Vinaya-Piṭaka IV

BHIKKHUNĪ-VIBHAṄGA

Die Einteilung der Vorschriften für die buddhistischen Nonnen

I. Ausschluss

4. Anmaßung

 

72. „Wer auch immer als Nonne ohne es [genau] zu wissen, dass ihr eine über­menschliche Eigenschaft aufgekommen ist oder sogar der edle Erkenntnisblick [und sie davon mit den Worten] berichten sollte: ‘Ich weiß das, ich sah das.’, und wenn sie dann zu einer späteren Gelegenheit – entweder genau befragt oder nicht genau befragt – nachdem sie sich vergangen hat und um [ihre] Reinheit besorgt ist, auf diese Weise spricht: ‘Ohne zu wissen, Schwestern, sagte ich: ›Ich weiß.‹, ohne es gesehen zu haben, sagte ich: ›Ich sah.‹ Das waren leere Worte, Lüge, Geschwätz.’, die ist, abgesehen von der Selbstüberschätzung, eine Ausgeschlossene, eine Aus­gestoßene.“

 

73. ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrisse­nes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hoch­ordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essen­zielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzwei­felhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Ohne es genau zu wissen’ ist: nicht(-s davon) wissen(-d), ohne selbst [jenes] Heil­same gesehen zu haben, betrügerisch, [da wäre] Nichtvorhandenes denkend, es nicht kennend, so sprechend: „Ich habe eine heilsame Erreichung.“

‘Übermenschliche Erreichung’ nennt man die Versenkung, die Befreiung, Geistes­ruhe, Erreichung, Erkenntnisstufe[100], Realisierung des Pfades[101], Erlangung der Frucht[102], Beseitigung von [geistigen] Unreinheiten, Überwindung der (geistigen) Hemmnisse (und/ oder) dass sich der Geist an/in der Abgeschiedenheit[103] erfreut.

‘Ihr (selber) sei aufgekommen’ ist: wenn sie sagt, dass entweder jene heilsame Erreichung bei ihr selber aufgekommen sei oder wenn sie selber zu jener heilsamen Erreichung vorgedrungen sei.

‘Erkenntnis’ sind die Drei Wissen. Darin Einsicht haben, ist jene Erkenntnis. Jene Einsicht ist Erkenntnis.[104]

‘Berichten sollte’ ist: es einer Frau oder einem Mann oder einem Haushälter oder einem Ordinierten verkünden.

‘Ich weiß das, ich sah das.’ ist: [wenn sie sagt:] „Ich kenne diese Sache.“, „Ich habe jene Sache erfahren.“, „Mir sind diese Dinge zueigen.“, „In jenen Zuständen fühle ich mich wohl.“

‘Zu einer späteren Gelegenheit’ ist: in dem Moment, wenn ihr der Gedanke kommt, in diesem Moment, zu diesem Zeitpunkt, in dem Augenblick, nachdem die Zeit verstrichen ist.

‘Genau befragt’ ist: wenn die Sache bekannt wurde und sie diesbezüglich gründlich so befragt wird: „Was [genau] hast Du erreicht?“, „Wie [genau] hast Du es erreicht?“, „Wann [genau] hast Du das erreicht?“, „Wo [genau] hast Du das erreicht?“, „Wieviele (geistige) Verunreinigungen hast Du beseitigt?“, „Wieviele Einsichtsstufen hast Du erlangt?“

‘Nicht genau befragt’ ist: wenn nicht nachgefragt wurde.

‘Vergangen hat’ ist: wenn eine Üble, von (üblen) Wünschen (an-)getrieben, unwahr und betrügerisch behauptet, sie habe eine übermenschliche Erreichung, die hat ein Aus­schluss-Vergehen begangen.

‘Um [ihre] Reinheit besorgt’ ist: wenn sie eine Haushälterin sein will, wenn sie eine Laienanhängerin sein will, wenn sie eine Klosterhelferin sein will oder eine Novizin sein will.[105]

‘Unwissend, Schwestern, sagte ich, ich wisse etwas; nichts erreicht habend sagte ich, ich hätte etwas erreicht. Aber ich kenne jene Dinge [gar] nicht, ich habe jene Dinge nicht erreicht, habe jene Dinge mir nicht zueigen gemacht, und ich bin auch nicht zu jenen Dingen vorgedrungen.’

‘Leere Worte, Lüge, Geschwätz’ ist: [wenn sie sagt:] „Leere Worte sind durch mich gesprochen worden.“, „Lügen sind von mir geäußert worden.“, „Falsches ist durch mich gesagt worden.“, „Unwissen ist durch mich verkündet worden.“

‘Abgesehen von der Selbstüberschätzung’ ist: wenn Selbstüberschätzung festge­stellt wurde.

‘Eben so’ ist: wie bereits gesagt.

‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: gleichwie, wenn bei einer Palme der Wipfel abgeschlagen wurde, diese nicht wieder wachsen würde, genauso ist eine Nonne, die übel ist, die von (üblen) Wünschen getrieben ist, die unwahr und betrügerisch behauptet, sie habe eine übermenschliche Erreichung, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlossene’ genannt.

‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemeinsame Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’

 

74. ‘Übermenschliche Erreichung’ wird genannt, was Versenkung, Befreiung, Geistesruhe, Erreichung, Erkenntnisstufe, Realisierung des Pfades ist, die Fruchterlangung selbst erfah­ren, die Beseitigung von [geistigen] Unreinheiten, die Überwindung der (geistigen) Hemm­nisse und/oder dass sich der Geist an/in der Abgeschiedenheit erfreut.

‘Versenkung’ ist: die erste Versenkungsstufe, die zweite, die dritte die vierte Ver­senkungsstufe.[106]

‘Befreiung’ ist: die Befreiung der Leerheit, Befreiung der Zeichenlosigkeit, Befreiung ohne Anhaftensrest.[107]

‘Geistesruhe’ ist: die Geistessammlung der Leerheit, Geistessammlung der Zei­chenlosigkeit, Geistessammlung ohne Anhaftensrest.

‘Erreichung’ ist: das Erreichen der Leerheit, das Erreichen der Zeichenlosigkeit, das Erreichen des Freiseins ohne Anhaftensrest.

‘Erkenntnis’ ist: die drei Wissen.

‘Realisieren des Pfades’ ist: die vier Grundlagen der Achtsamkeit, die vier rechten Anstrengungen, die vier Grundlagen magischer Kräfte, die fünf Fähigkeiten, die fünf Kräfte, die sieben Erleuchtungsglieder, der edle achtfältige Weg.

‘Erlangung der Frucht’ ist: die Frucht des Stromeintrittes selbst erfahren, die Frucht der Einmalwiederkehr selbst erfahren, die Frucht der Nichtwiederkehr selbst erfahren, die Frucht der Heiligkeit selbst erfahren.

‘Beseitigung von [geistigen] Unreinheiten’ ist: Zerstörung der Gier, Vernichtung des Hasses, Beseitigung der Verblendung.

‘Überwindung der (geistigen) Hemmnisse’ ist: im Geist ist das geistige Hemmnis der Gier überwunden, im Geist ist das geistige Hemmnis des Hasses überwunden, im Geist ist das geistige Hemmnis der Verblendung überwunden.[108]

‘Erfreut sich an/in der Abgeschiedenheit’ ist: in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der ersten Versenkung, in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der zweiten Ver­senkung, in der Abgeschiedenheit erfreut man sich der dritten Versenkung, in der Abge­schiedenheit erfreut man sich der vierten Versenkung.[109]

 

75. Kein Vergehen ist es, wenn sie sich selbst überschätzt; wenn sie nichts fälschlich behauptet; wenn sie geistesgestört ist; wenn sie verrückt ist; wenn sie schmerzerfüllt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Ein entsprechender Sachverhalt zu dieser Vorschrift[110]

 

76. „Als wir, Bruder, vom Berg Geiergipfel herabstiegen, da sah ich eine Nonne ... – ... eine zu Schulende ... – ... einen Novizen ... – ... eine Novizin, die über dem Boden schwebend ging, deren Doppelrobe[111] brannte, stand in Flammen, glühte; deren Almosenschale brann­te, stand in Flammen, glühte; deren Gürtel brannte, stand in Flammen, glühte; deren [ganzer] Körper brannte, stand in Flammen, glühte. Dabei machte sie Geräusche der Pein. Da, Bruder, dachte ich mir: ‘Wahrlich, das ist ja wunderbar, das ist ja erstaunlich, dass ein solches Wesen derart existiert! Dass auch eine Dämonin auf eine solche Weise existiert! Dass auch eine, die als [normales] Wesen lebte, auf eine solche Weise existiert!’“ Die Mönche wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Eine übermenschliche Erreichung gibt da der ehrwürdige Mahāmoggallāna kund.“

Da nun sprach der Erhabene zu den Mönchen: „Tatsächlich, ihr Mönche, gibt es Nachfolger, die das himmlische Auge haben. Tatsächlich, ihr Mönche, gibt es Nachfolger, die besondere Erkenntnisfähigkeit haben. Ein solcher Nachfolger kann derlei Dinge erken­nen oder wahrnehmen oder mit eigenen Augen sehen. Früher [schon], ihr Mönche, da habe auch ich jene [Nonne ... – ... zu Schulende ... – ... Novize ... – ...] Novizin gesehen. Aber ich habe nichts darüber berichtet. Wenn ich davon berichtet hätte, würden manche kein Vertrauen mehr zu mir gehabt haben. Und für die, welche kein Vertrauen zu mir mehr gehabt hätten, wäre das für lange Zeit von Übel und Leiden gewesen. Diese [Nonne ... – ... zu Schulende ... – ... Novize ... – ...] Novizin, ihr Mönche, war damals, als Kassapa der vollkommen Erwachte war und das Buddhawort sprach, eine üble [Nonne ... – ... zu Schu­lende ... – ... Novize ... – ...] Novizin. Als (Aus-)Wirkung ihres Handelns schmorte sie für viele Jahre, viele Jahrhunderte, viele Jahrtausende, viele hunderttausend Jahre in der Hölle. Für den Rest ihres Handelns erleidet sie hier nun als (Aus-)Wirkung, dass sie als ein solches Wesen existieren muss. Das ist die Wahrheit, ihr Mönche, was Moggallāna sprach. Das ist kein Vergehen, ihr Mönche, für Moggallāna.“

 

Das vierte Ausschlussvergehen ist beendet.

 

5. [1.] Berührung erdulden

77. [656.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit nun, da wollte Sāḷha, der Enkel von Migārā[112] für den Nonnenorden eine Aufenthaltsstätte errichten. Nach­dem nun Sāḷha, der Enkel von Migārā, zu den Nonnen gegangen war, sprach er zu diesen: „Ihr Ehrwürdigen[113], ich wünsche, dem Nonnenorden eine Aufenthalts­stätte zu errichten. Gebt mir die Nonne mit, die für Bauarbeiten zuständig ist.“ Zu jener Zeit, da waren vier Schwestern in die Hauslosigkeit gegangen und Nonnen geworden – Nandā, Nandavatī, Sundarīnandā und Thullanandā. Von diesen war die Nonne Sundarīnandā [schon] als sie noch jung war, in die Hauslosigkeit hinausgezogen. Sie war gutaussehend, schön anzusehen, liebenswert, weise, erfahren, verständig, tüchtig, energetisch, sie war versehen mit [der Fähigkeit], Untersuchungen von derlei aufkommenden Dingen zu machen, sie war fähig zu bauen, fähig in derlei Verfahren. Da nun hatte sich der Nonnenorden darauf geeinigt, die Nonne Sundarīnandā dem Sāḷha Migāranatta als Bauaufsicht mitzu­geben. Zu jener Zeit, da ging die Nonne Sundarīnandā öfter zu Sāḷha Migāranattas Unterkunft [und sprach]: „Gib ein Messer[114], gib eine Axt, gib ein Beil, gib eine Hacke, gib einen Spaten[115].“ Und Sāḷha Migāranatta ging öfter zum Nonnen­kloster[116], um zu erfahren, was getan und was nicht getan wurde. Dadurch, dass sie sich wiederholt sahen, verliebten sie sich ineinander.

Als nun Sāḷha Migāranatta keine Gelegenheit fand, die Nonne Sundarī­nandā zu verführen, richtete er zu diesem Zweck eine Ordensspeisung für die Nonnen aus. Dann aber richtete sich Sāḷha Migāranatta im Speisesaal einen Sitz her und [in dem Gedanken]: ‘Da sind einige Nonnen senior zur ehrwürdigen Sundarīnandā’, arrangierte er einen Sitzplatz an der einen Seite. Und [in dem Gedanken]: ‘Da sind einige junior zu ihr’, arrangierte er an der anderen Seite einen [weiteren] Sitzplatz. An einem verdeckten Platz, in einer Ecke, da arrangierte er für die Nonne Sundarīnandā einen [separaten] Sitzplatz, und zwar so, dass die ordensälteren Nonnen daraus schließen würden: ‘sie wird bei den jüngeren Non­nen sitzen’, und die jüngeren Nonnen daraus schließen würden: ‘sie wird bei den älteren Nonnen sitzen.’ Daraufhin nun kündigte Sāḷha Migāranatta dem Nonnen­orden die [Essens-]Zeit an: „Es ist Zeit, ihr Ehrwürdigen, das Mahl ist bereit­gestellt.“ Die Nonne Sundarīnandā hatte aber überlegte sich: ‘Nicht reichlich [oft] gibt der Sāḷha Migāranatta dem Nonnenorden eine Speisung. Er will mich [sicher­lich] verführen. Wenn ich da hingehe, wird mir das Sorgen bereiten.’. Sie wies eine Schülerin[117] an: „Geh und bring mir Almosenspeise mit. Wenn jemand nach mir fragt, antworte: ‘Sie ist krank.’“ – „So sei es, Ehrwürdige!“ antwortete jene Nonne der Nonne Sundarīnandā.

Zu dieser Zeit dann, stand Sāḷha Migāranatta draußen vor der Tür am Tor­weg und erkundigte sich nach der Nonne Sundarīnandā: „Wo, Ihr Ehrwürdigen, ist die ehrwürdige Sundarīnandā? Wo, Ihr Ehrwürdigen, ist die ehrwürdige Sunda­rīnandā?“ Als er so sprach, erwiderte die Schülerin der Nonne Sundarīnandā dem Sāḷha Migāranatta: „Sie ist krank, Freund. Ich will ihr Almosenspeise bringen.“ Da nun dachte Sāḷha Migāranatta: ‘Diese von mir ausgerichtete Speisung des Nonnenordens, die habe ich nur für die ehrwürdige Sundarīnandā gemacht.’ Er wies die Leute an: „Bedient Ihr bei der Speisung des Nonnenordens.“ Nachdem er das gesagt hatte, ging er zur Nonnenunterkunft. Zu dieser Zeit aber stand die Nonne Sundarīnandā innerhalb des Torweges und dachte sehr an Sāḷha Migāra­natta. Aber da nun sah die Nonne Sundarīnandā den Sāḷha Migāranatta aus der Ferne herankommen. Als sie ihn sah, ging sie in die (Nonnen-)Unterkunft, und nachdem sie ihre Oberrobe über ihren Kopf gezogen hatte, ließ sie sich auf dem Bett nieder. Da nun gelangte Sāḷha Migāranatta zur Nonne Sundarīnandā, und bei ihr angekommen, sprach er zu ihr: „Welcher Art, Ehrwürdige, ist Ihr Unwohlsein? Warum liegen Sie hier?“ – „Sicherlich ist es das, o Freund, die Wünschende ist unerwünscht.“ – „Wie, o Ehrwürdige, sollte ich Sie nicht begehren? Aber [bisher] hatte ich keine Gelegenheit bekommen, Sie zu verführen.“ Und in Leidenschaft entbrannt, kam er in Körperkontakt mit der Nonne Sundarīnandā, die [ebenfalls] in Leidenschaft entbrannt war.

Zu dieser Zeit aber, da hatte sich eine gewisse Nonne, die vom Alter ge­schwächt war, die an den Füßen erkrankt war, in der Nähe der Nonne Sundarī­nandā niedergelassen. Da sah nun jene Nonne den Sāḷha Migāranatta, wie er von Leidenschaft entbrannt mit der Nonne Sundarīnandā, die [ebenfalls] von Leiden­schaft entbrannt war, in Körperkontakt kam. Als sie das sah, ärgerte sie sich, regte sich auf und wurde unruhig: „Wie kann bloß die ehrwürdige Sundarīnandā, von Leidenschaft entbrannt, Körperkontakt mit einer von Leidenschaft entbrannten männlichen Person dulden!“ Daraufhin nun berichtete diese Nonne die Sache den [anderen] Nonnen. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurück­haltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwürdige Sundarīnandā, von Leiden­schaft entbrannt, Körperkontakt mit einer von Leidenschaft entbrannten männli­chen Person dulden!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beun­ruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Sundarīnandā, von Leidenschaft ent­brannt, Körperkontakt mit einer von Leidenschaft entbrannten männlichen Person dulden!“

Als nun daraufhin die Mönche die Nonne Sundarīnandā auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln[118], fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Sundarīnandā von Leidenschaft entbrannt, Körperkontakt mit einer von Leidenschaft entbrannten männlichen Person duldete?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für diese Nonne Sundarīnandā, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Sundarīnandā, von Leidenschaft entbrannt, Körperkontakt mit einer von Leidenschaft entbrannten männlichen Person dulden! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ Nachdem nun der Erhabene die Nonne Sundarīnandā auf verschiedene Weise heftig getadelt hatte, nachdem er über das Schwer-zu-unterhalten-sein, das Schwer-zu-ernähren-sein, das Große-Wünsche-haben, das Nicht-genügsam-sein, die Geselligkeit, die Trägheit mit scharfen Worten[119] gesprochen hatte, nachdem er auf mannigfache Weise über das Einfach-zu-unterhalten-sein, das Einfach-zu-ernähren-sein, das Wenig-Wünsche-haben, die Genügsamkeit, das gewissenhafte Austreiben und die erfreuliche Ver­ringerung [des Schlechten], sowie über den Eifer [dabei] mit lobenden Worten gesprochen hatte, nachdem er den Mönchen eine dafür geeignete und angemesse­ne Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Deshalb[120], ihr Mönche, werde ich nun für die Nonnen Vorschriften[121] erlassen, die auf zehn Argumenten basieren: Vorzüglichkeit des Ordens, Annehmlichkeit des Ordens, Zügelung übel­denkender Nonnen, angenehmes Verweilen integrer Nonnen, Beherrschung von Einflüssen in der jetzigen Existenz, Abwehr von Einflüssen auf künftige Existen­zen, Erfreuen der [an der Lehre noch] Unerfreuten, Zunahme der [bereits an der Lehre] Erfreuten, Standfestigkeit der guten [wahren] Lehre und Unterstützung der Disziplin. So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

78. [657.] Wer auch immer als Nonne von Leidenschaft entbrannt von einer von Leidenschaft entbrannten männlichen Person unterhalb des Schlüssel­beins und oberhalb der Kniescheiben das Berühren oder Streicheln oder Anfassen oder Anrühren oder Drücken dulden sollte, auch die ist eine Aus­geschlossene, eine Ausgestoßene[122], eine, die [jemanden] unterhalb des Schlüsselbeins und [oberhalb] der Kniescheibe [berührt hat].[123]

 

79. [658.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Von Leidenschaft entbrannt’[124] bedeutet: sie findet Gefallen [daran], sie ist voller Verlangen, sie ist verliebt[125].

‘Von Leidenschaft entbrannt’[126] bedeutet: er findet Gefallen [daran], er ist voller Verlangen, er ist verliebt.

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der in körperliche Berührung kommt.

‘Unterhalb des Schlüsselbeins’ ist unter dem Schlüsselbein.

‘Oberhalb der Kniescheibe’ ist über den Kniescheiben.

‘Berühren’ bedeutet: die bloße Berührung.

‘Streicheln’ bedeutet: ein hin und her Bewegen.

‘Anfassen’ bedeutet: nur anfassen.

‘Anrühren’ bedeutet: nur berühren.

‘Oder das Drücken dulden sollte’ ist, nachdem ein Körperteil ergriffen wurde, duldet sie es.

‘Auch diese’ [bedeutet:] wegen des vorher Gesagten heißt das so.

‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: ebenso wie ein Mensch mit abgeschnitte­nem Kopf unmöglich leben kann, wenn man [den Kopf wieder] an den Körper bindet, genauso ist eine von Leidenschaft erfüllte Nonne, die sich von einer von Leidenschaft entbrannten männlichen Person unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Kniescheiben das Berühren oder Streicheln oder Anfassen oder Anrühren oder Drücken dulden sollte, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlossene’ genannt.

‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemein­same Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’

 

80. [659.] Da sind beide von Leidenschaft entbrannt, und mit dem Körper berührt sie unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Kniescheiben seinen Körper, das ist ein Ausschluss-Vergehen. Berührt sie mit dem Körper etwas, das mit sei­nem Körper in Verbindung ist, ist das ein Thullaccaya-Vergehen[127]. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, seinen Körper, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbin­dung ist, etwas, was mit seinem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem seinen Körper, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit seinem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weg­geworfenem etwas von ihm Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit dem Körper seinen Körper oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe, ist das ein Thullaccaya-Vergehen. Berührt sie mit ihrem Körper etwas, das in Verbindung mit seinem Körper ist [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist seinen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbin­dung ist, etwas, was mit seinem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem seinen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, was mit seinem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von ihm Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

81. [660.] Da ist einer [von beiden] von Leidenschaft entbrannt, und mit dem Kör­per berührt sie unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Kniescheiben seinen Körper, das ist ein Thullaccaya-Vergehen. Berührt sie mit dem Körper etwas, das mit seinem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, seinen Körper, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, etwas, was mit seinem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem seinen Körper, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit seinem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weg­geworfenem etwas von ihm Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit dem Körper seinen Körper oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit ihrem Körper etwas, das in Verbindung mit seinem Körper ist [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist seinen Kör­per [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, etwas, was mit seinem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem seinen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, was mit seinem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von ihm Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

82. [661.] Da sind beide von Leidenschaft entbrannt, und mit dem Körper berührt sie unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Kniescheiben den [männlichen] Körper eines Dämons oder eines Gespenstes oder eines Eunuchen oder eines Tieres in Menschengestalt[128], das ist ein Thullaccaya-Vergehen. Berührt sie mit dem Körper etwas, das mit solch einem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, solch einen Körper, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, etwas, was mit solch einem Körper in Verbin­dung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem solch einen Körper, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit solch einem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von solch einem Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit dem Körper solch einen Körper oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit ihrem Körper etwas, das in Verbindung mit solch einem Körper ist [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Ver­gehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist solch einen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbin­dung ist, etwas, was mit solch einem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/ oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem solch einen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Verge­hen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, was mit solch einem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von solch einem Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

83. [662.] Da ist einer [von beiden] von Leidenschaft entbrannt, und mit dem Kör­per berührt sie unterhalb des Schlüsselbeins und oberhalb der Kniescheiben solch einen Körper, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit dem Körper etwas, das mit solch einem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, solch einen Kör­per, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist, etwas, was mit solch einem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem solch einen Körper, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, das mit solch einem Körper in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von solch einem Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit dem Körper solch einen Körper oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit ihrem Körper etwas, das in Verbindung mit solch einem Körper ist [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Verge­hen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbindung ist solch einen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas, was mit ihrem Körper in Verbin­dung ist, etwas, was mit solch einem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/ oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

Berührt sie mit etwas Weggeworfenem solch einen Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe], ist das ein Dukkaṭa-Verge­hen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas, was mit solch einem Körper [oberhalb des Schlüsselbeins und/oder unterhalb der Kniescheibe] in Verbindung ist, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Berührt sie mit etwas Weggeworfenem etwas von solch einem Weggeworfenes, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen.

 

84. [663.] Kein Vergehen ist es, wenn es nicht absichtlich ist[129]; wenn sie unacht­sam ist[130]; wenn sie nichts davon weiß [merkt]; wenn sie es nicht duldet; wenn sie verrückt ist[131]; wenn sie geistesgestört ist[132]; wenn sie von Schmerzen erfüllt ist[133]; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das fünfte[134] Ausschlussvergehen ist beendet.[135]

 

6. [2.] Ausschluss-Vergehen verheimlichen

 

85. [664.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anāthapiṇ­ḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit war die Nonne Sundarīnandā von Sāḷha Migāranatta schwanger. Das verheimlichte sie, bis der Embryo reif war. Als der Embryo ausreifte, und sie aus dem Orden ausgetreten war, gebar sie. Die Nonnen sprachen zur Nonne Thullanandā: „Die Sundarīnandā, Ehrwürdige, hat nicht lange, nachdem sie aus dem Orden ausgetreten war, [ein Kind] geboren. Wie aber konnte sie als Nonne schwanger sein?“ – „Einfach so, ihr Ehrwürdigen.“ – „Wie kann das sein, Ehrwürdige, dass Du von einem Ausschlussvergehen weißt, weder diese Nonne beschuldigst, noch die Sache missbilligst und nicht vor der Gruppe aufdeckst?“ – „Was auch immer für sie entwürdigend ist, das ist auch für mich entwürdigend. Was auch immer für sie unrühmlich ist, das ist für mich un­rühmlich. Was immer für sie schändlich ist, das ist für mich schändlich. Was immer ihr verlustig geht, das geht mir verlustig. Wie kann ich, Ihr Ehrwürdigen, von mir selber entwürdigend, von mir selber unrühmlich, von mir selber schänd­lich, von mir selber diskreditierend zu anderen sprechen?“ Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehr­würdige Thullanandā wissend, dass eine Nonne eines Ausschlussvergehens schul­dig ist, diese weder beschuldigen, noch [die Sache] vor der Gruppe aufdecken!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā wissend, dass eine Nonne eines Ausschlussvergehens schuldig ist, diese weder beschuldigen, noch [die Sache] vor der Gruppe auf­decken!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonne Thullanandā auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā wissend, dass eine Nonne eines Ausschlussvergehens schuldig ist, diese weder beschuldigte, noch [die Sache] vor der Gruppe aufgedeckt hat?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für die Nonne Thullanandā, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā wissend, dass eine Nonne eines Ausschluss­vergehens schuldig ist, diese weder beschuldigen, noch [die Sache] vor der Gruppe aufdecken! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten unerfreut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ...[136] „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

86. [665.] Wer auch immer als Nonne wissend, dass eine Nonne eines Aus­schlussvergehens schuldig ist, diese weder selber beschuldigt, noch [die Sache] vor der Gruppe aufdeckt, aber nachher, wenn jene ausharrt[137] oder wenn jene verstorben ist oder wenn jene ausgeschlossen ist oder wenn jene abtrünnig wurde, sagt: ‘[Schon] früher habe ich, ihr Ehrwürdigen, gewusst, dass diese Nonne eine Schwester wie diese oder jene war.’, und hat aber jene weder selber beschuldigt, noch vor der Gruppe [die Sache] aufgedeckt, auch die ist eine Ausgeschlossene, eine Ausgestoßene, eine, die Verfehlungen ver­heimlicht.

 

87. [666.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Sie weiß’ bedeutet: sie weiß es selber, andere haben es ihr berichtet, jene hat es ihr erzählt.

‘Eines Ausschlussvergehens schuldig geworden’ ist, dass sie von den acht Ausschlussvergehen des einen oder anderen Ausschlussvergehens schuldig ist.

‘Sollte sie weder selber beschuldigen’ ist, sollte sie nicht selber anklagen.

‘Nicht vor der Gruppe aufdecken’ ist, sollte sie es nicht einer anderen Nonne berichten.

‘Wenn sie ausharrt oder verstorben ist oder ausgeschlossen ist oder ab­trünnig wurde’ bedeutet: ausharrend besagt, dass sie ihrem Charakter gemäß dabei bleibt. Verstorben besagt, dass ihre [Lebens-]Zeit abgelaufen ist. Ausgeschlossen bedeutet, dass sie selber den Orden verlassen hat oder dass sie von den anderen ausgeschlossen wurde. Abtrünnig bedeutet, dass man von ihr sagt, sie sei zu Andersgläubigen übergetreten.

‘Sollte später sagen: ›[Schon] früher, ihr Ehrwürdigen, habe ich gewusst, dass diese Nonne eine Schwester wie diese oder jene war.‹’

‘Weder selber beschuldigt’ sie hat jene nicht selber beschuldigt.

‘Noch vor der Gruppe aufgedeckt’ sie hat es nicht den anderen Nonnen berichtet.

‘Auch diese’ [bedeutet:] wegen des vorher Gesagten heißt das so.

‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: gleichwie es einem welken Blatt, das keine Verbindung mehr [zum Zweig] hat, unmöglich ist, wieder grün zu werden, ebenso ist eine Nonne, die wissend, dass eine Nonne eines Ausschlussvergehens schuldig ist, sich denkt: ‘weder beschuldige ich sie selber, noch decke ich [die Sache] der Gruppe auf’, indem sie so die Verantwortung aufgibt, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlossene’ genannt.

‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemein­same Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’

 

88. [667.] Kein Vergehen ist es, wenn sie [sich] sagt: „Im Orden kommt Ausein­andersetzung, Streit, Zankerei und Disput auf.“, und nicht spricht; wenn sie [sich] sagt: „Ordensspaltung oder Ordenstrennung[138] kommt auf.“, und nicht spricht; wenn sie [sich] sagt: „Jene ist scheußlich und grob, sie wird Gefahr entstehen lassen für das Leben oder für den Reinheitswandel.“, und nicht spricht; wenn sie nicht spricht, da sie keine andere geeignete Nonne sieht; wenn sie nicht spricht, obwohl sie es nicht verheimlichen will; wenn sie nicht spricht, weil sie sich sagt: „Durch ihr Verhalten beweist sie es selber.“; wenn sie verrückt ist; wenn sie geis­tesgestört ist; wenn sie von Schmerzen erfüllt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

 

Das sechste Ausschlussvergehen ist beendet.

 

7. [3.] Einem Suspendierten nachfolgen

 

89. [668.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit folgte[139] die Nonne Thullanandā dem Mönch Ariṭṭha[140], der in einer früheren Existenz Geier abrich­tete, der vom geeinten Orden suspendiert wurde.[141] Diejenigen Nonnen, die be­scheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die ehrwür­dige Nonne Thullanandā dem Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, nachfolgen, der vom geeinten Orden suspendiert wurde!“ Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Diejenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kann bloß die Nonne Thullanandā dem Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, nachfolgen, der vom geeinten Orden suspendiert wurde!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonne Thullanandā auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sachverhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonne Thullanandā dem Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, nachfolgt, der vom geeinten Orden suspendiert wurde?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mön­che, für die Nonne Thullanandā, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwür­dig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß die Nonne Thullanandā dem Mönch Ariṭṭha, der in einer früheren Existenz Geier abrichtete, nachfolgen, der vom geeinten Orden suspendiert wurde! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

90. [669] Wer auch immer als Nonne einem Mönch nachfolgen sollte, der vom geeinten Orden der Lehre, den Vorschriften und der Anweisungen des Meisters entsprechend suspendiert wurde, der respektlos ist, der seine Ver­gehen nicht wiedergutmacht, der ohne Gefährten ist[142], jene Nonne soll von den [anderen] Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: ‘Dieser Mönch, Ehrwürdige, ist vom geeinten Orden der Lehre, den Vorschriften und der Anweisungen des Meisters entsprechend suspendiert worden, er ist respekt­los, hat seine Vergehen nicht wiedergutgemacht, hat keine Gefährten. Möge die Ehrwürdige diesem Mönch nicht nachfolgen.’ Wenn aber diese Nonne, die von den Nonnen auf diese Weise angesprochen wurde, [dennoch] daran festhalten sollte, dann soll jene Nonne von den [anderen] Nonnen bis zu drei Mal wiederholt zum Aufgeben jener [Nachfolge] angemahnt werden. Wenn sie bis zu drei Mal angemahnt wurde und sie gibt es auf, dann ist es gut. Sollte sie es nicht aufgeben, ist auch diese eine Ausgeschlossene, eine Ausgestoßene, eine, die einem Suspendierten nachfolgt.

 

91. [670.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Geeint’ bedeutet: ein Orden, der zur selben Gemeinschaft[143] gehört, der in derselben Gemeindegrenze[144] besteht.

‘Suspendierter’ bedeutet: weil er sein(-e) Vergehen nicht (ein-)sieht oder weil er sein(-e) Vergehen nicht wiedergutmacht oder weil er üble Ansicht(-en) nicht aufgibt, ist er suspendiert [worden].

‘Entsprechend der Lehre und den Vorschriften’ ist: eben gemäß der Lehre und gemäß der Vorschriften.

‘Entsprechend der Anweisungen des Meisters’ ist: gemäß der Lehre des Siegers, gemäß der Lehre des Erwachten.

‘Respektlos’ bedeutet: den Orden oder die Gruppe oder die [einzelne] Per­son oder die (Ordens-)Verfahren respektiert er nicht.

‘Einer, der nicht wiedergutgemacht hat’ bedeutet: ein Suspendierter, ein nicht wieder Eingesetzter.

‘Hat keine Gefährten’ bedeutet: Mönche, die derselben Gemeinschaft angehören nennt man Gefährten. Daher nennt man einen, der nicht mit solchen zusammen ist, einen, der keine Gefährten hat.

‘Einem solchen nachfolgen sollte’ ist: wenn er falsche Ansicht, solchen Glauben, solchen Willen hat, [und] auch sie eine ist mit solch falscher Ansicht, solchem Glauben, solchem Willen.

‘Diese Nonne’ ist: eben die dem Suspendierten nachfolgende Nonne.

‘Von den Nonnen’ ist: von den anderen Nonnen. Wenn jene es sehen, wenn jene es hören, sollen jene sie ansprechen: „Dieser Mönch, Ehrwürdige, ist vom geeinten Orden der Lehre, den Vorschriften und der Anweisungen des Meisters entsprechend suspendiert worden. Er ist respektlos, hat seine Vergehen nicht wiedergutgemacht, hat keine Gefährten. Möge die Ehrwürdige diesem Mönch nicht nachfolgen.“ Sie soll ein zweites Mal angesprochen werden. Sie soll ein drittes Mal angesprochen werden. Gibt sie es auf, ist es gut. Gibt sie nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Wenn sie es gehört hat und nichts sagt, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Nachdem die [betreffende] Nonne in die Mitte des versam­melten Ordens gerufen wurde, soll man dort zu ihr sagen: „Dieser Mönch, Ehrwür­dige, ist vom geeinten Orden der Lehre, den Vorschriften und der Anweisungen des Meisters entsprechend suspendiert worden, er ist respektlos, hat seine Ver­gehen nicht wiedergutgemacht, hat keine Gefährten. Möge die Ehrwürdige diesem Mönch nicht nachfolgen.“ Ein zweites Mal soll sie so angesprochen werden. Ein drittes Mal soll sie so angesprochen werden. Wenn sie aufgibt, ist es gut. Gibt sie nicht auf, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Diese Nonne soll (ab-)gemahnt werden. Und so, ihr Mönche, soll man sie (ab-)mahnen: Eine fähige und erfahrene Nonne soll dem (Nonnen-)Orden ankündigen:

 

92. [671.] ‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist eine Anhängerin eines vom geeinten Orden entsprechend der Lehre, den Vorschriften und den Anweisungen des Meisters suspendierten Mönches, der respektlos ist, der sein(-e) Vergehen nicht wiedergutmacht und keine Gefährten hat. Sie gibt in dieser Sache nicht auf. Wenn es dem Orden recht ist, mag der Orden die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)mahnen, damit sie ihre Haltung auf­gibt.’ Das ist die Ankündigung.

‘Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist eine Anhängerin eines vom geeinten Orden entsprechend der Lehre, den Vorschriften und den Anweisungen des Meisters suspendierten Mönches, der respektlos ist, der sein(-e) Vergehen nicht wiedergutmacht und keine Gefährten hat. Sie gibt in dieser Sache nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne [derart], damit sie in dieser Sache aufgibt. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, damit sie ihre Hal­tung aufgibt, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum zweiten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist eine Anhängerin eines vom geeinten Orden entsprechend der Lehre, den Vorschriften und den Anweisungen des Meisters suspendierten Mönches, der respektlos ist, der sein(-e) Vergehen nicht wiedergutmacht und keine Gefährten hat. Sie gibt in dieser Sache nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne [derart], damit sie in dieser Sache aufgibt. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgibt, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Zum dritten Mal in dieser Angelegenheit: Es höre mich, Ihr Ehrwürdigen, der Orden an! Die Soundso genannte Nonne ist eine Anhängerin eines vom geeinten Orden entsprechend der Lehre, den Vorschriften und den Anweisungen des Meisters suspendierten Mönches, der respektlos ist, der sein(-e) Vergehen nicht wiedergutmacht und keine Gefährten hat. Sie gibt in dieser Sache nicht auf. Der Orden mahnt nun die Soundso genannte Nonne [derart], damit sie in dieser Sache aufgibt. Wenn die Ehrwürdigen dulden, dass die Soundso genannte Nonne [derart] (ab-)gemahnt wird, dass sie ihre Haltung aufgibt, dann schweigt. Wer es nicht duldet, der spreche.’

‘Durch den Orden ist die Soundso genannte Nonne [nun derart] (ab-)ge­mahnt worden, damit sie ihre Haltung aufgibt. Der Orden duldet es, daher das Schweigen, so nehme ich es an.’“

Mit der Ankündigung ist es [noch] ein Dukkaṭa-Vergehen, bei den zwei Verkündungen ist es [bereits] ein Thullaccaya-Vergehen, sobald der Beschluss verkündet wird, ist es ein Ausschluss-Vergehen.

‘Auch diese’ [bedeutet:] wegen des vorher Gesagten heißt das so.

‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: gleichwie ein massiver Stein, der in zwei Stücke zerbrochen ist, nicht wieder zusammengefügt werden kann, ebenso ist eine Nonne, die bis zu drei Mal (ab-)gemahnt wurde und dennoch [diese Sache] nicht aufgibt, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlos­sene’ genannt.

‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemein­same Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’

 

93. [672.] Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Verfahren ist, aber sie gibt nicht auf, ist [für die Betreffende] ein Ausschluss-Vergehen.[145]

Da ist ein gültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, und sie gibt nicht auf, ist ein Ausschluss-Vergehen.

Da ist ein gültiges Verfahren, und sie vermutet, es sei ein ungültiges Ver­fahren, und sie gibt nicht auf, ist ein Ausschluss-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein gültiges Ver­fahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, aber sie ist darüber im Zweifel, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.

Da ist ein ungültiges Verfahren, und sie vermutet, dass es ein ungültiges Verfahren ist, das ist ein Dukkaṭa-Vergehen.[146]

94. [673.] Kein Vergehen ist es, wenn sie nicht (ab-)gemahnt wurde; wenn sie aufgibt; wenn sie verrückt ist; wenn sie geistesgestört ist; wenn sie von Schmerzen erfüllt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.[147]

Das siebente Ausschlussvergehen ist beendet.

 

8. [4.] Nicht der wahren Lehre Entsprechendes

 

95. [674.] Bei einer Gelegenheit weilte der Buddha, der Erhabene in Anātha­piṇḍikas Kloster im Jetahain zu Sāvatthi. Zu dieser Zeit waren die Nonnen der Sechsergruppe von Leidenschaft entbrannt und ließen es sich gefallen, dass sie von männlichen von Leidenschaft entbrannten Personen an der Hand gefasst wur­den, sie ließen es zu, dass sie an einer Ecke der Oberrobe angefasst wurden, sie standen [mit einem Mann] zusammen, sie unterhielten sich [mit einem Mann], sie gingen zu Treffen [mit Männern], sie ließen die Annäherung eines Mannes zu, sie suchten verborgene Plätze auf, sie stellten ihren [entblößten] Körper zur Schau und solcherlei nicht der wahren Lehre Entsprechendes verübten sie. Diejenigen Nonnen, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lern­willig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie kön­nen bloß die Nonnen der Sechsergruppe, die von Leidenschaft entbrannt sind, es zulassen, dass sie von männlichen von Leidenschaft entbrannten Personen an der Hand gefasst werden, dass sie an einer Ecke der Oberrobe angefasst werden, dass sie [mit einem Mann] zusammenstehen, dass sie sich [mit einem Mann] unter­halten, dass sie zu Treffen [mit Männern] gehen, dass sie die Annäherung eines Mannes zulassen, dass sie verborgene Plätze aufsuchen, dass sie ihren [entblößten] Körper zur Schau stellen und solcherlei nicht der wahren Lehre Entsprechendes ausüben!“

Daraufhin nun berichteten diese Nonnen die Sache den Mönchen. Die­jenigen Mönche, die bescheiden waren, genügsam, zurückhaltend, gewissenhaft und lernwillig waren, die ärgerten sich, regten sich auf und beunruhigten sich: „Wie können bloß diese Nonnen der Sechsergruppe, die von Leidenschaft ent­brannt sind, es zulassen, dass sie von männlichen von Leidenschaft entbrannten Personen an der Hand gefasst werden, dass sie an einer Ecke der Oberrobe ange­fasst werden, dass sie [mit einem Mann] zusammenstehen, dass sie sich [mit einem Mann] unterhalten, dass sie zu Treffen [mit Männern] gehen, dass sie die Annähe­rung eines Mannes zulassen, dass sie verborgene Plätze aufsuchen, dass sie ihren [entblößten] Körper zur Schau stellen und solcherlei nicht der wahren Lehre Ent­sprechendes ausüben!“ Als nun daraufhin die Mönche die Nonnen der Sechser­gruppe auf verschiedene Weise heftig getadelt hatten, berichteten sie diesen Sach­verhalt dem Erhabenen. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang den Mönchsorden veranlasst hatte, sich zu versammeln, fragte er die Mönche: „Ist es wahr, ihr Mönche, dass die Nonnen der Sechsergruppe, die von Leidenschaft entbrannt sind, es zulassen, dass sie von männlichen von Leiden­schaft entbrannten Personen an der Hand gefasst werden, dass sie an einer Ecke der Oberrobe angefasst werden, dass sie [mit einem Mann] zusammenstehen, dass sie sich [mit einem Mann] unterhalten, dass sie zu Treffen [mit Männern] gehen, dass sie die Annäherung eines Mannes zulassen, dass sie verborgene Plätze auf­suchen, dass sie ihren [entblößten] Körper zur Schau stellen und solcherlei nicht der wahren Lehre Entsprechendes ausüben?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Da tadelte der Erhabene heftig: „Das ist unpassend, ihr Mönche, für die Nonnen der Sechsergruppe, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie können bloß diese Nonnen der Sechsergruppe, die von Leidenschaft entbrannt sind, es zulassen, dass sie von männlichen von Leiden­schaft entbrannten Personen an der Hand gefasst werden, dass sie an einer Ecke der Oberrobe angefasst werden, dass sie [mit einem Mann] zusammenstehen, dass sie sich [mit einem Mann] unterhalten, dass sie zu Treffen [mit Männern] gehen, dass sie die Annäherung eines Mannes zulassen, dass sie verborgene Plätze auf­suchen, dass sie ihren [entblößten] Körper zur Schau stellen und solcherlei nicht der wahren Lehre Entsprechendes ausüben! Das, ihr Mönche, ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind. Jedoch bleiben, ihr Mönche, die [noch] Unerfreuten uner­freut, die Anzahl derer wird geringer, die an der Lehre erfreut sind und so manchen macht es schwankend.“ ... – ... „So verkünde ich nun, ihr Mönche, für die Nonnen diese Vorschrift:

 

96. [675.] Wer auch immer als Nonne von Leidenschaft entbrannt es zulassen sollte, dass sie von einer männlichen von Leidenschaft entbrannten Person an der Hand gefasst wird, dass sie an einer Ecke der Oberrobe angefasst wird, dass sie [mit einem Mann] zusammensteht, dass sie sich [mit einem Mann] unterhält, dass sie zu Treffen [mit Männern] geht, dass sie die Annäherung eines Mannes zulässt, dass sie verborgene Plätze aufsucht, dass sie ihren [entblößten] Körper zur Schau stellt und solcherlei nicht der wahren Lehre Entsprechendes ausübt, auch die ist eine Ausgeschlossene, eine Ausgestoßene, eine, die jene acht Dinge tut.

 

97. [676.] ‘Wer auch immer’ bedeutet: eine die wegen ihrer Abstammung, wegen ihres Standes, wegen ihres Namens, wegen ihrer Familie, wegen ihrer Ethik, wegen ihres Verweilens oder wegen ihres Einzugsgebietes [entweder] eine (Ordens-)Ältere oder ein (Ordens-)Neuling oder eine (Ordens-)Mittlere ist. Eine solche wird ‘Welche auch immer’ genannt.

‘Als Nonne’ bedeutet: sie ist eine Nonne, weil sie [um Almosen] bettelt; sie ist eine Nonne, weil sie dem Almosengang zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie ein zerrissenes [und wieder zusammengenähtes] Gewand trägt; sie ist eine Nonne, weil sie als solche gilt; sie ist eine Nonne, weil sie dem zugestimmt hat; sie ist eine Nonne, weil sie mit ‘Komm, Nonne!’ gerufen wurde; sie ist eine Nonne, weil sie mittels dreifacher Zufluchtnahme hochordiniert wurde; eine Nonne ist etwas Glückverheißendes; eine Nonne ist etwas Essenzielles; eine Nonne ist eine Lernende; eine Nonne ist eine Ausgelernte; eine Nonne ist jemand, die in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschüt­terlich und unzweifelhaft hochordiniert ist. Wer als Nonne in einem gültigen (Ordens-)Akt vor beiden geeinten Orden in vier Durchgängen unerschütterlich und unzweifelhaft hochordiniert ist, eine solche heißt ‘Nonne’.

‘Von Leidenschaft entbrannt’ bedeutet: sie findet Gefallen [daran], ist voller Verlangen, ist verliebt.[148]

‘Von Leidenschaft entbrannt’ bedeutet: er findet Gefallen [daran], ist voller Verlangen, ist verliebt.

‘Männliche Person’ bedeutet: es ist ein menschlicher Mann, kein Dämon, kein Gespenst, kein Tier, er ist ein Verständiger, Kompetenter, der in körperliche Berührung kommt.

‘An der Hand ergreifen zulassen sollte’ ist: ‘Hand’ bedeutet vom Ellbogen bis zur Spitze des Fingernagels. Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und es zulassen sollte, dass sie unterhalb der Kniescheiben und/ oder oberhalb des Schlüsselbeins angefasst wird, ist das ein Thullaccaya-Ver­gehen.

‘Oder das Ergreifen einer Ecke der Oberrobe[149] zulassen sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und es zulassen sollte, dass sie [an einer] bedeckten oder bekleideten [Stelle] angefasst wird, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Oder mit ihm zusammenstehen sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und in Reichweite der Hand[150] des Mannes steht, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Oder sich mit ihm unterhalten sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und sich in der Reichweite der Hand eines Mannes steht und sich mit ihm unterhält, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Oder zu einem Treffen gehen sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und [zu ihr] von einem Mann gesagt wird: „Geh zu jenem Ort[151]“ und sie geht, wie gesagt, da hin. Schritt für Schritt ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Gelangt sie in die Reichweite der Hand des Mannes, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Oder die Annäherung eines Mannes zulassen sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und zulässt, dass ein Mann sich ihr annähert, ist das ein Dukkaṭa-Vergehen. Gelangt er in die Reichweite ihrer Hand, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Oder zu einem verborgenen Platz gehen sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und sie betritt irgendeinen Platz, der verborgen[152] ist, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Oder den Körper zur Schau stellen sollte’ ist: Wenn sie sich dem überlässt, was nicht der guten Lehre entspricht, und einem Mann, der in Reichweite der Hand steht, ihren Körper (her-)zeigt, ist das ein Thullaccaya-Vergehen.

‘Auch diese’ [bedeutet:] wegen des vorher Gesagten heißt das so.

‘Sie ist eine Ausgeschlossene’ ist: gleichwie, wenn bei einer Palme der Wipfel abgeschlagen wurde, diese nicht wieder wachsen würde, genauso ist eine Nonne, die diese acht Dinge vollführt, keine Asketin, keine Sakyatochter [mehr]. Deshalb wird sie ‘Ausgeschlossene’ genannt.

‘Ausgestoßene’ ist: Gemeinschaft nennt man gemeinsame Arbeit, gemein­same Rezitation und zusammen üben – das nennt man Gemeinschaft. Sie hat nichts damit gemeinsam. Zu einer solchen sagt man: ‘Ausgestoßene.’

 

98. [677.] Kein Vergehen ist es, wenn es nicht absichtlich ist; wenn sie unachtsam ist; wenn sie nichts davon weiß [merkt]; wenn sie es nicht duldet; wenn sie ver­rückt ist; wenn sie geistesgestört ist; wenn sie von Schmerzen erfüllt ist; wenn sie die Ersttäterin ist.

Das achte Ausschlussvergehen ist beendet.

„Aufgezeigt sind nun, ihr Ehrwürdigen, die acht[153] Arten von Ausschluss-Ver­gehen. Eine Nonne, die das eine und/oder das andere dieser Vergehen begangen hat, die ist nicht [mehr] mit in deren Gemeinschaft wie zuvor, so auch nicht später[154], die ist eine Ausgeschlossene, eine Ausgestoßene.

Ich frage diesbezüglich die Ehrwürdigen: ‘Ihr habt doch Reinheit?’[155] Ein zweites Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’ Ein drittes Mal frage ich: ‘Ihr habt doch Reinheit?’

Die Ehrwürdigen haben darin Reinheit, daher das Schweigen, so nehme ich es an.“

Der [erste] Abschnitt

aus der Einteilung [der Ordensvorschriften] der Nonnen,

der von den Ausschlussvergehen [handelt], ist beendet.


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[100] ñāṇadassana  Mit „Erkenntnisblick“ sind die (16) einzelnen Stufen zur Errei­chung des Pfades gemeint.

[101] maggabhāvanā  Da die Erreichungen der Vier Pfade unumkehrbar sind, „ver­weilt“ sie dabei.

[102] phalasacchikiriyā  Gemeint sind die Folgen der Pfaderreichung, also die irre­versiblen Veränderungen in der Persönlichkeitsstruktur.

[103] suññāgāra  wtl: „leeres Haus“, nicht zu verwechseln mit suññatā  („Leerheit“). Gemeint ist hier wohl eher ein Verweilen im Zustand des Freiseins von allen (geistigen) Hindernissen, die die Realisierung von Nibbāna behindern.

[104] Dassananti yaṃ ñāṇaṃ taṃ dassanaṃ. Yaṃ dassanaṃ taṃ ñāṇaṃ.

[105] Um als Laie dann die Pāramitā zu entwickeln, damit sie dennoch nach dem Tod auf himmlische Fährte gelangt.

[106] Hier werden nur die vier körperlichen Versenkungsstufen (rūpa-jhāna) ange­führt. Die unkörperlichen vier (arūpa-jhāna)  sind aber sicherlich ebenso in dieser Vorschrift eingeschlossen.

[107] suññatā, animmitta, appaṇihita  Dazu siehe Beschreibung(-en) in Dhs 343.

[108] vinīvaraṇa  A.a.O. werden fünf Nīvaraṇa gelistet: Übelwollen, Sinneslust­begehren, Mattigkeit und Müdigkeit, Aufgeregtheit und (Gewissens-)Unruhe, (skeptischer) Zweifel.

[109] In BhuV folgt in den §§ 200-221 die Erläuterung von ‘Lüge’ in Kombination mit sämtlichen Arten der bisher genannten Begriffe wie in Bhī-Pāc 104.

[110] Aus dem BhuV entnommener Sachverhalt, der auch Frauen erwähnt.

[111] Weder die zu Schulende, noch Novizen tragen eine Doppelrobe („Überge­wand“).

[112] Migāranatta  wtl: der Enkel von Migāras Mutter, also von Visākhā.

[113] ayye  „Edelfrau“, „Ehrwürdige Dame“, „Herrin“, „Meisterin“.

[114] vāsi  „Beil, Axt, Messer“.

[115] nikhādana  auch „Meißel“.

[116] bhikkhun-upassaya  Dieser Begriff erscheint erstmalig in Cvg 407 und wird wohl nur für Nonnenklöster verwendet.

[117] antevāsiniṃ bhikkhuni  wtl: „mitwohnende Nonne“.

[118] Es ist anzunehmen, dass die Nonnen mit Sundarīnandā ebenfalls zu erscheinen hatten. Dazu → Cvg 185 („in Anwesenheit“).

[119] avaṇṇaṃ bhāsati  wtl: „diskriminierend sprechen“.

[120] tena hi  d.h. wegen Sudinnas Handlung.

[121] sikkhāpada  wtl: „Übungsweg“. Da die Acht Pārājikā Ausschluss-Vergehen sind, kann nicht mit „Übung“ übersetzt werden.

[122] a-saṃ-vāso  wtl: „Nicht-Mit-bewohner“.

[123] ubbhajāṇumaṇḍalikā  wtl: „[Eine, die einen Mann] oberhalb des Schlüsselbeins [und unterhalb der] Kniescheibe [berührt hat].“

[124] avassutā  ist ♀. Hüsken übersetzt treffend mit „lüstern“.

[125] paṭibaddhacittā  bildhafter Ausdruck: „mit (an-)gebundenem Geist“.

[126] avassuto  ist .

[127] thullaccaya  „schweres Vergehen“, „grober Verstoß“. Laut Definition in Pāc 9 entweder ein Pārājika- oder ein Saṅghādisesa-Vergehen. Da es kein Pārājika-Vergehen ist, bleibt der Logik folgend nur das Saṅghādisesa-Vergehen. Warum dann der Begriff „Thullaccaya“ verwendet wird, muss an anderer Stelle diskutiert werden.

[128] tiracchānagatamanussaviggahassa  statt wie oben nur „Tier“.

[129] asañcicca  „unbewusst, unabsichtlich, nicht vorsätzlich, unbedacht, unge­plant“.

[130] asatiyā  1. „unachtsam“; 2. „unabsichtlich“.

[131] ummatikāya  Wenn sie den Status einer Irren hat (→ Cvg 196).

[132] khittacittassa  „ungefestigter Geist, verwirrt“.

[133] vedanāṭṭassa  auch: „von Gefühlen überwältigt“.

[134] Im Pāli-Text „Das erste“, da die vier vorherigen mit denen der Mönche überein­stimmen.

[135] In CSTP folgt hier: bhikkhunivibhaṅge sikkhāpadagaṇanā bhikkhūhi asādhā­raṇavasena pakāsitāti veditabbā  (Die Einteilung für die Nonnen, die Gruppe der Vorschriften die von denen der Mönche verschieden ist, wie sie bekannt gegeben und verkündet wurden.) Das dürfte wohl die eigentliche General-Überschrift zum Bhikkhunī-Vibhaṅga sein.

[136] Im Original steht hier nur …pe… (peyyala), also „zu wiederholen“. Ob der volle Wortlaut wie in Bhī-Pār 5 einzufügen ist, bleibt offen.

[137] ṭhitā  d.h. weiterhin im Orden bleibt.

[138] saṅgharāji  d.h. eine reguläre Ordensspaltung aufgrund einer Meinungsver­schiedenheit.

[139] anuvattati  1. „(nach)folgen, nachgehen, sich anschließen“; 2. „sich richten (nach)“; 3. „gehorsam sein“.

[140] Hier steht nicht „ehrwürdiger“ (āyasmā), wie sonst üblich vor dem Namen. Da es sechs Ariṭṭha gibt, erscheint (fast jedes Mal) der Zusatz „der in einer frü­heren Existenz Geiertrainer war“. In DPPN steht dieser Zusatz nicht, sondern nur „Geiertrainer“. Im Kommentar wird Ariṭṭha als Feind der Lehre gelistet.

[141] → BhuV 417 (Pāc 68).

[142] a-kata-sahāya  wtl: „[hat sich mit seinem Verhalten] keine Freunde gemacht“.

[143] samānasaṃvāsaka  Zur selben Ordenstradition, heutzutage „Nikāya“, im Sinne von Schulrichtung.

[144] samānasīmāya  Also auch nicht außerhalb der Grenze stehend oder von einer anderen Ordensgrenze aus usw.

[145] dhamma-kamma / adhamma-kamma  Darüber ausführlich in → Mvg 400ff.

[146] Die IBH-Übersetzung: „Wenn sie denkt, dass es ein gültiges Verfahren ist, wenn es ein gültiges Verfahren ist, das ist ein Vergehen das Ausschluss bedeu­tet.“ Mit „Verfahren“ ist das Ermahn-Verfahren gemeint, und mit „aufgeben“ ihre Nachfolge bzw. Anhängerschaft an den suspendierten Mönch.

[147] Interessant wäre zu wissen, ob die Anhängerschaft an eine Gruppe (gana)  sus­pendierter Mönche ebenso ein Ausschlussvergehen ist. Die Anhängerschaft an eine andere suspendierte Nonne ist ein Pāc 147.

[148] avassutā  [Kkh] „Lüstern ist: aufgrund der Intimität mit einem Freund und der weltlichen Genüsse (?), nass aufgrund der Leidenschaft des Körperkontakts, denn dieser Sinn ist in der Sīhalamātikaṭṭhkathā genannt. Dessen genaue Er­läuterung aber ist in der Samantapāsādikā dargestellt.“ [Hüsken Anm. 92]

[149] saṅghāti  steht hier also für alle Art Bekleidung, d.h. alle fünf Roben.

[150] hatthapāsā  üblicherweise ist damit eine Entfernung von 1,25 m gemeint.

[151] [idaṃ padaṃ aṭṭhakathāyaṃ na dissati] steht dann im Text (dieser Ort wird im Kommentar nicht aufgezeigt). Interessanterweise müssen die Nonnen aber, wenn sie zur Unterweisung bei einem Waldmönch verabredet sind, zu dem Ort der Verabredung hingehen (→ Cvg 414). Die Vorschrift hier bezieht sich also auf den „normalen“ Mann, den „Weltling“.

[152] paṭicchannaṃ  BhuV erklärt: ‘Verborgen’ bedeutet: geheim für das Auge, ge­heim für das Ohr. ‘Geheim für das Auge’ bedeutet, dass es nicht möglich ist, da das Auge verdeckt ist, wenn die Augenbraue oder der Kopf gehoben wird, etwas zu sehen. ‘Geheim für das Ohr’ bedeutet: es ist nicht möglich, normales Sprechen zu hören.

[153] aṭṭha  steht tatsächlich hier, trotz dass nur die vier Ausschlussvergehen ange­führt sind, die sich von denen der Mönche unterscheiden.

[154] yathā pure tathā pacchā  Das heißt, sie ist unwiderruflich von der Möglichkeit ausgeschlossen, in diesem Dasein erneut hochordiniert zu werden.

[155] kaccittha parisuddhā  wtl: „Hoffentlich seid ihr (völlig) rein.“


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