'des Fortschritts unfähig'.
»Diejenigen Menschen, die gehemmt sind:
diese Menschen gelten als des Fortschritts unfähig« (Pug. 13).
Mit den erstgenannten bösen Taten sind hier nach dem Kom. die 5 Höllischen Taten mit unmittelbarem Ausgang (siehe ānantarika-kamma) gemeint, mit den befleckenden Leidenschaften sind die mit sicherem Ausgang verbundenen bösen Ansichten (siehe niyata-micchāditthi; siehe ditthi) gemeint.
Vgl. A.VI.86.