692. [1119.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen ein Fräulein hochordiniert, das weniger als zwanzig Jahre alt war. Eine solche war nicht fähig, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble und unerwünschte Worte zu ertragen, als auch aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, harte, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen ein Fräulein hochordinieren, das weniger als zwanzig Jahre alt ist!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen ein Fräulein hochordinieren, das weniger als zwanzig Jahre alt ist!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen ein Fräulein hochordiniert haben, das weniger als zwanzig Jahre alt war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen ein Fräulein hochordinieren, das weniger als zwanzig Jahre alt ist! Fräulein unter zwölf, ihr Mönche, sind nicht fähig, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble und unerwünschte Worte zu ertragen. Auch nicht aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, harte, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche.[638] Ihr Mönche, mit mehr als zwölf Jahren ist ein Fräulein fähig, Kälte, Hitze, Hunger, Durst, Berührung mit Bremsen, Moskitos, Wind, Sonnenhitze und Kriechtieren sowie üble verletzende Worte zu ertragen, als auch aufkommende körperliche Gefühle, nämlich schmerzliche, heftige, hart, schlimme, unangenehme, unerträgliche, ja sogar tödliche. Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
693. [1120.] Wer auch immer als Nonne ein weniger als zwanzig Jahre altes Mädchen in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
694. [1121.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Weniger als zwanzig Jahre alt’ bedeutet: sie hat die zwanzig Jahre [noch] nicht erreicht.
‘Mädchen’[639] bedeutet: eine Novizin wird so genannt.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
695. [1122.] Jene ist weniger als zwanzig Jahre, und sie vermutet, dass jene weniger als zwanzig Jahre ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist weniger als zwanzig Jahre, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist weniger als zwanzig Jahre, und sie vermutet, dass jene zwanzig Jahre vollendet hat, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist kein Vergehen.
Jene hat zwanzig Jahre vollendet, und sie vermutet, dass jene weniger als zwanzig Jahre ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene hat zwanzig Jahre vollendet, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene hat zwanzig Jahre vollendet, und sie vermutet, dass jene zwanzig Jahre vollendet hat, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist kein Vergehen.
696. [1123.] Kein Vergehen ist es, wenn jene weniger als zwanzig Jahre ist, und sie vermutet, dass jene sie erreicht hat, und sie jene in den Nonnenstand erhebt; wenn jene zwanzig Jahre erreicht hat und sie vermutet, dass sie sie erreicht hat, und sie jene in den Nonnenstand erhebt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.[640]
Die einundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
697. [1124.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen ein Fräulein hochordiniert, das sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hatte. Jene war unfähig, unerfahren, wusste nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen ein Fräulein hochordinieren, das sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen ein Fräulein hochordinieren, das sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen ein Fräulein hochordiniert haben, das sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen ein Fräulein hochordinieren, das sich nicht zwei Jahre lang in den sechs Übungsregeln geübt hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend. Als nun daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube sich darauf zu einigen, dass einem achtzehnjährigen Mädchen für zwei Jahre die sechs Vorschriften gegeben werden [, in denen sie sich zu üben hat]. Und so, ihr Mönche, soll man übereinkommen: Jenes achtzehnjährige Mädchen soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusammengefalteten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin das Soundso genannte achtzehnjährige Mädchen bei der Ehrwürdigen Soundso. Den Orden bitte ich um die Übereinkunft, dass ich in den sechs Übungsvorschriften für zwei Jahre geübt werde.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:
698. [1125.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist ein achtzehnjähriges Mädchen bei der ehrwürdigen Soundso. Sie bittet den Orden um Übereinkunft, dass sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden darin übereinkommen, dass diesem achtzehnjährige Mädchen Soundso der ehrwürdigen Soundso für zwei Jahre die sechs Übungsvorschriften gegeben werden.’ Das ist die Ankündigung.
‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist ein achtzehnjähriges Mädchen bei der ehrwürdigen Soundso. Sie bittet den Orden um Übereinkunft, dass sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird. Der Orden gewährt dem Soundso genannten achtzehnjährigen Mädchen die Übereinkunft, sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften zu schulen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass dem Soundso genannten achtzehnjährigen Mädchen die Übereinkunft gewährt wird, sie für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften zu schulen, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’
‘Gegeben ist durch den Orden die Übereinkunft, dass das Soundso genannte achtzehnjährige Mädchen für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’
Dem achtzehnjährigen Mädchen soll gesagt werden: ‘Sprich das [nach.’ [und dann:] ‘Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie das Töten lebender Wesen abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Nehmen von Nichtgegebenem abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Wandel in Unreinheit abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie der [Betätigung der] üblen Rede abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie [dem Genuss von] Gebranntem und Vergorenem abzustehen. Für zwei Jahre werde ich es auf mich nehmen, von solchen Taten, wie dem Essen zu unrechter Zeit abzustehen.’
Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
699. [1126.] Wer auch immer als Nonne ein Mädchen hochordinieren sollte, das die zwanzig Jahre erreicht hat, das [aber] nicht [wenigstens] zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
700. [1127.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Das die zwanzig Jahre erreicht hat’ bedeutet: sie hat zwanzig Jahre erreicht.
‘Mädchen’ bedeutet: eine Novizin wird so genannt.
‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.
‘Nicht in den Übungsvorschriften geschult’ bedeutet: die Übungsvorschriften wurden ihr nicht gegeben, oder wenn ihr die Übungsvorschriften gegeben wurden, dann sind sie erschüttert worden.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
701. [1128.] Da ist ein gültiges Verfahren[641], und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
702. [1129.] Kein Vergehen ist es, wenn sie das Mädchen, das die zwanzig Jahre erreicht hat, in den Nonnenstand erhebt, sofern jenes die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die zweiundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
703. [1130.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Nonnen ein Mädchen hochordiniert, dass zwanzig Jahre erreicht hatte, und zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war. Die [anderen] Nonnen sprachen: „Na los, zu Schulende, bring das in Erfahrung, gib mir dies, überbring das mal, daran ist Bedarf, mach mir das erlaubt.“ Jene sprachen: „Ihr Ehrwürdigen, ich bin keine zu Schulende. Ich bin Nonne.“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen ein Mädchen hochordinieren, dass zwanzig Jahre erreicht hatte, und zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war!“[642] Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen ein Mädchen hochordinieren, dass zwanzig Jahre erreicht hatte, und zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen ein Mädchen hochordinieren, dass zwanzig Jahre erreicht hatte, und zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen ein Mädchen hochordinieren, dass zwanzig Jahre erreicht hatte, und zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, aber durch den Orden nicht anerkannt war! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Als nun daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, dass einem Mädchen, dass zwanzig Jahre erreicht hat und zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, die Übereinkunft zur Hochordination gewährt wird. Und so, ihr Mönche, soll sie gewährt werden: Jenes zwanzigjährige Mädchen soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusammengefalteten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin das Mädchen Soundso bei der Ehrwürdigen Soundso, habe zwanzig Jahre erreicht und bin zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult worden. Den Orden bitte ich, sich darüber zu einigen, mir zu gewähren, dass ich in den Nonnenstand erhoben werde.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:
704. [1131.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist ein zwanzigjähriges Mädchen bei der ehrwürdigen Soundso und wurde für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult. Sie bittet den Orden sich darüber zu einigen, dass sie hochordiniert wird. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden darin übereinkommen, dass das zwanzigjährige Mädchen Soundso, die für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird.’ Das ist die Ankündigung.
‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso Genannte ist ein zwanzigjähriges Mädchen bei der ehrwürdigen Soundso und wurde für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult. Sie bittet den Orden sich darüber zu einigen, dass sie hochordiniert wird. Der Orden einigt sich darauf, das Soundso genannte zwanzigjährige Mädchen, das für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochzuordinieren. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich der Orden darauf einigt, dass das Soundso genannte zwanzigjährige Mädchen, das für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’
‘Gegeben ist durch den Orden die Übereinkunft, dass das zwanzigjährige Mädchen Soundso, das für zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, hochordiniert wird. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
705. [1132.] Wer auch immer als Nonne ein Mädchen, das das zwanzigste Lebensjahr vollendet hat, und das zwei Jahre lang in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde, ohne dass sich der Orden darüber geeinigt hat, hochordinieren sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
706. [1133.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Das die zwanzig Jahre erreicht hat’ bedeutet: sie hat zwanzig Jahre erreicht.
‘Mädchen’ bedeutet: eine Novizin wird so genannt.
‘Zwei Jahre’ ist: zwei (volle) Jahre.
‘In den Übungsvorschriften geschult’ bedeutet: sie wurde in den sechs Übungsvorschriften geschult.
‘Nicht [zuvor] geeinigt’ bedeutet: man hat sich nicht durch ein Verfahren mit Ankündigung darauf geeinigt, sie hochzuordinieren.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie jene hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will sie hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
707. [1134.] Da ist ein gültiges Verfahren[643], und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
708. [1135.] Kein Vergehen ist es, wenn sie jenes Mädchen, das zwanzig Jahre erreicht hat, hochordiniert, sofern jene [wenigstens] zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wurde und sich [dann] im Orden darüber geeinigt wurde [sie in den Nonnenstand zu erheben]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreiundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
709. [1136.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Nonnen mit weniger als zwölf Jahren [Hochordination] hochordiniert. Jene waren töricht und unerfahren, sie wussten nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Sogar die, die mit ihnen zusammenwohnten, waren unfähig, unerfahren, wussten nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen mit weniger als zwölf Jahren [Hochordination] hochordinieren!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen mit weniger als zwölf Jahren [Hochordination] hochordinieren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen mit weniger als zwölf Jahren [Hochordination] hochordiniert haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen mit weniger als zwölf Jahren [Hochordination] hochordinieren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
710. [1137.] Wer auch immer als Nonne mit weniger als zwölf (Ordens-) Jahren [eine] in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
711. [1138.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Weniger als zwölf Jahre’ bedeutet: sie hat noch keine zwölf Jahre erreicht.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie [eine] hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
712. [1139.] Kein Vergehen ist es, wenn sie zwölf Jahre [Hochordination] erreicht hat, und dann [eine] in den Nonnenstand erhebt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
713. [1140.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Nonnen zwölf Regenzeiten erreicht und erhoben eine in den Nonnenstand, aber durch den Orden hatte man sich nicht darüber geeinigt. Jene waren töricht und unerfahren, sie wussten nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Sogar die, die mit ihnen zusammenwohnten, waren unfähig, unerfahren, wussten nicht, was erlaubt war und was nicht erlaubt war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen, sobald sie zwölf Regenzeiten erreicht haben, [andere] in den Nonnenstand erheben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen, sobald sie zwölf Regenzeiten erreicht haben, [andere] in den Nonnenstand erheben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen, die zwölf Regenzeiten erreicht haben, [andere] in den Nonnenstand erhoben haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen, sobald sie zwölf Regenzeiten erreicht haben, [andere] in den Nonnenstand erheben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Als nun daraufhin der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube sich darauf zu einigen, dass einer Nonne, die zwölf Regenzeiten erreicht hat, die Erlaubnis zum Hochordinieren gegeben wird. Und so, ihr Mönche, soll sie gegeben werden: Jene Nonne, die zwölf Regenzeiten erreicht hat, soll, nachdem sie vor den Orden getreten ist, dann ihr Obergewand auf einer Schulter zurechtgelegt hat, die Füße der ordensälteren Nonnen verehrt hat, sich in die Hocke niedergelassen hat, die zusammengefalteten Hände ehrfurchtsvoll erhoben hat, [dann soll sie] auf diese Weise sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, bin die Nonne Soundso und habe zwölf Regenzeiten erreicht. Ich bitte den Orden, mir die Erlaubnis zu geben, in den Nonnenstand erheben zu dürfen.’ Ein zweites Mal soll sie bitten. Ein drittes Mal soll sie bitten. Jene Nonne soll durch den Orden geprüft werden [in dem Gedanken]: ‘ist sie eine fähige Nonne, eine sich Zurückhaltende?’ Wenn sie töricht und/oder schamlos ist, dann soll man es ihr nicht geben. Wenn sie töricht ist, aber eine Gezügelte, dann soll man es ihr nicht geben. Wenn sie fähig ist, aber eine Schamlose, dann soll man es ihr nicht geben. Wenn sie fähig ist und eine Gezügelte, soll man es ihr geben. Und so, ihr Mönche, soll man es geben: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:
714. [1141.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne hat zwölf Regenzeiten erlangt und bittet den Orden um die Erlaubnis in den Nonnenstand erheben zu dürfen. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden der Soundso genannten Nonne, die zwölf Regenzeiten erlangt hat, die Erlaubnis geben, dass sie in den Nonnenstand erheben darf.’ Das ist die Ankündigung.
‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne hat zwölf Regenzeiten erlangt und bittet den Orden um die Erlaubnis, in den Nonnenstand erheben zu dürfen. Der Orden gewährt nun der Soundso genannten Nonne, die zwölf Regenzeiten erlangt hat, die Erlaubnis, dass sie in den Nonnenstand erheben darf. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass der Orden der Soundso genannten Nonne, die zwölf Regenzeiten erlangt hat, die Erlaubnis gibt, dass sie in den Nonnenstand erheben darf, mögen sie schweigen. Wer es nicht duldet, die soll sprechen.’
‘Gegeben ist durch den Orden die Erlaubnis, dass die Soundso genannte Nonne, die zwölf Regenzeiten erlangt hat, in den Nonnenstand erheben darf. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“
Nachdem nun daraufhin der Erhabene jene Nonnen auf mannigfache Weise (heftig) getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Verringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen [und Nonnen] eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
715. [1142.] Wer auch immer als Nonne zwölf Regenzeiten erreicht hat, und ohne die Erlaubnis des Ordens [jemanden] in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
716. [1143.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zwölf Regenzeiten erreicht’ bedeutet: zwölf Regenzeiten [als Nonne] erreicht.
‘Ohne Erlaubnis’ bedeutet: die Erlaubnis in den Nonnenstand erheben zu dürfen wurde ihr nicht in einem (Ordens-)Verfahren mit Ankündigung und zwei Durchgängen[644] gegeben.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei der Ankündigung [während der Hochordination] ist es ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Bei den zwei Ausrufungen sind es Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung [des Beschlusses, dass jene hochordiniert ist] ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
717. [1144.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie erhebt jemanden in den Nonnenstand, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[645]
Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie erhebt jene in den Nonnenstand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jene in den Nonnenstand,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[646]
718. [1145.] Kein Vergehen ist es, wenn die zwölf Regenzeiten Habende die Erlaubnis des Ordens hat, in den Nonnenstand erheben zu dürfen; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die fünfundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
719. [1146.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war die Nonne Caṇḍakāḷī zum Nonnenorden gegangen und bat um die Erlaubnis in den Nonnenstand erheben zu dürfen. Daraufhin entschied sich der Nonnenorden [gegen] die Nonne Caṇḍakāḷī [mit den Worten]: „Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.“, und gab ihr nicht die Erlaubnis, in den Nonnenstand erheben zu dürfen. Die Nonne Caṇḍakāḷī stimmte mit: ‘Na gut.“ zu. Bei einer [späteren] Gelegenheit, gab der Nonnenorden einer gewissen Nonne die Erlaubnis in den Nonnenstand erheben zu dürfen. Die Nonne Caṇḍakāḷī ärgerte das, sie regte sich auf und wurde unruhig: „Na [ganz] gewiss bin ich eine Törichte, und sicherlich [auch] eine Schamlose, weil der Orden einer anderen Nonne die Erlaubnis zum Hochordinieren gibt, aber sie mir nicht gibt!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Caṇḍakāḷī, als zu ihr gesagt wurde: ‘Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.’, und mit ‘Na gut.’ zugestimmt hat, im Nachhinein Kritik daran üben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī, als zu ihr gesagt wurde: ‘Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.’, und mit ‘Na gut.’ zugestimmt hat, im Nachhinein Kritik daran üben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Caṇḍakāḷī, als zu ihr gesagt wurde: ‘Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.’, und mit ‘Na gut.’ zugestimmt hat, im Nachhinein Kritik daran geübt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī, als zu ihr gesagt wurde: ‘Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.’, und mit ‘Na gut.’ zugestimmt hat, im Nachhinein Kritik daran üben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
720. [1147.] Wer auch immer als Nonne gesagt bekommt: ‘Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.’, und mit ‘Na gut.’ zugestimmt hat, und dann im Nachhinein Kritik daran üben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
721. [1148.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Genug davon, Ehrwürdige! Du darfst nicht in den Nonnenstand erheben.’ ist: ‘Genug Ehrwürdige! Du darfst nicht hochordinieren!’
Wenn sie mit ‘Na gut.’ zugestimmt hat, und im Nachhinein Kritik daran übt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
722. [1149.] Kein Vergehen ist es, wenn sie von ihrem Wesen her aufbrausend, ärgerlich, verblendet, furchtsam ist und kritisiert; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die sechsundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
723. [1150.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war eine gewisse zu Schulende zur Nonne Thullanandā gegangen und bat um Hochordination. Die Nonne Thullanandā sprach zu jener zu Schulenden: „Wenn Du, junge Frau[647], mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.“ Nachdem sie das gesagt hatte, erhob sie jene weder in den Nonnenstand, noch unternahm sie Anstrengungen, jene in den Nonnenstand erheben zu lassen. Daraufhin nun berichtete jene zu Schulende die Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā einer zu Schulenden sagen: ‘Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer zu Schulenden sagen: ‘Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā einer zu Schulenden gesagt hat: ‘Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinierte, noch Anstrengungen gemacht hat, sie hochordinieren zu lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer zu Schulenden sagen: ‘Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
724. [1151.] Wer auch immer als Nonne einer zu Schulenden sagt: ‘Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und nachdem sie das gesagt hat, später ohne dass Hinderungsgründe auftraten, jene weder selber hochordinieren sollte, noch Anstrengungen machen sollte, sie hochordinieren zu lassen, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
725. [1152.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird.
‘Wenn Du, junge Frau, mir eine Robe gibst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’ ist: wenn Du das tust, werde ich Dich hochordinieren.
‘Sie später ohne dass es Hinderungsgründe gibt’ ist: es treten keine Hinderungsgründe auf.
‘Weder in den Nonnenstand erheben sollte’ ist: nicht selber hochordinieren sollte.
‘Noch Anstrengungen unternehmen sollte, sie in den Nonnenstand erheben zu lassen’ ist: wenn sie andere nicht dazu anweisen sollte.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich werde jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen.’ die Verantwortung niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
726. [1153.] Kein Vergehen ist es, wenn Hinderungsgründe auftreten; wenn sie danach herumgesucht hat, es aber nicht erhielt; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die siebenundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
727. [1154.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war eine gewisse zu Schulende zur Nonne Thullanandā gegangen und bat um Hochordination. Die Nonne Thullanandā sprach zu jener zu Schulenden: „Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.“ Nachdem sie das gesagt hatte, erhob sie jene weder in den Nonnenstand, noch unternahm sie Anstrengungen, jene in den Nonnenstand erheben zu lassen. Daraufhin nun berichtete jene zu Schulende die Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā einer zu Schulenden sagen: ‘Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer zu Schulenden sagen: ‘Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā einer zu Schulenden gesagt hat: ‘Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinierte, noch Anstrengungen gemacht hat, sie hochordinieren zu lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā einer zu Schulenden sagen: ‘Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und danach jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
728. [1155.] Wer auch immer als Nonne einer zu Schulenden sagt: ‘Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’, und nachdem sie das gesagt hat, später ohne dass Hinderungsgründe auftraten, jene weder selber hochordinieren sollte, noch Anstrengungen machen sollte, sie hochordinieren zu lassen, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
729. [1156.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird.
‘Wenn Du, junge Frau, mir für zwei Jahre nachfolgst, in diesem Fall würde ich Dich in den Nonnenstand erheben.’ ist: wenn Du das tust, werde ich Dich hochordinieren.
‘Sie später ohne dass es Hinderungsgründe gibt’ ist: es treten keine Hinderungsgründe auf.
‘Weder in den Nonnenstand erheben sollte’ ist: nicht selber hochordinieren sollte.
‘Noch Anstrengungen unternehmen sollte, sie in den Nonnenstand erheben zu lassen’ ist: wenn sie andere nicht dazu anweisen sollte.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich werde jene weder selber hochordinieren, noch Anstrengungen machen, sie hochordinieren zu lassen.’ die Verantwortung niederlegt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
730. [1157.] Kein Vergehen ist es, wenn Hinderungsgründe auftreten; wenn sie danach herumgesucht hat, es aber nicht erhielt; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die achtundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
731. [1158.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā die zu Schulende Caṇḍakāḷī in den Nonnenstand erhoben, die [aber] mit Männern zusammenlebte[648], die mit Jünglingen zusammenlebte, die aufbrausend war, die eine Sorgen(-brut-)stätte war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā die zu Schulende Caṇḍakāḷī in den Nonnenstand erheben, die mit Männern zusammenlebt, die mit Jünglingen zusammenlebt, die aufbrausend ist, die eine Sorgen(-brut-)stätte ist!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā die zu Schulende Caṇḍakāḷī in den Nonnenstand erheben, die mit Männern zusammenlebt, die mit Jünglingen zusammenlebt, die aufbrausend ist, die eine Sorgen(-brut-)stätte ist!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā die zu Schulende Caṇḍakāḷī in den Nonnenstand erhoben hat, die mit Männern zusammenlebt, die mit Jünglingen zusammenlebt, die aufbrausend ist, die eine Sorgen(-brut-)stätte ist?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā die zu Schulende Caṇḍakāḷī in den Nonnenstand erheben, die mit Männern zusammenlebt, die mit Jünglingen zusammenlebt, die aufbrausend ist, die eine Sorgen(-brut-)stätte ist! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
732. [1159.] Wer auch immer als Nonne eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben sollte, die mit Männern zusammenlebt, die mit Jünglingen zusammenlebt, die aufbrausend ist, die eine Sorgen(-brut-)stätte ist, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
733. [1160.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Mann’ bedeutet: er hat zwanzig Jahre erreicht.
‘Jüngling’ bedeutet: er hat zwanzig Jahre [noch] nicht erreicht.
‘Zusammenleben’ bedeutet: in unangemessener Weise körperlichen und sprachlichen Umgang pflegen.
‘Aufbrausend’ bedeutet: eine Zornige nennt man so.
‘Eine Sorgen(-brut-)stätte’ bedeutet: sie lässt zukünftiges Leid aufkommen, sie tritt in Sorgen ein[649].
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie [eine] hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
734. [1161.] Kein Vergehen ist es, wenn sie eine solche, ohne das zu wissen, in den Nonnenstand erhebt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die neunundsiebzigste Vorschrift ist beendet.
735. [1162.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā eine zu Schulende in den Nonnenstand erhoben, die nicht die Zustimmung der Eltern und deren Gebieters bekommen hatte. Die Eltern und der Gebieter ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben, die nicht die Erlaubnis der Eltern und des Ehemannes hat!“ Die [anderen] Nonnen hörten, dass sich die Eltern und der Gebieter ärgerten, sich aufregten und unruhig wurden. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben, die nicht die Erlaubnis der Eltern und des Ehemannes hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben, die nicht die Erlaubnis der Eltern und des Ehemannes hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine zu Schulende in den Nonnenstand erhoben hat, die nicht die Erlaubnis der Eltern und des Ehemannes hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben, die nicht die Erlaubnis der Eltern und des Ehemannes hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
736. [1163.] Wer auch immer als Nonne eine zu Schulende ohne Erlaubnis ihrer Eltern und ihres Ehemannes in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
737. [1164.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Mutter und Vater’ bedeutet: die sie zur Welt gebracht haben werden so genannt.[650]
‘Ehemann’[651] bedeutet: von dem(jenigen), der sie (in Besitz) genommen hat.
‘Ohne Erlaubnis’ ist: ohne gefragt zu haben.[652]
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie [eine] hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
738. [1165.] Kein Vergehen ist es, wenn sie in Unwissenheit jene in den Nonnenstand erhebt; wenn (jene) nachgefragt hat, und sie erhebt jene in den Nonnenstand; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die achtzigste Vorschrift ist beendet.
739. [1166.] Bei einer Gelegenheit, da weilte der Buddha, der Erhabene, am Eichhörnchenfutterplatz im Bambushain zu Rājagaha. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā mit den Worten: „Ich möchte eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben“ ordensältere Mönche versammelt, und nachdem sie reichlich feste und weichen Speisen gesehen hatte, sprach sie [zu ihnen]: „Nein, Meister, jetzt möchte ich die zu Schulende [doch] nicht in den Nonnenstand erheben.“. Nachdem sie jene [Mönche] wieder gehen ließ, und sie Devadatta, Kaṭamodakatissa, Samuddadatta und den Sohn der Herrin Khaṇḍa[653] versammelt hatte, erhob die jene zu Schulende in den Nonnenstand. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā eine zu Schulende aufgrund einer Zustimmung vom Vortag[654] in den Nonnenstand erheben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine zu Schulende aufgrund einer Zustimmung vom Vortag in den Nonnenstand erheben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine zu Schulende aufgrund einer Zustimmung vom Vortag in den Nonnenstand erhoben hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine zu Schulende aufgrund einer Zustimmung vom Vortag in den Nonnenstand erheben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
740. [1167.] Wer auch immer als Nonne aufgrund einer Zustimmung vom Vortag eine zu Schulende in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
741. [1168.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Aufgrund der Erteilung einer Zustimmung vom Vortag’ ist: wenn sich die Versammlung [bereits] erhoben hat.
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie [eine] hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
742. [1169.] Kein Vergehen ist es, wenn sie jene in den Nonnenstand erhebt, [solange] sich die Versammlung nicht erhoben hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die einundachtzigste Vorschrift ist beendet.
743. [1170.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen jedes Jahr [jemanden] in den Nonnenstand erhoben, [sodass] die Unterkunft nicht ausreichten[655]. Die Leute, [die durch das Kloster wandelten und das sahen,] wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen jedes Jahr in den Nonnenstand erheben, sodass die Unterkunft nicht ausreicht!“ Die [anderen] Nonnen hörten, dass sich die Leute ärgerten, sich aufregten und unruhig wurden. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen jedes Jahr [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen jedes Jahr [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen jedes Jahr [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen jedes Jahr [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
744. [1171.] Wer auch immer als Nonne jährlich in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
745. [1172.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Jährlich’ ist: jedes Jahr.
‘In den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie [eine] hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder einer Almosenschale oder Robe(-n) Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
746. [1173.] Kein Vergehen ist es, wenn sie ein [Jahr] dazwischen [aussetzend] in den Nonnenstand erhebt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die zweiundachtzigste Vorschrift ist beendet.
747. [1174.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten die Nonnen in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erhoben. Wie [schon] früher, waren die Unterkünfte nicht ausreichend. Die Leute, [die durch das Kloster wandelten und das sahen,] wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Nonnen in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben, sodass wie schon früher die Unterkunft nicht ausreicht!“ Die [anderen] Nonnen hörten, dass sich die Leute ärgerten, sich aufregten und unruhig wurden. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
748. [1175.] Wer auch immer als Nonne in einem Jahr zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
749. [1176.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘In einem Jahr’ ist: pro Jahr.
‘Zwei [zu Schulende] in den Nonnenstand erheben sollte’ ist: sollte sie zwei [zu Schulende] hochordinieren.
Wenn sie in dem Gedanken: ‘Ich will zwei hochordinieren’ nach einer Gruppe oder Lehrerin oder Almosenschalen oder Roben Ausschau hält, oder sich über eine Gemeindegrenze einigt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die Ankündigung [der Hochordination] ist ein Dukkaṭa[-Vergehen]. Die zwei Ausrufungen sind Dukkaṭa[-Vergehen]. Am Ende der Verkündung ist es für die Hochordinierende ein Pācittiya-Vergehen. Für die Gruppe und für die Lehrerin ist es [jeweils] ein Dukkaṭa-Vergehen.
750. [1177.] Kein Vergehen ist es, wenn sie ein [Jahr] dazwischen [aussetzend] in den Nonnenstand erhebt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreiundachtzigste Vorschrift ist beendet.
Das war das achte Kapitel, das von den Mädchen.
751. [1178.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit benutzten die Nonnen der Sechsergruppe Sonnenschirme und Sandalen.[656] Das ärgerte die Leute, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß Sonnenschirme und Sandalen benutzen, wie Sinneslüste genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Sonnenschirme und Sandalen benutzen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Sonnenschirme und Sandalen benutzen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Sonnenschirme und Sandalen benutzen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Sonnenschirme und Sandalen benutzen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
Wer auch immer als Nonne Sonnenschirm und Sandalen benutzen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.
752. [1179.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Diese Nonne fühlte sich ohne Sonnenschirm unwohl. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall einen Sonnenschirm zu benutzen.“ So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:[657]
753. [1180.] Wer auch immer als Nonne – ohne krank zu sein – einen Sonnenschirm und/oder Sandalen benutzen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
754. [1181.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der ohne Schirm und/oder Sandalen nicht unwohl ist.
‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Schirm und/oder Sandalen unwohl ist.
‘Schirm’ bedeutet: dreierlei Art Schirm: der weiße Schirm[658], der Binsenschirm[659], der Blätterschirm[660], rund gefertigt[661], mit Stäbchen gefertigt[662].
‘Benutzen sollte’ ist: wenn sie es selber benutzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
755. [1182.] Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie benutzt Sonnenschirm und/oder Sandalen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie benutzt Sonnenschirm und/oder Sandalen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie benutzt Sonnenschirm und/oder Sandalen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie benutzt Sonnenschirm und/oder Sandalen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie benutzt Sonnenschirm und/oder Sandalen,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie benutzt Sonnenschirm und/oder Sandalen,] das ist kein Vergehen.
756. [1183.] Kein Vergehen ist es, wenn sie eine Kranke ist; wenn sie diese im Kloster oder in der Umgebung des Klosters benutzt; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierundachtzigste Vorschrift ist beendet.
757. [1184.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit fuhren die Nonnen der Sechsergruppe in Fahrzeugen. Das ärgerte die Leute, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß mit Fahrzeugen fahren, wie Sinneslüste genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe mit Fahrzeugen fahren!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe mit Fahrzeugen fahren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe mit Fahrzeugen fahren?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe mit Fahrzeugen fahren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
Wer auch immer als Nonne mit einem Fahrzeug fahren sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.
758. [1185.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Diese Nonne war nicht in der Lage zu Fuß zu gehen. Dem Erhabenen wurde das berichtet. „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall ein Fahrzeug zu benutzen.“ So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:[663]
759. [1186.] Wer auch immer als Nonne – ohne krank zu sein – mit einem Fahrzeug fahren sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
760. [1187.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, die in der Lage ist zu Fuß zu gehen.
‘Krank’ bedeutet: eine, die nicht in der Lage ist, zu Fuß zu gehen.
‘Fahrzeug’ bedeutet: Sänfte, Kutsche, Karren, Wagen, Tragsessel, Palankin.[664]
‘Fahren sollte’ ist: wenn sie auch nur ein Mal mit einem Fahrzeug fährt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
761. [1188.] Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie fährt mit einem Fahrzeug, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie fährt mit einem Fahrzeug, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie fährt mit einem Fahrzeug, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie fährt mit einem Fahrzeug,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie fährt mit einem Fahrzeug,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie fährt mit einem Fahrzeug,] das ist kein Vergehen.
762. [1189.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die fünfundachtzigste Vorschrift ist beendet.
763. [1190.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit besuchte eine gewisse Nonne eine gewisse Frau (zum Almosengang) bei einer Familie. Da nun sprach jene Frau zu dieser Nonne: „Nimm diesen Hüftschmuck[665], Ehrwürdige, und gib ihn der Frau Soundso.“ Da sagte sich die Nonne: „Wenn ich den in meine Schale tu und gehe, werde ich [wohl] Schwierigkeiten bekommen[666].“, und nachdem sie ihn sich angelegt hatte, ging sie los. Als sie auf der Fahrstraße war, riss der (Halte-)Faden und [alles] verstreute sich [auf der Straße]. Die Leute ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie kann bloß diese Nonne Hüftschmuck tragen wie eine Sinneslust genießende Haushälterin!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne Hüftschmuck tragen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne Hüftschmuck tragen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne Hüftschmuck getragen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne Hüftschmuck tragen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
764. [1191.] Wer auch immer als Nonne Hüftschmuck tragen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
765. [1192.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Hüftschmuck’ bedeutet: irgendetwas, das an die Hüfte gehört.
‘Tragen sollte’ ist: wenn sie ihn auch nur ein Mal trägt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
766. [1193.] Kein Vergehen ist es, wenn Unwohlsein aufkam[667]; wenn sie die Hüftschnur[668] trägt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die sechsundachtzigste Vorschrift ist beendet.
767. [1194.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit trugen die Nonnen der Sechsergruppe Frauenschmuck. Das ärgerte die Leute, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß Frauenschmuck tragen, wie Sinneslüste genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Frauenschmuck tragen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Frauenschmuck tragen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Frauenschmuck tragen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Frauenschmuck tragen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
768. [1195.] Wer auch immer als Nonne Frauenschmuck tragen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
769. [1196.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Frauenschmuck’[669] bedeutet: was am Kopf zu tragen ist, was am Hals zu tragen ist, was an der Hand zu tragen ist, was an den Füßen zu tragen ist, was an der Hüfte zu ragen ist.
‘Tragen sollte’ ist: wenn sie ihn auch nur ein Mal trägt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
770. [1197.] Kein Vergehen ist es, wenn Unwohlsein aufkam[670]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die siebenundachtzigste Vorschrift ist beendet.
771. [1198.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit badeten die Nonnen der Sechsergruppe in wohlriechendem und gefärbtem Wasser. Das ärgerte die Leute, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß in wohlriechendem und gefärbtem Wasser baden, wie Sinneslüste genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe in wohlriechendem und gefärbtem Wasser baden!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe in wohlriechendem und gefärbtem Wasser baden!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe in wohlriechendem und gefärbtem Wasser baden?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe in wohlriechendem und gefärbtem Wasser baden! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
772. [1199.] Wer auch immer als Nonne mit Duftstoff und/oder Färbemittel baden sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
773. [1200.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Duftstoff’ bedeutet: mit irgendeinem Duft.
‘Färbemittel’ bedeutet: mit irgendeiner Farbe.
‘Baden sollte’ ist: wenn sie [damit] badet, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen, ist das Bad beendet, ist es ein Pācittiya-Vergehen.[671]
774. [1201.] Kein Vergehen ist es, wenn Übelkeit aufgestiegen ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die achtundachtzigste Vorschrift ist beendet.
775. [1202.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit badeten die Nonnen der Sechsergruppe mit Parfum und Sesammus. Das ärgerte die Leute, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß mit Parfum und Sesammus baden, wie Sinneslüste genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe mit Parfum und Sesammus baden!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe mit Parfum und Sesammus baden!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe mit Parfum und Sesammus baden?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe mit Parfum und Sesammus baden! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
776. [1203.] Wer auch immer als Nonne mit Parfum und/oder Sesammus baden sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
777. [1204.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Parfum’ bedeutet: irgendetwas, das mit einem Duftstoff parfümiert ist.
‘Sesammus’ bedeutet: Sesammehl nennt man so.[672]
‘Baden sollte’ ist: wenn sie [damit] badet, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen, ist das Bad beendet, ist es ein Pācittiya-Vergehen.
778. [1205.] Kein Vergehen ist es, wenn Übelkeit aufgestiegen ist; wenn es natürliches Sesammehl ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die neunundachtzigste Vorschrift ist beendet.
779. [1206.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit ließen sich die Nonnen von [anderen] Nonnen einreiben und massieren. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Nonnen gegenseitig einreiben und massieren lassen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen gegenseitig einreiben und massieren lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen gegenseitig einreiben und massieren lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich die Nonnen von anderen Nonnen einreiben und massieren lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können sich bloß diese Nonnen gegenseitig einreiben und massieren lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
780. [1207.] Wer auch immer als Nonne sich von einer anderen Nonne einreiben und/oder massieren lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
781. [1208.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Von einer Nonne’ ist: von einer anderen Nonne.
‘Einreiben lassen sollte’[673] ist: wenn sie sich einreiben lässt, ist das ein Pācittiya[-Vergehen].
‘Massieren lassen sollte’ ist: wenn sie massieren lässt, ist das ein Pācittiya [-Vergehen].
782. [1209.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die neunzigste Vorschrift ist beendet.
783. [1210.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit ließen sich Nonnen von zu Schulenden einreiben und massieren. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Nonnen von zu Schulenden einreiben und massieren lassen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen von zu Schulenden einreiben und massieren lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen von zu Schulenden einreiben und massieren lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich die Nonnen von von zu Schulenden einreiben und massieren lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können sich bloß diese Nonnen von zu Schulenden einreiben und massieren lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
784. [1211.] Wer auch immer als Nonne sich von einer zu Schulenden einreiben und/oder massieren lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
785. [1212.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Übungsvorschriften geschult wird.
‘Einreiben lassen sollte’ ist: wenn sie sich einreiben lässt, ist das ein Pācittiya[-Vergehen].
‘Massieren lassen sollte’ ist: wenn sie massieren lässt, ist das ein Pācittiya [-Vergehen].
786. [1213.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die einundneunzigste Vorschrift ist beendet.
787. [1210.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit ließen sich Nonnen von Novizinnen einreiben und massieren. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Nonnen von Novizinnen einreiben und massieren lassen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen von Novizinnen einreiben und massieren lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen von Novizinnen einreiben und massieren lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich die Nonnen von Novizinnen einreiben und massieren lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können sich bloß diese Nonnen von Novizinnen einreiben und massieren lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
788. [1211.] Wer auch immer als Nonne sich von einer Novizin einreiben und/oder massieren lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
789. [1212.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Novizin’ bedeutet: eine, die zehn Übungsvorschriften befolgt.
‘Einreiben lassen sollte’ ist: wenn sie sich einreiben lässt, ist das ein Pācittiya[-Vergehen].
‘Massieren lassen sollte’ ist: wenn sie massieren lässt, ist das ein Pācittiya [-Vergehen].
790. [1213.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die zweiundneunzigste Vorschrift ist beendet.
791. [1210.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit ließen sich Nonnen von Haushälterinnen einreiben und massieren. Als die Leute durch das Kloster wandelten und das sahen, wurden sie ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können sich bloß diese Nonnen von Haushälterinnen einreiben und massieren lassen, wie Sinneslust genießende Haushälterinnen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen von Haushälterinnen einreiben und massieren lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können sich bloß diese Nonnen von Haushälterinnen einreiben und massieren lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich die Nonnen von Haushälterinnen einreiben und massieren lassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können sich bloß diese Nonnen von Haushälterinnen einreiben und massieren lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
792. [1211.] Wer auch immer als Nonne sich von einer Haushälterin einreiben und/oder massieren lassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
793. [1212.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Haushälterin’ bedeutet: eine, die im Haus lebt, wird so genannt.
‘Einreiben lassen sollte’ ist: wenn sie sich einreiben lässt, ist das ein Pācittiya[-Vergehen].
‘Massieren lassen sollte’ ist: wenn sie massieren lässt, ist das ein Pācittiya [-Vergehen].
794. [1213.] Kein Vergehen ist es im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreiundneunzigste Vorschrift ist beendet.
795. [1214.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit, da hatten sich Nonnen, ohne [vorher] zu fragen, [einfach] vor die Mönche auf Sitzplätze niedergelassen. Die Mönche ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können sich bloß diese Nonnen ohne [vorher] zu fragen, [einfach] vor den Mönchen auf Sitzplätze niederlassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich Nonnen ohne [vorher] zu fragen, [einfach] vor den Mönchen auf Sitzplätze niedergelassen haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können sich bloß diese Nonnen ohne [vorher] zu fragen, [einfach] vor den Mönchen auf Sitzplätze niederlassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
796. [1215.] Wer auch immer als Nonne sich vor einem Mönch ohne zu fragen auf einen Sitzplatz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
797. [1216.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Vor einem Mönch’ ist: vor einem Hochordinierten.[675]
‘Ohne zu fragen’ ist: nachdem sie nicht um Erlaubnis gebeten hatte.
‘Auf einem Sitzplatz niederlassen sollte’ ist: wen sie sich auch nur auf den (Lehm-)Boden niederlässt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
798. [1217.] Sie hat nicht gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht gefragt hat, und sie setzt sich nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie hat nicht gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie setzt sich nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie hat nicht gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht gefragt hat, und sie setzt sich nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie hat gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht gefragt hat, [und sie setzt sich nieder,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie hat gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie setzt sich nieder,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie hat gefragt, und sie vermutet, dass sie gefragt hat, [und sie setzt sich nieder,] das ist kein Vergehen.[676]
799. [1218.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nachfragt und sich auf dem Sitzplatz niederlässt; im Krankheitsfall; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierundneunzigste Vorschrift ist beendet.
800. [1219.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit stellten Nonnen den Mönchen Fragen, ohne dass es ihnen [zuvor] erlaubt wurde. Die Mönche ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen den Mönchen Fragen stellen, ohne dass es [vorher] erlaubt wurde!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen den Mönchen Fragen stellten, ohne dass es [vorher] erlaubt wurde?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen den Mönchen Fragen stellen, ohne dass es [vorher] erlaubt wurde! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
801. [1220.] Wer auch immer als Nonne unerlaubt einem Mönch eine Frage stellen sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
802. [1221.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Unerlaubt’ ist: ohne vorher zu fragen.[677]
‘Einen Mönch’ ist: einen Hochordinierten.
‘Eine Frage stellen sollte’ ist: wenn sie die Gelegenheit ergriffen hat, in Sachen Lehrreden etwas zu fragen, [aber] sie fragt zum Ordensrecht oder zur Scholastik, ist das ein Pācittiya[-Vergehen. Wenn sie die Gelegenheit ergriffen hat, in Sachen Ordensrecht etwas zu fragen, [aber] sie fragt zu Lehrreden oder zur Scholastik, ist das ein Pācittiya[-Vergehen. Wenn sie die Gelegenheit ergriffen hat, in Sachen Scholastik etwas zu fragen, [aber] sie fragt zu Lehrreden oder zum Ordensrecht, ist das ein Pācittiya[-Vergehen].
803. [1222.] Sie hat nicht [um Erlaubnis] gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht [darum] gefragt hat, und sie fragt eine Frage, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie hat nicht [um Erlaubnis] gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie fragt eine Frage, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie hat nicht [um Erlaubnis] gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht [darum] gefragt hat, und sie fragt eine Frage, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Sie hat [um Erlaubnis] gefragt, und sie vermutet, dass sie nicht [darum] gefragt hat, [und sie fragt eine Frage,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie hat [um Erlaubnis] gefragt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie fragt eine Frage,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie hat [um Erlaubnis] gefragt, und sie vermutet, dass sie [darum] gefragt hat, [und sie fragt eine Frage,] das ist kein Vergehen.
804. [1223.] Kein Vergehen ist es, wenn sie die [passende] Gelegenheit ergriffen hat und dann fragt; wenn sie die allgemeine Erlaubnis zu fragen bekam, und sie dann nach irgendetwas Allgemeinem fragt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die fünfundneunzigste Vorschrift ist beendet.
805. [1224.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit ging eine gewisse Nonne ohne ihr Brusttuch in das Dorf zum Almosengang. Auf der Fahrstraße wehte ein Wirbelwindstoß ihre Doppelrobe hoch.[678] Die Leute riefen laut: „Oh wie gut sich die Ehrwürdige um die Brust kümmert[679].“ Jene Nonne wurde wegen der Spötterei der Leute [ganz] verlegen. Als dann diese Nonne in das Nonnenkloster gegangen war, berichtete sie den [anderen] Nonnen diesen Vorfall. Diejenigen Nonnen, die bescheiden, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne ohne ihr Brusttuch das Dorf betreten!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne ohne Brusttuch ein Dorf betreten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne ohne Brusttuch das Dorf betreten hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne ohne ihr Brusttuch das Dorf betreten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
806. [1225.] Wer auch immer als Nonne ohne Brusttuch ein Dorf betreten sollte, begeht ein Pācittiya[-Vergehen].“
807. [1226.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Ohne Brusttuch’ ist: ohne ihr Brusttuch.
‘Brusttuch’ bedeutet: um das zu bedecken, was unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb des Nabels ist.
‘Ein Dorf betreten sollte’ ist: wenn sie bei einem umgrenzten Dorf die Einfriedung überschreiten sollte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn sie bei einem nicht umgrenzten Dorf die [nähere] Umgebung betritt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
808. [1227.] Kein Vergehen ist es, wenn ihr die Robe(-n) geraubt wurden; wenn ihre Robe(-n) zerstört wurden; im Krankheitsfall; wenn sie unachtsam ist; wenn sie aus Unkenntnis handelt; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die sechsundneunzigste Vorschrift ist beendet.
Das war das neunte Kapitel, das von Schirm und Sandalen.
[Vorschriften wie die der Mönche][680]
[638] Das ist die entsprechende Parallelvorschrift zu Bhu-Pāc 65. Es erscheint seltsam, dass ein Mädchen („Fräulein“) unter zwanzig weniger belastbar sein soll als ein zwölfjähriges Mädchen, das als Hausfrau untergekommen ist.
[639] kumāribhūtā IBH: „Jungfrau“. Hüsken vermutet, dass Pāc 71 darauf hindeuten würde, dass es die Novizin eher gegeben habe, als die zu Schulende.
[640] Die Konflikte mit dem Alter der Sikkhamāna löst Sp wie folgt: „Diese aber, die die allerersten beiden Mahāsikkhamānās sind [das sind diejenigen, die die Erlaubnis zur Hochordination erhielten], sind als ‘diejenigen, die zwanzig Jahre überschritten haben’ zu kennen; seien sie nun verheiratet oder nicht verheiratet, sie sind wahrlich nur als ‘Sikkhamānā’, nicht als ‘Verheiratete’ oder ‘Mädchen’ zu bezeichnen. Nachdem einer Verheirateten zur Zeit ihres zehnten Jahres die Erlaubnis zur Schulung erteilt worden ist, ist die Hochordination zur Zeit des zwölften Jahres zu vollziehen, ist die Erlaubnis im elften Jahr erteilt worden, so ist die Hochordination zur Zeit des dreizehnten Jahres zu vollziehen, ist die Erlaubnis zur Zeit des 12., 13., 14., 15., 16., 17. oder 18. Jahres gegeben worden, so ist die Hochordination im 14., 15., 16., 17., 18., 19. oder 20. Jahr zu vollziehen. ‘Von der Zeit des 18. Jahres an’ aber ist es erlaubt, diese eine ‘Verheiratete’ und auch ‘‘Mädchen’ zu nennen. Ein Mädchen ist aber nicht eine ‘Verheiratete’ zu nennen, sie ist eben ‘Mädchen’ zu nennen. Ist sie aber eine Mahāsikkhamānā, so ist es nicht richtig, sie eine ‘Verheiratete’ zu nennen, es ist auch nicht richtig, sie ‘Mädchen’ zu nennen. Während der Vergabe der Erlaubnis zur Schulung ist es aber richtig, die drei ‘Sikkhamānā’ zu nennen.“
[641] Damit ist das Verfahren des Aufsichnehmens der sechs Übungsvorschriften gemeint.
[642] Erst hier wird deutlich, wieviel Wert damals auf den Status „verheiratet“, d.h. „in einen Haushalt“ bzw. „zu einem Haushälter geschickt“ gelegt wurde.
[643] Damit ist das Verfahren der Einigung darauf gemeint, dass das wenigstens zwanzigjährige Mädchen (die Unverheiratete) hochordiniert wird.
[644] ñattidutiyena durch Ankündigung, einmaliger Ausrufung und der Verkündung des Beschlusses.
[645] Damit können nur das Prüfungs-Verfahren zur Eignung als auch das Verfahren der Erlaubnisgewährung gemeint sein. Aber wenn jene Verfahren rechtsgültig waren, kann es kein Pāc sein, wenn sie jemanden in den Nonnenstand erhebt.
[646] Korrekt müsste es heißen:
Da ist kein gültiges
Erlaubnis-Verfahren, und sie vermutet, dass es kein gültiges Verfahren ist,
und sie erhebt jemanden ohne die Erlaubnis des Ordens in den Nonnenstand, das
ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist kein gültiges
Erlaubnis-Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erhebt jemanden
ohne die Erlaubnis des Ordens in den Nonnenstand, das ist ein
Pācittiya-Vergehen.
Da ist kein gültiges
Erlaubnis-Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und
sie erhebt jemanden ohne die Erlaubnis des Ordens in den Nonnenstand, das ist
ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein gültiges
Erlaubnis-Verfahren, und sie vermutet, dass es kein gültiges Verfahren ist,
[und sie erhebt jemanden in den Nonnenstand,] das ist kein Vergehen. [Da sie ja
die Erlaubnis hat.]
Da ist ein gültiges
Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie erhebt jemanden in den
Nonnenstand,] das ist kein Vergehen. [dito]
Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie erhebt jemanden in den Nonnenstand,] das ist kein Vergehen.
[647] ayye Die Anrede „Ehrwürdige“ ist für eine Untergebene nicht angebracht.
[648] purisasaṃsaṭṭha „die in Männerkeisen verkehrte“ oder „die Männerkontakte pflegte“.
[649] sokaṃ āvisati bildhaft: „Sie ist eine Eintrittspforte für (allerlei) Sorgen.“
[650] janakā Hüsken: „Erzeuger“. Kkh: „sowohl von der Mutter, die sie geboren hat, als auch von dem Vater, der sie gezeugt hat.“
[651] sāmiko wtl: „Besitzer“, da Ehefrauen tatsächlich wie eine Art Besitz behandelt wurden.
[652] Laut Sp ist zwei Mal zu fragen: wenn die Betreffende in die Hauslosigkeit ziehen will und wenn sie hochordiniert werden will. Hinzuzufügen ist, dass nicht die Nonnen fragen müssen, sondern dass die Betreffende glaubhaft versichern kann, um Erlaubnis gefragt zu haben – und sie die Erlaubnis auch hat.
[653] Das sind die Mönche, die die Ordensspaltung bewirkten, wie in → Cvg 343ff berichtet wird.
[654] pārivāsikacchandadānena IBH: „durch Bevorzugung von (Mönchen) unter Bewährung“. Hüsken erklärt treffend (Zitat): Das Kompositum ist in die Einzelglieder pārivāsika, chanda und dāṇa aufzulösen. Dabei bezeichnen die letzten beiden Glieder im Vinaya die Zustimmung eines Ordensangehörigen zu einem etwaigen Beschluss des Saṅgha in der Rechtshandlung, der er selbst nicht beiwohnen kann [→ Mvg 165]. Diejenige Rechtshandlung, die hier in Bhī-Pāc 81 bezeichnet ist, ist die volle Ordination einer Sikkhamānā im Nonnenorden, wie aus dem Wort-für-Wort-Kommentar und der Kasuistik hervorgeht. Pārivāsika als Vorderglied des Kompositums kann hier jedoch nicht in der üblichen Bedeutung, nämlich als Bezeichnung für einen Mönch, der die parivāsa genannte Probezeit verbüßt, aufgefasst werden, zumal die Rechtshandlungen der Nonnen und Mönche grundsätzlich getrennt durchgeführt werden [→ Cvg 410]. ... Zudem dürfen Mönche, die die Probezeit verbüßen, ohnehin nicht an einer Ordinationszeremonie teilnehmen. Somit kann pārivāsika hier keinen Mönch bezeichnen, sondern muss im vorliegenden Kontext eine andere Bedeutung haben.
In den Sanskrit-Wörterbüchern wird unter pari + √vas auch die Bedeutung „eine Nacht verbringen, übernachten“ und „gestrig“ angegeben. Geht man von dieser Wortbedeutung aus, so bezeichnet pārivāsika „etwas, das über Nacht stehen blieb“ und pārivāsikacchandadānena ist mit „durch die Erteilung einer Zustimmung vom Vortag“ wiederzugeben. Dies bedeutet, dass die Zustimmung einer nicht anwesenden Nonne zur Ordination einer Sikkhamānā im Nonnenorden nur an dem Tag gültig ist, an dem sie gewährt wurde; es darf keine Nacht zwischen Zustimmung und der Aufnahme selbst liegen. Somit wird auch die Erläuterung des Wort-für-Wort-Kommentars und der Anāpatti-Formel verständlich: die Zustimmung wird eingeholt, nachdem oder kurz bevor der Nonnenorden sich versammelt. Zwischen der Erteilung der Zustimmung und der tatsächlichen Ordination einer Sikkhamānā im Nonnenorden darf nicht zuviel Zeit verstreichen, zumindest darf die Versammlung sich nicht wieder aufgelöst haben. Der Wort-für-Wort-Kommentar definiert pārivāsikacchandadānena nämlich als einen Umstand, der die Aufnahme in den Orden unmöglich macht, sobald eine mit der Durchführung einer Rechtshandlung beschäftigte Versammlung sich erhoben hat, d.h. sobald diese Versammlung aufgelöst ist und nicht mehr zur Durchführung einer Rechtshandlung in der Lage ist. Dies bestätigt auch die Schuldlosigkeitsformel. Die Aufnahme einer Sikkhamānā ist hingegen rechtmäßig, wenn die Versammlung sich noch nicht erhoben hat, wenn es sich also um eine ununterbrochene Rechtshandlung handelt, selbst wenn die Zustimmung am Tag zuvor gegeben wurde. In diesem Sinn erläutert auch die Sp diese Vorschrift. Auch dort ist pārivāsika nicht als „Mönch in der Probezeit“ verstanden, sondern als Terminus für besondere Umstände, die dazu führen, dass eine Rechtshandlung nicht ordnungsgemäß beendet, sondern vor ihrem Abschluss unterbrochen wird. ...“
[655] na sammati d.h. es konnten nicht so viele in diesem Kloster untergebracht werden.
[656] catt-upāhana Dazu mehr in Mvg 245ff und Cvg 270.
[657] Das entsprich ziemlich exakt → Cvg 270b, nur dass dann noch die Vorschrift erweitert wird auf innerhalb bzw. außerhalb des Klostergeländes.
[658] setacchatta das ist ein herrschaftliches Insignium. Zum Thema „Schirm“ siehe auch → Cvg 270.
[659] kilañjacchatta aus einer Binsen-Matte gefertigt.
[660] paṇṇāchatta aus dem Blatt der Talipot-Palme gefertigt.
[661] maṇḍala-baddha dürfte sich auf die eher burmesische Art Schirm beziehen, also mit zentralem Stock [baddha 1. „gebunden, gefesselt“; 2. „befestigt“; 3. „gerichtet (auf), hingegeben (an)“; 4. „zusammengesetzt, verbunden“]. IBH: „in der Mitte befestigt“.
[662] salāka-baddha „Aus Halmen gefertigt“ oder „aus Stäbchen gefertigt“. (salāka 1. „Span, Splitter, Stäbchen“; 2. Bot „Halm“.)
[663] Das entspricht → Mvg 253, nur dass dort die Vorschrift dahingehend erweitert wird, dass es nur ein Handkarren zu sein hat.
[664] In → BhuV 100: „‘Fahrzeug’ wird genannt, was eine Sänfte ist, eine Kutsche, ein Karren, ein Wagen.“
[665] saṅghāṇi eine Art Ziergürtel als Schmuckgegenstand. IBH: „Petticoat“. Hüsken: „Schmuckgürtel“. Die Nonne sollte der Frau einen Gefallen tun und den Botendienst machen.
[666] Das bezieht sich auf Cvg 420: Nonnen sollen einem Mönch (unaufgefordert) ihre Almosenschale zeigen.
[667] ābādhappaccayā Wie ein Schmuckgegenstand an der Hüfte Übelkeit lindern kann, erläutert Sp nicht.
[668] kaṭisuttaka PTSD: „1. eine Schnur um die Taille, um das Schamtuch zu fixieren; 2. verziertes Hüftband, Gürtel“. Die Halteschnur wird in Cvg 422 erlaubt.
[669] itthālaṅkāra In → Cvg 245 trugen die Mönche der Sechsergruppe Schmuck. Dort wird er auch aufgelistet.
[670] ābādhappaccayā Hierunter könnte man diverse Gegenstände zählen, die mit Dingen versehen sind, denen Heilkräfte zugesprochen werden, wie z.B. Amulette und diverse Mineralien.
[671] In Cvg 260 kann man stinkendem Lehm, der zur Hautreinigung benutzt werden soll, etwas Duftstoff beimengen (vāsetuṃ). In Cvg 417 wird jegliche Kosmetik untersagt. In Cvg 436 hingegen wird rötliches Reispulver und Lehm (kukkusa mattika) als Badezusatz erlaubt.
[672] piññāka eine Art Puder, ähnlich Cuṇṇaka das in → Cvg 436, als (unerlaubtes) aromatisches oder medizinisches Pulver, Seifenpulver erwähnt ist.
[673] ummaddāpeti von ummāda „Tollheit, Verrücktheit, Wahnsinn“. Hier wird klar, dass sich die Vorschrift sich auf sie stimulierende Einreibung bezieht, wie auch durch Kkh erklärt: „sie veranlasst, dass (die andere bei ihr bestimmte Körperpartien) anschwellen lässt“.
[674] Aṭṭhama-navama-dasamasikkhāpadaṃ Die Vorschriften Nr. 91, 92 und 93 sind in CSTP unter eine gemeinsame Überschrift gestellt.
[675] purato Ungeklärt bleibt, ob es zeitlich oder räumlich oder beides bedeutet.
[676] Vermutlich fehlt: „Ist es kein Platz, um mit untergeschlagenen Beinen zu sitzen, und sie setzt sich nieder, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Vergleiche → Pāc 16.
[677] Wörtlich genommen ist ein Widerspruch in sich selbst. Die Nonne müsste also ihre Bitte, etwas fragen zu dürfen, keinesfalls wie eine Frage formulieren. Also nicht: „Darf ich Sie etwas fragen?“, sondern: „Erlauben Sie mir bitte, etwas fragen zu dürfen.“ Man beruft sich auf Garudhamma 8, aber da steht: ovaṭo bhikkhūsu vacanapatho, d.h. es ist den Nonnen verwehrt (wtl: „verschlossen“), eine bestimmte Redeweise zu benutzen.
[678] saṅghāti Darunter trägt man üblicherweise immer noch die Oberrobe. Wenn man annimmt, dass diese Rahmenerzählung echt ist, muss es eine sehr frühe Begebenheit gewesen sein, als die Roben noch nicht in ihren Abmessungen vorgeschrieben waren und wenn man unterstellt, dass jene Nonne ohne Oberrobe, also nur mit Doppelrobe („Mantel“) und Unterrobe das Dorf betrat.
[679] sundari ayyāya thanudarā IBH und Hüsken lesen tanutaro und übersetzen „Taille“. sundara „schön, edel, gut, köstlich, delikat“; thanu „Brust, Mamma, Euter“; dara „Angst, Furcht, Kummer, Sorge, Pein“.
[680] Ab hier folgen die aus dem BhuV zu ergänzenden Vorschriften deren dortige Nummer in [eckigen Klammern] zwecks Referenz beibehalten wurden. Laut Sp sind von den Bhu-Pāc die Pāc 21 bis 30, 33, 35, 36, 39, 41, 64, 65, 67, 83, 85, 89 und 91 auszulassen, sodass die übrig Gebliebenen zusammen mit den Bhī-Pāc zu rezitieren seien. Die genaue Anordnung wird in Sp nicht gezeigt. Hier wurden hinsichtlich des Geschlechts Anpassungen vorgenommen, d.h. „Mönch“ mit „Nonne“ usw. ersetzt.