eig. das 'Tragende', 'Vertrag' (√ dhar tragen), Brauch; Gesetz, Naturgesetz (Lehre des Buddha), Recht (jus), Pflicht, Wahrheit, Gerechtigkeit, Rechtschaffenheit; Eigenschaft, Ding, Denkobjekt, Daseinserscheinung. In allen diesen Bedeutungen kommt das Wort in den buddhistischen Texten vor.
Der Kommentar zu D. führt vier Bedeutungen dieses Begriffs an:
Bei Erklärung von dhamma-patisambhidā (siehe patisambhidā) in Vis. XIV wird dhamma als Grund oder Bedingung (hetu) erklärt.
Der Dhamma als das von dem Buddha erkannte und verkündete Gesetz ist zusammengefasst in den sog. 4 Edlen Wahrheiten (siehe sacca). Er bildet eines der 3 Kleinode (siehe ti-ratana) und eine der 10 Betrachtungen (siehe anussati).
Dhamma, als Geist-Objekt (siehe āyatana), mag sein irgend etwas Vergangenes, Gegenwärtiges oder Zukünftiges, Körperliches oder Geistiges, Wirkliches oder Imaginäres, Geschaffenes oder Ungeschaffenes. siehe saṅkhāra 4.