Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

Und würde auch die Lehre selber und gleicherweise der Abhidhamma vergessen werden –
solange der Vinaya nicht verloren geht, bleibt die Lehre bestehen. Mvg 131

Buch IV der sechsbändigen Ausgabe des gesamten Vinaya-Piṭaka
© 2017 Santuṭṭho Bhikkhu
gemeinsame ISBN für alle sechs Bücher: 978-3-00-056266-2

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Die hier gezeigten Texte sind vom Übersetzer und Autor Santuttho Bhikkhu ausschließlich der Webseite palikanon.com kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Alle Leser verpflichten sich das Urheberrecht zu achten.

Dieses Buch (nur im Set) ist auf der Webseite: Satinanda erhältlich.


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

Vorwort

I. Ausschluss

1. Geschlechtsverkehr

Die entsprechenden Sachverhalte zu dieser Vorschrift

2. Diebstahl

Die entsprechenden Sachverhalte zu dieser Vorschrift

3. Mord

Ein entsprechender Sachverhalt zu dieser Vorschrift

4. Anmaßung

Ein entsprechender Sachverhalt zu dieser Vorschrift

5. [1.] Berührung erdulden

6. [2.] Ausschluss-Vergehen verheimlichen

7. [3.] Einem Suspendierten nachfolgen

8. [4.] Nicht der wahren Lehre Entsprechendes

II. Anfängliche und nachfolgende Ordensversammlung

1. Streitsüchtig

2. Eine Diebin hochordinieren

3. Alleine unterwegs

4. Unerlaubt rehabilitieren

5. Von einem lüsternen Mann Speise annehmen

6. Anstacheln

7. Kupplerei

8. Boshaftigkeit und Ärger I

9. Boshaftigkeit und Ärger II

10. [7.] Ordensaustritt im Zorn kundtun

11. [8.] Übellaunig und verärgert

12. [9.] In Geselligkeit leben

13. [10.] Zu schlechtem Verhalten anstacheln

14. Ordensspaltung

15. Ordensspaltern nachfolgen

16. Schwer zu ermahnen

17. Familien verderben

III. Aushändigung

1. Kapitel

[1.] Die Extra-Robe

[2.] Abwesenheit von den Roben

[3.] Robenmaterial bekommen

4. Etwas erfragen, dann etwas anderes haben wollen

5. Etwas ertauschen, dann umtauschen wollen

[6.] Die Robe von Nichtverwandten

[7.] Mehrere Roben

[8.] Die Robe aus Haushältermitteln

[9.] Die Robe aus zwei Haushaltsmitteln

[10.] Die Robe aus Regierungsmitteln

2. Kapitel

11. Roben falsch bestimmen und verteilen

12. Roben [wieder] wegnehmen

13. Für den Orden Bestimmtes umtauschen I

14. Robenmaterial Umtauschen

15. Für die Gruppe Bestimmtes umtauschen

16. Reisbrei Umtauschen

17. Für eine Einzelne Bestimmtes umtauschen

[18.] Geld

[19.] Geldgeschäfte

[20.] Kauf und Verkauf

3. Kapitel

21. Almosenschalen horten

[22.] Weniger als fünf Beschädigungen

[23.] Medizinen

[24.] Roben im Zorn wegnehmen

[25.] Garn erbitten

[26.] Viele Anweisungen

[27.] Roben aus besonderem Anlass

28. Etwas Wertvolleres ertauschen

29. Etwas Geringerwertiges ertauschen

[30.] Aneignung

IV. Abbitte

1. Kapitel: Der Knoblauch

1. Knoblauch essen

2. Intimbereich rasieren

3. Mit der Handfläche klatschen

4. Der Dildo

5. Wasserreinigung

6. Einem Mönch aufwarten

7. Rohes Korn

8. Abfall wegwerfen I

9. Abfall wegwerfen II

10. Tanz, Gesang und Unterhaltung

2. Kapitel: Die Dunkelheit

11. [2.1] Mit einem Mann allein im Dunkeln

12. [2.2] Mit einem Mann allein im Verborgenen

13. [2.3] Mit einem Mann allein unter freiem Himmel

14. [2.4] Mit einem Mann allein ohne Begleiterin

15. [2.5] Ohne Bescheid zu sagen

16. [2.6] Ungefragt hinsetzen/hinlegen I

17. [2.7] Ungefragt hinsetzen/hinlegen II

18. [2.8] Wegen eines Missverständnisses verleumden

19. [2.9] Verfluchen

20. [2.10] Sich selber schlagen

3. Kapitel: Die Nacktheit

21. [3.1] Nackt baden

22. [3.2] Die Baderobe zu groß

23. [3.3] Aufgetrennt und nicht zusammengenäht

24. [3.4] Abwesenheit

25. [3.5] Eine zurückzugebende Robe tragen

26. [3.6] Robenerhalt behindern

27. [3.7] Robenverteilung verzögern

28. [3.8] An Hausleute Roben geben

29. [3.9] Auf Roben(-Material) hoffen

30. [3.10] Aufhebung von Kathina behindern

4. Kapitel: Gemeinsam benutzen

31. [4.1] Die Lagerstatt

32. [4.2] Decke und Mantel

33. [4.3] Unannehmlichkeiten bereiten

34. [4.4] Einer Kranken aufwarten

35. [4.5] Hinauswerfen

36. [4.6] In Laiengesellschaft leben

37. [4.7] Wanderschaft in gefährlicher Gegend I

38. [4.8] Wanderschaft in gefährlicher Gegend II

39. [4.9] Während der Regenzeit wandern

40. [4.10] Nach der Regenzeit aufbrechen

5. Kapitel: Das Lusthaus

41. [5.1] Ein Lusthaus ansehen

42. [5.2] Sessel und Liegestuhl

43. [5.3] Garn spinnen

44. [5.4] Hausarbeit verrichten

45. [5.5] Einen Streitfall nicht beilegen

46. [5.6] An Hausleute Speisen geben

47. [5.7] Die Hausrobe

48. [5.8] Die Unterkunft nicht übergeben

49. [5.9] Weltliches studieren

50. [5.10] Weltliches lehren

6. Kapitel: Das Kloster

51. [6.1] Ohne zu fragen

52. [6.2] Einen Mönch beschimpfen

53. [6.3] Zornerregt die Gruppe schmähen

54. [6.4] Woanders auch noch speisen

55. [6.5] Eifersüchtig

56. [6.6] Regenzeit ohne Mönch

57. [6.7] Nach der Regenzeit nicht eingeladen

58. [6.8] Nicht zur Unterweisung gehen

59. [6.9] Halbmonatlich zwei Dinge erwünschen

60. [6.10] Behandlung von einem Mann

7. Kapitel: Die Schwangere

61. [7.1] Eine Schwangere hochordinieren

62. [7.2] Eine Stillende hochordinieren

63. [7.3] Erst zwei Jahre zu schulen I

64. [7.4] Hochordination erst genehmigen lassen I

65. [7.5] Weniger als zwölf Jahre I

66. [7.6] Auch Zwölfjährige erst zwei Jahre zu schulen

67. [7.7] Hochordination erst genehmigen lassen II

68. [7.8] Einer Mitlebenden nicht helfen

69. [7.9] Nicht zwei Jahre lang aufwarten

70. [7.10] Entfernen

8. Kapitel: Das Mädchen

71. [8.1] Weniger als zwanzig Jahre alt

72. [8.2] Erst zwei Jahre zu schulen II

73. [8.3] Hochordination erst genehmigen lassen III

74. [8.4] Mit weniger als zwölf Jahren hochordinieren

75. [8.5] Unberufen hochordinieren

76. [8.6] Die Erlaubnis nicht erhalten

77. [8.7] Hochordination versprechen I

78. [8.8] Hochordination versprechen II

79. [8.9] Eine Ungeeignete hochordinieren

80. [8.10] Ohne Zustimmung der Eltern und des Ehemannes

81. [8.11] Mit einer Zustimmung vom Vortag

82. [8.12] Jedes Jahr hochordinieren

83. [8.13] Zwei in einem Jahr hochordinieren

9. Kapitel: Schirm und Sandalen

84. [9.1] Sonnenschirm und Sandalen benutzen

85. [9.2] Ein Fahrzeug benutzen

86. [9.3] Hüftschmuck

87. [9.4] Frauenschmuck

88. [9.5] Duft und Farbe als Badezusätze

89. [9.6] Parfum und Sesam als Badezusätze

90. [9.7] Einreiben und massieren lassen

91. [9.8.] Von einer zu Schulenden

92. [9.9.] Von einer Novizin

93. [9.10.] Von einer Haushälterin

94. [9.11] Sich ungefragt vor einem Mönch hinsetzen

95. [9.12] Unerlaubt fragen

96. [9.13] Ohne Brusttuch

10. Kapitel: Üble Rede [Vorschriften wie die der Mönche]

97. [1.] Die Lüge

98. [2.] Herabwürdigung

99. [3.] Verleumdung

100. [4.] Wort für Wort sprechen lassen

101. [5.] Zusammen liegen I

102. [6.] Zusammen liegen II

103. [7.] Lehrdarlegung

104. [8.] Der Wahrheit entsprechend

105. [9.] Einen groben Verstoß mitteilen

106. [10.] In der Erde graben

11. Kapitel: Pflanzen

107. [11.] Pflanzen

108. [12.] Ausflüchte machen

109. [13.] Üble Nachrede

110. [14.] Sitz und Lagerstatt I

111. [15.] Sitz und Lagerstatt II

112. [16.] Verdrängen

113. [17.] Hinauswerfen

114. [18.] Mit abnehmbaren Füßen

115. [19.] Die große Wohnstätte

116. [20.] Lebewesen enthaltend

12. Kapitel: Benehmen

117. [31.] Almosenspeise im Gasthaus

118. [32.] Speisen in der Gruppe

119. [34.] Viel Gebäck annehmen

120. [37.] Zur falschen Zeit speisen

121. [38.] Bevorraten

122. [40.] [Wasser] zum Zähneputzen

123. [42.] Wegschicken

124. [43.] Bei einer Familie aufdrängen

125. [44.] Heimlich und verborgen

126. [45.] Heimlich hingesetzt

127. [46.] Umgang haben

128. [47.] Einladung für vier Monate gültig

129. [48.] Armeeaktivität

130. [49.] Bei der Armee verweilen

131. [50.] Manöver

132. [51.] Der Rauschtrank

133. [52.] Mit den Fingern kitzeln

134. [53.] Vergnügen

135. [54.] Respektlosigkeit

136. [55.] Erschrecken

13. Kapitel: Feuer

137. [56.] Feuermachen

138. [57.] Baden

139. [58.] Unansehnlich machen

140. [59.] Überlassen

141. [60.] Sachen verstecken

142. [61.] Absichtlich töten

143. [62.] Mit Lebewesen

144. [63.] Wiederaufnahme

145. [66.] Die Karawane der Preller

146. [68.] Wegen falscher Ansicht suspendiert

14. Kapitel: Falsche Ansicht

147. [69.] Einer Suspendierten nachfolgen

148. [70.] Die ausgeschlossene Novizin

149. [71.] Die Übereinstimmung mit der Lehre

150. [72.] Verwirrung

151. [73.] Irreführung

152. [74.] Schlagen

153. [75.] Die Hand erheben

154. [76.] Grundlos beschuldigen

155. [77.] Gewissensbisse machen

156. [78.] Belauschen

157. [79.] Kritik nach einem Verfahren

158. [80.] Zustimmung nicht gegeben und weggehen

159. [81.] Kritik im Nachhinein üben

160. [82.] Zunutze machen

161. [84.] Wertsachen

162. [86.] Das Nadelbehältnis

163. [87.] Bett und Sitz

164. [88.] Baumwollgepolstert

165. [90.] Das Ausschlag-Bedeckungstuch

166. [92.] Die Robe zu groß

V. Geständnis

1. Butterschmalz

2. Öl

3. Honig

4. Melasse

5. Fisch

6. Fleisch

7. Milch

8. Dickmilch

VI. Übungsvorschriften

Erste Kategorie: Benehmen bezüglich der Roben

1. Gruppe: Rundherum

1. Die Unterrobe rundherum

2. Die Oberrobe rundherum

3. Gut bedeckt gehen

4. Gut bedeckt sitzen

5. Wohlbeherrscht gehen

6. Wohlbeherrscht sitzen

7. Mit niedergeschlagenen Augen gehen

8. Mit niedergeschlagenen Augen sitzen

9. Mit hochgezogener Robe gehen

10. Mit hochgezogener Robe sitzen

2. Gruppe: Auflachen

11. Laut auflachend gehen

12. Laut auflachend sitzen

13. Ohne zu lärmen gehen

14. Ohne zu lärmen sitzen

15. Mit wiegendem Körper gehen

16. Mit wiegendem Körper sitzen

17. Mit schlenkernden Armen gehen

18. Mit schlenkernden Armen sitzen

19. Mit wiegendem Kopf gehen

20. Mit wiegendem Kopf sitzen

3. Gruppe: Die Arme eingestemmt

21. Mit eingestemmten Armen gehen

22. Mit eingestemmten Armen sitzen

23. Mit verhülltem Kopf gehen

24. Mit verhülltem Kopf sitzen

25. Nur auf Zehen oder Fersen gehend

26. Mit umfassten Knien

Zweite Kategorie: Bezüglich des Speisens

27. Mit Würde [annehmen]

28. Mit Achtsamkeit auf die Schale [annehmen]

29. Entsprechende Menge Curries [annehmen]

30. Bis zum Rand

4. Gruppe: Würdevoll

31. Mit Würde [verzehren]

32. Mit Achtsamkeit auf die Schale [verzehren]

33. Nacheinander

34. Entsprechende Menge Curries [verzehren]

35. Zusammengedrückt

36. Mit Reis bedeckt

37. Für sich selbst erbeten

38. Nach Mängeln suchend in die Schale schauen

39. Zu große Happen

40. Runde Bissen

5. Gruppe: Happen

41. Den Happen vor den Mund bringen

42. Die ganze Hand

43. Mit vollem Mund

44. Brocken werfend

45. Happen zurechtschneiden

46. Vollgestopfte Wangen

47. Die Hand ablecken

48. Reis verstreuen

49. Die Zunge herausstrecken

50. Schmatzlaute machen

6. Gruppe: Schlürfen

51. Schlürflaute machen

52. Die Hand ablecken

53. Die Schale auslecken

54. Die Lippen ablecken

55. Mit beschmierter Hand

56. Schalenspülwasser

Dritte Kategorie: Lehren

57. Einen Schirm in der Hand

58. Einen Stock in der Hand

59. Ein Messer in der Hand

60. Eine Schusswaffe in der Hand

7. Gruppe: Sandalen

61. Sandalen tragend

62. Schuhe tragend

63. Im Fahrzeug

64. Auf der Liegestatt

65. Mit umfassten Knien

66. Der Kopf bedeckt

67. Der Kopf verhüllt

68. Auf dem Boden sitzend

69. Niedriger sitzend

70. Stehend

71. Hinterhergehend

72. Neben dem Weg

Vierte Kategorie: Verschiedenes

73. Im Stehen

74. Auf Grünes

75. Ins Wasser

VII. Streitbeilegungen

[Schluss]

Register


Abkürzungen

... – ... = Auslassung von Textwiederholung
AN = Aṅguttara-Nikāya
BhīV = Bhikkhunī-Vibhaṅga
BhuV = Bhikkhu-Vibhaṅga
BMC = Buddhist Monastic Code
CPD = Critical Pali Dictionary
CSTP = Chaṭṭha Saṅgāyana Tipiṭaka Pāli
Cvg = Cullavagga (des Vinaya)
Dhs = Dhammasaṅgaṇī (Abhidhamma)
DoP = Dictionary of Pali
DPPN = Dictionary of Pāli Proper Names
IBH = I.B. Horner
It = Itivuttaka
Ja = Jātaka
Kkh = Kaṇkhāvitaraṇī (Pāt.Kommentar)
MN = Majjhima-Nikāya
M/T = Maitrimurti/Trätow
Mvg = Mahāvagga (des Vinaya)
Nigh = Nighaṇḍu – Wörterbuch Pāli-Deutsch
Nis = Nisaggiya-Pācittiya (Vergehenskategorie)
Nyd = Ñāṇadassana (Nyānadassana)
Pāc = Pācittiya (Vergehenskategorie)
Pād = Pāṭidesanīya (Vergehenskategorie)
Pāt = Pātimokkha
Pār = Pārājikā (Vergehenskategorie, Buch III des Vin)
PTS = Pali Text Society
PTSD = Pali-English Dictionary (PTS)
Pv = Peta-vatthu
SAI = Sexuality in Ancient India
Sd = Saṅghādisesā (Vergehenskategorie)
Sekh = Sekhiya (Übungsvorschrift)
skr = Sanskrit
Sn = Suttanipāta
SN = Saṃyutta-Nikāya
Sp = Samantapāsādikā (Vin-Kommentar)
Thu = Thullaccaya (Vergehenskategorie)
Ud = Udāna
Vin = Vinaya (-Piṭaka)
Vv = Vimāna-vatthu
WPD = Wörterbuch Pāli-Deutsch (Mylius)

Weitere Abkürzungen ergeben sich aus dem Textzusammenhang.


Vorwort

In ihrem Werk „Die Vorschriften für die buddhistische Nonnengemeinde im Vinaya-Piṭaka der Theravādin“ übersetzte und verglich U. Hüsken die Vorschrif­ten nach wissenschaftlichen Maßstäben, doch die dazugehörenden erläuternden Texte, wie sie im Bhikkhunī-Vibhaṅga stehen, findet man verständlicherweise nur in Auszügen.

 

Wer darf sich „Bhikkhunī“ nennen? Die Definition ist ganz klar: „‘Nonne’ bedeu­tet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückver­heißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen   (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unzweifelhaft hoch­ordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.“ (Aus § 658.)

Die Formulierung „unerschütterlich und unzweifelhaft“ (akuppena ṭhānārahena) ist hier von größter Bedeutung. Und Ansatzpunkte, eine (Nonnen-) Ordination anzuzweifeln, gibt es mehr als genug. Da sind zuallererst die Bedin­gungen zu nennen, um überhaupt ins Kloster eintreten zu können, also die soge­nannte „Pabbajjā“  zu erhalten. In Mvg 89 werden die „Fünf Krankheiten“ ge­listet, die eine Ordination verhindern. Sie erscheinen auch in der Liste der so­genannten „behindernden Umstände“ bei der Hochordination, egal ob zum Mönch oder Nonne. Dann folgen Staatsdienst, als Räuber erkennbar, ausgebrochener und gesuchter Dieb, Ausgepeitschter, Gebrandmarkter, Schuldner und Sklave. Danach wird Volljährigkeit für die Hochordination gelistet, dann wird das Mindestalter für die Pabbajjā  genannt. Nun kommt die Frage nach der Zeugungsfähigkeit (Eunuch), ob man heimlich mitlebte, ob man ein Tier sei, ob man ein Mutter-, Vater- oder ein Heiligenmörder sei, ein Nonnenschänder, ein Hermaphrodit. Dann folgen die Fragen nach den Ausrüstungsgegenständen. In Mvg 119 werden dann weitere Hinderungsgründe genannt: abgeschlagene Hände und/oder Füße, abge­schnittene Ohren und/oder Nase und/oder Finger, verstümmelte Fingernägel, durchtrennte [Fuß-]Sehnen, Hände wie (ausgespreizte) Schlangenhauben, einen Buckel haben, Zwergwüchsigkeit, Kropf, ein [Brand-]Mal, Ausgepeitschtsein, steckbrieflich gesucht, Elefantiasis, mit üblen Krankheiten, ein Störenfried seiend, einäugig, ein Krüppel oder verkrüppelt seiend, lahm, gehunfähig, altersschwach, blind, stumm, taub, blindstumm, taubblind, taubstumm, blindtaubstumm. Von all dem Genannten sind „nur“ Eunuchen, heimlich Mitlebende, Tiere, Mutter/Vater/ Heiligen-Mörder, Nonnenschänder und Hermaproditen, wenn sie dennoch ordi­niert wurden, wieder auszuschließen. Deren Ordination ist demnach zweifelsfrei ungültig. Alle anderen Ordinierten fallen somit in die Kategorie „zweifelhaft“ – aber per Buchstabe nicht „ungültig“. Zu ergänzen wäre die Frage, ob der/die Anwärter/in in der Vergangenheit schon einmal ordiniert gewesen sei, und wie die Umstände des damaligen Ordensaustrittes waren, nur um auszuschließen, dass kein Pārājika-Vergehen begangen wurde, was eine neuerliche (Hoch-)ordination verhindert. Aber auch, um noch eventuelle „offene“ Ordensverfahren aufzu­decken, wie z.B. eine Suspendierung.

Im Unterschied zu den männlichen, müssen sich weiblichen Anwärterinnen einige weitere, zugegebenermaßen recht intime Fragen, gefallen lassen, um die Hochordination zur Bhikkhunī zu erhalten (→ Cvg 423):

„Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine Vollordinationsanwärterin bezüglich der vier­undzwanzig[1], eben jene (Hoch-)Ordination verhindernden Dinge befragt wird. Und so, ihr Mönche, soll gefragt werden: ‘Bist du auch nicht ohne die äußerlichen (Ge­schlechts-)Merkmale?’, ‘Bist du auch nicht mit unvollständigen (Geschlechts-) Merkmalen?’, ‘Bist du auch nicht blutlos?’, ‘Bist du auch nicht dauernd blutend?’, ‘Trägst du auch nicht dauernd die Vorlage?’, ‘Hast du auch keinen Ausfluss?’[2], ‘Bist du auch nicht missgebildet?’[3], ‘Bist du auch keine Kastratin?’, ‘Bist du auch kein Mannweib?’, ‘Bist du auch keine Beeinträchtigte?’[4], ‘Bist du auch kein Herm­aphrodit?’, ‘Hast du solche Krankheiten wie: Lepra, Furunkulose[5], trockene Lepra[6], Tuberkulose und Epilepsie?’[7], ‘Bist du ein Mensch?’, ‘Bist du eine Frau?’, ‘Bist du eine Freigelassene?’, ‘Bist du auch nicht verschuldet?’, ‘Bist du auch nicht im Staatsdienst?’, ‘Hast du auch die Erlaubnis deiner Eltern und deines Ehemanns?’, ‘Hast du dein zwanzigstes Lebensjahr vollendet?’, ‘Hast du Almosenschale und Roben vollzählig?’, ‘Wie lautet dein Name?’, ‘Wie lautet der Name deiner Unter­weiserin[8]?’“

 

Am peinlichsten sind sicherlich die Fragen nach der intimen Hygiene. Aber die Frage Nr. 3, ‘nasi alohitā?’ (Bist du auch nicht blutlos?) dürfte von größter Brisanz sein, wenn man sich die Ordinationanwärterinnen bzw. deren Alter betrachtet. Prinzipiell bedeutet das, dass alle Frauen ab dem Einsetzen der Menopause, also dem Ausbleiben der monatlichen Menstruation, nicht mehr zur Bhikkhunī hoch­ordiniert werden dürfen. Das betrifft allerdings auch all jene mit diesbezüglichen operativen Eingriffen. Das Alter spielt hierbei keine Rolle. Und: hat die Anwärte­rin bei dieser Frage gelogen, dürfte deren Ordination zumindest zweifelhaft, wenn nicht sogar ungültig sein. Die Frage nach dem „Warum?“ ist relativ einfach zu beantworten: Der Nonnenorden sollte nicht als Auffanglager für alte und/oder missgebildete Frauen (vor allem Witwen bzw. „Sitzengelassene“) fungieren. Die allerersten Bhikkhunī hatten diese Fragen noch nicht zu beantworten. Deren Ordi­nation geschah ganz einfach durch das Aufsichnehmen der Acht Garudhammas (→ Cvg 403). Aber noch ein weiterer Umstand, speziell für Anwärterinnen, ist aufzuzeigen: die Ableistung von mindestens zwei Jahren als Sikkhamānā, als „zu Schulende“. In Garudhamma VI steht: „Hat sich eine zu Schulende zwei Jahre lang in sechs Übungsregeln geübt, mag sie vor beiden Orden um Hochordination ersuchen.“ In Bhī-Pāc 63 steht, dass eine Sikkhamānā, die sich nicht besagte 2 Jahre in den sechs Regeln übte, nicht in den Nonnenorden aufzunehmen ist. Auch hier wird nicht die Gültigkeit der Ordination verneint – aber sie wird zweifelhaft, also anfechtbar. Von einem Status als Sāmaṇerī ist keine Rede. Auch sucht man vergebens im Vinaya-Piṭaka nach Vorschriften zur Ordination einer Sāmaṇerī und nach Besonderheiten unter den Vorschriften, die eine Sāmaṇerī  betreffen. Ver­mutlich hat es in den Anfangsjahren des (Nonnen-)Ordens gar keine solche gege­ben. Was die Anerkennung der Sāmaṇerī im Unterschied zur Sikkhamānā betrifft, so wäre es sicherlich ratsam, die Sāmaṇerī „höher“ einzuordnen als die Sikkha­mānā, denn schließlich gelten für erstere zehn, statt „nur“ sechs Vorschriften. Außerdem hat Erstere bei ihrer Lehrerin im Kloster zu leben, während Letztere diese zwei Jahre sogar zuhause ableisten kann. Dem zur Folge wäre es durchaus auch im Sinne von „gleiches Recht für alle“, eine Sāmaṇerī, die wenigstens zwei Jahre eine solche war und sich hat nichts zuschulden kommen lassen, auch ohne vorherigen Status als Sikkhamānā  zur Bhikkhunī hochzuordinieren. Dass eine Hochordination, die nur von den Nonnen durchgeführt wurde, ungültig sei, wider­spricht dem Text des Vinaya. Auch „zweifelhaft“ ist eine reine Nonnen-Hochordi­nation nicht. Am ehesten könnte man sie als „unvollendet“ oder „(nur) halb“ bezeichnen.

 

Im Text des BhīV sind im Pāli-Original leider nur die Vorschriften enthalten, die sich von denen der Bhikkhus (Mönche) unterscheiden. In CSTP (Chaṭṭha Saṅgā­yana Tipiṭaka Pāli) folgt am Ende des ersten Ausschlussvergehens: bhikkhuni­vibhaṅge sikkhāpadagaṇanā bhikkhūhi asādhāraṇavasena pakāsitāti veditabbā  (Die Einteilung für die Nonnen, die Gruppe der Vorschriften die von denen der Mönche verschieden ist, wie sie bekannt gegeben und verkündet wurden.) Das dürfte wohl die eigentliche General-Überschrift zum BhīV sein. Da hier in der Übersetzung die „fehlenden“ Vorschriften, allerdings ohne die Rahmentexte aus dem BhuV, aber mit den Erläuterungen, die man als „Alter Kommentar“ bezeich­net, an der wahrscheinlich richtigen Stelle [in einer serifenlosen Schriftart][9] eingefügt wurden, entstand eine vollständige Abhandlung der Vorschriften für die weib­lichen buddhistischen Ordinierten, die man studieren kann, ohne dass man ständig in denen der männlichen Pendants nachschlagen muss.

Der BhīV beginnt im CSTP mit „656”, weil er üblicherweise als Bestand­teil des 4. bzw. 2. Buches (Pācittiya)  des Vinaya-Piṭaka gezählt wird. Dieser will­kürlichen und unlogischen Anordnung wurde bereits mit dem BhuV nicht Folge geleistet. Daher auch die Ergänzung der CSTP-Zählweise in [Klammern]. Die CSTP-Paragrafierung erscheint etwas chaotisch, doch das liegt daran, dass hier die Anordnung der Vorschriften so erfolgte, wie sie in Buddhaghosas Vinaya-Kommentar (Samantapāsādikā)  aufgezeigt ist.

 

Über den Inhalt der jeweiligen Vorschriften im Vergleich zu denen der Mönche wird in „Die Vorschriften für die buddhistische Nonnengemeinde im Vinaya-Piṭaka der Theravādin“ ausführlich geschrieben. Auch findet der/die Interessierte dort die meisten Kommentare aus dem Sp zitiert. Daher der nochmalige Hinweis auf dieses wertvolle Buch von U. Hüsken. Sofern es nach Ansicht des Autors Widersprüchliches oder Korrekturbedürftiges oder schlichtweg eine andere Über­setzung gab, wurden entsprechende Anmerkungen (Endnoten) erstellt.

 

Es ist ratsam, Mvg und Cvg zu Vergleichs- bzw. Nachschlagezwecken zu verwen­den. Dabei wird man unweigerlich feststellen, dass der BhīV in den allermeisten Fällen standardisierte Phrasen enthält, die wie Textbausteine anmuten. Daran kann man mit allergrößter Sicherheit erkennen, dass es sich um ein Werk handelt, dass wie ein Nachschlagewerk kompiliert wurde und keineswegs „aus einem Guss“ ist, wie bereits auch schon der BhuV – eigentlich der gesamte Vinaya. Deshalb sollte die Reihenfolge der Vinaya-Bücher eben auch wie genannt sein. Dass das Pāti­mokkha als „Hauptwerk“ zu betrachten sei, welches allen Vinaya-Büchern voran­stünde, kann entgegengehalten werden, dass es nicht einmal im Kanon erscheint. Es ist eben „nur“, und das soll keinesfalls abwertend verstanden werden, ein „Beichtformular“, eine Agenda also, die für die Rechtshandlungen (Ordensakte) der Mönche und Nonnen verbindlich geworden ist. Das Pātimokkha ist ein im Laufe der Zeit gewachsenes Werk, wie man anhand der anderen kanonischen Texte leicht selber feststellen kann.


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[1] Bhagavato etamatthaṃ ārocesuṃ: „Anujānāmi, bhikkhave, upasampādentiyā catuvīsati antarāyike dhamme pucchituṃ. Evañca pana, bhikkhave, pucchi­tabbā: nasi animittā(1), nasi nimittamattā(2), nasi alohitā(3), nasi dhuvalohitā(4), nasi dhuvacoḷā(5), nasi paggharantī(6), nasi sikharaṇī(7), nasi itthipaṇḍakā(8), nasi vepurisikā(9), nasi sambhinnā(10), nasi ubhatobyañjanā(11), santi te evarūpā ābādhā – kuṭṭhaṃ(12), gaṇḍo(13), kilāso(14), soso(15), apamāro(16), manussāsi(17), itthīsi(18), bhujissāsi(19), aṇaṇāsi(20), nasi rājabhaṭī(21), anuññātāsi mātāpitūhi sāmikena(22), paripuṇṇavīsativassāsi(23), paripuṇṇaṃ te pattacīvaraṃ(24), kinn­āmāsi, kānāmā te pavattinīti?“  (→ Cvg 423) Fragen nach Namen sind keine „behindernden Umstände“.

[2] paggharantī  Anālayo übersetzt mit „inkontinent“, was bei Frauen nichts Unge­wöhnliches ist, vor allem bei Mehrfachgebärenden.

[3] sikharaṇī  Anālayo übersetzt mit „Gebärmuttervorfall“.

[4] sambhinnā  Anālayo übersetzt mit „eine, deren Harnleiter und After verwachsen sind“ (one whose [urethra and anus] are conjoined).

[5] gaṇḍo  PTSD: „Abszess, Furunkel“; WPD: „Kropf“; Cone: „Furunkel“; M/T: „Beulenpest“.

[6] kilāso  Ekzem(-e).

[7] Das sind die „Fünf Krankheiten“ wie in → Mvg 88.

[8] pavattinī  statt upajjhā. In → Cvg 424 soll aber zuerst ein Upajjhāya, ein männ­licher Unterweiser erwählt werden.

[9] Dies ist in der Online Version leider verloren gegangen, bitte hierzu das Buch verwenden.

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