass jener sterben mag, gab er ihm im Rücken einen Schubs. Jener fiel hin und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit dem Wunsch, dass er sterben möge, gab ich ihm einen Schubs in den Rücken." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren Vater und Sohn zu den Mönchen in die Hauslosigkeit gezogen. Als die Zeit [zum Essen] verkündet wurde, sprach der Sohn zum Vater: "Geht nur, hoher Herr, der Orden wartet auf Euch.", und mit dem Wunsch, dass jener sterben mag, gab er ihm im Rücken einen Schubs. Jener fiel hin und starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit dem Wunsch, dass er sterben möge, gab ich ihm einen Schubs in den Rücken." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."[300]
181. Bei einer Gelegenheit, da war einem gewissen Mönch beim Essen ein Stück Fleisch in der Kehle stecken geblieben. Ein gewisser [anderer] Mönch gab diesem Mönch einen Schlag auf den Nacken. Das Fleisch brach mit Blut hervor. Der Mönch [aber] verstarb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war einem gewissen Mönch beim Essen ein Stück Fleisch in der Kehle stecken geblieben. Ein gewisser [anderer] Mönch gab diesem Mönch mit der Absicht, dass er sterben möge einen Schlag auf den Nacken. Das Fleisch brach mit Blut hervor. Der Mönch [aber] verstarb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit dem Wunsch, dass er sterben möge, gab ich ihm einen Schlag auf den Nacken." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war einem gewissen Mönch beim Essen ein Stück Fleisch in der Kehle stecken geblieben. Ein gewisser [anderer] Mönch gab diesem Mönch mit der Absicht, dass er sterben möge einen Schlag auf den Nacken. Das Fleisch brach mit Blut hervor. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit dem Wunsch, dass er sterben möge, gab ich ihm einen Schlag auf den Nacken." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch beim Almosengang vergiftete Almosenspeise bekommen. Nachdem er es [ins Kloster] zurückgebracht hatte, gab er davon den ersten Teil den [anderen] Mönchen. Diese Mönche verstarben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich habe nichts davon gewusst, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn man nichts davon weiß."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch einem gewissen anderen Mönch Gift gegeben, um es auszuprobieren. Der Mönch verstarb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Ich wollte das Gift ausprobieren, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
182. Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, einen Platz für eine Wohnstätte zu schaffen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Stein hoch. Der oben stehende Mönch hielt den Stein nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es unbeabsichtigt war."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, einen Platz für eine Wohnstätte zu schaffen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Stein hoch. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch den Stein nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich den Stein auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, einen Platz für eine Wohnstätte zu schaffen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Stein hoch. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch den Stein nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich den Stein auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, eine Mauer um die Wohnstätte zu errichten. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Ziegelstein hoch. Der oben stehende Mönch hielt den Ziegelstein nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es unbeabsichtigt war."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, eine Mauer um die Wohnstätte zu errichten. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Ziegelstein hoch. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch den Ziegelstein nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich den Ziegelstein auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, eine Mauer um die Wohnstätte zu errichten. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Ziegelstein hoch. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch den Ziegelstein nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich den Ziegelstein auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
183. Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen[301]. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob eine Axt nach oben. Der oben stehende Mönch hielt die Axt nicht richtig fest. Diese fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es unbeabsichtigt war."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob eine Axt nach oben. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch die Axt nicht richtig fest. Diese fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich die Axt auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob eine Axt nach oben. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch die Axt nicht richtig fest. Diese fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich die Axt auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Sparren hoch. Der oben stehende Mönch hielt den Sparren nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn es unbeabsichtigt war."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Sparren hoch. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch den Sparren nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich den Sparren auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen. Ein gewisser Mönch, der unten stand, hob einen Sparren hoch. Mit der Absicht zu töten hielt der oben stehende Mönch den Sparren nicht richtig fest. Dieser fiel herab und traf den unten stehenden Mönch am Kopf. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten ließ ich den Sparren auf den Kopf des unten stehenden Mönches fallen." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen und wollten ein Gerüst errichten. Ein gewisser Mönch sprach zu einem gewissen [anderen] Mönch: "Bruder, stell dich da hin und binde das fest!" Er stellte sich da hin und als er es festgebunden hatte, fiel er herunter und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen und wollten ein Gerüst errichten. Ein gewisser Mönch sprach mit der Absicht zu töten zu einem gewissen [anderen] Mönch: "Bruder, stell dich da hin und binde das fest!" Er stellte sich da hin und als er es festgebunden hatte, fiel er herunter und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten hieß ich den Mönch sich da hin stellen und es festbinden." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen und wollten ein Gerüst errichten. Ein gewisser Mönch sprach mit der Absicht zu töten zu einem gewissen [anderen] Mönch: "Bruder, stell dich da hin und binde das fest!" Er stellte sich da hin und als er es festgebunden hatte, fiel er herunter, starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten hieß ich den Mönch sich da hin stellen und es festbinden." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch bei einer Wohnstätte das Dach gedeckt und stieg herab. Ein gewisser Mönch sprach zu diesem Mönch: "Bruder, steig hier herunter!" Jener stieg dort herab, stürzte und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch bei einer Wohnstätte das Dach gedeckt und stieg herab. Ein gewisser Mönch sprach mit der Absicht zu töten zu diesem Mönch: "Bruder, steig hier herunter!" Jener stieg dort herab, stürzte und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten hieß ich den Mönch dort heruntersteigen." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch bei einer Wohnstätte das Dach gedeckt und stieg herab. Ein gewisser Mönch sprach mit der Absicht zu töten zu diesem Mönch: "Bruder, steig hier herunter!" Jener stieg dort herab, stürzte und starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten hieß ich den Mönch dort heruntersteigen." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch [derart] von Unerfreulichem gepeinigt, dass er die Anhöhe des Geiergipfels erklomm und [sich] den Abhang herunterstürzte. Dabei traf er einen gewissen Korbflechter. Dieser starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest. Ihr Mönche, ihr sollt euch nicht selbst zu Fall bringen. Wer so fällt, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte die Sechsergruppe Mönche den Geiergipfel erklommen und aus Spaß warfen sie einen Stein herab. Sie trafen damit einen gewissen Kuhhirten, der [daraufhin] starb. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret. Ihr Mönche, ihr sollt nicht aus Spaß Steine herabwerfen. Wer so herabwirft, der begeht ein Dukkaṭa-Vergehen."
184. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche machten ihm ein Schwitzbad. Der Mönch starb. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche machten ihm in der Absicht ihn zu töten ein Schwitzbad. Der Mönch starb. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche machten ihm in der Absicht ihn zu töten ein Schwitzbad. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch Kopfschmerzen. Die [anderen] Mönche gaben ihm die Medizin durch die Nase[302]. Der Mönch starb [dennoch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch Kopfschmerzen. Die [anderen] Mönche gaben ihm die Medizin durch die Nase mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein gewisser Mönch Kopfschmerzen. Die [anderen] Mönche gaben ihm die Medizin durch die Nase mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche rieben ihn ein. Der Mönch starb [dennoch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche rieben ihn ein mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche rieben ihn ein mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche badeten ihn. Der Mönch starb [dennoch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche badeten ihn mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche badeten ihn mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche schmierten ihn mit Öl ein. Der Mönch starb [dennoch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche schmierten ihn mit Öl ein, mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche schmierten ihn mit Öl ein, mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
185. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche richteten ihn auf. Der Mönch starb [dadurch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche richteten ihn mit der Absicht auf, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche richteten ihn mit der Absicht auf, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche legten ihn hin. Der Mönch starb [dadurch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche legten ihn mit der Absicht hin, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche legten ihn mit der Absicht hin, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche gaben ihm zu essen. Der Mönch starb [dadurch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche gaben ihm Essen mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche gaben ihm Essen mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche gaben ihm zu trinken. Der Mönch starb [dadurch]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche gaben ihm zu trinken mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [tatsächlich]. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch krank. Die Mönche gaben ihm zu trinken mit der Absicht, ihn zu töten. Der Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
186. Bei einer Gelegenheit, da war eine gewisse Frau, deren Ehemann abwesend war[303], von ihrem Liebhaber schwanger. Sie sprach den Mönch, den ihre Familie unterstützte an: "Sieh her Meister, lass mich wissen, wie ich diese Schwangerschaft abbrechen kann."[304] – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Abtreibungsmittel. Das Kind starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein Mann zwei Frauen. Eine war fruchtbar und die andere war unfruchtbar. Die unfruchtbare Frau sprach den Mönch, den ihre Familie unterstützte an: "Wenn die-da, hoher Herr, schwanger wird, dann wird sie als die Gebieterin des ganzen Haushaltes fungieren. Sieh doch, hoher Herr, lass mich wissen, wie ich deren Schwangerschaft abbrechen kann." – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Abtreibungsmittel. Das Kind starb, die Mutter starb nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein Mann zwei Frauen. Eine war fruchtbar und die andere war unfruchtbar. Die unfruchtbare Frau sprach den Mönch, den ihre Familie unterstützte an: "Wenn die-da, hoher Herr, schwanger wird, dann wird sie als die Gebieterin des ganzen Haushaltes fungieren. Sieh doch, hoher Herr, lass mich wissen, wie ich deren Schwangerschaft abbrechen kann." – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Abtreibungsmittel. Die Mutter starb, das Kind starb nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."[305]
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein Mann zwei Frauen. Eine war fruchtbar und die andere war unfruchtbar. Die unfruchtbare Frau sprach den Mönch, den ihre Familie unterstützte an: "Wenn die-da, hoher Herr, schwanger wird, dann wird sie als die Gebieterin des ganzen Haushaltes fungieren. Sieh doch, hoher Herr, lass mich wissen, wie ich deren Schwangerschaft abbrechen kann." – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Abtreibungsmittel. Das Kind starb, die Mutter starb auch. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da hatte ein Mann zwei Frauen. Eine war fruchtbar und die andere war unfruchtbar. Die unfruchtbare Frau sprach den Mönch, den ihre Familie unterstützte an: "Wenn die-da, hoher Herr, schwanger wird, dann wird sie als die Gebieterin des ganzen Haushaltes fungieren. Sieh doch, hoher Herr, lass mich wissen, wie ich deren Schwangerschaft abbrechen kann." – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Abtreibungsmittel. Die Mutter starb nicht, das Kind starb [auch] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
187. Bei einer Gelegenheit, da sprach eine schwangere Frau den Mönch an, den ihre Familie unterstützte: "Sieh her Meister, lass mich wissen, wie ich diese Schwangerschaft abbrechen kann." – "Wenn das so ist, Schwester, dann zerdrücke[306] es." Nachdem sie es zerdrückt hatte, ging der Fötus ab. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine schwangere Frau den Mönch an, den ihre Familie unterstützte: "Sieh her Meister, lass mich wissen, wie ich diese Schwangerschaft abbrechen kann." – "Wenn das so ist, Schwester, dann versenge es." Nachdem sie es versengt hatte, ging der Fötus ab. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine unfruchtbare Frau den Mönch an, den ihre Familie unterstützte: "Schau her, Meister, lass mich eine Medizin wissen, wodurch ich schwanger werden könnte." – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Mittel. Sie starb [davon]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da sprach eine fruchtbare Frau den Mönch an, den ihre Familie unterstützte: "Schau her, Meister, lass mich eine Medizin wissen, damit ich nicht schwanger werden kann." – "In Ordnung, Schwester.", sprach er und gab ihr ein Mittel. Sie starb [davon]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da kitzelten die Mönche der Sechsergruppe einen Mönch der Siebzehnergruppe derart mit den Fingern, dass er (heftig) lachen musste. Jener Mönch war derart erschöpft, dass er nicht mehr atmen konnte und starb. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret."[307]
Bei einer Gelegenheit, da sprachen die Mönche der Siebzehnergruppe zu einem Mönch aus der Sechsergruppe: "Wir wollen etwas machen."[308] Nachdem sie ihn überwältigt[309] hatten, verstarb er. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret."[310]
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch ein Geisterbeschwörer, der nahm einem Dämon das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch einen gewissen anderen Mönch zum Aufenthaltsort eines raubtierhaften Dämons[311]. Der Dämon nahm jenem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen gewissen anderen Mönch zum Aufenthaltsort eines raubtierhaften Dämons. Der Dämon nahm jenem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen gewissen anderen Mönch zum Aufenthaltsort eines raubtierhaften Dämons. Der Dämon nahm jenem nicht das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch einen gewissen anderen Mönch zu einer Bestie[312] in die Wildnis. Die Bestie nahm jenem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen gewissen anderen Mönch zu einer Bestie in die Wildnis. Die Bestie nahm jenem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen gewissen anderen Mönch zu einer Bestie in die Wildnis. Die Bestie nahm jenem nicht das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch einen gewissen anderen Mönch zu Dieben in die Wildnis. Die Diebe nahmen jenem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen gewissen anderen Mönch zu Dieben in die Wildnis. Die Diebe nahmen jenem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da schickte ein gewisser Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen gewissen anderen Mönch zu Dieben in die Wildnis. Die Diebe nahmen jenem nicht das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
188. Bei einer Gelegenheit, da dachte ein gewisser Mönch an jemanden und nahm ihm das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da dachte ein gewisser Mönch an jemanden und nahm einem anderen das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da dachte ein gewisser Mönch an jemand anderen und nahm diesem das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da dachte ein gewisser Mönch an jemand anderen und nahm [aber] einem anderen das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da wurde ein gewisser Mönch von einem nichtmenschlichen Wesen festgehalten. Ein gewisser anderer Mönch gab jenem Mönch einen Schubs.[313] Jener Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da wurde ein gewisser Mönch von einem nichtmenschlichen Wesen festgehalten. Ein gewisser anderer Mönch gab jenem Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen Schubs. Jener Mönch starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da wurde ein gewisser Mönch von einem nichtmenschlichen Wesen festgehalten. Ein gewisser anderer Mönch gab jenem Mönch mit der Absicht ihn zu töten einen Schubs. Jener Mönch starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da belehrte ein gewisser Mönch einen über den Himmel, der Gutes getan hatte. Jener fasste den Entschluss zu sterben [und starb]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da belehrte ein gewisser Mönch einen über den Himmel, der Gutes getan hatte, mit der Absicht ihn zu töten. Jener fasste den Entschluss zu sterben [und starb]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da belehrte ein gewisser Mönch einen über den Himmel, der Gutes getan hatte, mit der Absicht ihn zu töten. Jener fasste den Entschluss zu sterben, starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da belehrte ein gewisser Mönch einen über die Hölle, der zur Hölle bestimmt war. Jener fasste den Entschluss zu sterben [und starb]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da belehrte ein gewisser Mönch einen über die Hölle, der zur Hölle bestimmt war, mit der Absicht ihn zu töten. Jener fasste den Entschluss zu sterben [und starb]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da belehrte ein gewisser Mönch einen über die Hölle, der zur Hölle bestimmt war, mit der Absicht ihn zu töten. Jener fasste den Entschluss zu sterben, starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
189. Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen und fällten einen Baum. Ein gewisser Mönch sprach zu einem gewissen [anderen] Mönch: "Bruder, stell dich da hin und fäll [den Baum]!" Er stellte sich da hin und fällte [den Baum]. Als der fiel, traf er jenen Mönch und der starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Das habe ich nicht beabsichtigt, Erhabener." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wenn nicht beabsichtigt war, dass er stirbt."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen und fällten einen Baum. Ein gewisser Mönch sprach mit der Absicht zu töten zu einem gewissen [anderen] Mönch: "Bruder, stell dich da hin und fäll [den Baum]!" Er stellte sich da hin und fällte [den Baum]. Als der fiel, traf er jenen Mönch und der starb. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten hieß ich den Mönch sich da hin stellen und es festbinden." – "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da waren die Mönche aus Āḷavī dabei, Reparaturarbeiten auszuführen und fällten einen Baum. Ein gewisser Mönch sprach mit der Absicht zu töten zu einem gewissen [anderen] Mönch: "Bruder, stell dich da hin und fäll [den Baum]!" Er stellte sich da hin und fällte [den Baum]. Als der fiel, traf er jenen Mönch und der starb [aber] nicht. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Was hattest du im Geist, Mönch?" – "Mit der Absicht zu töten hieß ich den Mönch sich da hin stellen und es festbinden." – "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
190. Bei einer Gelegenheit, da setzten die Mönche der Sechsergruppe einen Wald in Brand. Einige Menschen wurden verbrannt und starben. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn nicht beabsichtigt war, dass jemand stirbt."[314]Bei einer Gelegenheit, da setzten die Mönche der Sechsergruppe einen Wald in Brand mit der Absicht [jemanden] zu töten. Einige Menschen wurden verbrannt und starben. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, ihr Mönche, habt ihr da begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da setzten die Mönche der Sechsergruppe einen Wald in Brand mit der Absicht [jemanden] zu töten. Einige Menschen verbrannten sich [zwar], starben [aber] nicht. Da kamen ihnen Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich haben wir da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichteten sie diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch ihr ausgeschlossen wäret, es ist ein Thullaccaya-Vergehen."
191. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zur Hinrichtungsstätte gegangen und sprach dort zum Scharfrichter: "Freund, lass ihn nicht leiden. Nimm ihm mit einem Schlag das Leben." – "In Ordnung, hoher Herr.", [sprach jener] und mit einem Schlag nahm er ihm [dem Dieb] das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mönch zur Hinrichtungsstätte gegangen und sprach dort zum Scharfrichter: "Freund, lass ihn nicht leiden. Nimm ihm mit einem Schlag das Leben." Jener sprach: "Nein, deinen Worten werde ich nicht folgen.", und nahm ihm [dem Dieb] das Leben. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Das ist kein Vergehen, Mönch, wodurch du ausgeschlossen wärest, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen."
192. Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mann, dessen Hände und Füße abgeschlagen waren[315], im Haus seiner Angehörigen von Verwandten umgeben. Ein gewisser Mönch sprach zu diesen Leuten: "Freunde, wollt ihr, dass er stirbt?" – "Ja, hoher Herr, das wollen wir." – "Wenn das so ist, dann lasst ihn Buttermilch trinken." Sie gaben jenem Buttermilch zu trinken. Jener starb [daraufhin tatsächlich]. Da kamen ihm Gewissensbisse: "Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen." Dem Erhabenen berichtete er diesen Sachverhalt. "Ein Vergehen, Mönch, hast du begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."
Bei einer Gelegenheit, da war ein gewisser Mann, dessen Hände und Füße abgeschlagen waren, im Haus seiner Familie von Verwandten umgeben. Eine gewisse Nonne sprach zu diesen Leuten: "Freunde, wollt ihr, dass er stirbt?" – "Ja, Ehrwürdige, das wollen wir." – "Wenn das so ist, dann lasst ihn salzige saure Grütze zu sich nehmen." Sie gaben ihm salzige saure Grütze. Jener starb [daraufhin tatsächlich]. Da kamen ihr Gewissensbisse. Nun berichtete sie diesen Sachverhalt den [anderen] Nonnen. Die Nonnen berichteten diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. "Ein Vergehen, ihr Mönche, hat diese Nonne begangen, [und zwar] ein Ausschluss-Vergehen."[316]
Das dritte Ausschluss-Vergehen ist beendet.
[178] Dazu ist anzumerken, dass es zu Anfang üblich war, für die Regenzeit Grashütten zu errichten, die unmittelbar nach der Regenzeit wieder abgerissen wurden. Feste Unterkünfte kamen erst später auf (→ Cvg 294).
[179] inda-gopako "Indra zum Hüter haben", literarisch: "Indras Kälber". IBH: "Lady-bird".
[180] pāṇesu anuddayā anukampā avihesā Entweder sind die Wesen gemeint, die im Lehm lebten, bevor er gebrannt wurde, oder die Wesen, die beim Brennen eines so großen Gegenstandes umgekommen sind.
[181] deva gemeint ist der (Landes-)Fürst. Im Prinzip müsste es auch hier heißen "Mahārāja", denn Seniya Bimbisāra war der Großfürst des Magadha-Reiches. Im Folgenden wird es richtig dargestellt und auch der Pluralis majestatis verwendet. Der Großminister (mahāmatta) wurde mit "Gebieter" (sāmi) und der Verwalter mit bhane (Untergebener) angesprochen. Für die Anrede Niedrigerstehender gibt es keine treffende deutsche Entsprechung.
[182] santi wtl: "Ruhe, Frieden", in übertragenem Sinn: "Nun mal ganz ruhig." oder "Gemach, gemach."; santika bedeutet "von, von ... her".
[183] lajjino "verlegen, schüchtern, zurückhaltend, schamhaft"; lajjī "gezügelter Ordinierter, der bewusst keine Vergehen begeht".
[184] Laut Kommentar: "Besitzloses Gras, Holz und Wasser aus dem Dschungel, das ist die Bedeutung dessen, was von Uns beabsichtigt wurde."
[185] lomena Weil er einer der Asketen ist, deren äußerlich sichtbares Merkmal der rasierte Kopf ist.
[186] kittakena welcher Wert des Gestohlenen.
[187] hanati vā bandhati "schlagen oder fesseln" entspricht heute eher "abstrafen oder einsperren". Siehe aber auch unter den Erklärungen ab § 92.
[188] pāda das entspricht 5 Māsaka. "Wenn man 5 paṇa pro Monat Mindestlohn annimmt, dann war ein Paṇa in Wirklichkeit eine wertvolle Münze. Der Kākani und der Māsaka waren vielleicht die Münzen, die die meisten Menschen je sahen oder benutzten." [Kautilya 1992] Eine andere Quelle besagt, dass ein Gelegenheits-Lohnarbeiter/Wasserträger ½ oder 1 Māsaka (pro Tag) als Lohn erhielt. Ein Pāda wäre nach dieser Angabe etwas weniger als ein Wochenlohn und ergibt im Monat maximal 6 Pāda. Rechnet man das auf ein heutiges (Mindest-)Einkommen um, ergibt sich eine (ungefähre) Summe von 160 Euro.
[189] Das wäre die zweite Art der Wert-Bestimmung des Diebesgutes, und zwar die auch heutzutage gebräuchliche.
[190] rajakattharaṇaṃ Ein Platz am Fluss, wo üblicherweise die Wäsche gewaschen wird.
[191] Das bezieht sich auf die Dorfgrenze, d.h. bis wohin sich das Dorf erstreckt bzw. ausdehnt.
[192] gonisādiniviṭṭho Also eine zufällige Ansammlung von Anwohnern.
[193] Also sind auch "Nomaden" (Viehzüchter, Schausteller usw.) mit eingeschlossen.
[194] saṅketaṃ vītinameyya Verabredung bzw. Vereinbarungen bezüglich des Stehlens.
[195] pathabyārāja wtl: "Erdenfürst" oder "König auf Erden" oder "Irdischer Herrscher".
[196] chejjabhejjaṃ karontā Folterknechte, die das Abschlagen von Gliedmaßen (als Strafe für Diebe) vollstrecken.
[197] D.h. ein Pāda. Demnach wäre die Wertbemessung nun doch die Definition und nicht die Bezeichnung "Du Dieb!".
[198] Ergänzend aus dem Online-Rechtswörterbuch:
1. Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
2. Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, also auch Tiere nach §§ 90, 90a BGB. Der Aggregatzustand der Sache ist nicht von Bedeutung. Beweglich sind alle Sachen, die tatsächlich fortgeschafft (bewegt) werden können. Fremd sind alle Sachen, die zumindest auch im Miteigentum eines anderen stehen.
3. Als Wegnahme im Sinne des § 242 StGB wird der Bruch fremden Gewahrsams und die Schaffung neuen Gewahrsams verstanden (nicht notwendigerweise Gewahrsam des eigentlichen Täters).
4. Der Täter eines Diebstahl muss vorsätzlich handeln. Tatvorsatz in Bezug auf die Wegnahme der fremden beweglichen Sache muss gegeben sein. Hierbei genügt jedoch Eventualvorsatz (dolus eventualis). Weiterhin muss der Täter in der Absicht gehandelt haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Für die Zueignung ist zumindest die Anmaßung einer Stellung ähnlich der des Eigentümers erforderlich.
5. Die Zueignung muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zueignung objektiv im Widerspruch zur Eigentumsordnung steht.
[199] Das kann durchaus der Hinweis auf die damals übliche Strafe für Diebstahl sein: Hand- oder/und Fuß abschlagen.
[200] Das liest sich wie eine Art Zusammenfassung und ist es wohl auch, daher wurde eine entsprechende Zwischenüberschrift eingefügt. Die einzelnen Begriffe werden in den §§ 94-120 erläutert.
[201] Bemerkenswert ist, dass es im Zusammenhang mit Diebstahl "nur" ein Dukkaṭa-Vergehen sein soll. Bhu-Pāc 11 besagt: "Bhūtagāmapātavyatāyaṃ pācittiyaṃ." ("Vegetation beschädigen ist ein Pācittiya-Vergehen.")
[202] Im Zusammenhang mit Diebstahl soll auch das "nur" ein Dukkaṭa-Vergehen sein. Bhu-Pāc 10 besagt: "Yo pana bhikkhu paṭhaviṃ khaṇeyya vā khaṇāpeyya vā, pācittiyaṃ." ("Wer auch immer als Mönch in der Erde graben oder graben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.")
[203] chindati bedeutet "(ab-)schneiden" oder auch "(ab-)trennen". Laut Kommentar ist gemeint, dass eine Handvoll [Münzen, dort "Kahāpaṇā"] so viel ist, wie man eben mit einer Hand fassen kann, ohne dass eine Münze zwischen den Fingern heraus kommen kann. Das entspricht also dem Ausdruck "mehr als fünf Māsaka".
[204] Suttāruḷhaṃ (sutta-āruḷhaṃ), pāmaṅgaṃ, kaṇṭhasuttakaṃ, kaṭisuttakaṃ, sāṭakaṃ, veṭhanaṃ Diese Auflistung soll nur aussagen "womit-auch-immer" man den betreffenden Gegenstand bewegen würde. Diese Begriffe erscheinen in anderem Zusammenhang auch im Cvg. Dort bedeutet veṭhana allerdings "Turban", was ja auch nichts anderes ist, als ein langer Tuchstreifen.
[205] ghaṃsanto nīharati Laut Kommentar bedeutet das: wenn ein großer Behälter randvoll ist und man diesen aus dem Erdreich hochzieht, und der Behälter wird weiter angehoben, als dessen oberer Rand im Erdreich war, so ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wird der Behälter nur ein wenig angehoben, ist das "nur" ein Thullaccaya-Vergehen.
[206] Somit zählt Mundraub nicht als "Kavaliersdelikt".
[207] chaḍḍeti, jhāpeti, aparibhogaṃ auch "zerstören, verbrennen, ungenießbar machen".
[208] Diese Vögel fliegen nur kurz auf und kommen wieder auf die Erde. Durch das Auffliegen gehen die Besitzrechte des Eigners nicht verloren.
[209] Vom Besitzer (durch z.B. Windböen) verlorene Kleidungsstücke (auch alle Art von Kopfbedeckungen).
[210] hiraññaṃ, suvaṇṇaṃ Bearbeitetes und unbearbeitetes Gold (bzw. Wertgegenstände) aber auch Geld.
[211] Hier ist Bhu-Pāc 84 zu beachten.
[212] vehāsaṭṭhaṃ Mit diesem Begriff sollen die Dinge abgedeckt werden, die sich nicht auf dem Boden oder in der Luft befinden.
[213] nikkhitta also auch Dinge, die ins Wasser gelegt wurden, die im Wasser gelagert werden.
[214] khandha Auch "Rumpf" bzw. "Rücken".
[215] ārāma Hier nur als "Park" gemeint – nicht wie in § 16 als eine Art "Wohn-Park".
[216] Wenn er also vor Gericht zitiert wird und dort kommt man zu dem Urteil, dass er zu Unrecht den Park beanspruchte, und er sieht seinen Fehler ein, bzw. er sieht ein, dass er sich etwas aneignen wollte und demnach verdient hat, ausgeschlossen zu werden, dann hat er ("nur") ein schweres Vergehen begangen. Laut Kommentar habe er sein Ausschluss-Vergehen vollendet und wohl zusätzlich das Thullaccaya begangen.
[217] vihāra meist mit "Kloster" übersetzt, bedeutet aber wtl: "Verweilung(-sstätte)".
[218] pubbaṇṇaṃ, aparaṇṇaṃ Unter "Erstaussaat" sind die sieben Arten von Getreide gemeint, unter "Spätaussaat" sind die Feldfrüchte und alle Arten Gemüse gemeint.
[219] pariggahitaṃ auch "ergreifen". Zu damaliger Zeit holte man sich aus dem Wald, was man brauchte.
[220] pokkharaṇī (öffentliche) Badeanstalt, die mit erotischen Motiven (paṭibhāṇacitta) ausstaffiert ist.
[221] danta-poṇa Üblicherweise wird das Wort danta-kaṭṭha verwendet, was "Zahnholz" bedeutet. Es gab solche in unbearbeitetem Zustand, also nur als ein Stück abgebrochenem Zweig, oder aber zurechtgeschnitten und bereits an dem einen Ende aufgefasert. Sie wurden in kleinen Bündeln gehandelt. Siehe auch Cvg 282 mit Anmerkung. In Pāc 40 (BhuV 927) bedeutet es "Zahn[putz]wasser".
[222] vanappati wtl: "Herr des Waldes", sinngemäß: "aufgeforstete Hölzer" bzw. "geschulte Bäume".
[223] paribhoga Nutzholz: Bauholz usw.
[224] pakkhajāta Also nicht nur Vögel, sondern auch Fledermäuse und (flugfähige) Insekten, wobei letztere nicht zu den Zweibeinern zählen.
[225] vissāsagahaṇa Wenn er die Sache (weg-)nimmt, in der Meinung, der Eigentümer würde zustimmen.
[226] Also herrenlos.
[227] petapariggahe Laut Kommentar ist gemeint, wenn er in der Gespensterwelt (petaloka) etwas an sich nimmt.
[228] khittacittassa wtl: "ungefestigten Geistes" bzw. "wankelmütig" oder "verwirrt". Dieser Begriff erscheint nicht in allen Pāli-Texten.
[229] vedanāṭṭassa wtl: "Gefühlsbefallen". Dieser Begriff erscheint nicht in allen Pāli-Texten.
[230] thullaccaya Per Definition entweder Pār oder Sd. Da es hier kein Pār ist, muss es also ein Sd sein. Warum es dann nicht auch Sd genannt wird, bleibt hier und im Folgenden ungeklärt.
[231] Das bezieht sich auf § 118-b, dem "Treuhänder". Im Pāli-Text steht nur ...pe..., d.h. "wie oben". Da er die Güter von deren Platz (auf dem Kopf) entfernte, ist es demnach ein Ausschluss-Vergehen.
[232] "Was hast du dir dabei gedacht?"
[233] niruttipathe "Ausdrucksweise, Aussprache, Dialekt, Redensart" ergeben in § 135 wenig Sinn. Und die letzte Begebenheit gehört eher in den Bhikkhunī-Vibhaṅga.
[234] veṭhita Auch "Turban" bzw. "Kopfbedeckung" (allgemein). Ein Turban ist etwas unwahrscheinlich, denn das Tuch dafür hat bis etwa 6 Meter Länge.
Turbantuch
[235] Diese Begebenheit muss vor dem Erlass der Vorschrift des Markierens (→ Bhu-Pāc 58) stattgefunden haben.
[236] amūlakaṃ Der "andere" existierte also gar nicht.
[237] Das ist Bhu-Pācittiya 1.
[238] timbarūsake = tinduka-. Das ist die Gewöhnliche Brechnuss (Strychnos nux vomica) auch Diospyros embryopteris. "Malabar-Ebenholzbaum", ein sehr nützlicher, aber langsam wachsender Baum. Aus der Borke wird u.a. schwarze Farbe gewonnen. Für medizinische Zwecke werden Blätter, Blüten, Borke und Früchte genutzt. Piddington erwähnt "Tinduka" in seinem Werk: "An English Index to The Plants of India" als Diospyros glutinosa. Für Timbaru gibt es im Singhalesischen eine Entsprechung: "Thimbiri". Die Früchte sind wie (größere) Eier geformt. Daher auch das Gleichnis mit der Frau, die einen Busen habe, wie Tinduka-Früchte.
[239] Das bedeutet, dass jeweils eine der aufgeführten Früchte fünf oder mehr Māsaka wert waren.
[240] upaṭṭhākakulaṃ vutto vajjemī Damit ist gemeint, dass er vorhat, auch bei den Unterstützern des anderen Mönches um etwas anzuhalten. Vielleicht sogar im Namen des Betreffenden. Wahrscheinlich waren seine eigenen Unterstützer weniger wohlhabend als die des anderen Mönches.
[241] 1 āḷhaka = 4 pattha bzw. 2 nāḷi = 27 (Magadha-)pala; 1 (Magadha-)pala = 10 dharana = 80 akkha = 400 māsaka (einer Menge/Gewicht, nicht der Geldwert); tuḷa ist ein Standard-Maß von 100 pala; 1 doṇa = 4 āḷhaka.
[242] Das ist am Folgetag Pāc 38: "Yo pana bhikkhu sannidhikārakaṃ khādanīyaṃ vā bhojanīyaṃ vā khādeyya vā bhuñjeyya vā, pācittiyaṃ." ("Wer auch immer als Mönch bevorratete feste oder weiche Speise essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.")
[243] Wenn es ein Stück Fleisch war, was von dem Falken erjagt wurde aufgrund dessen, dass dessen Eigentümer der Falknerei nachging, ist es klar, dass er beschuldigt wird. Wenn es allerdings in "freier Wildbahn" war, dann könnte es sich um ein Haustier handeln, was der Falke erbeutete. Wenn der Falke keinen Besitzer hat und wenn die Beute des Falken keinen Besitzer hatte, ist es kein Vergehen (→ BhuV 140).
[244] Sicherlich gilt das nur bis zu einem Wert von einem Māsaka. Bis zu vier Māsaka dürfte dann ein Thullaccaya-Vergehen sein, und ab fünf Māsaka ein Pārājika-Vergehen.
[245] muṭṭhi In Notzeiten sind Grundnahrungsmittel sehr teuer. Eine Faustvoll ist etwa ein Drittel einer Handvoll. A.a.O. wird "eine Faust voll" definiert mit: "so viel, wie man mit der Hand fassen kann, ohne dass etwas davon zwischen den Fingern heraustritt."
[246] tiṇakhetta wtl: "Grasfeld".
[247] issara "Herr, Gebieter".
[248] Also nicht mit Zueignungsabsicht, sondern aus Missgunst oder ähnlich niedrigen Beweggrund.
[249] kavāṭa 1. "Tür(-füllung)"; 2. "Türpfosten, Türflügel"; 3. "Fenster".
[250] ālokasandhi "Lichtöffnung, Luke, Fenster"; IBH: "Fensterflügel".
[251] = Cvg 324 (a).
[252] = Cvg 324 (b). Interessanterweise, wo es doch zu den "vorbereitenden Arbeiten" (pubbakaraṇa), also Pflichten gehört (→ Pātimokkha), in der Halle zu fegen (→ Mvg 159) als auch Sitzgelegenheiten bereitzustellen (→ Mvg 160).
[253] ayyā Da es von einer Ordinierten bezüglich einer Ordinierten gesagt wird, ist sicherlich mit "Ehrwürdige" zu übersetzen, statt mit "Meisterin" bzw. "Herrin".
[254] tekaṭula-yāgu Diese Reisgrütze enthält drei adstringierende Kräuter.
[255] āpatti sampajānamusāvāde pācittiyassā Bhī-Pāc 97.
[256] āpatti sampajānamusāvāde pācittiyassā Bhī-Pāc 97. Diese beiden Absätze gehören besser zum Bhikkhunī-Vibhaṅga.
[257] dānañca paṭṭhapesi wtl: "mit einer Gabe ausstatten".
[258] anabhirata pīḷito Üblicherweise wird damit gesagt, dass jener Mönch ein starkes Sinneslustbegehren hatte – wahrscheinlich aufgrund von Unzufriedenheit oder Desinteresse im/am Reinheitswandel. IBH erklärt mit: "dis-ease of unsatisfied sexual needs". Buddhaghosa (Sp 517): "Eine Person mit zerstreuten Gedanken und versengt von der Hitze sexueller Leidenschaft aber nicht den Laienstand wünschend."
[259] veṭhana auch "Kopf-Bedeckung" oder "Turban" (→ 234).
[260] In BhuV 136 ist das Wegnehmen eines Schales/Turban ein Ausschluss-Vergehen. Hier ist nicht die diebische Absicht der Hauptgrund, sondern der betreffende Mönch nahm etwas weg, um einen Vorwand zu haben, aus dem Orden auszutreten, ohne dass er sein übermächtiges Sinneslustbegehren eingestehen muss. Daḷhika hat ganz genau erkannt, dass es dem Mönch gar nicht um den Schal ging, daher ja auch die Aussage "... ist für dich keine fünf Māsaka wert."
[261] Diese Erzählung erscheint auch in SN V, Kapitel X,54.9.
[262] a-subha bedeutet nicht "Ekel" oder "Abscheu", wie gerne übersetzt wird. Bei dieser Art von Meditation werden ganz nüchtern/sachlich die natürlichen Tatsachen beobachtet und kontempliert.
[263] Migalaṇḍika samaṇakuttaka Über ihn gab es nichts Näheres in Erfahrung zu bringen. Falscher Asket wird er genannt, weil er sich nur kleidete wie ein Asket.
[264] Vaggamudā In dem Glauben, dass Wasser alle Sünden abwaschen würde, dass er – und sein Schwert – wieder von dieser Tat gereinigt würden. In Pār 4 "Vaggumudā".
[265] atiṇṇe tāresi Laut Kommentar: "Du hast sie vom Saṃsāra befreit, jene die noch nicht tot waren, die waren noch nicht befreit vom Saṃsāra. Aber die, die tot sind, die sind [nun] befreit."
[266] Die Zahlenangaben im Text sollte man zumeist ikonografisch betrachten. Es ist relativ unwahrscheinlich, dass zu jener Zeit im Großen Park zu Vesāli derart viele Mönche gelebt haben sollen, sodass sich davon etliche selber und gegenseitig umbringen und der Migalaṇḍika wenigstens 225 weitere töten konnte.
[267] saṇṭhaheyyā von santiṭṭhati "den Geist aufrichten".
[268] parimukha wtl: "um den Mund herum".
[269] -issāmi = Futur → d.h. = "so werde bzw. will ich es tun".
[270] kāyasaṅkhāra "die körperliche Gestaltung".
[271] pīti = "erhebende, innere, spirituelle Freude".
[272] sukha = "inneres, spirituelles Glück".
[273] cittasaṅkhāra "die geistige Gestaltung".
[274] passambhayaṃ auch "zuversichtlich werden, Vertrauen fassen".
[275] vi-rāga = wtl: "Ent-reizung, Ent-färbung, Ent-gierung, Ent-Leidenschaftlichung".
[276] katabhīruttāṇa Laut Kommentar sei er gegen Übles aufgrund von Schutzversen (parittā) in der Todesstunde gefeit. Man müsste demnach übersetzen: "einer, der Segensreiches tun ließ."
[277] asappāyāni "medizinisch: ungeeignet, unpassend, ungünstig, nicht heilsam, nicht genesungsfördernd, unzuträglich".
[278] sattha das bedeutet: irgend etwas beschaffen, das für einen Selbstmord geeignet ist. Demnach ist auch Beihilfe zum Suizid ("Sterbehilfe") ein Ausschluss-Vergehen.
[279] Das sind beispielhafte Nennungen für (öffentliche) Bestrafungen.
[280] yaṃ cittaṃ taṃ mano, yaṃ mano taṃ cittaṃ Wie der Geist, so die Gedanken. – Wie das Denken, so der Geist.
[281] visakkiya Hier muss dem Sinn entsprechend übersetzt werden. PTSD und IBH: "besondere Art Bote". Wobei auch "Bote" (dūta) nicht passend ist.
[282] apassena sinngemäß wegen der Erklärung so übersetzt, statt "Stütze" bzw. "Unterstützung".
[283] manussa "Mann, Mensch" und nicht Bhikkhu! – Das bedeutet, dass man auch ein Pār begangen hat, wenn man als Laie eine Fallgrube mit tödlicher Absicht aushob, irgendwann später zum Mönch ordiniert wurde, die Fallgrube vergessen hat und es kommt deswegen jemand zu Tode.
[284] Bhu-Pāc 61.
[285] dubbalaṃ karoti wtl: "er macht es schwach", im Sinne von dünner machen durch das Schleifen.
[286] upanikkhipati "(insgeheim) etwas nahebei hinlegen, bereitlegen, arrangieren, hinsetzen, aufstellen, postieren".
[287] Das klingt seltsam. Wenn es doch Arznei ist, wie kann das zum Tod führen? Vielleicht ist hier gemeint, dass es unzuträgliche (kontraindizierte) Mittel sind, z.B. Zucker geben, wenn jener Diabetes hat.
[288] Bhu-Pāc 55.
[289] Wenn der Betreffende sich bei diesem Anblick zu Tode erschreckt oder aus Gram, weil er es nicht zu fassen bekommt oder nicht erneut sehen kann, dass er deshalb stirbt oder sich umbringt, ist das ein Pār.
[290] Wenn der Betreffende sich bei diesem Geräusch zu Tode erschreckt oder derart genervt bzw. verwirrt ist, dass er deshalb stirbt oder sich umbringt, ist das ein Pār.
[291] gandha also einen Gestank bzw. Duft. Dass derartige Gerüche geschaffen werden können, befremdet etwas. Aber man sollte hier auch an Giftgas bzw. betörende Parfums (Feromone) denken, die der Täter sich verschafft.
[292] Dazu zählt z.B. auch das Entstehen von Herpes.
[293] Da mischt jemand etwas ins Essen, was es ungenießbar macht (z.B. Bitterstoffe), oder er spuckt ins Essen und der andere sieht, bzw. merkt es. Umgekehrt ist hier an Suchtmittel zu denken. Auch Geschmacksverstärker und alle Zusätze an Speisen/Getränken, die danach "süchtig" machen, zählen darunter.
[294] na maraṇa-adhippāyassa nicht das Sterben beabsichtigt, den Tod nicht gewollt habend.
[295] ummatakassa Wenn der Täter den Status eines Irren hat (→ Cvg 196).
[296] Im thailändischen Pāli-Text wird ergänzt: "geistesgestört" (ungefestigter Geist, verwirrt) und "Schmerzerfüllter" (khittacittassa vedanāṭṭassa).
[297] manussa-viggaha Auf vielfältige Weise zu übersetzen: 1. "Streit, Zank, Zwist"; 2. "Form, Gestalt, Körper"; 3. "Analyse". Gemeint ist aber mehr "sich streiten, sich aneinander reiben" (von viggaṇhati), denn in Pār I-III haben Mönche anderen Schaden zugefügt, während in Pār IV eine klar bewusste Falschaussage zum Ausschluss führt.
[298] abhisanno Hier dem Sinn nach mit "zum Überlaufen bringen" (von abhisandati) übersetzt, statt wie im Nachschlagewerk mit "gefüllt (mit), voll (von)".
[299] niggahe Erscheint nicht im folgenden Text. Dort heißt es kammaṃ karissāmi bzw. ottharitvā.
[300] Bhu-Pāc 74 bzw. 75 besagen aber: "... zornig und verstimmt einen Schlag versetzt" bzw. "... zornig und verstimmt die Hand zum Schlag erhebt". Vergleiche dazu aber Cvg 420. Dort versetzt eine Nonne einem Mönch einen Schubs, sodass jener hinfällt. Das wird als Dukkaṭa-Vergehen klassifiziert.
[301] navakammaṃ karonti Das kann auch bedeuten: "einen Neubau errichten".
[302] natthuṃ adaṃsu Durch Einträufeln gewisser Substanzen, z.B. Öle (→ Mvg 266).
[303] pavutthapavikā Frau, deren Mann in der Ferne weilt, "Strohwitwe".
[304] gabbhapātanaṃ jānāhī "Ein [Mittel, das den] Fötus zu Fall kommen lässt, bring mir zur Kenntnis."
[305] Weil die Tötungsabsicht gegenüber dem Kind bestand und nicht gegenüber der Mutter.
[306] maddesu 1. "drücken, zerdrücken, pressen"; 2. "zertrampeln"; 3. "vernichten".
[307] "... es ist ein Pācittiya-Vergehen." fehlt. (→ Bhu-Pāc 52)
[308] kammaṃ karissāmāti "Lasst uns etwas tun.", in übertragenem Sinn: "Lasst uns Spaß haben."
[309] ottharitvā "bedecken, bestreuen"; "überfluten"; "überwältigen, bezwingen". Der Kommentar leitet dieses Wort von akkamati ab: "herantreten, betreten, kommen"; "angreifen"; "aufsteigen, emporsteigen", und gibt die Erzählung, dass der Mönch zu Fall gebracht und erdolcht worden sei, wobei ein Dolch dessen Magen traf.
[310] "... es ist ein ...-Vergehen." fehlt. Wahrscheinlich, weil die Handlung nicht beschrieben ist. Im Falle des Erschreckens wäre es Bhu-Pāc 55; Kitzeln = Bhu-Pāc 52; im Wasser Spaß machen = Bhu-Pāc 53; Schlagen = Bhu-Pāc 74. Wenn es nach der Erzählung des Kommentares geht, ist jener missglückte Mordanschlag ein Thullaccaya-Vergehen.
[311] vāḷayakkha Ein Dämon in Gestalt eines Raubtieres, eine Bestie.
[312] vāḷakantāra Eine wilde oder in der Wildnis lebende Bestie, laut Kommentar Menschen fressend.
[313] Laut Kommentar mit der Absicht, den Dämon zu vertreiben.
[314] Zum Thema Brandstiftung siehe auch Cvg 283, wo selbige Mönche damit "nur" ein Dukkaṭa-Vergehen begehen.
[315] Das war die übliche Strafe für (schweren bzw. wiederholten) Diebstahl.
[316] Diese Begebenheit passt weitaus besser in den Bhikkhunī-Vibhaṅga.