Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

IV. Abbitte

13. Feuer

137. [56.] Feuermachen

 

1001. „Wer auch immer als Nonne nicht krank ist, und in der Erwartung sich wärmen zu können ein Feuer anzünden sollte oder eines anzünden lassen sollte, es sei denn, aus einem triftigen Grund, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1002. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Nicht krank ist’ bedeutet: eine, der ohne dieses Feuer nicht unwohl ist.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne dieses Feuer unwohl ist.

‘In der Erwartung sich wärmen zu können’ ist: sie will sich erhitzen[895].

‘Feuer’ bedeutet: man sagt Feuer[896] dazu.

‘Anzünden sollte’ ist: zündet sie es selber an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Anzünden lassen sollte’ ist: sie weist jemanden anderen dazu an, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie es ein Mal angewiesen und es wird mehrmals angezündet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Es sei denn, aus einem triftigen Grund’ ist: außer wenn es einen triftigen Grund gibt.

 

1003. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und mit der Erwartung sich daran zu wärmen, zündet sie ein Feuer an oder sie lässt eines anzünden, es sei denn, aus einem triftigen Grund, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und mit der Erwartung sich daran zu wärmen, zündet sie ein Feuer an oder sie lässt eines anzünden, es sei denn, aus einem triftigen Grund, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und mit der Erwartung sich daran zu wärmen, zündet sie ein Feuer an oder sie lässt eines anzünden, es sei denn, aus einem triftigen Grund, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Hebt sie etwas Brennendes[897] auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, das ist kein Vergehen.

 

1004. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn es von jemand anderem gemacht wurde und sie erwärmt sich; wenn sie sich [nur] an Kohlenglut[898] erwärmt; wenn es eine Lampe ist, ein Feuer im Badehaus ist, ein triftiger Grund ist; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertsiebenunddreißigste Vorschrift ist beendet.

 

 

138. [57.] Baden

 

1005. „Wer auch immer als Nonne öfter als jeden halben Monat baden sollte, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richti­gen Gelegenheiten: Sie sagt zu sich: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch.’ und ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit und der Fieberzeit.’; im Krankheitsfall; im Fall von Bauarbeiten; im Fall, dass man auf Reisen gegangen ist; im Fall von Wind und Regen. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“

 

1006. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Öfter als halbmonatlich’ ist: in weniger als einem halben Monat.

‘Baden sollte’ ist: wenn sie mit (Seifen-)Pulver oder Lehm badet, ist das Handlung für Handlung[899] ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie das Baden beendet, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.

‘Gelegenheit von Hitze’ bedeutet: wenn sie sagt: ‘Anderthalb Monate des Sommers verbleiben noch. Das sind die zweieinhalb Monate der heißen Zeit.’ und: ‘Das ist der erste Monat der Regenzeit. Das ist die Fieberzeit.’, dann mag sie baden.

‘Im Krankheitsfall’ bedeutet: wenn es ihr ohne zu baden unwohl ist. „Das ist die Gelegenheit des Krankseins.“ sprechend, mag sie baden.

‘Im Fall von Bauarbeiten’ bedeutet: wenn auch nur eine Nonnenzelle gereinigt wurde. „Das ist die Gelegenheit von Bauarbeiten.“ sprechend, mag sie baden.

‘Im Fall, dass man auf Reisen gegangen ist’ bedeutet: wenn sie sich sagt: ‘Eine halbe Yojana will ich gehen.’, mag sie baden. Wenn sie geht, mag sie baden, wenn sie gegangen ist, mag sie baden.

‘Im Fall von Wind und Regen’ bedeutet: wenn eine Nonne vom Wind mit Staub bedeckt wird, wenn zwei oder drei Tropfen Wasser fielen und ihren Körper berührten. „Das ist die Gelegenheit von Wind und Regen.“ sprechend, mag sie baden.

 

1007. Es ist weniger als ein halber Monat, und sie vermutet, dass es weniger ist, und sie badet, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist weniger als ein halber Monat, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie badet, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist weniger als ein halber Monat, und sie vermutet, dass es mehr ist, und sie badet, es sei denn zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist mehr als ein halber Monat, und sie vermutet, dass es weniger ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist mehr als ein halber Monat, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist mehr als ein halber Monat, und sie vermutet, dass es mehr ist, das ist kein Vergehen.

 

1008. Kein Vergehen ist es, wenn es zur richtigen Gelegenheit ist; wenn sie halbmonatlich badet; wenn sie weniger als ein Mal in einem halben Monat badet; wenn sie auf die andere Seite hinübergeht[900] und badet; in allen angrenzenden Gegenden[901]; bei Gefahr(-ensitua­tionen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertachtunddreißigste Vorschrift ist beendet.

 

 

139. [58.] Unansehnlich machen

 

1009. „Wenn eine Nonne eine neue Robe bekam, soll sie diese auf eine der drei Arten des Unansehnlichmachens unansehnlich machen und zwar mit der einen oder ande­ren der drei Farben: (dunkel-)grün oder schlamm(-farben) oder schwarz. Nimmt die Nonne nicht eine der drei Arten des Unansehnlichmachens vor, und macht sie somit unansehnlich und sollte jene neue Robe benutzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1010. ‘Neu’ bedeutet: nicht erlaubt Gemachtes wird so genannt.

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Robenmateria­lien, die die Mindestgröße hat.

‘Auf eine der drei Arten des Unansehnlichmachens muss vorgenommen werden’ ist: wenigstens so viel wie mit einem Kusagrashalm[902] muss (vor-)genommen werden.

‘(Dunkel-)grün’ bedeutet: zwei Arten von (dunkel-)grün: Messing-Grün[903], Laub­werk-Grün[904].

‘Schlamm(-farben)’ bedeutet: was wässrig[905] ist, wird so genannt.

‘Schwarz’ bedeutet: alles was dunkelschwarz[906] ist.

‘Nimmt die Nonne nicht eine der drei Arten des Unansehnlichmachens vor, und macht sie wenigstens so viel wie mit einem Kusagrashalm unansehnlich und sollte sie jene neue Robe benutzen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1011. Es ist nicht vorgenommen worden, und sie vermutet, dass es nicht vorgenommen wurde, und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist nicht vorgenommen worden, aber sie ist im Zweifel darüber, und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist nicht vorgenommen worden, und sie vermutet, dass es nicht vorgenommen wurde, und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist vorgenommen worden, und sie vermutet, dass es nicht vorgenommen wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist vorgenommen worden, aber sie ist im Zweifel darüber, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist vorgenommen worden, und sie vermutet, dass es vorgenommen wurde, das ist kein Vergehen.

 

1012. Kein Vergehen ist es, wenn sie es vorgenommen hat und sie dann benutzt; wenn das Erlaubte verschwindet[907]; wenn das Aussehen des Erlaubtgemachten abgetragen ist; wenn etwas Erlaubtgemachtes mit etwas nicht Erlaubtgemachten zusammengenäht wird; wenn dort ein Flicken aufgenäht wurde; wenn dort gestopft ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertneununddreißigste Vorschrift ist beendet.

 

 

140. [59.] Überlassen

 

1013. „Wer auch immer als Nonne einer [anderen] Nonne oder einer zu Schulenden oder einer Novizin selber eine Robe überlassen hat, und diese dann benutzt, ohne dass sie zurückgegeben wurde, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1014. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eine Nonne’ ist: eine andere Nonne.

‘Nonne’ bedeutet: von beiden Orden hochordiniert.

‘Zu Schulende’ bedeutet: eine, die zwei Jahre in den sechs Vorschriften geschult wurde.

‘Novizin’ bedeutet: eine, die die zehn Vorschriften hat.

‘Selber’ ist: eigen(-händig) gegeben.

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmateria­lien, die die Mindestgröße hat.

‘Überlassen’ bedeutet: zwei Arten des Überlassens: in Anwesenheit und in Ab­wesenheit.

‘In Anwesenheit’ bedeutet: sie sagt: „Diese Robe überlasse ich dir, der Soundso Genannten.“

‘In Abwesenheit’ bedeutet: sie sagt: „Diese Robe gebe ich dir zur Überlassung.“ Sie soll sagen: „Wer aber ist jene Freundin oder Bekannte?“ – „Die Soundso Genannte und die Soundso Genannte.“ Sie soll sagen: „Ich werde sie jener (über-)geben oder damit machen, was richtig ist oder sie weitergeben oder damit machen, was auch immer Sie wollen.“

‘Ohne dass sie zurückgegeben wurde’ bedeutet: sie wurde ihr nicht gegeben oder sie wurde nicht in gutem Glauben genommen und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

 

1015. Da ist sie nicht zurückgegeben worden, und sie vermutet, dass sie nicht zurückgege­ben wurde, und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist sie nicht zurückgegeben worden, aber sie ist im Zweifel darüber, und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist sie nicht zurückgegeben worden, und sie vermutet, dass sie zurückgegeben wurde, und sie benutzt sie, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie sie bestimmt oder weggibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist sie zurückgegeben worden, und sie vermutet, dass sie nicht zurückgegeben wurde, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist sie zurückgegeben worden, aber sie ist im Zweifel darüber, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist sie zurückgegeben worden, und sie vermutet, dass sie zurückgegeben wurde, das ist kein Vergehen.

 

1016. Kein Vergehen ist es, wenn sie sie entweder gibt oder sie in gutem Glauben be­nutzt[908]; wenn sie verrückt ist, wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

141. [60.] Sachen verstecken

 

1017. „Wer auch immer als Nonne von einer [anderen] Nonne die Almosenschale oder Robe oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken sollte oder verstecken lassen sollte, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[909]

 

1018. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Einer Nonne’ ist: einer anderen Nonne.

‘Almosenschale’ bedeutet: zweierlei Almosenschalen: eiserne Schale, tönerne Schale.

‘Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderem der sechs Robenmateria­lien, die die Mindestgröße hat.

‘Sitzunterlage’ bedeutet: weil es eine Umrandung[910] hat, wird es so genannt.

‘Nadelbehälter’ bedeutet: es sind Nadeln darin oder es sind keine Nadeln darin.

‘Gürtel’ bedeutet: zweierlei Gürtel: den einfach gewobenen (aus Gewebestrei­fen[911]) und den mit ordentlich gemachten Enden[912].

‘Verstecken sollte’ ist: wenn sie selber versteckt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Verstecken lassen sollte’ ist: wenn sie jemanden dazu anweist, ist das ein Pācitti­ya-Vergehen. Hat sie es ein Mal angewiesen und es wird mehreres versteckt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens’ ist: mit der Absicht, Spaß zu haben.

 

1019. Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, und sie versteckt oder lässt deren Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehäl­ter oder Gürtel verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie versteckt oder lässt deren Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbehälter oder Gürtel verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, und sie versteckt oder lässt deren Almosenschale oder Robe oder Sitzunterlage oder Nadelbe­hälter oder Gürtel verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Versteckt sie oder lässt sie andere Gebrauchsgegenstände verstecken, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sind es von einer nicht Hochordinierten Almosenschale oder Robe oder andere Ausrüstungsgegenstände, die sie versteckt oder verstecken lässt, und sei es auch nur in der Erwartung eines Lachens, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1020. Kein Vergehen ist es, wenn sie kein Lachen beabsichtigt[913]; wenn sie Verstreutes aufräumt; wenn sie es wegräumt in dem Gedanken: ‘Ich werde es zurückgeben, nachdem ich eine Lehrdarlegung gab.’; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hunderteinundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

142. [61.] Absichtlich töten

1021. „Wer auch immer als Nonne absichtlich einem Lebewesen das Leben nehmen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1022. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Absichtlich’ ist die bewusste, wissentliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausge­führte Übertretung.

‘Lebewesen’ bedeutet: weil es ein Wesen aus dem Tierreich ist, wird es so genannt.

‘Das Leben nehmen’ ist, wenn sie die Lebensfähigkeit abschneidet, sie zerstört, ihr Andauern verletzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1023. Da ist ein Lebewesen, und sie vermutet, dass es ein Lebewesen ist, und sie nimmt diesem das Leben, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein Lebewesen, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie nimmt diesem das Leben, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein Lebewesen, und sie vermutet, dass es kein Lebewesen ist, und sie nimmt diesem das Leben, ist das kein Vergehen.

Es ist kein Lebewesen, und sie vermutet, dass es ein Lebewesen ist, [und sie nimmt diesem das Leben,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[914]

Es ist kein Lebewesen, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie nimmt diesem das Leben,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist kein Lebewesen, und sie vermutet, dass es kein Lebewesen ist, das ist kein Vergehen.

 

1024. Kein Vergehen ist es, wenn sie es ohne Absicht tut; wenn sie es aus Unwissenheit tut; wenn sie es ohne Tötungsvorsatz tut; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertzweiundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

143. [62.] Mit Lebewesen

 

1025. „Wer auch immer als Nonne Wasser, von dem sie weiß, dass es Lebewesen enthält, benutzen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1026. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissentlich’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

Da weiß sie: „Es ist mit Lebewesen.“, und sie weiß [auch]: „Wenn ich es benutze, werden sie sterben.“, und sie benutzt es [dennoch], das ist ein Pācittiya-Vergehen.

 

1027. Es ist mit Lebewesen, und sie vermutet, dass es mit Lebewesen ist, und sie benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist mit Lebewesen, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist mit Lebewesen, und sie vermutet, dass es ohne Lebewesen ist, und sie benutzt es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist ohne Lebewesen, und sie vermutet, dass es mit Lebewesen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ohne Lebewesen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Es ist ohne Lebewesen, und sie vermutet, dass es ohne Lebewesen ist, das ist kein Vergehen.

 

1028. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht weiß: „Es ist mit Lebewesen.“; wenn sie weiß: „Es ist ohne Lebewesen.“; wenn sie weiß: „Wenn ich es benutze, dann wird nichts sterben.“, und sie benutzt es; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertdreiundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

144. [63.] Wiederaufnahme

 

1029. „Wer auch immer als Nonne weiß, dass der Streitfall rechtmäßig beigelegt wurde, ihn erneut als Verfahren aufnehmen lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Ver­gehen.“

 

1030. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sie weiß’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Rechtmäßig’ bedeutet: wenn es in Übereinstimmung mit der Lehre, mit der Ordenssatzung und dem, was der Lehrer angewiesen hat ausgeführt wurde[915], dann nennt man das rechtmäßig.

‘Streitfall’ bedeutet: vier Streitfälle: der Streit-verursachte Fall, der Vorwurf-verur­sachte Fall, der Vergehen-verursachte Fall, der Verpflichtungs-verursachte Fall.

‘Erneut als Verfahren wieder aufnehmen lassen sollte’ ist: wenn sie spricht: „Das Verfahren wurde nicht durchgeführt, das Verfahren wurde schlecht durchgeführt, das Verfahren soll erneut durchgeführt werden, das Verfahren ist nicht beigelegt, es ist schlecht beigelegt, es soll erneut beigelegt werden.“, und lässt es wieder aufnehmen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1031. Es ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie lässt es erneut aufnehmen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie lässt es erneut aufnehmen, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie lässt es erneut aufnehmen, das ist kein Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist kein Vergehen.

 

1032. Kein Vergehen ist es, wenn sie weiß: „Das Verfahren ist nicht rechtmäßig oder [nur] in der Teilgruppe oder gegen eine, für die dieses Verfahren nicht geeignet[916] ist durchge­führt worden.“, und sie lässt es erneut aufnehmen; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Erst­täterin ist.

 

Die hundertvierundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

145. [66.] Die Karawane der Preller

 

1033. „Wer auch immer als Nonne, wissend, dass eine Karawane vorhat zu stehlen, sich mit dieser verabredet und dann gemeinsam auf derselben Straße unterwegs sein sollte, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, begeht ein Pācittiya-Ver­gehen.“

 

1034. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissend’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Karawane, die vorhat zu stehlen’ bedeutet: Diebe nach deren Tat oder [noch] ungetaner Handlung, oder solche, die losgehen, um den Fürsten zu bestehlen oder jene, die den Zoll unterschlagen wollen[917].

‘Gemeinsam’ ist: zusammen.

‘Verabreden’ ist: wenn sie so vereinbart: „Wir gehen, Freund.“ – „Wir gehen, Ehr­würdige.“ oder „Wir gehen,Ehrwürdige.“ – „Wir gehen, Freund.“ oder „Heute oder morgen oder später gehen wir.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf’ ist: wie ein Hahn ein Dorf erreichen kann; von Dorfmitte zu Dorfmitte ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn es kein Dorf ist, kein Wald ist, ist es halbe Yojana für halbe Yojana ein Pācittiya-Vergehen.

 

1035. Da ist eine Karawane auf Diebstahl aus, und sie vermutet, dass sie auf Diebstahl aus ist, und sie verabredet sich mit jener und geht auf derselben Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Karawane auf Diebstahl aus, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verabredet sich mit jener und geht auf derselben Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Karawane auf Diebstahl aus, und sie vermutet, dass sie nicht auf Diebstahl aus ist, und sie verabredet sich mit jener und geht auf derselben Straße entlang, und sei es auch nur bis zum nächsten Dorf, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Verabredet sich die Nonne und die Leute verabreden sich nicht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine Karawane nicht auf Diebstahl aus, und sie vermutet, dass sie auf Dieb­stahl aus ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine Karawane nicht auf Diebstahl aus, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine Karawane nicht auf Diebstahl aus, und sie vermutet, dass sie nicht auf Diebstahl aus ist, das ist kein Vergehen.

 

1036. Kein Vergehen ist es, wenn sie mitgeht, ohne sich verabredet zu haben; wenn die Leute es verabredet haben und die Nonne hat es nicht vereinbart; wenn sie ohne Verein­barung gehen; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertfünfundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

146. [68.] Wegen falscher Ansicht suspendiert

 

1037. „Wer auch immer als Nonne sprechen sollte: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’, zu dieser Nonne soll von den [anderen] Nonnen daraufhin gesprochen werden: ‘Möge die Ehrwürdige nicht so sprechen. Möge sie nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpre­tierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für die sie Ausübende ausreichend als Hemmung bezeichnet.’ Wenn aber jene Nonne, die von den Nonnen auf diese Weise angesprochen wurde, [dennoch] darauf bestehen und das aufrechterhalten sollte, dann soll jene Nonne von den Nonnen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben jener [Ansicht] angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal angesprochen wurde und sie gibt sie auf, dann ist es gut. Sollte sie sie nicht aufgeben, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1038. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sprechen sollte’ ist: sie sagt: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“

‘Eine Nonne’ ist: eben jene so sprechende Nonne.

‘Von den Nonnen’ ist: die anderen Nonnen, die sehen, die hören, die sollen sagen: „Möge die Ehrwürdige nicht so sprechen. Möge sie nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hem­mend und für die sie Ausübende ausreichend als Hemmung bezeichnet.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von deren Ansicht] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihr sagen: „Möge die Ehrwürdige nicht so sprechen. Möge sie nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für die sie Ausübende ausreichend als Hemmung bezeichnet.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Jene Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise gemahnt werden’ ist: So, ihr Mönche, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

 

1039. ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Der Soundso genannten Nonne ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Sie gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannten Nonne ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Sie gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass diese ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: Der Soundso genannten Nonne ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre ver­stehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Sie gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass diese ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal spreche ich in dieser Angelegenheit: Höre mich, hoher Orden! Der Soundso genannten Nonne ist diese üble Ansicht aufgekommen: ›Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.‹ Sie gibt diese (falsche) Ansicht nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass diese ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie ihre (falsche) Ansicht aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei den zwei Verkün­dungen sind es [weitere] Dukkaṭa-Vergehen. Sobald die Verkündigungen beendet wurden, ist es ein Pācittiya-Vergehen.

 

1040. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren[918] ist, aber sie gibt sie nicht auf, ist [für den Betreffenden] ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt sie nicht auf, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt sie nicht auf, ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[919]

 

1041. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie es aufgibt; wenn sie verrückt ist.[920]

 

Die hundertsechundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

[Das war] der dreizehnte Abschnitt: Feuer.

 

 

14. Falsche Ansicht

 

147. [69.] Einer Suspendierten nachfolgen

 

1042. „Wer auch immer als Nonne wissentlich einer Nonne, die solches gesprochen hat, die nicht in Übereinstimmung mit der Lehre handelt, die ihre (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen speisen sollte oder zusammen sein sollte oder sich mit ihr an einem Platz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1043. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissentlich’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Solches gesprochen hat’ ist: sie sagte so etwas wie: „Die vom Erhabenen dar­gelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“

‘Handelt nicht in Übereinstimmung mit der Lehre’ bedeutet: sie ist suspendiert, nicht rehabilitiert.

‘Ihre (falsche) Ansicht nicht aufgegeben hat, zusammen’ ist: gemeinsam mit einer, die (falsche) Ansicht nicht aufgab.

‘Speisen sollte’ ist: zweierlei Speisen: materielle Speisung und Lehr-Speisung. Materielle Speise bedeutet: sie gibt Materielles oder nimmt es an, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Speisung der Lehre bedeutet: sie rezitiert oder sie lässt rezitieren. Rezitiert sie zeilenweise oder lässt sie so rezitieren, ist das Zeile um Zeile ein Pācittiya-Vergehen. Rezitiert sie silbenweise oder lässt sie so rezitieren, ist das Silbe um Silbe ein Pācittiya-Vergehen.

‘Zusammensein sollte’ ist: wenn sie mit einer Suspendierten zusammen Uposatha oder Pavāraṇa oder ein Ordensverfahren durchführt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Oder sich mit ihr an einem Platz niederlassen sollte’ ist: wenn sich unter einem Dach eine Suspendierte auf einen Platz hingelegt hat, und eine Nonne legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich auf einem Platz eine Nonne hingelegt hat, und eine Suspendierte legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Legen sich beide da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich nach dem Aufstehen wieder hingelegt wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1044. Da ist eine Suspendierte, und sie vermutet, dass es eine Suspendierte ist, und sie speist mit ihr, ist mit ihr zusammen, legt sich mit ihr an einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Suspendierte, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie speist mit ihr, ist mit ihr zusammen, legt sich mit ihr an einem Platz nieder, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine Suspendierte, und sie vermutet, dass es keine Suspendierte ist, und sie speist mit ihr, ist mit ihr zusammen, legt sich mit ihr an einem Platz nieder, das ist kein Vergehen.

Da ist eine nicht Suspendierte, und sie vermutet, dass es eine Suspendierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Suspendierte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Suspendierte, und sie vermutet, dass es keine Suspendierte ist, das ist kein Vergehen.

 

1045. Kein Vergehen ist es, wenn sie weiß, dass jene nicht suspendiert ist; wenn sie weiß, dass jene suspendiert war und rehabilitiert wurde; wenn sie weiß, dass jene ihre (falsche) Ansicht aufgegeben hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertsiebenundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

148. [70.] Die ausgeschlossene Novizin

 

1046. „Sollte eine Novizin so etwas sagen wie: ‘Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.’, dann soll zu dieser Novizin von den Nonnen gesprochen werden: ‘Möge die Schwester Novizin nicht so sprechen. Möge sie nicht den Erhabenen missinterpretieren, denn Missinterpretierung des Erhabe­nen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für die sie Ausübende ausreichend als Hemmung bezeichnet.’ Wenn die Novizin, die auf diese Weise von den Nonnen angesprochen wurde, das nicht aufgeben sollte, dann sollen die Nonnen zu der Novizin so sprechen: ‘Von heute an, Schwester Novizin, soll für dich der Erhabene nicht mehr als Lehrer anzusehen sein. Außerdem gibt es für dich nicht mehr die Gelegenheit, mit den anderen Novizinnen zusammen zu sein und bei den Nonnen zwei, drei Nächte zu schlafen. Geh weg, verschwinde!’ Wer auch immer als Nonne wissentlich eine solche ausgeschlossene Novizin begünstigen sollte oder sich von ihr aufwarten lassen sollte oder mit ihr speisen sollte oder sich mit ihr auf einem Platz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1047. ‘Novizin’ bedeutet: sie wird Anwärterin genannt.

‘Sprechen sollte’ ist: wenn sie sagt: „Die vom Erhabenen dargelegte Lehre verstehe ich so, dass wenn man den Dingen nachfolgt, die der Erhabene Hemmnisse nannte, dass da gar keine Hemmnisse sind.“

‘Die Novizin’ ist: eben jene Novizin die das sagt.

‘Von den Nonnen’ ist: die anderen Nonnen, die sehen, die hören, die sollen sagen: „Möge die Schwester Novizin nicht so sprechen. Möge sie nicht den Erhabenen missinter­pretieren, denn Missinterpretierung des Erhabenen ist nicht gut. Der Erhabene würde so etwas nicht sagen. Auf vielfache Weise wurden die hemmenden Umstände vom Erhabenen als hemmend und für die sie Ausübende ausreichend als Hemmung bezeichnet.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, dann sollen die Nonnen zu jener Novizin sprechen: „Von heute an, Schwester Novizin, soll für dich der Erhabene nicht mehr als Lehrer anzu­sehen sein. Außerdem gibt es für dich nicht mehr die Gelegenheit, mit den anderen Novi­zinnen zusammen zu sein und bei den Nonnen zwei, drei Nächte zu schlafen. Geh weg, verschwinde!“

‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissentlich’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Solch eine Ausgeschlossene’ ist: eben jene Ausgeschlossene (Novizin).

‘Novizin’ bedeutet: sie wird Anwärterin genannt.

‘Begünstigen sollte’ ist: wenn sie jene begünstigt, indem sie sagt: „Ich will ihr eine Almosenschale oder eine Robe oder eine Unterweisung geben oder eine Frage stellen.“, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

‘Sich aufwarten lassen sollte’ ist: wenn sie von ihr das Seifenpulver oder den (Reini­gungs-)Lehm oder das Zahnholz oder das Mundwasser billigt, das ist ein Pācittiya-Ver­gehen.

‘Mit ihr speisen sollte’ ist: zweierlei Speisen: materielle Speisung und Lehr-Spei­sung. Materielle Speise bedeutet: sie gibt Materielles oder nimmt es an, das ist ein Pācitti­ya-Vergehen. Speisung der Lehre bedeutet: sie rezitiert oder sie lässt rezitieren. Rezitiert sie zeilenweise oder lässt sie so rezitieren, ist das Zeile um Zeile ein Pācittiya-Vergehen. Rezitiert sie silbenweise oder lässt sie so rezitieren, ist das Silbe um Silbe ein Pācittiya-Vergehen.

‘Mit ihr an einem Platz sich niederlegen sollte’ ist: wenn sich unter einem Dach eine ausgeschlossene Novizin auf einen Platz hingelegt hat, und eine Nonne legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich auf einem Platz eine Nonne hingelegt hat, und eine ausgeschlossene Novizin legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Legen sich beide da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich nach dem Aufstehen wieder hin­gelegt wird, ist das ein Pācittiya-Vergehen

 

1048. Da ist sie ausgeschlossen, und sie vermutet, dass sie ausgeschlossen ist, und sie unterhält sich mit ihr oder begünstigt sie oder speist mit ihr oder legt sich mit ihr an einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist sie ausgeschlossen, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie unterhält sich mit ihr oder begünstigt sie oder speist mit ihr oder legt sich mit ihr an einem Platz nieder, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist sie ausgeschlossen, und sie vermutet, dass sie nicht ausgeschlossen ist, und sie unterhält sich mit ihr oder begünstigt sie oder speist mit ihr oder legt sich mit ihr an einem Platz nieder, das ist kein Vergehen.

Da ist sie nicht ausgeschlossen, und sie vermutet, dass sie ausgeschlossen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist sie nicht ausgeschlossen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukka­ṭa-Vergehen.

Da ist sie nicht ausgeschlossen, und sie vermutet, dass sie nicht ausgeschlossen ist, das ist kein Vergehen.

 

1049. Kein Vergehen ist es, wenn sie weiß, dass jene nicht ausgeschlossen ist; wenn sie weiß, dass jene ihre (falsche) Ansicht aufgegeben hat; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertachtundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

149. [71.] Die Übereinstimmung mit der Lehre

 

1050. „Wer auch immer als Nonne, wenn sie von Nonnen hinsichtlich etwas mit der Lehre Übereinstimmendem angesprochen werden sollte, und sie sagt [etwas in der Art wie]: ‘Nein, Ihr Ehrwürdigen, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht eine andere, fähige und erfahrene Nonne, die eine Satzungskennerin ist, dazu befragt habe.’, das ist ein Pācittiya-Vergehen. Von einer auszubildenden Nonne, ihr Mönche, soll gelernt werden, soll untersucht werden, soll gefragt werden.[921] Das ist hier die richtige Vorgehensweise.“

 

1051. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Von Nonnen’ ist: von den anderen Nonnen.

‘Mit der Lehre Übereinstimmendes’ bedeutet: was vom Erhabenen als Übungsvor­schrift erlassen wurde, das wird als mit der Lehre in Übereinstimmung bezeichnet.

‘Daraufhin angesprochen, spricht sie etwas wie „Nein, Ihr Ehrwürdigen, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht eine andere, fähige und erfahrene Nonne, die eine Satzungskennerin ist, dazu befragt habe.“ ist: wenn sie sagt: „Dazu will ich [erst] eine erfahrene Weise, eine, die klug ist, die viel gehört hat, die eine Lehrrednerin ist, befragen.“, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1052. Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, und sie sagt so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie sagt so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, und sie sagt so etwas, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie auf etwas angesprochen wird, was nicht erlassen wurde, und sie sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung, nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlich­keit, nicht dem Nichtaufkommen, führt nicht zum Energetischsein.“, und weiter: ‘Nein, ich will mich nicht in diesen Übungsvorschriften üben, solange wie ich nicht eine andere, fähige und erfahrene Nonne, eine Satzungskennerin, eine Weise, eine Kluge, eine, die viel gehört hat, eine Lehrrednerin befragt habe.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie von einer nicht Hochordinierten auf etwas angesprochen wird, was ent­weder erlassen oder nicht erlassen wurde, und sie sagt: „Diese Sache dient nicht der Züge­lung, nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen, führt nicht zum Energetischsein.“, und weiter: ‘Nein, ich will mich nicht in diesen Übungs­vorschriften üben, solange wie ich nicht eine andere, fähige und erfahrene Nonne, eine Satzungskennerin, eine Weise, eine Kluge, eine, die viel gehört hat, eine Lehrrednerin befragt habe.“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Von einer Auszubildenden’ ist: mit der Absicht sich [darin] zu schulen.

‘Soll gelernt werden’ ist: es soll gewusst werden.

‘Soll untersucht werden’ ist: wenn sie spricht: „Warum, Ehrwürdige, ist das hier so?“, „Was ist hiervon die Bedeutung?“

‘Soll gefragt werden’ ist: es soll darüber nachgedacht werden, es soll (im Geist) erwogen werden.

‘Das ist hier die richtige Vorgehensweise.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].

 

1053. Kein Vergehen ist es, wenn sie sagt: „Das will ich wissen, darin will ich mich schulen.“; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertneunundvierzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

150. [72.] Verwirrung

 

1054. „Wer auch immer als Nonne, wenn das Pātimokkha rezitiert wird, so etwas sagen sollte wie: ‘Was soll das denn mit den kleinen und kleinsten Übungsvorschrif­ten, die da rezitiert werden? Sowas führt nur zu Gewissensbissen, Quälerei und Ver­wirrung.’, begeht wegen Verächtlichmachens der Übungsvorschriften ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1055. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wenn das Pātimokkha rezitiert wird’ ist: wenn es rezitiert wird oder wenn zum Rezitieren veranlasst wird oder wenn Studien [darin] gemacht werden[922].

‘So etwas sagen sollte wie’ ist: wenn sie sagt: „Was soll das denn mit den kleinen und kleinsten Übungsvorschriften, die da rezitiert werden? Sowas führt nur zu Gewissens­bissen, Quälerei und Verwirrung.“ und/oder sie macht gegenüber einer Hochordinierten die Ordenssatzung verächtlich, indem sie sagt: „Wenn sie das studiert, dann wird sie Gewis­sensbisse haben, wird sich quälen, wird verwirrt sein. Wenn sie das nicht studiert, dann wird sie dadurch keine Gewissensbisse haben, wird nicht gequält sein, wird nicht verwirrt sein. Dieser Segen ist nicht geäußert worden, dieser Segen wurde nicht gelehrt, dieser Segen wurde nicht studiert, das wurde nicht als Segen betrachtet.“ oder „Lasst die Ordenssatzung verschwinden.“ oder „Lasst diese Nonnen nicht gut ausgebildet sein.“, dann ist das ein Pācittiya-Vergehen.[923]

 

1056. Da ist eine Hochordinierter, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, und sie macht [ihr gegenüber] die Ordenssatzung verächtlich, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie macht [ihr gegenüber] die Ordenssatzung verächtlich, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, und sie macht [ihr gegenüber] die Ordenssatzung verächtlich, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Macht sie eine andere Lehre[924] verächtlich, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1057. Kein Vergehen ist es, wenn sie ohne die Absicht etwas verächtlich zu machen sagt: „Na los, du studierst [erst einmal] die Lehrreden oder die Verse oder die höhere Lehre[925], danach [erst] magst du die Ordenssatzung studieren.“; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

151. [73.] Irreführung

 

1058. „Wer auch immer als Nonne bei der halbmonatlichen Rezitation des Pāti­mokkha so sprechen sollte: ‘Jetzt erst verstehe ich, dass auch das ein Gesetz ist, das in den Texten überliefert ist, das in den Texten enthalten ist und halbmonatlich zur Rezitation kommt.’ Und von dieser Nonne sollten die anderen Nonnen wissen, dass sich diese Nonne früher schon zwei, drei Mal zur Rezitation des Pātimokkha niederließ, wenn nicht sogar öfter, dann gibt es für diese Nonne keine [Schuld-]Frei­heit aufgrund von Unwissenheit. Welches Vergehen sie auch immer begangen hat, dem entsprechend soll sie nach den Vorschriften behandelt werden. Darüber hinaus soll sie auf ihre Unwissenheit angesprochen werden: ‘Das ist für dich, Ehrwürdige, kein Gewinn, das ist für dich schlecht bekommen, dass du dich bei der halbmonat­lichen Rezitation des Pātimokkha nicht richtig mit der Sache vertraut gemacht hast, weil du nicht aufmerksam warst.’ Für diejenige, die irregeführt hat, ist das ein Pācitti­ya-Vergehen.“

 

1059. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Halbmonatlich’ ist: an den Uposatha-Tagen.

‘Wenn das Pātimokkha rezitiert wird’ ist: wenn es rezitiert wird.

‘So etwas sprechen sollte’ ist: nachdem sie Fehlverhalten gepflegt hat, sagt sie sich: „Aus Unwissenheit habe ich mich vergangen, so mag man es verstehen.“, und wenn das Pātimokkha rezitiert wird, da spricht sie : „Jetzt erst verstehe ich, dass auch das ein Gesetz ist, das in den Texten überliefert ist, das in den Texten enthalten ist und halbmonat­lich zur Rezitation kommt.“, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn von dieser Nonne, die Irreführung beabsichtigt, die anderen Nonnen wissen sollten, dass sie sich früher schon zwei, drei Mal zur Rezitation des Pātimokkha niederließ, wenn nicht sogar öfter, dann gibt es für diese Nonne keine [Schuld-]Freiheit aufgrund von Unwissenheit.[926] Welches Vergehen sie auch immer begangen hat, dem entsprechend soll sie nach den Vorschriften behandelt werden. Darüber hinaus soll sie auf ihre Unwissenheit angesprochen werden. Und so, ihr Mönche, soll sie angesprochen werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

1060. ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne hat sich bei der Rezitation des Pātimokkha nicht richtig mit der Sache vertraut gemacht und war nicht aufmerksam. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Irreführung der Soundso genannten Nonne zurückweisen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne hat sich bei der Rezitation des Pātimokkha nicht richtig mit der Sache vertraut gemacht und war nicht aufmerksam. Der Orden wird nun die Irreführung der Soundso genannten Nonne zurück­weisen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Irreführung der Soundso genannten Nonne zurückgewiesen wird, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zurückgewiesen wurde durch den Orden die Irreführung der Soundso genannten Nonne. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Ist die Irreführung nicht zurückgewiesen, und sie führt irre, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist die Irreführung zurückgewiesen, und sie führt irre, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.[927]

 

1061. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren[928] ist, und sie führt irre, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie führt irre, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie führt irre, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie führt irre, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie führt irre, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie führt irre, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1062. Kein Vergehen ist es, wenn nicht detailliert gehört wurde; wenn weniger als zwei, drei Mal detailliert gehört wurde[929]; wenn sie nicht den Wunsch hat, irrezuführen; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hunderteinundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

152. [74.] Schlagen

 

1063. „Wer auch immer als Nonne einer Nonne zornig und missgestimmt einen Schlag geben sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1064. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Einer Nonne’ ist: einer anderen Nonne.

‘Zornig und missgestimmt’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Einen Schlag geben sollte’ ist: mit dem Körper oder mit etwas, das mit dem Körper in Verbindung steht oder mit etwas Weggeworfenem, und sei es auch nur ein Lotosblatt, einen Schlag geben, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

 

1065. Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, und zornig als auch missgestimmt gibt sie jener einen Schlag, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, und zornig als auch missgestimmt gibt sie jener einen Schlag, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, und zornig als auch missgestimmt gibt sie jener einen Schlag, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie zornig und missgestimmt einer nicht Hochordinierten einen Schlag gibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1066. Kein Vergehen ist es, wenn sie irgendwie bedrängt wird, sie sich befreien möchte und einen Schlag gibt[930]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertzweiundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

153. [75.] Die Hand erheben

 

1067. „Wer auch immer als Nonne gegen eine Nonne zornig und missgestimmt die Hand drohend erheben sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1068. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Gegen eine Nonne’ ist: gegen eine andere Nonne.

‘Zornig und missgestimmt’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Die Hand drohend erheben sollte’’ ist: wenn sie den Körper oder etwas, was mit dem Körper in Zusammenhang steht erheben sollte, und sei es auch nur ein Lotosblatt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

 

1069. Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, und zornig als auch missgestimmt erhebt sie drohend die Hand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, und zornig als auch missgestimmt erhebt sie drohend die Hand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist eine Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, und zornig als auch missgestimmt erhebt sie drohend die Hand, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie zornig und missgestimmt gegen eine nicht Hochordinierte die Hand drohend erhebt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist eine nicht Hochordinierte, und sie vermutet, dass es keine Hochordinierte ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1070. Kein Vergehen ist es, wenn sie irgendwie bedrängt wird, sie sich befreien möchte und die Hand drohend erhebt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertdreiundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

154. [76.] Grundlos beschuldigen

 

1071. „Wer auch immer als Nonne eine Nonne grundlos eines Saghādisesa-Ver­gehens bezichtigen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1072. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Eine Nonne’ ist: eine andere Nonne.

‘Grundlos’ bedeutet: nicht gesehen, nicht gehört, nicht vermutet.

‘Saṅghādisesa’ ist: das eine oder andere der siebzehn.

‘Bezichtigen sollte’ ist: beschuldigt sie oder lässt sie beschuldigen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1073. Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie bezichtigt jene grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie bezichtigt jene grund­los eines Saṅghādisesa-Vergehens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie bezichtigt jene grundlos eines Saṅghādisesa-Vergehens, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Bezichtigt sie jene des (moralischen) Fehlverhaltens[931] oder des Kundtuns falscher Ansichten[932], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Bezichtigt sie eine nicht Hochordinierte, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1074. Kein Vergehen ist es, wenn sie der Wahrheit entsprechend bezichtigt oder jene bezichtigen lässt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertvierundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

155. [77.] Gewissensbisse machen

 

1075. „Wer auch immer als Nonne bei einer Nonne absichtlich Gewissensbisse in dem Gedanken: ‘Auf diese Weise wird es für sie unangenehm sein.’ erwecken sollte, und das aus diesem Grund tun sollte und aus keinem anderen, die begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1076. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Bei einer Nonne’ ist: bei einer anderen Nonne.

‘Absichtlich’ ist die bewusste, wissentliche, vorsätzliche und mit Bedacht ausge­führte Übertretung.

‘Gewissensbisse erwecken’ ist: wenn sie sagt: „Du hast vermutlich mit weniger als zwanzig Jahren hochordiniert.“ [oder] „Vermutlich hast du zur falschen Zeit gegessen.“ [oder] „Vermutlich hast du Berauschendes getrunken.“ [oder] „Vermutlich hast du zusam­men mit einem Mann an einem heimlichen Platz gesessen.“, und es kommen Gewissens­bisse auf, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn sie es aus diesem Grund gemacht hat, und aus keinem anderen, und es kommen [daraufhin] Gewissensbisse bei jener auf, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1077. Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie erweckt absichtlich Gewissensbisse bei ihr, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erweckt absichtlich Gewissensbisse bei ihr, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie erweckt absichtlich Gewissensbisse bei ihr, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Erweckt sie absichtlich Gewissensbisse bei einer, die nicht hochordiniert ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1078. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht beabsichtigt, dass Gewissensbisse aufkommen und sie spricht: „Du hast vermutlich mit weniger als zwanzig Jahren hochordiniert.“ [oder] „Vermutlich hast du zur falschen Zeit gegessen.“ [oder] „Vermutlich hast du Berauschendes getrunken.“ [oder] „Vermutlich hast du zusammen mit einem Mann an einem heimlichen Platz gesessen.“, „Na los, finde es heraus, auf dass du später keine Gewissensbisse haben mögest.“; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertfünfundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

156. [78.] Belauschen

 

1079. „Wer auch immer als Nonne, wenn Nonnen am Streiten sind, am Zanken sind, am Disputieren sind, sich lauschend dazustellen sollte – in dem Gedanken: ‘Ich will mir anhören, was sie zu sagen haben.’ – wenn sie es aus diesem Grund tut und aus keinem anderen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1080. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wenn Nonnen’ ist: wenn andere Nonnen.

‘Die am Streiten sind, am Zanken sind, am Disputieren sind’ ist: wenn da ein Streit­fall entstanden ist.

‘Lauschend dazustellen sollte’ ist: wenn sie in dem Gedanken hingeht: ‘Nachdem ich mir das angehört habe, will ich bezichtigen, will ich erinnern, will ich beschuldigen, will ich nachdrücklich erinnern, will ich verlegen machen.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie da steht und zuhört, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Geht sie hinterher und geht schneller in dem Gedanken: ‘Das will ich hören.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie da steht und zuhört, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Geht sie voran und geht langsamer in dem Gedanken: ‘Das will ich hören.’, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie da steht und zuhört, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie zu einem Platz kommt, wo eine Nonne steht, zu einem Platz kommt, wo eine Nonne sitzt, zu einem Platz kommt, wo eine Nonne liegt und etwas diskutiert, da soll sie sich räuspern, da soll sie sich bemerkbar machen. Sollte sie sich nicht räuspern oder sich nicht bemerkbar machen, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

‘Wenn sie es aus diesem Grund macht und aus keinem anderen’ ist: sie stellt sich aus keinerlei anderem Grund dazu und lauscht.

 

1081. Jene sind hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert sind, und lauschend stellt sie sich dazu, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene sind hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und lauschend stellt sie sich dazu, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Jene sind hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert sind, und lauschend stellt sie sich dazu, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Stellt sie sich lauschend zu nicht Hochordinierten, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene sind nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene sind nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Jene sind nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1082. Kein Vergehen ist es, wenn sie hingeht in dem Gedanken: ‘Nachdem ich mir das angehört habe, will ich mich darüber freuen[933], will ich damit aufhören[934], will ich beschwich­tigen[935], will ich mich davon befreien[936].’; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertsechsundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

[Das war] der vierzehnte Abschnitt: Falsche Ansicht.

 

 

157. [79.] Kritik nach einem Verfahren

 

1083. „Wer auch immer als Nonne, nachdem sie für ein rechtmäßiges Verfahren ihre Zustimmung gab, und dann im Nachhinein an diesem Verfahren Kritik übt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1084. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Rechtmäßig’ bedeutet: Verfahren zur Erlaubnisgewährung, mit einer Ankündi­gung, mit Ankündigung und zwei Durchgängen, mit Ankündigung und vier Durchgängen, durchgeführt in Übereinstimmung mit der Lehre, mit der Ordenssatzung und so, wie es vom Lehrer angewiesen wurde. Das nennt man ein rechtmäßiges Verfahren.

‘Zustimmung gegeben’ ist: wenn sie [nachher] kritisiert, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

 

1085. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und nachdem sie ihre Zustimmung gab, kritisiert sie es, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und nachdem sie ihre Zustimmung gab, kritisiert sie es, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und nachdem sie ihre Zustimmung gab, kritisiert sie es, das ist kein Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist kein Vergehen.

 

1086. Kein Vergehen ist es, wenn sie weiß: „Das Verfahren ist nicht rechtmäßig oder [nur] in der Teilgruppe oder gegen eine, für die dieses Verfahren nicht geeignet ist durchgeführt worden.“, und sie kritisiert es; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertsiebenundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

158. [80.] Zustimmung nicht gegeben und weggehen

 

1087. „Wer auch immer als Nonne, wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist, ohne ihre Zustimmung gegeben zu haben, sich von ihrem Platz erheben und fortgehen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1088. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wenn der Orden bei einer Entscheidungsfindung ist’ bedeutet: das ist ein (Streit-) Fall aufgekommen, aber er wurde noch nicht entschieden oder da ist die Ankündigung erstellt worden, aber die Entschlüsse sind nicht vollendet worden.

‘Ohne ihre Zustimmung gegeben zu haben, sich von ihrem Platz erheben und fort­gehen sollte’ ist: wenn sie in dem Gedanken geht: ‘Warum sollte dieses Verfahren, [solan­ge] es in der Schwebe ist[937], solange es unvollständig ist, nicht ausgeführt worden sein?“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Verlässt sie die Versammlung nach außerhalb der Hand-Reichweite, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie sie [so weit] verlassen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1089. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und ohne ihre Zustimmung gegeben zu haben, erhebt sie sich von ihrem Sitzplatz und geht fort, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und ohne ihre Zustim­mung gegeben zu haben, erhebt sie sich von ihrem Sitzplatz und geht fort, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und ohne ihre Zustimmung gegeben zu haben, erhebt sie sich von ihrem Sitzplatz und geht fort, ist das kein Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist kein Vergehen.

 

1090. Kein Vergehen ist es, wenn sie in dem Gedanken geht: ‘Im Orden kommt Auseinan­dersetzung, Streit, Zankerei und Disput auf.’ [oder] ‘Ordensspaltung oder Ordenstrennung kommt auf.’, und dann geht; [oder] ‘Das Verfahren ist nicht rechtmäßig oder [nur] in der Teilgruppe oder gegen eine, für die dieses Verfahren nicht geeignet ist durchgeführt worden.’, und dann geht; wenn sie krank ist und geht; wenn sie geht, weil etwas für einen Kranken zu erledigen ist; wenn sie geht, weil sie von Urin- oder Stuhldrang gepeinigt wird; wenn sie in dem Gedanken geht: ‘Ich habe nicht den Wunsch, mich bei diesem Verfahren zu ärgern, ich will später wiederkommen.’; wenn sie verrückt ist[938]; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertachtundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

159. [81.] Kritik im Nachhinein üben

 

1091. „Wer auch immer als Nonne, wenn der Orden einvernehmlich eine Robe gegeben hat, im Nachhinein daran Kritik üben sollte, indem sie spricht: ‘So machen also die Nonnen, was der Orden erhielt, entsprechend ihrer Bekannten nutzbar.’, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[939]

 

1092. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Einvernehmlich’ bedeutet: ein Orden der gleichen Gemeinschaft, der sich inner­halb der gleichen (Gemeinde-)Grenze befindet.

‘Eine Robe’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Roben­materialien, die die Mindestgröße hat.

‘Gegeben hat’ ist: selber gegeben.

‘Ihren Bekannten nutzbar’ bedeutet: entsprechend ihren Freundschaften, entspre­chend ihren Freunden, entsprechend ihren Gefährten, entsprechend ihren Anhängern, ent­sprechend ihren gemeinsamen Unterweisern, entsprechend ihren gemeinsamen Lehrern.

‘Dem Orden’ bedeutet: es wurde dem Orden gegeben, es wurde übereignet.

‘Erhielt’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Unterkunft, Medizin für den Krankheits­fall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden.

‘Im Nachhinein daran Kritik üben sollte’ ist: wenn jene hochordiniert ist und/oder auf sie hat man sich im Orden geeinigt als Unterkunftsanweiserin oder Mahlzeitenarran­giererin oder Reisgrützeverteilerin oder Früchteverteilerin oder Verteilerin für feste Nahrung oder Verteilerin für kleinere Dinge, und sie sollte daran Kritik üben, dass man jener die Robe gegeben hat, dann ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1093. Es ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie kritisiert, dass eine Robe gegeben wurde, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie kritisiert, dass eine Robe gegeben wurde, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Es ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie kritisiert, dass eine Robe gegeben wurde, das ist ein Pācittiya-Vergehen.

Wird ein anderer Ausrüstungsgegenstand gegeben, und sie kritisiert, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es eine Hochordinierte, auf die man sich im Orden nicht geeinigt hat als eine Unterkunftsanweiserin oder Mahlzeitenarrangiererin oder Reisgrützeverteilerin oder Früch­teverteilerin oder Verteilerin für feste Nahrung oder Verteilerin für kleinere Dinge, und sie sollte kritisieren, dass man jener eine Robe oder einen anderen Ausrüstungsgegenstand gab, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist es eine nicht Hochordinierte, auf die man sich im Orden geeinigt oder auch nicht geeinigt hat als eine Unterkunftsanweiserin oder Mahlzeitenarrangiererin oder Reis­grützeverteilerin oder Früchteverteilerin oder Verteilerin für feste Nahrung oder Verteilerin für kleinere Dinge, und sie sollte kritisieren, dass man jener eine Robe oder einen anderen Ausrüstungsgegenstand gab, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, ist das kein Vergehen.

 

1094. Kein Vergehen ist es, wenn jene [Bedachte] dem Wesen nach aus Begehren, Hass, Verblendung und Furcht handelt, und sie kritisiert, indem sie spricht: „Welchen Nutzen hat es, einer zu geben, die es zugrunde richten wird, die nicht richtig damit umgehen wird.“; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertneunundfünfzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

160. [82.] Zunutze machen

 

1095. „Wer auch immer als Nonne wissentlich etwas zum Nutzen des Ordens Zugedachtes einer anderen Person nutzbar macht, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1096. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wissentlich’ bedeutet: sie selber weiß es oder es wird ihr von einer oder mehreren anderen mitgeteilt.

‘Dem Orden’ bedeutet: dem Orden geben oder übereignen.

‘Etwas Zugedachtes’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Medizin für den Krank­heitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden.

‘Zum Nutzen’ bedeutet: es wird kurz gesagt: ‘Wir wollen geben.‘, ‘Wir wollen machen.’, wird es dann jener Person[940] zunutze gemacht, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

 

1097. Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, und sie macht es einer Person zunutze, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie macht es einer Person zunutze, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie macht es einer Person zunutze, ist das kein Vergehen.

Wenn sie etwas zum Nutzen des [einen] Ordens Zugedachtes einem anderen Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie etwas zum Nutzen des [einen] Tempels Zugedachtes einem anderen Tempel oder Orden oder Person zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn sie etwas zum Nutzen der [einen] Person Zugedachtes einer anderen Person oder Orden oder Tempel zunutze macht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas zum Nutzen (Zugedachtes) ist, [und sie macht es einer Person zunutze,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, aber sie ist darü­ber im Zweifel, [und sie macht es einer Person zunutze,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, und sie vermutet, dass es etwas nicht zum Nutzen (des Ordens Zugedachtes) ist, [und sie macht es einer Person zunutze,] ist das kein Vergehen

 

1098. Kein Vergehen ist es, wenn sie gefragt werden sollte: ‘Wohin sollen wir geben?’, und sie sagt: ‘Ihr möget diese Dinge dahin geben, wohin auch immer es von Nutzen ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es angeraten ist.’ oder ‘Ihr möget geben, wo es lange Zeit standhält.’ oder ‘Wenn Euer Geist damit zufrieden ist, dann gebt dort.’; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

161. [84.] Wertsachen

 

1099. „Wer auch immer als Nonne eine Wertsache oder etwas, wovon man annimmt, dass es eine Wertsache ist, außer auf dem Klostergelände oder in einem Haus auf­heben sollte oder aufheben lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Wenn jene Nonne eine Wertsache oder etwas, wovon sie annimmt, dass es eine Wertsache ist, innerhalb des Klosters oder in einem Haus aufgehoben hat oder aufheben ließ, soll sie das in dem Gedanken: ‘Wem es gehört, der wird es sich holen.’ aufbewahren. Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.“

 

1100. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Wertsache’ bedeutet: Perlen, Kristalle, Beryll, Muscheln, Steine, Korallen, Silber, Gold, Rubine, Karneol.[941]

‘Was für eine Wertsache gehalten wird’ bedeutet: was für die Menschen zum Nutzen und Gebrauch ist, dazu sagt man, es wird für eine Wertsache gehalten.[942]

‘Außer auf dem Klostergelände oder in einem Haus’ ist: es sei denn, es wäre inner­halb des Klosters oder innerhalb eines Hauses.

‘Innerhalb des Klosters’ bedeutet: bei einem umgrenzten Kloster, innerhalb des Klosters, bei einem nicht umgrenzten, in der Umgebung.

‘In einem Haus’ bedeutet: bei einem umzäunten Haus, innerhalb des Hauses, bei einem nicht umzäunten, in der Umgebung.

‘Aufheben sollte’ ist: wenn sie es selber aufhebt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

‘Aufheben lassen sollte’ ist: wenn sie es jemanden anderen aufheben lässt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Wenn jene Nonne eine Wertsache oder etwas, wovon sie annimmt, dass es eine Wertsache ist, diese innerhalb des Klosters oder in einem Haus aufgehoben hat oder aufheben ließ, und sie es durch Aussehen oder ein Merkmal kenntlich gemacht hat[943], und sie es dann beiseite gelegt hat, soll sie in dem Gedanken: ‘Wer diese Dinge verloren hat, der wird herkommen.’ [anderen] mitteilen. Wenn jene herkommen, sollen sie sagen: „Ehr­würdige, was für Dinge sind das?“ Wenn sie durch das Aussehen oder das Merkmal [Gewissheit] erlangt[944], soll es gegeben werden, wenn sie es nicht erreicht, soll gesagt werden: „Freund, prüfe das nach.“ Wenn sie von jener Wohnstätte aufbricht, dann mag sie aufbrechen, nachdem jene Dinge zu Händen geeigneter Nonnen gegeben wurden. Sind keine geeigneten Nonnen da, dann mag sie aufbrechen, nachdem jene Dinge zu Händen geeigneter Hausleute gegeben wurden.

‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].

 

1101. Kein Vergehen ist es, wenn sie eine Wertsache oder etwas, wovon sie annimmt, dass es eine Wertsache ist, innerhalb des Klosters oder in einem Haus aufgehoben hat oder aufheben ließ, und sie sie in dem Gedanken: ‘Wem es gehört, der wird es sich holen.’ aufbewahrt; wenn sie etwas, was für eine Wertsache gehalten wird, aus gutem Glauben an sich nimmt[945]; wenn sie es [nur] vorübergehend an sich nimmt[946]; wenn sie vermutet, dass es weggeworfen wurde; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hunderteinundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

162. [86.] Das Nadelbehältnis

 

1102. „Wer auch immer als Nonne sich aus Knochen oder Elfenbein oder Horn ein Nadelbehältnis anfertigen (lassen) sollte, hat es zu zerbrechen und begeht ein Pācittiya-Vergehen.“

 

1103. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

[‘Nadelbehälter’ bedeutet: es sind Nadeln darin oder es sind keine Nadeln darin.][947]

‘Knochen’ bedeutet: was auch immer Knochen sind.

‘Elfenbein’ bedeutet: was Elefantenstoßzahn genannt wird.

‘Horn’ bedeutet: was auch immer Horn ist.

‘Anfertigen sollte’ ist: wenn sie es macht oder es machen lässt, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie es erhalten, dann soll sie , nachdem sie es zerbrochen hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.

1104. Macht sie selber fertig, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Macht sie selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Macht sie es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und sie benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1105. Kein Vergehen ist es, wenn es ein Block[948], ein Reibholz (zum Feuermachen), eine Gürtelschnalle, eine Salbendose, ein Salbentupfer, ein Axtstiel, ein Handtuch ist[949]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertzweiundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

163. [87.] Bett und Sitz

 

1106. „Wenn für eine Nonne ein neues Bett oder ein neuer Sessel hergestellt wird, sollen die Füße acht Fingerbreit (hoch)[950] gemacht werden, entsprechend eines normalen Fingers[951], vom unteren Rahmen aus[952]. Bei Überschreiten ist das ein Pā­cittiya-Vergehen und ist es zu kürzen.“

 

1107. ‘Neu’ bedeutet: da es sich auf das Anfertigen bezieht, wird es so genannt.

‘Bett’ bedeutet: vier Arten Bett: ein gepolstertes Bett, mit Lattengestell, mit geboge­nen Füßen, mit abnehmbaren Beinen.

‘Sessel’ bedeutet: vier Arten Sessel: gepolstert, mit Lattengestell, mit gebogenen oder abnehmbaren Füßen.

‘Herstellen lässt’ ist: es wird angefertigt oder sie lässt anfertigen.

‘Die Füße sollen acht Fingerbreit (hoch) gemacht werden, entsprechend eines normalen Fingers, vom unteren Rahmen aus’ ist: außer dem unteren Rahmen, wenn sie das Maß beim Herstellen oder Herstellenlassen überschritten hat, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie es erhalten, dann soll sie , nachdem sie es gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.

 

1108. Macht sie selber fertig, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Macht sie selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Macht sie es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und sie benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1109. Kein Vergehen ist es, wenn es maßhaltig macht wird; wenn es niedriger gemacht wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem sie es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertdreiundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

164. [88.] Baumwollgepolstert

 

1110. „Wer auch immer als Nonne ihr Bett oder ihren Sessel mit Baumwolle polstern lassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen und muss das abreißen.“

 

1111. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Bett’ bedeutet: vier Arten Bett: ein gepolstertes Bett, mit Lattengestell, mit geboge­nen Füßen, mit abnehmbaren Beinen.

‘Sessel’ bedeutet: vier Arten Sessel: gepolstert, mit Lattengestell, mit gebogenen oder abnehmbaren Füßen.

‘Baumwolle’ bedeutet: drei Arten Baumwolle: Baumwolle vom Baum, Baumwolle von Ranken, Baumwolle vom Gras[953].

‘Polstern lassen sollte’ ist: wenn sie es macht oder sie lässt es machen, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie es erhalten, dann soll sie, nachdem sie es abge­rissen hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.

 

1112. Macht sie selber fertig, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Macht sie selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Macht sie es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und sie benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1113. Kein Vergehen ist es, wenn es eine Bandage ist (die sie polstert); ein Gürtel; ein Schultergurt; eine Tragetasche für die Almosenschale; wenn es ein (Wasser-)Filter[954] ist; wenn sie ein Kissen macht; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde und nachdem sie es erhalten und das Polster abgerissen hat, benutzt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertvierundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

165. [90.] Das Ausschlag-Bedeckungstuch

 

1114. „Wenn ein Tuch zur Bedeckung von Ausschlag für eine Nonne gemacht wird, soll es maßgerecht angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge vier Span­nen entsprechend einer gängigen Spanne; in der Breite zwei Spannen. Bei Über­schreiten ist das ein Pācittiya-Vergehen und es ist zu kürzen.“

 

1115. ‘Tuch zur Bedeckung von Ausschlag’ bedeutet: wenn sie von unterhalb des Nabels bis oberhalb der Knie rundum Ausschlag[955] oder Pickel[956] oder Ausfluss[957] oder eine Erkrankung, die mit dickem Schorf[958] einhergeht hat, um eben das damit zu bedecken.

‘Wenn gemacht wird’ ist: wenn sie sie macht oder sie sie machen lässt, soll sie nach Maß angefertigt werden. Das sind die Maße: in der Länge vier Spannen entsprechend einer gängigen Spanne; in der Breite zwei Spannen. Wenn sie das Maß beim Anfertigen oder Anfertigenlassen überschritten hat, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie sie erhalten, dann soll sie , nachdem sie sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.

 

1116. Macht sie selber fertig, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Macht sie selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Macht sie es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und sie benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1117. Kein Vergehen ist es, wenn es maßhaltig angefertigt wird; wenn es weniger [als vorgeschrieben] angefertigt wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem sie es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn sie einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt;[959] wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertfünfundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

 

166. [92.] Die Robe zu groß

 

1118. „Wer auch immer als Nonne eine Robe anfertigen sollte, die größer ist als üblich, begeht ein Pācittiya-Vergehen und hat sie zu kürzen. Das hier sind die gebräuchlichen Maße einer normalen Robe: in der Länge neun Spannen entspre­chend der gebräuchlichen Spanne; in der Breite sechs Spannen. Das sind die gebräuchlichen Maße für eine normale Robe.“

 

1119. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Maße einer normalen Robe’ bedeutet: in der Länge neun Spannen entsprechend der gebräuchlichen Spanne; in der Breite sechs Spannen.[960]

‘Machen sollte’ ist: wenn sie sie macht oder sie sie machen lässt, ist diese Hand­lung ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat sie sie erhalten, dann soll sie , nachdem sie sie gekürzt hat, das Pācittiya-Vergehen gestehen.[961]

 

1120. Macht sie selber fertig, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Macht sie selber fertig, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Ver­gehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was sie selber unvollendet ließ, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Lässt sie andere fertigstellen, was andere unvollendet ließen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.

Macht sie es für jemanden anderen oder lässt es machen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Wenn es für jemanden anderen gemacht wurde, und sie benutzt es, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

1121. Kein Vergehen ist es, wenn sie maßhaltig angefertigt wird; wenn sie weniger [als vorgeschrieben] angefertigt wird; wenn es von jemandem anderen gemacht wurde, der das Maß überschritten hatte, und nachdem sie es erhalten und auf das richtige Maß gekürzt hat, benutzt; wenn sie einen Baldachin oder einen Bodenbelag oder einen Vorhang oder ein Polster oder ein Kissen anfertigt;[962] wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die hundertsechsundsechzigste Vorschrift ist beendet.

 

„Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die einhundertsechsundsechzig Vergehen, bei denen Abbitte zu leisten ist.[963]

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Die Vergehen, die mit Aushändigen verbunden sind,

sind beendet.[964]

Das Kleinere ist zuende gebracht.


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[895] tappitukāmo  von tapas  „Hitze“.

[896] aggi  das ist auch das Wort für das Opferfeuer.

[897] paṭilāta von alāta „Feuerbrand“.

[898] vītaccitaṅgāra  wtl: „glühende (Holz-)Kohle“.

[899] Für diese Handlungsfolge siehe Mvg 66 („Wenn der Unterweiser baden möchte ...“).

[900] pāraṃ gacchanto  d.h. wenn sie einen Fluss durchquert.

[901] sabba-paccantimesu janapadesu  Diese in BhuV fünf Mal erweiterte Vorschrift erfährt hiermit die in Mvg 259 erlassene wichtige Änderung: „Ihr Mönche, ich erlaube in allen angrenzenden Provinzen das Baden zu jeder Zeit.“ Zu den Grenzen siehe Übersichtskarte 7.

[902] Laut Kommentar (Sp und Kkh) soll der Markierungsfleck die Größe eines Pfauenauges haben.

[903] kaṃsanīla  Hier deutlich, dass es nicht blau sein kann, denn die sich auf Messing (kaṃsa) bzw. Bronze (kaṃsa-loha)  bildende Patina ist grün und nicht blau, deshalb sagt man dazu ja auch „Grünspan“.

[904] palāsanīla  Ein weiterer Beweis, dass es nicht blau sein kann, denn Blätter (Laub) ist nun mal nicht blau. Laut Kommentar umfasst dieses Grün alles, was Laub (Blätter) ist.

[905] kaddama  „Schlamm“ und odaka „Wasser“. Die Farbbezeichnung „Schlamm“ gibt (gab) es u.a. auch in der Textilindustrie bei einem bekannten Hersteller von Outdoor-Kleidung.

[906] kāḷa-sāmaka  beide Worte bedeuten sowohl „schwarz“ als auch „dunkel“.

[907] kappo naṭṭho  d.h. wenn die Markierung, durch die jene Robe als „erlaubt“ gilt, verschwindet oder verloren geht.

[908] D.h. sie bekommt diese Robe oder sie vertraut darauf, dass die andere es (still­schweigend) genehmigt bzw. duldet.

[909] Die Sitzunterlage ist ein spezifischer Mönchsgegenstand und wurde daher hier weggelassen.

[910] sadasa  Dazu → Bhu-Nis 15 (§ 568).

[911] paṭṭikā  statt wie in Cvg 278 aṭṭika. Das ist der einfache (gesäumte) Stoff­streifen.

[912] sūkarantaka  dessen Enden besonders gewebt sind (wahrscheinlich spitz zu­laufend).

[913] Also wenn sie es aus Bosheit, um jene zu ärgern tun sollte.

[914] Wie man etwas töten kann, was nicht lebt, wird nicht erläutert.

[915] Dazu in aller Ausführlichkeit → Mvg 154 (Protest gegen ungesetzliche Akte), Mvg IX, Mvg 468 (Achtzehn Sachverhalte), Mvg 476, Cvg 5, 14, 26, 38, 49, 58, 68 und im Cvg der Abschnitt IV.

[916] na kammārahā  d.h. das falsche Verfahren für jenes Vergehen. Wie in Pāc 108.

[917] Dazu siehe auch unter → Pār 2.

[918] dhamma-kamma / adhamma-kamma  Gemeint ist das Ermahn-Verfahren.

[919] Das ergibt nur Sinn, wenn man liest: „Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, aber sie gibt es nicht auf, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Das heißt nichts anderes, als dass mit „Verfahren“ das Ermahn-Verfahren, und mit „aufgeben“, ihre (falsche) Ansicht gemeint ist.

  Die Folge vom Beharren auf dieser (falschen) Ansicht ist ein Suspendie­rungsverfahren, d.h. sie ist auch wegzuschicken.

[920] In Sd 14 ist es auch kein Vergehen, wenn sie geistesgestört ist, wenn sie schmerzerfüllt ist und wenn sie die Ersttäterin ist.

[921] nämlich das, was in Übereinstimmung mit der Lehre ist, bzw. wie Nyd ergänzt: „wenn er etwas nicht versteht“.

[922] sajjhāyaṃ karonte  Diese Gefahr besteht sehr wohl, denn viele der damals unter den damaligen Verhältnissen erlassenen Vorschriften können nur sehr schwer – wenn überhaupt – auf heutige Zeiten und (europäische) Umstände bezogen werden – sofern man sich eben nur oberflächlich dem Wortlaut nach und nicht dem Sinn entsprechend damit befasst.

[923] Es gibt unter Ordinierten auch die (offensichtlich falsche) Ansicht, dass sie die mit der Ordination auf sich genommenen Vorschriften nicht einzuhalten brau­chen. Man beruft sich dabei auf AN III,79 wo es heißt: „Eine Art von Regeln, Riten und Lebensweise, von Mönchstum und Dienst am Ideal, durch die im Ausübenden die schlechten Eigenschaften zunehmen, die guten Eigenschaften aber schwinden, die, o Herr, ist wertlos.“ Zitat aus einer E-Mail an den Autor: „Damit sind alle Fragen gelöst in Bezug zu diesen Übungsregeln, die ein Yogi auf sich genommen hat.“ Siehe dazu auch: „Sudu-Hamduruwo – Weiße Buddhamönche“.

[924] dhamma  Hier kann Streit entstehen, ob damit eine andere Lehre oder eine andere Vorschrift oder ein Gesetz oder was auch immer für ein „Ding“ gemeint sein kann.

[925] abhidhamma  Das erstaunt insofern, da hier der Abhidhamma (die Scholastik) höher bewertet wird als die Vorschriften. Das kann nur eine spätere „Zutat“ (Interpolierung) sein, denn zu Lebzeiten des (historischen) Buddha hat es den Abhidhamma (als solchen) noch gar nicht gegeben.

[926] Das bedeutet nichts anderes, als dass man als Bhikkhunī spätestens nach zwei Monaten die [Ordens-]Satzung (d.h. das Pātimokkha) verstanden haben muss.

[927] Das bedeutet nichts anderes, als dass der Betreffenden der Status einer Irre­führerin zugewiesen wurde, d.h. man kann bzw. sollte zu ihr kein Vertrauen haben.

[928] dhamma-kamma / adhamma-kamma  Gemeint ist dieses Zurückweisungs-Ver­fahren.

[929] vitthārena sutaṃ  gemeint ist das Pātimokkha. Hinzuzufügen ist, dass die halb­monatliche Pātimokkha-Rezitation Pflicht für alle Hochordinierten ist (→ Mvg 136). IBH übersetzt so, dass das, was der/die Betreffende sagte, nicht oder weniger als zwei, drei Mal detailliert gehört wurde.

[930] Laut Kommentar bedeutet das, wenn sie von einem Menschen oder einem Tier bedrängt wird, sei es kein Vergehen, mit dem Körper oder etwas, das man am Körper trägt („was mit dem Körper in Verbindung steht“) oder mit etwas Weggeworfenem (kann also auch ein harter Gegenstand sein), einen Schlag versetzt.

[931] ācāravipattiyā  Gruppe von Vergehen (von Thu abwärts).

[932] diṭṭhivipattiyā  bedeutet auch: „Fehlerhaftigkeit der Lehrmeinung“.

[933] oramissāmi  hat zweierlei Bedeutung: 1. „sich enthalten, Abstand nehmen (von)“; 2. „erfreut, zufrieden sein“.

[934] viramissāmi  hat auch zweierlei Bedeutung: 1. „nachlassen, aufhören“; 2. „ab­sehen (von), entsagen“.

[935] vūpasamissāmi  Im Sinne von: „Ich will keinen Streit anfangen.“

[936] Das bedeutet, wenn sie hört, dass etwas Falsches von ihr behauptet wird, will sie ihre Unschuld bekunden.

[937] kuppa  bedeutet üblicherweise: „unstet, beweglich“, daher wurde jene gängige deutsche Formulierung verwendet.

[938] Dann ist es sowieso egal, ob sie anwesend ist, denn in Mvg 167 („Definition von Verrücktheit“) steht: „Würde sich jener Mönch an Uposatha erinnern oder nicht erinnern, an das Ordensverfahren erinnern oder nicht erinnern, würde er zum Uposatha kommen oder nicht, würde er zum Ordensverfahren kommen oder nicht kommen: vollständig ist der Orden mit ihm und ohne ihn, er wird Uposatha begehen, das Ordensverfahren durchführen.“ Was hier natürlich auf die Nonne zu übertragen ist.

[939] Nyd übersetzt in Bhu-Pāt verständlicher, indem er ein paar hilfreiche Worte einfügt: „Welcher Mönch auch immer, zusammen mit einem darin einigen Orden, ein Gewand gibt, und hinterher daran Kritik übt: ‘Aufgrund freund­schaftlicher Beziehungen verteilen die Mönche die dem Orden gespendeten Gaben!’, muss dafür sühnen.“

[940] puggala  wird nicht definiert.

[941] Das ist dieselbe Auflistung wie sie als „Schätze des Ozeans“ in Cvg 384 erscheinen. Siehe dort auch die entsprechenden Anmerkungen dazu. „Silber“ und „Gold“ darf getrost auch mit „Geld“ und „Geldwert“ übertragen werden.

[942] Ganz nüchtern bedeutet das, dass jede Sache, die von irgendwelchem Nutzen oder Gebrauchswert ist, als „Wertsache“ anzusehen ist.

[943] rūpena vā nimittena vā saññāṇaṃ katvā  Sie soll also diese Sache so kenn­zeichnen, dass niemand behaupten kann, sie wolle sie sich aneignen.

[944] sampādeti  Sie soll sich also irgendwie davon überzeugen, dass es tatsächlich deren Besitztümer sind.

[945] vissāsaṃ  wenn sie vermutet, dass sie den Eigentümer kennt. Oder sie vermutet, dass der (rechtmäßige) Eigentümer nichts dagegen hat, wenn sie diese Dinge an sich nimmt.

[946] tāvakālikaṃ  wenn sie diese Dinge aufhebt, um sie umgehend an geeigneter Stelle auszuhändigen.

[947] Die Definition wie in § 1018 fehlt in CSTP und wurde daher ergänzt.

[948] gaṇṭhikāya  Diese „Blöcke“ sind eine Art Gewichte und wurden in → Cvg 279 erlaubt.

[949] „was sie macht oder machen lässt“ muss man bei den genannten Artikeln er­gänzen, auch wenn sie irgendwie nicht zum Thema „Nadelbehältnis“ passen.

[950] aṭṭh-aṅgula-pādaka  das sind 20 cm.

[951] sugataṅgulena  damit ist ein Standard-Maß gemeint und nicht die Fingerstärke bzw. -länge des Buddha. Zu Sugata siehe auch Anmerkung in Sd 6.

[952] aññatra heṭṭhimāya aṭaniyā  Gemeint ist, dass von der Unterseite des Bett- bzw.- Sesselrahmens aus gemessen werden soll, also die „lichte Höhe“ soll 20 cm betragen. Aber in Cvg 297 werden hohe Sessel erlaubt. Es erhebt sich nun die Frage, welche Anordnung die aktuelle ist. Zum Thema Bett/Lagerstatt, Sitz und Sessel → Cvg 297.

[953] poṭaki  üblicherweise die Gras-Art Saccharum spontaneum.

[954] parissāvana  d.h. wenn sie (lose) Baumwolle als Filtermaterial benutzt.

[955] kaṇḍu  auch „Juckreiz“, aber bei Juckreiz ist es nicht erforderlich, das betroffe­ne Areal zu bedecken – es sei denn, man hat Medizin aufgetragen oder die Betroffene hat stark gekratzt (aber daher eben die Bezeichnung „Krätze“).

[956] pīḷakā  sollte als piḷakā  gelesen werden, sonst würde es „Schmerz, Qual, Leid, Plage“ bedeuten.

[957] assāvo  „eitrig, sezernierend, absondernd, ausströmend“.

[958] thullakacchu  eigentlich „starke Krätze“, aber in Mvg 264 und 354 wird es auch treffender mit „Schorf“ übersetzt.

[959] Dieser Einschub als „kein Vergehen“ ergibt im Bezug auf ein „Ausschlag-Bedeckungstuch“ keinen Sinn.

[960] Das bedeutet, dass die Maximalgröße einer Robe 9x30cm zu 6x30cm ist, also 2,7 mal 1,8 Meter ist – sofern man sugata-vidatthi  als „normale“ Spanne zugrundelegt. Eine Robe die größer als „normal“ ist, soll gekürzt werden. Legt man „Ellen“ zugrunde, ergibt sich die Abmessung von 4,5 mal 3 Meter. Offen bleibt, ob beide Abmessungen überschritten sein müssen, um die Vorschrift zu übertreten. Des weiteren bleibt offen, ob beide Abmessungen bei Überschrei­tung zu kürzen sind.

[961] Diese „Definition“ erscheint gegenüber der Sitzunterlage, dem Ausschlag-Bedeckungstuch und dem Regenzeitgewand unvollständig.

[962] Dieser Einschub als „kein Vergehen“ ergibt auch im Bezug auf eine „Robe“ keinen Sinn.

[963] chasaṭṭhisata  steht im Widerspruch zu den 96 in diesem Abschnitt tatsächlich im Pāli enthaltenen Vorschriften. Die fehlenden 70 sind (mit deren Anmerkun­gen) als aus dem BhuV ergänzt worden.

[964] Mit der Ergänzung der Vorschriften aus dem BhuV in [eckigen Klammern]. Die Anordnung erfolgte nicht wie in Kabilsingh’s Buch „The Bhikkhunī Pāti­mokkha of the Six Schools“, sondern wie in Buddhaghosa’s Kommentar.


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