Vinaya Pitaka

Culla Vagga 12 - [Pali]

XII. DAS ZWEITE KONZIL

Hundert Jahre nach dem ersten Konzil fand das zweite statt. Im Vorblick ist folgendes bemerkenswert:

1. Über die Lehre war keine einzige Frage offen.

2. Über die Ordensregeln waren nur zehn Fragen aufgekom­men, fast alles Kleinigkeiten. Es bestand nach wie vor die (auch heute noch geltende) Ermächtigung des Erwachten, "kleinere und unbedeutendere Regeln" aufzuheben. Dazu kam es aber auch beim zweiten Konzil nach Beratung unter peinlich ge­nauer Einhaltung der vom Erwachten gegebenen Ver­fahrensordnung in keinem Fall, vor allem nicht in dem einzi­gen gravierenden Fall des Verbots von Geld für Mönche.

3. Es ist beeindruckend, wie unter dem zu Beginn des Berichts noch unauffälligen Einfluß weniger stiller Mön­che – von denen einer (mit 120 Ordensjahren!) noch Schü­ler von Ānando gewesen war – die aufgekommenen Fragen in allgemein anerkannter Weise – fast "mit leichter Hand" – geregelt wurden, so daß das Konzil mit einer ungemeinen Stärkung von Frieden und Einheit im Orden endete.

 

1. Zu einer Zeit, hundert Jahre nach dem Erlöschen des Erha­benen, stellten Mönche aus dem Land der Vajjer von Vesālī in Vesālī zehn Punkte zusammen:

 

Zulässig sei:

  1. Der Gebrauch eines Hörnchens für Salz,...
  2. die Praxis der 'Zweifingerbreite',...
  3. die Praxis 'zwischen den Dörfern',...
  4. die Praxis von Behausungen,...
  5. die Zustimmungspraxis,...
  6. die Praxis der Üblichkeit,...
  7. die Praxis der ungestampften Butter­milch,...
  8. Palmsaft Trinken,...
  9. eine Sitzmatte ohne Saum,...
  10. Geld. [18]

 

In der Zeit war der ehrwürdige Kākandakaputto auf der Wan­derschaft durch das Land der Vajjer in Vesālī angekommen. Dort hielt er sich im Großen Wald in der Halle des Giebelhau­ses auf. Gleichzeitig hatten Mönche, die aus Vesālī stammende Vajjer waren, am Feiertag einen Bronzekessel voll Wasser in die Mitte der Mönchsversammlung gestellt und zu den im Haus lebenden Anhängern von Vesālī gesagt: "Freunde, gebt dem Orden eine Pāda und eine Halb-Pādamünze und eine Māsaka-Bildmünze. [19] Es muß etwas an Bedarfsgegenständen für den Orden beschafft werden." Auf diese Aufforderung sprach der ehrwürdige Kākandakaputto zu den im Haus lebenden Anhängern von Vesālī: „... Tut das nicht, Freunde. Für die Asketen, die Sakyersöhne, ist Geld nicht erlaubt, Asketen, Sakyersöhne, las­sen Geld nicht zu, nehmen es nicht an, haben nichts mit Kost­barkeiten zu tun, haben sich von Geld losgesagt."

 

Aber die Anhänger aus Vesālī spendeten trotz dieses Hin­weises des ehrwürdigen Kākandakaputto das Geld... Bis gegen Ende der Nacht hatten die Mönche, die aus Vesālī stammende Vajjer waren, die Münzen unter sich nach der Anzahl der Mön­che aufgeteilt. Dann sprachen diese Vajjer-Mönche aus Vesālī zum ehrwürdigen Kākandakaputto: "Dieser Anteil an Münzen ist für dich." – "Ich habe keinen Anteil an Münzen. Ich erlaube mir kein Geld."

 

Da sprachen die aus Vesālī stammenden Vajjer-Mönche zum ehrwürdigen Kākandakaputto: "Dieser Bruder Kākandakaputto beleidigt und diffamiert vertrauensvolle und zuversichtliche Anhänger und macht sie unsicher. Kommt, wir wollen uns für ihn förmlich entschuldigen." Und sie entschuldigten sich für ihn. Da sprach der ehrwürdige Kākandakaputto zu den Vajjer ­Mönchen aus Vesālī: "Brüder, vom Erhabenen ist festgelegt worden: Einem Mönch, für den eine Entschuldigungserklärung abgegeben wird, ist ein Begleiter mitzugeben.' Brüder, gebt mir einen Begleitmönch mit."

 

Darauf wählten die Vajjer-Mönche aus Vesālī einen Mönch aus und gaben ihm dem ehrwürdigen Kākandakaputto als Be­gleiter mit. Mit dem Begleitmönch begab sich der ehrwürdige Kākandakaputto nach Vesālī... und sprach zu den Anhängern: "Es wird über mich behauptet, ich hätte die verehrten vertrau­ensvollen und zuversichtlichen Anhänger beleidigt und diffa­miert und unsicher gemacht - weil ich Lehrwidriges lehrwidrig, Lehrgemäßes lehrgemäß, einen Regelverstoß Regelverstoß und die Regel Regel genannt habe.

 

Freunde, der Erhabene weilte einmal in Sāvatthi im Sieger­wald im Kloster Anāthapindikos. Da wandte sich der Erhabene an die Mönche: 'Folgende vier Verdeckungen von Sonne und Mond gibt es, durch die verdeckt Sonne und Mond nicht strah­len, nicht leuchten, nicht scheinen; welche vier?

  1. Eine geschlos­sene Wolkendecke,
  2. ...Schneegestöber,
  3. ...Rauch und Staub,
  4. ...Rāhu, der Titanenherrscher. [20]

Das sind die vier Verdeckungen von Son­ne und Mond, durch die verdeckt Sonne und Mond nicht strah­len, nicht leuchten, keinen Glanz haben. Ebenso, Mönche, gibt es vier Verdeckungen von Asketen und Geistlichen, durch die verdeckt Asketen und Geistliche nicht strahlen, nicht leuchten, keinen Glanz haben; welche vier:

  1. Manche Asketen und Geistli­che trinken berauschende Getränke, enthalten sich nicht von berauschenden Getränken;
  2. ...haben Geschlechtsverkehr, enthal­ten sich nicht von Geschlechtsverkehr,
  3. ...gebrauchen Geld, ent­halten sich nicht des Gebrauchs von Geld,
  4. ...führen einen fal­schen Lebenswandel, halten sich nicht von falschem Lebenswandel fern.

Das sind die vier Verdeckungen von Asketen und Geistlichen, durch die verdeckt manche Asketen und Geistliche nicht strahlen, nicht leuchten, keinen Glanz haben. So hat der Erhabene gesprochen, und nachdem er dies verkündet hatte, sprach der Wohlfinder ferner noch:

 

'Überdeckt von Gier, Haß, Blendung
gibt's Asketen und Brahmanen,
die - vom Wahn besess'ne Männer –
angenehme Form genießend,
Schnaps und Wein berauschend trinken,
die Geschlechtsverkehr ausüben
und mit Geld und Gold und Silber
umgehn, weil sie augenlos sind

 

Falschen Lebenswandel führen
manche Pilger und Brahmanen:
solche, die der auferwachte
Sonnensohn "verdeckt" genannt hat;
zugedeckt von Flecken sind ja
manche Pilger und Brahmanen,
die nicht strahlen, leuchten glänzen,
unrein, voller Gier, wie Tiere,
in die Finsternis gebannt sind;
durstversklavt am Dasein hängend,
Leichenfeldes Graus vermehrend
greifen sie nach Weiterwerden.'

 

Weil ich das sage, wird über mich behauptet, ich hätte die verehrten, vertrauensvollen und zuversichtlichen Anhänger be­leidigt und diffamiert und unsicher gemacht - weil ich Lehr­widriges lehrwidrig, Lehrgemäßes lehrgemäß, einen Regelver­stoß Regelverstoß und die Regel Regel genannt habe.

 

Ein andermal, Brüder, weilte der Erhabene in Rājagaha im Bambushain am Futterplatz der Eichhörnchen. Da war in den königlichen Gemächern bei der königlichen Gesellschaft, die sich dort versammelt und zusammengesetzt hatte, folgendes Gespräch aufgekommen: 'Geld ist bei den Asketen, den Sakyer­söhnen, zulässig, sie gebrauchen es und nehmen es an.' In der Versammlung saß der Dorfbürgermeister Maṇicūḷako. Der sprach zu der Versammlung: 'Sagt das nicht, ihr Lieben: Geld ist bei den Asketen, den Sakyersöhnen, nicht zulässig, sie gebrauchen es nicht und nehmen es nicht an... Sie haben nichts zu tun mit Geld, sie haben sich von Geld losgesagt.' Der Dorfbürgermeister Maṇicūḷako konnte die Versammlung nicht überzeugen. Als er die Versammlung unterrichtet [21] hatte, begab er sich zum Erha­benen, grüßte den Erhabenen ehrerbietig und setzte sich seit­wärts, berichtete dem Erhabenen das Gespräch und fragte: 'Herr, habe ich denn den Erhabenen richtig zitiert und der Lehre ge­mäß gesprochen und nichts Unzutreffendes gesagt...' — 'Aller­dings, Bürgermeister, ...du hast mich richtig zitiert und nichts Unzutreffendes gesagt... Denn Geld ist bei den Asketen, den Sakyersöhnen, nicht zulässig, sie gebrauchen es nicht und neh­men es nicht an... Sie haben nichts zu tun mit Geld, sie haben sich von Geld losgesagt. Wem Geld recht ist, dem sind auch die fünf Sinnesstränge recht. Wem die fünf Sinnesstränge recht sind, bei dem kannst du sicher davon ausgehen, daß das nicht die Lehre der Asketen, nicht die Lehre der Sakyersöhne ist, Bür­germeister: Ich sage doch: wer Gras braucht, der kann sich nach Gras umsehen, wer Holz braucht der kann sich nach Holz um­sehen, wer ein Fuhrwerk braucht, der kann sich nach einem Fuhr­werk umsehen, wer einen Mann [22] braucht, kann sich nach einem Mann umsehen. Niemals, Bürgermeister, habe ich in irgendeiner Darlegung gesagt, Geld dürfe benutzt [23] oder angestrebt werden, sag' ich.' –

 

Weil ich das sage, wird über mich behauptet, ich hätte die ver­ehrten, vertrauensvollen und zuversichtlichen Anhänger beleidigt und diffamiert und unsicher gemacht – weil ich Lehrwidriges lehrwidrig, Lehrgemäßes lehrgemäß, einen Regelverstoß Regelver­stoß und die Regel Regel genannt habe.

 

Ein andermal, Freunde, als der Erhabene in Rājagaha weilte, legte er im Zusammenhang mit dem ehrwürdigen Upanando, einem Sakyerprinzen, eine Übungsregel über das Verbot von Geld fest. Weil ich das sage, wird von mir behauptet, ...

 

Auf diese Worte des ehrwürdigen Kākandakaputto sprachen die Hausleute von Vesālī: "Allein der ehrwürdige Yaso [24] Kākan­dakaputto ist ein Asket, ein Sakyersohn, alle anderen sind Nicht­asketen, keine Sakyersöhne. Möge er in Vesālī bleiben; wir wol­len für ihn mit Kleidung, Nahrung, Lagerstatt und Arznei im Falle der Krankheit sorgen." [25]

 

Nachdem der ehrwürdige Yaso Kākandakaputto die Hausleute von Vesālī überzeugt hatte, ging er mit dem ihm als Begleiter zugewiesenen Mönch zu einem Kloster.

 

Hinterher fragten die aus Vesālī stammenden Vajjer-Mönche den Begleitmönch des ehrwürdigen Yaso Kākandakaputto: "Nun, Bruder, sind die Hausleute von Vesālī vom ehrwürdigen Yaso Kākandakaputto um Entschuldigung gebeten worden?" – "Brü­der, uns ist übel mitgespielt worden: Allein Yaso Kākandakaput­to ist als Asket, als Sakyersohn anerkannt, wir anderen alle seien Nichtasketen, keine Sakyersöhne."

 

Da sagten die aus Vesālī stammenden Vajjer-Mönche: "Brü­der, dieser Yaso Kākandakaputto hat ohne unsere Einwilligung diesen Hausleuten von Vesālī Erklärungen gegeben. Laßt uns gegen ihn einen Suspendierungsbeschluß fassen. "Und sie ver­sammelten sich, um den Suspendierungsbeschluß zu fassen. [26]

 

In diesem Augenblick erschien der ehrwürdige Yaso Kākan­dakaputto, durch die Luft dahinfahrend, wieder in Kosambi und sandte einen Boten an die Mönche in Pāvā [27] und an die Mönche im südlichen Land von Avanti: "Kommt, Brüder, wir müssen eine Angelegenheit regeln, ehe das, was nicht der Lehre entspricht, durchkommt und die Lehre in den Hintergrund tritt, ehe die Vertreter des Nichtlehrgemäßen erstarken und die Ver­treter der Wahrheit geschwächt werden, ehe die Vertreter des Nicht-Regelgemäßen erstarken und die Vertreter des Regel­gemäßen geschwächt werden."

 

Damals weilte der ehrwürdige Sambhūto, ein Fetzengewand­träger, am Hang des Ahogangā-berges. Zu ihm begab sich der ehrwürdige Yaso Kākandakaputto, grüßte den ehrwürdigen Sambhūto ehrerbietig und setzte sich seitwärts. Seitwärts sitzend, sprach der ehrwürdige Yaso Kākandakaputto zum ehrwürdigen Sambhūto: "Herr, Mönche aus dem Land der Vajjer von Vesālī haben in Vesālī zehn Punkte zusammengestellt:

Zulässig sei:

 

Herr, wir müssen diese Angelegenheit regeln, ehe das, was nicht der Lehre entspricht, durchkommt und die Lehre in den Hintergrund tritt, ehe das, was nicht der Ordensregel ent­spricht, durchkommt, und die Ordensregel in den Hintergrund tritt, ehe die Vertreter des Nichtlehrgemäßen erstarken und die Vertreter der Wahrheit geschwächt werden, ehe die Vertreter des Nicht-Regelgemäßen erstarken und die Vertreter des Regelge­mäßen geschwächt werden."

 

– "So ist es, Bruder`; stimmte der ehrwürdige Sambhūto, der Fetzengewandträger, dem ehrwürdigen Yaso Kākandakaputto zu.

 

Daraufhin kamen etwa sechzig Mönche aus Pāvā, alle Wald­einsiedler, alle nur vom Almosengang sich Ernährende, alle Fetzengewandträger, alle Dreigewandträger, [28] alle Heilige, am Hang des Ahogañga-berges zusammen und auch etwa achtzig Mönche aus dem südlichen Gebiet von Avanti kamen zum Hang des Ahogañga-berges, großenteils Waldeinsiedler, nur vom Almosengang sich Ernährende, Fetzengewandträger, Dreigewand-träger, Heilige.

 

Als diese ordensälteren Mönche miteinander berieten, kamen sie zu dem Ergebnis: "Das ist eine harte und arge Sache. Wie wäre es, wenn wir eine geschlossene Gruppe bilden würden, damit wir in dieser Angelegenheit stärker sind!"

 

Damals hielt sich der ehrwürdige Revato in Soreyya auf, ein Erfahrener, Gelehrter, Träger der Lehre, Kenner der Ordens­regeln, Kenner der Leitsätze, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, Gewissenhafter, Genauer, der Übung Hingegebener... Da sagten sich die ordensälteren Mönche: "Wenn wir diesen ehrwürdigen Revato für unsere Gruppe gewinnen können, dann wären wir in dieser Angelegenheit stärker."

 

Der ehrwürdige Revato hörte mit dem himmlischen Gehör, dem geläuterten, über menschliche Grenzen hinausreichenden, die Beratung der ordensälteren Mönche und dachte: "Das ist eine harte und arge Sache. Es würde sich für mich nicht gehö­ren, mich bei einer solchen Angelegenheit zu verweigern. Aber diese Mönche werden herkommen. Wenn ich von ihnen um­drängt würde, dann wäre das eine Belastung. Da komme ich ihnen lieber zuvor.

 

So begab sich der ehrwürdige Revato von Soreyya nach Sam­kassa. Inzwischen waren die ordensälteren Mönche nach Soreyya gegangen und fragten: "Wo ist denn der ehrwürdige Revato?"

Man sagte ihnen: "Der ehrwürdige Revato ist von Soreyya nach Samkassa gegangen."

Inzwischen war der ehrwürdige Revato von Samkassa nach Kannākujja... und von dort weiter nach Aggalapura gezogen; überall fragten sie vergebens nach ihm; schließlich entdeckten sie ihn in Sahajāti. Da sprach der ehrwürdige Sambhūto, der Fetzengewandträger, zu dem ehrwürdigen Yaso Kākandakaputto: "Der ehrwürdige Revato ist ein Erfahrener, Gelehrter, Träger der Lehre, Kenner der Ordensregeln, Kenner der Leitsätze, ein Weiser, Gebildeter, Kluger, Gewissenhafter, Genauer, der Übung Hingegebener. Wenn wir dem ehrwürdigen Revato eine Frage stellen, dann ist er fähig eine ganze Nacht nur mit dieser einen Frage zuzubringen. Aber jetzt wird der ehrwürdige Revato gleich einen Mönchsschüler zu einem auswendigen Textvortrag aufru­fen. Wenn dieser Mönchsschüler mit dem Textvortrag fertig ist, dann gehe du zum ehrwürdigen Revato hin und frage ihn nach den zehn Punkten."

 

"Gern, Herr," antwortete der ehrwürdige Yaso Kākandakaputto dem ehrwürdigen Sambhūto.

 

Nun rief der ehrwürdige Revato den Mönchsschüler auf. Als der Textvortrag fertig war, ging der ehrwürdige Yaso Kākanda­kaputto zum ehrwürdigen Revato, begrüßte ihn und setzte sich seitwärts. Seitwärts sitzend sprach er zum ehrwürdigen Revato:

  1. "Herr, ist der Gebrauch eines Hörnchens für Salz zulässig?" – "Was bedeutet: Gebrauch eines Hörnchen für Salz, Bruder?" – "(Es bedeutet.) Ist es zulässig, in einem Hörnchen Salz mit­zunehmen in dem Gedanken: 'Wo ich Ungesalzenes bekom­me, werde ich es genießen?'" [29] — "Das ist nicht zulässig, Bru­der." –
  2. "Herr, ist die Praxis der Zweifingerbreite' zulässig?" – "Was bedeutet: 'Praxis der Zweifingerbreite', Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, wenn der Schatten (erst) zwei Finger breit weitergewandert ist, über die Zeit [Mittagsstunde] hinaus zu essen?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –
  3. "Herr, ist die Praxis 'zwischen den Dörfern' zulässig?" – "Was bedeutet Praxis 'zwi­schen den Dörfern', Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, daß einer in dem Gedanken, zwischen die Dörfer hinaus­zugehen, nachdem er gegessen und zu verstehen gegeben hat, daß er genug hat, noch etwas ißt, das kein Speiserest ist?" [31] – "Das ist nicht zulässig, Bruder" –
  4. "Herr, ist die Praxis der Behau­sungen zulässig?" – "Was bedeutet Praxis der Behausungen?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, daß für verschiedene Behau­sungen, die zum selben Bezirk [32] gehören, der Uposatha-Feier­tag getrennt begangen wird?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –
  5. "Herr, ist die Zustimmungspraxis zulässig?"– "Was bedeutet Zustimmungspraxis, Bruder?" – "(Es bedeutet.) Ist es zulässig, Herr, daß von einer unvollständigen Ordensgemeinschaft ein Ordensakt ausgeführt wird in dem Gedanken: 'Die Mönche, die erst noch kommen, werden wir um ihre Zustimmung bit­ten?'" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –
  6. "Herr, ist die Praxis der Üblichkeit zulässig?" – "Was bedeutet Praxis der Üblich­keit, Bruder?" – "(Es bedeutet.) Ist es zulässig, Herr, sich nach dem Gedanken zu richten: 'So macht es üblicherweise mein Meister, [33] so macht es üblicherweise mein Lehrer?'" – "Die Praxis der Üblichkeit, Bruder, ist in manchen Fällen zulässig, in manchen nicht" –
  7. "Herr, ist die Praxis der ungestampften Buttermilch zulässig?" – "Was bedeutet Praxis der ungestampften Buttermilch, Bruder?" – "(Es bedeutet.) Ist es erlaubt, Herr, nach dem Essen, wenn man zu verstehen gegeben hat, es sei genug ein (nicht als Speiserest anzusehendes) Milcherzeugnis zu trinken, das nicht mehr im Zustand von Milch, aber auch noch nicht im Zustand von Dickmilch oder Quark ist?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –
  8. "Herr, ist Palmsaft-Trinken zu­lässig?" – "Was bedeutet Palmsaft-Trinken, Bruder?" – "(Es be­deutet.) Ist es zulässig, Herr, Palmsaft zu trinken, der zwar ins Gären gekommen, aber noch nicht vergoren ist und nicht zu einem starken Getränk geworden ist?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –
  9. "Herr, ist es zulässig, eine Sitzmatte ohne Saum zu verwenden?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –
  10. "Herr, ist Geld (Gold und Silber) zulässig?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." –

"Diese zehn Punkte haben Mönche aus dem Land der Vajjer aus Vesālī in Vesālī ins Gespräch gebracht. Nun, Herr, laß uns diese Angelegenheit regeln, ehe das, was nicht der Lehre entspricht, durchkommt und die Lehre in den Hinter­grund tritt, ehe das, was nicht der Ordensregel entspricht, durch­kommt, und die Ordensregel in den Hintergrund tritt, ehe die Vertreter des Nichtlehrgemāßen erstarken und die Vertreter des Regelgemäßen geschwächt werden, ehe die Vertreter des Nicht-Regelgemäßen erstarken und die Vertreter der Wahrheit ge­schwächt werden." – "So sei es, Bruder"; stimmte der ehrwürdi­ge Revato dem ehrwürdigen Yaso Kākandakaputto zu.

 

2. Die Mönche aus dem Land der Vajjer aus Vesālī sagten sich: "Es heißt, Yaso Kākandakaputto wolle sich dieser Angelegenheit annehmen; er strebe die Bildung einer geschlossene Gruppe an, und wie es heißt, sei ihm das schon gelungen. Was könnten wir den tun, um eine geschlossene Gruppe zu bilden, damit wir in dieser Sache stärker sind?" Da kamen die Mönche aus dem Land der Vajjer aus Vesālī auf den Gedanken: "Der ehrwürdige Revato ist ein Erfahrener, Gelehrter, Träger der Lehre, Kenner der Ordensregeln, Kenner der Leitsätze, ein Weiser, Gebildeter, Klu­ger, Gewissenhafter, Genauer, der Übung Hingegebener. Wenn wir diesen ehrwürdigen Revato für unsere Gruppe gewinnen können, dann wären wir in dieser Angelegenheit stärker."

 

Da stellten die Mönche aus dem Land der Vajjer aus Vesālī Mönchsbedarfsgegenstände in Fülle zusammen: Almosenschalen und Roben, Sitzmatten, Gürtel, Nadelbüchsen, Wasserfilter, Wasser­becher mit Filter. Diese Mönchsbedarfsgegenstände nahmen sie und setzten flußaufwärts über nach Sahajāti. Dann gingen sie an Land und nahmen miteinander unter einem Baum das Mahl ein.

 

Um diese Zeit weilte der ehrwürdige Sālho einsam und abge­schieden; da zog ihm der Gedanke durchs Gemüt: "Wer sind wohl Sprecher der Lehre: die Mönche aus dem Osten oder die Mönche aus Pāvā?" [34] Als darauf der ehrwürdige Sālho Lehre und Heilsordnung betrachtete, da ging ihm auf: "Keine Spre­cher der Lehre sind die Mönche aus dem Osten; Sprecher der Lehre sind die Mönche aus Pāvā."

 

Eine Gottheit aus dem Bereich der Reinhausigen [35] erkannte im Geist den Gedanken des ehrwürdigen Sālho, und wie ein kräfti­ger Mann den gebeugten Arm ausstreckt oder den ausgestreckten Arm anwinkelt, erschien sie vor dem ehrwürdigen Sālho und sprach zu ihm: "Recht so, Herr Sālho: Die Mönche aus dem Osten sind keine Sprecher der Lehre; die Mönche aus Pāvā sind Sprecher der Lehre. Wohlauf, Herr Sālho: Stehe du fest zur Leh­re." – "Gottheit, ich stand schon früher fest zur Lehre und stehe auch heute fest zur Lehre. Aber ich will meinen Standpunkt in dieser Sache nicht bekanntgeben, bevor er nicht Zustimmung gefunden hat."

 

Inzwischen waren die Vajjer-Mönche aus Vesālī mit den Mönchs­bedarfsgegenständen beim ehrwürdigen Revato angekommen und sprachen zu ihm: "Möge der Herr diese Mönchsbedarfsgegen­stände entgegennehmen: Almosenschalen und Roben, Sitzmatten, Gürtel, Nadelbüchsen, Wasserfilter, Wasserbecher mit Filter." – "Laß es gut sein, Bruder, ich habe meine drei Gewänder vollstän­dig;" er wollte nichts annehmen. [36]

 

Damals war der ehrwürdige Uttaro, ein Mönch mit zwanzig Ordensjahren, der Helfer des ehrwürdigen Revato.

 

Da gingen die Vajjer-Mönche aus Vesālī zum ehrwürdigen Uttaro und sprachen: "Möge der Herr diese Mönchsbedarfsge­genstände entgegennehmen: Almosenschalen und Roben, Sitz­matten, Gürtel, Nadelbüchsen, Wasserfilter, Wasserbecher mit Filter." – "Laß es gut sein, Bruder, ich habe meine drei Ge­wänder vollständig;" denn er wollte nichts annehmen. – "Bru­der Uttāro, die Leute spendeten dem Erwachten Mönchsbedarfs­gegenstände. Wenn der Erhabene sie annahm, dann waren sie glücklich. Wenn sie aber der Erhabene nicht annahm, dann brachten sie sie dem ehrwürdigen Ānando und baten: Möge der ehrwürdige Ordensältere diese Mönchsbedarfsgegenstände annehmen, dann ist es so gut als wären sie vom Erhabenen an­genommen.' Möge der ehrwürdige Uttaro diese Mönchs­bedarfsgegenstände annehmen, dann ist es so gut, als wenn sie vom Ordensälteren angenommen worden wären." Derart von den Vajjer-Mönche aus Vesālī bedrängt, nahm der ehrwürdige Uttaro ein Gewand an mit den Worten: "Brüder, sie (Revatos Schüler) sollen mir selber sagen, was sie brauchen." – "Eines möge der ehrwürdige Uttaro dem Ordensälteren noch ausrich­ten: Eines möge der ehrwürdige Ordensältere inmitten des Ordens verkünden: 'In den östlichen Landesteilen erscheinen die Erwachten, die Erhabenen; die Mönche aus dem Osten sind die Sprecher der Lehre; die Mönche aus Pāvā sind keine Sprecher der Lehre." – "Gut, Brüder;" sagte der ehrwürdige Uttaro den Vajjer-Mönchen aus Vesālī zu, begab sich zum ehrwürdigen Revato und sprach zu ihm: "Eines möge der ehrwürdige Ordens­ältere inmitten des Ordens verkünden: 'In den östlichen Lan­desteilen erscheinen die Erwachten, die Erhabenen; die Mön­che aus dem Osten sind die Sprecher der Lehre; die Mönche aus Pāvā sind keine Sprecher der Lehre.'" – "Da willst du mich zu etwas veranlassen, was nicht der Wahrheit entspricht, Mönch!",  und der Mönchslehrer entließ den ehrwürdigen Uttaro. [37]

 

Nun fragten die Vajjer-Mönche aus Vesālī den ehrwürdigen Uttaro: "Was hat der Mönchslehrer gesagt?" – "Uns ist es schlecht ge­gangen, Brüder: 'Da willst du mich zu etwas veranlassen, was nicht der Wahrheit entspricht, Mönch,' hat der Lehrer gesagt und hat mich entlassen." – "Bruder, bist du nicht ein Voll­mönch mit 20 Ordensjahren?" – "Das bin ich, Brüder." – "Dann nehmen wir dich als unseren Lehrer."

 

Nun strömte der Orden zusammen, um die (zuerst erwähnte) Angelegenheit [38] zu klären. Da setzte der ehrwürdige Revato den Orden in Kenntnis: "Brüder, der Orden möge mich hören: Es kann sein, daß, während wir diese Angelegenheit hier beizu­legen suchen, die Mönche, die das Verfahren eröffnet haben, es auszudehnen haben werden auf eine weitere Angelegenheit. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden dann auch jene andere Angelegenheit mit erledigen."

 

Inzwischen waren die Ordensälteren in Vesālī eingetroffen, die jene Angelegenheit untersuchen wollten. Damals hielt sich in Vesālī Sabbakāmī auf, der älteste Ordenslehrer auf Erden; seit seiner Ordensaufnahme war es 120 Jahre her; er hatte noch mit dem ehrwürdigen Ānando die Zelle geteilt. [39]

 

Da sprach der ehrwürdige Revato zum ehrwürdigen Sambhūto, dem Fetzengewandträger: "Bruder, ich will jetzt zu dem Kloster gehen, in dem der ehrwürdige Ordensältere Sabbakāmī weilt. Gehe du in der Frühe zum ehrwürdigen Ordensälteren Sabba­kāmī und frage ihn nach diesen zehn Punkten." – "Ja, Herr", stimmte der ehrwürdige Sambhūto, der Fetzengewandträger, dem ehrwürdigen Revato zu. Nun begab sich der ehrwürdige Revato zu dem Kloster, in dem der ehrwürdige Ordenslehrer Sabbakāmī weilte. Im Innern wurde für den ehrwürdigen Sabbakāmī ein Lager bereitet, gegenüber eines für den ehrwürdigen Revato. Da dachte der ehrwürdige Revato: "Dieser Ordensältere ist uralt, aber er legt sich nicht hin", und er legte sich nicht schlafen. Und der ehrwürdige Sabbakāmī dachte: "Dieser Mönch, der angekommen ist, ist müde, aber er legt sich nicht hin", und er legte sich nicht schlafen. Gegen Ende der Nacht, im Morgen­grauen, sprach der ehrwürdige Sabbakāmī zum ehrwürdigen Revato: "Du Lieber: In welcher Einkehr [40] weilst du gegenwärtig viel?" – "In der Einkehr in grenzenloser Liebe (mettā), Herr, weile ich gegenwärtig viel." – "Man sagt von dir, du Lieber, daß du gegenwärtig viel in grenzenloser Freundschaft [kullaka-vihāra] weilst. Wei­len in grenzenloser Freundschaft ist grenzenlose Liebe." – "Frü­her, Herr, als ich noch im Hause lebte, ist von mir mettā geübt worden, dadurch verweile ich heute in der Fülle der mettā, und dadurch ist auch schon lange das Höchste Heil (arahattam) erreicht worden. Aber, ehrwürdiger Herr, in welcher Einkehr weilst du gegenwärtig viel?" – "In der Weilung in Leerheit weile ich gegenwärtig viel." – "In der Weilung des großen Mannes, ehrwürdiger Herr, verweiltest du gegenwärtig viel, sagt man von dir, und das ist ja das Weilen in Leerheit." [42] – "Früher, Du Lieber, als ich noch im Hause lebte, ist von mir Leerheit geübt worden, dadurch verweile ich heute in der Fülle der Leerheit, und dadurch ist auch schon lange das Höchste Heil (arahattam) erreicht worden." [43]

 

Aber dieses verinnerlichende Gespräch der beiden Mönchs­lehrer blieb unvollendet; denn der ehrwürdige Sambhūto, der Fetzengewandträger, war angekommen und begab sich zum ehr­würdigen Sabbakāmī, grüßte ihn ehrerbietig und setzte sich seit­wärts. Seitwärts sitzend sprach er zum ehrwürdigen Sabbakāmī: "Herr, Mönche aus dem Land der Vajjer aus Vesālī haben in Vesālī folgende zehn Punkte ins Gespräch gebracht:

 

Zulässig sei: der Gebrauch eines Hörnchens für Salz;... die Praxis der Zweifingerbreite;... die Praxis 'zwischen den Dör­fern',... die Praxis von Behausungen,... die Zustimmungspraxis,... die Praxis der Üblichkeit,... die Praxis der ungestampften But­termilch,... Palmsaft-Trinken,... eine Sitzmatte ohne Saum,... Geld.

 

Von dir, ehrwürdiger Herr, ist, bei deinen Lehrern wurzelnd, Lehre und Ordensregel tief aufgenommen worden. Welche Er­fahrung hat der ehrwürdige Herr gemacht, als er Lehre und Ordensregel durchdrang: Wer sind wohl Sprecher der Lehre: die Mönche aus dem Osten oder die Mönche aus Pāvā?" –

 

"Auch von dir, Bruder, ist, bei deinen Lehrern wurzelnd, Lehre und Ordensregel tief aufgenommen worden. Welche Erfahrung hast denn du, Bruder, gemacht, als du Lehre und Ordensregel durchdrungen hast: Wer sind wohl Sprecher der Lehre: die Mön­che aus dem Osten oder die Mönche aus Pāvā?" – "Ehrwürdi­ger Herr, als ich Lehre und Ordensregel durchdrungen habe, da hatte ich den Eindruck: Was die Mönche aus dem Osten sagen, ist nicht die Lehre. Die Mönche aus Pāvā sind Sprecher der Lehre. Dennoch will ich meinen Standpunkt nicht bekannt­geben, bevor er nicht in dem laufenden Verfahren Zustimmung gefunden hat." – "Bruder, als ich Lehre und Ordensregel durch­drungen habe, da hatte ich auch den Eindruck: Was die Mön­che aus dem Osten sagen, ist nicht die Lehre. Die Mönche aus Pāvā sind Sprecher der Lehre. Dennoch will ich meinen Stand­punkt nicht bekanntgeben, bevor er nicht in dem laufenden Verfahren Zustimmung gefunden hat."

 

Nun versammelte sich der Orden, um diese Angelegenheit zu untersuchen. Aber bei dieser Untersuchung entspannen sich end­lose Debatten, und in keiner einzigen war ein Sinn zu erkennen.

 

Da gab der ehrwürdige Revato vor dem Orden folgende Er­klärung ab: "Ihr Herren, möge der Orden mich anhören: Bei der Untersuchung dieser Angelegenheit haben sich endlose De­batten entsponnen, und in keiner einzigen ist ein Sinn zu er­kennen. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden diese Angelegenheit durch Ausschußbefragung beilegen."

 

Er suchte vier Mönche aus dem Osten und vier aus Pāvā aus – von den Mönchen aus dem Osten die ehrwürdigen Sabbakāmī, Sālho, Khujjasobhito und Vāsabhagāmiko, von den Mön­chen aus Pāvā die ehrwürdigen Revato, [44] Sambhūto den Fetzen-gewandträger, Yaso Kākandakputto und Sumano.

 

Dann gab er dem Orden bekannt: "Ihr Herren, möge der Orden mich anhören: Bei der Untersuchung dieser Angelegen­heit haben sich endlose Debatten entsponnen, und in keiner einzigen ist ein Sinn zu erkennen. Wenn es dem Orden recht ist, möge der Orden einverstanden sein. Das ist der Antrag: 'Wer von den Ehrwürdigen einverstanden ist, daß diese Angele­genheit von den vier Mönchen aus dem Osten und den vier aus Pāvā durch Befragung entschieden wird, der schweige, wer nicht einverstanden ist, möge es sagen.'... Der Orden ist einverstan­den, daß diese Angelegenheit von den vier Mönchen aus dem Osten und den vier aus Pāvā durch Befragung entschieden wird, deshalb schweigt er. So habe ich das verstanden..."

 

Zu jener Zeit war ein Mönch namens Ajito mit zehn Ordens­jahren Rezitator des Pātimokkha für den Orden, und der Orden war einig, daß der ehrwürdige Ajjito auch Platzanweiser für die ordensälteren Mönche werden sollte. [45] Da überlegten die ordens­älteren Mönche, wo sie diese Angelegenheit regeln könnten, und sie kamen zu dem Ergebnis: "Dieses Vālika Kloster ist schön, still und hat wenig Unruhe. Laßt uns dort diese Angelegenheit erledigen." Da gingen sie zum Vālika-Kloster, um dort diese Angelegenheit zu erledigen. [46]

 

Nun sprach der ehrwürdige Revato zum Orden: "Der Orden möge mich anhören: Wenn es dem Orden recht ist, werde ich den ehrwürdigen Sabbakāmī nach der Ordensregel fragen." – Nun fragte der ehrwürdige Revato den ehrwürdigen Sabbakāmī: "Herr, ist der Gebrauch eines Hörnchens für Salz zulässig." –

 

"Was bedeutet: 'Gebrauch eines Hörnchen für Salz', Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, Salz in einem Hörnchen mitzunehmen in dem Gedanken: 'Wo ich Ungesalzenes bekom­me, werde ich es genießen?' – "Das ist nicht zulässig, Bruder:" – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Sāvatthī im Suttavi­bhanga." [47] – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnen­des Vergehen, aufgespeicherte Nahrung zu essen." [Pācittiyā 38] – "Möge mich der Orden anhören: Dieser erste Punkt, den der Orden unter­sucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die erste Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist die Praxis der 'Zweifingerbreite' zulässig?" – "Was bedeutet: 'Praxis der Zweifingerbreite', Bruder?" – "(Es bedeu­tet) Ist es zulässig, Herr, wenn der Schatten (erst) zwei Finger breit weitergewandert ist, über die Zeit [Mittagsstunde] hinaus zu essen?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder" – "Wo ist das festgelegt wor­den?" – "In Rājagaha im Suttavibhanga." – "Was für eine Ver­fehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen, zur unrechten Zeit gegessen zu haben." [Pācittiyā 37] - "Möge mich der Orden anhören: Dieser zweite Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die zweite Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist die Praxis 'zwischen den Dörfern' zulässig?" – "Was bedeutet Praxis 'zwischen den Dörfern,' Bruder?" – "(Es bedeu­tet) Ist es zulässig, Herr, daß einer in dem Gedanken, zwischen die Dörfer hinauszugehen, nachdem er gegessen und zu verste­hen gegeben hat, daß er genug hat, doch noch etwas ißt, das kein Speiserest ist." [Pācittiyā 35] – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Sāvatthī im Suttavibhanga" –"Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen, gegessen zu haben, was nicht übriggeblieben ist."  – "Möge mich der Orden anhören: Dieser dritte Punkt, den der Orden unter­sucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Or­densregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die dritte Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist die Praxis der Behausungen zulässig?" – "Was be­deutet Praxis der Behausungen?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, für verschiedene Behausungen, die zum selben Bezirk [52] gehören, den Uposatha-Feiertag getrennt zu begehen?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Rājagaha innerhalb der Regelung des Uposatha" – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen der Übertretung der Ordensregel." [53] – "Möge mich der Orden an­hören: Dieser vierte Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die vierte Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist die Zustimmungspraxis zulässig?" – "Was bedeutet Zustimmungspraxis, Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, daß von einer unvollständigen Ordensgemeinschaft ein Ordensakt ausgeführt wird in dem Gedanken: 'Die Mönche, die nachkommen, werden wir um ihre Zustimmung bitten?'" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Campa innerhalb der Regelung einer Verfahrensangelegen­heit des Ordens" [54] – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen der Übertretung der Ordensregel." – "Möge mich der Orden anhören: Dieser fünfte Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die fünfte Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist die Praxis der Üblichkeit zulässig?" – "Was bedeu­tet Praxis der Üblichkeit, Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es zuläs­sig, Herr, sich nach dem Gedanken zu richten: 'So macht es üblicherweise mein Meister, [55] so macht es üblicherweise mein Lehrer?' – "Die Praxis der Üblichkeit, Bruder, ist in manchen Fällen zulässig, in manchen nicht." – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen der Übertretung der Ordensregel."  – "Möge mich der Orden anhören: Dieser sechste Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der in manchen Fällen zulässig ist, in manchen nicht. Das ist die sech­ste Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist die Praxis der ungestampften Buttermilch zuläs­sig?" – "Was bedeutet Praxis der ungestampften Buttermilch, Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es erlaubt, Herr, nach dem Essen, wenn man zu verstehen gegeben hat, es sei genug, ein (nicht als Speiserest anzusehendes) Milcherzeugnis zu trinken, das nicht mehr im Zustand von Milch, aber noch nicht im Zustand von Dickmilch oder Quark ist?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Sāvatthī im Suttavi­bhanga." [Pācittiyā 35] – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu süh­nendes Vergehen, etwas, was nicht Übriggebliebenes ist, zu es­sen." – "Möge mich der Orden anhören: Dieser siebte Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die siebte Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist Palmsaft-Trinken zulässig?" – "Was bedeutet Palm­saft-Trinken, Bruder?" – "(Es bedeutet) Ist es zulässig, Herr, Palm­saft zu trinken, der zwar ins Gären gekommen, aber noch nicht vergoren ist und nicht zu einem starken Getränk geworden ist?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt wor­den?" – "In Kosambi im Suttavibhanga." [Pācittiyā 51] – "Was für eine Ver­fehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen, ein berauschen­des Getränk zu nehmen." – "Möge mich der Orden anhören: Dieser achte Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die achte Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist es zulässig, eine Sitzmatte ohne Saum zu verwen­den?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Sāvatthī im Suttavibhanga." [Pācittiyā 89] – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen, das Einzie­hung einschließt."  – "Möge mich der Orden anhören: Dieser neunte Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die neunte Stimmkarte, die ich abgebe.

 

Herr, ist Geld (Gold und Silber) zulässig?" – "Das ist nicht zulässig, Bruder." – "Wo ist das festgelegt worden?" – "In Rājagaha im Suttavibhanga." [Pācittiyā 84] – "Was für eine Verfehlung ist es?" – "Ein zu sühnendes Vergehen der Geldannahme."  – "Möge mich der Orden anhören: Dieser zehnte Punkt, den der Orden untersucht hat, ist ein Punkt, der gegen die Lehre ist, gegen die Ordensregel ist, nicht nach des Meisters Weisung. Das ist die zehnte Stimmkarte, die ich abgebe."

 

"Möge mich der Orden anhören, Brüder. Diese zehn Punk­te, die vom Orden untersucht worden sind, sind gegen die Leh­re, gegen die Ordensregel, nicht nach des Meisters Weisung. Abgeschlossen ist dieser Rechtsfall, und damit, daß er abge­schlossen ist, ist er gut abgeschlossen. Dennoch mögen die Brü­der mich auch vor dem gesamten Orden über diese zehn Punkte befragen, um diese Mönche zu überzeugen."

 

Da befragte der ehrwürdige Revato den ehrwürdigen Sabba­kāmī inmitten des Ordens über die zehn Punkte, und Frage um Frage stand der ehrwürdige Sabbakāmī Rede und Antwort.

Weil nun bei dieser Rezitation der Ordensregeln 700 Mönche anwesend waren, keiner mehr und keiner weniger, wird dieses Konzil das Konzil der Siebenhundert genannt.


  Oben  


 

[18] Wörtlich: "Gold und Silber"; der Zusammenhang ergibt aber, daß – wie meist – nur Münzen gemeint sind, und zwar auch Kupfermünzen; es wird daher im Folgenden einfach "Geld" übersetzt.

[19] Zu den Münzen werden die Angaben von Mrs. Horner in Book of the Discipline Part 5, S. 407, Fußnote 6 und 7, ungeprüft übernommen.

[20] Verkörperung der Sonnen- und Mondfinsternisse. Dieser ganze Text, steht auch in A IV, 50.

[21] Siehe Hellmuth Heckers Fußnote zu seiner Übersetzung des glei­chen Textes in S 42, 12. Seinem Hinweis, der Bürgermeister habe die Versammlung (parisam) nicht überzeugen können (a-sabkhi sannāpetum) steht nicht entgegen, daß der Bürgermeister zum Buddha ging, (parisam sannāpetvā). Sannāpetvā bedeutet auch, "die Versammlung belehrt habend".

[22] Als Helfer

[23] genauer: "als Annehmlichkeit benutzt" — wörtlich: "sich an Geld erfreuen" (sāditabbam). Der Einwand, heute sei aber Geld unentbehr­lich geworden, früher habe mehr Tauschwirtschaft geherrscht, trifft nicht zu: Geld hat es im Hausleben seit ältesten Zeiten gegeben. Für echte Asketen aber gilt über alle Zeiten hinweg: Geldgebrauch gefähr­det den Kern des Asketentums, von dem der Erwachte sagt (M 2 u.a.):

"Da ist der Mönch zufrieden mit dem Gewand, das seinen Leib deckt, mit der Almosenspeise, die sein Leben fristet. Wohin er auch pilgert, nur mit dem Gewand und der Almosenschale versehen pil­gert er, gleichwie... ein Vogel, wohin er auch fliegt, nur mit der Last seiner Federn fliegt..."

Wenn ein Wunsch nach einem Sinnending aufsteigt, das der Mönch als "Bürger der vier Weltgegenden" nicht mitnehmen kann, dann bewirkt das Geldverbot, daß er dem Wunsch — unter dem sanften Zwang der Verhältnisse — aufgibt und dadurch in das Wohl der Überwindung (nekkhamma) hineinwächst. Was wäre dagegen die Folge, wenn die Ordensregel neben dem wenigen erlaub­ten "mitnehmbaren" Besitz auch noch das leicht und verborgen trans­portable Geld zulassen würde? Wenn ein Wunsch nach Sinnendingen aufstiege, die er nach der Ordensregel nicht ansammeln darf oder die zum Mitnehmen zu schwer oder zu verderblich oder für einen Ask­eten zu auffällig wären, dann bliebe ihm nicht nur übrig, den Wunsch dann eben aufzugeben, sondern auch im Rahmen des Geldbesitzes die Alternative, ihn zu befriedigen. Auch könnte er mit dem leicht zu verbergenden Geld seine Macht und sein Ansehen bei Menschen ins­geheim mehren. Schon zur Zeit des zweiten Konzils wurde nicht einmal mehr von allen Mönchen gesehen, welche Hilfe zum Loslas­sen und welchen Schutz gegen Sinneswünsche das strikte Geldverbot bietet.

Im Sinne des Rates des Erwachten: "Urteilt nicht die Men­schen ab" (A VI, 44) mögen diese Hinweise bei manchem Nachfolger ein besseres Verständnis für Erscheinungen wecken, die heute in man­chen besonders ernsthaften buddhistischen Kreisen zu beobachten sind: Aus Sehnsucht nach einem Hinauswachsen über die Grenzen des Hauslebens bei unvollständiger Kenntnis über das vom Erwach­ten gezeigte wahre Asketentum und die Chancen echter häuslicher Nach­folge leben Angehörige solcher Kreise zwar ihr gutes, heilstaugliches Leben nach dem Maßstab der Lehre in Wahrheit "häuslich" — nämlich mit festem Wohnsitz, Eigentum und Arbeits- oder Versorgungsbezügen meinen aber, das seien nur "Äußerlichkeiten", es komme nur auf die innere Gesinnung an, und deshalb seien auch sie "innere" Asketen.

Diesem "inneren Asketentum" möchten sie dann doch auch nach außen Ausdruck verleihen durch Ordensnamen, Gewänder, Ein­weihungsriten und Gelübde – in der gleichen Respekt verdienenden redlich-gutgläubigen Weise, wie es dem lieben Hausvater Potaliyo (M 54) schon vor 2500 Jahren widerfahren war. Ihn klärte der Erwachte liebreich auf, was wirklich Asketentum heißt. Da erkannte Potaliyo, was ihm noch zum Asketen fehlte, er bekannte sich ehrlich zu seiner im Sinne der Lehre "häuslichen" Lebensweise, gewann "Asketenfreude an den Asketen, Asketenliebe zu den Asketen" als zu wunderbaren Vorbildern. Damit hatte er einen großen befreienden Schritt zu heilsa­mer Selbsterkenntnis und Selbstbescheidung getan und war "beglückt und erhoben". Ein Gefühl dafür zu wecken, ist ein Hauptanliegen dieses "Lesebuches." Je mehr dieses Empfinden wächst, desto verständ­licher wird, warum der Erwachte hier – wie auch an anderen Stellen – ganz deutlich macht, daß die Annahme von Geld keineswegs den jeder­zeit aufhebbaren "kleineren Regeln" zuzuordnen ist.

[24] Nicht zu verwechseln mit dem in MV I, 7-9 genannten Yaso

[25] Die häuslich lebenden Anhänger, die sich zu ihrer Lebensweise be­kannten, sahen also die Lage in Bezug auf den "Geist des Ordens" klarer als die "ortsansässigen" Mönche.

[26] Ein Suspendierungsbeschluß ließ für eine begrenzte Zeit die durch die bisherigen Mönchsjahre erworbenen Ordensrechte eines Mönchs oder einer Nonne auf eine im Beschluß bestimmte Zeit ruhen. Die Zeit, während der ein Mönch ein Vergehen bewußt verschwiegen oder abgestritten hatte, wurde hinzugerechnet, bei Rückfall die Rückfallzeit und die Zeit, in der der Rückfall bewußt verschwiegen oder bestritten wurde sowie eine wegen des Rückfallvergehens etwa angeordnete neue Suspensionszeit.

Es handelte sich um eine Art Bewährungsfristen, durch die der Gemaßregelte zwar nicht wieder Novize wurde, aber die Rechte eines Vollmönchs, z.B. das Recht zur Teilnahme an Ordensakten und das Stimmrecht nicht ausüben konnte; immer wieder aber erhielt er eine neue Chance zu Einkehr und Wandlung.

Viele Berichte im Vinaya zeigen, eine wie geradezu unendliche Geduld der Orden mit Mitglie­dern hatte, die solche Verfehlungen begangen hatten, die nicht den Ausschluß mit sich brachten. Für jeden Schritt waren minuziöse Re­geln festgelegt, damit jederzeit Rechtssicherheit herrschte. War die Suspensionsfrist ohne erneute Regelverstöße verstrichen, dann hatte das betr. Ordensmitglied einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in sei­ne vorherige Stellung im Orden. Das galt ohne Rücksicht auf die An­zahl von Suspensionen, die schon im Laufe eines Ordenslebens über einen Mönch oder eine Nonne verhängt worden waren. Es gab auch keine zeitlich unbeschränkte Suspension.

[27] Sie werden manchmal, wie hier, Pātheyyakā genannt.

[28] Über die drei Gewänder hinaus, die der Mönch höchstens auf einmal anziehen darf, waren in bestimmten Fällen noch weitere Ge­wänder erlaubt. Für spezieller Interessierte darf auf die Subskription des Mahāvagga verwiesen werden.

[29] pari-bhuñjati = wörtlich: "rundum genießen"

[31] Näheres Pācittiyā 35. Es ging — vereinfacht gesagt — um einen Ausgleich zwischen den Fällen, daß Speisenspender beleidigt waren, wenn ein Almosenempfänger die Einladung zuzugreifen, dankend ablehnte, dann aber anderswo doch noch etwas aß, es aber andererseits Regeln gab, daß gespendete Speise, die ein Mönch nicht mehr essen konnte oder wollte, weggeworfen wird, wenn kein anderer Mönch sie noch essen wollte. Da konnte ein Mönch leicht versucht sein, seinen Entschluß, nichts mehr zu essen, zu überprüfen, wenn ihm etwas angeboten wurde, das sonst weggeworfen worden wäre.

[32] Es gab sehr genaue Regeln über die Mönchsbezirke, damit stets — insbesondere hinsichtlich der Beschlußfähigkeit — klar war, ob Ordens­akte im Rahmen der Selbstverwaltung des Ordens wirksam waren und Abstimmungen nicht manipuliert werden konnten.

[33] Jeder Mönch mußte sich Lehrer wählen (und konnte auch einen zweiten wählen) und der hatte einen Stellvertreter.

[34] Die Mönche aus dem Osten waren die Vajjer

[35] Suddha-vasa devata. In dieser Existenzweise erscheinen nur Nicht­wiederkehrer, bis sie in den absoluten Frieden, die absolute Freiheit erlöschen; es ist der einzige Daseinsbereich, den der Erwachte als noch erträglich bezeichnet.

[36] Einen Heiligen bestechen zu wollen, zeigt noch große Blindheit.

[37] Er schickte ihn nicht für den Augenblick fort, sondern entließ ihn aus seinem Helferamt, vgl. MV I, 27.

[38] Die zehn Punkte der Vajjer-Mönche aus Veskāli.

[39] D.h. er war Ānandos Schüler; denn Schüler teilten eine Zeitlang die Zelle mit dem Lehrer (es gab also weder für Neue noch für deren Lehrer "Einzelzimmer").

[40] Das Pāliwort vihāra heißt Wohnung, Behausung, Kloster aber auch inneres Verweilen. Darin, daß Revato auf die Frage, wo er einkehrt (vihāra) nicht sein "Stammkloster", sondern sein liebstes inneres Ver­weilen (mettā als brahmavihārā) nennt, kommt ein ganz besonders feines Einverständnis zum Ausdruck — auch in der Anrede "bhummi", die der Uraltehrwürdige gebraucht.

[42] suññāta (KEN: "Armut") vgl. M 121, 122.

[43] Zwar fragen beide Heilige einander nur nach ihrer gegenwärtigen liebsten Meditation. Aber beide erinnern sich nach einem langen, beim ehrwürdigen Sabbakāmī über 100 jährigen, Mönchsleben noch gerne daran, daß sie ihren im Heilsstand gipfelnden jeweiligen Weg schon im Hausleben gebahnt hatten, mit Übungen, in denen sie noch jetzt gerne verweilen. So zeigt die Erinnerung dieser beiden Heiligen an ihr Streben im Hausleben, wie fruchtbar sich die anfängliche Übung in der Lehre fortsetzte — bis zur vollkommenen Befreiung. Gerade diese Textstelle gibt Ansporn, trotz aller Probleme und Zweifel, die den heutigen Lehrnachfolgern noch hinderlich sein können, weiter­zumachen...

[44] Also sich selber. Die Auswahl geschah unangefochten nicht nach "Par­teien", sondern nach dem Ort, wobei sich zeigt, daß die Mönche aus dem Osten (die Vajier aus Vesālī) offenbar einsahen, daß sie sich vorei­lig zu Sprechern aller Mönche aus dem Osten aufgeschwungen hatten.

[45] Die ordensälteren Mönche durften sich nämlich beim Vortrag des Pātimokkha setzen.

[46] Die betagten Ehrwürdigen, für die ein Platzanweiser bestellt wer­den sollte, brauchten nun nicht länger in der unruhigen Stadt Vesālī zu bleiben: Die Entscheidung über die zehn Punkte der Mönche aus Vesālī war ja jener durchweg aus Heiligen bestehenden Kommission übertragen. So konnten sich die betagten Mönche denken, wie der Kommissions Beschluß ausgehen würde, und sie konnten unterdessen die Platzanweiserfrage in einem ruhigen Kloster erledigen.

[47] Das ist die zweite Abteilung des Vinaya, der alle nummerierten Ordensre­geln enthält. Die erste Abteilung besteht aus der Großen Abteilung (Mahā­vagga) und der Kleinen Abteilung (Culla-vagga) mit der Ordensgeschichte und den unnummerierten Regeln. Ein dritter Teil des Vinaya ist nur eine Art Register zu den beiden ersten Abteilungen und dürfte jüngeren Datums sein. Die drei Abteilungen des Vinaya sollten besser nicht als "Bücher" bezeichnet werden, weil sie ja mündlich festgestellt und erst vierhundert Jahre später in Ceylon auf Palmblätter geschrieben wur­den (zur Überlieferung vgl. Schäfer, S. 20 ff.). Die hier angesprochene Regelung steht in Pācittiyā 38

[52] Siehe Fußnote 32 oben.

[53] MV II, 8, 4

[54] MV IX, 3,5

[55] Jeder Mönch musste sich Lehrer wählen (und konnte auch einen zweiten wählen) und der hatte einen Stellvertreter.


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