Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

III. Aushändigung

3. Kapitel

 

21. Almosenschalen horten

320. [733.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit machten sich die Nonnen der Sechsergruppe ein Lager mit vielen Almosenschalen. Die Leute, die das beim Umherwandern durch das Kloster gesehen hatten, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen [derart] viele Almosenschalen ansammeln! Wollen sie [etwa] einen Schalenhandel aufmachen? Oder [vielleicht] einen Töpferladen eröffnen?“ Von den [anderen] Nonnen wurde gehört, wie sich die Leute ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die beschei­den waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Non­nen der Sechsergruppe [derart] viele Almosenschalen ansammeln!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe [derart] viele Almosenschalen ansammeln!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Non­nen der Sechsergruppe viele Almosenschalen ansammeln?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe [derart] viele Almosenschalen ansammeln! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die er­freut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die An­zahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

321. [734.] Wer auch immer als Nonne Almosenschalen horten sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

 

322. [735.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Almosenschale’ bedeutet: da gibt es zwei [Arten von] Almosenschalen: die eiserne Almosenschale und die tönerne Almosenschale.[339]

Da gibt es drei Größen[340] von Almosenschalen: die hohe[341] Schale, die mitt­lere Schale, die niedrige[342] Schale.

‘Groß’ bedeutet: die Schale fasst ein halbes Āḷhaka[343] (gekochten) Reis, ein Viertel dieser Menge an Speisen[344] und eine angemessene Menge[345] Curry[346].

‘Mittlere’ bedeutet: die Schale fasst ein Nāḷi[347] (gekochten) Reis, ein Vier­tel dieser Menge an Speisen und eine angemessene Menge Curry.

‘Klein’ bedeutet: die Schale fasst ein Pattha[348] (gekochten) Reis, ein Viertel dieser Menge an Speisen und eine angemessene Menge Curry. Was größer ist [als die große Schale], ist keine Schale, was kleiner ist [als die kleine Schale], ist keine Schale.

‘Horten sollte’ ist: nicht bestimmte[349], nicht formell übertragene [Schalen].

‘Ist das ein Nissaggiya[-Vergehen]’ ist: bei Tagesanbruch des elften Tages ist sie auszuhändigen. Sie soll dem Orden ausgehändigt werden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne. Und so, ihr Mönche, soll ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Almosenschale, Ihr Ehrwürdigen, händige ich aus, da die eine Nacht vorüber ist. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Almosenschale zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Almo­senschale händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Almosenschale der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Almosenschale, Ihr Ehrwürdigen, händige ich aus, da die eine Nacht vorüber ist. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehän­digt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Almosen­schale zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige! Diese Almosen­schale händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Almosenschale der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Almosenschale, Ehrwürdige, händige ich aus, da die eine Nacht vorüber ist. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen ent­gegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Almosenschale zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Almosenschale gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

 

323. [736.] Ist die Nacht verstrichen, und sie vermutet, dass die Nacht verstrichen ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist die Nacht verstrichen, aber sie ist darüber im Zweifel, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist die Nacht verstrichen, und sie vermutet, dass die Nacht verstrichen ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht bestimmt wurde, und sie vermutet, dass sie bestimmt ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht überlassen wurde, und sie vermutet, dass sie überlassen ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und sie vermutet, dass sie verlustig ging, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und sie vermutet, dass sie verloren wurde, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und sie vermutet, dass sie verschwunden ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht zerbrach, und sie vermutet, dass sie zerbrochen ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und sie vermutet, dass sie gestohlen ist, ist es ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Eine auszuhändigende Almosenschale, die nicht ausgehändigt ist, zu be­nutzen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist die Nacht nicht verstrichen, und sie vermutet, dass die Nacht ver­strichen ist, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist die Nacht nicht verstrichen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist die Nacht nicht verstrichen, und sie vermutet, dass die Nacht nicht verstrichen ist, das ist kein Vergehen.

324. [737.] Kein Vergehen ist es, wenn noch vor dem Aufgang der Morgenröte bestimmt wird; wenn sie überlassen wurden; wenn sie verlustig gingen; wenn sie verloren wurden; wenn sie verschwanden; wenn sie zerbrachen; wenn sie gestoh­len und wiedergebracht wurden; wenn sie in gutem Glauben (an-)genommen wur­den[350]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

325. Bei einer Gelegenheit, da gaben die Nonnen der Sechsergruppe die ausge­händigte Almosenschale nicht zurück. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. „Ausgehändigte Almosenschalen, ihr Mönche, sollen zurückgegeben werden. Wer nicht zurückgeben sollte, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Die einundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

[22.] Weniger als fünf Beschädigungen

 

326. „Wer auch immer als Nonne eine Almosenschale, die weniger als fünf Ausbes­serungen[351] hat, gegen eine neue Almosenschale umtauschen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Von jener Nonne soll diese Almosenschale der Nonnengemeinde ausgehändigt werden. Welche Almosenschale von dieser Nonnen­gemeinde auch als letzte übrig bleibt, die soll jener Nonne gegeben werden [mit den Worten]: ‘Das hier, Ehrwürdige, ist [nun] Deine Almosenschale, die Du benutzen sollst, bis sie zerbrochen ist.’ Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.“

 

327. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Weniger als fünf Ausbesserungen’ bedeutet: die Schale ist nicht ausgebessert oder hat eine Ausbesserung oder hat zwei Ausbesserungen oder hat drei Ausbesserungen oder hat vier Ausbesserungen.

‘Ohne Platz für Ausbesserungen’ bedeutet: an der Schale ist kein Streifen [mehr] zwei Fingerbreit [ohne Ausbesserungen].

‘Platz für Ausbesserungen’ bedeutet: an der Schale ist ein zwei fingerbreiter Streifen [für Ausbesserungen].[352]

‘Neu’ bedeutet: da es sich auf das Erbitten der Schale bezieht, wird sie so genannt.

‘Umtauschen sollte’ ist: wenn sie erbittet, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Verge­hen. Inmitten des Ordens soll sie ausgehändigt werden. Nachdem alle ihre [zum Gebrauch] bestimmten (Almosen-)Schalen genommen haben, sollen sie sich versammeln. Es soll keine minderwertige Schale, die [zum Gebrauch] bestimmt wurde, mitgebracht werden [in der Hoffnung]: ‘Ich werde eine wertvollere Schale bekommen.’ Wenn eine minderwertige Schale, die [zum Gebrauch] bestimmt wurde, mitgebracht wird [in der Hoffnung]: ‘Ich werde eine wertvollere Schale bekommen.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Und so, ihr Mönche, soll sie ausgehändigt werden: Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammen­gelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Almosenschale, Ihr Ehrwürdi­gen, die ich gegen eine Almosenschale mit weniger als fünf Ausbesserungen ausgetauscht habe, ist auszuhändigen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen.

Es soll sich auf eine Nonne als Almosenschalen-Annehmerin[353] geeinigt werden, die mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Sie würde nicht aus Gier falsche Wege gehen, würde nicht aus Hass falsche Wege gehen, würde nicht aus Verblendung falsche Wege gehen, würde nicht aus Angst falsche Wege gehen, sie weiß, was erhalten und was gegeben ist. Und so, ihr Mönche, soll sich geeinigt werden: zuerst soll eine Nonne gebeten werden. Nachdem sie gebeten wurde, soll eine erfahrene und fähige Nonne dem Orden ankündigen:

 

328. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Wenn es dem Orden recht ist, möge sich der Orden über die Soundso genannte Nonne als Almosenschalen-Annehmerin einigen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Der Orden einigt sich über die Soundso genannte Nonne als Almosenschalen-Annehmerin. Wenn die Ehrwürdigen dul­den, dass sich über die Soundso genannte Nonne als Almosenschalen-Annehmerin geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, die möge sprechen.’

‘Der Orden hat sich über die Soundso genannte Nonne als Almosenschalen-Annehmerin geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

 

329. Jene Nonne, auf die sich geeinigt wurde, soll die Schale nehmen. Sie soll zu einer Ordensälteren sagen: ‘Ehrwürdige, möge die Ordensältere diese Almosenschale nehmen.’ Wenn die Ordensältere diese Schale nimmt, soll die Almosenschale der Ordensälteren der Nächsten[354] gegeben werden. Sie soll sie nicht nehmen, ohne Respekt[355] für sie zu haben. Sollte sie sie nicht so nehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sie soll nicht an jemanden gegeben werden, die etwas hat, was keine Almosenschale ist.[356] Auf diese Weise soll sie bis zur Ordensjüngsten (weiter-)gegeben werden.

Welche Almosenschale von dieser Nonnengemeinde auch als letzte übrig bleibt, die soll jener Nonne gegeben werden [mit den Worten]: ‘Das hier, Ehrwürdige, ist [nun] Deine Almosenschale, die Du benutzen sollst, bis sie zerbrochen ist.’

Von jener Nonne soll diese Almosenschale nicht an einem dafür ungeeigneten Platz verstaut werden[357], sie soll nicht für andere Zwecke missbraucht[358] werden, sie soll nicht weitergegeben werden [mit den Worten]: ‘Wie könnte ich diese Schale verschwinden lassen oder verlustig gehen lassen oder zerbrechen lassen?’ Wenn sie die Almosenschale an einem dafür ungeeigneten Platz verstaut oder missbraucht oder weitergibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].

 

330. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Aus­besserung gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Aus­besserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Aus­besserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya [-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Aus­besserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht er eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht aus­gebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissag­giya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine nicht ausgebesserte Schale gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya          [-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit einer Ausbesserung gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit zwei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit drei Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine nicht ausge­besserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Aus­besserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissag­giya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Aus­besserungen gegen eine nicht ausgebesserte Schale, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya         [-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit einer Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissag­giya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Aus­besserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Aus­besserungen gegen eine Schale ohne Platz für Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für eine Ausbesserung, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für zwei Ausbesserun­gen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für drei Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Tauscht sie eine Schale mit Platz für eine ... – ... zwei ... – ... drei ... – ... vier Ausbesserungen gegen eine Schale mit Platz für vier Ausbesserungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].[359]

 

331. Kein Vergehen ist es, wenn die Schale nicht verloren ging; wenn die Schale zer­brochen ist; wenn von Verwandten [zum Tausch] eingeladen wurde; wenn sie für jemanden anderen [ausgetauscht] ist; wenn sie aus der eigenen Habe ist[360]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die zweiundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

[23.] Medizinen

 

332. „Die Medizinen, die kranke Nonnen zu sich nehmen dürfen, nämlich: Butter­schmalz, Butter, Öl, Honig und Melasse, dürfen, nachdem sie angenommen wurden, maximal sieben Tage aufbewahrt werden. Innerhalb dieser Zeit soll man sie auf­brauchen. Wer das überschreitet, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

 

333. ‘Medizinen, die kranke Nonnen zu sich nehmen dürfen’: ‘Butterschmalz’ bedeutet: Butterschmalz von der Kuh(-Milch) oder von Ziegen(-Milch) oder von Büffel(-Milch) oder von denen, deren Fleisch erlaubt ist, aus deren Milch das Butterschmalz. ‘(frische) Butter’ bedeutet: gerade von denen frische Butter. ‘Öl’ bedeutet: Sesam-Öl, Senf-Öl, Süßholz-Öl[361], Rizinus-Öl, Fett-Öl[362]. ‘Honig’ bedeutet: Bienenhonig. ‘Melasse’ bedeutet: was aus Zuckerrohr gewonnen wird.

‘Nachdem sie angenommen wurden, maximal sieben Tage aufbewahrt werden. Innerhalb dieser Zeit soll man sie aufbrauchen’ ist: höchstens sieben Tagen sollen sie verwendet werden.

‘Wer das überschreitet, von dem sollen sie ausgehändigt werden’ ist: bei Tagesan­bruch des achten Tages sind sie auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehän­digt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schul­ter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Medizin, Ihr Ehrwürdigen, händige ich aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Medizin zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Medizin händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Medizin der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Medi­zin, Ihr Ehrwürdigen, händige ich aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Medizin zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Medizin händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehr­würdigen diese Medizin der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehr­fürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Medizin, Ehrwürdige, händige ich aus, denn die sieben Tage sind abgelaufen. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehän­digte Medizin zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Medizin gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

 

334. Da sind sieben Tage verstrichen, und sie vermutet, dass sieben Tage verstrichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind sieben Tage verstrichen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Da sind sieben Tage verstrichen, und sie vermutet, dass sieben Tage verstrichen sind, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht (zum Gebrauch) bestimmt wurde, und sie vermutet, dass sie bestimmt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und sie vermutet, dass sie verlustig ging, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verloren gegangen ist, und sie vermutet, dass sie verloren gegan­gen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verschwand, und sie vermutet, dass sie verschwunden ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht verbrannte, und sie vermutet, dass sie verbrannt ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und sie vermutet, dass sie gestohlen ist, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn etwas Ausgehändigtes angenommen wurde, dann soll es nicht für den [eigenen] Körper verwendet werden, es soll nicht eingenommen werden, es soll in eine  [Öl-]Lampe getan werden oder in schwarzer Farbe vermengt werden. Eine andere Nonne kann es für [deren] Körper verwenden, aber sie soll es nicht einnehmen.

Da sind sieben Tage nicht verstrichen, und sie vermutet, dass sieben Tage ver­strichen sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind sieben Tage nicht verstrichen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind sieben Tage nicht verstrichen, und sie vermutet, dass sieben Tage nicht verstrichen sind, das ist kein Vergehen.

 

335. Kein Vergehen ist es, wenn sie sie innerhalb von sieben Tagen bestimmt; wenn sie sie überlässt; wenn sie ihr verlustig geht; wenn sie sie verliert; wenn sie verschwindet; wenn sie verbrennt; wenn sie sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn sie sie aus Vertrauen angenommen hat; wenn sie sie einem nicht Hochordinierten preisgibt, aufgibt, opfert; wenn sie sie jemandem gegeben hat, und sie sie unverlangt [wieder] erhielt, und sie benutzt[363]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die dreiundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

[24.] Roben im Zorn wegnehmen

 

336. „Wer auch immer als Nonne einer [anderen] Nonne eigenhändig eine Robe gegeben hat, und sie ihr zornig und missgestimmten Geistes wieder wegnehmen sollte oder wegnehmen lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

 

337. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Einer Nonne’ ist: einer anderen Nonne.

‘Eigenhändig’ ist: mit eigenen Händen hat sie [sie] gegeben.

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Roben­materialien, die die Mindestgröße hat.

‘Zornig und missgestimmten Geistes’ ist: unzufrieden, mit niederer Gesinnung, mit ödem Geist.

‘Wegnehmen sollte’ ist: wenn sie [sie] ihr eigenhändig wegnimmt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

‘Wegnehmen lassen sollte’ ist: wenn sie jemanden anderen dazu anweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie einmal anwies, und sie nimmt viel weg, ist es auszuhän­digen.[364] Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schul­ter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe sie eigenhändig einer [anderen] Nonne gegeben und [wieder] weggenommen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Robe händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat sie eigenhändig einer [anderen] Nonne gegeben und [wieder] weggenommen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe sie eigenhändig einer [anderen] Nonne gegeben und [wieder] weggenommen. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfah­rene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat sie eigenhändig einer [anderen] Nonne gegeben und [wieder] weggenommen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehr­fürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe sie eigenhändig einer [anderen] Nonne gegeben und [wieder] weggenommen. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’[365]

 

338. Wenn sie die Robe einer Hochordinierten gegeben hat, und sie vermutet, dass sie sie einer Hochordinierten gegeben hatte, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie die Robe einer Hochordinierten gegeben hat, aber sie ist darüber im Zweifel, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie sie weg oder lässt sie weg­nehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie die Robe einer Hochordinierten gegeben hat, und sie vermutet, dass sie sie einer nicht Hochordinierten gegeben hatte, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie einen anderen Ausrüstungsgegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie ihn weg oder lässt ihn wegnehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie einer nicht Hochordinierten eine Robe oder einen anderen Gebrauchs­gegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es eine nicht Hochordinierte ist, und sie vermutet, dass es eine Hochordi­nierte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es eine nicht Hochordinierte ist, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es eine nicht Hochordinierte ist, und sie vermutet, dass es eine nicht Hoch­ordinierte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[366]

 

339. Kein Vergehen ist es, wenn sie das, was sie gegeben hat, auf eine friedliche Art wieder an sich nimmt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die vierundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

[25.] Garn erbitten

 

340. „Wer auch immer als Nonne eigenhändig Garn erbeten hat und daraus von den Webern Roben[-Material] weben lassen sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].“

 

341. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Selber’ ist: selbst erbeten habend.

‘Garn’ bedeutet: sechs Arten Garn[367]: Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle[368], Hanf, Mischgewebe.[369]

‘Von Webern’ ist: wenn sie es hat von Webern weben lassen, ist das für jede Hand­lung[370] ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schul­ter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, da es von den Webern gewo­ben wurde, nachdem ich selber um Garn gebeten habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Dieses Robenmaterial händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, weil es von den Webern gewoben wurde, nachdem sie selber um Garn gebeten hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dieses Robenmaterial der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses Ro­benmaterial, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, da es von den Webern gewoben wurde, nachdem ich selber um Garn gebeten habe. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nach­dem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Roben­material zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Dieses Robenmaterial händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, weil es von den Webern gewoben wurde, nachdem sie selber um Garn gebeten hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen dieses Robenmaterial der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehr­fürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses Roben­material, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, da es von den Webern gewoben wurde, nachdem ich selber um Garn gebeten habe. Ich händige es der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Dieses Robenmaterial gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

 

342. Wenn sie es weben ließ, und sie vermutet, dass es gewoben wurde, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie es weben ließ, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-vergehen].

Wenn sie es weben ließ, und er vermutet, dass sie es hat nicht weben lassen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie es nicht weben ließ, und sie vermutet, dass sie es weben ließ, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie es nicht weben ließ, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie es nicht weben ließ, und sie vermutet, dass sie es nicht weben ließ, ist das kein Vergehen.

 

343. Kein Vergehen ist es, wenn das Robenmaterial genäht wird[371]; wenn es für eine Bandage[372] ist; wenn es für einen Gürtel ist; wenn es für einen Schultergurt[373] ist; wenn es für die Almosenschalentasche ist; wenn es für einen Wasserfilter ist; wenn es Verwandten gehört; wenn sie dazu eingeladen wurde; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus der eigenen Habe ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die fünfundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

[26.] Viele Anweisungen

 

344. „Sollte ein Haushälter oder eine Haushälterin für eine Nonne, mit der er/sie nicht verwandt ist, von Webern Robenmaterial weben lassen, und sollte diese Nonne zu den Webern gehen ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein, und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen [mit den Worten]: ‘Das hier, Freund, soll für mich zu Robenmaterial gewoben werden. Mach es [schön] lang und [schön] breit. Mach es auch [schön] fest, web es [schön] gleichmäßig, web es gut, gut ausgekämmt und schön glatt.[374] Vielleicht lassen wir den Ehrenwerten auch eine Kleinigkeit zukom­men.’ Wenn diese Nonne auf solche Weise gesprochen hat, und eine Kleinigkeit zukommen lassen sollte, und sei es auch nur ein bisschen [von ihrer] Almosen­speise, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

 

345. ‘Für eine Nonne’ ist: zum Wohl einer Nonne, der Nonne eine (Grund-)Bedingung erfüllt habend, die Nonne bekleiden wollend.

‘Nicht verwandt ist’ bedeutet: mütterlicherseits oder väterlicherseits bis zu sieben Generationen nicht verbunden.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Haushälterin’ bedeutet: eine, die in einem Haus ihren festen Wohnsitz hat.

‘Von Webern’ ist: von Tuchmachern[375].

‘Robenmaterial’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.

‘Weben lassen’ ist: sie lässt weben.

‘Sollte diese Nonne’ ist: jene Nonne, für die das Robenmaterial gewebt werden soll, diese Nonne.

‘Ohne vorher dazu eingeladen worden zu sein’ ist: noch bevor zu ihr gesagt wurde: ‘Welche Art von Robenmaterial, Ehrwürdige, wünscht Ihr? Was für ein Robenmaterial soll ich weben lassen?’

‘Zu den Webern gehen’ ist: zu deren Haus gegangen, irgendwo zu ihnen hinge­gangen.

‘Gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen [mit den Worten]: ›Das hier, Freund, soll für mich zu Robenmaterial gewoben werden. Mach es [schön] lang und [schön] breit. Mach es auch [schön] fest, web es [schön] gleichmäßig, web es gut, gut ausgekämmt und schön glatt. Vielleicht lassen wir den Ehrenwerten auch eine Kleinigkeit zukommen.‹’ ist: ‘Almosenspeise’ bedeutet: Reisgrütze, Reis[376], feste Nahrung[377], auch wenn es nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden ist, und sie auch [nur] von der Lehre spricht[378].

Wenn es auf das Gesprochene hin lang oder breit oder fest gemacht wird, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schul­ter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, da es von den Webern eines/ einer Haushälter/in, die nicht mit mir verwandt ist, gewoben wurde, und weil ich ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Ver­gehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehr­würdigen, der Orden höre mich! Dieses Robenmaterial händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, da es von den Webern eines/einer Haushälter/in, die nicht mit ihr verwandt ist, gewoben wurde, und weil sie ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dieses Robenmaterial der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses Robenmaterial, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, da es von den Webern eines/einer Haushälter/in, die nicht mit mir verwandt ist, gewoben wurde, und weil ich ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben habe. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen ent­gegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Dieses Robenmaterial händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, da es von den Webern eines /einer Haushälter/in, die nicht mit ihr verwandt sind, gewoben wurde, und weil sie ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen dieses Robenmaterial der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehr­fürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses Roben­material, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, da es von den Webern eines/einer Haushälter/in, die nicht mit mir verwandt ist, gewoben wurde, und weil ich ohne dazu eingeladen worden zu sein, vorher bezüglich des Robenmaterials Anweisungen gegeben habe. Ich händige es der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das aus­gehändigte Robenmaterial zurückgeben. [Und sagen:] ‘Dieses Robenmaterial gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

 

346. Ist es kein Verwandter, und sie vermutet, dass es kein Verwandter ist, und sie geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es kein Verwandter, und sie vermutet, dass es ein Verwandter ist, und sie geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Ist es ein Verwandter, und sie vermutet, dass es kein Verwandter ist, [und sie geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es ein Verwandter, und sie vermutet, dass es ein Verwandter ist, [und sie geht vorher, ohne dazu eingeladen worden zu sein, zu den Webern der Hausleute und gibt bezüglich des Robenmaterials Anweisungen,] ist das kein Vergehen.

 

347. Kein Vergehen ist es, wenn es Verwandte sind; wenn sie dazu eingeladen wurde; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus der eigenen Habe ist; wenn sie etwas Kostbares gewebt haben möchte, aber [nur] etwas Minderwertiges gewebt bekommt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die sechsundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

[27.] Roben aus besonderem Anlass

 

348. „Wenn einer Nonne zehn Tage vor dem Dreimonats-Kattika-Vollmond[379] aus einem besonderen Anlass eine Robe zukommen sollte, und diese Nonne erkennt jenen besonderen Anlass, mag sie sie annehmen. Wenn sie sie angenommen hat, kann sie sie bis zur richtigen Gelegenheit für Roben aufbewahren. Sollte sie sie darüber hinaus aufbewahren, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

 

349. ‘Zehn Tage vor’ ist: zehn Tage vor der Einladung[-szeremonie am Ende der Regen­zeit].

‘Dreimonats-Kattika-Vollmond’ ist: die Einladung zum Kattika[-Vollmond] wird so genannt.

‘[Anlass für eine] besondere Robe’ bedeutet: da will jemand mit der Armee loszie­hen, da will jemand zu einer Reise aufbrechen, da ist jemand erkrankt, da ist eine schwan­ger, da kam bei einem Vertrauenslosen Vertrauen auf, da kam bei einem Nichterfreuten Freude auf. Solch eine/r sendet einen Boten zu den Nonnen [der ausrichten soll]: ‘Mögen die Ehrwürdigen kommen, ich möchte zur Regenzeit etwas Besonderes geben.’ Das wird [Anlass] für eine besondere Robe genannt.

‘Diese Nonne erkennt jenen besonderen Anlass, mag sie sie annehmen. Wenn sie sie angenommen hat, kann sie sie bis zu richtigen Gelegenheit für Roben aufbewahren’ ist: nachdem sie einen Vermerk gemacht hat, bewahrt sie sie auf in dem Gedanken: ‘Das ist eine Robe aus besonderem Anlass.’

‘Gelegenheit für Roben’ bedeutet: wenn Kathina gemacht wird am Ende des letzten Monates der Regenzeit, [oder] wenn Kathina gemacht wird nach fünf Monaten.[380]

‘Sollte sie sie darüber hinaus aufbewahren’ ist: wenn Kathina nicht gemacht wurde, und sie lässt den letzten Tag der Regenzeit verstreichen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya  [-Vergehen]. Wenn Kathina gemacht wurde, und sie lässt die Zeit der Kathina-Privilegien verstreichen, muss ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schul­ter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe aus einem Anlass, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn die richtige Gele­genheit für Roben ist vorübergegangen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Robe aus einem Anlass händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorüber­gegangen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe aus einem Anlass, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Ich händige sie den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausge­händigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe aus einem Anlass händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehr­fürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe aus einem Anlass, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

 

350. Wenn da eine Robe aus besonderem Anlass ist, und sie vermutet, dass es eine Robe aus besonderem Anlass ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn da eine Robe aus besonderem Anlass ist, aber sie ist darüber im Zweifel, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācitti­ya[-Vergehen].

Wenn da eine Robe aus besonderem Anlass ist, und sie vermutet, dass es keine Robe aus besonderem Anlass ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegan­gen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht bestimmt wurde, und sie vermutet, dass sie bestimmt ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Wenn sie nicht überlassen wurde, und sie vermutet, dass sie überlassen ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya   [-Vergehen].

Wenn sie nicht verlustig ging, und sie vermutet, dass sie verlustig ging, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Wenn sie nicht verloren wurde, und sie vermutet, dass sie verloren wurde, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Wenn sie nicht verschwand, und sie vermutet, dass sie verschwunden ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Wenn sie nicht verbrannte, und sie vermutet, dass sie verbrannt ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn sie nicht gestohlen wurde, und sie vermutet, dass sie gestohlen ist, und die richtige Gelegenheit für Roben ist vorübergegangen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Ver­gehen].

Eine auszuhändigende Robe, die nicht ausgehändigt ist, zu tragen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Robe aus besonderem Anlass ist, und sie vermutet, dass es eine Robe aus besonderem Anlass ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Robe aus besonderem Anlass ist, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn da keine Robe aus besonderem Anlass ist, und sie vermutet, dass es keine Robe aus besonderem Anlass ist, ist das kein Vergehen.

 

351. Kein Vergehen ist es, wenn sie während der richtigen Gelegenheit bestimmt [oder] überlassen wird; wenn sie verlustig geht; wenn sie sie verliert; wenn sie verschwindet; wenn sie verbrennt; wenn sie sie, nachdem sie geraubt wurde, wieder annimmt; wenn sie sie aus Vertrauen angenommen hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die siebenundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

28. Etwas Wertvolleres ertauschen

 

352. [783.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thulla­nandā viel gehört, war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdar­legungen zu geben. Als nun der Fürst Pasenadi von Kosala – es war die kalte Jahreszeit – seinen sehr wertvollen Wollmantel angelegt hatte, ging er zur Nonne Thullanandā. Bei der Nonne Thullanandā angelangt, verehrte er sie und ließ sich seitwärts nieder. Dem seitwärts sitzenden Fürsten Pasenadi von Kosala hielt die Nonne Thullanandā einen Lehrvortrag, ließ ihn verstehen, es aufnehmen, moti­vierte und erfreute ihn. Nachdem die Nonne Thullanandā den seitwärts sitzenden Fürsten Pasenadi von Kosala durch eine Lehrrede veranlasst hatte zu verstehen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen, sprach er zur Nonne Thullanandā: „Möchte die Ehrwürdige mir sagen, woran sie Bedarf hat?“ – „Wenn Sie mir, o Großfürst, etwas geben wollen, dann geben Sie mir [doch] diesen Wollmantel.“ Nachdem daraufhin der Fürst Pasenadi von Kosala der Nonne Thullanandā jenen Wollmantel gegeben hatte, erhob er sich von seinem Sitzplatz, und nachdem er die Nonne Thullanandā verehrt hatte, umschritt er sie rechtsherum und ging fort. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Große Wünsche hat diese Nonne, ungenügsam ist sie! Wie kann sie bloß den Fürsten um dessen Wollmantel bitten!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Laienanhänger, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Wollmantel bitten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Wollmantel bitten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Wollmantel gebeten hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Wollmantel bitten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

353. [784.] Wenn eine Nonne einen schweren Umhang[381] ertauscht, soll sie nur einen im Wert von [bis zu] vier Kupferstücken[382] ertauschen. Wenn sie mehr als das ertauschen sollte, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen.

 

354. [785.] ‘Einen schweren Umhang’ bedeutet: irgendein[-e Art] Umhang, für die kalte Jahreszeit.

‘Ertauscht’ ist: wenn sie erbittet.

‘Soll sie nur im Wert von vier Kaṃsa ertauschen’ ist: einen, der höchstens sechzehn Kahāpaṇa wert ist, ertauschen sollen.

‘Wenn sie mehr als das ertauschen sollte’ ist: wenn sie um etwas bittet, das mehr wert ist, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das aus­zuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieser schwere Umhang, Ihr Ehrwürdigen, den ich ertauscht habe, ist auszuhändigen, da er mehr als vier Kaṃsa wert ist. Ich händige ihn dem Orden aus.’ Nachdem er ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll den Umhang zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diesen schweren Umhang händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, da sie ihn ertauscht hat, obwohl er mehr als vier Kaṃsa wert ist. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diesen Umhang der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hinge­hockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieser schwere Umhang, Ihr Ehrwürdigen, den ich ertauscht habe, ist auszuhändigen, da er mehr als vier Kaṃsa wert ist. Ich händige ihn den Ehrwürdi­gen aus.’ Nachdem er ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden wer­den. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll den Umhang zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diesen schweren Umhang händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, da sie ihn ertauscht hat, obwohl er mehr als vier Kaṃsa wert ist. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diesen Umhang der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Die­ser schwere Umhang, Ehrwürdige, den ich ertauscht habe, ist auszuhändigen, da er mehr als vier Kaṃsa wert ist. Ich händige ihn der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem er ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll den ausgehändigten Umhang zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diesen Umhang gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

355. [786.] Er ist mehr als vier Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er mehr wert ist, und ertauscht ihn, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Er ist mehr als vier Kaṃsa wert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie ertauscht ihn, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Er ist mehr als vier Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er weniger wert ist, und sie ertauscht ihn, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Er ist weniger als vier Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er mehr wert ist, und ertauscht ihn, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Er ist weniger als vier Kaṃsa wert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie ertauscht ihn,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Er ist weniger als vier Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er weniger wert ist, [und sie ertauscht ihn,] das ist kein Vergehen.

 

356. [787.] Kein Vergehen ist es, wenn sie einen ertauscht, der höchstens vier Kaṃsa wert ist; wenn sie einen ertauscht, der weniger als vier Kaṃsa wert ist; wenn er von Verwandten ist; wenn sie [dazu] eingeladen wurde; wenn er für jemanden anderen ist; wenn er aus ihrem eigenen Besitz ist; wenn sie etwas Wert­volleres ertauschen will, aber etwas Geringerwertiges ertauscht; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achtundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

29. Etwas Geringerwertiges ertauschen

 

357. [788.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thulla­nandā viel gehört, war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdar­legungen zu geben. Als nun der Fürst Pasenadi von Kosala – es war die heiße Jahreszeit – seinen sehr wertvollen Leinenumhang angelegt hatte, ging er zur Nonne Thullanandā. Bei der Nonne Thullanandā angelangt, verehrte er sie und ließ sich seitwärts nieder. Dem seitwärts sitzenden Fürsten Pasenadi von Kosala hielt die Nonne Thullanandā einen Lehrvortrag, ließ ihn verstehen, es aufnehmen, motivierte und erfreute ihn. Nachdem die Nonne Thullanandā den seitwärts sitzen­den Fürsten Pasenadi von Kosala durch eine Lehrrede veranlasst hatte zu verste­hen, sie aufzunehmen, davon motiviert zu sein und sich daran zu erfreuen, sprach er zur Nonne Thullanandā: „Möchte die Ehrwürdige mir sagen, woran sie Bedarf hat?“ – „Wenn Sie mir, o Großfürst, etwas geben wollen, dann geben Sie mir [doch] diesen Leinenumhang.“ Nachdem daraufhin der Fürst Pasenadi von Kosala der Nonne Thullanandā jenen Leinenumhang gegeben hatte, erhob er sich von seinem Sitzplatz, und nachdem er die Nonne Thullanandā verehrt hatte, umschritt er sie rechtsherum und ging fort. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Große Wünsche hat diese Nonne, ungenügsam ist sie! Wie kann sie bloß den Fürsten um dessen Leinenumhang bitten!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Laienanhänger, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Die­jenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Leinenumhang bitten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Die­jenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Leinenumhang bitten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mön­che, dass die Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Leinenumhang gebeten hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist un­passend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā den Fürsten um seinen Leinenumhang bitten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

358. [789.] Wenn eine Nonne einen leichteren Umhang[383] ertauscht, soll sie nur einen im Wert von [bis zu] zweieinhalb[384] Kupferstücken ertauschen. Wenn sie mehr als das ertauschen sollte, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen.

 

359. [790.] ‘Einen leichteren Umhang’ bedeutet: irgendein[-e Art] Umhang, für die heiße Jahreszeit.

‘Ertauscht’ ist: wenn sie erbittet.

‘Soll sie nur im Wert von zweieinhalb Kaṃsa ertauschen’ ist: einen, der höchstens zehn Kahāpaṇa wert ist, ertauschen sollen.

‘Wenn sie mehr als das ertauschen sollte’ ist: wenn sie um etwas bittet, das mehr wert ist, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieser leichtere Umhang, Ihr Ehrwürdigen, den ich ertauscht habe, ist auszuhändigen, da er mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert ist. Ich händige ihn dem Orden aus.’ Nachdem er ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll den Umhang zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diesen leichteren Umhang händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, da sie ihn ertauscht hat, obwohl er mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert ist. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diesen Umhang der Soundso genann­ten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hinge­hockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieser leichtere Umhang, Ihr Ehrwürdigen, den ich ertauscht habe, ist auszuhändigen, da er mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert ist. Ich händige ihn den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem er ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestan­den werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen neh­men. Sie soll den Umhang zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diesen leichteren Umhang händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, da sie ihn ertauscht hat, obwohl er mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert ist. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diesen Umhang der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Die­ser leichtere Umhang, Ehrwürdige, den ich ertauscht habe, ist auszuhändigen, da er mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert ist. Ich händige ihn der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem er ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll den ausgehändigten Umhang zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diesen Umhang gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’

360. [791.] Er ist mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er mehr wert ist, und ertauscht ihn, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Er ist mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie ertauscht ihn, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Er ist mehr als zweieinhalb Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er weniger wert ist, und sie ertauscht ihn, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Er ist weniger als zweieinhalb Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er mehr wert ist, und ertauscht ihn, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Er ist weniger als zweieinhalb Kaṃsa wert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie ertauscht ihn,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Er ist weniger als zweieinhalb Kaṃsa wert, und sie vermutet, dass er weniger wert ist, [und sie ertauscht ihn,] das ist kein Vergehen.

361. [792.] Kein Vergehen ist es, wenn sie einen ertauscht, der höchstens zweiein­halb Kaṃsa wert ist; wenn sie einen ertauscht, der weniger als zweieinhalb Kaṃsa wert ist; wenn er von Verwandten ist; wenn sie [dazu] eingeladen wurde; wenn er für jemanden anderen ist; wenn er aus ihrem eigenen Besitz ist; wenn sie etwas Wertvolleres ertauschen will, aber etwas Geringerwertiges ertauscht; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die neunundzwanzigste Vorschrift ist beendet.

 

[30.] Aneignung

 

362. „Wer auch immer als Nonne wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zuge­dachtes sich selber nutzbar macht, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“

 

363. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissentlich’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Dem Orden’ bedeutet: dem Orden geben oder übereignen.

‘Etwas Zugedachtes’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Medizin für den Krank­heitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden.

‘Zum Nutzen’ bedeutet: es wird kurz gesagt: ‘Wir wollen geben.‘, ‘Wir wollen machen.’

‘Sich selber zunutze macht’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Das Erhaltene soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:

Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schul­ter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, weil ich es mir selber zunutze gemacht habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Dieses zum Nutzen des Ordens Zuge­dachte händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, weil sie es sich selber zunutze gemacht hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Dinge der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, weil ich es mir selber zunutze gemacht habe. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, weil sie es sich selber zunutze gemacht hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Dinge der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’

Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehr­fürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Dieses zum Nutzen des Ordens Zugedachte, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, da ich es mir selber zu­nutze gemacht habe. Ich händige es der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Dinge gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’[385]

 

364. Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, und macht es sich selber zunutze, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].

Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber sie ist darüber im Zweifel, und macht es sich selber zunutze, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und macht es sich selber zunutze, ist das kein Vergehen.

Wenn sie etwas zum Nutzen des [einen] Ordens Zugedachtes einem anderen Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie etwas zum Nutzen des [einen] Tempels Zugedachtes einem anderen Tempel oder Orden oder Person zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie etwas zum Nutzen der [einen] Person Zugedachtes einer anderen Person oder Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, ist das kein Vergehen.

 

365. Kein Vergehen ist es, wenn sie gefragt werden sollte: ‘Wohin sollen wir geben?’, und sie sagt: ‘Ihr möget diese Dinge dahin geben, wohin auch immer es von Nutzen ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es angeraten ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es lange Zeit standhält.’ oder ‘Wenn Euer Geist damit zufrieden ist, dann gebt dort.’; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die dreißigste Vorschrift ist beendet.

„Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die dreißig Vergehen von Aushändigung und Abbitte.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Die dreißig Vergehen, die vom Aushändigen [handeln], sind beendet.


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[339] → Cvg 252 (Ende).

[340] vaṇṇā  „Aussehen, Erscheinung“. Siehe auch Cvg 252 mit Anmerkung dazu.

[341] ukkaṭṭho  d.h. „groß“.

[342] omako  d.h. „klein“.

[343] aḍḍhāḷhaka. 1 āḷhaka  = 4 pattha = 2 nāḷī  d.h. etwa 2 Liter.

[344] khādana  „feste Speisen“ – hier sind die Zugaben zum Reis gemeint, und nicht „ein Viertel ungekochter Reis“ (IBH), denn Ungekochtes darf nicht angenom­men werden, weil eine Nonne ja nichts zubereiten bzw. aufbewahren soll (→ Mvg 274-a bzw. 295). BMC übersetzt sinnig mit „nicht lagerbare Nahrung“.

[345] tadupiya  m.E. bezieht sich das auf das Mengenverhältnis der Speise, wie in Sekh 34.

[346] byañjana  wtl: „Kennzeichen, Merkmal“ hier wohl im Sinn von entweder Fisch-, Fleisch- oder Gemüse-Curry.

[347] nāḷi  = 2 pattha  Das ergibt keinen Sinn, denn die große Schale hat bereits ein Volumen von einem Liter.

[348] pattha  d.h. 500 ml. Diese Größenangaben dürften im Zusammenhang mit Almosenschalen unstimmig sein. Dem Sinn nach ist es so, dass die große Schale das Doppelte fasst wie die mittelgroße, die wiederum das Doppelte fasst, wie die kleine. Üblich ist, dass die „mittelgroße“ einen Durchmesser von sieben Zoll (17,5 cm am Rand der Öffnung) hat. Das entspricht einem Gesamtdurchmesser von 9 Zoll (22,5 cm), so wie es auch in Vinaya-Mukha als Abmessung der mittelgroßen Schale gegeben wird.

[349] an-adhiṭṭhita  Auch die Almosenschale soll bestimmt werden, wie aus § 607-d BhuV hervorgeht. Eine direkte Anordnung („Anujānāmi bhikkhave ...“) wie bei den Roben (Mvg 358) fehlt. (Umgang mit Almosenschalen → Cvg 252-255.)

[350] vissāsaṃ gaṇhanti  d.h. wenn sie sie zu treuen Händen zur Aufbewahrung nimmt.

[351] bandhanena  von bandhati  „(zusammen-)binden“ statt von bhindati  „(zer-) brechen“! Das bedeutet, dass eine Almosenschale auch repariert werden soll, statt weitere Beschädigungen abzuwarten oder gar selber noch hinzuzufügen.

[352] Das bedeutet, dass auch eine „eiserne“ Almosenschale − heutzutage aus Edel­stahl gefertigt − repariert sein muss, um sie gegen eine neue (andere) auszu­tauschen. Misslungene Schwarzfärbung, abgeplatzte Farbe, eine oder mehrere Dellen sind kein Argument für einen Austausch. Wird eine solche Schale getauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya-Vergehen.

[353] pattaggāhāpaka  Ein solcher wird bereits in Cvg 329 bestimmt.

[354] dutiyassa  wtl: „der Zweiten“, d.h. der Zweitältesten.

[355] anuddayā  „Mitgefühl, Erbarmen, Mitleid, Fürsorge“.

[356] Ein unnützer Satz, denn zum einen ist festgelegt, dass man eine Almosenschale zu besitzen hat und es wurde auch gesagt, dass man seine in Gebrauch befind­liche Almosenschale mitzubringen habe.

[357] adese nikkhipitabbo  Dazu Mvg 66: „Beim Verstauen soll er die Almosenschale mit der einen Hand halten und mit der anderen vortastend, sie unter dem Bett oder unter dem Sitz verstauen, er soll sie nicht auf den nackten Boden stellen.“ Siehe auch Cvg 253-255.

[358] abhogena bhuñjitabbo  z.B. zum Farbe kochen, oder als Behälter für was-auch-immer.

[359] Summa summarum: Wenn sie ihre Almosenschale – egal in welchem Zustand – aus- bzw. umtauscht, ist die Schale, die sie bekommt, auszuhändigen. Auch wenn der Tausch ein „Verlust-Geschäft“ war.

[360] Also wie bei den Roben überlassen bzw. zur Aufbewahrung gegeben wurde. Schopen vermutet in „Indian Monastic Buddhism“, dass Ordinierte Privat­besitz haben.

[361] madhuka-tela  Bassia latifolia; IBH: „Öl, das Honig enthält“.

[362] vasā  Öl aus zerlassenem Fett, Schmalz. Laut Kommentar sind dafür das Fett von Bär, Fisch, Krokodil, Schwein und Esel erlaubt.

[363] Laut Kommentar geht das so: „Wenn die Medizin geopfert, preisgegeben auf­gegeben wurde um des eigenen Geistes willen, und im Geist ist sie geopfert, preisgegeben und aufgegeben, dann nennt man diese Person eine, deren Geist frei ist von Verlangen. Das bedeutet also, auf solche Art frei von Verlangen, gibt sie sie einer Novizin.“ Die Praxis zeigt, dass das ein gewisses Risiko birgt, denn nicht jede Novizin (vor allem westliche) weiß, dass es üblich ist, die „aufgegebene“ Medizin (meist ist das Zucker) erneut darzureichen.

[364] Laut Kommentar bedeutet das, wenn angewiesen wird: „Nimm das Roben­material!“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn angewiesen wird: „Nimm viel!“, ist das ein Nis. Wenn angewiesen wird: „Nimm die Doppelrobe!“ oder „Nimm die Oberrobe!“ oder „Nimm die Unterrobe!“, ist das für jeden dieser Sprüche ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn angewiesen wird: „Nimm alles, was ich gegeben habe!“, sind das mehrere Vergehen.

[365] Und somit hat sich das Wegnehmen dann doch noch „gelohnt“.

[366] IBH ist der Ansicht, dass der Text hier „korrupt“, also verdorben sei. Aber bei den letzten drei Punkten, die ja nur schematisch abgekürzt sind, ist jedes Mal zu ergänzen: „eine Robe oder einen anderen Gebrauchsgegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen“. Das bezieht sich auf Cvg 321 und 322. Wenn es sich aber um einen Gegenstand aus den erlaubten acht persönlichen Besitztümern handelt, so gilt, dass diese nicht an Nichtordinierte gegeben werden sollen, sondern Ordenseigentum sind (in Mvg 367: „der Saṅgha ist Herr über Robe und Almo­senschale einer gestorbenen Nonne“), außer es handelt sich um Verwandte (→ Mvg 361). In Mvg 369 steht: „Die wichtigeren Dinge und Bedarfsgegenstände sollen ... nicht durch den Orden weggegeben oder verteilt werden.“

[367] Wie in Mvg 339.

[368] kambala  wtl: „Haare“, d.h. alle Arten von Wolle.

[369] khoma, kappāsika, koseyya, kambala, sāṇa, bhaṅga. Die beiden letzten bedeu­ten gleichermaßen „Hanf“. IBH übersetzt bhaṅga mit „Canvas“ und erwähnt, dass Bhaṅga laut C. Ray gleich Sāṇa (Soma) wäre. Der Kommentar gibt zwei Möglichkeiten: Ein Garn, das aus Baumrinde gewonnen wird, oder eines, das aus den fünf anderen Materialien gemischt ist.

[370] payoge payoge  d.h. Handlung für Handlung. Im Thai-Text steht nur „ist diese Handlung...“.

[371] cīvaraṃ sibbetuṃ  d.h. wenn sie um Näh-Faden gebeten hat.

[372] āyoga  wird in Cvg 277 erlaubt.

[373] aṃsabandhaka  d.h. ein Tragegurt.

[374] Nyd: „Dieses Gewand wird speziell für mich gewebt. Macht es lang, breit und dicht. Webt es gut und die Fäden gut gestreckt, gerade geglättet und gut gezogen und gut gebürstet.“

[375] tantavāyehīti pesakārehi  Beides bedeutet „Weber“, wobei letzteres eine Frau sei, die künstlerische Dinge webt oder stickt [Monier-Williams].

[376] bhatta  üblicherweise mit „Mahl“ bzw. „Speise“ zu übersetzen.

[377] khādanīya  meist mit „feste Speise“ übersetzt, aber es kann durchaus sein, dass diese beiden Begriffe für Nahrungsmittel stehen, die entweder aufbewahrt wer­den können (khādaniya) oder nicht (bhojana).

[378] dhammaṃ bhaṇati  d.h. wenn sie eine Lehrdarlegung hält.

[379] kattikatemāsikapuṇṇama  Zitat Nyd (gerafft): „Es gibt zwei Vollmonde mit dem Namen Kattika:

            1. Der Vollmond des Monates Assayuja (Oktober) ist der erste (paṭhama­kattika) und heißt auch Kattika-temāsika-puṇṇamaṃ = der Dreimonats-Katti­kavollmond, weil er die frühere (purimika) der drei-monatigen Regenzeitklau­sur beendet.

            2. Der Vollmond des Monates Kattika (November) ist der letztere (pacchi­makattika), und heißt einfach Kattikapuṇṇamaṃ = Kattikavollmond oder Kattika-cātumāsinī = der Viermonats-Kattikavollmond. Dieser beendet die ganze Regenzeit und auch die späte Regenzeitklausur.“

[380] Damit sind die frühe und die spätere Regenzeit, sowie der Pavāraṇā-Aufschub (→ Mvg 241) gemeint.

[381] garu-pāvuraṇa  kann auch „schwerwiegend“ bzw. „wertvoll“ bedeuten.

[382] kaṃsa  entspricht 16 → Kahāpaṇa.

[383] lahu-pāvuraṇa  kann auch „geringerwertig“ bedeuten.

[384] aḍḍha-teyya  wtl: „einhalb weniger als drei“, d.h. 10 → Kahāpaṇa.

[385] Eine verwunderliche „Lösung“ des Vergehens.


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