Die Nonnen Regeln - Bhikkhunī Pāṭimokkha

2. Saṃghādisesa 1-17

[Die Nummern in eckiger Klammer weisen auf die entsprechende Mönchsregeln hin, die für Nonnen auch gültig sind]

1. Welche Nonne sich aber in bezug auf einen Haushalter, den Sohn eines Haushalters, einen Sklaven, einen Arbeiter oder sogar in bezug auf einen Einsiedler (Paribbājaka), der ein Mönch (Samaṇa) ist, prozeßsüchtig verhält, diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht [bei dem eine Probezeit festgelegt wird, die zu Beginn und Ende eine Versammlung erfordert].

2. Welche Nonne aber, ohne die Erlaubnis des Königs, des Ordens (Saṃgha), einer Gruppe, einer Gesellschaft oder einer Gilde erhalten zu haben, wissentlich eine als den Tod verdienend bekannte Diebin (in den Orden) aufnimmt, es sei denn, (das Nicht-Einholen der Erlaubnis) ist möglich, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

3. Welche Nonne aber allein in ein Dorf geht, sich allein auf die andere Seite eines Flusses begibt, während der Nacht allein abwesend ist oder allein hinter der Nonnenschar (Gaṇa) zurückbleibt, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

4. Welche Nonne aber eine von einem vollzähligen Saṃgha gemäß Lehre, Ordenszucht und Unterweisung des Lehrers suspendierte Nonne restituiert, ohne den (die Suspension) ausführenden Saṃgha um Erlaubnis gefragt zu haben und ohne zu wissen, ob die Nonnen (Gaṇa) zustimmen, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

5. Welche lüsterne Nonne aber, nachdem sie eigenhändig aus der Hand eines lüsternen Mannes feste oder weiche Speise angenommen hat, (diese Speise) ißt oder verspeist, auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

6. Welche Nonne aber so spricht: 'Was bedeutet es für dich, edle Frau, ob dieser Mann lüstern ist oder nicht, wenn du nicht lüstern bist; los, edle Frau, iß oder verspeise das, was dieser Mann dir gibt, sei es feste oder weiche Speise, nachdem du es eigenhändig angenommen hast!', auch diese Nonne begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

7. [5] Welche Nonne auch immer als Vermittler auftritt und die Absicht eines Mannes einer Frau meldet, oder die Absicht einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand oder zu außerehelichem Verhältnis, wenn auch nur für einen Augenblick, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

8. [8] Welche Nonne auch immer, böswillig, ärgerlich und mißgestimmt eine Nonne grundlos eines "zu Fall bringenden" Regelverstoßes bezichtigt <in der Absicht>: "Es wäre gut, wenn es mir gelänge, sie auf diese Weise dazu zu bringen, vom Reinheitswandel abzufallen!", und später, bei einer anderen Gelegenheit - <der bezichtigenden Nonne> geprüft oder ungeprüft - sich diese Anschuldigung als unbegründet erweist, und die Nonne die Verderbtheit eingesteht, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

9. [9] Welche Nonne auch immer, böswillig, ärgerlich und mißgestimmt, einen Aspekt eines andersgearteten Vorfalls zum Vorwand benutzt und eine Nonne eines "zu Fall bringenden" Regelverstoßes bezichtigt <in der Absicht>: "Es wäre gut, wenn es mir gelänge, sie auf diese Weise dazu zu bringen vom Reinheitswandel abzufallen!", und später, bei einer anderen Gelegenheit - <der bezichtigenden Nonne> geprüft oder ungeprüft - sich dieses als ein Aspekt eines vollkommen andersgearteten Vorfalls erweist, der zum Vorwand benutzt wurde und die Nonne die Verderbtheit eingesteht, begeht ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

10. Welche ärgerliche und unzufriedene Nonne aber so spricht: 'Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe den Saṃgha auf, ich gebe die Regeln auf; was sind nun diese Samaṇīs (Nonnen), die Töchter der Sakyas sind? Es gibt auch andere, bescheidene, pflichtbewußte, die Regeln liebende Samaṇīs, unter diesen werde ich den reinen Lebenswandel führen!' Diese Nonne ist von den Nonnen so anzusprechen: 'Edle Frau, sprich nicht — ärgerlich und unzufrieden — so: »Ich gebe den Buddha auf, ich gebe die Lehre auf, ich gebe den Saṃgha auf, ich gebe die Regeln auf. Was sind nun diese Samaṇīs, die Samaṇīs, die Töchter der Sakyas sind? Es gibt auch andere, bescheidene, pflichtbewußte, die Regeln liebende Samaṇīs, unter diesen werde ich den reinen Lebenswandel führen!« Erfreue dich, edle Frau, die Lehre ist gut verkündet, führe den reinen Lebenswandel um dem Leid in rechter Weise ein Ende zu bereiten!'

Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an (ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne von den Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon abläßt. Läßt die bis zum dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Läßt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

11. Welche Nonne aber, in irgendeiner Rechtsangelegenheit überstimmt, ärgerlich und unzufrieden so spricht: 'Die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Gier, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad des Hasses, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Verblendung und die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Furcht!', diese Nonne ist von den Nonnen so anzusprechen: 'Sprich nicht, edle Frau, in irgendeiner Rechtsangelegenheit überstimmt, ärgerlich und unzufrieden so: »Die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Gier, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad des Hasses, die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Verblendung und die Nonnen befinden sich auf dem Pfad der Furcht!«, die edle Frau selbst handelt aus Gier, handelt aus Haß, handelt aus Verblendung, handelt aus Furcht.'

Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an (ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne bis zum dritten Mal von den (anderen) Nonnen zu ermahnen, damit sie davon abläßt. Läßt die bis zum dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Läßt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

12. Es gibt aber Nonnen, die in Gesellschaft leben, die ein schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen haben, die den Nonnenorden ärgern und gegenseitig ihre Fehler verbergen. Diese Nonnen sind von den Nonnen so anzusprechen: 'Die Schwestern leben in Gesellschaft, haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen, sie ärgern den Nonnenorden und sie verbergen gegenseitig ihre Fehler; trennt euch, edle Frauen, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für die Schwestern!'

Halten die so von den Nonnen angesprochenen Nonnen an (ihrem Verhalten) fest, so sind diese Nonnen von den (anderen) Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon ablassen. Lassen die bis zum dritten Mal Ermahnten davon ab, so ist es gut. Lassen sie nicht davon ab, so sind auch diese Nonnen welche, die ein Vergehen begangen haben, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

13. Welche Nonne aber so spricht: 'Edle Frauen, lebt in Gesellschaft, lebt nicht anders; es gibt im Saṃgha auch andere Nonnen, die ein solches Benehmen, einen solchen Ruf und ein solches Ansehen haben, die den Nonnenorden ärgern, die gegenseitig ihre Fehler verbergen, zu diesen sagt der Saṃgha nichts; zu euch aber sagt der Saṃgha aus Verachtung, Respektlosigkeit, Übelwollen, aufgrund von Tratsch und aus Schwäche solches: »Die Schwestern leben in Gesellschaft, haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen, sie ärgern den Nonnenorden, sie verbergen gegenseitig ihre Fehler; trennt euch, edle Frauen, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für die Schwestern!«'

Diese Nonne ist so von den Nonnen anzusprechen: 'Edle Frau, sprich nicht so: »Edle Frauen, lebt in Gesellschaft, lebt nicht anders; es gibt im Saṃgha auch andere Nonnen, die ein solches Benehmen, einen solchen Ruf und ein solches Ansehen haben, die den Nonnenorden ärgern und die gegenseitig ihre Fehler verbergen. Zu diesen sagt der Saṃgha nichts; zu euch aber sagt der Saṃgha aus Verachtung, Respektlosigkeit, Übelwollen, aufgrund von Tratsch und aus Schwäche solches: »»Die Schwestern leben in Gesellschaft, haben schlechtes Benehmen, einen schlechten Ruf und schlechtes Ansehen, sie ärgern den Nonnenorden, sie verbergen gegenseitig ihre Fehler. Trennt euch, edle Frauen, der Saṃgha preist die Zurückgezogenheit für die Schwestern!««.«'

Hält die so von den Nonnen angesprochene Nonne an (ihrem Verhalten) fest, so ist diese Nonne von den (anderen) Nonnen bis zum dritten Mal zu ermahnen, damit sie davon abläßt. Läßt die bis zum dritten Mal Ermahnte davon ab, so ist es gut. Läßt sie nicht davon ab, so ist auch diese Nonne eine, die ein Vergehen begangen hat, das beim dritten Mal ein Vergehen ist, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

14. [10] Welche Nonne auch immer versucht den einigen Orden zu spalten oder ein zur Spaltung führendes Vorgehen unternimmt, aufrechterhält und darauf besteht, diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: "Ehrwürdige! Versuche nicht den einigen Orden zu spalten oder unternehme nichts dahingehendes, erhalte es nicht aufrecht und bestehe nicht auf ein zur Spaltung führendes Vorgehen. Möge die Ehrwürdige einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam <das Pātimokkha> rezitiert".

Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen ermahnt, dennoch {dieses Bestreben} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieses {Bestrebens} aufgefordert werden. Gibt sie dieses {Bestreben} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie es nicht aufgibt, begeht sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

15. [11] Es könnte ein, zwei, oder drei Nonnen geben, die eben dieser Nonne Anhänger und Parteigänger sind. Wenn diese so sprechen würden: "Ehrwürdige! Ermahnen Sie diese Nonne nicht! Diese Nonne ist ein Verkünder der Lehre, und diese Nonne ist ein Verkünder der Verhaltensethik, und diese Nonne spricht, nachdem sie unsere Zustimmung und Billigung erlangt hat. Sie kennt uns und was sie spricht, das sagt uns zu!" - dann sollen diese Nonnen von den <anderen> Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: "Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Diese Nonne ist kein Verkünder der Lehre, und diese Nonne ist kein Verkünder der Verhaltensethik. Mögen die Ehrwürdigen die Spaltung des Ordens auch nicht billigen. Mögen Sie einträchtig mit dem Orden zusammen leben, denn der Orden verweilt in guten Verhältnissen, wenn er sich einig ist, sich zusammen freut, nicht streitet und gemeinsam <das Pātimokkha> rezitiert."

Wenn jedoch diese Nonnen auf diese Weise von den <anderen> Nonnen ermahnt, dennoch {diese Haltung} aufrechterhalten, dann sollen diese Nonnen von den <anderen> Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Geben sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurden, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgeben, begehen sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

16. [12] Eine Nonne mag von seiner Natur her schwer zu ermahnen sein und, betreffend einer erlassenen Schulungsregel, die in der {Pātimokkha-} Rezitation enthalten ist, von den Nonnen ermahnt, sich unermahnbar zeigen: "Ehrwürdige! Sagen Sie mir nicht, was gut oder schlecht ist; auch ich werde den Ehrwürdigen nicht sagen, was gut oder schlecht ist. Mögen die Ehrwürdigen davon absehen, mich zu ermahnen".

Diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise ermahnt werden: "Möge die Ehrwürdige sich nicht unermahnbar zeigen, eher sollte sie sich ermahnbar zeigen. Möge die Ehrwürdige die Nonnen auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, und auch die Nonnen werden die Ehrwürdigen auf die erlassenen Schulungsregeln ermahnen, denn so kommt das Gefolge des Erhabenen zu Wachstum, nämlich durch gegenseitige Ermahnung und gegenseitiges Helfen <bei Vergehen>."

Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen ermahnt, dennoch {diese Haltung} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Gibt sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgibt, begeht sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.

17. [13] Es kann sein, daß eine Nonne, die von der Unterstützung eines gewissen Dorfes oder einer Marktstadt lebt, eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen ist; und daß man ihr schlechtes Benehmen sowohl gesehen als auch davon gehört hat; und daß man die Familien, die von ihr verdorben worden sind, sowohl gesehen als auch davon gehört hat. Diese Nonne soll von den Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: "Die Ehrwürdige ist ein Verderber von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt."

Wenn jedoch diese Nonne so von den Nonnen angesprochen, den Nonnen auf diese Weise antwortet: "Die Nonnen sind von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind von Ärger geleitet, die Nonnen sind von Verblendung geleitet und die Nonnen sind von Angst geleitet. Wegen solch eines Vergehens verbannen sie die eine und verbannen nicht die andere!" - dann soll diese Nonnen von den Nonnen auf diese Weise angesprochen werden: "Ehrwürdige! Sprechen Sie nicht so. Die Nonnen sind nicht von üblen Wünschen geleitet, die Nonnen sind nicht von Ärger geleitet, die Nonnen sind nicht von Verblendung geleitet und die Nonnen sind nicht von Angst geleitet. Die Ehrwürdige ist eine Verderberin von Familien und von schlechtem Benehmen. Man hat das schlechte Benehmen der Ehrwürdigen sowohl gesehen als auch davon gehört und die Familien, die von der Ehrwürdigen verdorben worden sind, hat man sowohl gesehen als auch davon gehört. Möge die Ehrwürdige diesen Wohnort verlassen. Ihr habt lange genug hier gelebt."

Wenn jedoch diese Nonne auf diese Weise von den Nonnen angesprochen, dennoch {diese Haltung} aufrechterhält, dann soll diese Nonne von den Nonnen bis zu dreimal zum Aufgeben dieser {Haltung} aufgefordert werden. Gibt sie diese {Haltung} auf, nachdem sie bis zu dreimal aufgefordert wurde, so ist es gut. Wenn sie sie nicht aufgibt, begeht sie ein Vergehen, das das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.


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