Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

II. Anfängliche und nachfolgende Ordensversammlung

Hier nun, ihr Ehrwürdigen, kommen die siebzehn Vergehen zur Rezitation, die anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens nach sich ziehen.[156]

1. Streitsüchtig[157]

 

99. [678.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍi­kas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte ein gewisser Laienanhän­ger dem Nonnenorden einen Lagerraum[158] gegeben und war danach verstorben. Jener hatte zwei Söhne – einen ohne Glauben und ohne Vertrauen, und einen mit Glauben und Vertrauen. Diese teilten das väterliche Erbteil in ihren eigenen Besitz auf. Da nun sprach der ohne Glauben und ohne Vertrauen zu dem mit Glauben und mit Vertrauen: „Dieser Lagerraum ist unserer. Der wird aufgeteilt[159].“ Als er das gesagt hatte, sprach der mit Glauben und mit Vertrauen zu dem ohne Glauben und ohne Vertrauen: „Nicht doch! Sag sowas nicht! Den hat unser Vater dem Nonnenorden gegeben.“ Ein zweites Mal sprach der ohne Glauben und ohne Ver­trauen zu dem mit Glauben und mit Vertrauen: „Dieser Lagerraum ist unserer. Der wird aufgeteilt.“ Daraufhin sprach der mit Glauben und mit Vertrauen zu dem ohne Glauben und ohne Vertrauen: „Nicht doch! Sag sowas nicht! Den hat unser Vater dem Nonnenorden gegeben.“ Ein drittes Mal sprach der ohne Glauben und ohne Vertrauen zu dem mit Glauben und mit Vertrauen: „Dieser Lagerraum ist unserer. Der wird aufgeteilt.“ Da nun dachte sich der mit Glauben und mit Ver­trauen: ‘Wenn er mein wird, dann ist das so, als werde ich ihn ebenfalls dem Nonnenorden geben.’ und sagte zu dem ohne Glauben und ohne Vertrauen: „Wir teilen [ihn] auf.“ Als nun der Lagerraum von ihnen [im Erbteil] aufgeteilt wurde, erhielt ihn der ohne Glauben und ohne Vertrauen. Daraufhin ging der ohne Glau­ben und ohne Vertrauen zu den Nonnen und sprach: „Geht weg, Ihr Ehrwürdigen, das ist mein Lagerraum.“

Als das gesagt wurde, sprach die Nonne Thullanandā zu diesem Mann: „Aber Meister, sagt das nicht. Von Eurem Vater er dem Nonnenorden gegeben worden.“ – „[Ist er nun] gegeben [oder] nicht gegeben?“ fragte sie die Ministerräte als Richter[160]. Die Ministerräte sprachen: „Wer weiß, Ihr Ehrwürdigen, dass er dem Nonnenorden gegeben wurde?“ Daraufhin sprach die Nonne Thullanandā zu den Ministerräten: „Aber Ihr Ehrbaren, habt Ihr nicht gesehen oder gehört, dass [uns] unter Zeugen diese Gabe zur Verfügung gestellt wurde?“ Daraufhin spra­chen die Ministerräte: „Wahr ist, was die Ehrwürdigen sagten.“ Dann machten sie den Lagerraum dem Nonnenorden [zueigen]. Da nun ärgerte sich jener Mann, der so verloren hatte, regte sich auf und beunruhigte sich: „Diese Kahlköpfe sind keine Asketen, das sind Verstrickte[161]. Wie können die mir bloß meinen Lagerraum steh­len lassen!“ Die Nonne Thullanandā berichtete diese Sache dem Ministerräten. Die Ministerräte ließen den Mann verprügeln[162]. Daraufhin nun bereitete der be­strafte Mann nicht weit entfernt vom Nonnenkloster für Nacktasketen eine Lager­stätte und wies die Nacktasketen an: „Macht diese Nonnen [verbal] fertig[163]!“

Die Nonne Thullanandā berichtete [auch] diese Sache dem Ministerrat. Der Ministerrat ließen den Mann in Fesseln legen. Die Leute wurden ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Als Erstes lässt diese Nonne ihm den Lager­raum wegnehmen, als Zweites lässt sie ihn verprügeln und als drittes in Fesseln legen. Sie wird ihn [noch] umbringen lassen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Leute und wurden ärgerlich, aufgeregt und unruhig. Diejenigen Nonnen, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann sich bloß die ehrwürdige Thullanandā [derart] streitsüchtig verhalten!“ Daraufhin nun berich­teten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann sich bloß die Nonne Thullanandā [derart] streitsüchtig verhalten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonne Thullanandā auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich die Nonne Thulla­nandā [derart] streitsüchtig verhält?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für die Nonne Thullanandā, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann sich bloß die Nonne Thullanandā [derart] streitsüchtig verhalten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch blei­ben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

100. [679.] Wer auch immer als Nonne sich streitsüchtig verhalten sollte gegenüber Hausleuten oder den Kindern der Hausleute oder [deren] Sklaven oder [deren] Angestellten, und sei es auch nur ein Asket, der in die Hauslosig­keit gezogen ist, diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

101. [680.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Streitsüchtig’ bedeutet: sie wird Prozessmacherin genannt.

‘Haushälter’ bedeutet: einer, der in einem Haus seinen festen Wohnsitz hat.

‘Haushältersohn’ bedeutet: ein Sohn oder Verwandter von jenem.

‘Sklave’ bedeutet: in einer [solcher Familie] geboren, für Geld erworben, Kriegsgefangener[164].

‘Arbeiter’ bedeutet: Knecht, Diener.

‘Hausloser Asket’ bedeutet: außer Mönch und Nonne, zu Schulende, Novize und Novizin, wer sonst auch immer in die Hauslosigkeit gezogen ist.

‘Einen Prozess will ich anstrengen’ ist: mit diesem Gedanken eine zweite [Nonne] suchen oder sich dazu auf den Weg machen, das ist ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Erzählt sie es einem/einer anderen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Erzählt sie es einem/einer Zweiten, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Am Ende des Pro­zesses ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Ver­gehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

102. [681.] Kein Vergehen ist es, wenn sie durch Leute zum Prozessieren gebracht wird[165]; wenn sie um Schutz bittet[166]; wenn sie [ganz] allgemein anklagt[167]; wenn sie verrückt ist; wenn sie geistesgestört ist; wenn sie von Schmerzen erfüllt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das erste Vergehen, welches ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens nach sich zieht[168], ist beendet.

 

2. Eine Diebin hochordinieren

 

103. [682.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit wurde in Vesāli die Haupt­gemahlin eines gewissen Licchavi zu einer Ehebrecherin. Daraufhin nun sprach der Licchavi zu dieser Frau: „Gut wäre es, würdest Du damit aufhören. Andere werden Dir [sonst] etwas antun.“[169] Als das zu ihr gesagt wurde, beachtete sie es nicht. Zu dieser Zeit hatten sich in Vesāli eine Gruppe Licchavi versammelt, um irgendetwas zu erledigen. Da nun sprach der Licchavi zu den [anderen] Licchavi: „Meister, erlaubt mir [über] eine Frau [zu bestimmen].“ – „Wie lautet ihr Name?“ – „Meine Hauptgemahlin ist fremdgegangen, ich will sie umbringen.“ – „Es sei Dir gestattet.“[170] Nun aber hörte jene Frau: „Mein Gebieter wünscht mich umzu­bringen.“ Nachdem sie einige Wertsachen genommen hatte, ging sie aus Sāvatthi fort und nachdem sie bei Andersgläubigen angekommen war, bat sie diese um Ordination[171]. Die Andersgläubigen wollten sie nicht ordinieren. Nachdem sie bei den (buddhistischen) Nonnen ankam, bat sie diese um Ordination. Die Nonnen wollten sie [aber] auch nicht ordinieren. Nachdem sie bei der Nonne Thullanandā ankam und ihr [einige] Wertgegenstände gegeben hatte, bat sie diese um Ordina­tion. Nachdem die Nonne Thullanandā die Wertsachen angenommen hatte, ordi­nierte sie sie.[172]

Als nun der Licchavi nach Sāvatthi ging, um seine Frau zu suchen, und er sah, dass sie von den Nonnen ordiniert war, ging er zum [Groß-]Fürsten Pasenadi von Kosala. Beim [Groß-]Fürsten Pasenadi von Kosala angekommen, sprach er [zu ihm]: „Meine Hauptgemahlin, o Göttlicher[173], hat Wertsachen genommen und ist nach Sāvatthi geflohen. Möge der Göttliche Anweisung geben.“ – „Nun, Mann[174], dann berichte, was Du herausgefunden hast.“ – „Es wurde gesehen, o Göttlicher, dass sie bei den (buddhistischen) Nonnen ordinierte.“ – „Wenn das so ist, Mann, dass sie bei den Nonnen ordiniert wurde, dann lässt sich nichts gegen sie erreichen oder machen. Gut dargelegt ist die Lehre des Erhabenen, lass sie [doch] den Reinheitswandel zur Überwindung allen Leidens gehen.“ Daraufhin ärgerte sich der Licchavi, regte sich auf und wurde unruhig: „Wie können diese Nonnen bloß eine Diebin ordinieren!“ Die Nonnen hörten, wie jener Licchavi sich ärgerte, aufregte und unruhig war. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thulla­nandā eine Diebin ordinieren!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine Diebin ordinie­ren!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonne Thullanandā auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine Diebin ordiniert hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für die Nonne Thullanandā, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwür­dig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine Diebin ordinieren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwan­kend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

104. [683.] Wer auch immer als Nonne wissentlich eine Diebin, von der be­kannt ist, dass sie die den Tod verdient hat, ohne die Erlaubnis des Fürsten oder des Ordens oder einer Gruppe oder eines Vereins oder einer Gilde ein­geholt zu haben [in den Orden] aufnehmen sollte[175], es sei denn mit Erlaubnis, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfäng­liches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

105. [684.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sie weiß’ bedeutet: sie weiß es selber, andere haben es ihr berichtet, jene hat es erzählt.

‘Diebin’ bedeutet: sie hat etwas im Wert von fünf Māsaka[176] oder mehr als fünf Māsaka nicht Gewährtes, nicht Gegebenes in diebischer Absicht genommen. Eine solche nennt man ‘Diebin’.[177]

‘Die den Tod verdient hat’ bedeutet: nachdem sie es getan hat, hat sie den Tod verdient.

‘Bekannt’ bedeutet: andere Menschen wissen von ihr: ‘sie hat den Tod ver­dient’.

‘Ohne die Erlaubnis eingeholt zu haben’ ist: nicht nachgefragt habend.

‘Fürst’ bedeutet: wenn da ein Fürst regiert, ist beim Fürsten die Erlaubnis einzuholen.

‘Gemeinschaft’ bedeutet: der Nonnenorden wird so genannt, beim Nonnen­orden ist die Erlaubnis zu einzuholen.

‘Gruppe’ bedeutet: wenn da eine Gruppe agiert, ist bei dieser Gruppe die Erlaubnis einzuholen.

‘Verein’ bedeutet: wenn da ein Verein agiert, ist bei diesem Verein die Er­laubnis einzuholen.

‘Gilde’ bedeutet: wenn da eine Gilde agiert, ist bei dieser Gilde die Erlaub­nis einzuholen.

‘Es sei denn mit Erlaubnis’ ist: außer es ist erlaubt. Erlaubt bedeutet: zwei­erlei Erlaubnis: sie ist bei Andersgläubigen in die Hauslosigkeit gegangen oder sie wurde bei anderen Nonnen ordiniert. Außer es ist erlaubt ‘hochzuordinieren’ ist: die Gruppe oder die Lehrerin oder die Almosenschale oder die Roben sind voll­zählig auch wurde sich in der (Gemeinde-)Grenze versammelt, dann ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei der Ankündigung ist es ein Dukkaṭa-Vergehen. Bei den zwei Durchgängen ist es ein Thullaccaya-Vergehen. Bei Verkündung des Be­schlusses ist es für den Upajjhāya[178] ein Saṅghādisesa-Vergehen. Für die Gruppe und die Lehrerin ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.[179]

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Ver­gehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

106. [685.] Sie ist eine Diebin und man weiß dass sie eine Diebin ist, wenn keine Erlaubnis eingeholt wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Es besteht Zweifel, dass sie eine Diebin ist, wenn keine Erlaubnis eingeholt wurde, ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist eine Diebin und man weiß nicht, dass sie eine Diebin ist, wenn keine Erlaubnis eingeholt wurde, ist es kein Vergehen.

Sie ist keine Diebin und man nimmt an, dass sie eine Diebin ist, [wenn keine Erlaubnis eingeholt wurde,] ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist keine Diebin und es bestehen Zweifel daran, [wenn keine Erlaubnis eingeholt wurde,] ist es ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sie ist keine Diebin und man weiß, das sie keine Diebin ist, das ist kein Vergehen.

 

107. [686.] Kein Vergehen ist es, wenn sie aus Unwissenheit hochordiniert; wenn sie mit eingeholter Erlaubnis hochordiniert; wenn ihr erlaubt wurde hochzu­ordinieren[180]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das zweite Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

3. Alleine unterwegs

 

108. [687.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte eine Nonne, die eine Schülerin der Nonne Bhaddā Kāpilānī war, Streit mit [den anderen Nonnen] und war zum Dorf ihrer Verwandten gegangen. [Die Nonne] Bhaddā Kāpilānī konnte jene Nonne nicht sehen, und fragte die [anderen] Nonnen: „Wo ist Dieunddie? Ich kann sie nicht sehen!“ – „Sie hat mit den Nonnen gestritten, Ehrwürdige, deshalb ist sie nicht [mehr] zu sehen.“ – „Ihr Lieben[181], in demunddem Dorf sind Ver­wandte von ihr. Nachdem Ihr dorthin gegangen seid, haltet nach ihr Ausschau.“ Als nun die Nonnen dorthin gegangen waren, da sahen sie jene Nonne und sprachen zu ihr: „Warum, Ehrwürdige, bist Du alleine gegangen? Hat man Dich auch nicht verletzt?“ – „Ich bin unverletzt, ihr Ehrwürdigen.“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine von Dorf zu Dorf[182] gehen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine von Dorf zu Dorf gehen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne alleine von Dorf zu Dorf ging?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, uner­laubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne alleine von Dorf zu Dorf gehen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne allein von Dorf zu Dorf gehen sollte, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nach­folgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

So hat nun der Erhabene für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

 

1079. [688.] Bei einer Gelegenheit, da waren zwei Nonnen auf der Straße von Sāketa nach Sāvatthi unterwegs. Auf dem Weg mussten sie einen Fluss überque­ren. Als nun jene Nonnen beim Bootsführer ankamen, sprachen sie zu ihm: „Gut wäre es, Freund, würdest Du uns übersetzen.“ – „Nein, Ihr Ehrwürdigen, ich bin nicht in der Lage, euch beide auf einmal überzusetzen.“ Eine setzte er alleine über. Die Übergesetzte wurde geschändet. Die [noch] nicht Übergesetzte wurde [auch] geschändet. Als sie später wieder beieinander waren, fragten sie sich: „Bist Du, Ehrwürdige, unverletzt geblieben?“ – „Man hat mich verletzt, Ehrwürdige! Aber Du, Ehrwürdige, bist Du unverletzt geblieben?“ – „Man hat mich verletzt, Ehrwür­dige.“ Als nun jene Nonnen in Sāvatthi angelangt waren, berichteten sie den [ande­ren] Nonnen die Sache. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen einzeln einen Fluss überqueren!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen einzeln einen Fluss überqueren!“ Als nun darauf­hin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berich­teten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass zwei Nonnen einzeln einen Fluss überquert haben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen einzeln einen Fluss überqueren! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne allein von Dorf zu Dorf gehen sollte oder ein­zeln einen Fluss überqueren sollte, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

So hat nun der Erhabene für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

 

110. [689.] Bei einer Gelegenheit, da waren etliche Nonnen im Land Kosala nach Sāvatthi unterwegs und erreichten abends ein gewisses Dorf. Eine gewisse Nonne war gutaussehend, schön anzusehen, liebenswert. Ein gewisser Mann war wegen deren Aussehen in diese Nonne verliebt. Daraufhin nun bereitete dieser Mann einen Lagerplatz für die Nonnen vor, für jene Nonne bereitete er eine Lagerstatt an der Seite vor. Da nun hatte die Nonne sich überlegt: ‘Besessen ist dieser Mann. Wenn die Nacht kommt, wird mir das zum Verhängnis’, und ohne die [anderen] Nonnen zu informieren, ging sie zu einer gewissen Familie und legte sich dort nieder. Als die Nacht anbrach, ging der Mann zu den Nonnen und berührte [aber] die Gliedmaßen der [anderen] Nonnen. Die Nonnen sprachen [zueinander] als sie jene Nonne nicht sahen: „Na sicherlich ist diese Nonne mit diesem Mann zusam­men weggegangen.“

Als nun die Nacht vorüber war, ging jene Nonne zu den [anderen] Nonnen zurück. Die Nonnen sprachen zu jener Nonne: „Warum, Ehrwürdige, bist Du mit diesem Mann weggegangen?“ – „Nein, ihr Ehrwürdigen, ich bin nicht mit dem Mann weggegangen.“, sprach sie, und berichtete den Sachverhalt den Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissen­haft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann sich bloß diese Nonne des Nachts alleine woanders aufhalten[183]!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann sich bloß diese Nonne des Nachts alleine woanders aufhalten!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass sich eine Nonne über Nacht alleine woanders aufgehalten hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann sich bloß diese Nonne des Nachts alleine woanders aufhalten! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

Wer auch immer als Nonne allein von Dorf zu Dorf gehen sollte oder ein­zeln einen Fluss überqueren sollte oder alleine über Nacht woanders aufhält, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

So hat nun der Erhabene für die Nonnen [diese] Vorschrift erlassen.

 

111. [690.] Bei einer Gelegenheit, da waren etliche Nonnen im Land Kosala auf der Landstraße nach Sāvatthi unterwegs. Eine gewisse Nonne wurde von Stuhl­drang gepeinigt und nachdem sie alleine zurückgeblieben war, ging sie hinterher. Nachdem die Leute jene Nonne gesehen hatten, schändeten sie sie. Als dann jene Nonne bei den [anderen] Nonnen [wieder] angekommen war, sprachen die Non­nen zu ihr: „Warum, Ehrwürdige, bist Du alleine zurückgeblieben? Hoffentlich bist Du nicht verletzt worden.“ – „Man hat mich verletzt, ihr Ehrwürdigen.“ Die­jenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine hinter der Gruppe zurückbleiben!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne alleine hinter der Gruppe zurückbleiben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne alleine hinter der Gruppe zurückgeblieben ist?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erha­bene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß diese Nonne alleine hinter der Gruppe zurückbleiben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

112. [691.] Wer auch immer als Nonne allein von Dorf zu Dorf gehen sollte oder einzeln einen Fluss überqueren sollte oder sich alleine über Nacht woan­ders aufhalten sollte oder alleine hinter der Gruppe zurückbleiben sollte, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfäng­liches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

113. [692.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Oder allein zwischen Dörfer gehen sollte’ ist: überschreitet sie mit dem einen Fuß die Einfriedung eines umgrenzten Dorfes, ist das ein Thullaccaya-Vergehen, wenn sie die Einfriedung mit dem zweiten Fuß überschreitet, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Überschreitet sie mit dem einen Fuß die Grenzen eines nicht eingefriedeten Dorfes, ist das ein Thullaccaya-Vergehen, wenn sie die Gren­zen mit dem zweiten Fuß überschreitet, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Oder allein einen Fluss überqueren sollte’ ist: ‘Fluss’ bedeutet: die drei Kreise bedeckt habend[184], befeuchtet die überquerende Nonne auf irgendeine Weise ihr Gewand. Beim ersten Schritt ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Beim zweiten Schritt ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Oder allein die Nacht abwesend sein sollte’ ist: zugleich mit dem Aufstei­gen der Morgendämmerung[185] ist es für diejenige, die ihre Begleiterin außerhalb der Reichweite der Hand verlässt, ein Thullaccaya-Vergehen. Verlässt sie jene [weiter], ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Oder alleine hinter der Gruppe zurückbleiben sollte’ ist: sollte sie im Wald, [also] wo kein Dorf [mehr] ist, die sie begleitende Nonne aus der Sichtweite verlieren oder außer Hörweite geraten, das ist ein Thullaccaya-Vergehen. Verlässt sie [diesen Bereich völlig], ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Ver­gehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

114. [693.] Kein Vergehen ist es, wenn die begleitende Nonne weggeht oder den Orden verlässt oder verstirbt oder [zu Andersgläubigen] übertritt; bei Gefahr(-en­situationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das dritte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

4. Unerlaubt rehabilitieren

 

115. [694.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit da war die Nonne Caṇḍakāḷī eine Streitmacherin, machte Auseinandersetzungen und Dispute, brachte Gerede auf und entfachte im Orden Streitfälle. Die Nonne Thullanandā erhob Wider­spruch, als gegen jene ein (Ordens-)Verfahren durchgeführt wurde. Zu jener Zeit nun ging die Nonne Thullanandā ins Dorf, weil es da irgendetwas zu erledigen gab. Da nun sprach der Nonnenorden: „Die Nonne Thullanandā ist fortgegangen“, und suspendierten die Nonne Caṇḍakāḷī wegen des Nichteinsehens von Vergehen. Als die Nonne Thullanandā im Dorf ihre Verrichtungen erledigt hatte, kehrte sie nach Sāvatthi zurück. Die Nonne Caṇḍakāḷī machte für die zurückkommende Nonne Thullanandā weder einen Sitz zurecht, noch stellte sie Wasser zum Füße­waschen bereit, noch den Fußschemel, noch legte sie das Fußabtrockentuch bereit. Sie ging ihr nicht entgegen, nahm ihr nicht Almosenschale und Roben ab und fragte sie auch nicht, ob sie etwas zum Trinken haben möchte.[186] Die Nonne Thull­anandā sprach zur Nonne Caṇḍakāḷī: „Wenn ich ankomme, Ehrwürdige, warum bereitest Du weder einen Sitz vor, noch stellst Du das Fußwaschwasser und den Fußschemel bereit, noch legst Du das Fußabtrockentuch bereit, noch gehst Du mir nicht entgegen, noch nimmst Du mir Almosenschale und Roben ab, noch bietest Du mir etwas zum Trinken an?“ – „Ganz sicher ist das, Ehrwürdige, weil ich ohne Euren Schutz bin.“ – „Warum solltest Du, Ehrwürdige, schutzlos sein?“ – „Die [anderen] Nonnen, Ehrwürdige, die sagten [sich]: ‘sie ist [jetzt] schutzlos, nicht weise [genug], da ist keiner, der für sie spricht’, dann haben sie mich wegen Nicht­einsehens von Vergehen suspendiert.“

Die Nonne Thullanandā sprach: „Diese Närrinnen! Bösartig sind sie! Sie wissen nicht, was ein (Ordens-)Verfahren ist oder was ein fehlerhaftes (Ordens-) Verfahren ist oder was Fehler im (Ordens-)Verfahren sind oder was ein fehlerloses (Ordens-)Verfahren ist. Aber ich weiß, was ein (Ordens-)Verfahren ist oder was ein fehlerhaftes (Ordens-)Verfahren ist oder was Fehler im (Ordens-)Verfahren sind oder was ein fehlerloses (Ordens-)Verfahren ist. Wir werden das Verfahren ungültig machen, lassen das Verfahren [wieder] aufrollen oder lassen das Verfah­ren [ganz neu] ausführen.“ Und nachdem sie ganz rasch den Nonnenorden sich hatte versammeln lassen, war die Nonne Caṇḍakāḷī [wieder] rehabilitiert. Diejeni­gen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspendierte Nonne rehabilitieren, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend?“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspendierte Nonne rehabilitieren, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspendierte Nonne rehabilitiert hat, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā eine durch den geeinten Orden rechtmäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspen­dierte Nonne rehabilitieren, ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

116. [695.] Wer auch immer als Nonne eine durch den geeinten Orden recht­mäßig, vorschriftsgemäß, den Weisungen des Meisters entsprechend suspen­dierte Nonne rehabilitieren sollte, ohne den ausführenden Orden um Erlaub­nis gefragt zu haben und nicht um die Wünsche der Gruppe wissend, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

117. [696.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Geeint’ bedeutet: ein Orden, der zur selben Gemeinschaft gehört, der in derselben Gemeindegrenze besteht.

‘Suspendierte’ bedeutet: weil sie ihr(-e) Vergehen nicht (ein-)sieht oder weil sie ihr(-e) Vergehen nicht wiedergutmacht oder weil sie üble Ansicht(-en) nicht aufgibt ist sie suspendiert [worden].

‘Entsprechend der Lehre und den Vorschriften’ ist: eben gemäß der Lehre und gemäß der Vorschriften.

‘Entsprechend der Anweisungen des Meisters’ ist: gemäß der Lehre des Siegers, gemäß der Lehre des Erwachten.

‘Ohne den ausführenden Orden um Erlaubnis gefragt zu haben’ ist: beim [die Suspendierung] ausgeführt habenden Orden wurde nicht nachgefragt.

‘Nicht um die Wünsche der Gruppe wissend’ ist: ohne zu wissen, ob die Gruppe zustimmt.

‘Ich will sie rehabilitieren’ ist: wenn sie eine Gruppe zusammenbringt, wenn sie in einer (Gemeinde-)Grenze versammeln lässt, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Mit der Ankündigung ist es ein [weiteres] Dukkaṭa-Vergehen, mit den zwei Ausrufungen ist es ein Thullaccaya-Vergehen, am Ende der Verkündung des Be­schlusses ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Ver­gehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

118. [697.] Es ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, und sie rehabilitiert jene, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Es ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie rehabilitiert jene, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Es ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Ver­fahren ist, und sie rehabilitiert jene, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, [und sie rehabilitiert jene,] das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie rehabilitiert jene,] das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Es ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie rehabilitiert jene,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

119. [698.] Kein Vergehen ist es, wenn sie die Erlaubnis des ausführenden Ordens eingeholt hat und dann jene rehabilitiert; wenn sie den Wunsch der Gruppe kennt und sie jene dann rehabilitiert; wenn jene sich so verhält wie sie sich zu verhalten hat und sie jene dann rehabilitiert; wenn kein Orden [mehr] existiert, der das Ver­fahren ausgeführt hatte, und sie dann jene rehabilitiert; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das vierte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

5. Von einem lüsternen Mann Speise annehmen

 

120. [699.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war die Nonne Sundarī­nandā[187] gutaussehend, schön anzusehen, liebenswert. Wenn die Leute im Speise­saal die Nonne Sundarīnandā sahen, entbrannten sie in Leidenschaft [zu ihr] und gaben die allerbesten Speisen der Nonne Sundarīnandā, die [selber auch] voller Leidenschaft war. Die Nonne Sundarīnandā verzehrte [davon] so viel sie mochte, aber die anderen Nonnen erhielten nicht so viel, wie erwartet[188]. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Sundarīnandā, von Leidenschaft entbrannt, eigenhändig aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes feste[189] oder weiche[190] Spei­sen annehmen und sie verzehren und genießen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Sundarīnandā, von Leidenschaft entbrannt, eigenhändig aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes feste oder weiche Speisen annehmen und sie verzehren und genießen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Sundarīnandā, von Leidenschaft entbrannt, eigenhändig aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes feste oder weiche Spei­sen annahm und sie verzehrt und genossen hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Sundarīnandā, von Leidenschaft entbrannt, eigenhändig aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes feste oder weiche Speisen annehmen und sie verzehren und genießen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Uner­freuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

121. [700.] Wer auch immer als Nonne von Leidenschaft entbrannt, nachdem sie aus der Hand eines von Leidenschaft entbrannten Mannes eigenhändig feste oder weiche Speisen angenommen hat, diese dann verzehren oder genie­ßen sollte, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

122. [701.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Von Leidenschaft entbrannt’[191] bedeutet: sie findet Gefallen [daran], sie ist voller Verlangen, sie ist verliebt.

‘Von Leidenschaft entbrannt’ bedeutet: er findet Gefallen [daran], er ist voller Verlangen, er ist verliebt.

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der [an ihr] Gefal­len findet[192].

‘Feste Speise’ bedeutet: fünf Arten von Speisen: außer dem Zahnputz­wasser[193] wird alles feste Speise genannt.[194]

‘Weiche Speise’[195] bedeutet: fünf Arten von Speisen: (gekochter) Reis, Dickmilch (mit Mehl), Gerstengrütze, Fisch und Fleisch.

Wenn sie [sich] sagt: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und es annimmt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Saṅghā­disesa-Vergehen.[196]

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Ver­gehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

123. [702.] Wenn sie Zahnputzwasser annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Ist [nur] einer [von beiden] von Leidenschaft entbrannt und sagt [sich]: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und nimmt es an, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.[197] Happen für Happen ist es ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie Zahn­putzwasser annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Sind beide von Leidenschaft entbrannt und sie nimmt etwas von der Hand eines Dämons oder eines Gespenstes oder eines Eunuchen oder von einem Tier in Menschengestalt an [in dem Gedanken] ‘Ich will das essen, ich will das genie­ßen.’, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Thullaccaya-Vergehen. Wenn sie [nur] Zahnputzwasser annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Ist [nur] einer[198] von Leidenschaft entbrannt und sagt [sich]: ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’, und nimmt es an, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Happen für Happen ist es ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie [nur] Zahnputzwasser annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

124. [703.] Kein Vergehen ist es, wenn beide nicht von Leidenschaft erfüllt sind; wenn sie [etwas] annimmt und weiß: ‘er/es ist nicht von Leidenschaft entbrannt’; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das fünfte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

6. Anstacheln

 

125. [704.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war die Nonne Sundarī­nandā gutaussehend, schön anzusehen, liebenswert. Wenn die Leute im Speisesaal die Nonne Sundarīnandā sahen, entbrannten sie in Leidenschaft [zu ihr] und gaben die allerbesten Speisen der Nonne Sundarīnandā. Die Nonne Sundarīnandā war gewissenhaft und nahm nichts an. Die der Nonne Sundarīnandā folgende Nonne sprach zu ihr: „Warum, Ehrwürdige, nimmst Du nichts an?“ – „Er ist von Leiden­schaft entbrannt, Ehrwürdige.“ – „Und Du, Ehrwürdige, bist Du von Leidenschaft entbrannt?“ – „Nein, Ehrwürdige, ich bin nicht von Leidenschaft entbrannt.“ – „Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft ent­brannt bist? Na los[199], Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.“

Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, ge­wissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhig­ten sich: „Wie kann bloß diese Nonne so etwas sagen: ‘Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.’“ Daraufhin nun berich­teten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne so etwas sagen: ‘Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Per­son gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.’“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchs­orden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne [zu einer anderen] gesagt hat: ‘Was kann Dir, Ehrwür­dige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft ent­brannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.’?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, Wie kann bloß diese Nonne [zu einer anderen] sagen: ‘Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.’! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

126. [705.] Wer auch immer als Nonne sagen sollte: ‘Was kann Dir, Ehrwür­dige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.’, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

127. [706.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sagen sollte’ ist: Wenn sie sagt: ›Was kann Dir, Ehrwürdige, schon diese männliche Person antun, egal ob er nun von Leidenschaft entbrannt ist oder nicht, wenn Du nicht von Leidenschaft entbrannt bist? Na los, Ehrwürdige, nachdem Du die von dieser männlichen Person gegebene feste und weiche Speise eigenhändig angenommen hast, verzehr das, genieße das.‹, und sie so anstacheln sollte, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie auf das Gesagte hin in dem Gedanken ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’ etwas annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Bissen für Bissen ist es ein Thullaccaya-Vergehen. Am Ende der Mahlzeit ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Ver­gehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

Wenn sie beim Zahnputzwasser anstachelt „Nimm es an!“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie auf das Gesagte hin in dem Gedanken ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’ etwas annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

128. [707.] Wenn [nur] eine [von beiden Seiten] von Leidenschaft entbrannt ist, und sie stachelt dazu an, aus der Hand eines Dämons oder Gespenstes oder Eunu­chen oder Tieres in Menschengestalt eigenhändig feste oder weiche Speise anzu­nehmen, indem sie sagt: ‘Iss es oder genieße es’, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie auf das Gesagte hin in dem Gedanken ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’ etwas annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Mundvoll für Mundvoll ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Am Ende der Mahlzeit ist es ein Thullaccaya-Ver­gehen. Stachelt sie dazu an, [von einem solchen Wesen] Zahnputzwasser anzu­nehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie auf das Gesagte hin in dem Gedanken ‘Ich will das essen, ich will das genießen.’ etwas annimmt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

129. [708.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [zwar] anstachelt, [aber] weiß ‘Er/es ist nicht von Leidenschaft entbrannt’; wenn sie [in dem Gedanken] anstachelt: ‘Die Verärgerte wird nichts annehmen’; wenn sie [in dem Gedanken] anstachelt: ‘Weil es Familienertrag[200] ist, wird sie nichts annehmen’; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das sechste Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

7. Kupplerei

 

130. „Wer auch immer als Nonne sich als Kupplerin betätigen sollte, und einer Frau die Absicht eines Mannes, oder einem Mann die Absicht einer Frau [kundtut], zu Ehestand oder Ehebruch – und sei es auch nur für eine Gelegenheit[201] – auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfol­gendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weg­geschickt werden muss.“

 

131. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glück verheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sich als Kupplerin betätigen sollte’ ist: wird sie von einer Frau losgeschickt, geht sie in die Gegenwart eines Mannes, oder von einem Mann losgeschickt, geht sie in die Gegenwart einer Frau.

‘Einer Frau die Absicht eines Mannes’ ist: die Absicht eines Mannes einer Frau mitteilen.

‘Einem Mann die Absicht einer Frau’ ist: die Absicht einer Frau einem Mann mittei­len.

‘Verheiratete’ ist: wenn sie spricht, dass sie eine Ehefrau wird.[202]

‘Unverheiratete’ ist: wenn sie spricht, dass sie eine Ehebrecherin wird.[203]

‘Und sei es auch nur für eine Gelegenheit’ ist: es wird nur vorübergehend sein.[204]

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Vergehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfah­rens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghā­disesa“ genannt.

 

132. Gehend führt sie’s aus und kommt zurück, ist sie wortbrüchig, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

Gehend ist sie wortbrüchig und kommt zurück, hat’s ausgeführt, ist das ein Thull­accaya-Vergehen.

Gehend führt sie’s aus und kommt zurück, hat’s ausgeführt, ist das ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Gehend ist sie wortbrüchig und kommt zurück, ist wortbrüchig, das ist kein Ver­gehen.[205]

 

133. Kein Vergehen ist es, wenn es für den Orden ist[206] oder wegen des Schreines oder für eine Kranke[207] oder wenn sie einer Arbeit nachgeht; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Das siebente Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

8. Boshaftigkeit und Ärger I

 

134. „Wer auch immer als Nonne eine [andere] Nonne böswillig, ärgerlich und miss­gestimmt grundlos eines Ausschluss-Vergehens bezichtigt [in dem Gedanken]: ‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, sie vom Reinheitswandel abfallen zu lassen[208]! und bei einer späteren Gelegenheit – geprüft oder ungeprüft – sich diese Beschuldigung als unbegründet erweist, und die Nonne diese Bosheit eingesteht, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

 

135. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Nonne’ ist: eine andere Nonne.

‘Böswillig, ärgerlich’ ist: zornig, missgestimmt, unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Missgestimmt’ ist: mit diesem Zorn, mit diesem Hass, mit dieser Unzufriedenheit ist sie verärgert.

‘Grundlos’ bedeutet: nicht gesehen, nicht gehört, nicht vermutet.

‘Ausschluss-Vergehen’ ist: eines der acht [Ausschluss-Vergehen].

‘Bezichtigen sollte’ ist: sie beschuldigt oder sie lässt beschuldigen.

‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, sie vom Reinheitswandel abfallen zu lassen’ ist: sie möchte sie vom Nonnesein abbringen, vom Asketentum vertreiben, von der Sittlich­keit[209] abkommen lassen, sie von der Asketentugend abfallen lassen.

‘Zu einer späteren Gelegenheit’ ist: in dem Moment, wenn (fälschlich) beschuldigt wird, in diesem Moment, zu diesem Zeitpunkt, in dem Augenblick, nachdem die Zeit ver­strichen ist.

‘Genau befragt’ ist: sie wird in dieser Angelegenheit (fälschlich) beschuldigt, in der sie diesbezüglich gründlich befragt wird.

‘Nicht genau befragt’ ist, wenn nicht nachgefragt wurde.

‘Streitursache’ bedeutet: vier Arten von Streitfällen [die vom Orden beigelegt wer­den sollen]: Streit-verursacht, Vorwurf-verursacht, Vergehens-verursacht und Verpflich­tungs-verursacht.[210]

‘Eine Nonne gesteht diese Bosheit’ ist: [wenn sie sagt:] „Leere Worte sind durch mich gesprochen worden.“, „Lügen sind von mir geäußert worden.“, „Falsches ist durch mich gesagt worden.“, „Unwissen ist durch mich verkündet worden.“

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Vergehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Ver­fahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

136. Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag[211], keine Einladung[212] und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gehört, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie vermutet nicht, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie beschuldigt jene: „Ich vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gesehen und gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen began­gen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gesehen und vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gesehen, gehört und vermute, dass Du ein Ausschluss-Verge­hen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gehört und vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen began­gen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie be­schuldigt jene: „Ich habe gehört und gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen began­gen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie be­schuldigt jene: „Ich habe gehört, vermute und habe gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet nicht: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie be­schuldigt jene: „Ich vermute und habe gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen began­gen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet nicht: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie be­schuldigt jene: „Ich vermute und habe gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet nicht: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie be­schuldigt jene: „Ich vermute, habe gesehen und gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie be­schuldigt jene: „Ich habe gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie be­schuldigt jene: „Ich vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nicht­asketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einla­dung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie be­schuldigt jene: „Ich habe gehört und vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschul­digt jene: „Ich vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschul­digt jene: „Ich habe gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nicht­asketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einla­dung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschul­digt jene: „Ich vermute und habe gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gesehen, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nicht­asketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einla­dung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie beschuldigt jene: „Ich habe gesehen und gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie ist sich nicht sicher, was sie gesehen hat, bzw. wofür sie halten soll, was sie da sah, bzw. sie erinnert sich nicht [richtig] an das, was sie sah, bzw. sie hat es vergessen. Aber sie beschul­digt jene: „Ich habe gesehen und vermute ... – ... Ich habe gesehen und gehört ... – ... Ich habe gesehen, gehört und vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie hat gehört, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie ist sich nicht sicher, was sie gehört hat, bzw. wofür sie halten soll, was sie da hörte, bzw. sie erin­nert sich nicht [richtig] an das, was sie hörte, bzw. sie hat es vergessen. Aber sie beschul­digt jene: „Ich habe gehört und gesehen ... – ... Ich habe gehört und vermute ... – ... Ich habe gehört, gesehen und vermute, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie vermutet, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie ist sich nicht sicher, was sie da vermutet, bzw. wofür sie halten soll, was sie da vermutet, bzw. sie erinnert sich nicht [richtig] an das, was sie vermutet, bzw. sie hat es vergessen. Aber sie beschuldigt jene: „Ich vermute und habe gesehen ... – ... Ich vermute und habe gehört ... – ... Ich vermute, habe gesehen und gehört, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

137. Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da ist gesehen worden, dass Du ein Ausschluss-Vergehen be­gangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da ist gehört worden, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet nicht: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da wird vermutet, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da ist gesehen und gehört worden, dass Du ein Ausschluss-Ver­gehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da ist gesehen worden und es wird vermutet, dass Du ein Aus­schluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zu­sammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da ist gesehen und gehört worden und es wird vermutet, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat nicht gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da wurde gehört und vermutet ... – ... da wurde gehört und gesehen ... – ... da wurde gehört, gesehen und es wird vermutet, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet nicht: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Da wird vermutet und ist gesehen worden ... – ... da wird vermutet und ist gehört worden ... – ... da wird vermutet, ist gehen und gehört worden, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gehört worden, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist verdächtig, dass Du ein Ausschluss-Vergehen begangen hast. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gehört worden und bist verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen began­gen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen began­gen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie ist sich nicht sicher, was sie gesehen hat, bzw. wofür sie halten soll, was sie da sah, bzw. sie erinnert sich nicht [richtig] an das, was sie sah, bzw. sie hat es vergessen. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen began­gen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie hat vergessen, was sie gesehen hat, doch sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen wor­den und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gesehen, dass jene ein Ausschluss-Vergehen begangen hat. Aber sie hat vergessen, was sie gesehen hat, doch sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gesehen und gehört worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nicht­asketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Ein­ladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie ist sich nicht sicher, was sie gehört hat, bzw. wofür sie halten soll, was sie da hörte, bzw. sie erin­nert sich nicht [richtig] an das, was sie hörte, bzw. sie hat es vergessen. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gehört und gesehen worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie hat ver­gessen, was sie gehört hat, doch sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gehört worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie hat gehört: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie hat ver­gessen, was sie gehört hat, doch sie lässt jene beschuldigen: „Du bist gehört und gesehen worden und verdächtig, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie ist sich nicht sicher, was sie da vermutet, bzw. wofür sie halten soll, was sie da vermutet, bzw. sie erinnert sich nicht [richtig] an das, was sie vermutet, bzw. sie hat es vergessen. Aber sie lässt jene beschuldigen: „Du bist verdächtig und gesehen worden, ein Ausschluss-Verge­hen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie hat ver­gessen, was sie vermutet, doch sie lässt jene beschuldigen: „Du bist verdächtig und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Sie vermutet: „Jene hat ein Ausschluss-Vergehen begangen.“ Aber sie hat verges­sen, was sie vermutet, doch sie lässt jene beschuldigen: „Du bist verdächtig, gesehen und gehört worden, ein Ausschluss-Vergehen begangen zu haben. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

138. Da gibt es die Ansicht, Unreines sei rein; die Ansicht, Reines sei unrein; die Ansicht, Unreines sei unrein; die Ansicht, Reines sei rein.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, sind das ein Saṅghādisesa und ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, ist das kein Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, ist das kein Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein unreiner Mensch ein gewisses Ausschluss-Vergehen. Auch wenn eine unreine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, sind das ein Saṅghādisesa- und ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu vertreiben, ist das ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: auch wenn sie nicht bewirkt, dass jene geht, aber wenn sie mit der Absicht gesprochen hat sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung und ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da begeht ein reiner Mensch kein gewisses Ausschluss-Vergehen. Sogar wenn eine reine Ansicht da ist: wenn sie bewirkt, dass jene geht, und sie hat mit der Absicht gesprochen, sie zu beschimpfen, ist das eine Beleidigung.

 

139. Kein Vergehen ist es, wenn sie der Ansicht ist, dass Reines unrein sei oder dass Unreines unrein sei; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Das achte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet

 

 

9. Boshaftigkeit und Ärger II

 

140. „Wer auch immer als Nonne gegen eine Nonne böswillig, ärgerlich und miss­gestimmt, etwas Andersartiges als Vorwand hernimmt für einen Streitfall, wodurch jene fälschlich eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt wird [in dem Gedanken:] ‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, sie vom Reinheitswandel abfallen zu lassen.’, und zu einer späteren Gelegenheit – genau gefragt oder nicht genau gefragt – erweist sich, dass der Grund für den Streitfall ganz andersartig ist, nur ein Auslegungstrick war, und die Nonne diese Bosheit eingesteht, auch diese Nonne hat unmittelbar ein Vergehen begangen, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“[213]

 

141. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Nonne’ ist: eine andere Nonne.

‘Böswillig, ärgerlich’ ist: zornig, missgestimmt, unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Missgestimmt’ ist: mit diesem Zorn, mit diesem Hass, mit dieser Unzufriedenheit ist sie verärgert.

‘Andersartiger Streitfall’ ist: da gehört etwas zu etwas ganz anderem oder ein Streit­fall gehört zu etwas ganz anderem.

Wie aber gehört ein Streitfall zu einer anderen Art von Streitfall? Da gehört ein Streit-verursachter Fall zu einem anderen Vorwurf-verursachten, zu einem Vergehens-verursachten, zu einem Verpflichtungs-verursachten. Da gehört ein Vorwurf-verursachter zu einem Vergehens-verursachten, zu einem Verpflichtungs-verursachten, zu einem Streit-verursachten. Da gehört ein Vergehens-verursachter zu einem Verpflichtungs-verursach­ten, zu einem Streit-verursachten, zu einem Vorwurf-verursachten. Da gehört ein Verpflich­tungs-verursachter zu einem Streit-verursachten, zu einem Vorwurf-verursachten, zu einem Vergehens-verursachten. So gehört ein Streitfall zu einem ganz anderen Streitfall.

Wie aber gehört ein Streitfall zu [eben jenem] Streitfall? Da gehört ein Streit-verur­sachter zu einem Streit-verursachten. Da gehört ein Vorwurf-verursachter zu einem Vor­wurf-verursachten. Da gehört ein Vergehens-verursachter zu einem Vergehens-verursach­ten oder aber zu einem ganz anderen [Fall].

Wie aber ist ein Vergehens-verursachter Streitfall zu einem anderen [Fall] zuge­hörig als einem Vergehens-verursachten? [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr. [Ein Streitfall wegen] dem Aus­schluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten kann zu einem anderen gehören: zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechts­verkehr, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem, zu einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens. So ist ein Vergehens-verursachter Streitfall zu einem anderen [Fall] zugehörig als einem Vergehens-verursachten.

Wie aber ist ein Vergehens-verursachter Streitfall zu einem Vergehens-verursach­ten zugehörig? [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Ge­schlechtsverkehr ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Geschlechtsverkehr zugehörig. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgegebenem ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens von Nichtgege­benem zugehörig. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Nehmens eines Menschenlebens zugehörig. [Ein Streitfall wegen] dem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten ist einem Ausschluss-Vergehen aufgrund von Anmaßung übermenschlicher Fähigkeiten zugehörig. So ist ein Vergehens-verursachter Streitfall zu einem Vergehens-verursachten zugehörig.

Ein Verpflichtungs-verursachter Streitfall ist [in jedem Fall] einem Verpflichtungs-verursachten zugehörig. So ist [auch] dieser Streitfall [eben jenem] Streitfall zugehörig.

 

142. ‘Als Vorwand[214] hernimmt’ ist: Da sind zehn Vorwände: der Vorwand der Geburt, der Vorwand des Namens, der Vorwand der Familie, der Vorwand des Merkmals, der Vorwand eines Vergehens, der Almosenschalen-Vorwand, der Roben-Vorwand, der Unterweiser-Vorwand, der Lehrer-Vorwand, der Unterkunfts-Vorwand.

 

143. ‘Vorwand der Geburt’ bedeutet: Da wird bei einer (Krieger-)Adligen gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere (Krieger-)Adlige gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine (Krieger-)Adlige gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Brahmanin gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Brahmanin gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Brahmanin gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Ver­gehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Kaufmannsfrau gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Kaufmannsfrau gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Kaufmannsfrau gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zu­sammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Arbeiterin gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Arbeiterin gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Arbeiterin gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Ver­gehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

144. ‘Vorwand des Namens’ bedeutet: Da wird bei einer Buddha-Beschützerin[215] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Buddha-Beschüt­zerin gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Buddha-Beschützerin gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nicht­asketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einla­dung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Dhamma-Beschützerin[216] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Dhamma-Beschützerin gesehen hat, be­schuldigt sie sie: „Ich habe eine Dhamma-Beschützerin gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Ordens-Beschützerin[217] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Ordens-Beschützerin gesehen hat, beschul­digt sie sie: „Ich habe eine Ordens-Beschützerin gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

145. ‘Vorwand der Familie’ bedeutet: Da wird bei einer Gotamī gesehen, dass sie ein Aus­schluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Gotamī gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Gotamī gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zu­sammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Moggallānā gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Moggallānā gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Moggallānā gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Ver­gehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist kein Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Kaccāyanā gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Kaccāyanā gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Kaccāyanā gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Ver­gehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Vāsiṭṭhā gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Vāsiṭṭhā gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Vāsiṭṭhā gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Ver­gehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.[218]

 

146. ‘Vorwand des Merkmals’ bedeutet: Da wird bei einer Großen[219] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Große gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Große gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zu­sammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Kleinen[220] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Kleine gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Kleine gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen began­gen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Schwarzen[221] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen be­geht. Nachdem das eine andere Schwarze gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Schwarze gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Ver­gehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer Weißen[222] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere Weiße gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine Weiße gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen began­gen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

147. ‘Vorwand eines Vergehens’ bedeutet: Da wird gesehen, dass sie ein leichtes Ver­gehen begeht. Daraufhin beschuldigt man sie: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen began­gen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feier­tag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

148. ‘Almosenschalen-Vorwand’ bedeutet: Da wird bei einer, die eine kupferne[223] Almosen­schale hat[224], gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere mit einer kupfernen Almosenschale gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine mit einer kupfernen Almosenschale gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer, die eine Almosenschale in der Tragetasche[225] hat, gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere mit einer Almosenschale in der Tragetasche gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine mit einer Almosen­schale in der Tragetasche gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Aus­schluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusam­men gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer, die eine angeschlagene Almosenschale hat[226], gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere mit einer angeschlagenen Almosenschale gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine mit einer angeschlagenen Almosenschale gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

149. ‘Roben-Vorwand’ bedeutet: Da wird bei einer, die eine Robe aus Fetzen trägt, ge­sehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere mit einem Fetzen-Gewand gesehen hat, beschuldigt sie jene: „Ich habe eine mit einem Fetzen-Gewand gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird bei einer, die eine Robe trägt, die von Hausleuten gespendet wurde, gese­hen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem das eine andere mit einer Robe von Hausleuten gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe eine mit einer Robe von Haus­leuten gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

150. ‘Unterweiser-Vorwand’ bedeutet: Da wird die Schülerin[227] der Soundso genannten [Unterweiserin] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem eine andere [Schülerin] die Schülerin der Sounso genannten [Unterweiserin] gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe die Schülerin der Soundso genannten [Unterweiserin] gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nicht­asketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einla­dung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

151. ‘Lehrer-Vorwand’ bedeutet: Da wird die Schülerin[228] der Soundso genannten [Leh­rerin] gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem eine andere [Schü­lerin] die Schülerin der Soundso genannten [Lehrerin] gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe die Schülerin der Soundso genannten [Lehrerin] gesehen, die ein Ausschluss-Ver­gehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

152. ‘Unterkunfts-Vorwand’ bedeutet: Da wird die Bewohnerin der Soundso genannten Unterkunft gesehen, dass sie ein Ausschluss-Vergehen begeht. Nachdem eine andere Bewohnerin der Soundso genannten Unterkunft das gesehen hat, beschuldigt sie sie: „Ich habe die Bewohnerin der Soundso genannten Unterkunft gesehen, die ein Ausschluss-Vergehen beging. Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen. Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“ Das ist Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

153. ‘Ausschluss-Vergehen’ ist: eines der acht [Ausschluss-Vergehen].

‘Bezichtigen sollte’ ist: sie beschuldigt oder sie lässt beschuldigen.

‘Vielleicht gelingt es mir dadurch, sie vom Reinheitswandel abfallen zu lassen’ ist: sie möchte sie vom Nonnesein abbringen, vom Asketentum vertreiben, von der Sittlichkeit abkommen lassen, sie von der Asketentugend abfallen lassen.

‘Zu einer späteren Gelegenheit’ ist: in dem Moment, wenn (fälschlich) beschuldigt wird, in diesem Moment, zu diesem Zeitpunkt, in dem Augenblick, nachdem die Zeit ver­strichen ist.

‘Genau befragt’ ist: sie wird in dieser Angelegenheit (fälschlich) beschuldigt, in der sie diesbezüglich gründlich befragt wird.

‘Nicht genau befragt’ ist, wenn nicht nachgefragt wurde.

‘Streitursache’ bedeutet: vier Arten von Streitfällen [die vom Orden beigelegt wer­den sollen]: Streit-verursacht, Vorwurf-verursacht, Vergehens-verursacht und Verpflich­tungs-verursacht.

‘Als Vorwand hernimmt’ ist: wenn ein gewisser Vorwand von den zehn Vorwänden aufgegriffen wird.

‘Eine Nonne gesteht diese Bosheit’ ist: [wenn sie sagt:] „Leere Worte sind durch mich gesprochen worden.“, „Lügen sind von mir geäußert worden.“, „Falsches ist durch mich gesagt worden.“, „Unwissen ist durch mich verkündet worden.“

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Unmittelbar ein Vergehen’ ist: beim Übertreten der Sache ist es ein Vergehen, nicht [erst] wenn sie ermahnt wurde.

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Ver­fahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅg­hādisesa“ genannt.

 

154. Da wird eine Nonne gesehen, die ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.[229]

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dub­bhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Ver­gehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Ver­gehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens beschuldigt [und spricht]: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

 

Mit einem beginnend, soll der Durchgang zusammengefasst werden.

 

155. Da wird eine Nonne gesehen, die ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Wor­ten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Ver­gehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Saṅghādisesa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Saṅghādisesa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Thullaccaya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Thullaccaya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dub­bhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pācittiya-Ver­gehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pācittiya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pācittiya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Pāṭidesanīya-Vergehen begeht. Aber bei diesem Pāṭidesanīya-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Vergehen ... – ... Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dukkaṭa-Ver­gehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dukkaṭa-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dukkaṭa-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen ... – ... Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Dubbhāsita-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da wird eine Nonne gesehen, die ein Dubbhāsita-Vergehen begeht. Aber bei diesem Dubbhāsita-Vergehen besteht eine falsche Ansicht dahingehend, dass es ein Saṅghādisesa-Vergehen ... – ... Thullaccaya-Vergehen ... – ... Pācittiya-Vergehen ... – ... Pāṭidesanīya-Vergehen ... – ... Dukkaṭa-Vergehen sei. Wenn man sie eines Ausschluss-Vergehens [mit den Worten] beschuldigen lässt: „[Du hast ein Ausschluss-Vergehen begangen.] Du Nichtasketin, Du bist keine Sakyatochter, mit Dir zusammen gibt es keinen Feiertag, keine Einladung und keine Ordensverfahren [mehr]!“, ist das Spruch für Spruch ein Saṅghādisesa-Vergehen.

 

156. Kein Vergehen ist es, wenn sie annimmt, es sei wahr[230] und sie beschuldigt oder beschuldigen lässt; wenn sie [selber] verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Das neunte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet

 

 

10. [7.] Ordensaustritt im Zorn kundtun

 

157. [709.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte sich die Nonne Caṇḍakāḷī mit den [anderen] Nonnen gestritten und sprach verärgert und übel­launig[231]: „Ich gebe den Buddha auf[232], ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf.[233] Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegie­rig sind.[234] Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Caṇḍakāḷī verärgert und übellaunig so etwas sagen: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.’!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhal­tend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß diese Nonne Caṇḍakāḷī verärgert und übel­launig sagen: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.’!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne verärgert und übellaunig [zu einer anderen] gesagt hat: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketin­nen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissen­haft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.’?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, Wie kann bloß diese Nonne verärgert und übellaunig [zu einer anderen] sagen: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungs­vorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakya­töchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheits­wandel führen.’! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

158. [710.] Wer auch immer als Nonne zornig und übellaunig derart sprechen sollte: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemein­schaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lern­begierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.’, diese Nonne soll von den [anderen] Nonnen [daraufhin] so angesprochen werden: ‘Möge die Ehrwürdige nicht zornig und übellaunig sagen: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketin­nen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Möge sich die Ehrwürdige freuen, denn gut dargelegt ist die Lehre. Den Reinheitswandel möge sie führen, um alles Leid völlig zu überwinden.’ Wenn jene Nonne, die auf diese Weise von den [anderen] Nonnen so angesprochen wurde, [dennoch] daran festhalten sollte, sollen die [anderen] Nonnen jene bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben [davon] angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal ange­sprochen wurde und sie es aufgeben sollte, dann ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese Nonne eine, die beim dritten Mal ein Vergehen be­gangen hat, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

159. [711.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Zornig und übellaunig’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Derart sprechen sollte’ ist: ‘Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.’

‘Jene Nonne’ ist: jene Nonne, die so etwas sagt.

‘Von den Nonnen’ ist: von den anderen Nonnen.

Jene [anderen], die das entweder gesehen oder gehört haben, sollen zu ihr sagen: „Möge die Ehrwürdige nicht zornig und übellaunig sagen: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezü­gelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Möge sich die Ehrwürdige freuen, denn gut dargelegt ist die Lehre. Den Reinheitswandel möge sie führen, um alles Leid völlig zu über­winden.“ Sie sollen das ein zweites Mal sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die das gehört haben und sie nicht ansprechen, begehen ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten (Nonnen-)Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihr sagen: „Möge die Ehrwür­dige nicht zornig und übellaunig sagen: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Möge sich die Ehrwürdige freuen, denn gut dargelegt ist die Lehre. Den Reinheits­wandel möge sie führen, um alles Leid völlig zu überwinden.“ Sie sollen das ein zweites Mal sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Jene Nonne soll  (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

 

160. [712.] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne hat verärgert und übellaunig gesagt: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie diese Sache aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne hat verärgert und übellaunig gesagt: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lern­begierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne hat verärgert und übellaunig gesagt: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Die Soundso genannte Nonne hat verärgert und übellaunig gesagt: ›Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe die Gemeinschaft auf, ich gebe die Übungsvorschriften auf. Was sollen mir [noch] die Asketinnen bedeuten, die als Sakyatöchter Asketinnen sind? Es gibt auch [noch] andere Asketinnen, die gezügelt sind, die gewissenhaft sind, die lernbegierig sind. Unter denen werde ich den Reinheitswandel führen.‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)ge­mahnt worden, dass sie in dieser Sache aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss ver­kündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen nach der zweiten Ausrufung aufgehoben[235].

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

161. [713.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt nicht auf, das ist [für die Betreffende] ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

162. [714.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie [in dieser Sache] aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.[236]

Das zehnte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

11. [8.] Übellaunig und verärgert

 

163. [715.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit da war die Nonne Caṇḍakāḷī in irgendeinem (Ordens-)Streifall unterlegen und verärgert und übellaunig sprach sie: „Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zu­rückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Caṇḍakāḷī, die in irgend­einem (Ordens-)Streitfall unterlegen war, verärgert und übellaunig sagen: ‘Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst gelei­tet!’“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejeni­gen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Caṇḍakāḷī, die in irgendeinem (Ordens-)Streifall unterlegen war, verärgert und übellaunig sagen: ‘Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblen­dung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!’“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versam­meln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass eine Nonne verärgert und übellaunig [zu den anderen] gesagt hat: ‘Diese Nonnen sind von üblen Wün­schen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Ver­blendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!’?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, Wie kann bloß diese Nonne verärgert und übellaunig [zu den anderen] sagen: ‘Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Die Nonnen sind von Angst geleitet!’ Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

164. [716.] Wer auch immer als Nonne in irgendeinem (Ordens-)Streitfall unterlegen ist und dann verärgert und übellaunig sprechen sollte: ‘Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Die Nonnen sind von Angst geleitet!’, diese Nonne soll von den [anderen] Nonnen [daraufhin] so angesprochen werden: ‘Möge die Ehrwürdige nicht nach irgendeinem verlo­renen (Ordens-)Streitfall zornig und übellaunig sagen: ›Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst gelei­tet!‹ Die Ehrwürdige mag doch selber von üblen Wünschen geleitet sein, mag von Ärger geleitet sein, mag von Verblendung geleitet sein, mag von Angst geleitet sein.’ Wenn jene Nonne, die auf diese Weise von den [anderen] Non­nen so angesprochen wurde, [dennoch] daran festhalten sollte, sollen die [anderen] Nonnen jene bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben [davon] angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal angesprochen wurde und sie es aufgeben sollte, dann ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese Nonne eine, die beim dritten Mal ein Vergehen begangen hat, was ein anfäng­liches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

165. [717.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘In irgendeinem (Ordensverfahren)’ ist: Streitfall bedeutet: Es gibt vier [Arten von] Streitfällen: Streit-verursacht, Vorwurf-verursacht, Vergehens-verur­sacht und Verpflichtungs-verursacht.[237]

‘Unterlegen’ bedeutet: sie wird eine Ausgeschlossene genannt.

‘Zornig und übellaunig’ ist: unzufrieden, mit niederem und ödem Geist.

‘Derart sprechen sollte’ ist: ‘Diese Nonnen sind von üblen Wünschen gelei­tet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!’

‘Jene Nonne’ ist: jene Nonne, die so etwas sagt.

‘Von den Nonnen’ ist: von den anderen Nonnen.

Jene [anderen], die das entweder gesehen oder gehört haben, sollen zu ihr sagen: ‘Möge die Ehrwürdige nicht nach irgendeinem verlorenen (Ordens-)Streit­fall zornig und übellaunig sagen: ›Diese Nonnen sind von üblen Wünschen gelei­tet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!‹ Die Ehrwürdige mag doch selber von üblen Wünschen geleitet sein, mag von Ärger geleitet sein, mag von Verblen­dung geleitet sein, mag von Angst geleitet sein.’ Sie sollen das ein zweites Mal sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die das gehört haben und sie nicht ansprechen, begehen ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten (Nonnen-)Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihr sagen: ‘Möge die Ehrwürdige nicht nach irgendeinem verlorenen (Ordens-)Streitfall zornig und übellaunig sagen: ›Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!‹ Die Ehrwürdige mag doch selber von üblen Wünschen geleitet sein, mag von Ärger geleitet sein, mag von Verblendung geleitet sein, mag von Angst geleitet sein.’ Sie sollen das ein zweites Mal sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Jene Nonne soll (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

166. [718.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne hat nach einem verlorenen (Ordens-)Streitfall verärgert und übellaunig gesagt: ›Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie diese Sache aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne hat nach einem verlorenen (Ordens-)Streitfall verärgert und übellaunig gesagt: ›Diese Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-) gemahnt wird, dass sie diese Sache aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne hat nach einem verlorenen (Ordens-) Streitfall verärgert und übellaunig gesagt: ›Diese Nonnen sind von üblen Wün­schen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache auf­geben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne hat nach einem verlorenen (Ordens-) Streitfall verärgert und übellaunig gesagt: ›Diese Nonnen sind von üblen Wün­schen geleitet! Diese Nonnen sind von Ärger geleitet! Diese Nonnen sind von Verblendung geleitet! Diese Nonnen sind von Angst geleitet!‹ Sie gibt in dieser Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache auf­geben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)ge­mahnt worden, dass sie in dieser Sache aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss ver­kündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen nach der zweiten Ausrufung aufgehoben.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

167. [719.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt nicht auf, das ist [für die Betreffende] ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

168. [720.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie [in dieser Sache] aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das elfte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

12. [9.] In Geselligkeit leben

 

169. [721.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit lebten Schülerinnen der Nonne Thullanandā in Gesellschaft, die hatten schlechtes Benehmen, einen üblen Ruf, schlechte Manieren, plagten den Nonnenorden[238] und verheimlichten sich gegenseitig ihre Vergehen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen in Geselligkeit leben, schlechtes Benehmen, üblen Ruf und schlechte Manieren haben, den Nonnen­orden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen in Geselligkeit leben, schlechtes Benehmen, üblen Ruf und schlechte Manieren haben, den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen in Geselligkeit leben, schlechtes Benehmen, üblen Ruf und schlechte Manieren haben, den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadel­te der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, unge­eignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen in Geselligkeit leben, schlechtes Beneh­men, üblen Ruf und schlechte Manieren haben, den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

170. [722.] Da gibt es Nonnen, die leben in Geselligkeit, die haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnen­orden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Jene Nonnen sind von den [anderen] Nonnen auf diese Weise anzusprechen: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegen­seitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.’ Wenn jene Nonnen von den [anderen] Nonnen so angesprochen wurden und bei [ihrem Verhalten] blei­ben sollten, dann sollen sie bis zu drei Mal von den [anderen] Nonnen zum Aufgeben [davon] angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal angespro­chen wurden und sie es aufgeben sollten, dann ist es gut. Sollten sie es nicht aufgeben, sind auch diese Nonnen welche, die beim dritten Mal ein Vergehen begangen haben, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden müssen.

 

171. [723.] ‘Da gibt es Nonnen’ ist: Ordinierte [Frauen] nennt man so.

‘In Geselligkeit leben’ ist: Geselligkeit bedeutet unangemessen hinsichtlich Körper und Sprache in Gesellschaft leben.

‘Schlechtes Benehmen’ ist: sie sind mit üblem Wandel versehen.

‘Schlechter Ruf’ ist: ein übler Ruf geht ihnen voraus.

‘Schlechte Manieren’ ist: sie erlauben sich einen üblen, falschen Lebens­wandel.

‘Sie plagen den Nonnenorden’ ist: bei (Ordens-)Verfahren erheben sie wechselseitig Einsprüche.

‘Gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen’ ist: sie verbergen vor sich und anderen ihre Vergehen.

‘Jene Nonnen’ ist: jene in Geselligkeit [lebenden] Nonnen.

‘Von den Nonnen’ ist: von den anderen Nonnen.

Wenn sie sehen, wenn sie hören, dann sollen sie zu jenen sagen: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegen­seitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschie­denheit [auch] für die Schwestern.’ Ein zweites Mal sollen sie das sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgeben, ist es gut. Wenn sie es nicht aufgeben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die [davon] gehört hatten, und jene nicht ansprechen, begehen ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffenden] Nonnen in die Mitte des versammelten (Nonnen-)Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihnen sagen: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheim­lichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.’ Ein zweites Mal soll das ge­sagt werden. Ein drittes Mal soll das gesagt werden. Wenn sie es aufgeben, ist es gut. Wenn sie es nicht aufgeben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Dann sollen jene Nonnen (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, sollen sie (ab-)gemahnt wer­den: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

 

172. [724.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne leben in Geselligkeit haben schlechtes Beneh­men, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und ver­heimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Sie geben [dieses Verhalten] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie [dieses Verhalten] auf­geben mögen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheim­lichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Sie geben [dieses Verhalten] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)ge­mahnt werden, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manie­ren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Sie geben [dieses Verhalten] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genann­te und die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte und die So­undso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manie­ren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Sie geben [dieses Verhalten] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genann­te und die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte und die So­undso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden sind die Soundso genannte und die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie [dieses Verhalten] aufgeben mögen. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss ver­kündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen haben, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündi­gung und das Thullaccaya-Vergehen nach der zweiten Ausrufung aufgehoben.

Zwei oder drei sollen zusammen (ab-)gemahnt werden. Mehr sollen nicht gemeinsam (ab-)gemahnt werden.

‘Auch diese Nonnen’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begehen sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden müssen’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

 

173. [725.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie geben nicht auf, das ist [für die Betreffenden] ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie sind darüber im Zweifel, und sie geben nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie geben nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie geben nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie sind darüber im Zweifel, [und sie geben nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie geben nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

174. [726.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurden; wenn sie [dieses Verhalten] aufgeben; wenn sie verrückt sind; wenn sie die Ersttäterinnen sind.

Das zwölfte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

13. [10.] Zu schlechtem Verhalten anstacheln

 

175. [727.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war die Nonne Thullanandā vom Nonnenorden (ab-)gemahnt worden, da sprach sie zu den Nonnen: „Ihr Ehr­würdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlech­tes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlech­ten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Ab­geschiedenheit [auch] für die Schwestern.’“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā, die vom Nonnenorden (ab-)gemahnt wurde, auf diese Art sprechen: ‘Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Non­nenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlech­ten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Ab­geschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā, die vom Nonnenorden (ab-)gemahnt wurde, auf diese Art sprechen: ‘Ihr Ehrwür­digen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlech­ten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Ab­geschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die vom Nonnenorden (ab-) gemahnte Nonne Thullanandā so etwas wie: ‘Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, ver­urteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manie­ren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹’ sagt?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für die Nonne Thullanandā, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā, die vom Nonnenorden (ab-)gemahnt wurde, auf diese Art sprechen: ‘Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheim­lichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹’! Das, ihr Mön­che, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

176. [728.] Wer auch immer als Nonne so sprechen sollte: ‘Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verach­tung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Beneh­men, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwür­dige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹’, jene Nonne soll von den [anderen] Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: ‘Möge die Ehrwürdige nicht so etwas sagen: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respekt­los, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheim­lichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹«’ Wenn jene Nonne von den [anderen] Nonnen so angesprochen wurde und bei [ihrem Verhalten] bleiben sollte, dann soll sie bis zu drei Mal von den [anderen] Nonnen zum Aufgeben [davon] angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal angesprochen wurde und sie es aufgeben sollte, dann ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese Nonne eine, die beim dritten Mal ein Ver­gehen begangen hat, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentre­ten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.

 

177. [729.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘So etwas sagen sollte’ ist: wenn sie spricht: ‘Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlech­ten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegen­seitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts.’

‘Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung’ ist: aus Verächt­lichkeit.

‘Respektlos’ ist: aus Respektlosigkeit.

‘Ungeduldig’ ist: in Aufregung.

‘Verurteilend’ ist: Geschwätz[239].

‘Bei schwacher Beweislage’ ist: ohne Parteigänger seiend.

‘Sie sagen’ ist: ‘Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.’

‘Durch die Nonnen’ ist: eben durch die ermahnenden Nonnen.

‘Jene Nonnen’ ist: die anderen Nonnen.

‘Die da sehen oder hören, die sollen sagen: ‘Möge die Ehrwürdige nicht so etwas sagen: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Gesellig­keit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweis­lage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Beneh­men, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und ver­heimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹«’ Ein zweites Mal sollen sie das sagen. Ein drittes Mal sollen sie das sagen. Wenn sie es aufgeben, ist es gut. Wenn sie es nicht aufgeben, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Die [davon] gehört hatten, und jene nicht ansprechen, begehen ein Dukkaṭa-Vergehen. Nach­dem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten (Nonnen-)Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihr sagen: ‘Möge die Ehrwürdige nicht so etwas sagen: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheim­lichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹’ Ein zweites Mal soll das gesagt werden. Ein drittes Mal soll das gesagt werden. Wenn sie es aufgibt, ist es gut. Wenn sie es nicht aufgibt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Dann soll jene Nonne (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

 

178. [730.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist durch den Orden (ab-)gemahnt worden und sprach: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Beneh­men, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, unge­duldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Ver­gehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹« Sie gibt diese Sache [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie diese Sache aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist durch den Orden (ab-)gemahnt worden und sprach: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Beneh­men, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheimlichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, unge­duldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Ver­gehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹« Sie gibt diese Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist durch den Orden (ab-)gemahnt worden und sprach: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheim­lichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹« Sie gibt diese Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache aufge­ben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist durch den Orden (ab-)gemahnt worden und sprach: »Ihr Ehrwürdigen, lebt doch wie Ihr wollt in Geselligkeit. Anders möget Ihr nicht leben. Es gibt im Orden auch noch andere Nonnen, die in Geselligkeit leben, die schlechtes Benehmen, schlechten Ruf, schlechte Manieren haben, die den Nonnenorden plagen und sich gegenseitig ihre Vergehen verheim­lichen. Zu denen sagt der Orden ja auch nichts. Es liegt ganz bei Euch, wenn der Orden mit Verachtung, respektlos, ungeduldig, verurteilend und bei schwacher Beweislage derart spricht: ›Die Schwestern leben in Geselligkeit haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf, schlechte Manieren, plagen den Nonnenorden und verheimlichen sich gegenseitig ihre Vergehen. Geht auseinander, Ehrwürdige. Der Orden rühmt Abgeschiedenheit [auch] für die Schwestern.‹« Sie gibt diese Sache [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie diese Sache aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie diese Sache aufge­ben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)ge­mahnt worden, dass sie diese Sache aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss ver­kündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen nach der zweiten Ausrufung aufgehoben.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfahrens und die Beschreibung dieser Kategorie von Ver­gehen. Daher wird es eben „Saṅghādisesa“ genannt.

179. [731.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt nicht auf, das ist [für die Betreffende] ein Saṅghā­disesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

180. [732.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie [in dieser Sache] aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das dreizehnte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

14. Ordensspaltung

 

181. „Wer auch immer als Nonne versuchen sollte, einen geeinten Orden zu spalten, oder ein zu einer Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten und darauf bestehen sollte, diese Nonne soll von den [anderen] Nonnen auf diese Weise gemahnt werden: ‘Möge die Ehrwürdige nicht versuchen, den geeinten Orden zu spalten, oder ein zur Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten und darauf bestehen. Die Ehrwürdige weile in Harmonie mit dem Orden, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.’ Wenn aber die Nonne, die von den Nonnen auf diese Weise gemahnt wurde, [dennoch] darauf bestehen und es aufrechterhalten sollte, dann soll die Nonne von den Nonnen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben jenes [Vorhabens] angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal angesprochen wurde und sie gibt es auf, dann ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese Nonne eine, die beim dritten Mal ein Vergehen begangen hat, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

 

182. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Harmonisch’ bedeutet: ein Orden, der zur selben Gemeinschaft[240] gehört, der in derselben Gemeindegrenze[241] besteht.

‘Zu spalten versucht’ ist: sie wünscht [mit den Worten]: „Wie könnten diese ver­schieden sein, könnten sie auseinander (zu bringen) sein, könnten sie (auseinander) ver­streut sein?“ Parteien (zu bilden) und eine [ihr hörige] Gruppe (zusammen) zu bekommen.

‘Ein Vorhaben zur Spaltung’ ist: die achtzehn Wege[242], eine Spaltung zu verursa­chen.

‘Unternehmen’ ist: [die Gelegenheit/Sache/Vorwand] ergreifen.

‘Aufrechterhalten’ ist: entflammen lassen.

‘Darauf bestehen’ ist: sollte sie es nicht aufgeben.

‘Die Nonne’ ist: eben jene, den Orden spaltende Nonne.

‘Von den Nonnen’ ist: die anderen Nonnen, die sehen, die hören, die sollen sagen: ›Möge die Ehrwürdige nicht versuchen, den geeinten Orden zu spalten, oder ein zur Spal­tung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten und darauf bestehen. Die Ehr­würdige weile in Harmonie mit dem Orden, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von deren Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihr sagen: ›Möge die Ehrwürdige, nicht versuchen, den geeinten Orden zu spalten, oder ein zur Spaltung führendes Vorhaben unternehmen, aufrechterhalten und darauf bestehen. Die Ehrwürdige weile in Harmonie mit dem Orden, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

‘Jene Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise gemahnt werden’ ist: Und so, ihr Mönche, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

 

183. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne versucht den geeinten Orden zu spalten. Sie gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie ihr Vorhaben aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ver­sucht den geeinten Orden zu spalten. Sie gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass diese ihr Vorhaben aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihr Vorhaben aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soun-so genannte Nonne versucht den geeinten Orden zu spalten. Sie gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass diese ihr Vorhaben aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihr Vorhaben aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne versucht den geeinten Orden zu spalten. Sie gibt das Vorhaben [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass diese ihr Vorhaben aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihr Vorhaben aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie ihr Vorhaben aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

 

184. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen nach der zweiten Ausrufung aufgehoben[243].

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfah­rens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghā­disesa“ genannt.

 

185. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt es nicht auf, das ist [für die Betreffende] ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

186. Kein Vergehen ist es wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie das aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie geistesgestört ist; wenn sie schmerzerfüllt ist; wenn sie die Erst­täterin ist.

 

Das vierzehnte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

 

15. Ordensspaltern nachfolgen

 

187. „Sollte es aber eine Nonne geben, die ein, zwei oder drei Nonnen hat, die Teil­nehmer und Parteigänger sind, und sollten diese so sprechen: ‘Mögen die Ehrwür­digen diese Nonne nicht (ab-)mahnen. Diese Nonne ist eine Verkünderin der Lehre, diese Nonne ist eine Verkünderin der Ordenssatzung. Diese Nonne spricht mit unserer Zustimmung und Billigung. Sie kennt uns, und was sie spricht, das sagt uns zu.’, dann sollen diese Nonnen von den [anderen] Nonnen auf diese Weise (ab-) gemahnt werden: ‘Mögen die Ehrwürdigen nicht so etwas sagen. Diese Nonne ist keine Verkünderin der Lehre, und diese Nonne ist keine Verkünderin der Ordens­satzung. Mögen sie in Harmonie mit dem Orden verweilen, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.’ Wenn aber diese Nonnen, die von den [anderen] Nonnen auf diese Weise (ab-)gemahnt wurden, [dennoch] darauf bestehen und das aufrechterhalten sollten, dann sollen diese Nonnen von den [anderen] Nonnen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben davon angesprochen werden. Wenn sie bis zu drei Mal angesprochen wurden und sie geben das auf, dann ist es gut. Sollten sie es nicht aufgeben, sind auch diese Nonnen solche, die beim dritten Mal ein Vergehen begangen haben, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden müssen.“

 

188. ‘Sollte es aber eine Nonne geben’ ist: wenn da eine ordensspaltende Nonne ist.

‘Nonnen hat’ ist: sie hat andere Nonnen.

‘Teilnehmer’ ist: sie ist diejenige mit jener (falschen) Ansicht, mit deren Zustim­mung, mit deren Billigung und jene sind deren (falscher) Ansicht, geben dazu ihre Zustim­mung und ihre Billigung.

‘Parteigänger’ ist: jene sind deren Art, haben Partei ergriffen und stehen dazu.

‘Ein oder zwei oder drei’ ist: ein oder zwei oder drei.

‘Sollten diese so sprechen’ ist: [wenn sie sagen:] „Mögen die Ehrwürdigen diese Nonne nicht (ab-)mahnen. Diese Nonne ist eine Verkünderin der Lehre, diese Nonne ist eine Verkünderin der Ordenssatzung. Diese Nonne spricht mit unserer Zustimmung und Billigung. Sie kennt uns und was sie spricht, das sagt uns zu.“

‘Diese Nonnen’ ist: jene teilnehmenden Nonnen.

‘Von den Nonnen’ ist: die anderen Nonnen, die sehen, die hören, die sollen sagen: ›Mögen die Ehrwürdigen nicht so etwas sagen. Diese Nonne ist keine Verkünderin der Lehre, und diese Nonne ist keine Verkünderin der Ordenssatzung. Mögen Sie in Harmonie mit dem Orden verweilen, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie das aufgeben, dann ist es gut. Geben sie das nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von deren Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffenden] Nonnen in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihnen sagen: ›Mögen die Ehrwürdigen nicht so etwas sagen. Diese Nonne ist keine Verkünderin der Lehre, und diese Nonne ist keine Verkünderin der Ordenssatzung. Mögen Sie in Harmonie mit dem Orden verweilen, denn der Orden ist geeint, streitet nicht, rezitiert als einer und weilt angenehm.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie das aufgeben, dann ist es gut. Geben sie das nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Jene Nonnen sollen von den Nonnen (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Nonnen, sollen sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

 

189. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannten Nonnen sind Teilnehmerinnen und Parteigängerinnen der Soundso genannten Nonne, die eine Ordens­spaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannten Nonnen [derart] (ab-)mahnen, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannten Nonnen sind Teilnehmerinnen und Parteigängerinnen der Soundso genannten Nonne, die eine Ordensspaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannten Nonnen (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannten Nonnen [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannten Nonnen sind Teilnehmerinnen und Parteigängerinnen der Soundso genannten Nonne, die eine Ordensspaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannten Nonnen (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genann­ten Nonnen [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannten Nonnen sind Teilnehmerinnen und Parteigängerinnen der Soundso genannten Nonne, die eine Ordensspaltung anstrebt. Sie geben ihre Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannten Nonnen (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genann­ten Nonnen [derart] (ab-)gemahnt werden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden sind die Soundso genannten Nonnen [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie ihre Haltung aufgeben mögen. Der Orden duldet es, daher das Schwei­gen, so nehme ich es an.’“

190. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen von den beiden Ausrufungen aufgehoben.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden müssen’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfah­rens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghā­disesa“ genannt.

 

191. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie geben es nicht auf, das ist [für die Betreffenden] ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie sind darüber im Zweifel, und sie geben es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie geben es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie geben es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie sind darüber im Zweifel, [und sie geben es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermuten, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie geben es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

192. Kein Vergehen ist es wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurden; wenn sie das aufgeben; wenn sie verrückt sind; wenn sie geistesgestört sind; wenn sie schmerzerfüllt sind; wenn sie die Ersttäterinnen sind.

 

Das fünfzehnte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

 

16. Schwer zu ermahnen

 

193. „Eine Nonne mag von ihrer Natur her schwer zu ermahnen sein[244] und wenn sie hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften[245], die in der Rezitation[246] enthalten sind, von den Nonnen angesprochen wird, sich für nicht zu ermahnen halten [und sprechen:] ‘Mögen die Ehrwürdigen mir nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Ich sage den Ehrwürdigen ja auch nicht, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdi­gen davon absehen, mich zu ermahnen.’ Diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: ‘Möge die Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, [viel­mehr] sollte sie sich ermahnbar zeigen. Möge die Ehrwürdige die Nonnen hinsicht­lich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen, und auch die Nonnen werden die Ehrwürdige hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen. Auf diese Weise kommt die Gefolgschaft des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitige Hilfeleistung[247].’ Wenn diese Nonne, die auf diese Weise von den Nonnen (ab-)gemahnt wurde, dennoch diese Haltung auf­rechterhalten sollte, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu drei Mal zum Aufgeben davon aufgefordert werden. Wenn sie bis zu drei Mal angesprochen wurde und sie gibt es auf, dann ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese Nonne eine, die beim dritten Mal ein Vergehen begangen hat, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

 

194. ‘Eine Nonne mag von ihrer Natur her schwer zu ermahnen sein’ ist: sie ist schwer anzusprechen, sie ist mit Eigenschaften ausgestattet, die es schwer machen, sie anzuspre­chen, sie ist unnachgiebig, sie ist nicht geschickt darin, Unterweisungen aufzufassen[248].

‘Eine erlassene Schulungsregel, enthalten in der Rezitation’ ist: eine im Pātimokkha enthaltene Übungsvorschrift.

‘Durch die Nonnen’ ist: durch die anderen Nonnen.

‘In Übereinstimmung mit der Lehre’ bedeutet: das ist das, was der Erhabene als Übungsvorschrift erlassen hat. Das wird ‘Übereinstimmung mit der Lehre’ genannt.

‘Von den Nonnen angesprochen, sich nicht ermahnbar zeigen [und sprechen:] ›Mögen die Ehrwürdigen mir nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Ich sage den Ehrwürdi­gen ja auch nicht, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdigen davon absehen, mich zu ermahnen.‹’ ist: Diese Nonne ist die Nonne, die schwer anzusprechen ist.

‘Von den Nonnen’ ist: die anderen Nonnen, die sehen, die hören, die sollen sagen: ›Möge die Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, [vielmehr] sollte sie sich ermahnbar zeigen. Möge die Ehrwürdige die Nonnen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen, und auch die Nonnen werden die Ehrwürdige hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen. Auf diese Weise kommt die Gefolgschaft des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitige Hilfeleistung.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von deren Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten Ordens gerufen wurden, soll man dort zu ihr sagen: ›Möge die Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, [vielmehr] sollte sie sich ermahnbar zeigen. Möge die Ehrwürdige die Nonnen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen, und auch die Nonnen werden die Ehrwürdige hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften ansprechen. Auf diese Weise kommt die Gefolgschaft des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitige Hilfeleistung.‹ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Diese Nonne soll (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Nonnen, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem Orden ankündigen:

 

195. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde von den Nonnen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie ihre Haltung aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde von den Nonnen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde von den Nonnen hinsichtlich der erlasse­nen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde von den Nonnen hinsichtlich der erlassenen Übungsvorschriften angesprochen und hält sich selber für nicht anzusprechen. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie seine Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie ihre Haltung aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

 

196. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begangen hat, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und das Thullaccaya-Vergehen von den beiden Ausrufungen aufgehoben.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfah­rens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghā­disesa“ genannt.

 

197. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt es nicht auf, das ist [für die Betreffende] ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

198. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie das aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Das sechzehnte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

 

17. Familien verderben

 

199. „Es kann sein, dass eine Nonne, die von der Unterstützung eines gewissen Dorfes oder einer Kleinstadt lebt, eine Verderberin von Familien und von üblem Benehmen ist. Deren schlechtes Benehmen wurde sowohl gesehen als auch davon gehört, und auch die Familien, die von ihr verdorben worden sind, wurden sowohl gesehen als auch von ihnen gehört. Diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: ‘Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört, und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch von ihnen gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, sie hat lange genug hier gelebt.’ Wenn jedoch diese Nonne, die auf diese Weise von den Nonnen angesprochen wurde, den Nonnen so antwortet: ‘Die Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind von Ärger geleitet, die Nonnen sind von Verblendung geleitet und die Nonnen sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens verbannen sie die eine und eine andere verbannen sie nicht!’, dann soll diese Nonne von den Nonnen so angesprochen werden: ‘Möge die Ehrwürdige so etwas nicht sagen. Die Nonnen sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind nicht von Ärger geleitet, die Nonnen sind nicht von Verblendung geleitet und die Nonnen sind nicht von Angst geleitet. Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch von ihnen gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, sie hat lange genug hier gelebt.’ Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen angesprochen, dennoch diese Haltung aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu drei Mal zum Aufgeben dieser aufgefordert werden. Gibt sie diese Haltung auf, nachdem sie bis zu drei Mal aufgefordert wurde, so ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese Nonne eine, die beim dritten Mal ein Vergehen begangen hat, was ein anfängliches und nachfolgendes Zusammentreten des Ordens erforderlich macht und [woraufhin] sie weggeschickt werden muss.“

 

200. ‘Eine Nonne eines gewissen Dorfes oder einer Kleinstadt’ ist: ein Dorf, eine Kleinstadt, eine (Festungs-)Stadt, das ist eben ein Dorf als auch eine Kleinstadt.

‘Von deren Unterstützung leben’ ist: [eben] von dort abhängig sein, hinsichtlich Roben, Almosenspeise, Unterkunft und Medizin im Krankheitsfall.

‘Eine Familie’ bedeutet: da gibt es vier Familien[249]: die Familie der (Krieger-)Adli­gen, die Familie der Brahmanen, die Familie der Kaufleute und die Familie der Arbeiter.

‘Familienverderberin’ ist: sie verdirbt Familien durch Blumen[250] oder Früchte[251] oder Seifen[252] oder Lehm[253] oder Zahnhölzer oder Bambus oder medizinische Behandlung[254] oder durch Botengänge[255].

‘Übles Benehmen’ ist: sie pflanzt Zierpflanzen an oder lässt sie anpflanzen; sie gießt diese oder lässt sie gießen; sie pflückt diese oder lässt sie pflücken; sie fädelt sie [die Blüten] auf oder lässt sie auffädeln.

‘Gesehen und auch davon gehört’ ist: jene, die in ihrer Gegenwart sind, die sehen [es]; jene, die ihr fern sind, die hören davon.

‘Familien, die durch sie verdorben wurden’ ist: früher hatten sie Vertrauen, nach­dem sie zu ihr kamen, haben sie kein Vertrauen [mehr], nachdem sie [früher] glücklich waren, sind sie nun unglücklich.

‘Gesehen und auch davon gehört’ ist: jene, die in deren Gegenwart sind, die sehen [es]; jene, die ihnen fern sind, die hören davon.

‘Jene Nonne’ ist: das ist die Familien verderbende Nonne.

‘Von den Nonnen’ ist: durch die anderen Nonnen. Jene, die gesehen haben, jene, die gehört haben. Diese sollen sagen: „Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und hat ein übles Benehmen. Man hat das üble Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gese­hen als auch davon gehört, und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohn­ort verlassen, sie hat lange genug hier gelebt.“ Wenn jedoch diese Nonne, die auf diese Weise von den Nonnen angesprochen wurde, den Nonnen so antwortet: „Die Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind von Ärger geleitet, die Nonnen sind von Verblendung geleitet und die Nonnen sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Ver­gehens verbannen sie die eine und eine andere verbannen sie nicht!“, dann soll diese Nonne von den Nonnen [daraufhin] angesprochen werden.

‘Diese Nonne’ ist: jene Nonne, gegen die das Verfahren läuft.

‘Von den Nonnen’ ist: durch die anderen Nonnen. Jene, die gesehen haben, jene, die gehört haben. Diese sollen sagen: „Möge die Ehrwürdige so etwas nicht sagen. Die Nonnen sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind nicht von Ärger geleitet, die Nonnen sind nicht von Verblendung geleitet und die Nonnen sind nicht von Angst geleitet. Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und hat ein übles Benehmen. Man hat das üble Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, sie hat lange genug hier gelebt.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen.

Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Haben sie [von deren Vorhaben] gehört und sagen nichts, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versammelten Ordens geru­fen wurden, soll man dort zu ihr sagen: „Möge die Ehrwürdige so etwas nicht sagen. Die Nonnen sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind nicht von Ärger geleitet, die Nonnen sind nicht von Verblendung geleitet und die Nonnen sind nicht von Angst ge­leitet. Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und hat ein übles Benehmen. Man hat das üble Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen, sie hat lange genug hier gelebt.“ Das sollen sie ein zweites Mal sagen. Das sollen sie ein drittes Mal sagen. Wenn sie es aufgibt, dann ist es gut. Gibt sie es nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Dann soll diese Nonne (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Nonnen, soll sie (ab-)gemahnt werden: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

 

201. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Nonnen seien von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen seien von Ärger geleitet, die Nonnen seien von Verblen­dung geleitet und die Nonnen seien von Angst geleitet. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, dass sie ihre Haltung aufgeben mag.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Nonnen seien von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen seien von Ärger geleitet, die Nonnen seien von Verblen­dung geleitet und die Nonnen seien von Angst geleitet. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde vom Orden mit einem Verbannungsver­fahren belegt und sagt, die Nonnen seien von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen seien von Ärger geleitet, die Nonnen seien von Verblendung geleitet und die Nonnen seien von Angst geleitet. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne wurde vom Orden mit einem Verbannungsverfahren belegt und sagt, die Nonnen seien von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen seien von Ärger geleitet, die Nonnen seien von Verblendung geleitet und die Nonnen seien von Angst geleitet. Sie gibt diese Haltung [auch] nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso ge­nannte Nonne (ab), auf dass sie ihre Haltung aufgeben mag. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Hal­tung aufgeben mag, dann schweigt. Wer es nicht duldet, die spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)gemahnt worden, dass sie ihre Haltung aufgeben mag. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

 

202. Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Ausrufungen ist es [schon] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wurde, ist es ein Saṅghādisesa-Vergehen. Wenn sie dieses Saṅghādisesa-Vergehen begeht, dann sind das Dukkaṭa-Vergehen von der Ankündigung und die Thullaccaya-Vergehen von den beiden Ausrufungen aufgehoben.

‘Auch diese’ ist: wie früher [bereits] gesagt wurde.

‘Bis zum dritten Mal’ ist: durch die (Ab-)Mahnung bis zum dritten Mal begeht sie es, nicht durch Übertretung der Sache [an sich].

‘Weggeschickt werden muss’ ist: der Orden schickt sie weg.

‘Saṅghādisesa’ ist: nur der Orden gibt die Bewährung für dieses Vergehen, schickt zurück zum Anfang, erlegt Ehrerbietung auf und rehabilitiert. Und nicht zahlreiche oder [nur] eine Nonne. Deshalb wird es „Saṅghādisesa“ genannt. Das ist der Name des Verfah­rens und die Beschreibung dieser Kategorie von Vergehen. Daher wird es eben „Saṅghā­disesa“ genannt.

 

203. Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt es nicht auf, das ist [für die Betreffende] ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, und sie gibt es nicht auf, das ist ein Saṅghādisesa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, [und sie gibt es nicht auf,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

204. Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie das aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

 

Das siebzehnte Saṅghādisesa-Vergehen ist beendet.

 

„Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die siebzehn Fälle vom anfänglichen und nachfolgenden Zusammentreten des Ordens. Neun [davon] sind unmittelbar Ver­gehen[256], acht [davon] sind nach dem dritten Mal Vergehen[257].

Hat eine Nonne das eine und/oder andere davon begangen hat, soll diese Nonne vor beiden Orden eine vierzehntägige Ehrerbietungszeit ableisten. Die die Ehrerbietung abgeleistet Habende soll dort, wo sich ein Nonnenorden von [wenigstens] zwanzig Nonnen befindet, rehabilitiert werden. Wenn ein Nonnen­orden, der auch nur eine weniger als zwanzig Nonnen umfasst, diese Nonne reha­bilitiert, dann ist diese Nonne nicht rehabilitiert und jene Nonnen sind zu tadeln. Das ist der ordnungsgemäße Verlauf.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Der [zweite] Abschnitt

aus der Einteilung [der Ordensvorschriften] der Nonnen,

der vom anfänglichen und nachfolgenden Zusammentreten des Ordens [handelt],

ist beendet


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[156] Ein solcher Vers steht nicht vor den Ausschlussvergehen. Es ist anzunehmen, dass diese zu rezitierenden Ansagen aus dem Pātimokkha stammen.

[157] Paṭhamasaṅghādisesasikkhāpadaṃ  Alle Überschriften werden hier durch den Inhalt der jeweiligen Vorschrift ersetzt. Die Anordnung der Bhī-Sd erfolgte nach Buddhaghosas Vorgaben in der Samantapāsādikā, dem Kommentar zum Vinaya-Piṭaka (Vinaya-aṭṭhakathā).

[158] udositauddosita  Siehe Cvg 431, wo ein solcher Raum einer Nonne als Unterkunft dient.

[159] bhājemā  von bhājati  „austeilen, verteilen, aufteilen“. IBH: „Lass uns das aus­handeln.“

[160] vohārike mahāmatte pucciṃsu  auch: „ersuchte sie beim Minister um einen Prozess“, d.h. sie strengte einen Prozess am obersten Gericht an.

[161] bandhakī  1. „Dirne, Flittchen“; 2. (vertraglich) „Gebundene, Gefesselte“.

[162] daṇḍāpesuṃ  „bestrafen“. daṇḍa  bedeutet „Stock“ als auch „Strafe“.

[163] accāvadathā  d.h. mit Worten niederreden, sie beschimpfen usw.

[164] karamarānīto  „Handbeute“; Hüsken: „bei einem Überfall erbeutet“.

[165] manussehi ākaḍḍhīyamānā gacchati  d.h. wenn sie von anderen dazu gezwun­gen wird, einen Prozess anzustrengen.

[166] ārakkhaṃ yācati  d.h. wenn sie durch ein Gerichtsverfahren um Schutz ersucht.

[167] anodissa ācikkhati  d.h. wenn sie keine Person verklagt.

[168] Im Folgenden nur noch vereinfacht Saṅghādisesa.

[169] Auf Ehebruch stand offiziell Verstümmelung durch Abschneiden der Nase und eines Ohres (laut Kautiliya’s Arthashastra).

[170] Die Ehefrau galt als eine Art Besitz.

[171] pabbajjaṃ  Hier ist eindeutig (nur) der Gang in die Hauslosigkeit gemeint, und keine Hochordination (upasampadā). Auch von einem Status als Sikkhamānā ist nicht die Rede.

[172] Die Ehebrecherin wusste genau, dass sie als Ordinierte der weltlichen Gerichts­barkeit entzogen ist. Die Gabe ist nichts anderes als eine Art Bestechung.

[173] deva  Die übliche Anrede für einen Herrscher.

[174] bhaṇe  Die übliche Anrede für Untergebene.

[175] vuṭṭhāpeyya  egal ob als Sikkhamāna, Sāmaṇerī oder Bhikkhunī.

[176] D.h. ein Pāda. Demnach wäre hier die Wertbemessung die Definition und nicht die Bezeichnung „Du Diebin!“, wie in Pār 2. Ein pāda  entspricht 5 Māsaka. „Wenn man 5 paṇa pro Monat Mindestlohn annimmt, dann war ein Paṇa in Wirklichkeit eine wertvolle Münze. Der Kākani und der Māsaka waren viel­leicht die Münzen, die die meisten Menschen je sahen oder benutzten.“ [Kau­tilya 1992] Eine andere Quelle besagt, dass ein Gelegenheits-Lohnarbeiter/ Wasserträger ½ oder 1 Māsaka (pro Tag) als Lohn erhielt. Ein Pāda  wäre nach dieser Angabe etwas weniger als ein Wochenlohn und ergibt im Monat maxi­mal 6 Pāda. Rechnet man das auf ein heutiges (Mindest-)Einkommen um, ergibt sich eine (ungefähre) Summe von 160 Euro.

[177] → Definitionen in Pār 2 samt Anmerkungen.

[178] upajjhāyāya  der Unterweiser? Es müsste aber Pavattinī heißen.

[179] purimaṃ upādāya vuccati  Das bezieht sich auf das vorige Sd-Vergehen.

[180] kappakataṃ vuṭṭhāpeti  wenn erlaubt gemacht wurde, sie hochzuordinieren.

[181] ammā.

[182] gām-antaraṃ  zwischen Dörfern unterwegs sein.

[183] vippa-vasissati  abwesend sein, (sich) woanders aufhalten. IBH: „zurückblei­ben“.

[184] timaṇḍalaṃ paṭicchādetvā  d.h. Schulter, Nabel, Knie.

[185] aruṇu-ggammana  Damit ist eindeutig nicht der Sonnenaufgang gemeint, son­dern der Beginn der Morgendämmerung.

[186] Das sind die Pflichten des Schülers gegenüber seinem Lehrer (→ Mvg 66).

[187] Dieselbe wie in Pār 5.

[188] na cittarūpaṃ labhanti  Hier kann gemeint sein, dass die anderen Nonnen, die nach ihr kamen, das bekamen, was Sundarīnandā übrig gelassen hatte oder dass sie „nur“ ganz einfach eifersüchtig waren.

[189] khādanīyaṃ  BMC übersetzt sinnig mit „nicht lagerbare Nahrung“.

[190] bhojanīyaṃ  BMC übersetzt sinnig mit „lagerbare Nahrung“.

[191] avassutā  Diese beiden Definitionen wie in Pār 5.

[192] sārajjituṃ  der (ihr) zugeneigt ist. IBH: „verliebt“ (infatuated).

[193] udaka-dantaponaṃ  (wtl: „Wasser zum Zahn geführt“) ist nur das Wasser zum Zähneputzen. dantapone wird üblicherweise mit dantakaṭṭha („Zahnholz“) gleichgesetzt. Zu „Zahnholz“ → Cvg 282. Möglicherweise kann aber auch Zahnpulver zur Reinigung gemeint sein.

[194] khādanīya  Damit müssten aufhebbare Nahrungsmittel (keine Rohstoffe) gemeint sein müssen. In Pāc 54 enthält die Definition auch: „außer den nach Mittag erlaubten, den für sieben Tage erlaubten, den lebenslang erlaubten (Medizinen)“.

[195] bhojanīya  Damit müssten alle zubereitete Speisen gemeint sind, also nicht aufhebbare (im Sinne vor bis zum nächsten Tag aufzubewahren).

[196] Diese Definition macht deutlich, dass es sich um Nahrung und Nahrungsauf­nahme also solche handelt, und nicht um irgendwelche Reste, die sich noch im Mundraum befinden oder Teilchen, die in einem Getränk enthalten sind, das vor 12:00 getrunken sein muss. Eine solche Auffassung führt dann dazu, dass sich die ganz besonders Vinaya-Strengen bis 12:00 auch die Zähne geputzt haben müssen, um bloß nicht dieses Vergehens bezichtigt zu werden. Aber der Wiederkäuer (→ Cvg 273) dient eindeutig als Beweis dafür, dass einmal in den Mund genommene Nahrung als gegessen gilt, und wenn solches Geges­sene später wodurch/warum auch immer geschluckt wird, ist das kein Ver­gehen. Anderenorts wird z.B. Käse als erlaubt angesehen, da es ja keine Milch ist, die als Nahrung gilt. Aber das dürfte wirklich unter „Essen“ zählen, auch wenn man ihn nur lutschen würde, also nicht kauen. Wer sagt schon: „Ich trinke Käse“? Schokolade (unvermischt mit Milch) gilt hingegen nicht als Nahrung, obwohl sie recht nahrhaft ist. Eine ausführliche, aber wenig Klarheit bringende Erklärung findet sich im Anhang zum Bhu-Pātimokkha (Nyd).

[197] Dieser Absatz steht in CSTP noch beim vorigen § und wurde der Logik folgend hierher versetzt.

[198] Hier sind Nonne und Nichtmensch gemeint.

[199] iṅghaṃ  „Na los!“, „Na mach schon!“, „Mach hin!“, „Los jetzt!“

[200] kulān-uddayatāya  IBH: „aus Mitgefühl für eine Familie“.

[201] taṃkhaṇo  auch: „für ein Weilchen“, „für eine kurze Zeit“. Nyd: „für einen Augenblick“; IBH: „temporäre Ehefrau“. Dass es eine Zeitangabe bezüglich des Arrangements sein muss, wird aus dem Sinn der Vorschrift ersichtlich: Wenn die Nonne sich als Kupplerin betätigt, auch dann, wenn es nur zu einem a) einmaligen Treffen oder b) zu einem (oder mehr) kurzen Treffen führt oder zu was-auch-immer.

[202] jāyattane  Und selbstverständlich im Fall des Mannes, dass jener der Ehemann wird.

[203] jārattane  Und selbstverständlich im Fall des Mannes, dass jener der Ehebre­cher wird. Beides ergibt wenig Sinn. Gemeint sein wird, dass sie als Vermitt­lerin auftritt für jene, egal ob einer davon oder beide verheiratet sind. Kuppelei liegt auch vor, wenn beide unverheiratet sind, minderjährig usw.

[204] muhuttikā  wtl: „momentan“, auch „temporär“, ist ein Synonym von taṃ­khaṇika.

[205] Abgesehen von der bewussten Lüge. Vergleiche dazu Mvg 206.

[206] Laut Kommentar bedeutet das, wenn ein/e Laienanhänger/in eine/n Nonne/ Mönch zu einem/einer Laienanhänger/in losschickt, um etwas aufgrund einer Ordensangelegenheit zu besorgen.

[207] In dem Sinn, dass sie im Auftrag eines/er Laienanhängers/in zu einem/r Laien­anhänger/in geht, um für eine/n Kranke/n etwas zu besorgen, zu erledigen.

[208] cāveyya  hat mehrere Bedeutungen: 1. „schütteln, stören“; 2. „vertreiben“;         3. „zu Fall bringen“.

[209] sīlakkhandha  „Moralkomplex“. Sittlichkeit (Ethik) ist eines der (fünf) Grund­elemente des Menschen.

[210] Siehe Cvg 215 für die ausführlichen Erklärungen dazu.

[211] uposatha  Das ist der Tag, an dem die 14tägig abzuhaltende Rezitation des Pātimokkha stattfindet (→ Mvg 132ff).

[212] pavāraṇā  Das ist die Zeremonie am Ende der Regenzeit (→ Mvg 209ff).

[213] Wohingegen die klar bewusste Lüge Pāc 97 ist.

[214] lesa  auch: „Auslegungstrick“.

[215] Buddharakkhita  „Eine, die den Buddha beschützt“ ist sicherlich metaphorisch gemeint.

[216] Dhammarakkhita  „Eine, die die Lehre beschützt“ ist sicherlich metaphorisch gemeint.

[217] Saṅgharakkhita  „Eine, die den Orden beschützt“ ist sicherlich metaphorisch gemeint.

[218] Diese Namen stehen sicherlich stellvertretend für die damals bereits existie­renden verschiedenen Ordensgruppierungen, die jeweils einem bestimmten Lehrer, bzw. dessen Lehrmeinung folgten.

[219] dīgho  wtl: „Langer“. Hier aber im Sinne von groß gewachsen.

[220] rasso  wtl: „Kurzer“. Hier aber im Sinne von kleinwüchsig.

[221] kaṇho  Dunkle Hautfarbe galt (und gilt) auch in Indien als minderwertig. Ob hier tatsächlich rassische Merkmale gemeint sind, kann dahin gestellt bleiben.

[222] odāto  Helle Hautfarbe galt (und gilt) auch in Indien als Zeichen der Vornehm­heit.

[223] lohita-patta-  Ein anderes Material als Eisen oder Ton (Keramik) ist nicht er­laubt (→ Cvg 252). Lohita  bedeutet aber auch „rot“ – was aber ebenfalls nicht erlaubt ist, sondern nur schwarz.

[224] -dharodharati: „(be-)halten, tragen“; dhāra: „haltend, tragend, besitzend“.

[225] sāṭaka-patta  wtl: „Leinwand-Schale“. Laut Kommentar ist damit gemeint, dass diese Schale wie die aus Kupfer [nicht erlaubt!] gut gearbeitet ist, die glänzt, die schwarz ist, die aus Ton gemacht sei und eine schöne Tasche hat.

[226] sumbhaka-patta  Das wird von sumbhita „gestolpert (über), gefallen (über)“ hergeleitet.

[227] saddhivihāriko  Schülerin der Unterweiserin.

[228] antevāsika  Schülerin der Lehrerin. Die Lehrerin ist der Unterweiserin nach­geordnet.

[229] Bemerkenswert ist, dass in den folgenden Kombinationen (cakka)  die Verge­hens-Kategorie Nissaggiya-Pācittiya fehlt.

[230] tathāsaññī  „wenn man für wahr hält...“. Ein im Deutschen sehr sinniges Wort­spiel zwischen „Wahrheit“ (tathā)  und „Wahrnehmung“ (saññā).

[231] anattamanā  wtl: „außer sich im Geist“ (an-atta-mana).

[232] paccācikkhāmi  „aufgeben, verlassen“ auch „ablehnen, ableugnen“.

[233] Das bedeutet, dass sie ihre Ordination aufgibt. Hat sie das drei Mal vor einer anderen Nonne bzw. Mönch gesagt, ist sie offiziell keine Nonne mehr. In Pār 1 steht ausführlich, wann die Ordination als aufgegeben gilt. Die Besonderheit in Bhī-Sd 10 ist der Ordensaustritt im Zorn.

[234] Das ist einer der seltenen Hinweise darauf, dass es auch schon zu Lebzeiten des historischen Buddha andere (ordinierte) Asketinnen („Andersgläubige“) gab. Nachgewiesen sind die der Jain.

[235] paṭippassambhanti  d.h. sie sind in jenem Sd-Vergehen mit aufgegangen.

[236] Sd 10 erscheint seltsam: Da tritt eine Nonne im Zorn aus dem Orden aus, und wird vor den versammelten Orden zitiert und soll widerrufen, da es sonst ein Sd sei. Was sollte mit ihr geschehen, wenn sie, da sie ja ausgetreten ist, nicht vor dem Orden erscheint? In Abwesenheit wäre ein Verfahren ungültig. Und da sie ausgetreten ist, ist ohnehin jedes Ordensverfahren hinfällig – es sei denn, sie ließe sich erneut hochordinieren. Und genau das ist laut Cvg 434 nicht mög­lich. „Nicht gibt es für eine Nonne ein Übungsvorschriftenaufgeben: wenn sie ausgetreten ist, dann ist sie eine Nicht-Nonne.“ (na bhikkhuniyā sikkhāpacca­kkhānaṃ: yad eva sā vibbhantā, tad eva sā abhikkhunī).

[237] Siehe Cvg 215 für die ausführlichen Erklärungen dazu.

[238] vihesikā  indem sie dauernd Anlass für Verfahren gaben.

[239] vi-bhassīkatā  „Zer-“ oder „Auseinander-reden“, „Verplappern“.

[240] samānasaṃvāsaka  Zur selben Ordenstradition, heutzutage „Nikāya“, im Sinne von Schulrichtung bzw. Klostertradition.

[241] samānasīmāya  Also auch nicht außerhalb der Grenze stehend oder von einer anderen Ordensgrenze aus usw.

[242] aṭṭhārasa-bhedakara-vatthū  Das sind dieselben Dinge, wie sie in Mvg 468 als „Achtzehn Sachverhalte von ‘im Recht seiend’ und von ‘im Unrecht seiend’ gelistet sind.

[243] paṭippassambhanti  d.h. sie sind in jenem Sd-Vergehen mit aufgegangen.

[244] dubbacajātiko  Laut Kommentar bedeutet das, es sei nicht möglich, etwas zu ihr zu sagen.

[245] sahadhammikaṃ  bedeutet hier „eine vom Erhabenen erlassene Übungsvor­schrift“ (nāma: yaṃ Bhagavatā paññattaṃ sikkhāpadaṃ), statt „in Überein­stimmung mit der Lehre“.

[246] Des Bhikkhunī-Pātimokkha.

[247] aññamaññavuṭṭhāpanenā  D.h. Unterstützung im Sinne von Wiederherstellung der moralischen Reinheit bei Vergehen.

[248] appadakkhiṇaggāhī anusāsaniṃ  in übertragenem Sinne: „sie hat zwei linke Hände, wenn es um das Begreifen von Belehrungen geht“.

[249] cattāri kulāni  Eindeutig, dass hier die Kasten (soziale Stände) genannt sind.

[250] pupphena  Laut Kommentar heißt das, dass auch eine Nonne keine Blumen von Laien stehlen muss, um diese als Opfer an einem Schrein darzubringen, oder anderen dafür zu geben. Auch sei es nicht richtig, Leute aufzufordern, Blumen als Opfergaben darzubringen.

[251] phalena  Gemeint sei, dass es sich hier um ihre eigenen Besitztümer handelt, die sie zu ihren Eltern und Angehörigen geben könne. Aber sie soll das nicht dafür hergeben, um Ruhm und Ehre zu erlangen. Doch für Kranke oder Bedürf­tige die [ins Kloster] kommen, oder denen, deren Besitz vernichtet wurde, sei es toleriert.

[252] cuṇṇena  auch „Puder“. Gemeint sind hier die einem Ordinierten erlaubten „Kosmetika“.

[253] mattika  Das ist der besondere, der im Badehaus benutzt wird, nicht der Bau­stoff. Diese Sorte Lehm dürfte qualitativ mit derjenigen vergleichbar sein, die für Kunstobjekte verwendet wurde. Dieser „Lehm“ wurde aus Termitenhügeln gewonnen bzw. durch Aufsammeln der Erdwurm-Auswürfe.

[254] vejjikā  Damit ist die Ausübung von ärztlichen bzw. pflegerischen Tätigkeiten als Lebenserwerb gemeint.

[255] jaṅghapesanikena  wtl: „Nachrichten zu Fuß überbringen“. Das heißt, dass man keine Aufträge von/für Laien auszuführen habe. Sp: „Nimmt man an und geht los, ist das für jeden Schritt ein Dukkaṭa-Vergehen.“ Dazu siehe auch § 193 in Bhu-Pār 4.

[256] paṭhamāpattikā  d.h. sogleich, beim ersten Mal.

[257] yāvatatiyakā  d.h. erst nachdem die Betreffende bis zu drei Mal gemahnt wurde.


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