456. [883.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da haben die Nonnen in einer Furt des Flusses Aciravatī gemeinsam mit Prostituierten nackt gebadet. Die Prostituierten verspotteten die Nonnen: „Wie könnt ihr nur, Ihr Ehrwürdigen, den Reinheitswandel führen, wenn ihr so jung seid? Ihr solltet besser die Sinnesgenüsse genießen. Wenn ihr mal alt seid, dann könnt ihr in Reinheit wandeln. Dann habt ihr beide Ziele erreicht.“ Die Nonnen schämten sich, als sie von den Prostituierten verspottet wurden.[467] Als nun jene Nonnen zur Unterkunft zurückgegangen waren, berichteten sie diese Sache den [anderen] Nonnen. Die Nonnen berichteten dann die Sache den Mönchen. Die Mönche berichteten die Sache dem Erhabenen. Daraufhin nun hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich werde nun für die Nonnen eine Vorschrift erlassen, die auf zehn Argumenten basiert: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Nonnen, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin.[468] So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
457. [884.] Wer auch immer als Nonne nackt baden sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
458. [885.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Nackt baden sollte’ ist: wenn sie unbekleidet oder unbedeckt badet, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Am Ende des Badens ist es ein Pācittiya-Vergehen.
459. [886.] Kein Vergehen ist es, wenn ihr die Roben gestohlen wurden oder wenn ihre Roben zerstört wurden; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die einundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
460. [887.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da wurde vom Erhabenen den Nonnen Badekleidung erlaubt.[469] Die Nonnen der Sechsergruppe sagten sich: „Vom Erhabenen sind Baderoben erlaubt worden.“, und trugen[470] übergroße Baderoben. Sie legten sie vorher als auch nachher an[471] und wanderten damit umher. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe übergroße Baderoben benutzen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe übergroße Baderoben benutzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe übergroße Baderoben benutzen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe übergroße Baderoben benutzen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
461. [888.] Wenn eine Baderobe für eine Nonne gemacht wird, soll sie maßgerecht angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge vier Spannen entsprechend einer gängigen Spanne; in der Breite zwei Spannen. Bei Überschreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und es ist zu kürzen.“
462. [889.] ‘Baderobe’ bedeutet: darin gekleidet badet sie.
‘Wenn sie gemacht wird’[472] ist: sie stellt her oder sie lässt herstellen.
‘Soll sie maßgerecht angefertigt werden’ ist: in diesen Abmessungen: in der Länge vier Spannen, entsprechend einer gängigen Spanne[473]; in der Breite zwei Spannen. Wenn das Maß beim Anfertigen oder Anfertigenlassen überschritten wird, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie sie erhalten, dann soll sie, nachdem sie sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.
463. [890.] Macht er selber fertig, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was er selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Lässt er andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Macht er es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und er benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
464. [891.] Kein Vergehen ist es, wenn sie es maßhaltig anfertigt; wenn sie es kleiner anfertigt; wenn es für jemanden anderen zu groß angefertigt wurde und sie erhält es und kürzt es [entsprechend] und benutzt es dann; wenn sie einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt[474]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die zweiundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
465. [892.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war die Robe einer gewissen Nonne [zwar] aus wertvollem Robenmaterial angefertigt, aber das war schlecht gemacht, war schlecht genäht. Die Nonne Thullanandā sprach zu jener Nonne: „Kostbar ist er ja, der Robenstoff, Ehrwürdige, aber die Robe ist schlecht gemacht, schlecht genäht.“ – „Wenn ich sie auftrenne, Ehrwürdige, wirst Du mir sie dann [gut] zusammennähen?“ – „Ja, Ehrwürdige, ich will sie nähen.“ Als nun daraufhin jene Nonne die Robe aufgetrennt hatte, gab sie sie der Nonne Thullanandā. Die Nonne Thullanandā sprach [zu sich]: „Ich will nähen, ich will nähen.“, aber weder nähte sie, noch machte sie Anstrengungen, dass sie nähen lassen würde. Daraufhin nun berichtete jene Nonne den [anderen] Nonnen diese Sache. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā eine Robe auftrennen lassen, und sie dann weder [selber] zusammennähen, noch Anstrengungen machen, dass sie genäht wird!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine Robe auftrennen lassen, und sie dann weder [selber] zusammennähen, noch Anstrengungen machen, dass sie genäht wird!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine Robe hat auftrennen lassen, und sie dann weder [selber] zusammennäht, noch Anstrengungen macht, dass sie genäht wird?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne Thullanandā eine Robe auftrennen lassen, und sie dann weder [selber] zusammennähen, noch Anstrengungen machen, dass sie genäht wird! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
466. [893.] Wer auch immer als Nonne die Robe einer Nonne hat aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennähen sollte oder auch keine Anstrengungen machen sollte, dass sie wieder zusammengenäht wird, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
467. [894.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Einer Nonne’ ist: die einer andere Nonne.
‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Aufgetrennt hat’ ist: sie selber hat aufgetrennt.
‘Oder auftrennen ließ’ ist: sie hat andere auftrennen lassen.
‘Ohne dass hinderliche Umstände vorliegen’ ist: es gibt kein Hindernis[475].
‘Weder nähen sollte’ ist: nicht selber nähen sollte.
‘Noch eine Anstrengung machen sollte, dass sie zusammengenäht wird’ ist: [auch] niemand anderes anweisen sollte.
‘Innerhalb von vier bis fünf Tagen’ ist: außer [es vergehen] vier, fünf Tage.
Wenn sie sich sagt: „Weder will ich selber nähen, noch mache ich eine Anstrengung, zum Nähenlassen.“, und die Verantwortung für die Sache niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
468. [895.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn sie einen anderen Ausrüstungsgegenstand aufgetrennt hat oder auftrennen ließ, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie hat [die Robe] aufgetrennt oder auftrennen lassen, und später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen, sie nicht innerhalb von vier bis fünf Tagen weder zusammennäht oder auch keine Anstrengungen macht, dass sie wieder zusammengenäht wird, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
469. [896.] Kein Vergehen ist es, wenn es Hinderungsgründe gibt; wenn sie es, nachdem sie sich danach umgesehen hat, nicht hinbekommt; wenn sie daran arbeitet, und lässt so den vierten, fünften Tag vorübergehen; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreiundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
470. [897.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten Nonnen Roben in die Hände [anderer] Nonnen gelegt, und nur mit Ober- und Unterrobe (bekleidet) brachen sie zu ihrer Wanderung durch das Land auf.[476] Diese für längere Zeit aufbewahrten Roben wurden [stock-]fleckig. Die Nonnen trockneten sie in der (Sonnen-)Hitze. [Andere] Nonnen sprachen zu diesen Nonnen: „Wem, Ihr Ehrwürdigen, gehören diese fleckigen Roben?“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß jene Nonnen, nachdem sie [anderen] Nonnen Roben in die Hand gelegt hatten, nur mit Ober- und Unterrobe (bekleidet) zu ihrer Wanderung durch das Land aufbrechen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß jene Nonnen, nachdem sie [anderen] Nonnen Roben in die Hand gelegt hatten, nur mit Ober- und Unterrobe (bekleidet) zu ihrer Wanderung durch das Land aufbrechen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen, nachdem sie [anderen] Nonnen Roben in die Hand gelegt hatten, nur mit Ober- und Unterrobe (bekleidet) zu ihrer Wanderung durch das Land aufgebrochen sind?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß jene Nonnen, nachdem sie [anderen] Nonnen Roben in die Hand gelegt hatten, nur mit Ober- und Unterrobe (bekleidet) zu ihrer Wanderung durch das Land aufbrechen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
471. [898.] Wer auch immer als Nonne fünf Tage lang das Bekleidungsverhalten übertreten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
472. [899.] er auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Fünf Tage lang das Bekleidungsverhalten[477] übertreten sollte’ ist: wenn sie am fünften Tag weder ihre fünf Roben[478] angezogen hat, noch damit bedeckt hat, noch in der (Sonnen-)Hitze trocknet, und sie überschreitet den fünften Tag, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
473. [900.] Es sind fünf Tage verstrichen, und sie vermutet, dass sie verstrichen sind, [und sie hat weder am fünften Tag ihre fünf Roben angezogen, noch ist sich damit bedeckt, noch trocknet sie sie in der (Sonnen-)Hitze][479] ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind fünf Tage verstrichen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind fünf Tage verstrichen, und sie vermutet, dass sie nicht verstrichen sind, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind keine fünf Tage verstrichen, und sie vermutet, dass sie verstrichen sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es sind keine fünf Tage verstrichen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es sind keine fünf Tage verstrichen, und sie vermutet, dass sie nicht verstrichen sind, das ist kein Vergehen.
474. [901.] Kein Vergehen ist es, wenn sie am fünften Tag ihre fünf Roben anzieht oder sich damit bedeckt oder sie in der (Sonnen-)Hitze trocknet; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
475. [902.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da war eine Nonne auf Almosenrunde gegangen, und nachdem sie [dann] ihre feuchte Robe [zum Trocknen] ausgebreitet hatte, ging sie in die Unterkunft. Nachdem eine gewisse [andere] Nonne diese Robe angezogen hatte, ging sie ins Dorf auf Almosengang. Als nun jene [erste] Nonne herauskam, fragte sie die [anderen] Nonnen: „Ihr Ehrwürdigen, habt Ihr nicht meine Robe gesehen?“ Die Nonnen erzählten jener Nonne den Sachverhalt. Daraufhin nun ärgerte sich die Nonne, regte sich auf und wurde unruhig: „Wie kann bloß diese Nonne ohne zu fragen meine Robe anziehen!“ Dann berichtete die Nonne den [anderen] Nonnen diese Sache.[480] Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne ohne zu fragen eine Robe anziehen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne ohne zu fragen eine Robe anziehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne ohne zu fragen eine Robe angezogen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne ohne zu fragen eine Robe anziehen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
476. [903.] Wer auch immer als Nonne eine zurückzugebende Robe tragen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
477. [904.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine zurückzugebende Robe’ bedeutet: wenn sie von einer Hochordinierten die eine oder andere der fünf Roben, ohne dass diese gegeben wurde oder ohne [danach] gefragt zu haben anzieht oder sich damit bedeckt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
478. [905.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie benutzt eine zurückzugebende Robe, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie benutzt eine zurückzugebende Robe, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie benutzt eine zurückzugebende Robe, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie benutzt eine zurückzugebende Robe, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie benutzt eine zurückzugebende Robe, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie benutzt eine zurückzugebende Robe, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
479. [906.] Kein Vergehen ist es, wenn sie ihr gegeben wurde; wenn sie darum gefragt hat und sie dann anzieht oder sich damit bedeckt: wenn sie eine ist, der die Roben gestohlen wurden; wenn sie eine ist, deren Roben zerstört wurden; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die fünfundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
480. [907.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā eine Unterstützerfamilie, die sprach zur Nonne Thullanandā: „Dem Nonnenorden, o Ehrwürdige, wollen wir Roben geben.“ Die Nonne Thullanandā sagte darauf: „Ihr habt viele Verpflichtungen, habt viel zu tun.“, und behinderte das[481]. Dann aber trat der Fall ein[482], dass dieser Familie das Haus abbrannte. Sie ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā unsere [verdienstvolle] Spendenaktion[483] behindern! Unsere beiden Besitztümer, äußerliche als auch verdienstliche [sind hin].“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā verhindern, dass die Gruppe Roben bekommt!“[484] Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā verhindern, dass die Gruppe Roben bekommt!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā verhindert hat, dass die Gruppe Roben bekommt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā verhindern, dass die Gruppe Roben bekommt! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
481. [908.] Wer auch immer als Nonne für eine Gruppe eine Robengabe verhindern sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
482. [909.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Gruppe’ bedeutet: der Nonnenorden wird so genannt.[485]
‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße hat.
‘Behindern sollte’[486] ist: wenn sie sagt: „Wie könnten wohl diese Roben nicht gegeben werden?“, und Behinderung bewirkt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Behindert sie bei anderen Bedarfsgegenständen[487], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Behindert sie die Roben[-gabe] oder andere [Gaben von] Bedarfsgegenständen für viele Nonnen oder eine einzelne Nonne oder nicht Hochordinierte, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
483. [910.] Kein Vergehen ist es, wenn sie behindert, nachdem sie den Vorteil [daraus] aufgezeigt hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die sechsundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
484. [911.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte der Nonnenorden unzeitgemäß Roben(-Material) bekommen. Daraufhin nun versammelte sich der Nonnenorden in dem Wunsch, jenes Roben(-Material) zu verteilen. Zu dieser Zeit waren die Schülerinnen der Nonne Thullanandā aufgebrochen. Die Nonne Thullanandā sprach zu den [anderen] Nonnen: „Ihr Ehrwürdigen, es sind Nonnen aufgebrochen, das Roben(-Material) sollte nicht verteilt werden.“, und hielt einen Anteil des Roben(-Materials) zurück. Die [anderen] Nonnen sagten sich: „Das Roben(-Material) sollte nicht verteilt werden.“, und behielten es. Als dann die Schülerinnen wiederkamen, verteilte die Nonne Thullanandā jenes Roben(-Material) [unter diesen]. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögern!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögern!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögert hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögern! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
485. [912.] Wer auch immer als Nonne eine rechtmäßige Verteilung von Roben(-Material) verzögern sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
486. [913.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Rechtmäßig heißt bei einer Roben(-Material)verteilung, dass verteilt wird, nachdem sich der geeinte Nonnenorden versammelt hat.
‘Verzögern sollte’ ist: wenn sie sagt: „Wie könnte ich dieses Roben(-Material) nicht verteilen lassen?“[488], und verzögert [die Sache dadurch], ist das ein Pācittiya-Vergehen.
487. [914.] Es ist rechtmäßig, und sie vermutet, dass es rechtmäßig ist, und sie verzögert [die Verteilung], das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist rechtmäßig, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzögert [die Verteilung], das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist rechtmäßig, und sie vermutet, dass es nicht rechtmäßig ist, und sie verzögert [die Verteilung], das ist kein Vergehen.
Es ist nicht rechtmäßig, und sie vermutet, dass es rechtmäßig ist, [und sie verzögert die Verteilung,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht rechtmäßig, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzögert die Verteilung,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht rechtmäßig, und sie vermutet, dass es nicht rechtmäßig ist, [und sie verzögert die Verteilung,] das ist kein Vergehen.
488. [915.] Kein Vergehen ist es, wenn sie verzögert, nachdem sie den Vorteil [davon] aufgezeigt hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die siebenundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
489. [916.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit gab die Nonne Thullanandā Roben(-Material) von Asketen an Schauspieler[489], an Tänzer[490], Akrobaten[491], an Gaukler[492], an Tonschalentrommler[493], und sprach: „Über mich möget ihr in Gesellschaft wertschätzend sprechen.“ Die Schauspieler, Tänzer, Akrobaten, Gaukler und Tonschalentrommler priesen nun die Nonne Thullanandā: „Die ehrwürdige Thullanandā ist sehr gelehrt, ist eine Rezitatorin, ist geschickt und erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Gebt für die Ehrwürdige, tut [etwas] für die Ehrwürdige!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā an Hausleute Roben(-Material) der Asketen geben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā an Hausleute Roben(-Material) der Asketen geben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā an Hausleute Roben(-Material) der Asketen gegeben hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā an Hausleute Roben(-Material) der Asketen geben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
490. [917.] Wer auch immer als Nonne an Hausleute oder Wanderasketen oder Wanderasketin Roben(-Material) der Asketen geben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
491. [918.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.
‘Wanderasket’ bedeutet: außer Mönch und Novize, wer sonst auch immer in die Hauslosigkeit gezogen ist.
‘Wanderasketin’ bedeutet: außer Nonne, zu Schulende und Novizin, wer sonst auch immer in die Hauslosigkeit gezogen ist.
‘Roben(-Material) der Asketen’ bedeutet: was erlaubt gemacht wurde, wird so genannt. Gibt sie es, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
492. [919.] Kein Vergehen ist es, wenn sie es den Eltern gibt; wenn sie es [nur] vorübergehend gibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die achtundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
493. [920.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit sprach die Familie, die die Nonne Thullanandā unterstützte, zur Nonne Thullanandā: „Sollten wir dazu in der Lage sein, Ehrwürdige, dann spenden wir dem Nonnenorden Roben(-Material).“ Als dann die Zeit heran war, versammelten sich die Nonnen, die [gemeinsam] die Regenzeit verbracht hatten, um ihr erhaltenes Roben(-Material) [untereinander] aufzuteilen. Die Nonne Thullanandā [aber] sprach zu den [anderen] Nonnen: „Wartet [noch] damit, Ihr Ehrwürdigen, da gibt es für den Nonnenorden noch eine Erwartung an Roben(-Material). Die [anderen] Nonnen sprachen zur Nonne Thullanandā: „Geh da hin, Ehrwürdige, und bring etwas über das Roben(-Material) in Erfahrung.“ Die Nonne Thullanandā ging daraufhin zu jener Familie, und bei dieser Familie angekommen, sprach sie zu den Leuten [dort]: „So gebt doch, Freunde, dem Nonnenorden das Roben(-Material).“ – „Nein, Ehrwürdige, wir sind nicht in der Lage, dem Nonnenorden Roben(-Material) zu geben.“ Die Nonne Thullanandā berichtete die Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā bei einer ungewissen Hoffnung auf Roben(-Material) die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā bei einer ungewissen Hoffnung auf Roben(-Material) die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā bei einer ungewissen Hoffnung auf Roben(-Material) die rechte Zeit für den Roben (-Material-Erhalt) verstreichen ließ?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā bei einer ungewissen Hoffnung auf Roben (-Material) die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
494. [921.] Wer auch immer als Nonne in ungewisser Hoffnung auf Roben(-Material) die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
495. [922.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘In ungewisser Hoffnung auf Roben(-Material)’ bedeutet: wenn gesagt wird: „Wenn wir in der Lage dazu sind, dann geben wir, dann machen wir“, und dieses Wort gebrochen wird.
‘Die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt)’ bedeutet: wenn kein Kathina gemacht wurde, im letzten Monat der Regenzeit; wenn Kathina gemacht wurde, für fünf Monate.
‘Die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen lassen sollte’ ist: wenn sie den letzten Tag der Regenzeit, wenn Kathina nicht gemacht wurde, verstreichen lässt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie den letzten Tag der Kathina-Aufhebung, sofern Kathina gemacht wurde, verstreichen lässt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
496. [923.] Der Erhalt von Roben(-Material) ist nicht sicher, und sie vermutet, dass der Erhalt von Roben(-Material) nicht sicher ist, und sie lässt die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Der Erhalt von Roben(-Material) ist nicht sicher, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie lässt die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Der Erhalt von Roben(-Material) ist nicht sicher, und sie vermutet, dass der Erhalt von Roben(-Material) nicht unsicher ist, und sie lässt die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen, das ist kein Vergehen.
Der Erhalt von Roben(-Material) ist nicht unsicher, und sie vermutet, dass der Erhalt von Roben(-Material) nicht sicher ist, [und sie lässt die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Der Erhalt von Roben(-Material) ist nicht unsicher, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie lässt die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Der Erhalt von Roben(-Material) ist nicht unsicher, und sie vermutet, dass der Erhalt von Roben(-Material) nicht unsicher ist, [und sie lässt die rechte Zeit für den Roben(-Material-Erhalt) verstreichen,] das ist kein Vergehen.
497. [924.] Kein Vergehen ist es, wenn sie verzögert, nachdem sie den Vorteil [davon] aufgezeigt hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die neunundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
498. [925.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte ein gewisser Laienanhänger für den Orden eine Aufenthaltsstätte errichten lassen. Bei den Feierlichkeiten bezüglich der Aufenthaltsstätte wollte er beiden Orden zu unpassender Zeit[494] Roben(-Material) übergeben. Zu dieser Zeit war von beiden Orden Kathina gemacht worden. Nachdem nun jener Laienanhänger zum Orden gegangen war, bat er um Aufhebung der Kathina(-Privilegien). Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Als nun daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen:[495] „Ihr Mönche, ich erlaube, Kathina(-Privilegien) aufzuheben. Und so, ihr Mönche, sollen sie aufgehoben werden: Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Orden ankündigen:
499. [926.] ‘Höre mich, hoher Orden![496] Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden Kathina aufheben.’ Das ist die Ankündigung.
‘Höre mich, hoher Orden! Der Orden hebt nun Kathina auf. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dass Kathina aufgehoben wird, mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, der/die möge sprechen.’
‘Aufgehoben hat der Orden Kathina. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’
500. [927.] Als dann der Laienanhänger zum Nonnenorden gegangen war, bat er um die Aufhebung der Kathina(-Privilegien). Die Nonne Thullanandā sagte sich: „Da wird Roben(-Material) für uns kommen.“, und behinderte die Aufhebung der Kathina(-Privilegien). Da nun ärgerte sich dieser Laienanhänger, regte sich auf und wurde unruhig: „Wie kann diese Nonne bloß nicht für uns die Aufhebung der Kathina(-Privilegien) geben lassen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jenen Laienanhänger, der sich ärgerte, aufregte und unruhig war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Kathina-Aufhebung behindern!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Kathina-Aufhebung behindern!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Kathina-Aufhebung behindert hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine rechtmäßige Kathina-Aufhebung behindern! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
501. [928.] Wer auch immer als Nonne eine rechtmäßige Aufhebung der Kathina(-Privilegien) behindern sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
502. [929.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Rechtmäßig’ bedeutet: nachdem sich der geeinte Nonnenorden versammelt hat, erfolgt die Aufhebung der Kathina(-Privilegien).
‘Behindern sollte’ ist: wenn sie sagt: „Wie könnte ich die Kathina(-Privilegien) nicht aufheben lassen?“[497], und verzögert [die Sache dadurch], ist das ein Pācittiya-Vergehen.
503. [930.] Es ist rechtmäßig, und sie vermutet, dass es rechtmäßig ist, und sie behindert [die Sache], das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist rechtmäßig, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie behindert [die Sache], das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist rechtmäßig, und sie vermutet, dass es nicht rechtmäßig ist, und sie behindert [die Sache,] das ist kein Vergehen.
Es ist nicht rechtmäßig, und sie vermutet, dass es rechtmäßig ist, [und sie behindert die Sache,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht rechtmäßig, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie behindert die Sache,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht rechtmäßig, und sie vermutet, dass es nicht rechtmäßig ist, [und sie behindert die Sache,] das ist kein Vergehen.
504. [931.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [die Sache] verzögert, nachdem sie den Vorteil [davon] aufgezeigt hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreißigste Vorschrift ist beendet.
Das war das dritte Kapitel, das von der Nacktheit.
505. [932.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit teilten sich[498] zwei Nonnen eine Lagerstatt. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Lagerstatt benutzen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Lagerstatt benutzen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Lagerstatt benutzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen zu zweit eine Lagerstatt benutzen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Lagerstatt benutzen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
506. [933.] Wer auch immer als Nonne zu zweit eine Lagerstatt benutzen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
507. [934.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zu zweit eine Lagerstatt[499] benutzen’ ist: wenn eine darauf liegt, und sich die andere darauf niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Legen sich beide [zugleich] hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Nachdem aufgestanden wurde, sich wieder hinlegen, ist ein Pācittiya-Vergehen.
508. [935.] Kein Vergehen ist es, wenn die eine liegt, und sich die andere darauf hinsetzt; wenn beide darauf sitzen; wenn sie verrückt sind; wenn sie die Ersttäterinnen sind.
Die einunddreißigste Vorschrift ist beendet.
509. [936.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit benutzten zwei Nonnen [zusammen] eine Decke und einen Mantel[500]. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Decke und einen Mantel benutzen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Decke und einen Mantel benutzen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Decke und einen Mantel benutzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen zu zweit eine Decke und einen Mantel benutzen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen zu zweit eine Decke und einen Mantel benutzen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
510. [937.] Wer auch immer als Nonne zu zweit Decke und/oder Mantel benutzen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
511. [938.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zu zweit eine Decke und/oder Mantel benutzen sollte’ ist: nachdem sie das eine ausgebreitet haben, und sie legen das andere über sich, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
512. [939.] Es sind Decke und Mantel, und sie vermuten, dass es Decke und Mantel sind, und sie benutzen es [zu zweit], das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind Decke und Mantel, aber sie sind darüber im Zweifel, und sie benutzen es [zu zweit], das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind Decke und Mantel, und sie vermuten, dass es nicht Decke und Mantel sind, und sie benutzen es [zu zweit], das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist eine Decke und [das andere] kein Mantel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Decke und [das andere] ist ein Mantel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es sind keine Decke und kein Mantel, und sie vermuten, dass es Decke und Mantel sind, und sie benutzen es [zu zweit], das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es sind keine Decke und kein Mantel, aber sie sind darüber im Zweifel, und sie benutzen es [zu zweit], das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es sind keine Decke und kein Mantel, und sie vermuten, dass es nicht Decke und Mantel sind, und sie benutzen es [zu zweit], das ist kein Vergehen.
513. [940.] Kein Vergehen ist es, wenn sie eine Abmachung getroffen haben, und sich dann [darauf] hinlegen [und sich mit dem Mantel zudecken][501]; wenn sie verrückt sind; wenn sie die Ersttäterinnen sind.
Die zweiunddreißigste Vorschrift ist beendet.
514. [941.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā viel gehört, war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Auch die Bhaddā Kāpilānī[502] hatte viel gehört, war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Die Leute sagten: „Die Ehrwürdige Bhaddā Kāpilānī hat viel gehört, sie ist eine (Lehr- reden-)Rezitatorin, und erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Sie gelangt zu hohem Ansehen.“, und nachdem sie zuerst die Bhaddā Kāpilānī besucht hatten, besuchten sie die Nonne Thullanandā später. Die Nonne Thullanandā – von ihrer Art her voller Neid – sprach: „Solche, von denen man sagt, sie seien wunschlos, genügsam, [leben] zurückgezogen und mischen sich nicht unter die Menge, die verweilen mit allerlei Beschwichtigung[503], mit allerlei Ersuchen[504].“, und dann ging sie vor [der Unterkunft] der Bhaddā Kāpilānī auf und ab, stand dort, setzte sich dort nieder, legte sich dort hin, hielt sich dort auf, rezitierte dort, ließ dort [jemanden] rezitieren und betrieb dort ihre Studien. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā vorsätzlich der ehrwürdigen Bhaddā Kāpilānī Unannehmlichkeiten bereiten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā vorsätzlich der Bhaddā Kāpilānī Unannehmlichkeiten bereiten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā vorsätzlich der Bhaddā Kāpilānī Unannehmlichkeiten bereitet hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā vorsätzlich der Bhaddā Kāpilānī Unannehmlichkeiten bereiten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
515. [942.] Wer auch immer als Nonne vorsätzlich einer [anderen] Nonne Unannehmlichkeiten bereiten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
516. [943.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Einer Nonne’ ist: einer anderen Nonne.
‘Vorsätzlich’ ist die bewusste, wissentliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausgeführte Übertretung.
‘Unannehmlichkeiten bereiten sollte’ ist: wenn sie in dem Gedanken: ‘Deswegen werde ich es ihr unangenehm machen’, unerlaubt vor [der Unterkunft derjenigen] auf und ab geht oder dort steht oder sich dort niedersetzt oder sich dort hinlegt oder sich dort aufhält oder dort rezitiert oder dort [jemanden] rezitieren lässt oder dort Studien betreibt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
517. [944.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, [und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, [und sie macht ihr vorsätzlich Unannehmlichkeiten,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
518. [945.] Kein Vergehen ist es, wenn sie ohne Unannehmlichkeiten machen zu wollen, ohne gefragt zu haben, vor [der Unterkunft derjenigen] auf und ab geht oder dort steht oder sich dort niedersetzt oder sich dort hinlegt oder sich dort aufhält oder dort rezitiert oder dort [jemanden] rezitieren lässt oder dort Studien betreibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreiunddreißigste Vorschrift ist beendet.
519. [946.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war eine, die mit der Nonne Thullanandā zusammenlebte[505], leidend[506], und weder wartete sie ihr auf, noch unternahm sie Anstrengungen, um ihr aufwarten zu lassen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā einer leidenden Mitlebenden weder aufwarten, noch Anstrengungen unternehmen, um ihr aufwarten zu lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer leidenden Mitlebenden weder aufwarten, noch Anstrengungen unternehmen, um ihr aufwarten zu lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā einer leidenden Mitlebenden weder aufwartet, noch Anstrengungen unternimmt, um ihr aufwarten zu lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer leidenden Mitlebenden weder aufwarten, noch Anstrengungen unternehmen, um ihr aufwarten zu lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
520. [947.] Wer auch immer als Nonne einer leidenden Mitlebenden weder aufwarten sollte, noch Anstrengungen unternehmen sollte, ihr aufwarten zu lassen, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
521. [948.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Leidend’ bedeutet: eine Kranke wird so genannt.
‘Mitlebende’ bedeutet: eine, die die Zelle mit ihr teilt[507] wird so genannt.
‘Weder aufwarten sollte’ ist: wenn sie ihr nicht selber aufwarten sollte.
‘Noch Anstrengungen unternehmen sollte, ihr aufwarten zu lassen’ ist: wenn sie niemand anderen dazu anweisen sollte.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Weder warte ich ihr auf, noch unternehme ich Anstrengungen, ihr aufwarten zu lassen.’ die Verantwortung ablegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie einer Mitbewohnerin[508] oder einer nicht Hochordinierten weder aufwartet, noch Anstrengungen unternimmt, um ihr aufwarten zu lassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
522. [949.] Kein Vergehen ist es, wenn ein Hindernis[509] auftritt; wenn sie danach gesucht hat, aber nichts bekam; wenn sie [selber] im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierunddreißigste Vorschrift ist beendet.
523. [950.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu jener Zeit verbrachte Bhaddā Kāpilānī in Sāketa die Regenzeit. Als sie dringend irgendetwas zu erledigen hatte, sandte sie der Nonne Thullanandā einen Boten [, der ausrichten sollte]: „Wenn mir die ehrwürdige Thullanandā Unterkunft gewähren wird, würde ich nach Sāvatthi kommen.“ Die Nonne Thullanandā sprach: „Komm, ich werde sie gewähren.“ Daraufhin nun ging Bhaddā Kāpilānī von Sāketa nach Sāvatthi. Die Nonne Thullanandā gewährte Bhaddā Kāpilānī Unterkunft. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā viel gehört, war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Auch die Bhaddā Kāpilānī hatte viel gehört, war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Die Leute sagten: „Die Ehrwürdige Bhaddā Kāpilānī hat viel gehört, sie ist eine (Lehr- reden-)Rezitatorin, und erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Sie gelangt zu hohem Ansehen.“, und nachdem sie zuerst die Bhaddā Kāpilānī besucht hatten, besuchten sie die Nonne Thullanandā später. Die Nonne Thullanandā – von ihrer Art her voller Neid – sprach: „Solche, von denen man sagt, sie seien wunschlos, genügsam, [leben] zurückgezogen und mischen sich nicht unter die Menge, die verweilen mit allerlei Beschwichtigung, mit allerlei Ersuchen.“, und zornerfüllt und mit niedriger Gesinnung warf sie Bhaddā Kāpilānī aus der Unterkunft hinaus. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā, nachdem sie der ehrwürdigen Bhaddā Kāpilānī Unterkunft gab, sie dann zornerfüllt und in niederer Gesinnung [wieder] hinauswerfen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā, nachdem sie der Bhaddā Kāpilānī Unterkunft gab, sie dann zornerfüllt und in niederer Gesinnung [wieder] hinauswerfen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā, nachdem sie der Bhaddā Kāpilānī Unterkunft gab, sie dann zornerfüllt und in niederer Gesinnung [wieder] hinausgeworfen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā nachdem sie der ehrwürdigen Bhaddā Kāpilānī Unterkunft gab, sie dann zornerfüllt und in niederer Gesinnung [wieder] hinauswerfen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
524. [951.] Wer auch immer als Nonne, nachdem sie einer Nonne Unterkunft gab, diese zornerfüllt und in niederer Gesinnung hinauswerfen oder hinauswerfen lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
525. [952.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Nonne’ ist: eine andere Nonne.
‘Unterkunft’ bedeutet: was eine abschließbare Tür hat, wird so genannt.
‘Gewährt hat’ ist: sie hat sie selber gegeben.
‘Zornerfüllt und in niederer Gesinnung’ ist: unzufrieden, mit niederer Gesinnung, mit ödem Geist.
‘Hinauswerfen sollte’ ist: nachdem sie sie in der (Wohn-)Zelle[510] genommen hat, wirft sie sie hinaus vor das Gebäude[511], das ist ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie sie vor dem Gebäude ergriffen und wirft sie nach draußen[512], ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie durch eine Handlung veranlasst, dass jemand durch die Tür(-en) nach draußen gelangt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Hinauswerfen lassen sollte’ ist: wenn sie andere anweist, ist das ein Pācittiya-Vergehen[513]. Hat sie es einmal angewiesen, und es gelangt jemand durch mehrere Türen nach draußen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
526. [953.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und nachdem sie ihr Unterkunft gewährte, und zornig und missgestimmten Geistes wirft sie oder lässt sie jene aus dieser hinauswerfen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und nachdem sie ihr Unterkunft gewährte, und zornig und missgestimmten Geistes wirft sie oder lässt sie jene aus dieser hinauswerfen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und nachdem sie ihr Unterkunft gewährte, und zornig und missgestimmten Geistes wirft sie oder lässt sie jene aus dieser hinauswerfen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände [von da] hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn sie aus einer türlosen Stätte hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände [von da] hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie wirft oder lässt sie aus einer Stätte mit oder ohne Tür hinauswerfen, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände [von da] hinauswirft oder hinauswerfen lässt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, [und nachdem sie ihr Unterkunft gewährte, und zornig und missgestimmten Geistes wirft sie oder lässt sie jene aus dieser hinauswerfen,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und nachdem sie ihr Unterkunft gewährte, und zornig und missgestimmten Geistes wirft sie oder lässt sie jene aus dieser hinauswerfen,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, [und nachdem sie ihr Unterkunft gewährte, und zornig und missgestimmten Geistes wirft sie oder lässt sie jene aus dieser hinauswerfen,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
527. [954.] Kein Vergehen ist es, wenn sie eine hinauswirft oder hinauswerfen lässt, die übel[514] ist; wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie eine Verrückte hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie eine Auseinandersetzungsverursacherin, Streitverursacherin, Disput- und Debattenverursacherin sowie Ordensverfahrenseinleiterin hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie eine Schülerin[515] oder Mitbewohnerin[516] oder eine, die ihren Pflichten nicht richtig nachkommt[517] hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie deren Ausrüstungsgegenstände hinauswirft oder hinauswerfen lässt; wenn sie [selber]verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die fünfunddreißigste Vorschrift ist beendet.
528. [955.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit lebte die Nonne Caṇḍakāḷī in Gesellschaft mit einem Haushälter und dem Sohn eines Haushälters. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Caṇḍakāḷī in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters leben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters leben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Caṇḍakāḷī in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters lebt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters leben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
529. [956.] Wer auch immer als Nonne in Gesellschaft leben sollte mit einem Haushälter oder dem Sohn eines Haushälters, zu dieser Nonne ist von den anderen Nonnen zu sagen: ‘Möge die Ehrwürdige nicht in Gesellschaft mit einem Haushälter oder dem Sohn eines Haushälters leben. Möge sich die Ehrwürdige davon trennen. Zurückgezogenheit von anderen wird vom Orden der Schwester empfohlen.’ Sollte die Nonne, die auf diese Weise von den [anderen] Nonnen angesprochen wurde, daran festhalten, soll diese Nonne bis zu drei Mal ermahnt werden, auf dass sie es aufgeben mag. Wenn die bis zu drei Mal Ermahnte es aufgeben sollte, ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, begeht sie ein Pācittiya[-Vergehen].“
530. [957.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘In Gesellschaft’ bedeutet: unangemessen hinsichtlich Körper und Sprache in Gesellschaft sein.
‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.
‘Sohn eines Haushälters’ bedeutet: irgendein Sohn von jenem.
‘Diese Nonne’ ist: eben jene in Gesellschaft seiende Nonne.
‘Von den Nonnen’ ist: von den anderen Nonnen.
Wenn sie sehen, wenn sie hören, dann sollen sie zu jener sagen: ‘Die Ehrwürdige lebt in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters. Möge sich die Ehrwürdige davon trennen. Zurückgezogenheit von anderen wird vom Orden der Schwester empfohlen.’ Ein zweites Mal sollen sie das sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgibt, ist es gut. Wenn sie es nicht aufgibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die [davon] gehört hatten, und jene nicht ansprechen, begehen ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten (Nonnen-)Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihr sagen: ‘Die Ehrwürdige lebt in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters. Möge sich die Ehrwürdige davon trennen. Zurückgezogenheit von anderen wird vom Orden der Schwester empfohlen.’ Ein zweites Mal soll das gesagt werden. Ein drittes Mal soll das gesagt werden. Wenn sie es aufgibt, ist es gut. Wenn sie es nicht aufgibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Dann soll jene Nonne (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:
531. [958.] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne lebt in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters. Sie gibt [dieses Verhalten] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.
‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne lebt in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters. Sie gibt [dieses Verhalten] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’
‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne lebt in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters. Sie gibt [dieses Verhalten] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’
‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne lebt in Gesellschaft mit einem Haushälter und einem Sohn eines Haushälters. Sie gibt [dieses Verhalten] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’
‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Mit der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wurde, ist es ein Pācittiya-Vergehen.[518]
532. [959.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt nicht auf, das ist [für die Betreffenden] ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt nicht auf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt nicht auf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
533. [960.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht ermahnt wurde; wenn sie [die Sache] aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die sechsunddreißigste Vorschrift ist beendet.
534. [961.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit waren Nonnen auf ihrer Wanderschaft im Landesinneren auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] gewandert, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben. Von Schurken wurden sie geschändet. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen bei ihrer Wanderung im Landesinneren auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wandern, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen bei ihrer Wanderung im Landesinneren auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wandern, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen bei ihrer Wanderung im Landesinneren auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wanderten, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen bei ihrer Wanderung im Landesinneren auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wandern, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
535. [962.] Wer auch immer als Nonne im Landesinneren, wo es gefährlich und furchterregend ist, auf Wanderschaft gehen sollte, begeht ein Pācittiya [-Vergehen].“
536. [963.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Im Landesinneren’ ist: in dem Land[519] sie sich aufhält, in dem Land.
‘Gefährlich’ bedeutet: wenn man auf dieser Straße hat Diebe lagern sehen, hat essen sehen, hat stehen sehen, hat sitzen sehen, hat liegen sehen.
‘Furchterregend’ bedeutet: wenn man auf dieser Straße Diebe gesehen hat, die Leute schlagen, wenn man Plünderer gesehen hat, wenn man Zusammengeschlagene gesehen hat.
‘Ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben’[520] bedeutet: ohne Reisegruppe.
‘Auf Wanderschaft gehen sollte’ ist: wenn sie hühnerschwarmgleich[521] zu einem Dorf geht, ist das bei jedem Betreten einer Dorfmitte ein Pācittiya-Vergehen. Ist es kein Dorf, ist es Wald, dann ist es jede halbe Yojana[522] ein Pācittiya-Vergehen.
537. [964.] Kein Vergehen ist es, wenn sie mit einer Karawane geht[523]; wenn sie in Friedenszeiten, wenn es nicht furchterregend ist, geht; bei Gefahr[524]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die siebenunddreißigste Vorschrift ist beendet.
538. [965.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit waren Nonnen auf ihrer Wanderschaft außerhalb des Landes auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] gewandert, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben. Von Schurken wurden sie geschändet. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen bei ihrer Wanderung außerhalb des Landes auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wandern, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen bei ihrer Wanderung außerhalb des Landes auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wandern, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen bei ihrer Wanderung außerhalb des Landes auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wanderten, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen bei ihrer Wanderung außerhalb des Landes auf einem gefährlichen und furchterregenden [Weg] wandern, ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
539. [966.] Wer auch immer als Nonne außerhalb des Landes, wo es gefährlich und furchterregend ist, auf Wanderschaft gehen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
540. [967.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Außerhalb des Landes’ ist: außerhalb von diesem Land, in dem Land, in dem sie sich aufhält.
‘Gefährlich’ bedeutet: wenn man auf dieser Straße hat Diebe lagern sehen, hat essen sehen, hat stehen sehen, hat sitzen sehen, hat liegen sehen.
‘Furchterregend’ bedeutet: wenn man auf dieser Straße Diebe gesehen hat, die Leute schlagen, wenn man Plünderer gesehen hat, wenn man Zusammengeschlagene gesehen hat.
‘Ohne sich einer Reisegruppe angeschlossen zu haben’ bedeutet: ohne Reisegruppe.
‘Auf Wanderschaft gehen sollte’ ist: wenn sie hühnerschwarmgleich zu einem Dorf geht, ist das bei jedem Betreten einer Dorfmitte ein Pācittiya-Vergehen. Ist es kein Dorf, ist es Wald, dann ist es jede halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.
541. [968.] Kein Vergehen ist es, wenn mit einer Karawane geht; wenn sie in Friedenszeiten, wenn es nicht furchterregend ist, geht; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die achtunddreißigste Vorschrift ist beendet.
542. [969.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit waren die Nonnen während der Regenzeit auf Wanderschaft. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen! Sie treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine Sinnesfunktion habende Wesen[525] und töten viele kleine Lebewesen![526] Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
543. [970.] Wer auch immer als Nonne während der Regenzeit auf Wanderschaft gehen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
544. [971.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Während der Regenzeit’ ist: wenn die dreimonatige frühe oder die dreimonatige späte [Regenzeit] nicht angetreten wurde.
‘Auf Wanderschaft gehen sollte’ ist: wenn sie hühnerschwarmgleich zu einem Dorf geht, ist das bei jedem Betreten einer Dorfmitte ein Pācittiya-Vergehen. Ist es kein Dorf, ist es Wald, dann ist es jede halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.
545. [972.] Kein Vergehen ist es, wenn sie für sieben Tage geht, weil es etwas zu tun gibt; wenn sie geht, weil sie von irgendetwas geplagt wird; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die neununddreißigste Vorschrift ist beendet.
546. [973.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit verbrachten die Nonnen die Regenzeit wie üblich in Rājagaha, dort [auch] den Winter, dort [auch] den Sommer. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Unbegehbar[527] ist der Ort vor lauter Nonnen, den Sakyatöchtern, er ist dunkel [vor lauter Menschen] geworden. Wir werden hier nicht mehr erscheinen.“ Die Nonnen hörten jene verärgerten, unruhigen und erregten Menschen. Daraufhin nun berichteten diese Nonnen den Sachverhalt den Mönchen. Die Mönche [wiederum] berichteten den Sachverhalt dem Erhabenen. Daraufhin nun hielt der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich werde nun für die Nonnen eine Vorschrift erlassen, die auf zehn Argumenten basiert: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übeldenkender Menschen, angenehmes Verweilen integrer Nonnen, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existenzen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. So verkünde ich nun, ihr Mönche, diese Vorschrift:
547. [974.] Wer auch immer als Nonne die Regenzeit verbracht hat, und sich dann nicht für wenigstens vier bis fünf Yojana auf Wanderschaft begeben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
548. [975.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Die Regenzeit verbracht’ ist: wenn die dreimonatige frühe oder die dreimonatige späte [Regenzeit] angetreten wurde. Wenn sie sich sagt: ‘Ich werde nicht für wenigstens vier bis fünf Yojana zur Wanderschaft aufbrechen.’, und ihre Verpflichtung niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
549. [976.] Kein Vergehen ist es, wenn ein Hindernis auftritt; wenn sie sich nach einer Begleit-Nonne umgeschaut hat, diese aber nicht bekam; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierzigste Vorschrift ist beendet.
Das war das vierte Kapitel, das vom gemeinsamen Benutzen.
[467] In Mvg 350 erzählt Visākhā Migāramātā dem Buddha die Sache und benutzt die Begebenheit, um für die Nonnen Badebekleidung spenden zu können. Sie sagte: a-suci mātu-gāmassa naggiyaṃ jegucchaṃ paṭikūlaṃ „Unrein in der Damenwelt ist Nacktheit, ekelhaft, entgegengesetzt (dem sittlichen Empfinden).“
[468] Das sind die Worte, die er vor dem Erlass von Bhu-Pār 1 sprach.
[469] → Mvg 352. In CSTP steht „mahāva 351“, was nicht richtig ist, denn dort erlaubte er der Visākha, dass sie den Nonnen Badekleidung spenden darf.
[470] dhāreti hat mehrere Bedeutungen: 1. (Kleidung) „tragen“; 2. „besitzen“; 3. „behalten“; 4. „erlauben, gewähren“.
[471] puratopi pacchatopi gemeint ist, bevor sie badeten und nachdem sie gebadet hatten. Sie waren also nicht korrekt gekleidet. IBH: „vorn und hinten“ ist zu verwerfen.
[472] kārayamānāyāti wtl: „Wenn sie herstellen lässt“. Das trifft nicht vollumfänglich den Sinn der Vorschrift, wie er aus der Vorgeschichte abzuleiten ist.
[473] sugata-vidatthi Spanne zwischen Handgelenk und Fingerspitze. Laut Kommentar ist ein mittelgroßer Mann (180 cm) 3 Spannen (á 60 cm) groß. Eine solche Spanne wird in 24 aṅguli geteilt (á 2,5 cm). Eine (Hand-)Spanne hat 12 aṅguli (d.h. 30 cm). Ein Zimmermann soll eine um die Hälfte größere (45 cm) Handspanne haben (Vaḍḍhakī-hattha). Es ist kaum anzunehmen, dass die Menschen damals „normalerweise“ 180 cm groß waren, aber für aṅguli hat sich „Zoll“ (25 mm) eingebürgert. Su-gata bedeutet nichts anderes als „gut gängig“, d.h. „üblich“, „gebräuchlich“, „normal“.
[474] Dieser Einschub als „kein Vergehen“ ergibt im Bezug auf eine Baderobe, die sie sich anfertigt bzw. anfertigen lässt, keinen Sinn.
[475] antarāya das sind: Gefahr durch die Regierung, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nichtmenschen („Unmenschen“), Gefahr durch Raubtiere, Gefahr durch Kriechtiere, Gefahr für das Leben und Gefahr für den Reinheitswandel.
[476] Das ist (auch bei den Mönchen) → Nis 2. „Sollte eine Nonne auch nur eine Nacht von einer ihren fünf Roben abwesend sein’ ist: von ihrer Doppelrobe, von ihrer Oberrobe, von ihrer Unterrobe, von ihrem Brusttuch, von ihrer Baderobe ...
[477] saṅghāṭicāraṃ wtl: „Doppelrobenwandel“, Hüsken: „das Übergewand betreffende Verhalten“. Aber da alle fünf Roben gemeint sind, wurde hier allgemein mit „Bekleidung“ übersetzt.
[478] Das sind: Doppelrobe (Umhang, Übergewand), Oberrobe, Unterrobe, Brusttuch, Baderobe.
[479] Das fehlt im Text, gehört aber zur üblichen Art der Formulierung.
[480] Das ist ein überflüssiger Satz, der durch Text-Korruption entstand. So etwas passiert, wenn Texte schematisch überliefert werden.
[481] antarāyaṃ akāsi wtl: „machte ein Hindernis“.
[482] Tena kho pana samayena ist der dritte Satzanfang in Folge.
[483] deyyadhamma wtl: „Gaben-Handlung“.
[484] Die Nonnen beklagen also nicht, dass den potentiellen Sponsoren Schaden entstand, sondern dass sie um eine Zuwendung gebracht wurden. Roben(-material) war zu damaliger Zeit sehr wertvoll.
[485] Es steht aber gaṇa im Text, also ist wörtlich nur eine (Teil-)Gruppe von zwei bis vier Nonnen gemeint.
[486] antarāyaṃ kareyya „verhindern sollte“ oder „behindern sollte“. Hüsken/IBH: „ein Hindernis in den Weg legt“.
[487] parikkhāra Sp: „eine kleine Schale, geklärte Butter, Öl usw.“ (Sp 930,12-13)
[488] na bhājeyyāti Hüsken und IBH lassen na (nicht) weg und übersetzen: „Wie soll man dieses Robenmaterial verteilen lassen?“
[489] naṭa ist auch ein Synonym für naṭakā 1. „Tänzer“, 2. „Schauspieler“. IBH: „Spieler“ (players). Sp: „diejenigen, die ein Schauspiel spielen“.
[490] naṭakā ist auch ein Synonym für naṭā 1. „Tänzer“, 2. „Schauspieler“. IBH: „Tänzer“ (dancers). Sp: „diejenigen, die tanzen“.
[491] laṅghaka auch „Schausteller, Zirkusartisten“. Sp: „die auf einem Bambusseil usw. Akrobatik ausführen“.
[492] sokajjhāyikā Sp: „diejenigen, die etwas vortäuschen“, also Illusionisten, Zauberkünstler, Gaukler, „Magier“.
[493] kumbhathūṇika Sp: „Die auf einer [flachen] (Ton-)Schale spielen. Man nennt sie auch Bimbisakavādakas.“ (Tonscherben- bzw. Tonscheiben-Spieler.)
[494] Die Gelegenheit einer Robengabe aus einem wichtigen Anlass heraus, ist keine „unpassende Zeit“ → Mvg 379.
[495] Hier fehlt: „den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln“.
[496] Das ist die Version für beide Orden, die selbstverständlich separat ihre Ordensverfahren durchführen.
[497] kathaṃ imaṃ kathinaṃ na uddhareyyāti Hüsken und IBH lassen auch hier na (nicht) weg und übersetzen: „Wie wird dieses Kathina aufgehoben?“
[498] tuvaṭṭenti „benutzten gemeinsam“.
[499] mañca Die Definition, was ein „Bett“ ist fehlt. In → Cvg 297 werden allerlei Arten von „Lagerstatt“ bzw. „Bett“ beschrieben.
[500] pāvuraṇa auch „Umhang“, solange es keine Kleidung ist, die auch Laien tragen. IBH trennt die Worte nicht und übersetzt: „Bedeckungstuch“ (covering-cloth). Aus der Erklärung geht hervor, dass eine Art Bodenmatte gemeint sein muss, auf die man sich legt, und der „Mantel“ die eigentliche Decke sein muss. In Cvg 264 findet man die Vorschrift, dass das gemeinsame Benutzen von Gebrauchsgegenständen ein Dukkaṭa-Vergehen für die Mönche ist.
[501] vavatthānaṃ dassetvā Sp: „nachdem sie die Aufteilung ersichtlich gemacht haben ist: dachdem sie eine Robe oder einen Wanderstab oder auch nur einen Gürtel in die Mitte [zwischen sich] gelegt haben, ist es für die, die sich hinlegen, kein Vergehen.“
[502] Warum sie nicht als Nonne (bhikkhunī) bezeichnet wird, ist unklar.
[503] saññatti-bahulā kann auch übersetzt werden mit: „in allerlei Befriedung, Kenntnisgabe, Mitteilung“. IBH leitet von saññā ab und übersetzt: „geneigt zu überzeugen“.
[504] viññatti-bahulā kann auch übersetzt werden mit: „in allerlei Belehrung, Unterweisung, Bitten, Gesuchen, Anzeichen (machen)“.
[505] sahajīviniṃ das lässt die Schlussfolgerin zu, dass es keine Ordinierte war, was aber in den Erklärungen als (hochordinierte) Schülerin beschrieben wird.
[506] dukkhitaṃ das lässt auch die Interpretation von Unwohlsein aller Art zu. Wenn „krank“ gemeint wäre, würde wahrscheinlich auch gilāna im Text stehen, aber das erscheint erst bei den Erklärungen und in der anāpatti-Klausel.
[507] saddhivihārinī ist die Bezeichnung für eine Schülerin, die als hochordinierte Nonne bei ihrer Lehrerin bzw. Pavattinī lebt (nissaya).
[508] antevāsinī wtl: „unter ihr Wohnende“, d.h. ein Synonym für „Schülerin“.
[509] antarāya w.o. in § 467, 475.
[510] gabbhe auch: 1. „Inneres“ (d.h. „Innenraum“); 2. „Privatraum, Schlafzimmer“.
[511] pamukha „Hausfront, Vorderseite“, IBH: „Veranda“.
[512] bahi vor das Grundstück.
[513] Hier steht im Anschluss der Hinweis auf Bhu-Pāc 17: [ettha ‘‘āpatti dukkaṭassā’’ti sabbattha dissati, bhikkhuvibhaṅge pana idisesu āṇattisahagatasikkhāpadesu ‘‘aññaṃ āṇāpeti āpatti pācittiyassā’’ti āgatattā tamanuvattitvā visodhitamidaṃ]. „Auf diesen Fall bezüglich werden alle Umstände von ‘ist das ein Dukkaṭa-Vergehen’ in der Einteilung der Ordensvorschriften für die Mönche aufgezeigt. Und jene aus der Übungsvorschrift, die übereinstimmend mit ‘Weist sie an, ist das ein Pācittiya-Vergehen’ überliefert sind, die werden wie jene verbessert.“
[514] alajjī „schamlose oder fahrlässige Person, die bewusst Vergehen begeht und diese verheimlicht“.
[515] antevāsika d.h. wenn sie deren Lehrerin (ācariyā) ist.
[516] saddhivihārika auch eine Art Schülerin, aber hier ist sie deren Unterweiserin.
[517] na sammā vattantaṃ Dazu siehe → Cvg VIII.
[518] Das ähnelt stark Sd 12. Der Unterschied ist nur, dass es hier keine „üblen“ Hausleute sind. Ein derartiges Verfahren für ein Vergehen, was dann nur zu gestehen ist, erscheint merkwürdig.
[519] vijite bedeutet „besiegtes“ bzw. „erobertes Land“.
[520] a-sattha eigentlich: „ohne Karawane“, aber „unbewaffnet“ könnte man ebenso übersetzen, das würde aber der grundlegenden Einstellung von Gewaltlosigkeit (ahiṃsa) der Ordinierten widersprechen.
[521] kukkuṭa-sampāte d.h. in der Gruppe gemeinsam. Nonnen ist es nicht erlaubt, außerhalb bewohnter Gegenden allein unterwegs zu sein (→ Sd 3). Aber korrekt ist: kukkuṭasampāte gāme „Wie ein Hahn ein Dorf erreichen kann“. Damit ist die maximale Entfernung eines Hahnes vom Dorf gemeint. Hüsken übersetzt: „(geht sie) in ein benachbartes Dorf“.
[522] addha-yojana 1 Yojana = „ ½ Meile“, ca. 4,5 km (oder 2 gāvuta = 8 km).
[523] In den Erklärungen zu Bhu-Pāc 27 steht: satthagamanīyo nāma maggo na sakkā hoti vinā satthena gantuṃ (‘Diese Straße ist nur bewaffnet begehbar’ bedeutet: es ist nicht möglich diese Straße ohne Waffe zu begehen. Auch hier ist zu beachten, dass sattha sowohl „Waffe“ als auch „Karawane“ bedeutet. Es darf allerdings keine Karawane von Prellern sein (→ Pāc 145).
[524] āpadāsu Laut Kommentar ist hier gemeint: „wenn eine Auseinandersetzung ist im Reich und die Landbevölkerung belädt ihre Karren und zieht fort.“ In → Cvg 389 werden zehn Gefahren genannt: Gefahr durch die Regierung, Gefahr durch Diebe, Gefahr durch Feuer, Gefahr durch Wasser, Gefahr durch Menschen, Gefahr durch Nichtmenschen, Gefahr durch Raubtiere, Gefahr durch Kriechtiere, Gefahr für das Leben und Gefahr für den Reinheitswandel.
[525] ek-indriyaṃ
jīvaṃ Pflanzen. Es war
(ist) in Indien (und anderswo auch) allgemein üblich, dass Pflanzen ein
Grenzfall sind zwischen empfindungsfähigen und nicht empfindungsfähigen Wesen.
(dazu ausführlich → Schmidthausen) Auch in der altindischen
Rechtsprechung genießen Pflanzen Bedeutung, zumal wenn es um öffentlichen Besitz
geht. Die Beschädigung von Pflanzen (z.B. in Hainen oder Parks) wurde mit
Geldbuße (in Kahāpaṇa)
belegt:
Beschädigung
eines Sprosses von einem Baum: 3 K.; eines wichtigen Baumes: 6 K.; eines
anderen Baumes: 12 K.;
Beschädigung
eines kleinen Astes von einem Baum: 6 K.; eines wichtigen Baumes: 12 K.; eines
anderen Baumes: 24 K.;
Beschädigung eines großen Astes von einem Baum: 12 K.; eines wichtigen Baumes: 24 K.; eines anderen Baumes: 48 K.
[526] In Mvg 184 findet sich die vollständige Aussage der Verärgerten – allerdings auf die Mönche bezogen.
[527] āhundarikā vergleiche dazu → Mvg 102.