Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

IV. Abbitte

5. Kapitel: Das Lusthaus

41. [5.1] Ein Lusthaus ansehen

 

550. [977.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit wurde im Lusthaus im Garten des Fürsten Pasenadi von Kosala ein erotisches Kunstwerk aufgestellt. Zahlreiche Menschen gingen zu diesem Lusthaus, um sich das anzusehen. Die Nonnen der Sechsergruppe gingen ebenfalls zu diesem Lusthaus, um sich das anzusehen. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen zu einem Lusthaus gehen und das ansehen, wie Sinnes­lust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe zu einem Lusthaus gehen und das ansehen!“ Daraufhin nun berich­teten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe zu einem Lusthaus gehen und das ansehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sech­sergruppe zu einem Lusthaus gegangen sind und das angesehen haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe zu einem Lusthaus gehen und das ansehen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

551. [978.] Wer auch immer als Nonne zum Haus des Fürsten oder Lusthaus oder Park oder Lustgarten oder Lotosteich gehen sollte, um es anzusehen, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

552. [979.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zum Haus des Fürsten’[528] bedeutet: wo etwas für des Fürsten Vergnügen, zu dessen Freude errichtet ist.

‘Lusthaus’[529] bedeutet: wo etwas für das Vergnügen und zur Freude der Leute errichtet ist.

‘Park’[530] bedeutet: wo etwas für das Vergnügen und zur Freude der Leute errichtet ist.

‘Lustgarten’[531] bedeutet: wo etwas für das Vergnügen und zur Freude der Leute errichtet ist.

‘Lotosteich’[532] bedeutet: wo etwas für das Vergnügen und zur Freude der Leute errichtet ist.

 

553. [980.] Geht sie hin, um es anzusehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald sie da steht und sieht oder hört, ist es ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie die Sichtweite verlassen und sie sieht oder hört es erneut, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Geht sie hin, um [nur] das eine oder andere zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald sie da steht und sieht oder hört, ist es ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie die Sichtweite verlassen und sie sieht oder hört es erneut, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

554. [981.] Kein Vergehen ist es, wenn sie im Kloster steht und etwas sieht; wenn sie hin- und [sofort wieder] zurückgeht und [dabei etwas] sieht; wenn sie hinge­gangen ist, um dort etwas zu erledigen und dabei etwas sieht oder hört; im Unglücksfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die einundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

42. [5.2] Sessel und Liegestuhl

 

555. [982.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit benutzten die Nonnen Sessel und Liegestühle.[533] Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen Sessel und Liegestühle benutzen, wie Sinneslust genießende Haushälter­innen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen Sessel und Liegestühle benut­zen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejeni­gen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen Sessel und Liegestühle benutzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen Sessel und Liegestühle benutzen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene hef­tig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen Sessel und Liegestühle benutzen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreu­ten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

556. [983.] Wer auch immer als Nonne einen Sessel oder Liegestuhl benutzen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

557. [984.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sessel’[534] bedeutet: weil die Abmessungen überschritten wurden, wird es so genannt.

‘Liegestuhl’[535] bedeutet: er wurde aus [fast] unzerstörbarem[536] Tierhaar angefertigt.

‘Benutzen sollte’ ist: wenn sie sich darauf niedersetzt oder darauf hinlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

558. [985.] Kein Vergehen ist es, wenn sie den Sessel benutzt, nachdem die Füße abgeschnitten wurden; wenn sie den Liegestuhl benutzt, nachdem das Tierhaar entfernt wurde[537]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zweiundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

43. [5.3] Garn spinnen

 

559. [986.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit haben die Nonnen der Sech­sergruppe Garn gesponnen. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen Garn spinnen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [ande­ren] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Garn spinnen!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die beschei­den waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Non­nen der Sechsergruppe Garn spinnen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Garn spin­nen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpas­send, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Garn spinnen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

560. [987.] Wer auch immer als Nonne Garn spinnen sollte, begeht ein Pācitti­ya[-Vergehen].

 

561. [988.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Garn’ bedeutet: sechs Arten Garn[538]: Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle[539], Hanf, Mischgewebe.[540]

‘Spinnen sollte’ ist: spinnt sie es eigenhändig, ist diese Handlung ein Du­kkaṭa-Vergehen. Dreht sie es wieder und wieder[541], ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

562. [989.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [bereits] gesponnenes Garn [erneut] spinnt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die dreiundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

44. [5.4] Hausarbeit verrichten

 

563. [990.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verrichteten Nonnen Haus­arbeiten. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunru­higten sich: „Wie können bloß diese Nonnen Hausarbeiten verrichten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen Hausarbeiten verrichten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mön­che: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen Hausarbeiten verrichten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen Hausarbeiten verrichten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch blei­ben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

564. [991.] Wer auch immer als Nonne Hausarbeiten verrichten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

565. [992.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Hausarbeit’[542] bedeutet: wenn sie für einen Haushälter Reisbrei oder Reis oder (feste) Speisen kocht, wenn sie dessen Oberbekleidung[543] oder Kopfbe­deckung[544] wäscht, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

566. [993.] Kein Vergehen ist es, wenn sie Reisbrühe oder Ordensspeisen zube­reitet[545]; wenn [diese Verrichtung] der Stūpa-Verehrung dient; wenn sie für sich selber solche Dienste wie Reisbrei oder Reis oder (feste) Speisen kocht oder [den eigenen] Mantel oder Schal wäscht; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die vierundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

45. [5.5] Einen Streitfall nicht beilegen

 

567. [994.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war eine gewisse Nonne zur Nonne Thullanandā gegangen und sprach: „Kommen Sie, Ehrwürdige, und legen Sie diesen Streitfall bei.“ Die Nonne Thullanandā sagte: „In Ordnung.“, und nach­dem sie es versprochen hatte[546], legte sie weder bei, noch machte sie eine Anstren­gung beizulegen[547]. Daraufhin nun berichtete jene Nonne die Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beun­ruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā, nachdem zu ihr gesprochen wurde: ‘Kommen Sie, Ehrwürdige, und legen Sie diesen Streitfall bei.’, mit ‘In Ordnung.’ zustimmen, und dann [den Streitfall] weder beilegen, noch eine Anstrengung unternehmen, [ihn] beizulegen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā, nachdem zu ihr gesprochen wurde: ‘Kommen Sie, Ehrwürdige, und legen Sie diesen Streitfall bei.’, mit ‘In Ordnung.’ zustimmen, und dann [den Streitfall] weder beilegen, noch eine Anstrengung unternehmen, [ihn] beizulegen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā, nachdem zu ihr gesprochen wurde: ‘Kommen Sie, Ehrwür­dige, und legen Sie diesen Streitfall bei.’, mit ‘In Ordnung.’ zustimmte, und dann [den Streitfall] weder beigelegt, noch eine Anstrengung unternommen hat, [ihn] beizulegen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā nachdem zu ihr gesprochen wurde: ‘Kommen Sie, Ehrwürdige, und legen Sie diesen Streitfall bei.’, mit ‘In Ordnung.’ zustimmen, und dann [den Streitfall] weder beilegen, noch eine Anstrengung unternehmen, [ihn] beizulegen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

568. [995.] Wer auch immer als Nonne von einer Nonne angesprochen wird: ‘Kommen Sie, Ehrwürdige, und legen Sie diesen Streitfall bei.’, und mit ‘In Ordnung.’ zugestimmt hat, aber später, ohne dass hinderliche Umstände vor­liegen, [den Streitfall] weder beilegen, noch eine Anstrengung machen sollte, [ihn] beizulegen, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

569. [996.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Von einer Nonne’ ist: von einer anderen Nonne.

‘Streitfall’ bedeutet: vier Streitfälle: der Streit-verursachte Fall, der Vor­wurf-verursachte Fall, der Vergehen-verursachte Fall, der Verpflichtungs-verur­sachte Fall.

‘Kommen Sie, Ehrwürdige, und legen Sie diesen Streitfall bei.’ ist: Kom­men Sie, Ehrwürdige, und entscheiden Sie in diesem Streitfall.

‘Und sie später, ohne dass hinderliche Umstände vorliegen’ ist: es gibt kein Hindernis.

‘Weder beilegen sollte’ ist: sollte sie nicht selber beilegen.

‘Noch eine Anstrengung unternehmen sollte beizulegen’ ist: sollte sie [eine] andere nicht [dazu] anweisen.

Wenn sie sich sagt: „Weder will ich selber beilegen, noch mache ich eine Anstrengung, beizulegen.“, und [so] die Verantwortung für die Sache niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

570. [997.] Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und weder legt sie den Streitfall bei, noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und weder legt sie den Streitfall bei noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und weder legt sie den Streitfall bei, noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und weder legt sie den Streitfall bei, noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und weder legt sie den Streitfall bei, noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und weder legt sie den Streitfall bei noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und weder legt sie den Streitfall bei, noch unternimmt sie Anstrengungen, ihn beilegen zu lassen, [ohne dass hinderliche Umstände vorliegen,] ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[548]

571. [998.] Kein Vergehen ist es, wenn es Hinderungsgründe gibt; wenn sie es, nachdem sie sich danach umgesehen hat, nicht hinbekommt; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die fünfundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

46. [5.6] An Hausleute Speisen geben

 

572. [999.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit gab die Nonne Thullanandā die feste und weiche Speise der Asketen an Schauspieler, an Tänzer, Akrobaten, an Gaukler, an Tonschalentrommler, und sprach: „Möget Ihr doch über mich in Gesellschaft wertschätzend sprechen.“ Die Schauspieler, Tänzer, Akrobaten, Gaukler und Tonschalentrommler priesen nun die Nonne Thullanandā: „Die ehr­würdige Thullanandā ist sehr gelehrt, ist eine Rezitatorin, ist geschickt und erfah­ren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Gebt für die Ehrwürdige, tut [etwas] für die Ehrwürdige!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā die feste und weiche Speise der Asketen an Hausleute geben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā die feste und weiche Speise der Asketen an Hausleute geben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu ver­sammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thull­anandā an Hausleute die feste und weiche Speise der Asketen gegeben hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā an Hausleute die feste und weiche Speise der Asketen geben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

573. [1000.] Wer auch immer als Nonne an Hausleute oder Wanderasketen oder Wanderasketin die feste oder weiche Speise der Asketen geben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

574. [1001.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Wanderasket’ bedeutet: außer Mönch und Novize, wer sonst auch immer in die Hauslosigkeit gezogen ist.

‘Wanderasketin’ bedeutet: außer Nonne, zu Schulende und Novizin, wer sonst auch immer in die Hauslosigkeit gezogen ist.

‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer dem Zahnputz­wasser wird alles feste Speise genannt.

‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dick­milch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.

‘Geben sollte’ ist: wenn sie mit dem Körper[549] gibt oder mit etwas gibt, das mit dem Körper in Verbindung steht[550], oder mit etwas Weggeworfenem[551] gibt, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Gibt sie Zahnputzwasser, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[552]

 

575. [1002.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht selber gibt; wenn sie veranlasst dass jemand gibt; wenn sie es gibt, indem sie es draußen hingelegt hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechsundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

47. [5.7] Die Hausrobe

 

576. [1003.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit benutzte die Nonne Thullanandā die Hausrobe, die sie nicht weitergegeben hatte. Die anderen Nonnen, die ihre Tage hatten, bekamen [diese Robe] nicht.[553] Diejenigen Nonnen, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehr­würdige Nonne Thullanandā die Hausrobe benutzen, nachdem sie diese nicht wei­tergegeben hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā die Hausrobe benutzen, nachdem sie diese nicht weitergegeben hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschie­dene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā die Hausrobe benutzt, nachdem sie diese nicht weitergegeben hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā die Hausrobe benutzen, nachdem sie diese nicht weitergegeben hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

577. [1004.] Wer auch immer als Nonne die Hausrobe nicht weitergegeben hat, und weiter benutzen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

578. [1005.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Hausrobe’ bedeutet: [mit den Worten] ‘Nonnen, die ihre Tage haben, be­nutzen das’, wurde es gegeben.[554]

‘Nicht weitergegeben hat und es weiter benutzen sollte’ ist: wenn sie es für zwei, drei Nächte benutzt hat, es dann am vierten Tag gewaschen hat, und nicht weiter an an eine Nonne oder zu Schulende oder Novizin gegeben hat, [sondern] es weiter benutzt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

 

579. [1006.] Es ist nicht weitergegeben worden, und sie vermutet, dass es nicht weitergegeben wurde, und sie benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist nicht weitergegeben worden, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist nicht weitergegeben worden, und sie vermutet, dass es weitergegeben wurde, und sie benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist weitergegeben worden, und sie vermutet, dass es nicht weitergegeben wurde, [und sie benutzt es,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist weitergegeben worden, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie be­nutzt es,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist weitergegeben worden, und sie vermutet, dass es weitergegeben wur­de, [und sie benutzt es,] das ist kein Vergehen.

 

580. [1007.] Kein Vergehen ist es, wenn sie es benutzt, wenn es weitergegeben wurde; wenn sie es zum wiederholten Mal benutzt; es sind keine anderen Nonnen da, die ihre Tage haben; die [anderen] Roben sind gestohlen worden; die [anderen] Roben sind zerstört worden; im Unglücksfall[555]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebenundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

48. [5.8] Die Unterkunft nicht übergeben

 

581. [1008.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit brach die Nonne Thullanandā zur Wanderung auf, ohne ihre Unterkunft übergeben zu haben[556]. Dann aber brannte die Unterkunft der Nonne Thullanandā. Die Nonnen sagten sich: „Los Ihr Ehrwürdigen, lasst uns die Wertsachen hinausschaffen!“ Einige [andere] spra­chen: „Nicht doch, Ihr Ehrwürdigen, nichts hinausschaffen. Wenn irgendetwas [davon] verschwindet[557], wird sie uns für alles verantwortlich machen.“ Als die Nonne Thullanandā wieder zu dieser Unterkunft zurückkam, fragte sie die [ande­ren] Nonnen: „Aber Ihr Ehrwürdigen, habt Ihr denn nicht die Wertsachen hinaus­geschafft?“ – „Nein Ehrwürdige, wir haben [nichts] hinausgeschafft.“ Die Nonne Thullanandā ärgerte sich, regte sich auf und wurde unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen, wenn die Unterkunft brennt, nicht die Wertsachen hinausschaffen!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā wenn sie zur Wanderung auf­bricht, nicht ihre Unterkunft übergeben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā wenn sie zur Wanderung aufbricht, nicht ihre Unterkunft übergeben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā, als sie zur Wanderung aufbrach, ihre Unterkunft nicht übergeben hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā wenn sie zur Wanderung aufbricht, nicht ihre Unterkunft übergeben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch ver­mehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

582. [1009.] Wer auch immer als Nonne, ohne die Unterkunft übergeben zu haben, zur Wanderung aufbrechen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

583. [1010.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Unterkunft’ bedeutet: was eine abschließbare Tür hat, wird so genannt.

‘Ohne die Unterkunft übergeben zu haben, zur Wanderung aufbrechen sollte’ ist: nachdem sie [die Unterkunft] nicht einer Nonne oder zu Schulenden oder Novizin übergeben hat, dann aufbricht, und die Einfriedung der Unterkunft überschreitet, ist ein Pācittiya-Vergehen. Ist sie nicht umfriedet, und sie über­schreitet die Umgebung der Unterkunft, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

 

584. [1011.] Sie ist nicht übergeben worden, und sie vermutet, dass sie nicht übergeben wurde, und sie bricht auf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie ist nicht übergeben worden, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie bricht auf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie ist nicht übergeben worden, und sie vermutet, dass sie übergeben wurde, und sie bricht auf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie ist übergeben worden, und sie vermutet, dass sie nicht übergeben wurde, [und sie bricht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist übergeben worden, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie bricht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist übergeben worden, und sie vermutet, dass sie übergeben wurde, [und sie bricht auf,] das ist kein Vergehen.

585. [1012.] Kein Vergehen ist es, wenn sie aufbricht, nachdem sie sie übergeben hat; wenn es Hinderungsgründe gibt; wenn sie sich danach ausschaut aber es nicht erhält; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achtundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

49. [5.9] Weltliches studieren

 

586. [1013.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit studierten die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen weltliche Dinge studieren, wie Sinnes­lust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge studieren!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe welt­liche Dinge studieren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschie­dene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabe­nen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge studie­ren?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpas­send, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketen­würdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge studieren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

587. [1014.] Wer auch immer als Nonne weltliche Studien betreiben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

588. [1015.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Weltliches Wissen’[558] bedeutet: was auch immer außen vor ist[559], was mit Belanglosigkeit zusammenhängt[560].

‘Studien betreiben sollte’ ist: wenn sie es versweise studiert, ist es Vers für Vers ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie es silbenweise studiert, ist es Silbe für Silbe ein Pācittiya-Vergehen.

 

589. [1016.] Kein Vergehen ist es, wenn sie das Schreiben erlernt[561]; wenn sie etwas auswendig lernt[562]; wenn sie Schutz- und Segensverse erlernt[563]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die neunundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

50. [5.10] Weltliches lehren

 

590. [1017.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit lehrten die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge. Die Leute wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen weltliche Dinge lehren, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe weltliche Dinge lehren!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge lehren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe weltliche Dinge lehren?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe weltliche Dinge lehren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

591. [1018.] Wer auch immer als Nonne Weltliches lehren sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

592. [1019.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Weltliches Wissen’ bedeutet: was auch immer außen vor ist, was mit Be­langlosigkeit zusammenhängt.

‘Lehren sollte’ ist: wenn sie versweise lehrt, ist es Vers für Vers ein Pācitti­ya-Vergehen. Wenn sie silbenweise lehrt, ist es Silbe für Silbe ein Pācittiya-Ver­gehen.

 

593. [1020.] Kein Vergehen ist es, wenn sie das Schreiben lehrt; wenn sie etwas auswendig lehrt; wenn sie Schutz- und Segensverse lehrt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die fünfzigste Vorschrift ist beendet.

Das war das fünfte Kapitel, das vom Lusthaus.

 

 

6. Kapitel: Das Kloster

51. [6.1] Ohne zu fragen

 

594. [1021.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da waren [gerade] etliche Mönche in die Dorfresidenz[564] gegangen, und waren dabei, Roben anzufertigen. Dabei trugen sie nur eine Robe[565]. Ohne gefragt zu haben, betraten Nonnen die Wohnstätte und gingen zu den Mönchen. Die Mönche ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen ohne zu fragen eine Wohnstätte betreten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen ohne zu fragen eine Wohnstätte betreten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwür­dig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen ohne zu fragen eine Wohnstätte betreten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne ohne [vorher] zu fragen eine [Mönchs-]Wohn­stätte betreten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

 

595. [1022.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da brachen die Mönche von ihrer Wohnstätte auf. Die Nonnen sagten sich: „Die Ehrwürdigen sind aufgebrochen.“, und gingen nicht [mehr] zur Wohnstätte. Als dann die Mönche zurück in der Wohnstätte waren, da gingen sie [wieder] hin. Die Nonnen sagten sich: „Die Ehr­würdigen sind angekommen.“, und nachdem sie ohne zu fragen die Wohnstätte betreten hatten, gingen sie zu den Mönchen. Bei ihnen angekommen, verehrten sie die Mönche und stellten sich seitwärts hin. Zu den seitwärts stehenden Nonnen sprachen die Mönche: „Warum, Schwestern, habt Ihr die Wohnstätte weder gefegt, noch Trink- und Waschwasser bereitgestellt?“[566] – „Der Erhabene, Ihr Ehr­würdigen, hat die Vorschrift erlassen: ‘Nicht ungefragt soll man eine Wohnstätte betreten.’ Deshalb sind wir nicht hergekommen.“ Die Mönche berichteten diesen Sachverhalt dem Erhabenen. ... – ...[567] „Ihr Mönche, ich erlaube, dass eine [Mönchs-]Wohnstätte betreten wird, wenn ein Mönch da ist, den man gefragt hat. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne, ohne [vorher] einen anwesenden Mönch zu fragen, eine [Mönchs-]Wohnstätte betreten sollte, begeht ein Pācittiya[-Ver­gehen].“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

596. [1023.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da kamen die Mönche zur Wohn­stätte zurück, nachdem sie von dort aufgebrochen waren. Die Nonnen sagten sich: „Die Ehrwürdigen sind angekommen.“, und betraten ohne zu fragen die Wohn­stätte. Da bekamen sie Gewissensbisse und sagten sich: „Der Erhabene hat die Vorschrift erlassen: ‘Nicht ungefragt soll man eine Wohnstätte betreten wenn da ein Mönch ist.’ Wir haben ohne zu fragen die Wohnstätte betreten, obwohl ein Mönch da ist. Na hoffentlich haben wir kein Pācittiya-Vergehen begangen.“ ... – ... Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und ange­messene Lehrrede gehalten hatte,[568] sprach er zu den Mönchen: ... – ...[569] „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

597. [1024.] Wer auch immer als Nonne ohne zu fragen eine [Mönchs-]Wohn­stätte betreten sollte, wissend, dass da Mönche sind, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

598. [1025.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissend’ bedeutet: sie weiß es selber, andere haben es ihr berichtet, jene haben es ihr erzählt.

‘Mönche sind’ bedeutet: eine solche Stätte, an der Mönche leben, [und sei es auch nur] am Fuße eines Baumes.

‘Ohne zu fragen eine Wohnstätte betreten sollte’ ist: wenn sie ohne einen Mönch oder Novizen oder Klosterhelfer gefragt zu haben bei einer eingefriedeten Wohnstätte die Einfriedung überschreitet, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie bei einer nicht eingefriedeten Wohnstätte die Umgebung betritt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

599. [1026.] Da sind Mönche, und sie vermutet, dass da Mönche sind, und ohne einen Mönch zu fragen betritt sie die Wohnstätte, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da sind Mönche, aber sie ist darüber im Zweifel, und ohne einen Mönch zu fragen betritt sie die Wohnstätte, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind Mönche, und sie vermutet, dass da keine Mönche sind, und ohne einen Mönch zu fragen betritt sie die Wohnstätte, das ist kein Vergehen.

Da sind keine Mönche, und sie vermutet, dass da Mönche sind, [und ohne einen Mönch zu fragen betritt sie die Wohnstätte,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind keine Mönche, aber sie ist darüber im Zweifel, [und ohne einen Mönch zu fragen betritt sie die Wohnstätte,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da sind keine Mönche, und sie vermutet, dass da keine Mönche sind, das ist kein Vergehen.

 

600. [1027.] Kein Vergehen ist es, wenn ein Mönch da ist, sie ihn fragte und dann eintritt; wenn kein Mönch da ist und sie ohne zu fragen eintritt; wenn sie auf den Kopf der Vorausgehenden schaut[570]; wenn sie dorthin geht, wo sich Nonnen ver­sammeln[571]; wenn der Weg durch die Wohnstätte führt; im Krankheitsfall; im Un­glücksfall[572]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die einundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

52. [6.2] Einen Mönch beschimpfen

 

601. [1028.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, in der Hochdachhalle[573] im Großen Park zu Vesāli. In dieser Zeit nun, da lebte der ehr­würdige Kappitaka, Lehrer[574] des ehrwürdigen Upāli, auf einer Leichenstätte. Zu jener Zeit war [gerade] eine ältere Nonne aus der Sechsergruppe der Nonnen ver­storben. Nachdem nun die Sechsergruppe Nonnen jene Nonne hinausgebracht hatten, und nicht weit entfernt vom Aufenthalt des ehrwürdigen Kappitaka ein­geäschert und einen Stūpa errichtet hatten, da gingen sie zu diesem Stūpa und weinten. Da aber der ehrwürdige Kappitaka von diesen Geräuschen gepeinigt wur­de, zerstörte er den Stūpa und verstreute [die Brocken].[575] Die Sechsergruppe[576] Nonnen berieten: „Durch diesen Kappitaka ist der Stūpa der Ehrwürdigen zerstört worden. Los, lasst uns ihn umbringen!“ Eine gewisse Nonne berichtete die Sache dem ehrwürdigen Upāli. Der ehrwürdige Upāli wiederum berichtete die Sache dem ehrwürdigen Kappitaka. Daraufhin nun hatte der ehrwürdige Kappitaka seine Stätte verlassen und legte sich auf die Lauer[577]. Da nun gingen die Sechsergruppe Nonnen zur Aufenthaltsstätte des ehrwürdigen Kappitaka, und nachdem sie dort angelangt waren, häuften sie auf der Wohnstätte des ehrwürdigen Kappitaka Steine und Erdklumpen und sprachen dann: „Tot ist der Kappitaka!“. Dann gingen sie fort.

Nachdem der ehrwürdige Kappitaka am Morgen aufgestanden war und sich angekleidet hatte, nahm er Almosenschale und Roben und betrat Vesāli zum Almosengang. Aber da sahen nun die Nonnen der Sechsergruppe, wie der ehrwür­dige Kappitaka auf Almosenrunde ging. Als sie das sahen, sprachen sie zu sich: „Dieser Kappitaka lebt. Wie konnte er bloß unsere Beratung zunichtemachen?“ Den Nonnen der Sechsergruppe kam zu Ohren: „Sicherlich ist durch Meister Upāli unsere Beratung zunichtegemacht worden.“ Da beschimpften sie den ehrwürdigen Upāli: „Wie kann bloß dieser Barbier, dieser Schmutzabwischer[578], dieser Niedrig­geborene unsere Beratung zunichtemachen!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe den ehrwürdigen Upāli [derart] beschimpfen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Non­nen der Sechsergruppe den ehrwürdigen Upāli beschimpfen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sech­sergruppe den ehrwürdigen Upāli beschimpft haben?“ – „Das ist wahr, Erhabe­ner.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe den ehrwür­digen Upāli beschimpfen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

602. [1029.] Wer auch immer als Nonne einen Mönch beschimpfen sollte oder schmähen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].[579]

 

603. [1030.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Mönch’ ist: er ist hochordiniert.

‘Beschimpfen sollte’ ist: wenn sie ihn auf zehn Arten[580] von Beschimpfun­gen oder eine davon beschimpft oder mit etwas anderem, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Schmähen sollte’ ist: wenn sie Angst einjagt, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

 

604. [1031.] Jener ist hochordiniert, und sie vermutet, dass er hochordiniert ist, und sie beschimpft ihn oder schmäht ihn, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie beschimpft ihn oder schmäht ihn, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist hochordiniert, und sie vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, und sie beschimpft ihn oder schmäht ihn, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass er hochordiniert ist, [und sie beschimpft ihn oder schmäht ihn,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie be­schimpft ihn oder schmäht ihn,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jener ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass er nicht hochordiniert ist, [und sie beschimpft ihn oder schmäht ihn,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

605. [1032.] Kein Vergehen ist es, wenn das Höchste vorangestellt ist[581]; wenn die Lehre vorangestellt ist; wenn die Unterweisung vorangestellt ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zweiundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

53. [6.3] Zornerregt die Gruppe schmähen

 

606. [1033.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit da war die Nonne Caṇḍakāḷī eine Streitmacherin, machte Auseinandersetzungen und Dispute, brachte Ge­schwätz auf und entfachte im Orden Streitfälle. Die Nonne Thullanandā erhob Widerspruch, als gegen jene ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt wurde. Zu jener Zeit nun ging die Nonne Thullanandā ins Dorf, weil es da irgendetwas zu erledigen gab. Da nun sprach der Nonnenorden: „Die Nonne Thullanandā ist fortgegangen.“, und suspendierten die Nonne Caṇḍakāḷī wegen des Nichteinsehens von Vergehen. Als die Nonne Thullanandā im Dorf ihre Verrichtungen erledigt hatte, kehrte sie nach Sāvatthi zurück. Die Nonne Caṇḍakāḷī machte für die zurückkommende Nonne Thullanandā weder einen Sitz zurecht, noch stellte sie Wasser zum Füße­waschen bereit, noch den Fußschemel, noch legte sie das Fußabtrockentuch bereit. Sie ging ihr nicht entgegen, nahm ihr nicht Almosenschale und Roben ab und fragte sie auch nicht, ob sie etwas zum Trinken haben möchte.[582] Die Nonne Thullanandā sprach zur Nonne Caṇḍakāḷī: „Wenn ich ankomme, Ehrwürdige, warum bereitest du weder einen Sitz vor, noch stellst du das Fußwaschwasser und den Fußschemel bereit, noch legst du das Fußabtrockentuch bereit, noch gehst du mir nicht entgegen, noch nimmst du mir Almosenschale und Roben ab, noch bietest du mir etwas zum Trinken an?“ – „Ganz sicher ist das, Ehrwürdige, weil ich ohne euren Schutz bin.“ – „Warum solltest du, Ehrwürdige, schutzlos sein?“ – „Die [anderen] Nonnen, Ehrwürdige, die sagten [sich]: ‘sie ist [jetzt] schutzlos, nicht weise [genug], da ist keiner, der für sie spricht’, dann haben sie mich wegen Nichteinsehens von Vergehen suspendiert.“

Die Nonne Thullanandā sprach: „Diese Närrinnen! Bösartig sind sie! Sie wissen nicht, was ein (Ordens-)Verfahren ist oder was ein fehlerhaftes (Ordens-) Verfahren ist oder was Fehler im (Ordens-)Verfahren sind oder was ein fehlerloses (Ordens-)Verfahren ist.“, und da sie cholerisch war, schmähte[583] sie die Gruppe [die das Verfahren durchgeführt hatte]. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thulla­nandā zornerregt eine Gruppe schmähen?“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā zornerregt eine Gruppe schmähen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā zornerregt eine Gruppe geschmäht hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā zornerregt eine Gruppe schmähen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

607. [1034.] Wer auch immer als Nonne verärgert eine (Nonnen-)Gruppe schmäht, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

608. [1035.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zornerregt’ bedeutet: eine Zornige wird so genannt.[584]

‘Gruppe’ bedeutet: der Nonnenorden wird so genannt.

‘Schmähen sollte’ ist: wenn sie [mit den Worten]: ‘Diese Närrinnen! Bös­artig sind sie! Sie wissen nicht, was ein (Ordens-)Verfahren ist oder was ein fehlerhaftes (Ordens-)Verfahren ist oder was Fehler im (Ordens-)Verfahren sind oder was ein fehlerloses (Ordens-)Verfahren ist.’ schmäht, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie zahlreiche Nonnen oder [nur] eine Nonne oder eine nicht Hochordinierte schmäht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[585]

 

609. [1036.] Kein Vergehen ist es, wenn das Höchste vorangestellt ist; wenn die Lehre vorangestellt ist; wenn die Unterweisung vorangestellt ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die dreiundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

54. [6.4] Woanders auch noch speisen

 

610. [1037.] Damals, da verweilte der Buddha, der Erhabene, im Park des Anātha­piṇḍika, im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatte ein gewisser Brahmane Nonnen zum Mahl eingeladen. Die eingeladenen Nonnen speisten, und nachdem sie zu verwandten Familien gegangen waren, speisten einige auch dort und einige nahmen Almosenspeise und gingen. Dann sprach der Brahmane zu seinen Nach­barn: „Die Nonnen, Meister, sind von mir zufriedengestellt worden. Kommt, ich will auch Euch zufriedenstellen.“ Sie sprachen: „Wie willst Du denn, Meister, uns zufriedenstellen? Diejenigen, die Du direkt eingeladen hast, die sind dann zu unse­ren Häusern gekommen, einige haben gespeist und einige haben Almosenspeise genommen und sind [weiter] gegangen!“ Da ärgerte sich der Brahmane, wurde unruhig und regte sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen, nachdem sie in meinem Haus gespeist haben, woanders speisen! Ich bin wohl nicht fähig, ihnen ausreichend zu geben!“ Die Nonnen hörten jenen Brahmanen, wie er sich ärgerte, aufregte und unruhig war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese eingeladen gewesenen Nonnen, nach­dem sie gespeist haben, woanders speisen!“ Daraufhin nun berichteten diese Non­nen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genüg­sam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese eingeladen gewesenen Nonnen, nachdem sie gespeist haben, woanders speisen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass diese eingeladen gewesenen Nonnen, nachdem sie gespeist haben, [auch noch] woanders gespeist haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese eingeladen gewesenen Nonnen, nachdem sie gespeist haben, [auch noch] woan­ders speisen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch blei­ben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

611. [1038.] Wer auch immer als Nonne eingeladen wurde und gesättigt ist, [und danach weitere] feste oder weiche Speisen essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

612. [1039.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eingeladen wurde’ bedeutet: zu der einen oder anderen Speise der fünf Speisen eingeladen worden.

‘Gesättigt ist’ bedeutet: Nahrung erscheint, Speise erscheint, es ist in Reichweite der Hand gestellt worden, Verschmähtes erscheint.[586]

‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer den nach Mittag erlaubten[587], den für sieben Tage erlaubten[588], den lebenslang erlaubten[589] wird alles feste Speise genannt.[590]

‘Weiche Speise’[591] bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.

Wenn sie spricht: „Ich will kauen, ich will essen.“ und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pācittiya-Vergehen.[592]

 

613. [1040.] Wenn sie eingeladen wurde, und sie vermutet, dass sie eingeladen[593] wurde, und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie eingeladen wurde, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie eingeladen wurde, und sie vermutet, dass sie nicht eingeladen wurde, und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Nimmt sie nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist das ein Pācittiya-Vergehen.

[Wenn sie nicht eingeladen wurde, und sie vermutet, dass sie eingeladen wurde, und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie nicht eingeladen wurde, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie nicht eingeladen wurde, und sie vermutet, dass sie nicht einge­laden wurde, und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das kein Ver­gehen.][594]

 

614. [1041.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht gesättigt ist und eingeladen wurde; wenn sie [nur] Reisbrei trinkt; wenn sie isst, nachdem sie vom Besitzer die Erlaubnis erhielt; wenn sie nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit verzehrt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die vierundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

55. [6.5] Eifersüchtig

 

615. [1042.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da machte eine gewisse Nonne in Sāvatthi auf einer gewissen Straße ihren Almosengang und kam dabei zu einer gewissen Familie. Dort angelangt, ließ sie sich auf den vorbereiteten Sitz nieder. Nachdem die Leute diese Nonne gespeist hatten[595], sprachen sie: „Die anderen Nonnen, o Ehrwürdige, mögen [auch] herkommen.“ Da sagte sich die Nonne: „Wie könnten diese Nonnen nicht [hier-]hergehen?“, und als sie bei den [anderen] Nonnen angelangt war, sprach sie: „An dem-und-dem Ort, Ihr Ehrwür­digen, sind Raubtiere, Hunde, ein ungestümer Pflugochse, und schlammig ist der Ort [auch noch].[596] Möget Ihr da nicht hingehen.“ [Doch] eine gewisse Nonne, die auf dieser Straße ihren Almosengang machte, ging zu jener Familie, und als sie angelangt war, ließ sie sich auf den vorbereiteten Sitz nieder. Nachdem die Leute die Nonne gespeist hatten, sprachen sie zu ihr: „Warum, o Ehrwürdige, kommen die [anderen] Nonnen nicht [hier-]her?“ Daraufhin nun berichtete die Nonne den Leuten den Sachverhalt. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden un­ruhig: „Wie kann bloß jene Nonne in Bezug auf eine Familie eifersüchtig sein!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beun­ruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne in Bezug auf eine Familie [so derart] eifersüchtig sein!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne in Bezug auf eine Familie [so derart] eifersüchtig sein!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne in Bezug auf eine Familie [so derart] eifersüchtig ist?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwür­dig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne in Bezug auf eine Familie [so derart] eifersüchtig sein! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

616. [1043.] Wer auch immer als Nonne in Bezug auf Familien eifersüchtig ist, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

617. [1044.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Familien’ bedeutet: vier Familien: (Krieger-)Adelsfamilie, Brahmanen­familie, Kaufmannsfamilie, Arbeiterfamilie.

‘Eifersüchtig sein“ ist: wenn sie sich sagt: ‘Wie könnten diese Nonnen nicht [hier-]hergehen?’, und sie spricht in Gegenwart der [anderen] Nonnen herab­würdigend[597] über die Familie, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie in Gegen­wart der Familie herabwürdigend über die [anderen] Nonnen spricht, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

618. [1045.] Kein Vergehen ist es, wenn sie in Bezug auf die Familie nicht eifer­süchtig ist, und sie erzählt von einer [tatsächlich] vorhandenen Gefährdung; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die fünfundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

56. [6.6] Regenzeit ohne Mönch

 

619. [1046.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten etliche Nonnen in einer dörflichen Unterkunft die Regenzeit verbracht und gingen nun nach Sāvatthi. Die [dortigen] Nonnen sprachen zu jenen Nonnen: „Wo haben denn die Ehrwür­digen die Regenzeit verbracht? Hoffentlich war die Unterweisung erfolgreich.“ – „Nein, Ihr Ehrwürdigen, da war kein Mönch. Wie sollte da eine Unterweisung erfolgreich sein?“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen die Regenzeit an einem Ort antreten, an dem kein Mönch ist!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zu­rückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen die Regenzeit an einem Ort antreten, an dem kein Mönch ist!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen die Regenzeit an einem Ort antra­ten, an dem kein Mönch war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erha­bene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen die Regenzeit an einem Ort antreten, an dem kein Mönch ist! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch blei­ben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

620. [1047.] Wer auch immer als Nonne an einem Ort, wo keine Mönche sind, die Regenzeit antreten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

621. [1048.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne Mönche’ bedeutet: an diesem Ort ist es nicht möglich, zur Unterwei­sung oder zu gemeinsamen Angelegenheiten[598] zu gehen.[599]

Wenn sie sich sagt: ‘Die Regenzeit will ich hier verbringen!’, und bereitet Lager und Sitz vor, stellt Trink- und Waschwasser bereit und fegt die Zelle, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald die Morgendämmerung anbricht, ist es ein Pācitti­ya-Vergehen.

 

622. [1049.] Kein Vergehen ist es, wenn [dort] Mönche die Regenzeit antraten und [dann wieder] aufbrachen oder wenn diese den Orden verlassen oder wenn diese sterben oder wenn diese an ihrer Meinung zweifeln[600]; bei Gefahr[601]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechsundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

57. [6.7] Nach der Regenzeit nicht eingeladen

 

623. [1050.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten etliche Nonnen in einer dörflichen Unterkunft die Regenzeit verbracht und gingen nun nach Sāvatthi. Die [dortigen] Nonnen sprachen zu jenen Nonnen: „Wo haben denn die Ehrwür­digen die Regenzeit verbracht? Hoffentlich wurde der Mönchsorden eingela­den?“[602] – „Nein, Ihr Ehrwürdigen, wir haben den Mönchsorden nicht einge­laden.“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beun­ruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen die Regenzeit verbringen und danach nicht den Mönchsorden einladen!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen die Regenzeit ver­bringen und danach nicht den Mönchsorden einladen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen die Regenzeit verbracht haben und danach nicht den Mönchsorden eingeladen haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen die Regenzeit verbringen und danach nicht den Mönchsorden einladen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

624. [1051.] Wer auch immer als Nonne die Regenzeit verbracht hat, und da­nach nicht beide Orden in dreierlei Hinsicht einladen sollte, ob etwas gesehen oder gehört oder vermutet wird, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

625. [1052.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Die Regenzeit verbracht’ bedeutet: die dreimonatige frühe oder die drei­monatige späte verbracht habend.

Wenn sie sich sagt: ‘Beide Orden will ich nicht in dreierlei Hinsicht ein­laden, ob etwas gesehen oder gehört oder vermutet wird’, und sie legt diese Ver­pflichtung nieder[603], ist das ein Pācittiya-Vergehen.

626. [1053.] Kein Vergehen ist es, wenn es Hinderungsgründe gibt; wenn sie danach Ausschau gehalten hat, aber nicht erlangen konnte; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebenundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

58. [6.8] Nicht zur Unterweisung gehen

 

627. [1054.] Damals, da weilte der Buddha, der Erhabene, bei den Sakya, im Feigenbaumkloster zu Kapilavatthu. Zu dieser Zeit, da waren die Mönche der Sechsergruppe zum Nonnenkloster gegangen und unterwiesen dort die Sechser­gruppe der Nonnen. Die Nonnen sprachen zur Sechsergruppe Nonnen: „Lasst uns, Ihr Ehrwürdigen, zur Unterweisung gehen.“ – „Wir würden ja, Ihr Ehrwürdigen, da hingehen wollen, wo die Unterweisung gehalten wird, aber die Meister der Sechsergruppe sind gerade angekommen und werden uns unterweisen.“[604] Die [anderen] Nonnen ärgerten sich, wurden unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe nicht [mit uns] zur Unterweisung gehen [wol­len]!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß die Nonnen der Sechsergruppe nicht zur Unterweisung gehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Non­nen der Sechsergruppe nicht zur Unterweisung gegangen sind?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe nicht zur Unterweisung gehen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

628. [1055.] Wer auch immer als Nonne nicht zur Unterweisung oder zu gemeinsamen Angelegenheiten gehen sollte, begeht ein Pācittiya[-Verge­hen].

 

629. [1056.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Unterweisung’ bedeutet: die Acht Schwerwiegenden Vorschriften.[605]

‘Gemeinsame Angelegenheiten’ bedeutet: ein gemeinsames Ordensverfah­ren, gemeinsame Rezitation, gemeinsame Übung.

Wenn sie sich sagt: ‘Nicht zur Unterweisung oder zu gemeinsamen Ange­legenheiten will ich gehen’, und sie legt diese Verpflichtung nieder, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

630. [1057.] Kein Vergehen ist es, wenn Hinderungsgründe auftreten; wenn sie sich nach einer Begleit-Nonne umgeschaut hat, aber keine bekommen konnte; im Krankheitsfall; bei Gefahr; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achtundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

59. [6.9] Halbmonatlich zwei Dinge erwünschen

 

631. [1058.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit haben die Nonnen den Uposatha(-tag) nicht erfragt und nicht die Unterweisung erbeten.[606] Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß diese Nonnen nicht den Uposatha(-tag) erfragen und nicht die Unterwei­sung erbeten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen nicht den Uposatha(-tag) erfragt und nicht die Unterwei­sung erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen nicht den Uposatha(-tag) erfragen und nicht die Unterweisung erbeten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

632. [1059.] Jeden halben Monat sollen die Nonnen vom Mönchsorden zwei Dinge erwünschen: die Frage des Uposatha(-tages) und dass zur Unterwei­sung gekommen wird. Wer das überschreitet, begeht ein Pācittiya[-Ver­gehen].

 

633. [1060.] ‘Jeden halben Monat’ ist: nicht am Uposatha(-tag)[607].

‘Uposatha’ bedeutet: zwei Uposatha(-tage): der vierzehnte und der fünf­zehnte.[608] [609]

‘Unterweisung’ bedeutet: die Acht Schwerwiegenden Vorschriften.

Wenn sie sich sagt: ‘Den Uposatha(-tag) will ich nicht erfragen und auch nicht um die Unterweisung bitten.’, und legt diese Verpflichtung nieder, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[610]

 

634. [1061.] Kein Vergehen ist es, wenn Hinderungsgründe auftreten; wenn sie sich nach einer Begleit-Nonne umgeschaut hat, aber keine bekommen konnte; im Krankheitsfall; bei Gefahr; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die neunundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

60. [6.10] Behandlung von einem Mann

 

635. [1062.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da entstand am Unterleib[611] einer gewisse Nonne ein Geschwür[612], und das ließ sie von einem Mann aufbre­chen, mit dem sie allein war. Da nun begann der Mann diese Nonne zu schänden. Sie schrie laut auf. Als die [anderen] Nonnen herbeigerannt kamen, sprachen sie zu jener Nonne: „Warum, Ehrwürdige, hast Du laut aufgeschrien?“ Daraufhin berichtete die Nonne den [anderen] Nonnen die Sache. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann sich bloß diese Nonne ein Geschwür am Unterleib operieren lassen, wenn sie allein mit einem Mann zusammen ist!“ Daraufhin nun berichteten die Nonnen die Sache den Mön­chen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, ge­wissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhig­ten sich: „Wie konnte sich bloß diese Nonne ein Geschwür am Unterleib operieren lassen, als sie allein mit einem Mann zusammen war!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne sich ein Geschwür am Unterleib hat operieren lassen, als sie allein mit einem Mann zusam­men war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie konnte sich bloß diese Nonne ein Geschwür am Unterleib operieren lassen, als sie allein mit einem Mann zusammen war! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

636. [1063.] Wer auch immer als Nonne ein am Unterleib entstandenes Ge­schwür oder Wunde ohne den Orden oder die Gruppe um Erlaubnis gefragt zu haben, allein mit einem Mann zusammen von diesem aufbrechen lassen sollte oder zum Bersten bringen lassen sollte oder auswaschen lassen sollte oder salben lassen sollte oder verbinden lassen sollte oder freilegen lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

637. [1064.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Unterleib’ bedeutet: unterhalb des Nabels und oberhalb der Kniescheiben.

‘Entstandenes’ ist: es ist dort entstanden.

‘Geschwür’[613] bedeutet: irgendein(-e Art von) Geschwür.

‘Wunde’[614] bedeutet: irgendeine (Art) Wunde.

‘Ohne um Erlaubnis gefragt zu haben’ ist: ohne zu fragen.

‘Orden’ bedeutet: der Nonnenorden wird so genannt.

‘Gruppe’ bedeutet: zahlreiche Nonnen werden so genannt.

‘Mann’ bedeutet: ein männlicher Mensch, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, jemand, der bewusst fähig ist zu schänden.

‘Zusammen’ ist: gemeinsam.

‘(Er mit ihr) alleine’ ist: ein Mann als auch eine Nonne.

 

638. [1065.] Wenn sie anweist: ‘Brich es auf.’, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Bricht er es auf, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie anweist: ‘Lass es bersten.’, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Lässt er es bersten, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie anweist: ‘Wasch es aus.’, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Wäscht er es aus, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie anweist: ‘Salbe es.’, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Trägt er Salbe auf, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie anweist: ‘Verbinde es.’, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Verge­hen. Verbindet es es, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie anweist: ‘Leg es frei.’[615], ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Verge­hen. Legt er es frei, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

 

639. [1066.] Kein Vergehen ist es, wenn sie, nachdem sie um Erlaubnis gefragt hat, es aufbrechen oder bersten oder auswaschen oder (ein-)salben oder verbinden oder freilegen lässt; wenn irgendeine verständige Zweite dabei ist; wenn irgendein verständiger Zweiter dabei ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechzigste Vorschrift ist beendet.

Das war das sechste Kapitel, das vom Kloster.

 

 

7. Kapitel: Die Schwangere

61. [7.1] Eine Schwangere hochordinieren

 

640. [1067.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen eine Schwangere hochordiniert[616]. Diese ging dann auf Almosengang. Die Leute spra­chen: „Gebt der Ehrwürdigen Almosenspeise! Die Ehrwürdige ist schwanger.“ Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß eine Schwangere in den Nonnenstand erheben!“ Die [anderen] Non­nen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß diese Nonnen eine Schwangere hochordinieren!“ Daraufhin nun berich­teten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine Schwangere hochordinieren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf ver­schiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mön­che: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine Schwangere hochordiniert haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine Schwangere hochordinieren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

641. [1068.] Wer auch immer als Nonne eine Schwangere in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

642. [1069.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eine Schwangere’ bedeutet: eine, die Wesen bewirkt hat, nennt man so.

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

643. [1070.] Jene ist schwanger, und sie vermutet, dass sie schwanger ist, und sie ordiniert jene, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist schwanger, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie ordiniert jene, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist schwanger, und sie vermutet, dass sie nicht schwanger ist, und sie ordiniert jene, das ist kein Vergehen.

Jene ist nicht schwanger, und sie vermutet, dass sie schwanger ist, [und sie ordiniert jene,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht schwanger, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie ordiniert jene,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht schwanger, und sie vermutet, dass sie nicht schwanger ist, [und sie ordiniert jene,] das ist kein Vergehen.

 

644. [1071.] Kein Vergehen ist es, wenn jene schwanger ist, und sie vermutet, dass sie nicht schwanger ist, und sie dann jene hochordiniert; wenn jene nicht schwan­ger ist, und sie vermutet, dass jene nicht schwanger ist, und sie dann jene hoch­ordiniert; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die einundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

62. [7.2] Eine Stillende hochordinieren

 

645. [1072.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen eine Stillende hochordiniert. Diese ging dann auf Almosengang. Die Leute sprachen: „Gebt der Ehrwürdigen Almosenspeise! Die Ehrwürdige ist in Begleitung[617].“ Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Non­nen bloß eine Stillende in den Nonnenstand erheben!“ Die [anderen] Nonnen hör­ten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Non­nen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine Stillende hochordinieren!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, ge­nügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, reg­ten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine Stillende hochordinieren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine Stillende hochordiniert haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine Stillende hochordinieren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird ge­ringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

646. [1073.] Wer auch immer als Nonne eine Stillende in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

647. [1074.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eine Stillende’ bedeutet: sie ist Mutter oder Amme.

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

648. [1075.] Jene stillt, und sie vermutet, dass sie stillt, und sie ordiniert jene, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene stillt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie ordiniert jene, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene stillt, und sie vermutet, dass sie nicht stillt, und sie ordiniert jene, das ist kein Vergehen.

Jene stillt nicht, und sie vermutet, dass sie stillt, [und sie ordiniert jene,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene stillt nicht, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie ordiniert jene,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene stillt nicht, und sie vermutet, dass sie nicht stillt, [und sie ordiniert jene,] das ist kein Vergehen.

649. [1076.] Kein Vergehen ist es, wenn jene stillt, und sie vermutet, dass sie nicht stillt, und sie dann jene hochordiniert; wenn jene nicht stillt, und sie vermutet, dass jene nicht stillt, und sie dann jene hochordiniert; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zweiundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

63. [7.3] Erst zwei Jahre zu schulen I

 

650. [1077.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen zu Schulende hochordiniert, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hatte. Jene waren unfähig, unerfahren, wussten nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zu­rückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine zu Schulende hoch­ordinieren, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß diese Nonnen eine zu Schulende hochordinieren, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine zu Schulende hochordiniert haben, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine zu Schulende hochordinieren, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die er­freut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die An­zahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Als nun daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube die Übereinkunft, dass einer zu Schulenden für zwei Jahre die sechs Vorschriften gegeben werden [, in denen sie sich zu üben hat]. Und so, ihr Mönche, soll man übereinkommen: Jene zu Schulende soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusam­mengefalteten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin die zu Schulende der Ehrwürdigen Soundso. Den Orden bitte ich um die Übereinkunft, dass ich in den sechs Übungsvorschrif­ten für zwei Jahre geübt werde.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

 

651. [1078.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Ge­nannte ist die zu Schulende der ehrwürdigen Soundso. Sie bittet den Orden um Übereinkunft, dass sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden darin übereinkommen, dass die zu Schulende Soundso der ehrwürdigen Soundso für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist die zu Schulende der ehrwürdigen Soundso. Sie bittet den Orden um Übereinkunft, dass sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird. Der Orden gibt der Soundso genannten zu Schulenden die Übereinkunft, sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften zu schulen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Soundso genannten zu Schulenden die Übereinkunft gegeben wird, sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften zu schulen, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’

‘Gegeben ist durch den Orden die Übereinkunft, dass die zu Schulende Soundso für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

 

652. [1079.] „Der zu Schulenden soll gesagt werden: ‘Sprich das [nach.’ [und dann:] ‘Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie das Töten lebender Wesen abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Nehmen von Nichtgegebenem abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Wandel in Un­reinheit abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie der [Betätigung der] üblen Rede abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie [dem Genuss von] Gebranntem und Vergorenem abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von sol­chen Taten, wie dem Essen zu unrechter Zeit abzustehen.’“

Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen[618] auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nach­dem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissen­hafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Non­nen diese Vorschrift:

 

653. [1080.] Wer auch immer als Nonne eine zu Schulende hochordinieren sollte, die nicht [wenigstens] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

654. [1081.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.

‘Nicht in den Übungsvorschriften geschult’ bedeutet: die Übungsvorschrif­ten wurden ihr nicht gegeben, oder wenn ihr die Übungsvorschriften gegeben wurden, dann sind sie erschüttert worden[619].

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

655. [1082.] Da ist ein gültiges Verfahren[620], und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Ver­fahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

 

656. [1083.] Kein Vergehen ist es, wenn sie die zu Schulende in den Nonnenstand erhebt, sofern jene die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die dreiundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

64. [7.4] Hochordination erst genehmigen lassen I

 

657. [1084.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Nonnen eine zu Schulende hochordiniert, die zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften ge­schult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war.[621] Die [anderen] Nonnen sprachen: „Na los, zu Schulende, bring das in Erfahrung, gib mir dies, überbring das mal, daran ist Bedarf, mach mir das erlaubt.“ Jene sprachen: „Wir, Ihr Ehrwür­digen, sind keine zu Schulenden. Wir sind Nonnen.“ Diejenigen Nonnen, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Non­nen eine zu Schulende hochordinieren, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war!“[622] Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine zu Schulende hochordinieren, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine zu Schulende hochordiniert haben, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine zu Schulende hochordinieren, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ Als nun daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass einer zu Schulenden, die zwei Jahre lang in den sechs Übungsvor­schriften geschult wurde, die Übereinkunft zur Hochordination gewährt wird. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden: Jene zu Schulende soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusammengefalteten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin die zu Schulende der Ehrwürdigen Soundso und bin zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wor­den. Den Orden bitte ich um die Übereinkunft, mir zu gewähren, dass ich in den Nonnenstand erhoben werde.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

658. [1085.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Ge­nannte ist die zu Schulende der ehrwürdigen Soundso und wurde für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult. Sie bittet den Orden um Übereinkunft, dass sie hochordiniert wird. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden darin übereinkommen, dass die zu Schulende Soundso, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird.’ Das ist die Ankündi­gung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist die zu Schulende der ehrwürdigen Soundso und wurde für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult. Sie bittet den Orden um Übereinkunft, dass sie hochordiniert wird. Der Orden gewährt der Soundso genannten zu Schulenden, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, die Übereinkunft, dass sie hochordiniert wird. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Soundso genannten zu Schulenden, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, die Übereinkunft gegeben wird, sie hochzuordinieren, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’

‘Gegeben ist durch den Orden die Übereinkunft, dass die zu Schulende Soundso, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

659. [1086.] Wer auch immer als Nonne eine zu Schulende hochordinieren sollte, die [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber auf die man sich [zuvor] nicht im Orden geeinigt hatte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

660. [1087.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.

‘In den Übungsvorschriften geschult’ bedeutet: sie wurde in den sechs Übungsvorschriften geschult.

‘Nicht [zuvor] geeinigt’ bedeutet: man hat sich nicht durch ein Verfahren mit Ankündigung darauf geeinigt, sie hochzuordinieren.

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

661. [1088.] Da ist ein gültiges Verfahren[623], und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Ver­fahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

 

662. [1089.] Kein Vergehen ist es, wenn sie die zu Schulende, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, in den Nonnenstand erhebt, sofern man sich darauf geeinigt hatte, jene hochzuordinieren[624]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die vierundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

65. [7.5] Weniger als zwölf Jahre I

 

663. [1090.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen eine hochordiniert, die bei einem Haushälter [untergekommen] war[625], aber weniger als zwölf Jahre [alt]. Solche waren nicht fähig, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berüh­rung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble und unerwünschte Worte zu ertragen, als auch aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, harte, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine Hausfrau hochordinieren, die weniger als zwölf Jahre alt ist!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine Hausfrau hoch­ordinieren, die weniger als zwölf Jahre alt ist!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine Hausfrau hochordiniert haben, die weniger als zwölf Jahre alt war?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine Hausfrau hochordinieren, die weniger als zwölf Jahre alt ist! Hausfrauen unter zwölf, ihr Mönche, sind nicht fähig, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Son­nenhitze und Kriechtieren sowie üble und unerwünschte Worte zu ertragen. Auch nicht aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, harte, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche.[626] Ihr Mönche, mit mehr als zwölf Jahren ist eine Hausfrau fähig, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble verlet­zende Worte zu ertragen, als auch aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, hart, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar töd­liche. Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkün­de ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

664. [1091.] Wer auch immer als Nonne eine weniger als zwölf Jahre alte Hausfrau in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Ver­gehen].

 

665. [1092.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Weniger als zwölf Jahre’ bedeutet: sie hat noch keine zwölf Jahre erreicht.

‘Hausfrau’ bedeutet: eine, die zu einem Mann ging[627], wird so genannt.

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

666. [1093.] Jene ist weniger als zwölf Jahre, und sie vermutet, dass jene weniger als zwölf Jahre ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist weniger als zwölf Jahre, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist weniger als zwölf Jahre, und sie vermutet, dass jene zwölf Jahre vollendet hat, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist kein Vergehen.

Jene hat zwölf Jahre vollendet, und sie vermutet, dass jene weniger als zwölf Jahre ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene hat zwölf Jahre vollendet, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene hat zwölf Jahre vollendet, und sie vermutet, dass jene zwölf Jahre voll­endet hat, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist kein Vergehen.

 

667. [1094.] Kein Vergehen ist es, wenn jene weniger als zwölf Jahre alt ist und sie vermutet, dass jene zwölf Jahre vollendet hat, und sie erhebt jene in den Non­nenstand; wenn jene zwölf Jahre vollendet hat und sie vermutet, dass jene zwölf Jahre vollendet hat, und sie erhebt jene in den Nonnenstand; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die fünfundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

66. [7.6] Auch Zwölfjährige erst zwei Jahre zu schulen

 

668. [1095.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen eine zwölf Jahre alte Hausfrau hochordiniert, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hatte. Jene war unfähig, unerfahren, wusste nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genüg­sam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine zwölf Jahre alte Hausfrau hochordinieren, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungs­regeln geübt hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mön­chen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunru­higten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine zwölf Jahre alte Hausfrau hoch­ordinieren, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine zwölf Jahre alte Hausfrau hochordiniert haben, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine zwölf Jahre alte Hausfrau hoch­ordinieren, die sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Als nun daraufhin der Erha­bene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube sich darüber zu einigen, dass einer zwölf Jahre alten Hausfrau für zwei Jahre die sechs Vorschriften gege­ben werden [, in denen sie sich zu üben hat]. Und so, ihr Mönche, soll man sich darauf einigen: Jene zwölf Jahre alte Hausfrau soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusammengefal­teten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin die Soundso und eine zwölf Jahre alte Hausfrau bei der Ehrwürdigen Soundso. Den Orden bitte ich sich zu einigen, dass mir für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

 

669. [1096.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Ge­nannte ist eine zwölf Jahre alte Hausfrau bei der ehrwürdigen Soundso. Sie bittet den Orden sich zu einigen, dass ihr für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden. Wenn es dem Orden recht ist, möge sich der Orden darüber einigen, dass dieser zwölf Jahre alten Hausfrau Soundso bei der ehrwürdigen Soundso für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist eine zwölf Jahre alte Hausfrau bei der ehrwürdigen Soundso. Sie bittet den Orden sich zu einigen, dass ihr für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden. Der Orden einigt sich darüber, der Soundso genannten zwölf Jahre alten Hausfrau für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften zu geben. Wenn die Ehr­würdigen dulden, dass der Orden sich darüber einigt, dass der Soundso genannten zwölf Jahre alten Hausfrau für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’

‘Geeinigt hat sich der Orden darüber, dass der zwölf Jahre alten Hausfrau Soundso für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’

Der zwölf Jahre alten Hausfrau soll gesagt werden: ‘Sprich das [nach.’ [und dann:] ‘Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie das Töten lebender Wesen abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Nehmen von Nichtgegebenem abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Wandel in Un­reinheit abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie der [Betätigung der] üblen Rede abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie [dem Genuss von] Gebranntem und Vergorenem abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von sol­chen Taten, wie dem Essen zu unrechter Zeit abzustehen.’“

Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

670. [1097.] Wer auch immer als Nonne eine zwölfjährige Hausfrau hochordi­nieren sollte, die nicht [wenigstens] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvor­schriften geschult wurde, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

671. [1098.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zwölf Jahre alt’ bedeutet: eine wenigstens Zwölfjährige.

‘Hausfrau’ bedeutet: eine, die zu einem Mann ging, wird so genannt.

‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.

‘Nicht in den Übungsvorschriften geschult’ bedeutet: die Übungsvorschrif­ten wurden ihr nicht gegeben, oder wenn ihr die Übungsvorschriften gegeben wurden, dann sind sie erschüttert worden.

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

672. [1099.] Da ist ein gültiges Verfahren[628], und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Ver­fahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

 

673. [1100.] Kein Vergehen ist es, wenn sie die [wenigstens] zwölfjährige Haus­frau in den Nonnenstand erhebt, sofern jene die zwei Jahre in den sechs Übungs­vorschriften geschult wurde; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechsundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

67. [7.7] Hochordination erst genehmigen lassen II

 

674. [1101.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Nonnen eine zwölf­jährige Hausfrau hochordiniert, die zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschrif­ten geschult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war. Die [anderen] Nonnen sprachen: „Na los, zu Schulende, bring das in Erfahrung, gib mir dies, überbring das mal, daran ist Bedarf, mach mir das erlaubt.“ Jene sprachen: „Ihr Ehrwürdigen, ich bin keine zu Schulende. Ich bin Nonne.“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine zwölfjährige Hausfrau hochordinieren, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war!“[629] Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mön­chen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beun­ruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen eine zwölfjährige Hausfrau hoch­ordinieren, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen eine zwölfjährige Hausfrau hochordiniert haben, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen eine zwölf­jährige Hausfrau hochordinieren, die sich [zwar] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geübt hat, aber durch den Orden nicht anerkannt war! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Als nun daraufhin der Erha­bene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass einer zwölfjähri­gen Hausfrau, die zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, die Übereinkunft zur Hochordination gewährt wird. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden: Jene zwölfjährige Hausfrau soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusammen­gefalteten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise spre­chen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin die zwölfjährige Hausfrau bei der Ehrwürdigen Soundso und bin zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult worden. Den Orden bitte ich sich darüber zu einigen, mir zu gewähren, dass ich in den Nonnenstand erhoben werde.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

675. [1102.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Ge­nannte ist eine zwölfjährige Hausfrau bei der ehrwürdigen Soundso und wurde für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult. Sie bittet den Orden sich darüber zu einigen, dass sie hochordiniert wird. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden darin übereinkommen, dass die zwölfjährige Hausfrau Soundso, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist eine zwölfjährige Hausfrau bei der ehrwürdigen Soundso und wurde für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult. Sie bittet den Orden sich darüber zu einigen, dass sie hochordiniert wird. Der Orden einigt sich darauf, die Soundso genannte zwölfjährige Hausfrau, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvor­schriften geschult wurde, hochzuordinieren. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich der Orden darauf einigt, dass die Soundso genannte zwölfjährige Hausfrau, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’

‘Gegeben ist durch den Orden die Übereinkunft, dass die zwölfjährige Hausfrau Soundso, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

676. [1103.] Wer auch immer als Nonne eine Hausfrau, die das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, und die zwei Jahre lang in den sechs Übungsvor­schriften geschult wurde, ohne dass sich der Orden darüber geeinigt hat, hochordinieren sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

677. [1104.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Das zwölfte Jahr vollendet’ bedeutet: eine wenigstens Zwölfjährige.

‘Hausfrau’ bedeutet: eine, die zu einem Mann ging, wird so genannt.

‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.

‘In den Übungsvorschriften geschult’ bedeutet: sie wurde in den sechs Übungsvorschriften geschult.

‘Nicht [zuvor] geeinigt’ bedeutet: man hat sich nicht durch ein Verfahren mit Ankündigung darauf geeinigt, sie hochzuordinieren.

‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.

Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Grup­pe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündi­gung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinie­rende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.

678. [1105.] Da ist ein gültiges Verfahren[630], und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Ver­fahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

 

679. [1106.] Kein Vergehen ist es, wenn sie die wenigstens zwölfjährige Hausfrau, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, in den Nonnen­stand erhebt, sofern man sich darauf geeinigt hatte, jene hochzuordinieren[631]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebenundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

68. [7.8] Einer Mitlebenden nicht helfen

 

680. [1107.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, seit zwei Jahren, nachdem die Nonne Thullanandā eine mit ihr Lebende[632] hochordiniert hatte, half sie ihr weder, noch ließ sie ihr helfen[633]. Jene war unfähig und unerfahren, sie wusste [auch] nicht, was erlaubt und was nicht erlaubt war. Diejenigen Nonnen, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwür­dige Nonne Thullanandā einer mit ihr Lebenden, nachdem sie jene hochordiniert hat, zwei Jahre lang weder hilfreich sein noch ihr helfen lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer mit ihr Lebenden, nachdem sie jene hochordiniert hat, zwei Jahre lang weder hilfreich sein noch ihr helfen lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā einer mit ihr Lebenden, nachdem sie jene hochordiniert hat, zwei Jahre lang weder hilfreich war noch ihr hat helfen lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer mit ihr Lebenden, nachdem sie jene hochordiniert hat, zwei Jahre lang weder hilfreich sein noch ihr helfen lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

681. [1108.] Wer auch immer als Nonne, einer mit ihr Lebenden, nachdem sie jene in den Nonnenstand erhoben hat, zwei Jahre lang weder helfen sollte, noch helfen lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

682. [1109.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eine mit ihr Lebende’ bedeutet: eine, die mit ihr zusammen wohnt, wird so genannt.

‘Nachdem sie jene in den Nonnenstand erhoben hat’ ist: nachdem sie jene hat hochordiniert.

‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.

‘Weder helfen sollte’ ist: sollte sie ihr nicht selber helfen mit (Lehr-)Dar­legung, Nachfragen, Unterweisung, Belehrung.

‘Noch ihr helfen lassen sollte’ ist: sollte sie in dem Gedanken: ‘Zwei Jahre will ich ihr weder helfen noch helfen lassen’ keine andere anweisen, und legt auf diese Weise ihre Verantwortung nieder, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

683. [1110.] Kein Vergehen ist es, wenn Hindernisse aufkommen; wenn sie danach herumgesucht hat und es nicht erhalten konnte; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achtundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

69. [7.9] Nicht zwei Jahre lang aufwarten

 

684. [1111.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit folgten Nonnen nicht für zwei Jahre der Lehrerin, die sie hochordiniert hatte. Sie waren töricht und unfähig, wussten nicht, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Diejenigen Nonnen, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Non­nen ihrer Lehrerin, die sie hochordiniert hat, nicht zwei Jahre lang nachfolgen!“[634] Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß diese Nonnen ihrer Lehrerin, die sie hochordiniert hat, nicht zwei Jahre lang nachfolgen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen ihrer Lehrerin, die sie hochordiniert hat, nicht zwei Jahre lang nachfolgen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erha­bene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen ihrer Lehrerin, die sie hochordiniert hat, nicht zwei Jahre lang nachfolgen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

685. [1112.] Wer auch immer als Nonne der Lehrerin, die sie in den Nonnen­stand erhob, nicht zwei Jahre lang nachfolgen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].

 

686. [1113.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Die sie in den Nonnenstand erhob’ ist: die ihr die Hochordination gab.

‘Lehrerin’[635] bedeutet: die Unterweiserin nennt man so.

‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.

‘Nicht nachfolgen sollte’ ist: wenn sie ihr nicht persönlich aufwarten sollte.

Wenn sie den Gedanken fasst: ‘Zwei Jahre werde ich ihr nicht nachfolgen.’, und legt die Verantwortung nieder, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

687. [1114.] Kein Vergehen ist es, wenn die Unterweiserin[636] töricht ist oder eine, die schamlos ist und ihre Vergehen verheimlicht; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die neunundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

70. [7.10] Entfernen

 

688. [1115.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit nachdem die Nonne Thullanandā eine mit ihr Lebende hochordiniert hatte, entfernte sie jene nicht, noch ließ sie jene entfernen. Jene wurde von ihrem Gebieter aufgegriffen. Dieje­nigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā eine mit ihr Lebende, nachdem sie jene hochordiniert hat, weder entfernen noch sie entfernen lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine mit ihr Lebende, nachdem sie jene hochordiniert hat, weder ent­fernen noch sie entfernen lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammen­hang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mön­che: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine mit ihr Lebende, nachdem sie jene hochordiniert hat, weder entfernte noch sie entfernen ließ?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine mit ihr Lebende, nachdem sie jene hochordiniert hat, weder entfernen noch sie entfernen lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

689. [1116.] Wer auch immer als Nonne eine mit ihr Lebende, nachdem sie jene in den Nonnenstand erhoben hat, für wenigstens fünf sechs Yojanas, weder entfernen sollte, noch entfernen lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Ver­gehen].

 

690. [1117.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eine mit ihr Lebende’ bedeutet: eine, die mit ihr zusammen wohnt, wird so genannt.

‘Nachdem sie jene in den Nonnenstand erhoben hat’ ist: nachdem sie jene hat hochordiniert.

‘Weder entfernen sollte’[637] ist: nicht selber entfernen sollte.

‘Noch entfernen lassen sollte’ ist: auch nicht eine andere dazu anweisen.

Wenn sie den Gedanken fasst: ‘Weder will ich sie entfernen, noch will ich sie entfernen lassen, auch nicht einmal für fünf sechs Yojana.’, und auf diese Weise ihre Verantwortung niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

691. [1118.] Kein Vergehen ist es, wenn Hinderungsgründe auftreten; wenn sie nach einer Begleitnonne herumgesucht hat, diese aber nicht erhalten konnte; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebzigste Vorschrift ist beendet.

Das war das siebente Kapitel, das von der Schwangeren.


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[528] rājāgāra [rāja+agāra] Hüsken/IBH: „Lusthaus des Königs“. Das kann durchaus sein „Schloss“, sein Wohnsitz sein.

[529] cittāgāre  ein mit (erotischen) Bildern oder Kunstwerken ausstaffiertes Haus, Hüsken/IBH: „Bildergalerie“. Aber auch eine „Sporthalle“ konnte mit solchen Dingen ausgestaltet sein.

[530] ārāma  Parks waren die bevorzugten Aufenthaltsstätten der Asketen (und Mönche).

[531] uyyāna  auch „Garten“, „Park“.

[532] pokkharaṇī  auch als Badegelegenheit, bzw. als öffentliche Badeanstalt (die meist mit erotischer Kunst ausstaffiert ist).

[533] In → Cvg 297 wird die Möblierung der Unterkünfte erlaubt.

[534] āsandī  Eine Sitzgelegenheit mit quadratischer Grundfläche, aber ungepolstert.

[535] pallaṅka  „Couch, Diwan, Sofa“. Da aber schon āsandi  „Sofa“ bzw. „Sessel“ bedeutet, muss hier ein anderes, besonders luxuriösen Möbelstück gemeint sein, vermutlich der überaus komfortable Liegestuhl, bei dem man die Beine auf die ausklappbaren Armlehnenverlängerungen hochlegen kann, die sich kreuzen (pallaṅka).

[536] āharimehi [Kkh: asaṃhārimehi]. Hüsken: „aus schönem Tierhaar gefertigt“. Die Sitzfläche ist aus Tierhaar (vāla). Hüsken: „Pferdehaar“.

[537] vāḷe bhinditvā  wtl: „das Tierhaar abgeschnitten wurde“ führt zu Missverständ­nis, denn es soll nicht gekürzt werden, sondern entfernt (→ Cvg 320).

[538] Wie in Mvg 339.

[539] kambala  wtl: „Haare“, d.h. alle Arten von Wolle.

[540] khoma, kappāsika, koseyya, kambala, sāṇa, bhaṅga. Die beiden letzten bedeu­ten gleichermaßen Hanf. IBH übersetzt bhaṅga mit „Canvas“ und erwähnt, dass Bhaṅga laut C. Ray gleich Sāṇa (Soma) wäre. Der Kommentar gibt zwei Möglichkeiten: Ein Garn, das aus Baumrinde gewonnen wird, oder eines, das aus den fünf anderen Materialien gemischt ist.

[541] ujjavujjave  „zwirbeln“. Sp: „Beim ständigen Zusammendrehen ist: was auch immer mit der Hand gedreht [gezwirbelt] wird, wenn das [dann] auf die Spin­del gewickelt ist, ist es ein [Pācittiya-]Vergehen.“

[542] gihiveyyāvacca  „Haus-Arbeiten, -Dienste, -Aufgaben, -Pflichten“. Hüsken: „Arbeit für einen Haushalter“. Das schließt das Kochen mit ein!

[543] sāṭaka  „Gewand“. Hüsken: „Mantel“.

[544] veṭhana  auch „Schal“. Hüsken: „Turban“. Im Zusammenhang mit Ordinierten kann keine Kopfbedeckung gemeint sein, denn eine solche ist jenen nicht erlaubt.

[545] Steht im Widerspruch zu Mvg 295 und Pāc 7.

[546] paṭissuṇitvā  auch „zusagen, zustimmen“ fehlt bei IBH.

[547] vūpasamāya  Hier steht nicht: „beilegen zu lassen“, d.h. dass andere die Sache klären.

[548] Zusätzlich zu den in [eckigen Klammern] eingefügten Ergänzungen ist hinzu­zufügen, dass die Betreffende darum ersucht worden sein muss (vuccamāna), und dass sie zugestimmt haben muss (paṭisuṇitvā).

[549] kāyena  also mit der Hand.

[550] kāyapaṭibaddhena  also mit einem Löffel oder aus einem Gefäß.

[551] nissaggiyena  z.B. mit einem Blatt oder in einen Fetzen eingewickelt.

[552] Dieser Satz ist wahrscheinlich der Rest von dem, was an dieser Stelle – wie in Bhu-Pāc 41 – stehen sollte:

      Es ist ein Andersgläubiger, und sie vermutet, dass es ein Andersgläubiger ist, und sie gibt eigenhändig feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

      Es ist ein Andersgläubiger, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt eigen­händig feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

      Es ist ein Andersgläubiger, und sie vermutet, dass es kein Andersgläubiger ist, und sie gibt eigenhändig feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

      Wenn sie Wasser zum Zähneputzen gibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

      Es ist kein Andersgläubiger, und sie vermutet, dass es ein Andersgläubiger ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

      Es ist kein Andersgläubiger, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukka­ṭa-Vergehen.

      Es ist kein Andersgläubiger, und sie vermutet, dass es kein Andersgläubiger ist, das ist kein Vergehen.

[553] Eine höchst fragwürdiges Argument, denn das würde bedeuten, dass es im ganzen Kloster(-Bezirk?) kein weiteres solches Gewand gegeben habe. Hierzu ausführlich → Hüsken.

[554] āvasathacīvara  Hüsken: „Menstruationsgewand“. Das wurde in Cvg 422 er­laubt.

[555] Sp: „Nachdem sie ihre wertvolle, wohlgefaltete Robe abgelegt hat, rauben Diebe sie. Bei derartigen Unglücksfällen ist es für die, die es nicht weitergibt, sondern weiterhin benutzt, kein Vergehen.“

[556] āvasathaṃ anissajjitvā  das sind dieselben Begriffe wie „Hausrobe“ und „wei­tergeben“. Man kann durchaus auch übersetzen: „ohne ihre Beherbergung [jemandem] anvertraut zu haben“.

[557] naṭṭha  1. „verloren gehen, verschwinden“; 2. „kaputt gehen, verderben“.

[558] tiracchāna-vijja  wtl: „Tierwelt-Weisheit“. Darunter zählen laut Sp: das Wissen über Elefanten, Pferde, Wagen [also Fahrzeuge], Bogen, Schwert [Waffenkun­de], Handwerk [Ingenieurswesen], Atharvaveda [Philosophie], Sport, Kriegs­kunst [auch Militärgeschichte u.ä.], Trockenlegen [Melioration], Zaubersprü­che [Magie], Medizin [Heilkunde] und weitere solche Handlungen, als auch über die Durchführung von Grausamkeiten [Foltern, „peinliche Befragung“, Beispiel: „Hexenhammer“].

            Unter tiracchāna-vāca  hingegen fallen Gesprächsthemen: über Fürsten, über Diebe, Großminister, die Armee, Unglücke, Kriege, Speisen, Getränke, Kleidung, Betten, Blumenkränze, Düfte, Verwandte, Fahrzeuge, Dörfer, Kleinstädte, Städte, Länder, Frauen, Heldensagen, Klatsch und Brunnenge­schwätz über Ahnen und Oberflächliches, Spekulationen über den Ursprung der Welt und des Meeres, sowie über Wiedergeburt in dieser und jener Exis­tenzform.

[559] bāhirakaṃ  „draußen befindlich, außerhalb“ d.h. außerhalb der Lehre, also un-buddhistisch. Hüsken: „unnütz“.

[560] anattha-saṃhitaṃ  „sinnlos, belanglos, verletzend“ und „zusammengesetzt, verbunden, konstruiert, sich verhaltend wie ...“. Hüsken: „profan“.

[561] lekhaṃ pariyāpuṇāti  auch: „wenn sie die Schriften studiert“, d.h. den (buddhis­tischen) Kanon (soweit dieser existent war, bzw. ist). Hüsken verweist auf Gombrich und übernimmt: „bestimmte Art der weißen Magie“, was anhand des Wortstammes lekh- („Schrift, Inschrift, Linie, Strich, Kratzer, Einritzung“) nicht nachvollziehbar erscheint.

[562] dhāraṇaṃ pariyāpuṇāti  das Rezitieren der (buddhistischen) Texte.

[563] guttatthāya parittaṃ pariyāpuṇāti  Darauf wird auch heutzutage großer Wert gelegt. Mitunter wird der „Wert“ eines Ordinierten nur daran gemessen, wie­viel er/sie auswendig hersagen kann – vor allem eben Schutz- und Segens­verse. Zu paritta  erklärt Sp: „Ein Schutzzauber gegen Dämonen, ein Schlan­genkreis usw., so etwas ist alles erlaubt.“ Aber das erscheint fraglich, wenn man in → Cvg 251 liest, wie man im Falle von „Schlangengefahr“ umzugehen hat.

[564] gāmakāvāsa  eine Wohnstätte im Dorf für Ordinierte, kein „Kloster“.

[565] ekacīvara  das wird die Unterrobe gewesen sein, denn die behindert kaum bei den Arbeiten. Die Mönche waren also halb-nackt.

[566] Demnach war es schon zu Lebzeiten des Buddha üblich, dass die Nonnen den Mönchen aufgewartet haben, sprich, deren „Haushälterinnen“ waren, gerade wie Bedienstete, also wie es zuvor in Pāc 44 bezüglich der Laien untersagt wurde.

[567] ...pe... (peyyala)  zu wiederholen. Unwahrscheinlich, dass hier wie üblich stereotyp der ganze Text einzufügen ist, dass sich die Mönche aufregten, die Nonnen (heftig) tadelten, dann die Sache dem Buddha berichteten, der dann wiederum (heftig) tadelt usw.

[568] Auch hier fehlt: „... den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln“.

[569] ...pe... (peyyala)  zu wiederholen. Wahrscheinlich eine Textkorruption, denn was sollte man hier an dieser Stelle wiederholen?

[570] D.h. sind es mehrere Nonnen, müssen nicht alle einzeln fragen.

[571] Das bezieht sich auf die Unterweisung → Cvg 413. Sp vermutet: „Nachdem die Nonnen dort als allererste eingetreten sind, führen sie eine Rezitation oder die Verehrung des Stūpa usw. durch. Erlaubt ist, dort hinzugehen, indem sie sich sagt: „Ich will zu ihnen [den Nonnen] gehen.“

[572] āpadāsu  Sp: „Sie wird von irgendetwas gequält. Bei solchen Vorkommnissen kann sie eintreten.“

[573] kuṭagārasāla  Vesāli war berühmt für die Vielzahl mehrstöckiger Gebäude, daher auch „Hoch-“ statt „Spitzdachhalle“, wie a.a.O. IBH: „Gabled Hall“.

[574] upajjhāya  also der, der ihn hochordiniert hat.

[575] Eines der vielen Beispiele im Kanon, dass deutlich macht, wie wichtig Ruhe für den ist, der meditiert bzw. meditieren möchte. Die Zerstörung eines Stūpa ist prinzipiell ein grobes Vergehen, weil man damit das Andenken an eine Person auslöscht. Aber in diesem Fall war es wohl keine Schandtat, denn dann hätte der Buddha dazu etwas gesagt. Der Buddha hat selber Ruhe empfohlen und sogar Mönche weggeschickt, die sich nicht ruhig verhalten haben (z.B. in → Cvg 341).

[576] Ab hier müsste es eigentlich pañcavaggiya  („Fünfergruppe“) heißen.

[577] nilīno acchi  wtl: „versteckte sich gut“ (acchi  als Verstärkung des Verbes).

[578] mala-majjana  auch „Dreckpolierer“.

[579] Das ist ein Verstoß gegen Garudhamma 7 und soll laut Garudhamma 5 mit 14 Tagen Mānatta bestraft werden, was üblicherweise bei Sd-Vergehen verhängt wird.

[580] In Anlehnung an Pāc 98: ‘Beschimpfen’ bedeutet: wenn sie auf zehnerlei Weise beschimpft: bezüglich der Geburt, bezüglich des Namens, bezüglich der Familie, bezüglich der Beschäftigung, bezüglich des Handwerks, bezüglich der Krankheit, bezüglich der [unterscheidenden] Merkmale, bezüglich deren Leidenschaften, bezüglich der Vorwürfe, bezüglich der Art der Anrede.“

[581] attha-purekkhārassa  d.h. wenn diejenige die Absicht hat, mit dieser Art Rede das letztendliche Ziel zu erläutern.

[582] Das sind die Pflichten des Schülers gegenüber seinem Lehrer (→ Mvg 66).

[583] paribhāsati  „schmähen, beleidigen, missachten“. Hüsken: „einschüchtern“.

[584] caṇḍī-katā  „heftig, wild, ungestüm, gewalttätig, aufbrausend -gemacht“. Hüs­ken: „Ärgerlich heißt: sie wird aufbrausend genannt.“

[585] Dem Wortlaut nach klingt das widersprüchlich, aber gemeint sind in Teil 1 die Nonnen, die das Verfahren durchführten, und in Teil 2 andere Personen.

[586] pavāritā  bedeutet ebensogut „eingeladen“, aber in dem Sinne, dass sie eingela­den wurde, weitere Speisen zu nehmen, diese aber ablehnt, eben weil sie gesättigt ist. Vergleiche dazu auch Bhu-Pāc 35.

[587] yāmakālika  den Ordinierten des Nachts (d.h. nach Mittag bis früh) erlaubte Getränke und/oder „Speise“. Dazu auch → Mvg 305.

[588] sattāhakālika  das sind diverse Arten von Medizinen. Zu Medizinen und die Dauer von deren Genießbarkeit/Verwendbarkeit → Mvg 263.

[589] yāvajīvika  ebenfalls Medizinen.

[590] khādanīya  Hier wird deutlich, dass damit aufhebbare Nahrungsmittel (keine Rohstoffe) gemeint sein müssen. In § 574 heißt es hingegen: „außer dem Zahn­putzwasser wird alles feste Speise genannt“.

[591] bhojanīya  Hier wird deutlich, dass damit zubereitete Speisen gemeint sind, also nicht aufhebbare (im Sinne vor bis zum nächsten Tag aufzubewahren).

[592] In Bhu-Pāc 35 ist diese Vorschrift um: „nicht übrig gelassene“ erweitert.

[593] Statt nimantitasaññā  sollte hier pavāritasaññā  stehen, das würde dem Sinn der Vorschrift nämlich gerecht werden:

            „Wenn sie eingeladen wurde [noch etwas zu nehmen], und sie vermutet, dass sie gesättigt ist[593], und sie kaut oder schluckt [weitere] feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“

[594] ...pe... steht hier bloß. Folgt man dem üblichen stereotypen Schema, und er­gänzt entsprechend wie a.a.O., ergibt sich kein Sinn. Vermutlich ist die korrek­te Formulierung abhanden gekommen, bzw. man hat beim Editieren gemerkt, dass da etwas nicht stimmt, und ließ es einfach weg.

     Eine sinnhafte Ausführung wäre entsprechend der anāpatti-Klausel:

     „Wenn sie nicht [a.a.O.] gesättigt ist, und sie vermutet, dass sie eingeladen wurde [hier etwas zu nehmen], und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das kein Vergehen.

     Wenn sie nicht [a.a.O.] gesättigt ist, aber sie ist im Zweifel darüber, ob sie eingeladen wurde [hier etwas zu nehmen], und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen. [Nämlich nichtgegebene Speise essen. → Pāc 120.]

    Wenn sie nicht [a.a.O.] gesättigt ist, und sie vermutet, dass sie nicht einge­laden wurde [hier etwas zu nehmen], und sie kaut oder schluckt feste oder weiche Speise, ist das ein Pārājka-Vergehen.“ [Sofern es den Wert von 5 Māsa­ka übersteigt (→ § 20, 34). Bis zu 4 Māsaka ist es ein Thullaccaya-Vergehen (→ § 50). Bei weniger als 1 Māsaka ist es ein Dukkaṭa-Vergehen (→ § 51).]

[595] bhojetvā  Üblich ist, dass etwas von den eigenen Speisen in die Schale gegeben wird. IBH: „Nahrung angeboten“ (offered food).

[596] Prinzipiell eine klar bewusste Lüge, also Pāc 97.

[597] avaṇṇaṃ bhāsati  Hier wäre die Definition von pesuññā aus Pāc 99 ganz pas­send: „aus zweierlei Gründen wird Verleumdung bewirkt: um sich liebenswert zu machen oder mit Zwietracht als Ziel“.

[598] saṃvāsa  auch: „zum gemeinsamen Wohnsitz“. Gemeint sein dürften alle Dinge, die die Nonnen gemeinsam mit den Mönchen tun, z.B. Pavāraṇā.

[599] āvaso na sakkā hoti ovādāya vā saṃvāsāya vā gaṇtuṃ  „Es ist nicht möglich, zur Unterweisung oder zum gemeinsamen Wohnen zu gehen.“ Das erweckt den Anschein, dass Nonnen mit Mönchen zusammenleben. Das war sicherlich nur in den Anfangsjahren des Ordens der Fall (→ Cvg X). Sp erläutert: „Wenn hier in einem Abstand von einer halben Yojana keine Mönche leben, die die Unterweisung geben können...“ und: „Darüber hinaus sind die Nonnen nicht in der Lage, wenn sie nach dem Essen aufbrechen, und die Unterweisung er­hielten, [rechtzeitig] wieder zurückzukommen.“

[600] pakkha-saṅkantā  „über ihre Partei-Zugehörigkeit im Unklaren sind“, d.h. sie treten möglicherweise zu Andersgläubigen über. Zu ergänzen wären: „Wenn sich herausstellt, dass sie Novizen sind bzw. werden, wenn sie verrückt sind bzw. werden“.

[601] āpadāsu  d.h. wenn eine der zehn Gefahren aufkommt, also auch bei einem Unglücksfall.

[602] Das bezieht sich auf Garudhamma 4.

[603] dhuraṃ nikkhittamatte  Hüsken: „Allein schon bei dem Vorsatz ‘Ich will beide Orden nicht in drei Hinsichten befriedigen, mit dem Gesehenen, dem Gehörten und dem Vermuteten!’, ist es ein Pācittiya-Vergehen.“

[604] Wie in → Bhu-Pāc 23 (BhuV 158).

[605] garu-dhammā  Dazu siehe Cvg X und Bhu-Pāc 21-24.

[606] Das bezieht sich auf Garudhamma 3.

[607] an-uposathikaṃ  Dass es nicht (an-) am Uposathatag, d.h. an Voll- oder Neu­mond, sein darf, erklärt auch Sp: „Nachdem sie am vierzehnten Tag des Halb­monats – wenn der Uposathatag der fünfzehnte ist, oder am dreizehnten Tag – wenn der Uposathatag der vierzehnte ist...“

[608] → Mvg 149. In einer Jahreszeit (die in Indien vier Monate dauert) mit 8 Uposa­thatagen ist jeder dritte und siebente Uposathatag der vierzehnte. Ungefähr alle drei Jahre wird der 14. zu einem 15. geändert, um mit der Rotationsgeschwin­digkeit des Mondes mitzuhalten. Eine Jahreszeit mit 10 Uposathatagen kommt ebenso ungefähr alle drei Jahre vor, um das Mondjahr dem Sonnenjahr anzu­gleichen. Wenn die Jahreszeit 10 Uposathatage hat, ist auch der 10. Upo­sathatag der 15. Ein Mondjahr (synodisch) hat ungefähr 354 Tage, deshalb gibt es Schalttage und Schaltjahre.

A) Die zwölf Mond- (synodischen) Monate Assayuja, Kattika usw., mit ungefähr 29 ½ Tagen zwischen 2 Mondphasen, beginnen einen Tag nach jedem Neumond.

Zeitintervall I: von Neumond zu Neumond. Deshalb gibt es einen Wechsel von 29 (= 15 + 14 paṇṇa­rasī + cātudassī) und 30 (2×15)-tägigen Monaten.

B) Die Gregorianischen Sonnenmo­nate Oktober, November usw. ent­sprechen dieser Einteilung nur unge­fähr, jedoch ist der Vollmond in bei­den, den Mond- und Sonnenmona­ten, enthalten.

[Erklärung aus: „Pātimokkha“.]

Mondumlauf

 

[609] Das Wort uposathapucchakañca  hat keine Wort-für-Wort-Erläuterung. Sp: „Die Frage des Uposatha[-tages] ist: das Erfragen des Uposatha[-tages]...“

[610] Das ist ein Verstoß gegen Garudhamma 4 und soll laut Garudhamma 5 mit 14 Tagen Mānatta bestraft werden, was üblicherweise bei Sd-Vergehen verhängt wird.

[611] pasākhe  wtl: „wo sich der Körper aufteilt“.

[612] gaṇḍa  wahrscheinlich ein Bartholin’scher Drüsenabszess. In → Mvg 279 hatte ein Mönch eine Fistel, die er operieren ließ. Der Buddha erließ daraufhin eine Vorschrift: „... Im Intimbereich ist die Haut zart, schwierig zu handhaben ist die Klinge und die Wunde heilt schlecht. ... Man soll nicht im Intimbereich eine Operation vornehmen lassen. Wer das tun lässt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“ Erstaunlicherweise scheint das für Nonnen nicht zu gelten.

[613] gaṇḍa  „Schwellung, Beule, Knoten, Kropf“.

[614] rudhitarūhita  „Gewächs, Auswuchs, (Krebs-)Geschwür, Wunde“.

[615] „Nimm den Verband ab.“

[616] vuṭṭhāpenti  wtl: „(in den Nonnenstand) erhoben“.

[617] sa-dutiyikā  wtl: „mit einer Zweiten“ oder „eine die zu zweit ist“.

[618] bhikkhuniyo  während er sich eben noch an die Mönche richtete.

[619] kupitā  d.h. sie hat die Vorschriften übertreten. Sofern sie diese wieder neu auf sich nimmt, beginnt die zweijährige Schulungszeit erneut, ähnlich dem „Neu­anfang“ (mūlāyapaṭikassanāraha) bei den Sd-Vergehen.

[620] Damit ist das Verfahren des Aufsichnehmens der sechs Übungsvorschriften gemeint.

[621] und zwar als Hochordinationsanwärterin, als „Mahāsikkhamānā“.

[622] Das erscheint wie eine Art zusätzlicher Schikane. Deutlich genug ist in Cvg X der Ablauf der Hochordination geregelt. Eben, dass ein (vollzähliger) Nonnen­orden von wenigstens 10 Nonnen dieses Verfahren auszuführen hat und dass danach auch noch der Mönchsorden diese Ordination zu bestätigen hat. Von einem Status als „Mahāsikkhamānā“ ist dort nichts zu finden. Erst in Sp wird erläutert, was das ist (→ Sp 942,2-16 in der letzten Anmerkung zu Pāc 71).

[623] Damit ist das Verfahren der Einigung darauf gemeint, dass die zu Schulende hochordiniert wird.

[624] Es wird hier kein Mindestalter genannt. Das birgt den Konflikt, wie er in Pāc 65 und 67 geschildert wird.

[625] gihigataṃ  wtl: „in einen Haus(-halt) gegangen“, möglicherweise auch als ein­geheiratete Frau. IBH: „weniger als zwölf Jahre verheiratet“ ist nicht schlüssig, weil das Mindestalter für die Hochordination eindeutig mit zwanzig Jahren festgelegt ist, wie aus den „behindernden Umständen“ in Cvg 423 ersichtlich.

[626] Ūnadvādasavassā [ūnadvādasavassāhi (ka.)], bhikkhave, gihigatā akkhamā hoti sītassa uṇhassa jighacchāya pipāsāya ḍaṃsamakasavātātapasarīsapa­samphassānaṃ duruttānaṃ durāgatānaṃ vacanapathānaṃ. Uppannānaṃ sārīrikānaṃ vedanānaṃ dukkhānaṃ tibbānaṃ kharānaṃ kaṭukānaṃ asātā­naṃ amanāpānaṃ pāṇaharānaṃ anadhivāsakajātikā hoti.  Vermutlich liegt hier eine Textkorruption vor, dass hier das Mindestalter für den Status als Sikkhamāna zwölf Jahre sein muss. Dass eine „Frau“ ab zwölf Jahren, wenn sie „verheiratet“ ist, fähig ist, das oben Genannte zu ertragen, ist kaum nach­zuvollziehen. Zumal sie ja auch zuvor noch zwei Jahre als Sikkhamāna in den sechs Übungsvorschriften zu schulen ist. Das würde bedeuten, der Nonnen­orden hätte sich darauf geeinigt, ihr mit zehn Jahren den Status der Sikkhamāna zu geben. Des weiteren ist es Vorschrift, dass die Anwärterin vor beiden Orden hochzuordinieren ist (→ Cvg 425). Da die Mönche aber keine Person, die weniger als zwanzig Jahre alt ist, hochordinieren dürfen, erscheint ein weiterer Konflikt mit Bhu-Pāc 65: „Wer auch immer als Mönch wissentlich eine weni­ger als zwanzig Jahre alte Person hochordinieren sollte, dann gilt diese Person als nicht hochordiniert, jene Mönche sind zu tadeln, und für ihn ist das ein Pācittiya-Vergehen.“ (yo pana bhikkhu jānaṃ ūnavīsativassaṃ puggalaṃ upasampādeyya, so ca puggalo anupasampanno, te ca bhikkhū gārayhā, idaṃ tasmiṃ pācittiya).

            In Bhu-Pāc 65 (und Mvg 99) heißt es: „Ihr Mönche, mit mehr als zwanzig Jahren ist eine Person fähig...“ (vīsativassova kno, bhikkhava, puggalo khamo hoti ...) Würde das nur auf Männer zutreffen, würde wie üblich das Wort purisa  verwendet worden sein, was dann in der Wort-für-Wort-Erklärung definiert wird mit puriso nāma manussapuriso na yakkho... (→ Bhī-Pāc 11 usw.).

[627] puris-antara-gatā  ist laut Kommentar die Definition für itthī  (Frau). Das unterstützt die Ansicht, dass eine Zehnjährige nicht Sikkhamāna und dann mit zwölf Jahren zur Nonne hochordiniert werden kann. Laut Arthashastra lag das Alter der Geschlechtsreife der Mädchen bei zwölf Jahren (und das der Jungen bei sechzehn). Das legt nahe, dass man versucht, Geschlechtsreife mit geistiger Reife gleichzusetzen. Laut Arthashastra war es Gesetz, dass ein Mädchen innerhalb von drei Jahren nach der Menarche verheiratet sein muss. Sie konnte ihren Mann nur verlassen, wenn er einen schlechten Charakter hatte, wenn er lange Zeit in einem fremden Land weilte, wenn er ein Verräter des Fürsten war, wenn er das Leben seiner Frau bedroht, wenn er als Gesetzloser angepran­gert wurde und wenn er impotent war. Daher auch die Vorschrift, dass die Frau die Zustimmung ihres Mannes haben muss, wenn sie in die Hauslosigkeit gehen will (→ Cvg 423f). Läuft sie davon, konnte sie als auch diejenige(-n) bestraft werden, die ihr Zuflucht gewährten. Es war nicht erlaubt, eine Frau zu überreden, in die Hauslosigkeit zu gehen. All das passt nicht zu einer Zehn­jährigen.

[628] Damit ist auch hier das Verfahren des Aufsichnehmens der sechs Übungsvor­schriften gemeint.

[629] Das ist ein Widerspruch in sich: es ist nicht möglich, dass einerseits die Proban­din wenigstens zwölf sein muss, um als Sikkhamāna angenommen zu werden, und andererseits soll sie auch wenigstens zwölf sein, wenn sie in den Nonnen­stand erhoben wird. Sie muss rein rechnerisch dann wenigstens vierzehn sein – sofern Pāc 65 eingehalten wird, oder dass sie eben mit zehn Jahren bereits als Sikkhamāna geschult wird.

[630] Damit ist das Verfahren der Einigung darauf gemeint, dass die wenigstens zwölfjährige Hausfrau hochordiniert wird.

[631] was durch die genannten Widersprüche nicht geschehen kann. Womit diese Schuldlosigkeitsklausel selber zum Widerspruch wird.

[632] sahajīvinī  Das wird demnach eine Schülerin bzw. Sikkhamāna gewesen sein.

[633] anuggaṇhāti  „war sie ihr gegenüber weder hilfsbereit bzw. zeigte jener ihr Wohlwollen.“

[634] Das dürfte die Nonnenversion der Nissaya  Abhängigkeit sein (→ Mvg 77ff).

[635] pavattinī  sie muss zwölf Jahre hochordiniert sein, um Unterweiserin (upajjhā­yā) zu sein.

[636] Hier steht upajjhāyā  statt pavattinī.

[637] vūpakāseti  im Sinne von „entfremden“ bzw. „in Sicherheit bringen“.


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