Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

IV. Abbitte

Hier nun, ihr Ehrwürdigen,
kommen die hundertsechsundsechzig Vergehen zur Rezitation,
bei denen Abbitte zu leisten ist.

1. Kapitel: Der Knoblauch

1. Knoblauch essen

366. [793.][386] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte ein gewisser Laienanhänger den Nonnenorden eingeladen, Knoblauch anzunehmen [indem er sagte]: „Wenn die Ehrwürdigen Bedarf an Knoblauch haben, ich habe Knob­lauch.“, und er wies den Feldhüter an: „Wenn Nonnen herkommen, gib jeder zwei oder drei Bund.“ Bei einer Gelegenheit, da war in Sāvatthi ein Fest. So wie der Knoblauch gebracht wurde, so [schnell] war er auch wieder aufgebraucht. Die Nonnen gingen zu jenem Laienanhänger und sprachen: „An Knoblauch, Freund, da haben wir Bedarf.“ – „Nicht doch, Ihr Ehrwürdigen. So [schnell] wie der Knob­lauch gebracht wird, so [schnell] ist er auch wieder aufgebraucht. Geht ’raus auf’s Feld.“ Nachdem die Nonne Thullanandā zum Feld gegangen war, nahm sie sich, ohne das [rechte] Maß zu kennen, viel Knoblauch[387]. Den Feldhüter ärgerte das, er regte sich auf und wurde unruhig: „Wie kann bloß diese Nonne, ohne das [rechte] Maß zu kennen, [derart] viel Knoblauch mitnehmen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jenen Feldhüter, wie der sich ärgerte, aufregte und unruhig war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā, ohne das [rechte] Maß zu kennen, [derart] viel Knoblauch mitnehmen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zu­rückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā, ohne das [rechte] Maß zu kennen, [derart] viel Knoblauch mitnehmen!“ Als nun daraufhin die Mön­che die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā ohne das [rechte] Maß zu kennen, [derart] viel Knoblauch genommen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā, ohne das [rechte] Maß zu kennen, [derart] viel Knoblauch mitnehmen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch ver­mehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“

Nachdem nun der Erhabene den Mönchen eine dafür geeignete und ange­messene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:

„Einstmals, ihr Mönche, da war die Nonne Thullanandā[388] die Haupt­gemahlin eines gewissen Brahmanen. Sie hatten drei Töchter: Nandā, Nandavatī und Sundarīnandā. Damals nun, ihr Mönche, als der Brahmane verstorben war, da kam er im Schoß eines gewissen Schwanes[389] zu neuem Dasein. All dessen Federn waren aus purem Gold. Eine nach der anderen gab er ihnen. Da nun, ihr Mönche, sprach die Nonne Thullanandā: „Dieser Schwan gibt uns [nur] eine Feder nach der anderen.“ Dann nahm sie den Schwan und rupfte ihn. Als ihm die Federn nach­wuchsen, waren diese weiß. Auf diese Weise, ihr Mönche, büßte die Nonne Thull­anandā durch ihre übergroße Gier das Gold ein. Und nun wird sie den Knoblauch einbüßen.“

 

„Zufrieden sei mit dem Erhalt’nen,
die Gier, zu groß, nur übel ist;
Als sie’s dem Schwanenkönig nahmen,
das Gold, das büßen sie nun ein.“

 

Nachdem nun der Erhabene die Nonne Thullanandā auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nach­dem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissen­hafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, sprach er zu den Mön­chen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

367. [794.] Wer auch immer als Nonne Knoblauch essen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].[390]

 

368. [795.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Knoblauch’ bedeutet: die [Pflanze] aus Magadha wird so genannt.

‘Das will ich essen’ sprechend, und ihn annehmend ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya[-Vergehen].

 

369. [796.] Da ist Knoblauch, und sie vermutet, dass es Knoblauch ist, und isst davon, das ist ein Pācittiya[-Vergehen].

Da ist Knoblauch, aber sie ist darüber im Zweifel, und isst davon, das ist ein Pācittiya[-Vergehen].

Da ist Knoblauch, und sie vermutet, dass es kein Knoblauch ist, und isst davon, das ist ein Pācittiya[-Vergehen].

Da ist kein Knoblauch, und sie vermutet, dass es Knoblauch ist, und isst davon, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist kein Knoblauch, aber sie ist darüber im Zweifel, und isst davon, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist kein Knoblauch, und sie vermutet, dass es kein Knoblauch ist, und isst davon, das ist kein Vergehen.

 

370. [797.] Kein Vergehen ist es, wenn es eine Zwiebel[391] ist; wenn es Bhañja­naka[392] ist; wenn es Harītaka[393] ist; wenn es Cāpa-Knoblauch[394] ist; wenn er in Suppe[395] enthalten ist; wenn er im Fleischgericht enthalten ist; wenn er in Öl ein­gelegt ist; wenn er im Salat enthalten ist; wenn er als Beilage[396] dient; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die erste Vorschrift ist beendet.

 

 

2. Intimbereich rasieren

 

371. [798.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen der Sechsergruppe an der Scham[397] die Haare entfernt[398] und badeten gemeinsam mit Dirnen[399] nackt am selben Ufer des Flusses Aciravatī. Die Dirnen ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können sich bloß diese Nonnen die Schamhaare rasieren? Das ist ja wie bei Hausleuten, die Sinneslüste genießen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Dirnen, wie die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhig­ten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe sich die Schamhaare rasieren!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Die­jenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe sich die Schamhaare rasieren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe sich die Schamhaare rasiert haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe sich die Schamhaare rasieren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

372. [799.] Welche Nonne auch immer ihr Schamhaar rasieren sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen]. 

373. [800.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Schamhaar’ bedeutet: beide Achselhöhlen[400], die Scham[401].

‘Rasieren sollte’ ist: entfernt sie [auch nur] ein Haar, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Entfernt sie etliche Haare, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[402]

 

374. [801.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zweite Vorschrift ist beendet.

 

 

3. Mit der Handfläche klatschen

 

375. [802.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit waren zwei Nonnen, die von Unzufriedenheit[403] gepeinigt wurden, in ein Privatgemach[404] gegangen, und klatschten mit den Handflächen[405]. Die [anderen] Nonnen hörten dieses Geräusch und sprachen zu jenen Nonnen: „Wie, ihr Ehrwürdigen, ihr vergnügt Euch wohl zusammen mit einem Mann?“ – „Nein, ihr Ehrwürdigen, wir vergnügen uns nicht zusammen mit einem Mann.“ [Dann] berichteten sie den Nonnen die Sache. Die­jenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß diese Nonnen mit den Handflächen klatschen!“ Daraufhin nun berich­teten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen mit den Handflächen klatschen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf ver­schiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mön­che: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen mit den Handflächen geklatscht haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen mit den Handflächen klatschen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

376. [803.] Das Klatschen mit den Handflächen ist ein Pācittiya[-Vergehen].

 

377. [804.] ‘Klatschen mit der Handfläche’ bedeutet: genießt[406] sie es, wenn sie auch nur die Berührung eines Schlages wie von einem Lotosblatt auf die Scham[407] bekommt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

378. [805.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall[408]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die dritte Vorschrift ist beendet.

 

 

4. Der Dildo

 

379. [806.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit da war eine gewisse [Frau, die] früher eine Haremsdame war, unter den Nonnen in die Hauslosigkeit hinaus­gezogen. Eine [andere] gewisse Nonne, die von Unzufriedenheit gepeinigt wurde, ging zu jener Nonne hin, und nachdem sie bei ihr angekommen war, sprach sie zu jener Nonne: „Der Fürst, o Ehrwürdige, kam nur nach sehr langer Zeit[409] zu Dir. Wie hast Du das ausgehalten?“ – „Indem ich den aus Gummi Gemachten[410] [be­nutzte][411], Ehrwürdige.“ – „Was, o Ehrwürdige, ist ein ‘aus Gummi Gemachter’?“ Daraufhin nun zeigte die eine Nonne der anderen Nonne den Dildo. Nachdem jene Nonne den Dildo an sich genommen und vergessen hatte, ihn [nach Gebrauch] abzuwaschen, legte sie ihn zur Seite. Als die [anderen] Nonnen sahen, wie die Fliegen darum herumschwirrten, sprachen sie zu ihr: „Wessen Ding ist denn das?“ Sie antwortete: „Das ist meine Angelegenheit.“ Diejenigen Nonnen, die beschei­den waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne einen Dildo hernehmen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mön­chen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, ge­wissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhig­ten sich: „Wie kann bloß diese Nonne einen Dildo hernehmen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne einen Dildo genommen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne einen Dildo hernehmen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

380. [807.] Ein Dildo ist ein Pācittiya[-Vergehen].

 

381. [808.] ‘Dildo’ bedeutet: aus Gummi gefertigt, aus Holz gefertigt, aus Teig[412] gefertigt, aus Lehm gefertigt.

‘Hernehmen sollte’[413] ist: wenn sie auch nur durch die Berührung mit einem Lotosblatt ins Geschlecht eindringt[414], ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

382. [809.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die vierte Vorschrift ist beendet.

 

 

5. Wasserreinigung

 

383. [810.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaumkloster[415] zu Kapilavatthu[416]. Damals, da ging die Mahāpajāpati Gotamī zum Erhabenen, und nachdem sie angekommen war und den Erhabenen verehrt hatte, stellte sie sich in Windrichtung hin und sprach: „Übelriechend, Erha­bener, sind die Frauen.“ Daraufhin nun sprach der Erhabene: „Die Nonnen sollen eine Wasserreinigung vornehmen.“ Dann hielt der Erhabene der Mahāpajāpati Gotamī eine Lehrrede, veranlasste sie zu verstehen, sie aufnehmen, motivierte sie und erfreute sie. Nachdem Mahāpajāpati Gotamī die Lehrrede des Erhabenen verstanden hatte, sie aufgenommen hatte, davon motiviert war und sich daran erfreute, verehrte sie den Erhabenen, umschritt ihn rechtsherum und ging fort. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte,[417] sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass die Nonnen Reinigungen mit Wasser vornehmen.“

Bei einer Gelegenheit, da sagte sich eine Nonne: „Der Erhabene hat Wasserreinigung erlaubt.“, und nahm eine sehr tiefe Wasserreinigung vor, wobei sie ihrem Geschlecht eine Wunde zufügte. Daraufhin nun berichtete diese Nonne den [anderen] Nonnen diese Sache. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne eine sehr tiefe Wasserreinigung [bei sich] vornehmen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne eine sehr tiefe Wasser­reinigung [bei sich] vornehmen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mön­che: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne eine sehr tiefe Wasserreinigung [bei sich] vorgenommen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erha­bene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne eine sehr tiefe Wasserreinigung [bei sich] vornehmen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

384. [811.] Wenn eine Wasserreinigung von einer Nonne vorgenommen wird, soll diese höchstens zwei Fingerknöchel tief vorgenommen werden. Die das Überschreitende begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

385. [812.] ‘Wasserreinigung’ bedeutet: die Waschung des Geschlechts nennt man so.

‘Die Vornehmende’ ist: die [sich] Waschende.

‘Höchstens zwei Fingerknöchel tief vornehmen’ ist: die zwei oberen Glie­der von zwei [Fingern] sollen höchstens [dafür] genommen werden.

‘Die Überschreitende’ ist: wenn sie eine Berührung akzeptiert, die auch nur um Haaresbreite tiefer ist, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

386. [813.] Es ist mehr als zwei Fingerknöchel [tief], und sie vermutet, dass es mehr als das ist, und sie nimmt [die Waschung] vor, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist mehr als zwei Fingerknöchel [tief], aber sie ist darüber im Zweifel, und sie nimmt [die Waschung] vor, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist mehr als zwei Fingerknöchel [tief], und sie vermutet, dass es weniger als das ist, und sie nimmt [die Waschung] vor, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist weniger als zwei Fingerknöchel [tief], und sie vermutet, dass es mehr als das ist, [und sie nimmt die Waschung vor,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist weniger als zwei Fingerknöchel [tief], aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie nimmt die Waschung vor,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist weniger als zwei Fingerknöchel [tief], und sie vermutet, dass es weniger als das ist, [und sie nimmt die Waschung vor,] ist das kein Vergehen.

 

387. [814.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [die Waschung] höchstens zwei Finger­knöchel tief vornimmt; wenn sie [die Waschung] weniger als zwei Fingerknöchel tief vornimmt; im Krankheitsfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die fünfte Vorschrift ist beendet.

 

 

6. Einem Mönch aufwarten

 

388. [815.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war der Ministerrat Ārohanta unter den Mönchen in die Hauslosigkeit hinausgezogen. Seine frühere Gefährtin[418] war unter den Nonnen in die Hauslosigkeit hinausgezogen. Bei einer Gelegenheit, da nahm der Mönch an einer Ordensspeisung teil, bei der auch Nonnen zugegen waren. Nachdem sich nun diese Nonne hinter jenen Mönch gestellt hatte, wartete sie ihm beim Essen auf, reichte Getränke, fächelte ihm [Luft] zu und redete auf ihn ein[419]. Daraufhin nun wies der Mönch jene Nonne zurecht: „Nicht doch, Schwester, sprich nicht auf diese Weise. Das ist nicht erlaubt.“[420] – „Früher, da hast Du mit mir dies und das gemacht, und jetzt plötzlich nicht einmal mehr so viel.“, sprach sie, und nachdem sie ihm eine Tasse an den Kopf geworfen hatte, versetzte sie ihm [auch noch] einen Schlag mit dem Fächer. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne einem Mönch einen Schlag versetzen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne einem Mönch einen Schlag versetzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne einem Mönch einen Schlag versetzt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne einem Mönch einen Schlag versetzen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

389. [816.] Wer auch immer als Nonne einem Mönch beim Essen mit Speisen oder Getränken oder [Luft] zufächelnd aufwarten sollte[421], begeht ein Pācitti­ya[-Vergehen].[422]

 

390. [817.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Einem Mönch’ ist: ein Hochordinierter.

‘Beim Essen’ ist: er isst die eine oder andere der fünf Speisen.[423]

‘Getränk’ bedeutet: irgendein Getränk.[424]

‘Fächer’ bedeutet: irgendeine [Art] Wedel.[425]

‘Aufwarten sollte’ ist: steht sie in Reichweite der Hand[426], ist das ein Pācit­tiya[-Vergehen].

 

391. [818.] Jener ist hochordiniert, und sie vermutet, dass er hochordiniert ist, und sie wartet ihm [beim Essen] mit [Speisen oder] Getränk oder [Luft-]Fächeln auf, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie wartet ihm [beim Essen] mit [Speisen oder] Getränk oder [Luft-]Fächeln auf, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist hochordiniert, und sie vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und sie wartet ihm [beim Essen] mit [Speisen oder] Getränk oder [Luft-]Fächeln auf, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Hat sie die Reichweite der Hand verlassen und lässt aufwarten, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wartet sie einem, der feste Speisen isst, mit fester Speise[427] auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wartet sie einem nicht Hochordinierten auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass er hochordiniert ist, [und sie wartet ihm beim Essen mit Speisen oder Getränk oder Luftfächeln auf,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie wartet ihm beim Essen mit Speisen oder Getränk oder Luftfächeln auf,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, [und sie wartet ihm beim Essen mit Speisen oder Getränk oder Luftfächeln auf,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

392. [819.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [etwas] geben lässt; wenn sie veran­lasst, dass [etwas] gegeben wird; wenn sie einen nicht Hochordinierten anweist [etwas] zu geben; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechste Vorschrift ist beendet.

 

 

7. Rohes Korn

 

393. [820.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten Nonnen zur Ernte­zeit um rohes Getreide gebeten und gingen [damit] zurück zur Stadt. Die Torwache sprach: „Gebt einen Anteil, Ehrwürdige!“[428] Und nachdem sie so aufgehalten worden waren, ließ man sie (weiter-)gehen. Als nun daraufhin die Nonnen zum Nonnenkloster gegangen waren, berichteten sie diese Sache den [anderen] Non­nen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewis­senhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen rohes Korn erbitten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen rohes Korn erbitten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen rohes Korn erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen rohes Korn erbitten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch ver­mehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

394. [821.] Wer auch immer als Nonne rohes Korn erbeten hat oder erbeten ließ, oder es röstete oder rösten ließ, oder es zerstampft hat oder zerstampfen ließ, oder es gekocht hat oder kochen ließ und es [dann] verzehren sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

395. [822.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Rohes Korn’ bedeutet: (weißer) Reis, (Bruch-)Reis, Gerste, Weizen, Kaṅgu-Hirse[429], Hahnenfußhirse[430], Kudrūsa-Hirse[431].[432]

‘Erbeten hat’ ist: selber darum gebeten habend.

‘Erbeten ließ’ ist: veranlasst, dass andere darum bitten.

‘Geröstet hat’ ist: selber geröstet habend.

‘Rösten ließ’ ist: veranlasst, dass andere rösten.

‘Zerstampft hat’ ist: selber zerstampft habend.

‘Zerstampfen ließ’ ist: veranlasst, dass andere zerstampfen.

‘Gekocht hat’ ist: selber gekocht habend.

‘Kochen ließ’ ist: veranlasst, dass andere kochen.

‘Das will ich essen’ sprechend, und es annehmend ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya[-Vergehen].

 

396. [823.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; wenn sie um Spätaussaat[433] fragt [und Getreide erhält]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebente Vorschrift ist beendet.

 

 

8. Abfall wegwerfen I

 

397. [824.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da sagte sich ein gewisser Brahmane, der ein vom Fürsten bezahlter Diener war: „Da will ich doch ’mal[434] um mein Gehalt anfragen.“, und nachdem er sich den Kopf gewaschen hatte, ging er entlang der Nonnenunterkunft zum Anwesen des Fürsten. Eine gewisse Nonne hatte gerade ihre Notdurft verrichtet, warf die Fäkalien über die Mauer und traf jenen Brahmanen am Kopf. Da ärgerte sich der Brahmane, regte sich auf und wurde unruhig: „Das sind keine Asketinnen, das sind geschorene Dirnen! Wie können die mir bloß einen Nachttopf[435] an den Kopf werfen! Diese Unterkunft werde ich in Brand stecken!“ Nachdem er einen Feuerbrand genommen hatte, betrat er die Nonnenunterkunft. Ein gewisser Laienanhänger verließ gerade die Unterkunft und sah jenen Brahmanen, der den Feuerbrand genommen hatte und [damit] die Unterkunft betrat. Als er das sah, sprach er zu jenem Brahmanen: „Warum hat der Ehrenwerte[436], einen Feuerbrand genommen und betritt [nun] damit die Unterkunft?“ – „Diese kahlköpfigen Dirnen, mein Lieber, haben mir einen Nachttopf an den Kopf geworfen. Dafür will ich deren Unterkunft in Brand stecken.“ – „Geh, ehrbarer Brahmane, das [hier] ist [etwas] Glückverheißendes. Einen Tausender werdet Ihr erhalten, das mag Euer Entgelt sein.“[437] Nachdem der Brahmane seinen Kopf gewaschen hatte und zum Fürsten gegangen war, erhielt er den Tausender als Entgelt. Aber nachdem nun der Laienanhänger die Nonnenun­terkunft [wieder] betreten hatte, berichtete er den Nonnen die Sache und schimpfte mit ihnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß jene Nonne Exkremente über die Mauer werfen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß jene Nonne Exkremente über die Mauer werfen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne Exkremente über die Mauer geworfen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne Exkremente über die Mauer werfen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

398. [825.] Wer auch immer als Nonne Exkremente oder Urin oder Abfall oder Speisereste über die Mauer oder die Einfriedung werfen oder werfen lassen sollte, die begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

399. [826.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Exkremente’ bedeutet: was Fäkalien genannt wird.

‘Urin’ bedeutet: was Urin genannt wird.[438]

‘Abfall’ bedeutet: was Müll genannt wird.[439]

‘Speisereste’ bedeutet: Fleischbrocken[440] oder Knochenstücke oder (Scha­len-)Spülwasser.

‘Mauer’ bedeutet: drei Arten Mauer: Ziegelmauer, Steinmauer, Holzwand.

‘Einfriedung’ bedeutet: drei Arten Einfriedung: Ziegeleinfriedung, Stein­einfriedung, Holzeinfriedung.

‘Über die Mauer’ ist: auf die andere Seite der Mauer.

‘Über die Eingrenzung’ ist: auf die andere Seite der Eingrenzung.

‘Werfen sollte’ ist: wenn sie eigenhändig wirft, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

‘Werfen lässt’ ist: wenn sie anweisen sollte, dass andere werfen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Weist sie ein Mal an, und es wird viel (weg-)geworfen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

400. [827.] Kein Vergehen ist es, wenn sie (weg-)wirft, nachdem sie nachgesehen hat (ob jemand jenseits der Umfriedung ist); wenn sie auf einen unbegangenen Weg[441] wirft; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achte Vorschrift ist beendet.

 

 

9. Abfall wegwerfen II

 

401. [828.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte ein gewisser Brah­mane sein Feld neben dem Nonnenkloster. Die Nonnen verrichteten da ihr großes und kleines Geschäft[442] und warfen Abfälle und Speisereste auf das Feld. Darüber ärgerte sich der Brahmane, regte sich auf und wurde unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen mein Feld verschandeln!“ Die Nonnen hörten jenen Brahmanen, wie er sich ärgerte, aufregte und unruhig war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß jene Nonnen Kot, Urin, Abfall und Speisereste auf Grünflächen werfen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß jene Nonnen Kot, Urin, Abfall und Speisereste auf Grünflächen werfen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen Kot, Urin, Abfall und Speisereste auf Grünflächen geworfen haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß jene Nonnen Kot, Urin, Abfall und Speisereste auf Grünflächen werfen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Je­doch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

402. [829.] Wer auch immer als Nonne Fäkalien oder Urin oder Abfall oder Speisereste auf eine Grünfläche werfen oder werfen lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

403. [830.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Exkremente’ bedeutet: was Fäkalien genannt wird.

‘Urin’ bedeutet: was Urin genannt wird.

‘Abfall’ bedeutet: was Müll genannt wird.

‘Speisereste’ bedeutet: Fleischbrocken oder Knochenstücke oder (Scha-len-)Spülwasser.

‘Grün[-Fläche]’ bedeutet: Erstsaat und Spätsaat[443], was die Menschen als Genuss- und/oder Lebensmittel anbauen.[444]

‘Werfen sollte’ ist: wenn sie eigenhändig wirft, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

‘Werfen lässt’ ist: wenn sie anweisen sollte, dass andere werfen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Weist sie ein Mal an, und es wird viel (weg-)geworfen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

404. [831.] Es ist eine Grünfläche, und sie vermutet, dass es eine Grünfläche ist, und sie wirft oder sie lässt etwas werfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist eine Grünfläche, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie wirft oder sie lässt etwas werfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist eine Grünfläche, und sie vermutet, dass es keine Grünfläche ist, und sie wirft oder sie lässt etwas werfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist keine Grünfläche, und sie vermutet, dass es eine Grünfläche ist, [und sie wirft oder sie lässt etwas werfen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist keine Grünfläche, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie wirft oder sie lässt etwas werfen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist keine Grünfläche, und sie vermutet, dass es keine Grünfläche ist, [und sie wirft oder sie lässt etwas werfen,] das ist kein Vergehen.

 

405. [832.] Kein Vergehen ist es, wenn sie (weg-)wirft, nachdem sie nachgesehen hat (ob es ein Feld ist); wenn sie an den Feldrand[445] wirft; wenn sie wirft, nachdem sie den Besitzer gefragt und um Zustimmung gebeten hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die neunte Vorschrift ist beendet.

 

 

10. Tanz, Gesang und Unterhaltung

 

406. [833.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eich­hörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit fand in Rājagaha ein Fest auf einem der Berggipfel[446] statt. Die Nonnen der Sechsergruppe gingen zu diesem Gipfel hin, um sich das Fest anzusehen. Die Menschen wurden ärger­lich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen da hingehen, und Tanz, Gesang und Unterhaltung ansehen, wie Sinneslüste genießende Haus­hälterinnen!“ Von den [anderen] Nonnen wurde gehört, wie sich die Leute ärger­ten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe da hingehen, und sich Tanz, Gesang und Unterhaltung ansehen!“ Darauf­hin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe da hingehen, und sich Tanz, Gesang und Unter­haltung ansehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe da hingegangen sind, und sich Tanz, Gesang und Unterhaltung angesehen haben?“ – „Das ist wahr, Erhabe­ner.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe da hingehen, und sich Tanz, Gesang und Unterhaltung ansehen! Das, ihr Mönche, ist nicht er­freulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

407. [834.] Wer auch immer als Nonne zu Tanz oder Gesang oder Unterhal­tung hingehen sollte, um sich das anzusehen, begeht ein Pācittiya[-Verge­hen].

 

408. [835.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Tanz’ bedeutet: jedwede Art von Tanz.[447]

‘Gesang’ bedeutet: jedwede Art von Gesang.[448]

‘Unterhaltung’ bedeutet: jedwede Art von Unterhaltung.[449]

 

409. [836.] Geht sie hin, um es anzusehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald sie da steht und sieht oder hört, ist es ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie die Sichtweite verlassen und sie sieht oder hört es erneut, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Geht sie hin, um [nur] das eine oder andere zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald sie da steht und sieht oder hört, ist es ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie die Sichtweite verlassen und sie sieht oder hört es erneut, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

410. [837.] Kein Vergehen ist es, wenn sie im Kloster steht und [etwas davon] sieht oder hört; wenn jemand da hingekommen ist, wo Nonnen an einem Platz stehen oder auf einem Platz sitzen oder an einem Platz liegen und dann dort [unaufgefordert] tanzt oder singt oder unterhält; wenn sie auf einem Weg geht und sie sieht oder hört etwas; wenn sie hingegangen ist, um dort etwas zu erledigen und dabei etwas sieht oder hört; im Unglücksfall[450]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zehnte Vorschrift ist beendet.

Das war das erste Kapitel, das vom Knoblauch [handelte].

 

 

2. Kapitel: Die Dunkelheit

11. [2.1] Mit einem Mann allein im Dunkeln

 

411. [838.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte eine Nonne, die eine Schülerin von Bhaddā Kāpilānī war, einen Mann als Verwandten, der ging vom Dorf nach Sāvatthi, um dort irgendetwas zu erledigen. Da nun stand jene Nonne mit diesem Mann alleine zusammen und plauderte bis zum Einbruch der Nacht, bis das Tageslicht schwand. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen bis zum Einbruch der Nacht, bis in die Dunkelheit beieinanderstehen und plaudern!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen bis zum Einbruch der Nacht, bis in die Dunkelheit beieinanderstehen und plaudern!“ Als nun darauf­hin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berich­teten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne alleine mit einem Mann zusammen bis zum Einbruch der Nacht, bis in die Dunkel­heit beieinanderstand und geplaudert hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, unge­eignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen bis zum Einbruch der Nacht, bis in die Dunkelheit beieinanderstehen und plaudern! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

412. [839.] Wer auch immer als Nonne in nächtlicher Dunkelheit wo kein Licht ist allein zusammen mit einem Mann beieinanderstehen sollte oder sich unterhalten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

413. [840.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Nächtliche Dunkelheit’ ist: nach Sonnenuntergang.

‘Wo kein Licht ist’ ist: wo keine Sicht ist.

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der bei ihr steht, mit dem sie sich unterhält.

[‘Zusammen’ ist: gemeinsam.][451]

‘Allein mit einem’ ist: da ist sowohl ein Mann als auch eine Nonne.

‘Beieinanderstehen sollte’ ist: sollte sie in Handreichweite des Mannes stehen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder sich unterhalten sollte’ ist: sollte sie sich in Handreichweite des Mannes stehend mit ihm unterhalten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Hat sie die Handreichweite verlassen und steht da oder unterhält sich da [mit ihm], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Steht sie bei oder unterhält sie sich mit einem Dämon oder einem Gespenst oder mit einem Eunuchen oder mit einem Tier in Menschengestalt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

414. [841.] Kein Vergehen ist es, wenn da ein/e verständige/r Zweite/r [dabei] ist; wenn sie wünscht, dass es kein verborgener Platz ist; wenn sie [in Gedanken] mit etwas anderem beschäftigt ist, während sie bei ihm steht und sich mit ihm unter­hält; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die elfte Vorschrift ist beendet.

 

 

12. [2.2] Mit einem Mann allein im Verborgenen

 

415. [842.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte eine Nonne, die eine Schülerin von Bhaddā Kāpilānī war, einen Mann als Verwandten, der ging vom Dorf nach Sāvatthi, um dort irgendetwas zu erledigen. Da nun sprach diese Nonne: „Vom Erhabenen ist verboten worden, dass man bei nächtlicher Dunkelheit, wo kein Licht ist, allein zusammen mit einem Mann beieinandersteht und sich unter­hält.“, und stellte sich daraufhin an einen verborgenen Platz allein zusammen mit einem Mann hin und unterhielt sich mit ihm. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen an einem verborgenen Platz beieinanderstehen und sich [mit ihm] unterhalten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusam­men an einem verborgenen Platz beieinanderstehen und sich [mit ihm] unterhal­ten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mön­che, dass eine Nonne alleine mit einem Mann zusammen an einem verborgenen Platz beieinanderstand und sich [mit ihm] unterhalten hat?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen an einem verborgenen Platz beieinanderstehen und sich [mit ihm] unterhalten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

416. [843.] Wer auch immer als Nonne an einem verborgenen Platz zusam­men mit einem Mann allein beieinanderstehen oder sich mit ihm unterhalten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

417. [844.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Verborgen’ bedeutet: der Platz ist durch eine Wand oder eine Tür oder eine Matte oder eine Stellwand oder einen Baum oder eine Säule oder einen Vor­hang oder durch irgendetwas verborgen.[452]

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der bei ihr steht, mit dem sie sich unterhält.

[‘Zusammen’ ist: gemeinsam.]

‘Allein mit einem’ ist: da ist sowohl ein Mann als auch eine Nonne.

‘Beieinanderstehen sollte’ ist: sollte sie in Handreichweite des Mannes stehen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder sich unterhalten sollte’ ist: sollte sie sich in Handreichweite des Mannes stehend mit ihm unterhalten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Hat sie die Handreichweite verlassen und steht da oder unterhält sich da [mit ihm], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Steht sie bei oder unterhält sie sich mit einem Dämon oder einem Gespenst oder mit einem Eunuchen oder mit einem Tier in Menschengestalt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

418. [845.] Kein Vergehen ist es, wenn da ein/e verständige/r Zweite/r [dabei] ist; wenn sie wünscht, dass es kein verborgener Platz ist; wenn sie [in Gedanken] mit etwas anderem beschäftigt ist, während sie bei ihm steht und sich mit ihm unter­hält; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zwölfte Vorschrift ist beendet.

 

 

13. [2.3] Mit einem Mann allein unter freiem Himmel

 

419. [846.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte eine Nonne, die eine Schülerin von Bhaddā Kāpilānī war, einen Mann als Verwandten, der ging vom Dorf nach Sāvatthi, um dort irgendetwas zu erledigen. Da nun sprach diese Nonne: „Vom Erhabenen ist verboten worden, dass man an einem verborgenen Platz alleine zusammen mit einem Mann beieinanderstehen und sich mit ihm unter­halten soll.“ und stellte sich daraufhin an einen Platz unter freiem Himmel allein zusammen mit einem Mann hin und unterhielt sich mit ihm. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen an einem Platz unter freiem Himmel beieinanderstehen und sich [mit ihm] unterhalten!“ Daraufhin nun berich­teten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen an einem Platz unter freiem Himmel beieinander­stehen und sich [mit ihm] unterhalten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne alleine mit einem Mann zu­sammen an einem Platz unter freiem Himmel beieinanderstand und sich [mit ihm] unterhalten hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne alleine mit einem Mann zusammen an einem Platz unter freiem Himmel beieinanderstehen und sich [mit ihm] unterhalten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

420. [847.] Wer auch immer als Nonne an einem Platz unter freiem Himmel zusammen mit einem Mann allein beieinanderstehen oder sich mit ihm unter­halten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

421. [848.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Unter freiem Himmel’ bedeutet: der Platz ist nicht verborgen durch eine Wand oder eine Tür oder eine Matte oder eine Stellwand oder einen Baum oder eine Säule oder einen Vorhang oder durch irgendetwas [anderes].

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der bei ihr steht, mit dem sie sich unterhält.

[‘Zusammen’ ist: gemeinsam.]

‘Allein mit einem’ ist: da ist sowohl ein Mann als auch eine Nonne.

‘Beieinanderstehen sollte’ ist: sollte sie in Handreichweite des Mannes stehen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder sich unterhalten sollte’ ist: sollte sie sich in Handreichweite des Mannes stehend mit ihm unterhalten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Hat sie die Handreichweite verlassen und steht da oder unterhält sich da [mit ihm], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Steht sie bei oder unterhält sie sich mit einem Dämon oder einem Gespenst oder mit einem Eunuchen oder mit einem Tier in Menschengestalt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

422. [849.] Kein Vergehen ist es, wenn da ein/e verständige/r Zweite/r [dabei] ist; wenn sie wünscht, dass es kein verborgener Platz ist; wenn sie [in Gedanken] mit etwas anderem beschäftigt ist, während sie bei ihm steht und sich mit ihm unter­hält; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die dreizehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

14. [2.4] Mit einem Mann allein ohne Begleiterin

 

423. [850.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit da stand die Nonne Thulla­nandā allein mit einem Mann zusammen auf der Straße[453], in einer Sackgasse, an einer Straßenkreuzung, und plauderte mit ihm, flüsterte ihm [etwas] ins Ohr, schickte die Begleit-Nonne weg. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā allein mit einem Mann auf der Straße, in einer Sackgasse, an einer Straßenkreuzung beisammenstehen, und mit ihm plaudern, ihm [etwas] ins Ohr flüstern, die Begleit-Nonne wegschicken!“ Daraufhin nun berichteten diese Non­nen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genüg­sam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā allein mit einem Mann auf der Straße, in einer Sackgasse, an einer Straßenkreuzung beisam­menstehen, und mit ihm plaudern, ihm [etwas] ins Ohr flüstern, die Begleit-Nonne wegschicken!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā allein mit einem Mann auf der Straße, in einer Sackgasse, an einer Straßenkreuzung beisammenstand, und mit ihm plauder­te, ihm [etwas] ins Ohr flüsterte, die Begleit-Nonne weggeschickt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā allein mit einem Mann auf der Straße, in einer Sackgasse, an einer Straßenkreuzung bei­sammenstehen, und mit ihm plaudern, ihm [etwas] ins Ohr flüstern, die Begleit-Nonne wegschicken! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

424. [851.] Wer auch immer als Nonne auf der Straße oder in einer Sackgasse oder an einer Straßenkreuzung zusammen mit einem Mann allein beiein­anderstehen oder sich mit ihm unterhalten sollte oder [etwas] ins Ohr flüstern sollte oder die Begleit-Nonne wegschicken sollte, begeht ein Pācittiya[-Ver­gehen].

 

425. [852.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Straße’ bedeutet: ein Fahrweg wird so genannt.

‘Sackgasse’ bedeutet: auf demselben Weg, wie man hineinging, geht man wieder hinaus.

‘Straßenkreuzung’ bedeutet: ein Platz, wo vier Wege aufeinandertreffen wird so genannt.[454]

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der bei ihr steht, mit dem sie sich unterhält.

[‘Zusammen’ ist: gemeinsam.]

‘Allein mit einem’ ist: da ist sowohl ein Mann als auch eine Nonne.

‘Beieinanderstehen sollte’ ist: sollte sie in Handreichweite des Mannes stehen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder sich unterhalten sollte’ ist: sollte sie sich in Handreichweite des Mannes stehend mit ihm unterhalten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder ins Ohr flüstern sollte’ ist: spricht sie [direkt] ins Ohr des Mannes, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder die Begleit-Nonne wegschicken sollte’ ist: wenn die den Unwandel zu gehen Wünschende die begleitende Nonne wegschickt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Für jene, die die Sichtweite oder Hörweite verlässt, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie [Sicht- oder Hörweite] verlassen, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Hat sie die Handreichweite verlassen und steht da oder unterhält sich da [mit ihm], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Steht sie bei oder unterhält sie sich mit einem Dämon oder einem Gespenst oder mit einem Eunuchen oder mit einem Tier in Menschengestalt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

426. [853.] Kein Vergehen ist es, wenn irgendein/e verständige/r Zweite/r [dabei] ist; wenn sie wünscht, dass es kein verborgener Platz ist; wenn sie [in Gedanken] mit etwas anderem beschäftigt ist, während sie bei ihm steht und sich mit ihm unterhält; wenn sie nicht den Unwandel zu gehen wünscht; wenn sie die Begleit-Nonne wegschickt, weil es [etwas] zu tun gibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die vierzehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

15. [2.5] Ohne Bescheid zu sagen

 

427. [854.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da besuchte eine gewisse Nonne regulär eine gewissen Familie, da sie dauerhaft eingeladen war[455]. Als nun jene Nonne am Morgen aufgestanden war, nahm sie Almosenschale und Roben und ging zu jener Familie. Dort angelangt, hatte sie sich auf einen Sitzplatz nieder­gelassen, und ohne den Besitzer zu fragen[456], ging sie [wieder] fort. Die Sklavin jener Familie, die gerade beim Fegen des Hauses war, nahm den Sitz und steckte ihn inmitten eines Behälters[457]. Als nun die Leute jenen Sitz nicht [mehr] sahen, sprachen sie zu der Nonne: „Wo ist denn unser Sitz, Ehrwürdige?“ – „Nein, Freun­de, den Sitz habe ich nicht gesehen.“ – „Gebt den Sitz her, Ehrwürdige!“, und nachdem sie [die Nonne] ausgeschimpft hatten, hoben sie die Einladung zur unbe­fristeten Speisung auf. Aber dann, als die Leute das Haus durchsuchten und den Sitz inmitten des Behälters gesehen hatten, baten sie die Nonne um Verzeihung und statteten sie wieder mit der Einladung zur unbefristeten Speisung aus. Darauf­hin nun berichtete jene Nonne den [anderen] Nonnen diese Sache. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne, die vor dem Essen zu dieser Familie ging und sich auf einen Sitz niedergelassen hat, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fortgehen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne, die vor dem Essen zu dieser Familie ging und sich auf einen Sitz niedergelassen hat, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fortgehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne, die vor dem Essen zu dieser Familie ging und sich auf einen Sitz niedergelassen hat, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fortgegangen ist?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpas­send, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne, die vor dem Essen zu dieser Familie ging und sich auf einen Sitz niedergelassen hat, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fortgehen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

428. [855.] Wer auch immer als Nonne vor dem Essen zu einer Familie ging, sich auf einem Sitz niederließ, und dann, ohne dem Besitzer Bescheid zu sagen, wieder fortgehen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

429. [856.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Vor dem Essen’ bedeutet: vom Aufgang der Morgendämmerung bis zum Mittag.

‘Familien’ bedeutet: vier Familien: (Krieger-)Adelsfamilie, Brahmanen­familie, Kaufmannsfamilie, Arbeiterfamilie.[458]

‘Hingegangen sein’ ist: dort hingegangen sein.

‘Sitz’ bedeutet: ein Platz zum Sitzen mit untergeschlagenen Beinen wird so genannt.[459]

‘Niedergelassen hat’ ist: hingesetzt habend.

‘Ohne dem Besitzer Bescheid gesagt habend fortgehen sollte’ ist: wenn sie ohne einer verständigen Person jener Familie Bescheid gesagt zu haben [dort] einen überdachten [Platz][460] überschreitet, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Über­schreitet sie [dort] eine Freifläche [oder] die Umgebung, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

 

430. [857.] Sie hat nicht Bescheid gesagt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, und sie geht fort, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat nicht Bescheid gesagt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie geht fort, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat nicht Bescheid gesagt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, und sie geht fort, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Ist es kein Platz, um mit untergeschlagenen Beinen zu sitzen, [und sie geht fort,] ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat Bescheid gesagt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, [und sie geht fort,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat Bescheid gesagt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie geht fort,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat Bescheid gesagt, und sie vermutet, dass sie Bescheid gesagt hat, [und sie geht fort,] das ist kein Vergehen.

 

431. [858.] Kein Vergehen ist es, wenn sie Bescheid sagt und fortgeht; wenn es ein fester Sitz[461] ist; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie ver­rückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die fünfzehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

16. [2.6] Ungefragt hinsetzen/hinlegen I

 

432. [859.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war die Nonne Thullanandā nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie gegangen und hatte sich, ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hingelümmelt[462], hingefläzt[463]. Die Leute, die sich wegen der Nonne Thullanandā schämten, setzten sich, noch legten sich auf diesen Platz hin. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā, nachdem sie nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie ging, sich ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hinlümmeln, ja hinfläzen!“ Von den [anderen] Nonnen wurde gehört, wie sich die Leute ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā, nachdem sie nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie ging, sich ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hinlümmeln, ja hinfläzen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Die­jenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā, nachdem sie nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie ging, sich ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hinlümmeln, ja hinfläzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā, nachdem sie nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie ging, sich ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hingesetzt, hingelegt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne Thullanandā, nachdem sie nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie ging, sich ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hinsetzen, hinlegen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

433. [860.] Wer auch immer als Nonne nach dem [Mittag-]Essen zu einer Familie hingegangen ist, und sich ohne den Besitzer zu fragen, auf dessen Platz hinsetzen oder hinlegen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

434. [861.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Nach dem Essen’ bedeutet: wenn Mittag vorüber ist, bis die Sonne unter­geht.

‘Familien’ bedeutet: vier Familien: (Krieger-)Adelsfamilie, Brahmanen­familie, Kaufmannsfamilie, Arbeiterfamilie.

‘Hingegangen sein’ ist: dort hingegangen sein.

‘Ohne den Besitzer gefragt zu haben’ ist: wer in der Familie der Besitzer ist, ohne bei diesem anzufragen.

‘Sitz’ bedeutet: ein Platz zum Sitzen mit untergeschlagenen Beinen wird so genannt.

‘Sich darauf hinsetzen sollte’ ist: wenn sie sich darauf niedersetzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Sich darauf niederlegen sollte’ ist: wenn sie sich darauf niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

435. [862.] Sie hat nicht gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht gefragt hat, und sie setzt oder legt sich darauf nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat nicht gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie setzt oder legt sich darauf nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat nicht gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, und sie setzt oder legt sich darauf nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Ist es kein Platz, um mit untergeschlagenen Beinen zu sitzen, [und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, [und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat gefragt, und sie vermutet, dass sie Bescheid gesagt hat, [und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] das ist kein Vergehen.

436. [863.] Kein Vergehen ist es, wenn sie gefragt hat, und sich dann auf den Platz hinsetzt oder darauf hinlegt; wenn sie eine dauernde Erlaubnis dafür hat; im Krankheitsfall; im Unglücksfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechzehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

17. [2.7] Ungefragt hinsetzen/hinlegen II

 

437. [864.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit gingen etliche Nonnen durch das Land Kosala nach Sāvatthi, und als sie ein am Abend ein gewisses Dorf erreicht hatten, gelangten sie zu einer gewissen Brahmanin und fragten sie nach einem Platz [zum Übernachten]. Daraufhin nun sprach jene Brahmanin zu den Nonnen: „So wartet doch, Ihr Ehrwürdigen, bis der Brahmane kommt.“ Die Non­nen sagten sich: „[Nur] bis der Brahmane kommt“, breiteten Schlafplätze aus, und einige setzten sich hin, einige legten sich hin. Als nun der Brahmane in der Nacht zurückkam, sprach er zur Brahmanin: „Wer sind die denn?“ – „Das sind Nonnen, Meister.“ – „Hinauswerfen werde ich diese kahlköpfigen Dirnen!“, sagte er, und warf sie aus [seinem] Haus. Als dann jene Nonnen Sāvatthi erreicht hatten, berich­teten sie diese Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen, nachdem sie zur falschen Zeit bei Familien ankamen, ohne den Besitzer gefragt zu haben, [dort] ihre Schlafplätze ausbreiten und sich darauf hinsetzen und hinlegen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß diese Nonnen, nachdem sie zur falschen Zeit bei Familien ankamen, ohne den Besitzer gefragt zu haben, [dort] ihre Schlafplätze ausbreiten und sich darauf hinsetzen und hinlegen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschie­dene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen, nachdem sie zur falschen Zeit bei Familien anka­men, ohne den Besitzer gefragt zu haben, [dort] ihre Schlafplätze ausbreiteten, sich darauf hingesetzt und hingelegt haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen, nachdem sie zur falschen Zeit bei Familien ankamen, ohne den Besitzer gefragt zu haben, [dort] ihre Schlafplätze ausbreiten und sich darauf hinsetzen und hinlegen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

438. [865.] Wer auch immer als Nonne zur falschen Zeit zu einer Familie hin­gegangen ist, und ohne den Besitzer zu fragen, [dort] seinen Schlafplatz aus­breiten oder ausbreiten lassen sollte, und sich darauf hinsetzen oder darauf hinlegen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

439. [866.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zur falschen Zeit’ bedeutet: von Sonnenuntergang bis zum Aufkommen der Morgendämmerung.

‘Familien’ bedeutet: vier Familien: (Krieger-)Adelsfamilie, Brahmanen­familie, Kaufmannsfamilie, Arbeiterfamilie.

‘Hingegangen sein’ ist: dort hingegangen sein.

‘Ohne den Besitzer gefragt zu haben’ ist: wer in der Familie der Besitzer ist, ohne bei diesem anzufragen.

‘Schlafplatz’ bedeutet: sei es auch nur hingeworfenes Laub.

‘Ausgebreitet’ ist: eigenhändig ausgebreitet habend.

‘Ausbreiten lassen’ ist: andere ausbreiten lassen.

‘Sich darauf hinsetzen sollte’ ist: wenn sie sich darauf niedersetzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Sich darauf niederlegen sollte’ ist: wenn sie sich darauf niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

440. [867.] Sie hat nicht gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht gefragt hat, und sie breitet den Schlafplatz aus oder lässt ihn ausbreiten, und sie setzt oder legt sich darauf nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat nicht gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie breitet den Schlafplatz aus oder lässt ihn ausbreiten, und sie setzt oder legt sich darauf nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat nicht gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, und sie breitet den Schlafplatz aus oder lässt ihn ausbreiten, und sie setzt oder legt sich darauf nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie hat gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht Bescheid gesagt hat, [und sie breitet den Schlafplatz aus oder lässt ihn ausbreiten, und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie breitet den Schlaf­platz aus oder lässt ihn ausbreiten, und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie hat gefragt, und sie vermutet, dass sie Bescheid gesagt hat, [und sie breitet den Schlafplatz aus oder lässt ihn ausbreiten, und sie setzt oder legt sich darauf nieder,] das ist kein Vergehen.

 

441. [868.] Kein Vergehen ist es, wenn sie gefragt hat und dann den Schlafplatz ausbreitet oder ausbreiten lässt, und sich dann darauf hinsetzt oder darauf hinlegt; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebzehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

18. [2.8] Wegen eines Missverständnisses verleumden

 

442. [869.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit wartete eine Schülerin der Nonne Bhaddā Kāpilānī der Nonne Bhaddā Kāpilānī sorgfältig auf. Die Nonne Bhaddā Kāpilānī sprach: „Diese Nonne hier, Ihr Ehrwürdigen, wartet mir ordent­lich auf, [daher] möchte ich ihr diese Robe geben.“ Daraufhin nun sprach jene Nonne, weil sie es missverstand, weil sie es falsch auffasste, in verleumderischer Weise: „Ihr Ehrwürdigen, die hat gesagt, dass ich ihr nicht ordentlich aufwarten würde, sicherlich will die mir auch die Robe nicht geben.“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne, weil sie es missverstand, weil sie es falsch auffasste, in verleum­derischer Weise so sprechen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne, weil sie es missverstand, weil sie es falsch auffasste, in verleumderischer Weise so sprechen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne, weil sie es missverstand, weil sie es falsch auffasste, in verleumderischer Weise gespro­chen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne, weil sie es missverstand, weil sie es falsch auffasste, in verleumderischer Weise so sprechen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Je­doch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

443. [870.] Wer auch immer als Nonne im Nachhinein wegen falscher Auffas­sung und Missverstehens in verleumderischer Weise sprechen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

444. [871.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wegen falscher Auffassung’ ist: dadurch, dass sie etwas anders erfasst hat.

‘Wegen Missverstehens’ ist: dadurch, dass sie etwas anders verstanden hat.

‘Im Nachhinein’ ist: wenn sie [dann] eine/n Hochhordinierte/n verleumdet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

445. [872.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie verleumdet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verleumdet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie verleumdet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, [und sie verleumdet,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie ver­leumdet,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, [und sie verleumdet,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

446. [873.] Kein Vergehen ist es, wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achtzehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

19. [2.9] Verfluchen

 

447. [874.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten Nonnen ihre eigenen Besitztümer nicht gesehen und sprachen [daraufhin] zur Nonne Caṇḍa­kāḷī: „Weg ist das Unsere, Ehrwürdige, hast Du die Sachen gesehen?“ Die Nonne Caṇḍakāḷī ärgerte sich, regte sich auf und wurde unruhig: „Nun bin ich wohl eine Diebin? Nun bin ich wohl so eine Schamlose? Bloß weil die Ehrwürdigen ihre eigenen Sachen nicht sehen, sagen sie zu mir: ‘Unsere Sachen sind weg, hat die Ehrwürdige unsere Sachen gesehen?’ Wenn ich, Ihr Ehrwürdigen, Eure Besitz­tümer genommen habe, dann bin ich keine [echte] Asketin [mehr], dann bin ich vom Reinheitswandel abgefallen, dann werde ich in der Hölle wiedererscheinen. Aber wer auch immer so von mir spricht, die ist ebenso keine [echte] Asketin mehr, die ist auch vom Reinheitswandel abgefallen, die wird auch in der Hölle wiedererscheinen!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Caṇḍakāḷī sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Reinheitswandel verfluchen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Rein­heitswandel verfluchen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschie­dene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Caṇḍakāḷī sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Reinheitswandel verflucht hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Reinheitswandel verfluchen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreu­lich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

448. [875.] Wer auch immer als Nonne sich selber als auch andere bei der Hölle oder dem Reinheitswandel verfluchen sollte, begeht ein Pācittiya[-Ver­gehen].

 

449. [876.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sich selber’ ist: jeweils sich [selber].

‘Andere’ ist: eine Hochordinierte.

‘Bei der Hölle oder dem Reinheitswandel’ ist: wenn sie so verflucht, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

450. [877.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie verflucht bei der Hölle oder dem Reinheitswandel, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verflucht bei der Hölle oder dem Reinheitswandel, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie verflucht bei der Hölle oder dem Reinheitswandel, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Verflucht sie bei der Tierwelt oder bei der Gespensterwelt oder bei mensch­lichem Unglück, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Verflucht sie eine/n nicht Hochordinierte/n, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, [und sie verflucht bei der Hölle oder dem Reinheitswandel,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie ver­flucht bei der Hölle oder dem Reinheitswandel,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, [und sie verflucht bei der Hölle oder dem Reinheitswandel,] ist das ein Dukka­ṭa-Vergehen.

451. [878.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [damit] den Sinn erläutern will[464]; wenn sie [damit] die Lehre erläutern will[465]; wenn sie [damit] eine Belehrung darlegen will[466]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die neunzehnte Vorschrift ist beendet.

 

 

20. [2.10] Sich selber schlagen

 

452. [879.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Caṇḍakāḷī mit den [anderen] Nonnen gestritten und nachdem sie sich selber wieder und wieder geschlagen hatte, weinte sie. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Caṇḍakāḷī weinen, nachdem sie sich selber wieder und wieder geschlagen hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Caṇḍakāḷī weinen, nachdem sie sich selber wieder und wieder geschlagen hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschie­dene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Caṇḍakāḷī sich selber wieder und wieder ge­schlagen hat und dann geweint hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī weinen, nachdem sie sich selber wieder und wieder geschlagen hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

453. [880.] Wer auch immer als Nonne weinen sollte, nachdem sie sich selber wieder und wieder geschlagen hat, die begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

454. [881.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sich selber’ ist: jeweils sich [selber].

Wenn sie sich wieder und wieder geschlagen hat und [dann] weint, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Schlägt sie, aber weint nicht, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Weint sie, ohne geschlagen zu sein, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

455. [882.] Kein Vergehen ist es, wenn sie von Verlust von Verwandtschaft oder von Verlust von Besitztümern oder von Verlust der Gesundheit betroffen ist, aber nicht geschlagen [hat]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zwanzigste Vorschrift ist beendet.

Das war das zweite Kapitel, das von der Dunkelheit [handelte].


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[386] Diese Rahmenerzählung findet man auch in Jā 136 „Der Goldschwan“.

[387] Das ist trotz Einladung immerhin noch ein Pāc 107 (Pflanzen beschädigen).

[388] Die damals natürlich gar keine Nonne gewesen war.

[389] haṃsa  ursprünglich „Gans“, später „Schwan“ oder auch „Flamingo“.

[390] In Cvg 289 ist das Essen von Knoblauch für die Mönche (nur) ein Dukkaṭa-Vergehen – außer im Krankheitsfall.

[391] palaṇḍu  Allium cepa.

[392] ... gelbe Bhañjanaka ist rotfarbig ... hat zwei Brutknollen. [aus Sp 920,13-25]

[393] Harītaka  Chebulische Myrobalane (Terminalia chebula od  citrina).

[394] Cāpa-lasuṇa  wtl: „Bogen-Knoblauch“. Eventuell Bärlauch, Stangen-Knob­lauch oder Frühlingszwiebeln.

[395] sūpa  auch (Gemüse-)Curry bzw. eingelegtes Gemüse („Pickles“).

[396] uttaribhaṅge  Hüsken: „Imbiss“.

[397] sambādha  wtl. „Körperenge“, d.h. Achselhöhle als auch Genitalbereich.

[398] saṃharāpetvā  IBH: „wachsen lassen“ ergibt keinen Sinn. In Cvg 275 wird das Entfernen der Sekudärbehaarung für die Mönche als Dukkaṭa-Vergehen klassi­fiziert.

[399] vesiya  Prostituierte als auch Niederkastige.

[400] ubho upakacchakā  → sambādha.

[401] mutta-karaṇa  wtl: „Urinmacher“. Mit „Vagina“ zu übersetzen ist definitiv falsch, da die Scheide ein inneres Organ ist. Richtig wäre „Vulva“ oder Scham­berg (mons pubis).

[402] „... Mit einer Schere, mit einer Pinzette [→ Cvg 275], mit einem Rasierer oder mit einer beliebigen Methode – ob sie eines oder viele Haare entfernt, es sind für sie Pācittiya-Vergehen entsprechend der Anzahl der Methoden, nicht ent­sprechend der Anzahl der Haare.“ (Sp 921,1-3)

[403] anabhiratiyā  auch „Missvergnügen, Reizlosigkeit“. Das bedeutet, sie waren derart von (ihrer) Sinnlichkeit angewidert bzw. unzufrieden mit ihrem Fort­schritt bei deren Überwindung, dass sie sich „Erleichterung“ verschafften.

[404] ovaraka  Auch „Kammer“, „Zelle“ oder „Innenraum“.

[405] talaghātakaṃ karonti  Hüsken: „Die Erläuterungen des Wort-für-Wort-Kom­mentars stehen der Annahme entgegen, dass die Nonnen zu ihrem Vergnügen in die Hände klatschten und die Regel allein deshalb erlassen wurde, weil andere das Geräusch falsch interpretieren könnten. Die Vorschrift wurde zu­mindest in der Zeit der Kompilation des alten Kommentars als Sexualregel verstanden. Darüber hinaus deuten die Angaben der Vorgeschichte, dass es sich um zwei Nonnen handelte und diese einen nicht einsehbaren Raum betra­ten, ebenfalls darauf hin, dass es sich um eine Sexualregel handelt. »Das Klat­schen mit der Handfläche« wird demnach als terminus technicus  für eine bestimmte Methode der sexuellen Stimulation bei Frauen benutzt, wobei die Stimulation nach dem W-f-W-Kommentar nicht tatsächlich mit der Hand erfolgen muss.“

[406] sādiyanti  auch „zustimmen, akzeptieren, billigen“.

[407] muttakaraṇa  Hüsken: „Vagina“, das ist (w.o.) falsch. Es muss auch hier „die Scham“ (Vulva) heißen.

[408] Die Sp erklärt, dass es erlaubt sei, auf eine Schwellung oder ein Geschwür zu schlagen. Möglicherweise, um es aufbrechen und sich entleeren zu lassen.

[409] cirāciraṃ  IBH: „kam immer wieder, um dich zu sehen“ ist falsch.

[410] jatu-maṭṭhaka  Die Umschreibung eines Dildo, der aus jatu, d.h. aus Lack oder Gummi angefertigt ist. Hüsken: „künstlicher Penis“. Sp führt weiter aus: „ein kleiner, polierter Stab, der aus Lack [resp. Gummi] gefertigt ist. Aufgrund des Materiales ist es so genannt; für diejenige aber, die irgendein (anderes) Stäb­chen einführt, ist es ein ebensolches Vergehen.“

[411] IBH: „Indem ich Lack aufgetragen habe.“ (als Empfängnisverhütung).

[412] piṭṭha-maya  Hüsken u. IBH: „aus Mehl“. Wenn piṭṭha-dhītalikā  eine aus Teig geformte Puppe ist, dann muss logischerweise auch hier „teiggeformt“ über­setzt werden.

[413] Ādiyeyyāti  erscheint nicht in der Vorschrift.

[414] samphassaṃ sādiyantī antamaso uppalapattaṃ pi muttakaranaṃ paveseti  Hüsken: „sie stimmt der Berührung zu, auch wenn sie nur ein Lotosblatt in die Scheide einführt.“ Sp erläutert weiter: „Und sogar dies ist zuviel, es ist ein ebensolches Vergehen für die, die [es] sogar nur um Haaresbreite einführt.“

[415] nigrodha  Die meisten Klöster bzw. Haine waren nach den Stiftern bzw. den vorherrschenden Bäumen benannt. Hier die Indische Feige Ficus indica.

[416] Nur selten besuchte der Buddha seine Heimatstadt.

[417] Es fehlt: „... den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln,“.

[418] purāṇa-dutiyikā  IBH: „seine frühere Frau“. Man könnte aufgrund duti-  auch „Zweit-“ oder „Nebenfrau“ übersetzen.

[419] accāvadati  „niederreden“, in übertragenem Sinne „totquatschen“.

[420] → BhuV 193 bzw. Bhu-Pāc 29.

[421] upatiṭṭheyya  von: 1. „dabeistehen“; 2. „bedienen, versorgen“; 3. „auftreten, erscheinen“. IBH hält sich an die Definition (s.u.) „nahe bei ihm stehen“.

[422] Der Schlag findet hier keine Erwähnung. In Cvg 420 wird das Schubsen eines Mönches als Dukkaṭa-Vergehen klassifiziert. Hüsken meint, dass es sich auch dort um einen Schlag handeln würde, aber aṃsakūṭena pahāraṃ  bedeutet „mit der Schulter stoßen“.

[423] pañcannaṃ bhojanānaṃ  Das sind (laut Definition in Pāc 46): (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch. Warum Curry bzw. Suppe (sūpeyya) nicht erwähnt sind, bleibt vorerst offen.

[424] pānīyaṃ  (reines) Wasser, Buttermilch, Joghurt, Sauerrahm, Milch. (Sp)

[425] bījanī  In Cvg 269 werden die Fächerarten erklärt: einfacher Fächer (vidhūpa­na), Palmblatt-Fächer (tālavaṇṭa), Fliegenwedel (makasabījanī), Yak-Wedel (cāmaribījanī).

[426] hatthapāsa  üblicherweise ist damit eine Entfernung von 1,25 m gemeint.

[427] khādanīya  Es wird hier sehr wahrscheinlich, dass dieser Begriff für Nahrungs­mittel steht, die aufbewahrt werden können (khādaniya) und nicht wie üblich für „Speise“ allgemein (bhojana). Vgl → Anm 344.

[428] deth’ ayye bhāgan  Das lässt auf eine Art Zoll schließen. Man hielt sie demnach für abgabepflichtige Bürger.

[429] kaṅgu  Hirseart Panicum miliaceum.

[430] varaka  Hahnenfußhirse (Paspalum frumentosa) oder Krähenbohne (Phaseolus trilobus).

[431] kudrūsaka  Hirseart Paspalum scrobiculatum. Hüsken u. IBH: „Roggen“. DoP: „eine minderwertige Sorte Getreide“.

[432] sāli vīhi yavo godhūmo kaṅgu varako kudrūsako  Das sind zwei Sorten Reis, zwei bzw. drei Sorten Hirse und zwei bzw. drei Sorten Getreide. mit „Bohnen“ (Hüsken, IBH) zu übersetzen, passt nicht, da diese zu „Spätaussaat“ gehören.

[433] aparaṇṇaṃ  Damit sind Feldfrüchte und alle Arten Gemüse gemeint, während unter Erstaussat (pubbaṇṇaṃ)  die genannten sieben Arten Getreide gemeint sind.

[434] taññeva  bedeutet eigentlich „nichtsdestotrotz“ oder „das macht aber nichts“.

[435] gūtha-kaṭāha  ist ein (eiserner) Topf für die Exkremente. Unwahrscheinlich, dass ein so wertvolles Objekt einfach so über die Mauer geworfen wurde. Üblich waren eher eine Art Beutel (gūtha-bhasta), aber vermutlich hat sie den Topf einfach über die Mauer entleert. Das war auch in Europa lange Zeit eine gängige Praxis. Hüsken ist der Meinung, dass Toilettenhäuschen (vaccakuṭi → Cvg 291) laut Cvg 435 (c) für Nonnen verboten seien (Vorschriften, S.162, Anm. 103). Aber jene Vorschrift lautet: „Ihr Mönche, die Nonnen sollen sich nicht auf einer [rundum geschlossenen] Toilette erleichtern. Tun sie es, bege­hen sie ein Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, ich erlaube, dass sie sich da er­leichtern, wo es von unten her offen ist und oben abgedeckt.“ Hier werden Toiletten erlaubt, die in ihrer Bauart ähnlich den Zellen in heutigen öffentli­chen Bedürfnisanstalten zu finden sind.

[436] bho  Anrede für Gleich- und Höhergestellte.

[437] Der Laie wusste um die Brisanz der Sache. Zum einen waren die Brahmanen die höchste Kaste, zum anderen standen die Nonnen unter dem Schutz des Fürsten. „Tausend“ ist auch hier nur eine ikonografische Zahl. Es gab keine Strafe für das (illegale) Entsorgen von Abfall. Zumal es ohne Absicht geschah, der Brahmane also zufällig getroffen wurde. Andererseits ist das Verunreini­gen eines Brahmanen eine schwere (religiöse) Verfehlung. Jener muss allerlei Rituale ausführen, um wieder den Status eines Reinen zu erlangen.

[438] passāva  und mutta  sind Synonyme.

[439] saṅkāra ... kacavara  sind Synonyme für Unrat, Schmutz, Dreck, Abfall, Kehr­richt, Müll.

[440] calakā  gekaute und ausgespuckte.

[441] avaḷañja  „außer Gebrauch, nutzlos, überflüssig“.

[442] uccārampi passāvampi  Unwahrscheinlich, dass nach Erlass von Bhī-Pāc 8 die Nonnen weiterhin ihre Ausscheidungen auf das Feld warfen, daher die Über­tragung mit „verrichten“. Auch heutzutage ist es völlig „normal“, dass in Indien die Notdurft am Feldesrand verrichtet wird – allerdings nur von den Männern. Für Ordinierte ist es untersagt, sich auf Grünes zu entleeren (→ Sekh 74).

[443] pubbaṇṇaṃ, aparaṇṇaṃ  Unter „Erstaussaat“ sind die sieben Arten von Getrei­de gemeint, unter „Spätaussaat“ sind die Feldfrüchte und alle Arten Gemüse gemeint.

[444] harita  wtl: „Grünes“. Siehe vorige Anmerkung. In → Sekh 74 gilt jeder be­wachsene Boden als Grünes, d.h. Grünfläche, es sei denn, er ist nur spärlich bewachsen.

[445] avaḷañja  „außer Gebrauch, nutzlos, überflüssig“.

[446] Rājagaha war/ist bekannt als „Hochburg“ der Jain. Auf jedem der bedeuten­deren Gipfel stand bzw. steht ein Tempel der Jain.

[447] Sp ergänzt, dass es Tänzer oder auch Betrunkene sein können, sogar wenn Tiere (z.B. Pfauen, Papageien, Affen usw.) tanzen, wäre das alles Tanz.

[448] In Sp wird erklärt: „Sei es der Gesang für Tänzer etc., der mit der Qualität der drei Juwelen versehene Gesang für Bestattungszeremonien, wenn Edle (ins) Parinibbāna (eingehen), oder der Gesang der Dhammabhāṇakas unter den unbeherrschten Mönchen, sogar dies alles ist auch Gesang.“ (Zitat aus der Übersetzung von Hüsken.) In Cvg 249 regten sich die Leute auf, als die Gruppe der Sechsermönche die Lehre in gedehntem Singsang vortrugen: „Gerade wie wir singen, so tragen diese Asketen, diese Sakyasöhne, die Lehre in gedehntem Singsang vor!“, was zum Erlass der Vorschrift führte.

[449] Hüsken hält sich an den Kommentar (Sp) und übersetzt mit „Instrumental­musik“. Der Wortstamm vād- lässt durchaus auch „Rede, Ausspruch, Lehre, Theorie“ usw. zu.

[450] āpadāsa  bedeutet laut Sp: „Wenn eine von einem Unglück Überwältigte den Platz der Darbietung betritt und etwas sieht oder hört.“

[451] Aus Bhu-Pāc ergänzt.

[452] Im BhuV wird paticchanno als Synonym für raho definiert: ‘Verborgen’ bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augen­braue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.

[453] rathikā  wtl eher: „Kutschweg“, „Wagenbahn“.

[454] caccara  So viel gibt dieses eine Wort nicht her, aber es ist die gängige Erklä­rung dafür.

[455] nicca-bhattika  auf unbestimmte Zeit („ewig“) zum Essen [eingeladen].

[456] anāpucchā  d.h. ohne Bescheid zu sagen.

[457] bhājan-antarikāya pakkhipi  IBH: „platzierte diesen Sitz innerhalb des Gerich­tes“ (der angerichteten Speisen) und ist zurecht erstaunt, dass das nicht schlüs­sig klingt. Das Wort bhājana  bedeutet 1. „Behälter, Gefäß“; 2. „Teilung, Tren­nung“, und antarikā  1. „Inneres“; 2. „Gebiet, Sphäre, Raum“.

[458] Hier werden die vier (Haupt-)Kasten genannt. In → Pāc 98 werden diese mit „Geburt“ bezeichnet, während „Familie“ so definiert wird: zweierlei Familie: niedrige Familie und höhere Familie. ‘Niedrige Familie’ bedeutet: Familie Kosiya, Familie Bhāradvāja, oder was auch immer davon im Land verachtet, geringgeschätzt, verspottet, missachtet und geschmäht wird, das wird niedrige Familie genannt. ‘Höhere Familie’ bedeutet: Familie Gotama, Familie Mog­gallāna, Familie Kaccāna, Familie Vāsiṭṭha, oder was auch immer davon im Land geachtet, hochgeschätzt, nicht verspottet, nicht missachtet und was respektiert wird, das wird höhere Familie genannt.

[459] āsana  Hier wird die übliche Sitzmatte gemeint sein, denn in Cvg 297 werden allerlei Sitzmöbel beschrieben. Hüsken: „Art Sitzkissen“.

[460] anovassakaṃ  wtl: „vor Regen geschützt“.

[461] asaṃhāriya  nicht zerstörbar, d.h. nicht zerlegbar bzw. wegzuräumen. Darunter zählt vor allem auch die so genannte „Hausbank“ (middhanta) → Anmerkung und Bild in Cvg 254.

[462] abhi-nisīdati  auf eine übertriebene Art hingesetzt.

[463] abhinipajjati  auf eine übertriebene Art hingelegt.

[464] Sp: „Für die, die den Sinn ehrt.“ d.h. die einen Kommentar spricht.

[465] Sp: „Für die, die die Lehre ehrt.“ d.h. die, die Pāli-Lehre spricht.

[466] Sp: „Für die, die die Belehrung ehrt.“ d.h. in dem Sinne, dass sie sagt: „Nun sollst auch Du, die Du derart gut bist, Dich (von solchen Taten) enthalten, und enthältst Du Dich nicht, wirst Du sicherlich, nachdem Du erneut derartige Taten vollbracht hast, in der Hölle wiedergeboren werden (oder) im Leib eines Tieres erneut entstehen!“ [nach Hüsken]


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