922. „Eine gesunde Nonne mag eine (Almosen-)Speise im Gasthaus verzehren. Sollte mehr als das verzehrt werden, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
923. ‘Nicht krank’[828] bedeutet: sie ist in der Lage, von jenem Gasthaus aufzubrechen.
‘Krank’ bedeutet: sie ist nicht in der Lage, von jenem Gasthaus aufzubrechen.
‘(Almosen-)Speise im Gasthaus’ bedeutet: eine Speise der fünf Arten von Speisen – im Saal oder im Pavillon oder am Fuß eines Baumes oder unter freiem Himmel – nicht extra für sie zubereitet und [nur] so viel wie nötig wurde vorbereitet. Eine gesunde Nonne mag ein Mal davon verzehren. Wenn sie sagt: „Das will ich essen.“, und sie nimmt mehr als das an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
924. Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie gesund ist, und sie verzehrt mehr als ein Mal Almosenspeise im Gasthaus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist gesund, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie verzehrt mehr als ein Mal Almosenspeise im Gasthaus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist gesund, und sie vermutet, dass sie krank ist, und sie verzehrt mehr als ein Mal Almosenspeise im Gasthaus, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie gesund ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie ist krank, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Sie ist krank, und sie vermutet, dass sie krank ist, das ist kein Vergehen.
925. Kein Vergehen ist es, wenn sie krank ist; wenn sie gesund ist und [nur] ein Mal [dort] isst; wenn sie beim Ankommen oder Weggehen isst; wenn die Betreiber ihn einladen zu essen; wenn es extra für sie bereitet wurde; wenn das, was vorbereitet wurde nicht so viel ist wie benötigt; wenn es außer den fünf Speisen irgend etwas anderes ist, ist es kein Vergehen; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertsiebzehnte Vorschrift ist beendet.
926. „Die Mahlzeit als Gruppe [verzehren], außer zur richtigen Gelegenheit, ist ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Ein Krankheitsfall, eine Robenspende, eine Robenanfertigung, auf der Straße unterwegs sein, mit einem Boot übersetzen, eine große Gelegenheit, eine Asketenspeisung. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“
927. ‘Speisen in der Gruppe’ bedeutet: wenn vier [oder mehr] Nonnen zu einer Speise der fünf Arten von Speisen eingeladen werden und dann speisen. Das wird Speisen in der Gruppe genannt.
‘Es sei denn zur richtigen Gelegenheit’ ist: außer wenn es zur richtigen Gelegenheit ist.
‘Gelegenheit des Krankseins’ bedeutet: und sei es nur, wenn die Füße aufgeplatzt sind. „Das ist die Gelegenheit des Krankseins.“ sprechend, mag sie es verzehren.
‘Gelegenheit der Robenspende’ bedeutet: wenn Kathina nicht gemacht wurde, [also] im letzten Monat der Regenzeit und in den fünf Monaten[829], wenn Kathina gemacht wurde. „Das ist die Gelegenheit der Robenspende.“ sprechend, mag sie es verzehren.
‘Gelegenheit der Robenanfertigung’ bedeutet: wenn Roben angefertigt werden sollen. „Das ist die Gelegenheit des Robenanfertigens.“ sprechend, mag sie es verzehren.
‘Gelegenheit des auf der Straße Unterwegsseins’ bedeutet: „Eine halbe Yojana will ich gehen.“ sprechend, mag sie es verzehren. Wenn sie losgeht, mag sie es verzehren, wenn sie gegangen ist, mag sie es verzehren.
‘Gelegenheit des Übersetzens mit einem Boot’ bedeutet: „Mit dem Boot will ich übersetzen.“ sprechend, mag sie es verzehren. Wenn sie eingestiegen ist, mag sie es verzehren, wenn sie ausgestiegen ist, mag sie es verzehren.
‘Große Gelegenheit’[830] bedeutet: wenn sich da zwei oder drei Nonnen vom Almosengang versorgt sind, [aber] wenn eine vierte kommt, nicht [mehr] versorgt sind. „Das ist die große Gelegenheit.“ sprechend, mag sie es verzehren.
‘Gelegenheit der Asketenspeisung’ bedeutet: wer auch immer den Status eines Ordinierten erlangt hat, und ein Mahl ausrichtet. „Das ist die Gelegenheit der Asketenspeisung“ sprechend, mag sie es verzehren.
Wenn sie spricht: „Außer zur richtigen Gelegenheit will ich essen.“, und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
928. Es ist eine Gruppenspeisung, und sie vermutet, dass es eine Gruppenspeisung ist, und sie speist da, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist eine Gruppenspeisung, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie speist da, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist eine Gruppenspeisung, und sie vermutet, dass es keine Gruppenspeisung ist, und sie speist da, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist keine Gruppenspeisung, und sie vermutet, dass es eine Gruppenspeisung ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Gruppenspeisung, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist keine Gruppenspeisung, und sie vermutet, dass es keine Gruppenspeisung ist, das ist kein Vergehen.
929. Kein Vergehen ist es bei der richtigen Gelegenheit; wenn zwei oder drei gemeinsam speisen[831]; wenn sie einzeln auf Almosengang waren und dann zusammengekommen sind und speisen; wenn es eine dauerhafte Speisung ist; wenn es eine ausgeloste [bzw. zugewiesene] Speisung ist; wenn es [eine Speisung] ist, die halbmonatlich ist[832], am Uposatha-Tag ist, am Tag nach dem Uposatha(-Tag) ist; wenn es außer den fünf Speisen irgend etwas anderes ist, ist es kein Vergehen; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertachtzehnte Vorschrift ist beendet.[833]
930. „Eine Nonne, der zu einer Familie geht, und eingeladen wird, vom angebotenen Kuchen oder Gebäck soviel sie will zu nehmen, die mag, wenn sie will, zwei, drei Schalen voll annehmen. Wenn sie mehr annehmen sollte, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Hat sie zwei, drei Schalen angenommen und mitgenommen, soll sie das mit den [anderen] Nonnen teilen. Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.“
931. ‘Eine Nonne, die zu einer Familie geht’ ist: ‘Familie’ bedeutet: vier Familien: (Krieger-)Adelsfamilie, Brahmanenfamilie, Kaufmannsfamilie, Arbeiterfamilie.
‘Da hingegangen’ ist: dort hingehen.
‘Kuchen’ bedeutet: was auch immer als Geschenk zubereitet wurde.
‘Gebäck’ bedeutet: was auch immer als Proviant zubereitet wurde.
‘Angeboten und eingeladen’ ist: wenn gesagt wird: „Nehmen Sie sich, so viel Sie wünschen.“
‘Wenn sie mag’ ist: wenn sie es wünscht.
‘Zwei, drei Schalen voll annehmen’ ist: zwei bis drei volle Schalen mag sie annehmen.
‘Wenn sie mehr annimmt’ ist: nimmt sie mehr an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Hat sie zwei, drei Schalen voll angenommen’ und sie nimmt sie mit, soll sie , sobald sie andere Nonnen[834] gesehen hat, zu ihnen sagen: „Dort habe ich zwei, drei Schalen voll angenommen, möget ihr an diesem Platz nichts [weiteres] annehmen.“ Wenn sie [Nonnen] gesehen hat und nichts sagt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn es ihnen gesagt wurde, und jene [dort] etwas annehmen, ist es [für jene] ein Dukkaṭa-Vergehen.
‘Hat sie sie mitgenommen, soll sie das mit den Nonnen teilen’ ist: wenn sie zurückkommt, nachdem sie es mitgenommen hat, soll sie es [mit den Nonnen] teilen.
‘Das ist hier der ordnungsgemäße Verlauf.’ ist: das ist hier [die Methode, die] in Übereinstimmung mit der (Ordens-)Satzung [ist].
932. Es sind mehr als zwei, drei Schalen voll, und sie vermutet, dass es mehr ist, und sie nimmt [mehr] an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind mehr als zwei, drei Schalen voll, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie nimmt [mehr] an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es sind mehr als zwei, drei Schalen voll, und sie vermutet, dass es weniger ist, und sie nimmt [mehr] an, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist weniger als zwei, drei Schalen voll, und sie vermutet, dass es mehr ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist weniger als zwei, drei Schalen voll, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist weniger als zwei, drei Schalen voll, und sie vermutet, dass es weniger ist, das ist kein Vergehen.
933. Kein Vergehen ist es, wenn sie zwei, drei Schalen voll annimmt; wenn sie weniger als zwei, drei Schalen voll annimmt; wenn es weder ein Geschenk noch Proviant ist, was sie vorbereitet haben und geben; wenn sie übrig Gebliebenes von vorbereiteten Geschenken oder Proviant geben; wenn die Reise aufgegeben wurde und sie geben [den Proviant]; wenn es Verwandten gehört und sie dazu eingeladen wurden; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist; wenn sie verrückt ist, wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertneunzehnte Vorschrift ist beendet.
934. „Wer auch immer als Nonne zur falschen Zeit feste oder weiche Speise essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
935. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zur falschen Zeit’ bedeutet: wenn Mittag vorüber ist bis zum Aufgang der Morgenröte[835].
‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer den nach Mittag erlaubten, den für sieben Tage erlaubten, den lebenslang erlaubten wird alles feste Speise genannt.
‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.
Wenn sie sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.[836]
936. Es ist die falsche Zeit, und sie vermutet, dass es die falsche Zeit ist, und sie isst oder genießt feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die falsche Zeit, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie isst oder genießt feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist die falsche Zeit, und sie vermutet, dass es die richtige Zeit ist, und sie isst oder genießt feste oder weiche Speise, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Nimmt sie nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, und sie vermutet, dass es die falsche Zeit ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist die richtige Zeit, und sie vermutet, dass es die richtige Zeit ist, das ist kein Vergehen.
937. Kein Vergehen ist es, wenn sie nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit verzehrt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertzwanzigste Vorschrift ist beendet.
938. „Wer auch immer als Nonne bevorratete feste oder weiche Speise essen oder genießen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
939. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Bevorratete’ bedeutet: heute [selber] angenommen und am nächsten Tag verspeist werden.
‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer den nach Mittag erlaubten, den für sieben Tage erlaubten, den lebenslang erlaubten wird alles feste Speise genannt.
‘Weiche Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.
Wenn sie sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Pācittiya-Vergehen.
940. Es ist Aufbewahrtes, und sie vermutet, dass es Aufbewahrtes ist, und sie isst oder genießt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[837]
Es ist Aufbewahrtes, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie isst oder genießt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, und sie vermutet, dass es nichts Aufbewahrtes ist, und sie isst oder genießt feste oder weiche Speise, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Nimmt sie nach Mittag Erlaubtes, für sieben Tage Erlaubtes, lebenslang Erlaubtes als Nahrung an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, und sie vermutet, dass es Aufbewahrtes ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Aufbewahrtes, und sie vermutet, dass es nichts Aufbewahrtes ist, das ist kein Vergehen.
941. Kein Vergehen ist es, wenn sie es bis zur rechten Zeit aufbewahrt hat und dann zur rechten Zeit verzehrt; wenn sie nach Mittag Erlaubtes bis nach dem Mittag aufbewahrt hat und dann verzehrt; wenn sie für sieben Tage Erlaubtes sieben Tage aufbewahrt hat und dann verzehrt; wenn sie lebenslang Erlaubtes mit Achtsamkeit verzehrt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hunderteinundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
942. „Wer auch immer als Nonne nicht gegebene Nahrung zum Mund bringen sollte, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
943. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Nicht gegeben’ bedeutet: nicht annehmbar Gemachtes wird so genannt.
‘Gegeben’ bedeutet: körperlich gegeben, oder mit etwas körperlichem verbunden[838] oder mit etwas, das weggeworfen wurde[839] in Reichweite der Hand gestellt, und sie nimmt es an, entweder körperlich oder mit etwas, das mit dem Körper verbunden ist, das wird ‘gegeben’ genannt.
‘Nahrung’ bedeutet: außer Wasser zum Zähneputzen alles andere, was essbar ist, das wird Nahrung genannt.
‘Es sei denn, das Wasser zum Zähneputzen’ ist: außer das Wasser zum Zähneputzen.
Wenn sie sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es (ein-)nimmt[840], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Schluck für Schluck[841] ist das ein Pācittiya-Vergehen.
944. Es ist nicht angenommen, und sie vermutet, dass es nicht angenommen ist, und sie bringt nicht gegebene Nahrung zum Mund, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht angenommen, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie bringt nicht gegebene Nahrung zum Mund, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht angenommen, und sie vermutet, dass es angenommen ist, und sie bringt nicht gegebene Nahrung zum Mund, es sei denn das Wasser zum Zähneputzen, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist angenommen, und sie vermutet, dass es nicht angenommen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[842]
Es ist angenommen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist angenommen, und sie vermutet, dass es angenommen ist, das ist kein Vergehen.
945. Kein Vergehen ist es, wenn es das Wasser zum Zähneputzen ist; wenn es sich um die vier großen und ungewöhnlichen Dinge[843] handelt und sie sie eigenst zu diesem Zweck achtsam verwendet, und wenn keiner da ist, der sie erlaubt macht, sie dann eigenst zu diesem Zweck zu nehmen und zu verzehren[844]; wenn sie verrückt ist, wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertzweiundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
946. „Wer auch immer als Nonne spricht: ‘Komm Ehrwürdige, lass uns das Dorf zum Almosengang betreten.’ und sie jene dann ohne etwas geben zu lassen oder etwas gegeben zu haben, wegschicken sollte, indem sie sagt: ‘Geh Ehrwürdige, weder das Sprechen noch das Sitzen mit Dir ist mir angenehm. Da ist mir das Sprechen und Sitzen mit mir alleine angenehmer.’, wenn sie es aus diesem Grund sagt und keinem anderen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
947. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Nonne’ ist: eine andere Nonne.
‘Komm Ehrwürdige, ins Dorf oder Städtchen’ ist: ein Dorf, ein Städtchen, eine Stadt, ein Dorf als auch Stadt.
‘Ihr etwas hat geben lassen’ ist: Reisgrütze oder Reis oder feste Speise oder weiche Speise hat er geben lassen.
‘Ihr nichts gegeben habend’ ist: sie hat nichts gegeben.
‘Wegschicken sollte’ ist: wenn sie mit der Absicht mit einem Mann zusammen zu sein, zu lachen, zu spielen, im Heimlichen zu sitzen oder schlechtes Benehmen zu pflegen spricht: ‘Geh Ehrwürdige, weder das Sprechen noch das Sitzen mit Dir ist mir angenehm. Da ist mir das Sprechen und Sitzen mit mir alleine angenehmer.’, und jene so wegschickt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Lässt sie sie bis außer Sichtweite oder Hörweite verlassen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Hat jene sie verlassen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Wenn sie es aus diesem Grund sagt und keinem anderen’ ist: sie schickt jene aus keinerlei anderem Grund fort.
948. Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass jene hochordiniert ist, und sie schickt jene weg, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie schickt jene weg, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass jene nicht hochordiniert ist, und sie schickt jene weg, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn sie Fehler bei der anderen [Hochordinierten] sucht, [und sie schickt jene weg,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie schickt jene weg, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn sie Fehler bei der anderen [nicht Hochordinierten] sucht, [und sie schickt jene weg,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass jene hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass jene nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[845]
949. Kein Vergehen ist es, wenn sie jene wegschickt mit dem Gedanken: ‘Wir beide gemeinsam werden nicht auskommen.’; wenn sie jene wegschickt mit dem Gedanken: ‘Nachdem sie die kostspieligen Speisen gesehen hat, werden bei ihr Zustände der Gier aufkommen.’; wenn sie jene wegschickt mit dem Gedanken: ‘Wenn sie die Männer gesehen hat, wird in ihr Unzufriedenheit aufkommen.’; wenn sie jene wegschickt mit den Worten: ‘Diese Reisgrütze oder diesen Reis oder diese feste Speise oder diese weiche Speise nimmst du mit zurück für den Kranken oder für den Zurückgelassenen oder für den Klosterwächter; wenn sie nicht die Absicht hat, schlechtes Benehmen zu pflegen, weil sie vermutet, dass jene es pflegt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertdreiundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
950. „Wer auch immer als Nonne sich bei einer Familie zum Speisen aufdrängt und sich auf einen Platz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[846]
951. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Mit Speisen’ bedeutet: eine Familie, wo eine Frau als auch ein Mann ist, Frau und Mann sind beide nicht ausgegangen, beide sind nicht ohne Leidenschaft.
‘Aufdrängt’ ist: sie hat sich da hinbegeben.
‘Auf einem Platz niederlassen sollte’ ist: hat sie sich in einem großen Haus [weiter als] im Abstand einer Handreichweite vom Türrahmen hingesetzt, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie sich in einem kleinem Haus hinsetzt, nachdem sie weiter vorgedrungen ist als bis zum Mittelbalken[847], ist das ein Pācittiya-Vergehen.
952. Es ist das Schlafgemach, und sie vermutet, dass es das Schlafgemach ist, und die Familie um Speise bedrängend lässt sie sich auf einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist das Schlafgemach, aber sie ist darüber im Zweifel, und die Familie um Speise bedrängend lässt sie sich auf einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist das Schlafgemach, und sie vermutet, dass es nicht das Schlafgemach ist, und die Familie um Speise bedrängend lässt sie sich auf einem Platz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist nicht das Schlafgemach, und sie vermutet, dass es das Schlafgemach ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht das Schlafgemach, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist nicht das Schlafgemach, und sie vermutet, dass es nicht das Schlafgemach ist, das ist kein Vergehen.
953. Kein Vergehen ist es, wenn sie sich in einem großen Haus innerhalb der Reichweite einer Hand niederlässt; wenn sie sich in einem kleinen Haus niederlässt, nachdem sie nicht weiter als bis zum Mittelbalken vorgedrungen ist; wenn sie eine Zweite [dabei] hat; wenn beide[848] ausgegangen sind; wenn beide ohne Leidenschaft sind; wenn es nicht das Schlafgemach ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertvierundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
954. „Wer auch immer als Nonne sich mit einem Mann zusammen heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz niederlassen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[849]
955. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Mann’ bedeutet: menschlicher Mann, nicht Dämon oder Abgeschiedener, auch nicht Tiermännchen. Und sei es auch ein [gerade erst] heute geborener Junge, um wieviel mehr dann erst ein älterer.
‘Zusammen’ ist: gemeinsam.
‘Heimlich’ bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.
‘Verborgen’ bedeutet: der Sitzplatz ist durch eine Wand oder eine Tür oder eine Matte oder eine Stellwand oder einen Baum oder eine Säule oder einen Vorhang oder durch irgendetwas verborgen.
‘An einem Platz sitzen sollte’ ist: wenn der Mann dort sitzt und die Nonne setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn die Nonne da sitzt und der Mann setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich beide da hinsetzen oder beide sich da hinlegen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
956. Da ist ein Mann, und sie vermutet, dass es ein Mann ist, und heimlich setzt sie sich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Mann, aber sie ist darüber im Zweifel, und heimlich setzt sie sich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Mann, und sie vermutet, dass es kein Mann ist, und heimlich setzt sie sich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Dämon oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tiermännchen oder [etwas] in der Erscheinungsform eines Menschen und zusammen setzt sie sich heimlich an einem verborgenen Platz auf einem Sitz nieder, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Mann, und sie vermutet, dass es ein Mann ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Mann, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Mann, und sie vermutet, dass es kein Mann ist, das ist kein Vergehen.
957. Kein Vergehen ist es, wenn irgendeine verständige Zweite dabei ist; wenn sie steht und nicht sitzt; wenn sie erwartet, dass es nicht verborgen ist; wenn sie sich aus Zerstreutheit da hinsetzt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertfünfundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
958. „Wer auch immer als Nonne sich mit einem Mann – sie mit ihm allein – zusammen an einem verborgenen Platz hinsetzen sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“[850]
959. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Mann’ bedeutet: menschlicher Mann, nicht Dämon oder Abgeschiedener, auch nicht Tiermännchen. Ein wissender, verständiger, der weiß, was gute und was schlechte Rede ist, der weiß, was obszön ist und was nicht obszön ist.
‘Zusammen’ ist: gemeinsam.
‘Sie mit ihm allein’ ist: die Nonne ist da als auch der Mann.
‘Verborgen’[851] bedeutet: geheim für das Auge, geheim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.
‘An einem Platz sitzen sollte’ ist: wenn der Mann dort sitzt und die Nonne setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn die Nonne da sitzt und der Mann setzt sich da hin oder legt sich da hin, ist das ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sich beide da hinsetzen oder beide sich da hinlegen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
960. Da ist ein Mann, und sie vermutet, dass es ein Mann ist, und sie setzt sich mit ihm alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Mann, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie setzt sich mit ihm alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist ein Mann, und sie vermutet, dass es kein Mann ist, und sie setzt sich mit ihm alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Dämonin oder ein Gespenst oder ein Eunuch oder ein Tiermännchen oder [etwas] in der Erscheinungsform eines Menschen und zusammen setzt sie sich mit ihm alleine an einen verborgenen Platz hin, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Mann, und sie vermutet, dass es ein Mann ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Mann, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Mann, und sie vermutet, dass es keine Frau ist, das ist kein Vergehen.
961. Kein Vergehen ist es, wenn irgendeine verständige Zweite dabei ist; wenn sie steht und nicht sitzt; wenn sie erwartet, dass es nicht verborgen ist; wenn sie sich aus Zerstreutheit da hinsetzt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertsechsundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
962. „Wer auch immer als Nonne, wenn sie zu einem Mahl eingeladen wurde, vor dem Essen oder nach dem Essen bei [anderen] Familien verkehren sollte, außer zur richtigen Gelegenheit, begeht ein Pācittiya-Vergehen. Das sind die richtigen Gelegenheiten: Eine Robenspende, eine Robenanfertigung [und im Krankheitsfall][852]. Das sind in diesem Fall die richtigen Gelegenheiten.“[853]
963. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eingeladen wurde’ bedeutet: sie wurde eingeladen zu einer Speise der fünf Arten von Speise.
‘Zu einem Mahl’ bedeutet: eben das, Mahl, zu dem sie eingeladen ist.
‘Wenn eine da ist’ bedeutet: es ist möglich eine Nonne zu fragen und dann zu besuchen.
‘Wenn keine da ist’ bedeutet: es ist nicht möglich eine Nonne zu fragen und dann zu besuchen.
‘Vor dem Essen’ bedeutet: zu dem sie eingeladen wurde, da speist sie nicht.
‘Nach dem Essen’ bedeutet: zu dem sie eingeladen wurde, da isst sie gerade mal so viel, wie man von einem Kusagrasblatt essen kann.
‘Eine Familie’ bedeutet: da gibt es vier Familien: die Familie der (Krieger-)Adligen, die Familie der Brahmanen, die Familie der Kaufleute und die Familie der Arbeiter.
‘Familien[854] besuchen sollte’ ist: beim Betreten der Umgebung des gewissen Hauses ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald der erste Fuß über die Schwelle gelangt, ist das ein [weiteres] Dukkaṭa-Vergehen. Sobald der zweite Fuß über die Schwelle gelangt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Außer zur richtigen Gelegenheit’ ist: es sei denn, es ist zur richtigen Gelegenheit.
‘Gelegenheit der Robenspende’ bedeutet: wenn Kathina nicht gemacht wurde, [also] im letzten Monat der Regenzeit und in den fünf Monaten, wenn Kathina gemacht wurde.
‘Gelegenheit der Robenanfertigung’ bedeutet: wenn Roben angefertigt werden sollen.[855]
964. Da ist sie eingeladen, und sie vermutet, dass sie eingeladen ist, eine [andere] Nonne ist da, und ohne [jene] zu fragen besucht sie vor dem Essen oder nach dem Essen Familien, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie eingeladen, aber sie ist darüber im Zweifel, eine [andere] Nonne ist da, und ohne [jene] zu fragen besucht sie vor dem Essen oder nach dem Essen Familien, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie eingeladen, und sie vermutet, dass sie nicht eingeladen ist, eine [andere] Nonne ist da, und ohne [jene] zu fragen, besucht sie vor dem Essen oder nach dem Essen Familien, außer zur richtigen Gelegenheit, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist sie nicht eingeladen, und sie vermutet, dass sie eingeladen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht eingeladen, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist sie nicht eingeladen, und sie vermutet, dass sie nicht eingeladen ist, das ist kein Vergehen.[856]
965. Kein Vergehen ist es, wenn es die richtigen Gelegenheiten sind; wenn die Nonne da ist und gefragt wurde und sie dann besucht; wenn keine Nonne da ist und sie ohne zu fragen besucht; wenn der Weg durch ein anderes Haus führt; wenn der Weg über ein Hausgrundstück führt; wenn sie durch das Dorf geht[857]; wenn sie zum Nonnenkloster geht[858]; wenn sie zu den Andersgläubigen geht; wenn sie auf dem Rückweg ist; wenn sie zu dem Haus geht, wo ihr Mahl ist[859]; bei Gefahr; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertsiebenundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
966. „Eine gesunde Nonne mag für vier Monate einer Einladung für Grunderfordernisse zustimmen. Sollte sie darüber hinaus zustimmen, es sei denn, sie hat eine neuerliche Einladung oder es sei denn, sie hat eine dauerhafte Einladung, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
967. ‘Eine gesunde Nonne mag für vier Monate einer Einladung für Grunderfordernisse[860] zustimmen’ ist: sie mag einer Einladung für Grunderfordernisse wenn sie krank ist zustimmen.[861]
‘Neuerliche Einladung billigen’ ist: da sagt sie sich: „Wenn ich krank sein sollte, dann werde ich um etwas bitten.“
‘Dauerhafte Einladung billigen’ ist: da sagt sie sich: „Wenn ich krank sein sollte, dann werde ich um etwas bitten.“
‘Sollte sie darüber hinaus zustimmen’ ist: da gibt es die Einladung, beschränkt auf Medizinen und nicht auf Nächte, da gibt es die Einladung, beschränkt auf Nächte und nicht auf Medizinen, da gibt es die Einladung, beschränkt auf Medizinen und Nächte, da gibt es die Einladung, die weder auf Medizinen noch auf Nächte beschränkt ist.
‘Beschränkt auf Medizinen’ bedeutet: wenn sie mit den Worten eingeladen wird: „Gerade für diese Medizin lade ich ihn ein.“, dann wird Medizin angenommen.
‘Beschränkt auf Nächte’ bedeutet: wenn sie mit den Worten eingeladen wird: „Gerade für diese [Anzahl] Nächte lade ich ihn ein.“, dann wird für die [Anzahl] der Nächte etwas angenommen.[862]
‘Beschränkt auf Medizinen und Nächte’ bedeutet: wenn sie mit den Worten eingeladen wird: „Gerade für diese Medizin und genau für diese [Anzahl] Nächte lade ich sie ein.“, dann wird Medizin für die [Anzahl] der Nächte angenommen.
‘Weder auf Medizinen noch auf Nächte beschränkt’ bedeutet: da werden Medizinen nicht angenommen, und für die Nächte wird nichts angenommen.
968. Bei „Beschränkt auf Medizin“, wenn sie zu Medizinen eingeladen wurde, und sie erbittet andere Medizinen, als eben jene Medizinen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Bei „Beschränkt auf Nächte“, wenn sie für eine [Anzahl] Nächte eingeladen wurde, und sie bittet um weitere Nächte, als eben jene Nächte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Bei „Beschränkt auf Medizin und Nächte“, wenn sie zu Medizinen eingeladen wurde, und sie außer zu jenen Medizinen, zu einer [Anzahl] von Nächten eingeladen wurde, und sie erbittet andere Medizinen und/oder weitere Nächte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Bei „Weder auf Medizinen noch auf Nächte beschränkt“ ist es kein Vergehen.
969. Erbittet sie Medizin, die nicht als Medizin zu verwenden ist[863], ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Erbittet sie eine Medizin, die als anderweitige Medizin zu verwenden ist[864], ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es für länger ist, und sie vermutet, dass es für länger ist, und sie erbittet Medizin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es für länger ist, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erbittet Medizin, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn es für länger ist, und sie vermutet, dass es nicht für länger ist, und sie erbittet Medizin, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist es nicht für länger, und sie vermutet, dass es für länger ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist es nicht für länger, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist es nicht für länger, und sie vermutet, dass es nicht für länger ist, das ist kein Vergehen.
970. Kein Vergehen ist es, wenn sie um eben jene Medizin bittet, zu der sie eingeladen wurde; wenn sie in jener [Anzahl] Nächte bittet, zu der sie eingeladen wurde; wenn sie erklärend fragt: „Von jenen Medizinen, zu denen ich eingeladen wurde, habe ich an diesem und jenem Bedarf.“; wenn sie erklärend fragt: „Jene Nächte, für die ich eingeladen war, sind vorüber, [aber] ich habe Bedarf an Medizin.“; wenn sie Verwandte eingeladen haben; wenn es für jemanden anderen ist; wenn es aus dem eigenen Besitz ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertachtundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
971. „Wer auch immer als Nonne zu einer Armee gehen sollte, um sie in Aktion zu sehen, es sei denn, es besteht ein triftiger Grund dazu, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
972. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘In Aktion’ bedeutet: nachdem die Armee aus dem Ort gezogen ist, hat sie sich aufgestellt oder sie rückt vor.
‘Armee’ bedeutet: Elefanten, Pferde, (Streit-)Wagen, (Fuß-)Soldaten. Zwölf Mann pro Elefant[865], drei Mann pro Pferd[866], vier Mann pro (Streit-)Wagen[867], vier Mann mit Pfeilen in der Hand sind (Fuß-)Soldaten[868].
Geht sie da hin, um das zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Steht sie da und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen. Verlässt sie ihren Aussichtsplatz und geht anderswohin und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Es sei denn, es besteht ein triftiger Grund’ ist: außer wenn es einen triftigen Grund gibt.
973. Wenn da eine Aktion ist, und sie vermutet, dass da eine Aktion ist, und sie geht da hin, um zu sehen, es sei denn, sie hat einen triftigen Grund dafür, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn da eine Aktion ist, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie geht da hin, um zu sehen, es sei denn, sie hat einen triftigen Grund dafür, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wenn da eine Aktion ist, und sie vermutet, dass da keine Aktion ist, und sie geht da hin, um zu sehen, es sei denn, sie hat einen triftigen Grund dafür, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Geht sie hin, um [nur] die eine oder eine andere [Einheit] zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Dort zu stehen und (hin-)sehen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Hat sie den Aussichtsplatz verlassen und sie sieht wieder (hin), das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn da keine Aktion ist, und sie vermutet, dass da eine Aktion ist[869], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn da keine Aktion ist, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn da keine Aktion ist, und sie vermutet, dass da keine Aktion ist, ist das kein Vergehen.
974. Kein Vergehen ist es, wenn sie im Kloster stehend (hin-)sieht; wenn sie auf ihrem Weg zu einem Platz kommt, wo eine Nonne steht, zu einem Platz kommt, wo eine Nonne sitzt, zu einem Platz kommt, wo eine Nonne liegt; wenn sie in der Gegenrichtung geht und sie (hin-)sieht; wenn ein triftiger Grund vorhanden ist; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertneunundzwanzigste Vorschrift ist beendet.
975. „Gibt es für jene Nonne irgendeinen [triftigen] Grund, zur Armee hinzugehen, dann mag diese Nonne zwei oder drei Nächte bei der Armee verweilen. Sollte sie länger dort verweilen, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“[870]
976. ‘Gibt es für jene Nonne irgendeinen [triftigen] Grund, zur Armee hinzugehen’ ist: wenn es dafür einen Anlass gibt, wenn es da etwas zu erledigen gibt.
‘Mag diese Nonne zwei oder drei Nächte bei der Armee verweilen’ ist: sie mag [dort] zwei, drei Nächte verweilen.
‘Sollte sie länger dort verweilen’ ist: wenn sie bei Sonnenaufgang des vierten Tages [noch] bei der Armee weilt, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
977. Da sind es mehr als zwei, drei Nächte, und sie vermutet, dass es mehr als zwei, drei Nächte sind, und sie weilt bei der Armee, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da sind es mehr als zwei, drei Nächte, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie weilt bei der Armee, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da sind es mehr als zwei, drei Nächte, und sie vermutet, dass es weniger als zwei, drei Nächte sind, und sie weilt bei der Armee, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da sind es weniger als zwei, drei Nächte, und sie vermutet, dass es mehr sind, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da sind es weniger als zwei, drei Nächte, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da sind es weniger als zwei, drei Nächte, und sie vermutet, dass es weniger sind, das ist kein Vergehen.
978. Kein Vergehen ist es, wenn sie zwei, drei Nächte verweilt; wenn sie weniger als zwei, drei Nächte verweilt; wenn sie zwei Nächte verweilte und nachdem sie in der dritten Nacht vor Tagesanbruch aufbricht, dann erneut verweilt; wenn sie dort als Kranke verweilt; wenn sie dort verweilt, um für eine Kranke etwas zu erledigen; wenn die Armee von der Gegenarmee beeinträchtigt wird; wenn sie irgendwie aufgehalten wird; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertdreißigste Vorschrift ist beendet.
979. „Wenn die Nonne, die zwei, drei Nächte bei der Armee verweilt, zu einem Manöver oder zur Parade oder zum Aufmarsch oder zur Truppeninspektion gehen sollte, ist das ein Pācittiya-Vergehen.“
980. ‘Wenn die Nonne zwei, drei Nächte bei der Armee verweilt’ ist: sie verweilt zwei, drei Nächte [dort].
‘Manöver’ bedeutet: wenn da ein Kampf[871] zu sehen ist.
‘Parade’[872] bedeutet: so viele Elefanten, so viele Pferde, so viele (Streit-)Wagen, so viele (Fuß-)Soldaten.
‘Aufmarsch’ bedeutet: hier werden die Elefanten sein, hier werden die Pferde sein, hier werden die (Streit-)Wagen sein, hier werden die (Fuß-)Soldaten sein.
‘Truppeninspektion’ bedeutet: Elefanten-Inspektion, Pferde-Inspektion, (Streit-) Wagen-Inspektion, (Fuß-)Soldaten-Inspektion. Drei Elefanten wenigstens, ist ein Elefanten-Posten, drei Pferde wenigstens, ist ein Pferde-Posten, drei (Streit-)Wagen wenigstens, ist ein (Streit-)Wagen-Posten, wenigstens vier (Fuß-)Soldaten, Männer mit der Hand am Pfeil, sind ein (Fuß-)Soldaten-Posten.
Geht sie hin, um das zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Steht sie da und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Verlässt sie ihren Aussichtsplatz und geht anderswohin und sieht (hin), ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Geht sie hin, um [nur] die eine oder eine andere [Einheit] zu sehen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Dort zu stehen und (hin-)sehen, ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Hat sie den Aussichtsplatz verlassen und sie sieht wieder (hin), das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
981. Kein Vergehen ist es, wenn sie im Kloster stehend (hin-)sieht; wenn sie zu einem Platz kommt, wo eine Nonne steht, zu einem Platz kommt, wo eine Nonne sitzt, zu einem Platz kommt, wo eine Nonne liegt und dort ist ein Kampf zu sehen; wenn sie in der Gegenrichtung geht und sie (hin-)sieht; wenn ein triftiger Grund vorhanden ist; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hunderteinunddreißigste Vorschrift ist beendet.
982. „Das Trinken von vergorenen oder gebrannten Getränken ist ein Pācittiya-Vergehen.“[873]
983. ‘Vergoren’[874] bedeutet: aus Mehl gegoren, aus Gebäck gegoren[875], aus Reis gegoren[876], mit Hefe versetzt, mit [anderen] Substanzen verbunden[877].
‘Gebrannt’[878] bedeutet: aus Blüten gebrannt[879], aus Früchten gebrannt, aus Honig gebrannt, aus Zucker gebrannt, aus [anderen] Substanzen gebrannt.
‘Trinken sollte’[880] ist: wenn sie auch nur so viel trinkt, wie man mit einem Kusagrasblatt aufnehmen kann, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Rauschtrank, und sie nimmt an, dass es ein Rauschtrank ist, und sie trinkt davon, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Rauschtrank, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie trinkt davon, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist ein Rauschtrank, und sie nimmt an, dass es kein Rauschtrank ist, und sie trinkt davon, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist kein Rauschtrank, und sie nimmt an, dass es ein Rauschtrank ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Rauschtrank, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist kein Rauschtrank, und sie nimmt an, dass es kein Rauschtrank ist, das ist kein Vergehen.
984. Kein Vergehen ist es, wenn es kein Rauschtrank ist; wenn es nicht so aussieht wie ein Rauschtrank; wenn es nicht so riecht wie ein Rauschtrank; wenn es nicht so schmeckt wie ein Rauschtrank; wenn es in Gemüse verkocht wird; wenn es mit Fleisch verkocht wird; wenn es mit Öl verkocht wird; wenn es Stachelbeer(-Früchte) in Sirup[881] sind; wenn sie ein alkoholisches Getränk[882] trinkt, das nicht berauscht; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertzweiunddreißigste Vorschrift ist beendet.
985. „Mit den Fingern kitzeln ist ein Pācittiya-Vergehen.“
986. ‘Mit den Fingern kitzeln’ bedeutet: wenn eine Hochordinierte eine Hochordinierte zum Lachen veranlassen sollte, indem sie mit ihrem Körper deren Körper[883] berührt, begeht ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie kitzelt jene mit den Fingern, sodass sie lachen muss, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie kitzelt jene mit den Fingern, sodass sie lachen muss, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie kitzelt jene mit den Fingern, sodass sie lachen muss, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Berührt sie mit ihrem Körper etwas, was mit deren Körper in Verbindung steht, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas, das mit ihrem Körper in Verbindung ist, deren Körper, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas, das mit ihrem Körper in Verbindung steht, etwas, was mit deren Körper in Verbindung steht, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas Weggeworfenem deren Körper, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit deren Körper in Verbindung steht, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von jener Weggeworfenes, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
987. Jene ist nicht hochordiniert, und sie berührt mit ihrem Körper deren Körper, [sodass jene lachen muss,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit ihrem Körper etwas, was mit deren Körper in Verbindung steht, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas, das mit ihrem Körper in Verbindung ist, deren Körper, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas, das mit ihrem Körper in Verbindung steht, etwas, was mit deren Körper in Verbindung steht, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas Weggeworfenem deren Körper, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit deren Körper in Verbindung steht, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von jener Weggeworfenes, [sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass jene hochordiniert ist, [und sie kitzelt jene mit den Fingern, sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie kitzelt jene mit den Fingern, sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass jene nicht hochordiniert ist, [und sie kitzelt jene mit den Fingern, sodass jene lachen muss,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[884]
988. Kein Vergehen ist, es wenn sie jene nicht zum Lachen bringen will; wenn sie jene berührt, weil es etwas zu tun gibt;[885] wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertdreiunddreißigste Vorschrift ist beendet.
989. „Im Wasser sich vergnügen ist ein Pācittiya-Vergehen.“
990. ‘Im Wasser vergnügen’ bedeutet: oberhalb des Knöchels im Wasser seiend, mit dem Wunsch, Spaß zu haben, untertauchen oder auftauchen oder schwimmen, ist ein Pācittiya-Vergehen.
991. Da ist Vergnügen im Wasser, und sie vermutet, dass es Vergnügen ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist Vergnügen im Wasser, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Da ist Vergnügen im Wasser, und sie vermutet, dass es kein Vergnügen ist, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Bis unterhalb des Knöchels im Wasser seiend und sich vergnügen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Mit einem Boot sich im Wasser vergnügen ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Schlägt sie mit der Hand oder dem Fuß oder mit einem Holz oder einem Kiesel aus/in das Wasser, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Vergnügt sie sich mit Wasser in einem Behälter[886] oder mit saurem Reisschleim oder mit Milch oder mit Buttermilch oder mit Farbe oder Urin oder Schlamm, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein Vergnügen im Wasser, und sie vermutet, dass es Vergnügen ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein Vergnügen im Wasser, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist kein Vergnügen im Wasser, und sie vermutet, dass es kein Vergnügen ist, das ist kein Vergehen.
992. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht beabsichtigt, Vergnügen zu haben; wenn es im Wasser etwas zu tun gibt, und sie sprang hinein, taucht unter und wieder auf oder schwimmt; wenn sie an das andere Ufer geht, dort untertaucht und wieder auftaucht oder schwimmt; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertvierunddreißigste Vorschrift ist beendet.
993. „Respektlosigkeit ist ein Pācittiya-Vergehen.“
994. ‘Respektlosigkeit’[887] bedeutet: zwei Arten Respektlosigkeit: Respektlosigkeit gegenüber Menschen und Respektlosigkeit gegenüber der Lehre.
‘Respektlosigkeit gegenüber Menschen’ bedeutet: wenn sie bezüglich einer erlassenen Vorschrift von einer Hochordinierten angesprochen wird, und sie sagt: „Diese Sache ist ja aufgehoben oder zu verachten[888] oder tadelnswert, diese Ansprache wird unerledigt bleiben.“ und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
‘Respektlosigkeit gegenüber der Lehre’ bedeutet: wenn sie bezüglich einer erlassenen Vorschrift von einer Hochordinierten angesprochen wird, und sie sagt: „Wie sollte diese Sache verloren gehen oder zerstört werden oder untergehen?“, oder wenn sie jenes nicht lernen will[889], und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.[890]
995. Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Wird sie bezüglich auf etwas nicht Erlassenes[891] angesprochen, und sie sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung[892], nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen[893], führt nicht zum Energetischsein.“, und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wird sie von einer nicht Hochordinierten auf etwas Erlassenes oder etwas nicht Erlassenes angesprochen, und sie sagt: „Diese Sache dient nicht der Zügelung, nicht der Gewissenhaftigkeit, nicht der Freundlichkeit, nicht dem Nichtaufkommen, führt nicht zum Energetischsein.“, und sie handelt aus Respektlosigkeit, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
996. Kein Vergehen ist es, wenn sie sagt: „So habe ich es von unserem Lehrer auf Anfrage empfangen[894].“; wenn sie verrückt ist, wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertfünfunddreißigste Vorschrift ist beendet.
997. „Wer auch immer als Nonne eine Nonne erschrecken sollte, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
998. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Nonne’ ist: eine andere Nonne.
‘Erschrecken sollte’ ist: wenn eine Hochordinierte einer Hochordinierten, mit der Absicht sie zu erschrecken, eine Form oder ein Geräusch oder einen Geruch oder einen Geschmack oder eine Berührung erzeugt. Sollte jene sich fürchten oder sollte sie sich auch nicht fürchten, es ist ein Pācittiya-Vergehen. Wenn sie von der Bösartigkeit der Räuber oder von wilden Bestien oder von raubtierhaften Kobolden erzählt. Sollte jene sich fürchten oder sollte sie sich auch nicht fürchten, es ist ein Pācittiya-Vergehen.
999. Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, und sie erschreckt jene, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie erschreckt jene, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Jene ist hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, und sie erschreckt jene, ist das ein Pācittiya-Vergehen.
Da erzeugt sie für eine nicht Hochordinierte, mit der Absicht jene zu erschrecken, eine Form oder ein Geräusch oder einen Geruch oder einen Geschmack oder eine Berührung. Sollte jene sich fürchten oder sollte sie sich auch nicht fürchten, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Da erzählt sie [jener] von der Bösartigkeit der Räuber oder von wilden Bestien oder von raubtierhaften Kobolden. Sollte jene sich fürchten oder sollte sie sich auch nicht fürchten, es ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Jene ist nicht hochordiniert, und sie vermutet, dass sie nicht hochordiniert ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
1000. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht die Absicht hat, zu erschrecken, und sie erzeugt eine Form oder ein Geräusch oder einen Geruch oder einen Geschmack oder eine Berührung, und/oder sie erzählt von der Bösartigkeit der Räuber oder von wilden Bestien oder von raubtierhaften Kobolden; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die hundertsechsunddreißigste Vorschrift ist beendet.
[Das war] der zwölfte Abschnitt: Benehmen.
[828] a-gilāna wtl: „un-krank“, also „gesund“.
[829] In Nis 3 (→ § 238) sind es sieben Monate.
[830] mahāsamaya auch „Lebensmittelknappheit“.
[831] Wie in Cvg 343 erlaubt.
[832] pakkhika „halbmonatliche (am 14./15. oder 7./8. des Monats) Speisung bei einem Laienanhänger“. Da aber Uposatha (die beiden Tage an Vollmond und Neumond) separat angeführt ist, dürften hier die Halbmonate gemeint sein, also der Tag am zunehmenden Halbmond und der am abnehmenden Halbmond.
[833] Das ist die Vorschrift aus dem BhuV mit den meisten Ergänzungen (7).
[834] Auch Mönche! Siehe → Cvg 420b.
[835] aruṇugammana wtl: „Aufstieg der Morgenröte“, nicht „Sonnen-Aufgang“, wie allgemein üblich übersetzt wird. Dazu siehe Nyd: „When is Dawn, when is Dawnrise?“
[836] Durch diese Definition ist deutlich, dass es sich um Nahrung und Nahrungsaufnahme also solche handelt, und nicht um irgendwelche Reste, die sich noch im Mundraum befinden oder Teilchen, die in einem Getränk enthalten sind, das vor 12:00 getrunken sein muss. Das führt dann dazu, dass sich die ganz besonders Vinaya-Strengen bis 12:00 auch die Zähne geputzt haben müssen, um nicht dieses Vergehens bezichtigt zu werden. Wohingegen der Wiederkäuer (→ Cvg 273) eindeutig als Beweis dient, dass einmal in den Mund genommene Nahrung als gegessen gilt, und wenn solches Gegessene später wodurch/warum auch immer geschluckt wird, ist das kein Vergehen. Anderenorts wird z.B. Käse als erlaubt angesehen, da es ja keine Milch ist, die als Nahrung gilt. Aber das dürfte wirklich unter „Essen“ zählen, auch wenn man ihn nur lutschen würde, also nicht kauen. Schokolade (unvermischt mit Milch) gilt hingegen als keine Nahrung, obwohl sie recht nahrhaft ist. Eine ausführliche, aber wenig Klarheit bringende Erklärung findet sich im Anhang zum Pātimokkha (Nyd).
[837] In „extremen“ Ordinierten-Kreisen ist es nicht einmal gestattet, den Kühlschrank zu berühren, da dieser ja „Aufbewahrtes“ enthält bzw. enthalten könnte.
[838] kāyapaṭibaddhena d.h. einem Werkzeug, wie z.B. einem Löffel.
[839] nissaggiyena d.h. wie in → Bhu-Sd 2 (BhuV 276-j), wo der Kommentar meint, dass es auch Blumen und/oder Früchte sein können. Hier aber auch im Sinne eines Hilfsmittels/ Werkzeuges, also irgendein Gefäß.
[840] gaṇhāti „greifen, ergreifen, nehmen, annehmen“.
[841] Demnach müsste jegliches Trink-Wasser als „Nahrung“ gelten und gegeben werden, was aber der Definition widerspricht, was als Nahrung gilt (khādanīya + bhojanīya).
[842] Die Auslegung dieser Vorschrift führt dazu, dass in „strengeren“ Klöstern gegebene Nahrung ihren Status als „gegeben“ verliert, wenn sie auch nur indirekt von einem nicht Hochordinierten berührt wird.
[843] cattāri mahāvikatāni Das sind die in → Mvg 268 genannten
vier Dinge, nämlich: Exkremente, Urin, Asche und Lehm, die nach einem
Schlangenbiss als annehmbar und „essbar“ gelten.
[844] Das ist der Wortlaut aus → Mvg 268.
[845] dukkaṭa Vermutlich muss es richtig heißen: „kein Vergehen“.
[846] Nach Nyd: „Welche Nonne auch immer ein Ehepaar stört, indem sie sich {in deren Schlafraum} setzt, muss dafür sühnen.“
[847] piṭṭhivaṃsa der mittlere Dachsparren. In kleinen Häusern ist normalerweise keine Decke eingezogen, sodass man die Dachkonstruktion sehen kann.
[848] ubho die Eheleute.
[849] Das ist bereits in Pāc 12-14 behandelt worden.
[850] Das ist in Pāc 12-14 und 16-17 behandelt worden.
[851] raho hat auch die Bedeutung von „heimlich“. Passender wäre wohl: paṭicchanna („verborgen“) mit der entsprechenden Definition (→ Pāc 125).
[852] In CSTP fehlt „im Krankheitsfall“ (gilānasamayo), daher die Ergänzung. Vergleiche auch mit Bhu-Pāc 46.
[853] Das entspricht Pāc 54.
[854] Hiermit sind seine Unterstützer gemeint, und keine anderen X-beliebigen.
[855] Die Gelegenheit des Krankheitsfalles (gilānasamaya) fehlt.
[856] Diese drei Kombinationen mit „nicht eingeladen“ (a-nimantite) ergeben nur Sinn, wenn die mit anwesende Nonne um Genehmigung gefragt wurde und diese die Genehmigung erteilt und die betreffende Nonne geht zu ihren Unterstützern hin, obwohl sie nicht zum Essen (!) eingeladen wurde. Die Kombinationen mit „nicht anwesende Nonne“ fallen allesamt unter die Kategorie „kein Vergehen“ (anāpatti). Novizinnen und Nonnen, die unter Abhängigkeit (nissaya) leben, haben in jedem Fall ihre Unterweiserin (upajjhāyā oder pavattinī) bzw. Lehrerin (ācariyā) um Erlaubnis zu fragen, ob sie das Kloster verlassen dürfen, um einen Besuch zu machen.
[857] Laut Kommentar wäre das, wenn ihre Unterkunft innerhalb des Dorfes liegen würde, und sie würde da hingehen.
[858] Aber sicherlich nur bis dahin und dann um die benötigten Dinge gefragt wird. Noch besser wäre es, sie würde nicht alleine da hingehen und um diese Dinge fragen, um üble Gerüchte nicht aufkommen zu lassen.
[859] Damit ist das Haus gemeint, wohin sie zum Speisen eingeladen wurde und sie fragt um diese Dinge bei eben jener Gelegenheit (und Zeit). Der Kommentar lässt auch das Haus anderer Leute zu, die Speisungen arrangieren.
[860] Für Grund-Erfordernisse, d.h. keine „besonderen Dinge“! Es sind die vier Grunderfordernisse gemeint, also Nahrung, Kleidung Unterkunft und Medizin (→ Mvg 128). Hier wurde nur der Fall mit „Medizin“ behandelt.
[861] Das bedeutet laut Kommentar, dass sie, wenn sie gesund ist, eine Einladung nicht abweist, und wenn sie dann krank sein sollte, sich sagt: „Jetzt will ich fragen.“
[862] ratti steht üblicherweise für die Anzahl der Tage, d.h. hier wird die Zeitspanne fixiert. In Mvg 263 wird darüber hinaus festgelegt, welche Art Medizin für welche Zeitspanne erlaubt ist.
[863] Laut Kommentar ist das Speise, die mit „Medizin“ vermengt ist. Das sind z.B. Milch mit Zucker oder Tee mit Milch oder 100%ige Fruchtsäfte.
[864] D.h. wenn sie um die erlaubte Medizin „Butter“ bittet, obwohl sie zu Öl eingeladen wurde. Laut Kommentar bezieht sich das auch auf Mengenangaben, d.h. sie wurde zu einem gewissen Quantum eingeladen, aber erbittet mehr als das.
[865] dvādasapuriso hatthī Vier Bewaffnete und je zwei pro Fuß (d.i. die Stelle, wo ein Elefant angreifbar ist).
[866] tipuriso asso Ein Bewaffneter (der Reiter, „Ritter“) und zwei, die auf die Hufe achtgeben.
[867] catupuriso ratho Ein Wagenlenker, ein Bewaffneter und zwei, die auf das Gespann achtgeben.
[868] cattāro purisā sarahatthā patti Gemeint ist eine „Einheit“ von Soldaten.
[869] Wenn sie z.B. einen Bewaffneten sieht, der als Begleitschutz tätig ist.
[870] Wozu sollte eine Nonne bei der Armee verweilen?
[871] sampahāra auch: „Zusammenstoß“. Natürlich nur als Scheingefecht.
[872] balagga Laut Kommentar sei das der Platz, wo die Kräfte gezählt werden. Auch eine Art Appell- bzw. ein Exerzierplatz würden passen. IBH: „troops in array“.
[873] Nyd übersetzt: „Das Trinken von gebrannten oder ungebrannten alkoholischen Getränken muss gesühnt werden.“, indem er „alkoholisch“ einfügt. Das schränkt „Rauschtrank“ auf alkoholische Getränke ein. Es gibt aber berauschende Getränke, die nicht auf Alkohol basieren. Man denke da z.B. an Tee aus Hanf (ganja) oder an eine Mixtur mit aus Fliegenpilzen oder Mohnkapseln gewonnenen „Säften“. Ganz klassisch indisch, der Rauschtrank „Soma“.
[874] surā „Branntwein, Schnaps, Likör, Alkohol“.
[875] pūvasurā wtl: „aus Kuchen“ („Gebäck“). Das könnte z.B. der „Brot-Wein“ sein.
[876] odanasurā „Sake“.
[877] sambhāra-saṃyuttā d.h. wenn das Getränk mit anderen Zusätzen auf natürlichem Weg zum Gären gebracht wurde, wie z.B. durch Kräuter. Ob die Gärung durch Speichel, wie beim südamerikanischen „Chicha“ bekannt war (siehe: „wikipedia.org/wiki/Chicha“), sei dahingestellt. Auch die mit Alkohol versetzte Medizin fällt hierunter (→ Mvg 267).
[878] meraya „Rauschtrank, Gebranntes, Schnaps, Likör“.
[879] pupphāsavo wtl: „unter dem Einfluss von Blüten“ bzw. „aus Blüten ausgeflossen“, d.h. extrahiert.
[880] piveyyāti das erscheint nicht in der Vorschrift. Gut möglich, dass die Vorschrift einst lautete: „Wer auch immer als Nonne etwas trinken sollte, das Vergorenes oder Gebranntes enthält, begeht ein Pācittiya-Vergehen.“
[881] āmalaka Indische Stachelbeere (Phyllantus emblica) und phāṇite 1. „Sirup, Rohzucker, Melasse“; 2. „Zuckerbällchen aus eingedicktem Zuckerrohrsaft und Honigbaumblüten“.
[882] a-majjaṃ ariṭṭha Das wird im Kommentar nicht näher erklärt.
[883] kāyena kāyaṃ Hier fehlt wie in Bhu-Sd 2 (→ BhuV 271) die Definition zu „Körper“. Auch fehlt hier die Definition zu „berühren“: ‘Berühren’ wird alle Art von Berühren genannt.
[884] dukkaṭa IBH vermutet, dass es hier „kein Vergehen“ heißen müsse, aber „mit den Fingern kitzeln“ ist eben in jedem Fall ein Vergehen.
[885] Diese Formulierung lässt vermuten, dass jede andere Art Berührung nicht erlaubt, also ein Vergehen sei. Seltsamerweise erscheinen unter „kein Vergehen“ (anāpatti) nicht die Ausnahmen mit „unbeabsichtigt“, „ungewollt“ und „unbewusst“, „geistesgestört “ und „unter Schmerzen“, wie in Bhu-Sd 2 (→ § 280). Vergleiche hierzu auch → Bhu-Sd 2 ab § 271.
[886] bhājanagataṃ Damit dürfte auch die Badewanne gemeint sein. IBH stellt den Satz um und übersetzt: „spaßt er mit Wasser in einer Schale ...“.
[887] anadāriya auch: „Geringschätzung, Rücksichtslosigkeit, Missachtung, Unvorsichtigkeit“.
[888] vambhito „kann ver- bzw. missachtet werden“.
[889] taṃ vā na sikkhitukāmo Laut Kommentar sind damit [hauptsächlich] die Übungsvorschriften (der Vinaya) gemeint.
[890] Laut → Garudhamma 8 darf sie auch von Mönchen angesprochen werden.
[891] apaññattena Laut Kommentar ist all das gemeint, was weder in den Lehrreden, noch im Abhidhamma überliefert wurde.
[892] sallekha „Buße, Kasteiung“.
[893] apacaya dem Nicht(-mehr-)entstehen von (geistigen) Hindernissen.
[894] uggaho paripuccha IBH: „Thus the version of our teachers is an interrogation.“ Laut Kommentar ist gemeint, dass in diesem Fall die Auslegung der Lehrer aus Respekt nicht anzunehmen sei, sondern die Auslegung der Lehrer, die als Gewohnheit überliefert wurde, die sei zu akzeptieren. Damit dürften die Diskussionen angesprochen sein, die sich z.B. auf Vorschriften beziehen, die der Buddha selber nicht erlassen hat, die aber zur Gewohnheit geworden sind.