Die fünfte Vergehens Kategorie des Pāṭimokkha heißt pāṭidesaniya. Schon die Vergehens Bezeichnung selbst beschreibt die für eine Übertretung vorgesehene Strafe: das Vergehen muß bekannt werden.
Die Vorgehensweise bei der Bekenntnis ist für Mönche und Nonnen identisch und wird in jeder einzelnen Vorschrift beschrieben. Die Formulierung für Nonnen lautet: "Jene Nonne soll gestehen: 'Edle Frauen, ich habe dies unwürdige, unpassende, zu gestehende Vergehen begangen, ich gestehe es'." Mit diesem Geständnis ist das Vergehen bereinigt.
Hecker entnimmt diesen in den Verordnungen selbst enthaltenen Formulierungen, daß das Geständnis eines Pāṭidesaniya-Regelverstoßes stets vor dem versammelten Orden im Rahmen der halbmonatlichen Rezitation des Pāṭimokkha erfolgt. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß die "Reinheit", d.h. das erfolgte Geständnis und die eventuelle Aufsichnahme der Strafe, unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an der Pāṭimokkha-Rezitation ist. So handelt es sich bei den in den Pāṭidesaniya-Vorschriften selbst enthaltenen Formeln für die Entledigung von diesen Vergehen wohl nicht um eine tatsächliche Aufforderung an die Teilnehmer der Rezitation, sich in diesem Moment von den Vergehen zu befreien, sondern eben um eine formelhafte Wendung, die auch den — wohl rein formalen — Unterschied zu den Pācittiya-Vergehen deutlich macht, die ebenfalls durch das einfache Geständnis zu bereinigen sind.