271. [738.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten etliche Nonnen in einer Dorf-Niederlassung die Regenzeit verbracht und machten sich auf den Weg nach Sāvatthi. Sie hielten sich an ihre Pflichten[305], wahrten Körperbeherrschung, [aber] sie trugen schäbige Roben und waren schlecht gekleidet. Als die Laienanhänger das gesehen hatten, sagten sie [sich]: „Diese Nonnen halten sich an ihre Pflichten, wahren Körperbeherrschung, [aber] sie tragen schäbige Roben und sind schlecht gekleidet. Diese Nonnen werden [wohl] ausgeraubt worden sein.“, und gaben für den Nonnenorden außerhalb der [erlaubten] Zeit[306] Roben(-material).[307] Die Nonne Thullanandā sprach: „Uns ist Kathina mit Roben(-Material) aus der [erlaubten] Zeit zugeteilt[308].“, und nachdem es bestimmt wurde, ließ sie es [unter den ortsansässigen Nonnen] verteilen. Als die Laienanhänger jene Nonnen [wieder] gesehen hatten, sprachen sie zu ihnen: „Haben die Ehrwürdigen nicht die Roben erhalten?“ – „Nein, Freunde, die Roben haben wir nicht bekommen. Die ehrwürdige Thullanandā sagte: ‘Uns ist Kathina mit Roben(-Material) aus der [erlaubten] Zeit zugeteilt.’, und nachdem es bestimmt wurde, ließ sie es [unter den ortsansässigen Nonnen] verteilen. Die Laienanhänger ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā außerhalb der [erlaubten] Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bezeichnen, es bestimmen und verteilen lassen!“ Die Nonnen hörten jene Laienanhänger, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Thullanandā außerhalb der [erlaubten] Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bezeichnen, es bestimmen und verteilen lassen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā außerhalb der [erlaubten] Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bezeichnen, es bestimmen und verteilen lassen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā außerhalb der [erlaubten] Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bezeichnet, es bestimmen und verteilen ließ?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā außerhalb der [erlaubten] Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bezeichnen, es bestimmen und verteilen lassen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
272. [739.] Wer auch immer als Nonne zur Unzeit [erhaltenes] Roben(-Material) als ‘zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material)’ bestimmen und verteilen lassen sollte, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“
273. [740.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Zu unpassender Zeit Roben(-Material)’ bedeutet: in den elf Monaten[309], in denen Kathina nicht gemacht wird, kommt ihm etwas zu, in den sieben Monaten[310], in denen Kathina gemacht ist, kommt ihm etwas zu, auch eine Gabe zur rechten Zeit[311] gegeben, das wird Roben(-Material) zu unpassender Zeit genannt.
Wenn sie zu Roben(-Material) zu unpassender Zeit ‘Roben(-Material) zur rechten Zeit’ sagt, es bestimmt und verteilt, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhaltenes soll ausgehändigt werden. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne. Und so, ihr Mönche, soll ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Zu diesem zu unpassender Zeit [erhaltenen] Roben(-Material) habe ich gesagt, es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, habe es bestimmt und verteilt, daher ist es auszuhändigen. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Roben (-Material) zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Dieses Roben(-Material) händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden dieses Roben(-Material) der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Zu diesem zu unpassender Zeit [erhaltenen] Roben(-Material) habe ich gesagt, es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, habe es bestimmt und verteilt, daher ist es auszuhändigen. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Roben(-Material) zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige! Dieses Roben(-Material) händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen dieses Roben (-Material) der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Zu diesem zu unpassender Zeit [erhaltenen] Roben(-Material) habe ich gesagt, es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, habe es bestimmt und verteilt, daher ist es auszuhändigen. Ich händige es der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das ausgehändigte Roben(-Material) zurückgeben. [Und sagen:] ‘Dieses Roben(-Material) gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
274. [741.] Es ist zu unpassender Zeit [erhaltenes] Roben(-Material), und sie vermutet, dass es zu unpassender Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) ist, und sie sagt es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, hat es bestimmt und verteilt, das ist ein Pācittiya-Vergehen.
Es ist zu unpassender Zeit [erhaltenes] Roben(-Material), aber sie ist darüber im Zweifel, und sie sagt es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, hat es bestimmt und verteilt, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist zu unpassender Zeit [erhaltenes] Roben(-Material), und sie vermutet, dass es zur rechten Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) ist, und sie sagt es sei Roben (-Material) zur rechten Zeit, hat es bestimmt und verteilt, das ist kein Vergehen.
Es ist Roben(-Material) zur rechten Zeit, und sie vermutet, dass es zu unpassender Zeit [erhaltenes] Roben(-Material) ist, [und sie sagt es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, hat es bestimmt und verteilt,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Roben(-Material) zur rechten Zeit, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie sagt es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, hat es bestimmt und verteilt,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Es ist Roben(-Material) zur rechten Zeit, und sie vermutet, dass es Roben (-Material) zur rechten Zeit ist, [und sie sagt es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit, hat es bestimmt und verteilt,] das ist kein Vergehen.
275. [742.] Kein Vergehen ist es, wenn es zu unpassender Zeit [erhaltenes] Roben (-Material) ist und sie annimmt, es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit und es verteilt; wenn es Roben(-Material) zur rechten Zeit ist und sie annimmt, es sei Roben(-Material) zur rechten Zeit und es verteilt; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die elfte Vorschrift ist beendet.
276. [743.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā mit einer anderen Nonne eine Robe getauscht und benutzte sie. Aber die [andere] Nonne hatte ihre [eingetauschte] Robe zusammengelegt und verstaut. Die Nonne Thullanandā sprach zu jener Nonne: „Diese Robe, Ehrwürdige, die Du mit mir getauscht hast, was ist denn mit dieser Robe?“ Daraufhin nun holte jene Nonne diese Robe hervor und zeigte sie der Nonne Thullanandā. Die Nonne Thullanandā sprach [nun] zu jener Nonne: „Nimm Deine Robe [zurück], Ehrwürdige, und gib mir meine Robe [wieder]. Was Deine ist, das ist auch Deins, und was meine ist, das ist eben meins. Gib mir diese, und nimm die Deine!“, und nahm sie ihr weg. Da nun berichtete jene Nonne diese Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā mit einer Nonne die Robe tauschen und ihr diese dann [wieder] wegnehmen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā mit einer Nonne die Robe tauschen und ihr diese dann [wieder] wegnehmen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā mit einer Nonne die Robe getauscht hat und ihr diese dann [wieder] wegnahm?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā mit einer Nonne die Robe tauschen und ihr diese dann [wieder] wegnehmen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
277. [744.] Wer auch immer als Nonne mit einer [anderen] Nonne die Robe getauscht hat, und später derart spricht: ‘Nimm Deine Robe [zurück], Ehrwürdige, und gib mir meine Robe [wieder]. Was Deine ist, das ist auch Deins, und was meine ist, das ist eben meins. Gib mir diese, und nimm die Deine!’, und sie ihr wegnehmen oder wegnehmen lassen sollte, begeht ein Nissaggiya Pācittiya[-Vergehen].“
278. [745.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Mit einer Nonne’ ist: mit einer anderen Nonne.
‘Robe[-nmaterial]’ bedeutet: eine Robe aus dem einen oder anderen der sechs Robenmaterialien, die die Mindestgröße[312] hat.
‘Getauscht hat’ ist: etwas Großes gegen etwas Kleineres, etwas Kleines gegen etwas Größeres.
‘Wegnehmen sollte’ ist: wenn sie [sie] ihr eigenhändig wegnimmt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
‘Wegnehmen lassen sollte’ ist: wenn sie jemanden anderen dazu anweist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie einmal anwies, und sie nimmt viel weg, ist es auszuhändigen.[313] Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe sie mit einer [anderen] Nonne getauscht und [wieder] weggenommen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Robe händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat sie mit einer [anderen] Nonne getauscht und [wieder] weggenommen. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Robe der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe sie mit einer [anderen] Nonne getauscht und [wieder] weggenommen. Ich händige sie dem Orden aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Robe händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat sie mit einer [anderen] Nonne getauscht und [wieder] weggenommen. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Robe der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Robe, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe sie mit einer [anderen] Nonne getauscht und [wieder] weggenommen. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem sie ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Robe zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Robe gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
279. [746.] Wenn sie die Robe mit einer Hochordinierten getauscht hat, und sie vermutet, dass sie sie mit einer Hochordinierten getauscht hat, und nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Wenn sie die Robe mit einer Hochordinierten getauscht hat, aber sie ist darüber im Zweifel, und nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Wenn sie die Robe mit einer Hochordinierten getauscht hat, und sie vermutet, dass sie sie mit einer nicht Hochordinierten getauscht hat, und nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Wenn sie einen anderen Ausrüstungsgegenstand getauscht hat, und nimmt sie diesen weg oder lässt ihn wegnehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn sie einer nicht Hochordinierten eine Robe oder einen anderen Gebrauchsgegenstand getauscht hat, und nimmt sie das weg oder lässt sie es wegnehmen, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es eine nicht Hochordinierte ist, und sie vermutet, dass es eine Hochordinierte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es eine nicht Hochordinierte ist, aber sie ist darüber im Zweifel, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Wenn es eine nicht Hochordinierte ist, und sie vermutet, dass es eine nicht Hochordinierte ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.[314]
280. [747.] Kein Vergehen ist es, wenn sie das, was sie getauscht hat, auf eine friedliche Art wieder an sich nimmt[315]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die zwölfte Vorschrift ist beendet.
281. [758.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Laienanhänger für den Nonnenorden eine freiwillige Roben(-material-)sammlung im Haus eines gewissen Kleiderhändlers gemacht, und als sie das Erforderliche zurechtgelegt hatten und zum Nonnenorden gegangen waren, sprachen sie: „Im Haus bei dem-und-dem Kleiderhändler, Ihr Ehrwürdigen, wurde [für Euch] das Erforderliche zum Robenanfertigen hinterlegt. Sobald Ihr Euch dieses Roben(-Material) geholt habt, verteilt es.“ Nachdem die Nonnen jenes Erforderliche in Medizinen umgetauscht hatten, machten sie davon Gebrauch. Als die Laienanhänger davon Kenntnis bekamen, wurden sie ärgerlich, aufgeregt und unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Laienanhänger, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes für etwas, und das für den Orden bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes und das für den Orden bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
282. [759.] Wer auch immer als Nonne eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, die für etwas anderes bestimmt ist, und die dem Orden gehört, gegen etwas anderes eintauschen sollte, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen].“
283. [760.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, das für etwas anderes bestimmt ist’ ist: etwas, das für einen anderen Zweck gegeben wurde.
‘Dem Orden gehört’ ist: es gehört dem Orden, nicht [nur] einer Gruppe, nicht [nur] einer Nonne.
‘Gegen etwas anderes eintauschen sollte’ ist: wenn sie etwas, das für einen bestimmten Zweck gegeben wurde, eintauscht, außer zu jenem Zweck, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Sache gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
284. [761.] Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya [-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Etwas Ausgehändigtes erhalten habend, mag damit hantiert werden wie mit einer [normalen] Gabe.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie tauscht es gegen etwas anderes,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, [und sie tauscht es gegen etwas anderes], das ist kein Vergehen.
285. [762.] Kein Vergehen ist es, wenn sie mit Übriggebliebenem hantiert; wenn sie mit dem Einverständnis des Besitzers hantiert; bei einem Unglücksfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die dreizehnte Vorschrift ist beendet.
286. [763.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatten Laienanhänger für den Nonnenorden eine freiwillige Roben(-material-)sammlung im Haus eines gewissen Kleiderhändlers gemacht, und als sie das Erforderliche zurechtgelegt hatten und zum Nonnenorden gegangen waren, sprachen sie: „Im Haus bei dem-und-dem Kleiderhändler, Ihr Ehrwürdigen, wurde [für Euch] das Erforderliche zum Robenanfertigen hinterlegt. Sobald Ihr Euch dieses Roben(-Material) geholt habt, verteilt es.“ Nachdem die Nonnen selber darum gebeten hatten, tauschten sie jenes Erforderliche in Medizinen um und machten davon Gebrauch. Als die Laienanhänger davon Kenntnis bekamen, wurden sie ärgerlich, aufgeregt und unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Laienanhänger, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas eintauschen, nach dem sie selber angefragt haben und was einen anderen Zweck hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas eintauschten, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für den Orden bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
287. [764.] Wer auch immer als Nonne eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, die für etwas anderes bestimmt ist, und die dem Orden gehört, gegen etwas eintauschen sollte, um das sie selber gebeten hat, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen].“
288. [765.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, das für etwas anderes bestimmt ist’ ist: etwas, das für einen anderen Zweck gegeben wurde.
‘Dem Orden gehört’ ist: es gehört dem Orden, nicht [nur] einer Gruppe, nicht [nur] einer Nonne.
‘Gegen etwas, um das sie selber gebeten hat’ ist: nachdem sie selber darum gebeten hat.
‘Gegen etwas anderes eintauschen sollte’ ist: wenn sie etwas, das für einen bestimmten Zweck gegeben wurde, eintauscht, außer zu jenem Zweck, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht, um das ich selber gebeten habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht, um das sie selber gebeten hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht, um das ich selber gebeten habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht, um das sie selber gebeten hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und dem Orden gehört, gegen etwas anderes eingetauscht, um das ich selber gebeten habe. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Sache gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
289. [766.] Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya [-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Etwas Ausgehändigtes erhalten habend, mag damit hantiert werden wie mit einer [normalen] Gabe.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie tauscht es gegen etwas anderes,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, [und sie tauscht es gegen etwas anderes], das ist kein Vergehen.
290. [767.] Kein Vergehen ist es, wenn sie mit Übriggebliebenem hantiert; wenn sie mit dem Einverständnis des Besitzers hantiert; bei einem Unglücksfall; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die vierzehnte Vorschrift ist beendet.
291. [768.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit erschöpfte sich [die Versorgung mit] Reisbrei für Nonnen, die in Zellen[316] lebten, die einer gewissen Gilde gehörten. Da nun machten die Gildeherren für die Nonnen eine freiwillige Sammlung an Dingen, die für die Reisbrei[-Versorgung] erforderlich waren und hinterlegten diese im Haus eines gewissen Händlers, und nachdem sie zum Nonnenorden gegangen waren, sprachen sie: „Für Euch, Ehrwürdige, wurde im Haus des Händlers das Erforderliche für Reisbrei hinterlegt. Nachdem Ihr den geschälten Reis geholt und daraus den Reisbrei gekocht habt[317], möget Ihr ihn verzehren.“ Nachdem die Nonnen jenes Erforderliche in Medizinen umgetauscht hatten, machten sie davon Gebrauch.[318] Als die Gildeherren davon Kenntnis erlangten, ärgerten sie sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Gildeherren, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes für etwas, und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas, das einen anderen Zweck hat, eintauschten?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
292. [769.] Wer auch immer als Nonne eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, die für etwas anderes bestimmt ist, und die einer Gruppe gehört, gegen etwas anderes eintauschen sollte, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen].“
293. [770.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, das für etwas anderes bestimmt ist’ ist: etwas, das für einen anderen Zweck gegeben wurde.
‘Einer großen Gruppe gehört’ ist: es gehört einer Gruppe, nicht dem [ganzen] Orden, nicht einer [einzelnen] Nonne.
‘Gegen etwas anderes eintauschen sollte’ ist: wenn sie etwas, das für einen bestimmten Zweck gegeben wurde, eintauscht, außer zu jenem Zweck, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Sache gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
294. [771.] Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya [-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Etwas Ausgehändigtes erhalten habend, mag damit hantiert werden wie mit einer [normalen] Gabe.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie tauscht es gegen etwas anderes,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, [und sie tauscht es gegen etwas anderes], das ist kein Vergehen.
295. [772.] Kein Vergehen ist es, wenn sie mit Übriggebliebenem hantiert; wenn sie mit dem Einverständnis des Besitzers hantiert; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die fünfzehnte Vorschrift ist beendet.
296. [773.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit erschöpfte sich [die Versorgung mit] Reisbrei für Nonnen, die in Zellen lebten, die einer gewissen Gilde gehörten. Da nun machten die Gildeherren für die Nonnen eine freiwillige Sammlung an Dingen, die für die Reisbrei[-Versorgung] erforderlich waren und hinterlegten diese im Haus eines gewissen Händlers, und nachdem sie zum Nonnenorden gegangen waren, sprachen sie: „Für Euch, Ehrwürdige, wurde im Haus des Händlers das Erforderliche für Reisbrei hinterlegt. Nachdem Ihr den geschälten Reis geholt und daraus den Reisbrei gekocht habt, möget Ihr ihn verzehren.“ Nachdem die Nonnen selber darum gebeten hatten, tauschten sie jenes Erforderliche in Medizinen um und machten davon Gebrauch. Als die Gildeherren davon Kenntnis erlangten, ärgerten sie sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Gildeherren, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes für etwas, und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass Nonnen ihnen als Erforderliches Gegebenes, das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas eintauschten, um das sie selber gebeten haben und das einen anderen Zweck hat, ?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonnen, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen etwas ihnen als Erforderliches Gegebenes und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas eintauschen, um das sie selber gebeten haben und was einen anderen Zweck hat! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
297. [774.] Wer auch immer als Nonne eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, die für etwas anderes bestimmt ist und einer Gruppe gehört, gegen etwas anderes eintauschen sollte, um das sie selber gebeten hat, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen].“
298. [775.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, das für etwas anderes bestimmt ist’ ist: etwas, das für einen anderen Zweck gegeben wurde.
‘Einer großen Gruppe gehört’ ist: es gehört einer Gruppe, nicht dem [ganzen] Orden, nicht einer [einzelnen] Nonne.
‘Gegen etwas, um das sie selber gebeten hat’ ist: nachdem sie selber darum gebeten hat.
‘Gegen etwas anderes eintauschen sollte’ ist: wenn sie etwas, das für einen bestimmten Zweck gegeben wurde, eintauscht, außer zu jenem Zweck, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht, um das ich selber gebeten habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht, um das sie selber gebeten hat. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht, um das ich selber gebeten habe. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht, um das sie selber gebeten hat. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, das zu einem bestimmten Zweck als Erfordernis gegeben wurde und das für eine große Gruppe bestimmt war, gegen etwas anderes eingetauscht, um das ich selber gebeten habe. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Sache gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
299. [776.] Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya [-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Etwas Ausgehändigtes erhalten habend, mag damit hantiert werden wie mit einer [normalen] Gabe.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie tauscht es gegen etwas anderes,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, [und sie tauscht es gegen etwas anderes], das ist kein Vergehen.
300. [777.] Kein Vergehen ist es, wenn sie mit Übriggebliebenem hantiert; wenn sie mit dem Einverständnis des Besitzers hantiert; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die sechzehnte Vorschrift ist beendet.
301. [778.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte die Nonne Thullanandā viel gehört[319], war eine (Lehrreden-)Rezitatorin, war erfahren darin, Lehrdarlegungen zu geben. Viele Leute kamen, um die Nonne Thullanandā zu verehren. Bei einer Gelegenheit, da war die Zelle der Nonne Thullanandā am Zerbrechen. Die Leute sprachen zur Nonne Thullanandā: „Warum, Ehrwürdige, ist Eure Zelle am Zerfallen?“ – „Es gibt [hier] keine Spender, Freunde, und keine Arbeitskräfte.“ Daraufhin nun machten die Leute für die Zelle der Nonne Thullanandā eine freiwillige Sammlung und übergaben der Nonne Thullanandā das Erforderliche. Nachdem die Nonne Thullanandā selber um dieses Erforderliche gebeten hatte, tauschte sie es gegen Medizin(-en) ein und verbrauchte diese. Die Leute bekamen davon Kenntnis, ärgerten sich, regten sich auf und wurden unruhig: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā etwas als Erforderliches Gegebenes, das für eine [einzelne] Person bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Die [anderen] Nonnen hörten jene Laienanhänger, die sich ärgerten, aufregten und unruhig waren. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Nonne Thullanandā etwas als Erforderliches Gegebenes, das für eine [einzelne] Person bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā etwas als Erforderliches Gegebenes, das für eine [einzelne] Person bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā etwas als Erforderliches Gegebenes, das für eine [einzelne] Person bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschte?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā etwas als Erforderliches Gegebenes, das für eine [einzelne] Person bestimmt war, gegen etwas, was einen anderen Zweck hat, eintauschen! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:
302. [779.] Wer auch immer als Nonne eine Sache als ein Erfordernis bekommt, die für etwas anderes und einer Einzelnen [Nonne] bestimmt ist, gegen etwas anderes eintauschen sollte, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya-[Vergehen].“
303. [780.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Eine Sache als ein Grunderfordernis bekommt, das für etwas anderes bestimmt ist’ ist: etwas, das für einen anderen Zweck gegeben wurde.
‘Etwas, das einer Einzelnen bestimmt ist’ ist: eine [einzelne] Nonne, nicht der Orden, nicht eine Gruppe.
‘Gegen etwas, um das sie selber gebeten hat’ ist: nachdem sie selber darum gebeten hat.
‘Gegen etwas anderes eintauschen sollte’ ist: wenn sie etwas, das für einen bestimmten Zweck gegeben wurde, eintauscht, außer zu jenem Zweck, ist diese Handlung ein Dukkaṭa-Vergehen. Erhält sie es, ist das auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer einzelnen Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, um das ich selber gebeten habe und das zu einem bestimmten Zweck für eine [einzelne] Nonne bestimmt als Erfordernis gegeben wurde, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie hat etwas, um das sie selber gebeten hat und das zu einem bestimmten Zweck für eine [einzelne] Nonne bestimmt als Erfordernis gegeben wurde, gegen etwas anderes eingetauscht. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ihr Ehrwürdigen, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, um das ich selber gebeten habe und das zu einem bestimmten Zweck für eine [einzelne] Nonne bestimmt als Erfordernis gegeben wurde, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Sache händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie hat etwas, um das sie selber gebeten hat und das zu einem bestimmten Zweck für eine [einzelne] Nonne bestimmt als Erfordernis gegeben wurde, gegen etwas anderes eingetauscht. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen diese Sache der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Diese Sache, Ehrwürdige, ist auszuhändigen, denn ich habe etwas, um das ich selber gebeten habe und das zu einem bestimmten Zweck für eine [einzelne] Nonne bestimmt als Erfordernis gegeben wurde, gegen etwas anderes eingetauscht. Ich händige sie der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll die ausgehändigte Sache zurückgeben. [Und sagen:] ‘Diese Sache gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
304. [781.] Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya [-Vergehen].
Da ist etwas für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Etwas Ausgehändigtes erhalten habend, mag damit hantiert werden wie mit einer [normalen] Gabe.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es für einen anderen Zweck bestimmt ist, und sie tauscht es gegen etwas anderes, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie tauscht es gegen etwas anderes,] das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Da ist etwas nicht für einen anderen Zweck bestimmt, und sie vermutet, dass es nicht für einen anderen Zweck bestimmt ist, [und sie tauscht es gegen etwas anderes], das ist kein Vergehen.
305. [782.] Kein Vergehen ist es, wenn sie mit Übriggebliebenem hantiert; wenn sie mit dem Einverständnis des Besitzers hantiert; bei Gefahr(-ensituationen); wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die siebzehnte Vorschrift ist beendet.
306. „Wer auch immer als Nonne Gold und Silber[320] annehmen sollte oder annehmen lassen sollte oder damit einverstanden sein sollte, dass es aufbewahrt wird, die begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“
307. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Gold’ bedeutet: weil es goldene Farbe hat, wird es so genannt.[321]
‘Silber’[322] bedeutet: Kahāpaṇa, Kupfermāsaka, Holzmāsaka, Lackmāsaka, was [eben] im Handel gängig ist[323].
‘Annehmen sollte’ ist: wenn sie es selber annimmt, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
‘Annehmen lassen sollte’ ist: wenn sie jemanden anderen dazu veranlassen sollte, es [für sie] anzunehmen, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
‘Damit einverstanden sein sollte, dass es [für sie] aufbewahrt wird’ ist: wenn sie sagt: ‘Das ist der Meisterin.’ und billigt, dass es aufbewahrt wird, ist es auszuhändigen. Inmitten des Ordens soll es ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, habe Geld angenommen. Das muss von mir ausgehändigt werden. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem sie es ausgehändigt hat, soll sie das Vergehen gestehen. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegennehmen. Wenn eine Klosterhelferin oder eine Laienanhängerin daherkommt, dann soll zu dieser gesagt werden: ‘Freundin, du weißt (Bescheid).’[324] Wenn sie sagt: ‘Was könnte damit geholt werden?’[325], dann soll nicht gesagt werden. ‘Hol dies oder das.’ Was erlaubt ist, mag erwähnt werden, [also] Butterschmalz, Öl, Honig und Melasse[326]. Wenn sie jene erlaubten Dinge im Austausch herbeiholt, dann mögen alle davon genießen außer derjenigen, die das Geld angenommen hatte. Bekommt man das so hin, ist es gut. Wenn nicht, dann soll sie [zu ihm] sprechen: ‘Freundin, wirf das weg.’ Wenn sie es wegwirft, ist es gut. Wenn nicht, dann soll man sich auf eine Nonne als Geldwegwerferin einigen, die mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Sie würde nicht aus Gier falsche Wege gehen, würde nicht aus Hass falsche Wege gehen, würde nicht aus Verblendung falsche Wege gehen, würde nicht aus Angst falsche Wege gehen, sie weiß, was wegzuwerfen und was nicht wegzuwerfen ist. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: zuerst soll eine Nonne gebeten werden.[327] Nachdem sie gebeten wurde, soll eine erfahrene und fähige Nonne dem Orden ankündigen:
308. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin einigen.’ Das ist die Ankündigung.
‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Der Orden einigt sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, die möge sprechen.’
‘Der Orden hat sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’
Jene Nonne, auf die man sich geeinigt hatte, soll es dann, ohne [dort] ein Zeichen gemacht zu haben, vernichten. Wenn sie es wegwirft und hat [dort] ein Zeichen gemacht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
309. Ist es Geld, und sie vermutet, dass es Geld ist, und sie nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist es Geld, aber sie ist darüber im Zweifel, und nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist es Geld, und sie vermutet, dass es kein Geld sei, und sie nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist es kein Geld, und sie vermutet, es wäre Geld, [und sie nimmt das Geld an,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es kein Geld, aber sie ist darüber im Zweifel, [und sie nimmt das Geld an,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es kein Geld, und sie vermutet, dass es kein Geld ist, [und sie nimmt das Geld an,] ist das kein Vergehen.
310. Kein Vergehen ist es, wenn sie, nachdem sie es innerhalb des Klosters oder innerhalb einer Wohnstätte angenommen hat oder annehmen ließ[328], beiseite legt [in dem Gedanken]: ‘Das mag für den sein, der es sich nimmt.’[329]; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die achtzehnte Vorschrift ist beendet.[330]
311. „Wer auch immer als Nonne in allerlei Geschäfte involviert sein sollte, die mit Geld zu tun haben, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“
312. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Allerlei’ bedeutet: bearbeitet[331], unbearbeitet, bearbeitet als auch unbearbeitet. ‘Bearbeitet’ bedeutet: zum Kopf gehörend, zum Hals gehörend, zur Hand gehörend, zum Fuß gehörend, zur Hüfte gehörend.[332] ‘Unbearbeitet’ bedeutet: massiv belassen[333], sagt man. ‘Bearbeitet als auch unbearbeitet’ bedeutet: alles beides davon.
‘Geld’[334] bedeutet: was goldene Farbe hat, Kahāpaṇa, Kupfermāsaka, Holzmāsaka, Lackmāsaka, was [eben] im Handel gängig ist.
‘Involviert sein sollte’ ist: wenn sie etwas Bearbeitetes gegen etwas Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Bearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Bearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Unbearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Unbearbeitetes gegen etwas Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Unbearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes gegen etwas Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Wenn sie etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes gegen etwas Bearbeitetes als auch Unbearbeitetes tauscht, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen]. Inmitten des Ordens soll es ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Ich, Ihr Ehrwürdigen, war in allerlei Geschäfte involviert, die mit Geld zu tun hatten. Das muss von mir ausgehändigt werden. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem sie es ausgehändigt hat, soll sie das Vergehen gestehen. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegennehmen. Wenn eine Klosterhelferin oder eine Laienanhängerin daherkommt, dann soll zu dieser gesagt werden: ‘Freundin, du weißt (Bescheid).’ Wenn sie sagt: ‘Was könnte damit geholt werden?’, dann soll nicht gesagt werden. ‘Hol dies oder das.’ Was erlaubt ist, mag erwähnt werden, [also] Butterschmalz, Öl, Honig und Melasse. Wenn sie jene erlaubten Dinge im Austausch herbeiholt, dann mögen alle davon genießen außer derjenigen, die [sich] für das Geld etwas eingetauscht hatte. Bekommt man das so hin, ist es gut. Wenn nicht, dann soll sie [zu ihr] sprechen: ‘Freundin, wirf das weg.’ Wenn sie es wegwirft, ist es gut. Wenn nicht, dann soll man sich auf eine Nonne als Geldwegwerferin[335] einigen, die mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet ist: Wer nicht aus Gier falsche Wege gehen würde, nicht aus Hass falsche Wege gehen würde, nicht aus Verblendung falsche Wege gehen würde, nicht aus Angst falsche Wege gehen würde, wer weiß, was wegzuwerfen und was nicht wegzuwerfen ist. Und so, ihr Mönche, soll man sich einigen: zuerst soll eine Nonne gebeten werden. Nachdem sie gebeten wurde, soll eine erfahrene und fähige Nonne dem Orden ankündigen:
313. ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Wenn es dem Orden recht ist, möge er sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin einigen.’ Das ist die Ankündiung.
‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Der Orden einigt sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin geeinigt wird, so mögen sie schweigen. Wem es nicht recht ist, die möge sprechen.’
‘Der Orden hat sich über die Soundso genannte Nonne als Geldwegwerferin geeinigt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’
Jene Nonne, auf die man sich geeinigt hatte, soll es dann, ohne [dort] ein Zeichen gemacht zu haben, vernichten. Wenn sie es wegwirft und hat [dort] ein Zeichen gemacht, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
314. Ist es Geld, und sie vermutet, dass es Geld ist, und sie nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist es Geld, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist es Geld, und sie vermutet, dass es kein Geld ist, und sie nimmt das Geld an, ist das ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist es kein Geld, und sie vermutet, dass es Geld ist, [und nimmt das Geld an,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es kein Geld, aber sie ist darüber im Zweifel, [und nimmt das Geld an,] ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist es kein Geld, und sie vermutet, dass es kein Geld ist, [und nimmt das Geld an,] ist das kein Vergehen.
315. Kein Vergehen ist es, wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die neunzehnte Vorschrift ist beendet.
316. „Wer auch immer als Nonne in allerlei Tauschgeschäfte involviert sein sollte, begeht ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].“
317. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.
‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.
‘Allerlei’ bedeutet: Roben, Almosenspeise, Mobiliar[336], Medizin für den Krankheitsfall, und sei es auch nur ein Klumpen Seifenpulver oder auch ein Zahnholz oder auch nur ein loser Faden.
‘In Tauschgeschäft involviert sein sollte’[337] ist: ‘Gib mir dies für das.’, ‘Nimm dies für das.’, ‘Tausch mir dies für das ein.’, ‘Tausch mir dies für das um.’ Wenn sie so übertritt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Sobald getauscht und eingetauscht wurde[338], [sodass] eigene Güter in andere Hände gelangen [oder] anderer Güter in die eigenen Hände gelangen, sind diese auszuhändigen. Es soll dem Orden oder einer Gruppe oder einer [einzelnen] Nonne ausgehändigt werden. Und so, ihr Mönche, soll es ausgehändigt werden:
Nachdem jene Nonne zum Orden gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der ordensälteren Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Ich war in Kauf und Verkauf involviert, Ihr Ehrwürdigen. Das [Erhandelte] ist auszuhändigen. Ich händige es dem Orden aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Ihr Ehrwürdigen, der Orden höre mich! Diese Dinge händigt die Soundso genannte Nonne dem Orden aus, denn sie war in Kauf und Verkauf involviert. Wenn es dem Orden recht ist, dann mag der Orden das [Erhandelte] der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einigen Nonnen gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu den Füßen der Nonnen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Ich war in Kauf und Verkauf involviert, ihr Ehrwürdigen. Das [Erhandelte] ist auszuhändigen. Ich händige es den Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Eine fähige und erfahrene Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Hört mich an, Ehrwürdige. Diese Dinge händigt die Soundso genannte Nonne den Ehrwürdigen aus, denn sie war in Kauf und Verkauf involviert. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, dann mögen die Ehrwürdigen das [Erhandelte] der Soundso genannten Nonne zurückgeben.’
Nachdem jene Nonne zu einer [einzelnen] Nonne gegangen ist, dann die Oberrobe auf eine Schulter gelegt hat, sich zu deren Füßen verbeugte, sich hingehockt hat, die (ehrfürchtig) zusammengelegten Hände erhoben hat, dann soll sie sprechen: ‘Ich war in Kauf und Verkauf involviert, Ehrwürdige. Das [Erhandelte] ist auszuhändigen. Ich händige es der Ehrwürdigen aus.’ Nachdem es ausgehändigt wurde, soll dieses Vergehen gestanden werden. Die [andere] Nonne soll das Vergehen entgegen nehmen. Sie soll das Ausgehändigte zurückgeben. [Und sagen:] ‘Das [Erhandelte] gebe ich der Ehrwürdigen zurück.’
318. Ist da Kauf und Verkauf, und sie vermutet, dass es Kauf und Verkauf ist, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist da Kauf und Verkauf, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist da Kauf und Verkauf, und sie vermutet, dass es kein Kauf und Verkauf ist, das ist ein Nissaggiya-Pācittiya[-Vergehen].
Ist da kein Kauf und Verkauf, und sie vermutet, dass es Kauf und Verkauf ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist da kein Kauf und Verkauf, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.
Ist da kein Kauf und Verkauf, und sie vermutet, dass es kein Kauf und Verkauf ist, das ist kein Vergehen.
319. Kein Vergehen ist es, wenn sie den Wert [einer Sache] erfragt, das dem Erlaubtmacher mitteilt und spricht: „Das ist unser Bedarf. Wir brauchen dies und das.“; wenn sie verrückt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.
Die zwanzigste Vorschrift ist beendet.
[305] vattasampannā bezieht sich auf die einzuhaltenden Pflichten bezüglich der Regenzeit (frühe oder späte Regenzeit, Antritt, geeignete Aufenthaltsorte, zusätzliche Kleidung, Abwesenheit für bis zu 7 Tage, Ende der Regenzeit, Einladung vor beiden Orden, Kathina, Kathinaprivilegien, Aufbruch zur Wanderung. → Mvg III, IV, VII, 373; Cvg 256, 427).
[306] a-kāla-cīvara Sie hatten keine Kathinaprivilegien bzw. diese waren aufgehoben.
[307] Robenmaterial wird normalerweise im letzten Monat der Regenzeit gegeben und muss umgehend, d.h. innerhalb von 10 Tagen (am selben Tag→ Kkh 53) verarbeitet werden. Hier wird es vermutlich so gewesen sein, dass in Sāvatthi die Kathinaprivilegien erhalten wurden, wonach weiteres Material angenommen werden darf und den dort Ansässigen zugeeignet ist. Die besagte Nonne wollte es aber nicht weiter, bzw. auch unter die Angekommenen verteilen, wie es erlaubt ist (→ Mvg 363).
In Mvg 363 wird der Fall geschildert, wo ein Mönch Roben(-Material) für den Orden bekommt, und es ihm zugeeignet ist, bis Kathina aufgehoben ist. Im selben § steht auch, dass es erlaubt ist, Roben(-Material) an andere ankommende Ordinierte abzugeben, und dass, wenn die Roben nicht bestimmt worden sind, dass dann ein gleichgroßer Anteil an eben jene abzugeben ist.
[308] amhākaṃ kathinaṃ atthataṃ kālacīvara Dadurch wird das dem Orden gegebene Roben(-Material) als ‘innerhalb der erlaubten Zeit’ annehmbar deklariert und es muss nicht zwingend mit den Ankommenden geteilt werden. Reisen die Gäste wieder ab, sind allen Ordinierten die Kathinaprivilegien aufgehoben. Das wollte möglicherweise die Nonne verhindern, indem sie die Gabe als dem ortsansässigen Orden zugedacht deklarierte.
Problematisch ist die Auslegung von anujānāmi im Fall des Teilens. Bechert und Oldenberg übersetzen mit „ich ordne an“, üblicherweise wird mit „ich erlaube“ übersetzt.
[309] Das ist die Zeit vom November-Vollmond bis zehn Tage vor dem Oktober-Vollmond (= ohne Kathina-Privilegien).
[310] Das ist vom März-Vollmond bis zehn Tage vor dem Oktober-Vollmond (= mit Kathina-Privilegien).
[311] kāle „rechte/richtige Zeit“ bedeutet besondere Gelegenheit bzw. zu einem besonderen Anlass.
[312] Das kleinste Stück Tuch, das zum Gebrauch bestimmt werden muss, ist ein Tuch von 8x4 Fingerbreiten (→ Mvg 358 mit Anmerkungen dazu).
[313] Laut Kommentar bedeutet das, wenn angewiesen wird: „Nimm das Robenmaterial!“, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn angewiesen wird: „Nimm viel!“, ist das ein Nis. Wenn angewiesen wird: „Nimm die Doppelrobe!“ oder „Nimm die Oberrobe!“ oder „Nimm die Unterrobe!“, ist das für jeden dieser Sprüche ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn angewiesen wird: „Nimm alles, was ich gegeben habe!“, sind das mehrere Vergehen.
[314] IBH ist der Ansicht, dass der Text hier „korrupt“, also verdorben sei. Aber bei den letzten drei Punkten, die ja nur schematisch abgekürzt sind, ist jedes Mal zu ergänzen: „eine Robe oder einen anderen Gebrauchsgegenstand gegeben hat, und zornig und missgestimmten Geistes nimmt sie sie weg oder lässt sie wegnehmen“. Das bezieht sich auf Cvg 321 und 322. Wenn es sich aber um einen Gegenstand aus den erlaubten acht persönlichen Besitztümern handelt, so gilt, dass diese nicht an Nichtordinierte gegeben werden sollen, sondern Ordenseigentum sind (in Mvg 367: „der Saṅgha ist Herr über Robe und Almosenschale einer gestorbenen Nonne“), außer es handelt sich um Verwandte (→ Mvg 361). In Mvg 369 steht: „Die wichtigeren Dinge und Bedarfsgegenstände sollen ... nicht durch den Orden weggegeben oder verteilt werden.“
[315] anāpatti sā vā deti, tassā vā vissasantī gaṇhāti IBH übersetzt: „Da ist kein Vergehen, wenn sie auf eine freundliche Art ihr gibt oder von ihr nimmt.“
[316] pariveṇa Eine separate (feste) Unterkunft auf dem Klostergelände bzw. in Klöstern mit „normal großen“ Unterkünften lebten möglicherweise mehrere Nonnen zusammen, in den Zellen nur einzelne. Die Räume konnten (bequem) in Zellen unterteilt werden (→ Cvg 300), sodass der verfügbare Platz entsprechend aufgeteilt wurde.
[317] Das ist laut → Mvg 295 und → Pāc 7 nicht erlaubt. In Pāc 44 hingegen wird es erlaubt, wenn es für den Orden (d.h. für Ordinierte) ist.
[318] Damit vermieden sie Pāc 107 und das Zubereiten von Speisen (→ § 884, 762).
[319] bahussutā an Lehrreden, d.h. sie war gelehrig.
[320] jātarūparajata Ein weiterer gebräuchlicher Begriff für „Geld“.
[321] jātarūpa nāma satthuvaṇṇo vuccati.
[322] rajata ist hier der Begriff für „Geld“.
[323] vohāraṃ gacchanti Das bedeutet nichts anderes als jede Art Währung, auch bargeldlos. Der Begriff pāda erscheint hier im Synonym für paṇa in Kahāpaṇa.
[324] jānāti von jānanaka (kennend, wissend). Man kann es auch von jāni (Beschlagnahme) herleiten, hieße es: „Freundin, beschlagnahme es.“ Auf jedem Fall soll die Nichtordinierte das Geld an sich nehmen.
[325] āhariyyati im Sinne von „kaufen, erwerben, eintauschen“.
[326] Butter (navanīta) ist normalerweise auch erlaubt – fehlt hier aber seltsamerweise.
[327] yācitabbo d.h. sie soll gefragt werden, ob sie dieses Amt übernimmt.
[328] Von einem/einer Nichtordinierten. Dazu siehe → Mvg 299 (und die dortigen Anmerkungen): „Ihr Mönche, es gibt Menschen mit Vertrauen und Zuversicht. Jene geben den Erlaubtmachern Geld in die Hand in dem Gedanken: ‘Dadurch wird den Herren gegeben, was erlaubt ist.’ Ihr Mönche, ich erlaube, wenn es angenommen wurde, davon Gebrauch zu machen. Ihr Mönche, aber ich sage nicht, dass ihr in irgendeiner Weise Gold und Silber genießen oder danach herumsuchen sollt.“
In Mvg 299 erscheint der „Erlaubtmacher“ (Kappiyakāra). Geld-Annehmen ist also prinzipiell ein Vergehen. Diese Vorschrift wird aber „gemäßigt“, wenn es innerhalb der Klosters oder einer (wahrscheinlich privaten) Wohnstätte ist. Aber auch dann ist zu beachten, dass dadurch nicht dem Begehren Tür und Tor geöffnet werden, denn: „Wem auch immer Gold und Silber erlaubt sind, dem sind auch die fünf Sinnesfreuden erlaubt. Einen, dem die fünf Sinnesfreuden erlaubt sind, den darf man mit Gewissheit als einen solchen erkennen: als einer Nichtasketenlehre zugehörig, nicht zur Lehre der Sakyasöhne.“ (Cvg 448.) Unter diese Ausnahmeregelung sollte man z.B. die bargeldlose Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
[329] yassa bhavissati so harissati „Wem es gehört, der mag es sich abholen.“ Das könnte sich auf verlorenes/gefundenes Geld beziehen. Sie lässt es aufheben und für den Besitzer an geeigneter Stelle aufbewahren.
[330] Trotz dieser doch unmissverständlichen Vorschrift wird das Thema auf dem Zweiten Konzil (→ Cvg XII) zum Streitobjekt.
[331] kata hat mehrere Bedeutungen: 1. „getan, gemacht, erledigt“; 2. „hergestellt, angefertigt“; 3. „bewirkt, errichtet“; 4. Tat „begangen“. Bezieht man diese auch auf „Geschäfte“, ergeben sich sinnvollere Aussagen als die in der hiesigen „Erklärung“.
[332] Das bezieht sich auf Geschäfte in Schmuck im Austausch gegen Geld. Aber da den Nonnen jegliches Schmücken untersagt ist, ergibt sich nur wenig Sinn aus dieser „Erklärung“.
[333] ghana-kata „fest, massiv, zäh, dicht, kompakt“.
[334] rūpiya wird hier, statt wie im vorigen § rajata zur Definition verwendet.
[335] Auch hier steht rūpiyachaḍḍako. Wenn aber die betreffende Nonne das Geld ausgegeben hat, dann soll wahrscheinlich die „Geldwegwerferin“ die ertauschte Ware wegwerfen.
[336] senāsana üblicherweise mit „Unterkunft“ zu übersetzen, aber da diese kein Besitz sind, kann damit auch nicht gehandelt, bzw. ein Tauschgeschäft gemacht werden. Daher die wörtliche Bedeutung: „Liege und Sitz“ (sena-āsana).
[337] kaya-vikkaya wtl: „Kauf und Verkauf“. Da aber zu jener Zeit der Tauschhandel allgemein üblich war, wurde im Text „Tauschhandel“ verwendet.
[338] kayitañca hoti vikkayitañca „gekauft und/oder verkauft wird“.