Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

V. Geständnis

Hier nun, ihr Ehrwürdigen, kommen die acht Vergehen zur Rezitation,
die ein bestimmtes Geständnis erforderlich machen.[965]

1. Butterschmalz

1122. [1228.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechsergruppe Butterschmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Non­nen Butterschmalz verzehren, nachdem sie es [zuvor selbst] erbeten haben! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Butterschmalz verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe Butterschmalz verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Non­nen der Sechsergruppe Butterschmalz verzehrt haben, das sie [selbst zuvor] erbe­ten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Non­nen der Sechsergruppe Butterschmalz verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkün­de ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Butterschmalz verzehren sollte, das sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

            So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1123. [1229.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffentlich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Butterschmalz verzehrt haben, das wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mön­che, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Butter­schmalz gebeten hat, dieses zu verzehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1124. [1230.] Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Butterschmalz verzehren sollte, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

 

1125. [1231.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Butterschmalz gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Butterschmalz unwohl ist.

‘Butterschmalz’ bedeutet: Butterschmalz von der Kuh(-Milch) oder von Ziegen(-Milch) oder von Büffel(-Milch) oder von denen, deren Fleisch erlaubt ist, aus deren Milch das Butterschmalz.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen[966]. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

 

1126. [1232.] Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Butterschmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Ver­gehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Butter­schmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Butter­schmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Butter­schmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Butter­schmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Butter­schmalz, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1127. [1233.] Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie es erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn es von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt es; wenn sie von Verwandten dazu einge­laden wurde[967]; wenn es im Interesse einer anderen[968] ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die erste Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

2. Öl

 

1128. [1234.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechsergruppe Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Öl ver­zehren, nachdem sie es [zuvor selbst] erbeten haben! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Schmackhaftem[969]!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, ge­wissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Öl verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Öl verzeh­ren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Non­nen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachver­halt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Öl verzehrt haben, das sie [selbst zuvor] erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Öl verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Öl verzehren sollte, das sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hier­mit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1129. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffent­lich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Öl verzehrt haben, das wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Öl gebeten hat, dieses zu ver­zehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1130. Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Öl verzehren sollte, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1131. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-) Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Öl gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Öl unwohl ist.

‘Öl’ bedeutet: Sesam-Öl, Senf-Öl, Süßholz-Öl, Rizinus-Öl, Fett-Öl.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

1132. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Öl, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1133. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie es erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn es von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt es; wenn sie von Verwandten dazu eingeladen wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die zweite Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

3. Honig

1134. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechser­gruppe Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie reg­ten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Honig ver­zehren, nachdem sie ihn [zuvor selbst] erbeten haben! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem!“ Die [ande­ren] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Honig verzehren, den sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beun­ruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Honig verzehren, den sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Honig verzehrt haben, den sie [selbst zuvor] erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erha­bener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Honig verzehren, den sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreu­lich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Honig verzehren sollte, den sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1135. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffent­lich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Honig verzehrt haben, den wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemes­sene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Honig gebeten hat, diesen zu verzehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vor­schrift:

1136. Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Honig verzehren sollte, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelns­werte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemesse­nes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1137. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-) Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Honig gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Honig unwohl ist.

‘Honig’ bedeutet: Bienenhonig.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

 

1138. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Honig, den sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

 

1139. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie ihn erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn er von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt ihn; wenn sie von Verwandten dazu eingeladen wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn er aus dem eigenen Besitz ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Die dritte Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

4. Melasse

1140. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechser­gruppe Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Melasse verzehren, nachdem sie diese [zuvor selbst] erbeten haben! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, ge­wissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Melasse verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Melasse verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechser­gruppe Melasse verzehrt haben, die sie [selbst zuvor] erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe Melasse verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Melasse verzehren sollte, die sie [selbst] erbe­ten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1141. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffent­lich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Melasse verzehrt haben, die wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erha­bene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus die­sem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Melasse gebeten hat, diese zu verzehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1142. Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Melasse verzehren sollte, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unange­messenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1143. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-) Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Melasse gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Melasse unwohl ist.

‘Melasse’ bedeutet: was aus Zuckerrohr gewonnen wird.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

1144. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Melasse, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1145. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie diese erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn diese von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt sie; wenn sie von Verwandten dazu eingeladen wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn sie aus dem eigenen Besitz ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die vierte Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

5. Fisch

1146. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechser­gruppe Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie reg­ten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Fisch verzeh­ren, nachdem sie diesen [zuvor selbst] erbeten haben! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Schmackhaftem[970]!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhig­ten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Fisch verzehren, den sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zu­rückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Fisch verzehren, den sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechser­gruppe Fisch verzehrt haben, den sie [selbst zuvor] erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe Fisch verzehren, den sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Fisch verzehren sollte, den sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1147. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffent­lich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Fisch verzehrt haben, den wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Fisch gebeten hat, diesen zu verzehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1148. Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Fisch verzehren sollte, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelns­werte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemesse­nes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1149. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-) Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Fisch gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Fisch unwohl ist.

‘Fisch’ bedeutet: was im Wasser lebt, wird so genannt.[971]

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

1150. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Fisch, den sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1151. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie ihn erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn er von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt ihn; wenn sie von Verwandten dazu eingeladen wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn er aus dem eigenen Besitz ist[972]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die fünfte Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

 

6. Fleisch

1152. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechser­gruppe Fleisch, das sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Fleisch verzehren, nachdem sie es [zuvor selbst] erbeten haben! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Schmackhaf­tem!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Fleisch ver­zehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe Fleisch verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sech­sergruppe Fleisch verzehrt haben, das sie [selbst zuvor] erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe Fleisch verzehren, das sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch ver­mehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Fleisch verzehren sollte, das sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1153. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffent­lich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Fleisch verzehrt haben, das wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erha­bene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemes­sene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Fleisch gebeten hat, dieses zu verzehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1154. Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Fleisch verzehren sollte, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelns­werte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemesse­nes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1155. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-) Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Fleisch gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Fleisch unwohl ist.

‘Fleisch’ bedeutet: was als solches erlaubt ist[973], das ist Fleisch.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

1156. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Fleisch, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Fleisch, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Fleisch, das sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Fleisch, dass sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Fleisch, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Fleisch, das sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1157. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie es erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn es von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt es; wenn sie von Verwandten dazu eingeladen wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist[974]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die sechste Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

 

7. Milch

1158. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechser­gruppe Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie reg­ten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Milch verzeh­ren, nachdem sie diese [zuvor selbst] erbeten hatten! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem!“ Die [ande­ren] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Milch verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunru­higten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Milch verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusam­menhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Milch verzehrt haben, die sie [selbst zuvor] erbeten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Milch verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Milch verzehren sollte, die sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1159. Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffent­lich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Milch verzehrt haben, die wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Milch gebeten hat, diese zu verzehren. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1160. Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Milch verzehren sollte, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1161. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-) Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Butterschmalz gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Butterschmalz unwohl ist.

‘Milch’ bedeutet: Kuhmilch oder Ziegenmilch oder Büffelmilch, von dem Fleisch, was erlaubt ist, eben deren Milch.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

1162. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1163. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie diese erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn sie von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt sie; wenn sie von Verwandten dazu eingeladen wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn sie aus dem eigenen Besitz ist[975]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die siebente Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

 

8. Dickmilch

1164. Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit verzehrten die Nonnen der Sechser­gruppe Dickmilch[976], die sie [selbst zuvor] erbeten hatten. Die Leute ärgerte das, sie regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen Dick­milch verzehren, nachdem sie diese [zuvor selbst] erbeten hatten! Wer ist [schon] nicht erfreut an Wohlschmeckendem! Wer hat [schon] keinen Gefallen an Süßem!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beuruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Dickmilch verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß die Nonnen der Sechser­gruppe Dickmilch verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe Dickmilch verzehrt haben, die sie [selbst zuvor] erbe­ten haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß die Nonnen der Sechsergruppe Dickmilch verzehren, die sie [selbst zuvor] erbeten haben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkün­de ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne Dickmilch verzehren sollte, die sie [selbst] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’“

So wurde also vom Erhabenen für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

1165. [1235.] Bei einer [späteren] Gelegenheit, da war eine gewisse Nonne krank. Als die Nonnen die Kranke befragten, sprachen sie zu dieser kranken Nonne: „Hoffentlich, Ehrwürdige, ist es erträglich für Dich. Du wirst doch hoffentlich am Leben bleiben?“ – „Früher, Ihr Ehrwürdigen, als wir Dickmilch verzehrt haben, die wir [selbst zuvor] erbeten hatten, da ging es uns gut. Jetzt aber wird gesagt: ‘Der Erhabene lehnt das ab.’, und gewissenhaft bitten wir nicht darum, deshalb geht es uns nicht gut.“ Dem Erhabenen wurde das berichtet. Nachdem der Erha­bene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine dafür geeignete und angemessene Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube einer Nonne im Krankheitsfall, nachdem sie [für sich] um Dickmilch gebeten hat, diese verzehren darf. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

1166. [1236.] Wer auch immer als Nonne ohne krank zu sein Dickmilch verzehren sollte, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, jene Nonne soll gestehen: ‘Eine tadelnswerte Sache, Ihr Ehrwürdigen, habe ich da begangen, etwas Unangemessenes, etwas zu Gestehendes, das gestehe ich [hiermit].’

1167. [1237.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne krank zu sein’ bedeutet: eine, der es ohne Dickmilch gut geht.

‘Krank’ bedeutet: eine, der ohne Dickmilch unwohl ist.

‘Dickmilch’ bedeutet: eben daraus gemachte Dickmilch.

‘Ohne krank zu sein für sich selber erbittet’ ist: diese Handlung ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Nimmt sie in dem Gedanken: ‘Das will ich verzehren.’ an, was sie bekommen hat, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Pāṭidesanīya-Vergehen.“

1168. [1238.] Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt Dickmilch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt Dickmilch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt Dick­milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat, das ist ein Pāṭidesanīya-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, [und sie verzehrt Dick­milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie verzehrt Dickmilch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, [und sie verzehrt Dick­milch, die sie [selbst zuvor] erbeten hat,] das ist kein Vergehen.

1169. [1239.] Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie diese erbeten hat, als sie krank war und verzehrt, wenn sie gesund ist; wenn sie von einer Kranken übrig gelassen wurde, und sie verzehrt sie; wenn sie von Verwandten dazu einge­laden wurde; wenn es im Interesse einer anderen ist; wenn sie aus dem eigenen Besitz ist[977]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Die achte Vorschrift, die ein bestimmtes Geständnis erfordert, ist beendet.

„Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die acht Vergehen, die auf bestimmte Weise zu gestehen sind.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Die Vergehen, die mit einem besonderen Geständnis verbunden sind,

sind beendet.


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[965] Das sind recht synthetisch wirkende Vorschriften, die dem Buddha zugescho­ben werden. In CSTP sind es nur 2, weil die Nr. 2-8 in Nr. zusammengefasst sind. Die acht Bhī-Pāṭidesanīya haben ihre Entsprechung in Bhu-Pāc 39. Dort heißt es „besondere Speisen“ (paṇīta), was dann so erklärt wird:

‘Was auch immer als besondere Speise gilt’ ist: ‘Butterschmalz’ bedeutet: Butterschmalz von der Kuh(-Milch) oder von Ziegen(-Milch) oder von Büffel (-Milch) oder von denen, deren Fleisch erlaubt ist, aus deren Milch das Butter­schmalz. ‘(frische) Butter’ bedeutet: gerade von denen frische Butter. ‘Öl’ be­deutet: Sesam-Öl, Senf-Öl, Süßholz-Öl, Rizinus-Öl, Fett-Öl. ‘Honig’ bedeutet: Bienenhonig. ‘Melasse’ bedeutet: was aus Zuckerrohr gewonnen wird. ‘Fisch’ bedeutet: was im Wasser lebt, wird so genannt. ‘Fleisch’ bedeutet: was als sol­ches erlaubt ist, das ist Fleisch. ‘Milch’ bedeutet: Kuhmilch oder Ziegenmilch oder Büffelmilch, von dem Fleisch, was erlaubt ist, eben deren Milch. ‘Dick­milch’ bedeutet: eben daraus gemachte Dickmilch.

Vermutlich ist durch Textkorruption ‘frische Butter’ (navanīta) verloren­gegangen und dafür ‘Fisch’ (maccha) eingefügt worden.

Butterschmalz, (frische) Butter, Öl, Honig und Melasse sind als „Medizin“ deklariert und den Ordinierten als „Speise“ auch nach Mittag erlaubt.

[966] Jedes Nachfragen, d.h. jede einzelne Bitte ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

[967] ñātakānaṃ pavāritānaṃ  Da hier kein Komma dazwischen ist, wie bei den anderen Klauseln, sind die beiden Worte auch nicht einzeln zu verwenden. IBH: „wenn es Verwandten gehört, wenn sie eingeladen sind.“ Hüsken: „wenn sie es von Verwandten erhalten haben, wenn sie dazu eingeladen worden sind“.

[968] aññassatthāya (añña+sa+atthāya)  IBH: „wenn es für andere ist“. Hüsken: „wenn sie es für jemanden anderes erbitten“.

[969] sāduṃ  kann hier nicht wie sonst üblich mit „süß“ übersetzt werden.

[970] sāduṃ  kann auch hier (und in Pāt 6) nicht mit „süß“ übersetzt werden.

[971] Zu ergänzen ist, dass dieser Fisch nicht extra getötet werden darf.

[972] Ergibt keinen Sinn, denn zum einen darf sie keine Lebensmittel aufbewahren und zum anderen darf sie keine Tiere besitzen/halten.

[973] Dazu → Mvg 280 bis 281 und → Mvg 294.

[974] Wie bei „Fisch“ in → Anm. 972.

[975] Wie in Anm. 972.

[976] dadhi  d.h. Milchprodukte wie saure Milch, „Curd“, „Joghurt“, „Kefir“. Sicher­lich ist „Käse” (auch Frischkäse usw.) zu ergänzen.

[977] Wie in Anm. 972.


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