1. „Wer auch immer, als [hochordinierte] Nonne, die die Vorschriften und Übungsregeln auf sich genommen hat [und ohne diese Übungsregeln aufgegeben und/oder ihre Schwäche deklariert zu haben], Geschlechtsverkehr ausübt, und sei es auch [nur] mit einem Tier, die ist eine Ausgeschlossene, eine Ausgestoßene.“
2. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine, die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes[9] [entweder] eine (Ordens-)Ältere[10] oder ein (Ordens-)Neuling[11] oder eine (Ordens-)Mittlere[12] ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt[13]; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt[14]; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde[15]; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde[16]; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen[17] unerschütterlich[18] und unzweifelhaft[19] hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Übung[-svorschriften]’ bedeutet: drei [Arten von] Übung – die Übung in hoher Sittlichkeit, die Übung in hoher Geistigkeit, die Übung in hoher Weisheit. Dieses Üben heißt ‘Übung in hoher Sittlichkeit’.
‘[Vorschriften für ein gutes] Zusammenleben’ bedeutet: so nennt man die vom Erhabenen erlassenen Übungsvorschriften, das wird ‘[Vorschriften für ein gutes] Zusammenleben’ genannt. Wenn jemand darin geübt ist, dann nennt man eine solche, jemand, die sich in den Vorschriften für ein gutes Zusammenleben betätigt.
‘Die Übungsvorschriften nicht aufgeben [bzw.] nicht die Schwäche deklarieren’ bedeutet: das ist [einerseits], ihr Mönche, das Deklarieren der Schwäche und die Nichtaufgabe der Übungsvorschriften; andererseits, ihr Mönche, das Deklarieren der Schwäche und die Aufgabe der Übungsvorschriften.
Und wie, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben? Da, ihr Mönche, ist eine Nonne unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterdasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun den Buddha aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die Lehre aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun den Orden aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die Vorschriften aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.[20]
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die (Ordens-)Satzung aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun das Pātimokkha aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die Auslegungen[21] aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die Unterweiserin aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die Lehrerin aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die aufgeben, die die Zelle mit mir teilten[22].’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun die aufgeben, die unter mir lebten[23].’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun meine Mitunterweiserinnen aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun meine Mitlehrerinnen aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘So lass mich nun den Reinheitswandel aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
Sie spricht: ‘So lass mich nun eine Haushälterin sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun ein Laienanhängerin sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun ein Klosterhelferin sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun eine Novizin sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun eine Andersgläubige sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun eine Anhängerin der Andersgläubigen sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun keine Asketin [mehr] sein.’ und teilt es [den anderen] mit. Sie spricht: ‘So lass mich nun keine Sakyatochter [mehr] sein.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
3. Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Wenn ich nun den Buddha aufgeben würde?’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Wenn ich nun keine Sakyatochter mehr sein würde?’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Auch werde ich den Buddha aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Auch werde ich keine Sakyatochter mehr sein.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Na los, nun sollte ich den Buddha aufgeben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Na los, nun sollte ich keine Sakyatochter mehr sein.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Den Buddha habe ich aufgegeben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das Sakyatochterdasein habe ich aufgegeben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
4. Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Ich gedenke meiner Mutter.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Vaters.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Bruders.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Schwester.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Sohnes.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Tochter.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Mannes.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Verwandten.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Freundinnen.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Dorfes.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Stadt.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Felder.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Besitztümer.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meiner Schätze.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Goldes und Silbers.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke meines Handwerkes.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gedenke des früheren Lachens, der Gespräche, Spiele und Geselligkeit.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert, aber die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
5. Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Ich habe eine Mutter, ich sollte mich um sie kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Vater, ich sollte mich um ihn kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Bruder, ich sollte mich um ihn kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe eine Schwester, ich sollte mich um sie kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Sohn, ich sollte mich um ihn kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe eine Tochter, ich sollte mich um sie kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Ehemann, ich sollte mich um ihn kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Verwandte, ich sollte mich um sie kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Freundinnen, um die sollte ich mich kümmern.’ und teilt es den anderen mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert, aber die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
6. Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Ich habe eine Mutter, sie wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Vater, der wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Bruder, der wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe eine Schwester, die wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Sohn, der wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe eine Tochter, die wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe einen Ehemann, der wird sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Verwandte, die werden sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Freundinnen, die werden sich um mich kümmern.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe ein Dorf, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe eine Stadt, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Felder, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Besitztümer, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Gold, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe Silber, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich habe ein Handwerk, davon werde ich leben.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert, aber die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
7. Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Das ist schwer zu tun.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das ist nicht erfreulich.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das ist schwer zu bewerkstelligen.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das ist nicht einfach zu bewerkstelligen.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Dazu bin ich nicht imstande.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das traue ich mir nicht [mehr] zu.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das ist unerfreulich für mich.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Das bereitet mir kein Vergnügen.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert, aber die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.
8. Und wie, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Vorschriften aufgegeben? Da ist, ihr Mönche, eine Nonne unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Ich gebe den Buddha auf.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Ich gebe die Lehre auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe den Orden auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe die Vorschriften auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe die (Ordens-) Satzung auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe das Pātimokkha auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe die Auslegungen auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe meine Unterweiserin auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe meine Lehrerin auf’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe die auf, die die Zelle mit mir teilten.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe die auf, die unter mir lebten.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe meine Mitunterweiserinnen auf’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe meine Mitlehrerinnen auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Ich gebe meine Gefährten auf dem Reinheitswandel auf.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als Haushälterin.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als eine Laienanhängerin.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als Klosterhelferin.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als Novizin’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als eine Andersgläubige.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als eine Anhängerin der Andersgläubigen.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich als eine Nichtasketin.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... spricht: ‘Betrachtet mich nicht [mehr] als Sakyatochter’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
9. Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Ich habe genug vom Buddha.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... und spricht: ‘Ich habe genug von der Lehre ... – ... vom Orden ... – ... von den Vorschriften ... – ... von der (Ordens-)Satzung ... – ... vom Pātimokkha ... – ... von den Auslegungen ... – ... von meiner Unterweiserin ... – ... von meiner Lehrerin ... – ... von denen, die die Zelle mit mir teilten ... – ... von denen, die unter mir lebten ... – ... von meinen Mitunterweiserinnen ... – ... von meinen Mitlehrerinnen ... – ... von meinen Gefährtinnen auf dem Reinheitswandel’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Was bedeutet mir [schon] der Buddha?’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... und spricht: ‘Was bedeutet mir [schon] die Lehre ... – ... der Orden ... – ... die Vorschriften ... – ... die (Ordens-)Satzung ... – ... das Pātimokkha ... – ... die Auslegungen ... – ... meine Unterweiserin ... – ... meine Lehrerin ... – ... die die Zelle mit mir teilten ... – ... die unter mir lebten ... – ... meine Mitunterweiserinnen ... – ... meine Mitlehrerinnen ... – ... meine Gefährtinnen auf dem Reinheitswandel’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Der Buddha bedeutet mir nichts [mehr].’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... und spricht: ‘Die Lehre ... – ... der Orden ... – ... die Vorschriften ... – ... die (Ordens-)Satzung ... – ... das Pātimokkha ... – ... die Auslegungen ... – ... meine Unterweiserin ... – ... meine Lehrerin ... – ... die die Zelle mit mir teilten ... – ... die unter mir lebten ... – ... meine Mitunterweiserinnen ... – ... meine Mitlehrerinnen ... – ... meine Gefährtinnen auf dem Reinheitswandel bedeuten mir nichts mehr.’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
Und weiter noch, da ist eine unzufrieden, nicht mehr erfreut, will vom Asketentum abfallen, ist vom Nonnendasein gepeinigt, schämt sich dessen und ist davon angewidert, wünscht sich ein Haushälterinnendasein, wünscht sich ein Laienanhängerinnendasein, wünscht sich ein Klosterhelferinnendasein, wünscht sich ein Novizinnendasein, wünscht sich ein Dasein als Andersgläubige, wünscht sich ein Dasein als Anhängerin der Andersgläubigen, wünscht sich ein Dasein als Nichtasketin, wünscht sich kein Dasein [mehr] als Sakyatochter und spricht: ‘Gut befreit bin ich vom Buddha.’ und teilt es [den anderen] mit. ... – ... und spricht: ‘Gut befreit bin ich von der Lehre ... – ... vom Orden ... – ... von den Vorschriften ... – ... von der (Ordens-)Satzung ... – ... vom Pātimokkha ... – ... von den Auslegungen ... – ... von meiner Unterweiserin ... – ... von meiner Lehrerin ... – ... von denen, die die Zelle mit mir teilten ... – ... von denen, die unter mir lebten ... – ... von meinen Mitunterweiserinnen ... – ... von meinen Mitlehrerinnen ... – ... von meinen Gefährtinnen auf dem Reinheitswandel’ und teilt es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
10. Des Weiteren sind dann auch jene Attribute des Buddha oder der Lehre, des Ordens, der Vorschriften, der (Ordens-)Satzung, des Pātimokkha, der Auslegungen, der Unterweiserin, der Lehrerin, der, die die Zelle teilten, der, die unter einem lebten, der Mitunterweiserinnen, der Mitlehrerinnen, der Gefährtinnen auf dem Reinheitswandel, einer Haushälterin, einer Laienanhängerin, einer Klosterhelferin, einer Novizin, einer Andersgläubigen, einer Anhängerin von Andersgläubigen, einer Nichtasketin und einer, die nicht [mehr] als Sakyatochter gilt. Sie spricht so, dass sie mit diesen [Attributen] Hinweise, Merkmale und /oder Zeichen [zu erkennen] gibt und so teilt sie es [den anderen] mit. So also, ihr Mönche, ist die Schwäche deklariert und sind die Übungsvorschriften aufgegeben.
11. Und wie, ihr Mönche, sind die Vorschriften nicht aufgegeben? Da, ihr Mönche, gibt sie mit diesen Attributen, Hinweisen, Merkmalen und/oder Zeichen [zu erkennen], dass sie die Vorschriften aufgegeben hat, wenn sie jedoch geistesgestört ist und mit diesen Attributen Hinweisen, Merkmalen und/oder Zeichen [zu erkennen] gibt, dass sie die Vorschriften aufgegeben hat, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. In Gegenwart einer Geistesgestörten ist man nicht in der Lage, die Vorschriften aufzugeben, [deshalb] sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn eine mit ungefestigtem Geist die Vorschriften aufgibt, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. In Gegenwart von einer mit ungefestigtem Geist ist man nicht in der Lage, die Vorschriften aufzugeben, [deshalb] sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn eine mit Schmerzen die Vorschriften aufgibt, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. In Gegenwart von einer, die Schmerzen hat, ist man nicht in der Lage, die Vorschriften aufzugeben, [deshalb] sind die Vorschriften nicht aufgegeben. In Gegenwart von Gottheiten ist man nicht in der Lage, die Vorschriften aufzugeben, [deshalb] sind die Vorschriften nicht aufgegeben. In Gegenwart von Tieren ist man nicht in der Lage, die Vorschriften aufzugeben, [deshalb] sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn eine Edle[24] in Gegenwart einer Ausländerin[25] die Vorschriften aufgibt, und sie ist sich dessen nicht bewusst, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn eine Ausländerin in Gegenwart einer Edlen die Vorschriften aufgibt, und sie ist sich dessen nicht bewusst, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn eine Edle in Gegenwart einer Edlen die Vorschriften aufgibt, und sie ist sich dessen nicht bewusst, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn eine Ausländerin in Gegenwart einer Ausländerin die Vorschriften aufgibt, und sie ist sich dessen nicht bewusst, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn die Vorschriften aus Spaß aufgegeben wurden, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn die Vorschriften übereilt aufgegeben wurden, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn sie verkündete, was sie nicht verkünden wollte, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn sie es verkünden wollte, aber nicht verkündete, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn sie es unbewusst verkündete, sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn sie es wissentlich nicht verkündete, sind die Vorschriften nicht aufgegeben. Wenn sie also das Ganze nicht verkündete, dann sind die Vorschriften nicht aufgegeben. So also, ihr Mönche, sind die Übungsvorschriften nicht aufgegeben.“
12. ‘Geschlechtsverkehr’ bedeutet: etwas, das nicht die Gute Lehre ist, was Dorf-Sitte ist, niedrig gesinnte Sitte ist, Obszönität, was mit Abwaschung und in Geheimniskrämerei endet, was wie ein Ehe-Status ist, das wird Geschlechtsverkehr genannt.
‘Ausüben’ bedeutet: wenn das [männliche] Geschlechtsteil in ein [weibliches] Geschlechtsteil, also Geschlechtsteil in Geschlechtsteil eindringt, selbst wenn es [nur] soweit ist, wie die Größe eines Sesamkornes, wird das Ausüben genannt.
‘Und sei es [nur] mit einem Tier’ bedeutet: wenn mit einem männlichen Tier Geschlechtsverkehr ausgeübt wurde, dann ist man keine Asketin mehr, keine Sakyatochter, noch viel weniger als mit einem menschlichen Mann. Dazu sagt man: ‘Und sei es [nur] mit einem Tier’.
‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: ebenso wie ein Mensch mit abgeschnittenem Kopf unmöglich leben kann, wenn man [den Kopf wieder] an den Körper bindet, genauso ist eine Nonne, die Geschlechtsverkehr ausgeübt hat, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlossene’ genannt.
‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemeinsame Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’[26]
13. Kein Vergehen ist es für die Unwissende; wenn sie es nicht billigt; wenn sie verrückt ist; wenn sie ungefestigten Geistes ist; wenn sie schmerzerfüllt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
14. Bei einer Gelegenheit, da hatte sich ein gewisser Brahmanenjüngling in die Nonne Uppalavaṇṇā verliebt. Als die Nonne Uppalavaṇṇā ins Dorf auf Almosengang gegangen war, da versteckte sich der Brahmanenjüngling in deren Hütte und wartete. Nachdem die Nonne Uppalavaṇṇā ihren Almosengang und ihre Mahlzeit beendet hatte, kehrte sie in ihre Hütte zurück und setzte sich auf ihr Bett. Da nun ergriff der Brahmanenjüngling die Nonne Uppalavaṇṇā und schändete sie. Die Nonne Uppalavaṇṇā berichtete diesen Vorfall den anderen Nonnen. Die Nonnen berichteten diesen Vorfall den Mönchen. Die Mönche berichteten dem Erhabenen diesen Vorfall. [Er sagte dazu:] „Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, denn sie hat es nicht gebilligt.“
15. Bei einer Gelegenheit, da erschien einem gewissen Mönch Anzeichen von Frauen.[28] Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. [Er sagte dazu:] „Ich erlaube, ihr Mönche, dass [jener Mönch] mit genau diesem [männlichen] Unterweiser und mit genau dieser Hochordination [zum Mönch] und mit [wenigstens] genauso vielen Regenzeiten, mit den Nonnen zusammen sein darf. Diejenigen Vergehen, die die Nonnen im Zusammenhang mit Mönchen haben, die kann er in Gegenwart der Nonnen beseitigen. Diejenigen Vergehen, die die Nonnen nicht im Zusammenhang mit Mönchen haben, bei diesen Vergehen ist es kein Vergehen.“[29]
Bei einer Gelegenheit, da erschien einer gewissen Nonne Anzeichen von Männern. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. [Er sagte dazu:] „Ich erlaube, ihr Mönche, dass [jene Nonne] mit genau jener Unterweiser[-in], die die Hochordination gab und mit [wenigstens] genauso vielen Regenzeit mit Mönchen zusammentreffen darf. Diejenigen Vergehen, die die Mönche im Zusammenhang mit Nonnen haben, die kann sie in Gegenwart der Mönche beseitigen. Diejenigen Vergehen, die die Mönche nicht im Zusammenhang mit Nonnen haben, bei diesen Vergehen ist es kein Vergehen.“[30]
16. Bei einer Gelegenheit, da ergriffen in Vesāli einige Licchavi-Jugendliche einen Mönch und ließen ihn sich mit einer Nonne ... – ... mit einer zu Schulenden ... – ... mit einer Novizin versündigen. Beide billigten es. Beide sollen es büßen[31]. Wenn beide es nicht billigen, dann ist es für beide kein Vergehen.
Das erste Ausschlussvergehen ist beendet.
17. „Wer auch immer als Nonne aus dem Dorf oder aus dem Wald etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen, und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, dass der Fürst sie wie eine Diebin ergreifen und sie entweder schlagen, fesseln oder verbannen würde [mit den Worten]: ‘Du Räuberin, du Närrin, du Irre, du Diebin!’, diese Nonne, die also etwas nicht Gegebenes an sich nimmt, auch die ist eine Ausgeschlossene, eine Ausgestoßene.“
18. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Dorf’ bedeutet: ein Dorf mit [nur] einer Hütte, mit zwei Hütten, mit drei Hütten, mit vier Hütten, ein Dorf mit Menschen, ohne Menschen, ein Dorf mit Einfriedung, eines ohne Einfriedung[32], ein Dorf ist auch, wo Kühe sich hinlegen und ausbreiten[33], auch wo sich eine Karawane[34] mehr als vier Monate niederlässt, wird Dorf genannt.
‘Dorfareal’ bedeutet im Fall eines umfriedeten Dorfes: soweit ein mittelgroßer Mann einen Steinwurf weit werfen kann; bei einem nicht umfriedeten Dorf: soweit ein mittelgroßer Mann, der auf einem Haus steht, einen Steinwurf weit werfen kann.
‘Wald’ bedeutet: was als außerhalb des Dorfes und des Dorfareals übrig bleibt, das nennt man ‘Wald’.
‘Nicht Gegebenes’ bedeutet: was nicht gegeben wurde, nicht gewährt wurde, nicht hingegeben wurde, was beschützt wird, was behütet wird, was gehegt wird, was anderen gehört. Das wird ‘nicht Gegebenes’ genannt.
‘Mit der Absicht zu stehlen’ ist: [mit] diebischer Gesinnung, [mit] der Absicht [etwas] wegzunehmen.
‘Nehmen sollte’ ist: sollte nehmen, sollte wegnehmen, sollte stehlen, sollte [bei etwas] die Position verändern, sollte den Standort [von etwas] verändern, sollte auf eine Vereinbarung warten[35].
‘Dieses wäre von (solchem) Wert’ bedeutet: ein Pāda oder der Wert eines Pāda oder mehr als ein Pāda.
‘Fürst’ bedeutet: weltliche Herrscher[36], Gouverneure, Provinzfürsten eines kleinen Gebietes, Justizbeamte, Minister, und auch jene, die als Scharfrichter tätig sind[37] oder belehren. Diese nennt man ‘Fürsten’.
‘Diebin’ bedeutet: wer etwas im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka[38] nicht Gewährtes, nicht Gegebenes in diebischer Absicht nehmen sollte. Eine solche nennt man ‘Diebin’.[39]
‘Schlagen würde’ ist: mit der Hand [schlagen] oder mit dem Fuß [treten][40] oder mit der Peitsche oder Rute oder einem (kurzen) Stock (zu-)schlagen oder zuhauen würde.
‘Fesseln würde’ ist: mit Stricken fesseln oder mit einer Fessel fesseln oder mit einer Kette fesseln oder in einem Haus festsetzen oder in einer Festung inhaftieren oder in einem Dorf festhalten oder in einer Kleinstadt festhalten und fesseln würde und/oder von Leuten bewachen ließe.
‘Verbannen würde’ ist: aus einem Dorf, einer Kleinstadt, einer Stadt, einem Landkreis oder aus einer Provinz verbannen würde.
‘Du Räuberin, Närrin, Irre, Diebin’, das sind Beschimpfungen.
‘So etwas’ bedeutet: ein Pāda oder der Wert eines Pāda oder mehr als ein Pāda.
‘Nehmen’ ist: nehmen, wegnehmen, stehlen, [bei etwas] die Position verändern, den Standort [von etwas] verändern, auf eine Vereinbarung warten.
‘Eben so’ ist: wie bereits gesagt.
‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: gleichwie es einem welken Blatt, das keine Verbindung mehr [zum Zweig] hat, unmöglich ist, wieder grün zu werden, genauso ist eine Nonne, die einen Pāda oder etwas im Wert von einem Pāda oder mehr als einem Pāda an sich nimmt, das [ihr] nicht gegeben wurde, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlossene’ genannt.
‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemeinsame Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’
19. In der Erde seiend, auf festem Grund seiend, im Luftraum seiend, in der Luft stehend, im Wasser seiend, in einem Boot seiend, in einem Fahrzeug seiend, eine Last seiend, im Park seiend, an einer Wohnstatt seiend, auf einem Feld seiend, auf einem Besitz(-tum) seiend, im Dorf seiend, im Wald seiend, Wasser, Zahnreiniger, Forstbaum, Bewegliches, Gelagertes, Zollgrenze, ein Wesen, fußlos, Zweifüßer, Vierfüßer, Vielfüßer, Geheimagent, Treuhänder, gemeinsam mit dem vereinbart Habenden, Vereinbarung, Anzeichen machen.[42]
20. ‘In der Erde seiend’ wird genannt, was an Gütern in die Erde gelegt wurde, Eingegrabenes, [darin] Verborgenes. Wenn sie mit der Absicht zu stehlen spricht: „Diese auf der Erde befindlichen Güter will ich [mir] nehmen“, und sie sucht sich eine Zweite, oder sie sucht sich eine Hacke oder sie sucht sich einen Korb [dafür] oder sie geht selber, dann ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie [dann] wachsendes Gehölz oder Lianen zerschneidet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[43] Wenn sie in der Erde gräbt oder [Erde] beiseite schafft oder [auch nur] anhebt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[44] Berührt sie den [vergraben gewesenen] Behälter, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie ihn, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie ihn von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Nachdem sie sich selbst einen Teil davon entnommen hat, und dabei in diebischer Absicht [etwas von dessem Inhalt] berührt, was fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka als Preis hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie dieses, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie selbst die Teilung vornimmt oder eine Handvoll fortnimmt[45], ist das ein Ausschluss-Vergehen. Berührt sie jene Güter in diebischer Absicht, und befestigt einen Faden, ein Band, eine Kette, einen Strick, eine Halteschnur, eine Leine oder einen Schal[46] daran, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Hebt sie es an, indem sie es oben mit (fest-)hält, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Zieht sie [die Seile] an und [den Behälter] hoch[47], ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Hebt sie [den Behälter] weiter an, als die Öffnung des Behälters – und sei es auch nur um Haaresbreite, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Trinkt sie in diebischer Absicht auf ein Mal von Butter oder Öl oder Honig oder Melasse im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka, ist das ein Ausschluss-Vergehen[48]. Tut sie von dem Gut etwas wegwerfen, vernichten oder verplempern[49], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
21. ‘Auf festem Grund seiend’ wird genannt, was an Gütern auf den Boden gestellt wurde. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Diese auf dem Boden befindlichen Güter will ich [mir] nehmen“, und sie sucht sich eine Zweite, oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
22. ‘Im Luftraum seiend’ wird genannt, was an Gütern aus dem Luftraum gelangt ist. Ein Pfau oder Haselhuhn oder Rebhuhn oder Wachtel[50]; ein Tuch oder Schal[51]; Gold oder Goldenes[52] das kaputt ging und herunter kam [oder fiel]. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern aus der Luft herunter fiel, nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Unterbricht sie den Gang [der Eigentümer], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.[53]
23. ‘In der Luft stehend’[54] wird genannt, was an Gütern in die Luft gelangt ist. Was da auf dem Bett oder Sessel liegt, auf der Robenstange oder Robenleine hängt oder an kleinen oder großen Wandhaken oder an einem Baum hängt oder sogar wenn es auf dem (Almosen-)Schalenständer ist. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern in die Luft gelangt ist, nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
24. ‘Im Wasser seiend’ wird genannt, was an Gütern ins Wasser geworfen[55] wurde. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern im Wasser ist, nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Taucht sie danach oder bringt sie es zum Auftauchen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie einen dort entstandenen blauen Lotos oder roten Lotos oder weißen Lotos oder deren Sprössling oder einen Fisch oder eine Schildkröte im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka in diebischer Absicht berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie diese [Dinge], ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
25. ‘Boot’ wird genannt, womit man übersetzt. ‘In einem Boot seiend’ wird genannt, was an Gütern in ein Boot gelegt wurde. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern im Boot ist, nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Das Boot nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Macht sie die Leinen los, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie die Leinen gelöst, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Lässt sie es sich auf oder ab bewegen oder queren – und sei es auch nur um Haaresbreite, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
26. ‘Fahrzeug’ wird genannt, was eine Sänfte ist, eine Kutsche, ein Karren, ein Wagen. ‘In einem Fahrzeug seiend’ wird genannt, was an Gütern in/auf ein Fahrzeug gelegt wurde. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern im Fahrzeug ist, nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Dieses Fahrzeug nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
27. ‘Last’ wird genannt, was als Last auf dem Kopf, mit dem Körper, auf der Schulter[56] oder an der Hüfte getragen wird. Berührt sie die Last auf dem Kopf in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Nimmt sie sie auf den Rücken (herunter), ist das ein Ausschluss-Vergehen. Berührt sie die Last auf der Schulter in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Nimmt sie sie von der Hüfte, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Berührt sie die Last auf der Hüfte in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Nimmt sie sie in die Hand, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie mit der Hand die Last in diebischer Absicht auf die Erde legt, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie mit diebischer Absicht [eine Last] von der Erde aufhebt, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
28. ‘Park’[57] wird genannt, was ein Blumengarten ist oder ein Obsthain. ‘Im Park seiend’ wird genannt, wenn Güter im Park an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern im Park ist, nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie in diebischer Absicht eine dort gewachsene Wurzel oder Borke oder Blatt oder Blüte im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie solches, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie solches von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie den Park (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: „Das ist nicht meine Sache.“, und legt sein Amt nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt sie vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht sie sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen[58], ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
29. ‘An der Wohnstatt[59] befindlich’ wird genannt, wenn Güter in der Wohnstatt an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern in der Wohnstatt ist, das nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie die Wohnstatt (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[60] Wenn sie beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: „Das ist nicht meine Sache.“, und legt sein Amt nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt sie vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht sie sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
30. ‘Feld’ wird genannt, wo die Erstsaat und die Spätsaat[61] ausgebracht wird und [dort] zum Wachsen kommt. ‘Auf einem Feld seiend’ wird genannt, wenn Güter auf dem Feld an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern auf dem Feld ist, das nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie in diebischer Absicht ein dort gewachsenes Getreide oder Gemüse im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie das Feld (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: „Das ist nicht meine Sache.“, und legt sein Amt nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt sie vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht sie sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Versetzt sie die Umfriedung oder die Umgrenzung oder den Zaun oder die Eingrenzung, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei einer unvollendeten Ausführung ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Ist die Ausführung [jedoch] vollbracht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
31. ‘Besitz(-tum)’ nennt man den Besitz eines Parks oder einer Wohnstätte. ‘Auf einem Besitz(-tum) seiend’ wird genannt, wenn Güter auf dem Besitz(-tum) an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern auf dem Besitz(-tum) ist, das nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie das Besitztum (widerrechtlich) beansprucht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: „Das ist nicht meine Sache.“, und legt seine Verpflichtung nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt sie vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht sie sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Versetzt sie die Einfriedung oder die Umgrenzung oder den Zaun oder eine Mauer, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei einer unvollendeten Ausführung ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Ist die Ausführung [jedoch] vollbracht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
32. ‘Im Dorf seiend’ wird genannt, wenn Güter im Dorf an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern im Dorf ist, das nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
33. ‘Wald’ nennt man, was von den Menschen in Besitz genommen wird[62], das ist Wald. ‘Im Wald seiend’ wird genannt, wenn Güter im Wald an viererlei Stellen abgelegt wurden: in der Erde, auf dem Erdboden, im Luftraum, in der Luft. Wenn sie mit diebischer Absicht spricht: „Was da an Gütern im Wald ist, das nehme ich [mir].“, und sie sucht sich eine Zweite oder sie geht selber, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie diese [Dinge], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie in diebischer Absicht ein dort gewachsenes Gehölz oder Liane oder Gras im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
34. ‘Wasser’ wird genannt, was in einen Behälter getan wurde oder in der Badeanstalt[63] ist oder in einem Bassin. Berührt sie es in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sich selber in diebischer Absicht einen Behälter Wasser im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka versorgt hat und berührt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie es selber in den Behälter verbrachte, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie die Eingrenzung zerbricht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie die Eingrenzung durchbricht und Wasser im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka verschüttet, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie Wasser im Wert von mehr als einem Māsaka aber weniger als fünf Māsaka verschüttet, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie Wasser im Wert von einem Māsaka oder weniger als einem Māsaka verschüttet, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
35. ‘Zahnreiniger’ wird genannt, [wenn solche] geschnitten oder ungeschnitten [sind][64]. Wenn sie in diebischer Absicht [davon] im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
36. ‘Forstbaum[65]’ wird genannt, was für die Menschen zum Gebrauch genommen wird, ein brauchbarer Baum[66]. Wenn sie [einen Baum] in diebischer Absicht schneidet, ist das bei jedem Hieb [mit der Axt] ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn ein Hieb zum Fällen fehlt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn [der Baum] gefällt wurde, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
37. ‘Bewegliches’ wird genannt, was an Gütern, die anderen gehören, transportiert wird. Berührt sie solche in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie solche, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie solche von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie spricht: „Ich werde diese Güter zu Fuß zusammen mit dem Transporteur nehmen.“, und sie macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den zweiten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sagt: „Ich werde [mir] vom heruntergefallenen Gut nehmen.“, und sie bewirkt, das etwas herunterfällt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie in diebischer Absicht [davon] etwas im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
38. ‘Gelagertes’ wird genannt, was an Gütern abgelegt wurde. [Sagt sie zum Besitzer:] „Gib mir diese Güter.“ und: „Ich werde nichts davon nehmen.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie beim Besitzer Unschlüssigkeit aufkommen lässt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn der Besitzer sagt: „Sie wird es mir nicht zurückgeben.“, und legt [daraufhin] seine Verpflichtung nieder, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Bringt sie vor dem Gesetz den Besitzer zu Fall, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Sieht sie sich selber vor dem Gesetz als zu Fall gekommen, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
39. ‘Zollgrenze’ wird genannt, was an einem Bergpass oder an einer Furt oder am Dorfeingang vom Fürsten aufgestellt wurde mit den Worten: „Hier soll ein Zoll entrichtet werden von denen, die hierher kommen.“ Wenn sie diebischer Absicht, nachdem sie dort hin gekommen ist, vom Eigentum des Fürsten etwas im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Macht sie den ersten Schritt über die Zollgrenze, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Macht sie den zweiten Schritt, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sich innerhalb der Zollgrenze befindet und etwas nach außerhalb fallen lässt, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie die Zollgebühr unterschlägt[67], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
40. ‘Wesen’ wird genannt, wozu man ‘menschliches Wesen’ sagt. Berührt sie es in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sagt: „Ich werde es zu Fuß führen.“, und sie macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den zweiten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
41. ‘Fußlos’ nennt man Schlangen und Fische. Berührt sie [solche Wesen] in diebischer Absicht im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
42. ‘Zweifüßer’ nennt man Menschen und Geflügelte[68]. Berührt sie [solche Wesen] in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sagt: „Ich werde sie zu Fuß führen.“, und sie macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den zweiten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
43. ‘Vierfüßer’ nennt man: Elefanten, Pferde, Kamele, Ochsen, Esel, Kälber. Berührt sie [solche Wesen] in diebischer Absicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sagt: „Ich werde sie zu Fuß führen.“, und sie macht den ersten Schritt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den zweiten Schritt macht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den dritten Schritt macht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den vierten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
44. ‘Vielfüßer’ nennt man: Skorpione, Hundertfüßer, Insekten. Berührt sie in diebischer Absicht [solche Wesen] im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wenn sie sagt: „Ich werde es mit dem Fuß wegleiten.“, ist das Fuß um Fuß ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie den letzten Schritt macht, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
45. ‘Geheimagentin wird genannt, wer Güter ausspioniert, diese dann bezeichnet und wenn sie [zu einer anderen] sagt: „Beschaffe mir diese und jene Güter.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jene dann diese Güter beschafft, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
‘Treuhänderin’ wird eine genannt, zu der Güter im Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka gebracht wurden, um sie zu beschützen. Wenn sie diese in diebischer Absicht berührt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie sie, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie sie von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
‘Gemeinsam mit der Vereinbart-Habenden’ wird genannt, wenn sich einige zusammengeschlossen haben, und eine davon nimmt das Gut weg. Das ist für alle ein Ausschluss-Vergehen.
46. ‘Vereinbarung’ wird genannt, wenn man eine [solche] Abmachung trifft: „Entweder vor dem Essen oder nach dem Essen oder in der Nacht oder am Tag, da nehmen wir jene Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn durch diese Vereinbarung jene Güter weggenommen werden, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen. Wenn jene Güter entweder vor oder nach der vereinbarten Zeit weggenommen werden, ist das für die Anstifterin kein Vergehen. Für die, die sie weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
47. ‘Anzeichen machen’ wird genannt, wenn man Zeichen gibt. Entweder die Augen aufschlagen oder die Augenbrauen heben oder mit dem Kopf nicken. Wenn sie mit diesen Zeichen Güter wegnehmen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn mit diesen Zeichen jene Güter weggenommen werden, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen. Wenn jene Güter weggenommen werden, bevor oder nachdem die Zeichen gemacht wurden, ist es für die Anstifterin kein Vergehen. Für die, die sie weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
48. Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie das dabei im Geist denkt und sie wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie das im Geist denkt, aber etwas anderes wegnimmt, ist es für die Anstifterin kein Vergehen. Für die, die weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie etwas anderes denkt und die Güter wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie etwas anderes denkt und etwas anderes wegnimmt, ist das für die Anstifterin kein Vergehen. Für die, die weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Wenn eine Nonne einer [anderen] Nonne befiehlt: „Soundso diskutiere [darüber].“ – „Lass die Soundso auf die-und-die Art [darüber] diskutieren.“ – „Lass die Soundso auf die-und-die Art jene Güter wegnehmen.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jene das dann zur Soundso sagt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn die Wegnehmende zustimmt, ist das für die Anstifterin ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn jene diese Güter wegnimmt, ist das für alle ein Ausschluss-Vergehen.
Wenn eine Nonne einer [anderen] Nonne befiehlt: „Soundso diskutiere [darüber].“ − „Lass die Soundso auf die-und-die Art [darüber] diskutieren.“ − „Lass die Soundso auf die-und-die Art jene Güter wegnehmen.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jene es einer anderen befiehlt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn die Wegnehmende ihr zustimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jene diese Güter wegnimmt, ist es für die Anstifterin kein Vergehen. Für die, die es weiterbefohlen hat und für die, die weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem sie losging, kommt sie wieder und sagt: „Ich bin nicht fähig, diese Güter wegzunehmen.“ Wenn sie ihr erneut befiehlt: „Sobald Du in der Lage dazu bist, dann nimm diese Güter weg.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn jene die Güter dann wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem sie es befohlen hat, bereut sie es, aber sie informiert nicht [die Diebin]: „Mögest Du es nicht wegnehmen.“ Wenn jene diese Güter wegnimmt, ist das für beide ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem sie es befohlen hat, bereut sie es, und sie informiert [die Diebin]: „Mögest Du es nicht wegnehmen.“ Wenn jene spricht: „Zu Befehl.“, und dann diese Güter [dennoch] wegnimmt, ist das für die Anstifterin kein Vergehen. Für die, die es weggenommen hat, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
Da befiehlt eine Nonne einer [anderen] Nonne: „Nimm die-und-die Güter weg.“ Das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem sie es befohlen hat, bereut sie es, und sie informiert [die Diebin]: „Mögest Du es nicht wegnehmen.“ Jene spricht: „Ja gut.“ Wenn sie davon Abstand nimmt, ist das für beide kein Vergehen.
49. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Ausschluss-Vergehen: wenn es das Eigentum eines anderen ist, und wenn sie weiß, dass es das Eigentum eines anderen ist, wenn es wertvoll und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
50. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Thullaccaya-Vergehen: wenn es das Eigentum eines anderen ist, und wenn sie weiß, dass es das Eigentum eines anderen ist, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von mehr als einem Māsaka oder bis zu vier Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
51. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es das Eigentum eines anderen ist, und wenn sie weiß, dass es das Eigentum eines anderen ist, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von weniger als einem Māsaka oder einem Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
52. Auf sechserlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Ausschluss-Vergehen: wenn sie nicht weiß, dass es ihr eigenes ist, wenn sie sich nicht vergewissert[69], wenn es nicht [nur] temporär [genommen] wurde, wenn es wertvoll und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Ausschluss-Vergehen.
53. Auf sechserlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Thullaccaya-Vergehen: wenn sie nicht weiß, dass es ihr eigenes ist, wenn sie sich nicht vergewissert, wenn es nicht [nur] temporär [genommen] wurde, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von mehr als einem Māsaka oder bis zu vier Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.
54. Auf sechserlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn sie nicht weiß, dass es ihr eigenes ist, wenn sie sich nicht vergewissert, wenn es nicht [nur] temporär [genommen] wurde, dass es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von weniger als einem Māsaka oder einem Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
55. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es nicht das Eigentum eines anderen ist[70] und sie es als anderen gehörend betrachtet, wenn es wertvoll und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von fünf Māsaka oder mehr als fünf Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
56. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es nicht das Eigentum eines anderen ist und sie es als anderen gehörend betrachtet, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von mehr als einem Māsaka oder bis zu vier Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
57. Auf fünferlei Weise ausgeführt, ist das Nehmen von Nichtgegebenem ein Dukkaṭa-Vergehen: wenn es nicht das Eigentum eines anderen ist und sie es als anderen gehörend betrachtet, wenn es geringerwertig und ein Ausrüstungsgegenstand ist, wenn es einen Wert von weniger als einem Māsaka oder einem Māsaka hat, und wenn die diebische Absicht aufgekommen ist. Berührt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bewegt sie es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Entfernt sie es von diesem Platz, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
58. Kein Vergehen ist es, wenn es ihr eigenes ist; wenn sie der Meinung ist, der/die Eigentümer/in würde zustimmen; wenn es temporär [genommen wurde]; wenn es das Eigentum von Verstorbenen ist[71]; wenn es das Eigentum von Tieren ist; wenn sie es als Abfall betrachtet; wenn sie verrückt ist; wenn sie geistesgestört ist[72]; wenn sie Schmerzen hat[73]; wenn sie die Ersttäterin ist.
59. Bei einer Gelegenheit, da hatte eine gewisse Nonne ihre Robe auf einer Einzäunung aufgehangen und betrat eine Wohnstätte. Eine gewisse [andere] Nonne sagte sich: „Möge diese Robe nicht verloren gehen.“, und räumte sie weg. Als dann die [erste] Nonne wiederkam, fragte sie die Nonnen: „Ehrwürdige, wer hat meine Robe weggenommen?“ Sie [die andere Nonne] erwiderte ihr: „Ich habe sie genommen.“ – „Wenn du sie weggenommen hast, dann bist du keine [wahre] Asketin mehr.“ Da kamen ihr Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Dann berichtete sie diesen Sachverhalt den [anderen] Nonnen. Daraufhin berichteten die [anderen] Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wenn man es nur so daher sagt.“[75]
60. Bei einer Gelegenheit, da war in Campā eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Thullanandā war, zu der Familie gegangen, die die Nonne Thullanandā unterstützte und sagte [dort]: „Die Ehrwürdige[76] wünscht Drei-Kräuter-Grütze[77] zu trinken.“, und nachdem sie [die Zutaten erhalten und] das zubereitet hatte, verzehrte sie es selber. Als sie [die Nonne Thullanandā] davon erfuhr, beschuldigte sie jene: „Du bist keine [wahre] Asketin!“ Da kamen ihr Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Den [anderen] Nonnen berichtete sie diesen Sachverhalt. Dann berichteten die [anderen] Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch sie ausgeschlossen wäre, das ist ein Pācittiya-Vergehen wegen klar bewusster Lüge.“[78]
Bei einer Gelegenheit, da war in Rājagaha eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Thullanandā war, zu der Familie gegangen, die die Nonne Thullanandā unterstützte und sagte [dort]: „Die Ehrwürdige wünscht Honigbällchen zu essen.“, und nachdem sie [die Zutaten erhalten und] das zubereitet hatte, verzehrte sie es selber. Als sie [die Nonne Thullanandā] davon erfuhr, beschuldigte sie jene: „Du bist keine [wahre] Asketin!“ Da kamen ihr Gewissensbisse: „Hat der Erhabene nicht jene Vorschrift erlassen? Na hoffentlich habe ich da kein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Den [anderen] Nonnen berichtete sie diesen Sachverhalt. Dann berichteten die [anderen] Nonnen diesen Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. „Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, wodurch sie ausgeschlossen wäre, das ist ein Pācittiya-Vergehen wegen klar bewusster Lüge.“[79]
Das zweite Ausschlussvergehen ist beendet.
[9] gocara wtl: „Weidegrund“.
[10] therī Eine Bhikkhunī mit wenigstens zehn Jahren Upasampadā.
[11] navakā Eine Bhikkhunī mit weniger als fünf Jahren Upasampadā. IBH: „junior“.
[12] majjhimā Eine Bhikkhunī mit fünf bis zehn Jahren Upasampadā.
[13] bhikkhakoti Hier ist dringend anzumerken, dass das deutsche Wort „betteln“ von „bitten“ abgeleitet ist und keineswegs dieselbe Bedeutung hat, wie in Indien. Der (buddhistische) Mönch geht schweigend um Almosen, er bittet nicht darum. Das ist ihm sogar untersagt (→ Cvg 366, Bhu-Pāc 39).
[14] bhinnapaṭadharo Das bezieht sich auf Mvg 345 und Cvg 256.
[15] ehi bhikkhunī Das ist die früheste Form der Ordination, so, wie sie vom Buddha selbst vorgenommen wurde (→ Mvg 18 und folgend). Es ist keine Pāli-Passage zu finden, in der diese Art Ordination auch für Nonnen vorkommt. In Thī 109 wurde die Bhaddā mit Namen gerufen (ehi bhadde’ti).
[16] tīhi saraṇagamanehi Das ist die zweite Form der Hochordination (→ Mvg 34). Auch diese Art der Ordination ist für Nonnen nicht im Kanon zu finden.
[17] ñatti-catutthena Das sind eine Ankündigung (ñatti), drei Ausrufungen und ein Beschluss (→ Mvg 127).
[18] akuppena 1. „unerschütterlich, unbeweglich, standfest“; 2. „sicher, geschützt“.
[19] ṭhānārahena wtl: „dadurch begründet“; „feststehend, unanfechtbar, unzweifelhaft, prinzipiell durch ...“; von ṭhapeti (Kausativ von tiṭṭhati) 1. „hinstellen, errichten“; 2. „in ein Amt einsetzen“; 3. „bestimmen, festsetzen“.
[20] dubbalyāvikammañceva hoti sikkhā ca apaccakkhātā erscheint in diesem und den beiden nächsten Absätzen widersinnig. Zwingend anzumerken ist, dass eine Nonne nur ein Mal hochordiniert werden kann (→ Bhī-Sd 10)! Hat sie also ihren Bhikkhunī-Status aufgegeben, kann sie nicht erneut hochordiniert werden. Im Bhī-Pātimokkha (PTS / pāli) wird der hier in [Klammern] gefasste Teilsatz weggelassen.
[21] uddesa Damit dürften die Kommentare zu den Ordensvorschriften gemeint sein.
[22] saddhivihārika Das heißt, sie gibt ihren Unterweiser- bzw. ihren Schülerstatus auf.
[23] antevāsika Das heißt, sie gibt ihren Lehrer- bzw. ihren Schülerstatus auf.
[24] ariyaka Hier sind die Bewohner der Gangesebene („Jambudīpa“) gemeint. Laut Kommentar bedeutet es, dass man die korrekte Sprache – also Pāli – zu verwenden habe. Dhammadasa ergänzt: „Wobei es aus Sicht der historischen Sprachwissenschaft höchst zweifelhaft ist, dass das Pāli je eine natürliche Sprache war.“
[25] milakkha WPD: „Fremder, Barbar“. Der Kommentar sagt: „... anariyako andha-damiḷâdi“, d.h. die Unedlen [Einwohner] aus Andha, die Tamilen (wtl: „die dunkelhäutigen Tamilen“).
[26] In BhuV folgt hier (ab §56) eine detaillierte Darstellung, was unter „Weiblichkeit“, „Hermaphroditen“, „Eunuchen“ und „Männer“ (menschlich, nichtmenschlich, tierisch) zu verstehen ist, als auch, was unter „Geschlechtsverkehr“ zählt, nämlich dass auf dreierlei Art Geschlechtsverkehr ausgeübt, ein Ausschluss-Vergehen ist: After, Harnröhre, Mund, d.h. anal, vaginal, oral.
[27] vinīta-vatthu Für die Nonnen relevante Abschnitte sind aus der „Schilderung zur Erklärung von Vorschriften“ aus dem BhuV entnommen.
[28] itthiliṅgaṁ
pātubhūtaṁ „Da erschien
ihm der Anblick eines weiblichen (Geschlechts-)Organes.“ Damit soll wohl
gesagt werden, dass eine Nonne (unangemeldet) zu ihm kam. Aber möglich wäre
auch: „Da erschienen bei ihm (selber) weibliche Geschlechtsmerkmale“. Denkbar
wäre die Gynäkomastie, d.h. die Vergrößerung der Brustdrüse. Die echte Gynäkomastie durch Vermehrung des Drüsengewebes muss dabei
von einer falschen Gynäkomastie
durch Fetteinlagerung – wie sie bei Übergewicht und Fettsucht (Adipositas)
auftritt – unterschieden werden. [Zitat aus
wikipedia.]
[29] „taṃyeva upajjhaṃ tameva upasampadaṃ tāniyeva vassāni bhikkhunīhi saṅgamituṃ. Yā āpattiyo bhikkhūnaṃ bhikkhunīhi sādhāraṇā tā āpattiyo bhikkhunīnaṃ santike vuṭṭhātuṃ. Yā āpattiyo bhikkhūnaṃ bhikkhunīhi asādhāraṇā tāhi āpattīhi anāpattī.“ Das bedeutet möglicherweise, dass der Text zu erklären versucht, dass er die Vergehen der Nonnen (dort im Nonnen-Kloster) entgegennehmen (sich gestehen lassen) kann. Siehe dazu auch Cvg 413, Bhu-Pāc 7, 21, 22, 23, 29, 30 und a.a.O. Des weiteren kann gemeint sein, dass nur der Mönch dort hingehen darf, der als Nonnen-Unterweiser (bhikkhunovādaka) amtiert, und auch dann nur, wenn er wenigstens so viele Jahre (d.h. Regenzeiten) hochordinierter Mönch ist wie jene Nonne, die dort als Unterweiserin (pavattinī) fungiert. Gut möglich, dass hier ausgedrückt werden soll, dass kein Mönch, der nicht wenigstens mit der Äbtissin gleichaltrig ist, mit den Nonnen Kontakt zu pflegen hat. Siehe auch Anmerkung zum nächsten Absatz.
[30] „taṃyeva upajjhaṃ tameva upasampadaṃ tāniyeva vassāni bhikkhūhi saṅgamituṃ. Yā āpattiyo bhikkhunīnaṃ bhikkhūhi sādhāraṇā tā āpattiyo bhikkhūnaṃ santike vuṭṭhātuṃ. Yā āpattiyo bhikkhunīnaṃ bhikkhūhi asādhāraṇā tāhi āpattīhi anāpattī.“ Gemeint sein wird, dass es kein Vergehen ist, wenn die Nonnen (Plural, denn Nonnen dürfen nicht alleine unterwegs sein) in einem Mönchs-Kloster ihre Vergehen gestehen.
Insgesamt
betrachtet erscheint der § 15 deplatziert und ergibt kaum Sinn, denn Anlass und
Anweisung passen in beiden Fällen nicht recht zueinander. Gut möglich, dass
hier eventuelle Schlupflöcher für den unerwünschten/ unerlaubten gegenseitigen
Besuch geschlossen werden sollen.
SAI (Perera 1993) interpretiert „Anzeichen von Frau/Mann“ als einen Aspekt von Intersexualität, d.h. er interpretiert den Text so, dass bei einem Mönch weibliche Geschlechts-Merkmale aufgekommen seien (eventuell Gynäkomastie? Siehe oben.) und bei der Nonne männliche (eventuell ein „Damen-Bart“). Das seien, übereinstimmend mit der Sexualkunde, Fälle von „scheinbarem Hermaphrodismus“ [Pseudo-], in denen nur die äußeren Geschlechtsmerkmale abnormal sind. Er gibt allerdings keine vollständige Übersetzung dieses §. Ihm zur Folge wäre es dann so, dass nur dann ein Mönch zum/ins Nonnenkloster gehen darf, der sich über seine Geschlechtszugehörigkeit im Klaren ist bzw. bei dem die Geschlechtsmerkmale eindeutig sind. Sind sie es nicht, d.h. er/sie ist beiderlei Geschlechts (ubhatobyañjana), dann ist er/sie aus dem Orden auszuschließen, wie aus Mvg 116 klar hervorgeht.
[31] nāsetabbā Das bedeutet: für den Mönch und die Nonne ist es ein Pār. Da der Mönch aber die Nonne nicht geschändet hat (dūsita), kann er – wenn er mag – erneut zum Novizen ordiniert werden. Für die zu Schulende und die Novizin ist die Ordination „vernichtet“ (nassati), sie müssen sich ihre entsprechenden Vorschriften (6 resp. 10) erneut geben lassen.
[32] Das bezieht sich auf die Dorfgrenze, d.h. bis wohin sich das Dorf erstreckt bzw. ausdehnt.
[33] gonisādiniviṭṭho Also eine zufällige Ansammlung von Anwohnern.
[34] Also sind auch „Nomaden“ (Viehzüchter, Schausteller usw.) mit eingeschlossen.
[35] saṅketaṃ vītinameyya Verabredung bzw. Vereinbarungen bezüglich des Stehlens.
[36] pathabyārāja wtl: „Erdenfürst“ oder „König auf Erden“ oder „Irdischer Herrscher“.
[37] chejjabhejjaṃ karontā Folterknechte, die das Abschlagen von Gliedmaßen (als Strafe für Diebe) vollstrecken.
[38] D.h. ein Pāda. Demnach wäre die Wertbemessung nun doch die Definition und nicht die Bezeichnung „Du Dieb(-in)!“.
[39] Ergänzend aus dem Online-Rechtswörterbuch:
1. Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
2. Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, also auch Tiere nach §§ 90, 90a BGB. Der Aggregatzustand der Sache ist nicht von Bedeutung. Beweglich sind alle Sachen, die tatsächlich fortgeschafft (bewegt) werden können. Fremd sind alle Sachen, die zumindest auch im Miteigentum eines anderen stehen.
3. Als Wegnahme im Sinne des § 242 StGB wird der Bruch fremden Gewahrsams und die Schaffung neuen Gewahrsams verstanden (nicht notwendigerweise Gewahrsam des eigentlichen Täters).
4. Der Täter eines Diebstahl muss vorsätzlich handeln. Tatvorsatz in Bezug auf die Wegnahme der fremden beweglichen Sache muss gegeben sein. Hierbei genügt jedoch Eventualvorsatz (dolus eventualis). Weiterhin muss der Täter in der Absicht gehandelt haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Für die Zueignung ist zumindest die Anmaßung einer Stellung ähnlich der des Eigentümers erforderlich.
5. Die Zueignung muss außerdem rechtswidrig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Zueignung objektiv im Widerspruch zur Eigentumsordnung steht.
[40] Das kann durchaus der Hinweis auf die damals übliche Strafe für Diebstahl sein: Hand- oder/und Fuß abschlagen.
[41] In BhuV folgt mit §§ 93-120 diese Auflistung von Begriffen, die hier für Nonnen angepasst wurden.
[42] Das liest sich wie eine Art Zusammenfassung und ist es wohl auch, daher wurde eine entsprechende Zwischenüberschrift eingefügt. Die einzelnen Begriffe werden in den folgenden Absätzen erläutert.
[43] Bemerkenswert ist, dass es im Zusammenhang mit Diebstahl „nur“ ein Dukkaṭa-Vergehen sein soll. Bhī-Pāc 107 besagt: „Bhūtagāmapātavyatāyaṃ pācittiyaṃ.“ („Vegetation beschädigen ist ein Pācittiya-Vergehen.“)
[44] Im Zusammenhang mit Diebstahl soll auch das „nur“ ein Dukkaṭa-Vergehen sein. Bhī-Pāc 106 besagt: „Yo pana bhikkhu paṭhaviṃ khaṇeyya vā khaṇāpeyya vā, pācittiyaṃ.“ („Wer auch immer als Nonne in der Erde graben oder graben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“)
[45] chindati bedeutet „(ab-)schneiden“ oder auch „(ab-)trennen“. Laut Kommentar ist gemeint, dass eine Handvoll [Münzen, dort „Kahāpaṇā“] so viel ist, wie man eben mit einer Hand fassen kann, ohne dass eine Münze zwischen den Fingern heraus kommen kann. Das entspricht also dem Ausdruck „mehr als fünf Māsaka“.
[46] Suttāruḷhaṃ (sutta-āruḷhaṃ), pāmaṅgaṃ, kaṇṭhasuttakaṃ, kaṭisuttakaṃ, sāṭakaṃ, veṭhanaṃ Diese Auflistung soll nur aussagen „womit-auch-immer“ man den betreffenden Gegenstand bewegen würde. Diese Begriffe erscheinen in anderem Zusammenhang auch im Cvg. Dort bedeutet veṭhana allerdings „Turban“, was ja auch nichts anderes ist, als ein langer Tuchstreifen.
[47] ghaṃsanto nīharati Laut Kommentar bedeutet das: wenn ein großer Behälter randvoll ist und man diesen aus dem Erdreich hochzieht, und der Behälter wird weiter angehoben, als dessen oberer Rand im Erdreich war, so ist das ein Ausschluss-Vergehen. Wird der Behälter nur ein wenig angehoben, ist das „nur“ ein Thullaccaya-Vergehen.
[48] Somit zählt Mundraub nicht als „Kavaliersdelikt“.
[49] chaḍḍeti, jhāpeti, aparibhogaṃ auch „zerstören, verbrennen, ungenießbar machen“.
[50] Diese Vögel fliegen nur kurz auf und kommen wieder auf die Erde. Durch das Auffliegen gehen die Besitzrechte des Eigners also nicht verloren.
[51] Vom Besitzer (durch z.B. Windböen) verlorene Kleidungsstücke (auch alle Art von Kopfbedeckungen).
[52] hiraññaṃ, suvaṇṇaṃ Bearbeitetes und unbearbeitetes Gold (bzw. Wertgegenstände) aber auch Geld.
[53] Hier ist Pāc 161 zu beachten.
[54] vehāsaṭṭhaṃ Mit diesem Begriff sollen die Dinge abgedeckt werden, die sich nicht auf dem Boden oder in der Luft befinden.
[55] nikkhitta also auch Dinge, die ins Wasser gelegt wurden, die im Wasser gelagert werden.
[56] khandha Auch „Rumpf“ bzw. „Rücken“.
[57] ārāma Hier nur als „Park“ gemeint – nicht wie sonst zumeist üblich als eine Art „Wohn-Park“.
[58] Wenn sie also vor Gericht zitiert wird und dort kommt man zu dem Urteil, dass sie zu Unrecht den Park beanspruchte, und sie sieht ihren Fehler ein, bzw. sie sieht ein, dass sie sich etwas aneignen wollte und demnach verdient hat, ausgeschlossen zu werden, dann hat sie („nur“) ein schweres Vergehen begangen. Laut Kommentar [zum BhuV] wurde das Ausschluss-Vergehen vollendet und wohl zusätzlich das Thullaccaya begangen.
[59] vihāra meist mit „Kloster“ übersetzt, bedeutet aber wtl: „Verweilung(-sstätte)“.
[60] Dazu → Bhī-Sd 1.
[61] pubbaṇṇaṃ, aparaṇṇaṃ Unter „Erstaussaat“ sind die sieben Arten von Getreide gemeint, unter „Spätaussaat“ sind die Feldfrüchte und alle Arten Gemüse gemeint.
[62] pariggahitaṃ auch „ergreifen“. Zu damaliger Zeit holte man sich aus dem Wald, was man brauchte.
[63] pokkharaṇī (öffentliche) Badeanstalt, die mit erotischen Motiven (paṭibhāṇacitta) ausstaffiert ist.
[64] danta-poṇa Üblicherweise wird das Wort danta-kaṭṭha verwendet, was „Zahnholz“ bedeutet. Es gab solche in unbearbeitetem Zustand, also nur als ein Stück abgebrochenem Zweig, oder aber zurechtgeschnitten und bereits an dem einen Ende aufgefasert. Sie wurden in kleinen Bündeln gehandelt. Siehe auch Cvg 282 mit Anmerkung. In Bhī-Sd 6 bedeutet es „Zahn[-putz-]wasser“.
[65] vanappati wtl: „Herr des Waldes“, sinngemäß: „aufgeforstete Hölzer“ bzw. „geschulte Bäume“.
[66] paribhoga Nutzholz: Bauholz usw.
[67] Dass Unterschlagung (in monastischer Sichtweise) kein Diebstahl ist, führt zu weiteren Konflikten mit dem (staatlichen) Gesetz: Gebühren-, Abgaben-, Steuerhinterziehung. Inwieweit Erschleichen von Dienstleistungen und finanziellen Mitteln („Stütze“) darunter zählt, ist noch unbestimmt, aber vom moralischen Standpunkt her auf jedem Fall verwerflich. Sollte die staatliche Gerichtsbarkeit allerdings bei einem Urteil feststellen, dass Betrug mit Diebstahl gleichbedeutend ist, kommt Pār 2 zur Anwendung – egal wie hoch die unterschlagene, hinterzogene oder erschlichene Summe war.
[68] pakkhajāta Also nicht nur Vögel, sondern auch Fledermäuse und (flugfähige) Insekten, wobei letztere nicht zu den Zweibeinern zählen.
[69] vissāsagahaṇa Wenn sie die Sache (weg-)nimmt, in der Meinung, der/die Eigentümer/in würde zustimmen.
[70] Also herrenlos.
[71] petapariggahe Laut Kommentar ist gemeint, wenn sie in der Gespensterwelt (petaloka) etwas an sich nimmt.
[72] khittacittassa wtl: „ungefestigten Geistes“ bzw. „wankelmütig“ oder „verwirrt“. Dieser Begriff erscheint nicht in allen Pāli-Texten.
[73] vedanāṭṭassa wtl: „Gefühlsbefallen“ oder „von Gefühlen überwältigt“. Dieser Begriff erscheint nicht in allen Pāli-Texten.
[74] Aus dem BhuV entnommen.
[75] niruttipathe „Ausdrucksweise, Aussprache, Dialekt, Redensart“ ergeben in § 59 wenig Sinn.
[76] ayyā Da es von einer Ordinierten bezüglich einer Ordinierten gesagt wird, ist sicherlich mit „Ehrwürdige“ zu übersetzen, statt mit „Meisterin“ bzw. „Herrin“.
[77] tekaṭula-yāgu Diese Reisgrütze enthält drei adstringierende Kräuter.
[78] āpatti sampajānamusāvāde pācittiyassā Bhī-Pāc 97.
[79] āpatti sampajānamusāvāde pācittiyassā Bhī-Pāc 97.